Saisonrückblick Social Media Recht re-publica 2012Henning Krieg
Die Vortragsfolien zum Workshop "Saisonrückblick - Social Media Recht 2011/2012" der Rechtsanwälte Thorsten Feldmann und Henning Krieg auf der re-publica 2012
Frank Stange, Rechtsanwalt in Dresden, gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die zu beachten sind, um nicht in die “Abmahnfalle” zu laufen.
• L’offre de bureaux à double vitesse, mais des propriétaires tous très attentifs aux contraintes opérationnelles et financières des locataires ;
• Une baisse encore limitée des loyers de présentation, mais des loyers économiques se négociant nettement en deçà des valeurs faciales ;
• Face à un marché porteur et à l’environnement économique incertain, les choix à la fois prudents et avisés des entreprises : optimisation des surfaces, renégociations des loyers, déménagements au plus proche et/ou dans des immeubles de qualité.
• A l’avenir, dans un contexte toujours chahuté, d’intéressantes opportunités à saisir, compte tenu de l’érosion des loyers faciaux, du niveau des loyers économiques et des mesures d’accompagnement « sur-mesure » que les propriétaires sont prêts à accorder.
Saisonrückblick Social Media Recht re-publica 2012Henning Krieg
Die Vortragsfolien zum Workshop "Saisonrückblick - Social Media Recht 2011/2012" der Rechtsanwälte Thorsten Feldmann und Henning Krieg auf der re-publica 2012
Frank Stange, Rechtsanwalt in Dresden, gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die zu beachten sind, um nicht in die “Abmahnfalle” zu laufen.
• L’offre de bureaux à double vitesse, mais des propriétaires tous très attentifs aux contraintes opérationnelles et financières des locataires ;
• Une baisse encore limitée des loyers de présentation, mais des loyers économiques se négociant nettement en deçà des valeurs faciales ;
• Face à un marché porteur et à l’environnement économique incertain, les choix à la fois prudents et avisés des entreprises : optimisation des surfaces, renégociations des loyers, déménagements au plus proche et/ou dans des immeubles de qualité.
• A l’avenir, dans un contexte toujours chahuté, d’intéressantes opportunités à saisir, compte tenu de l’érosion des loyers faciaux, du niveau des loyers économiques et des mesures d’accompagnement « sur-mesure » que les propriétaires sont prêts à accorder.
Dispositif blended learning - Informatique au service des Sciences expériment...Ludovic LM
Présentation du dispositif blended Learning et intégratif des outils informatique dans le cadre de l'option sciences de l'école Internationale le Verseau-ELCE.
D'une part l'utilisation de l'outil informatique comme appui à l'analyse et interprétation des données expérimentales.
D'autre part, l'outil informatique comme moteur d'une pédagogie blended Learning dans le cadre de l'apprentissage de la chimie au 2ème degré de l'enseignement secondaire général.
Cette étude a été réalisé par Gabriel Dabi-Schwebel, fondateur de l'agence de marketing 1min30 et à l'époque directeur associé de GreenInside, en partenariat avec IPSOS.
Les résultats de cette étude sont toujours d'actualité et donne des pistes d'actions concrètes et iconoclastes permettant de réduire le bilan carbone des ménages.
Cette étude a par ailleurs été très largement reprise par la presse (France 3, M6, le Monde, Libération, etc.) lors de sa publication et souligne ainsi la pertinence de ce genre d'étude dans une stratégie de communication.
Découvrez le bilan du Tour 2014 : un livre inédit qui retrace l’histoire de Ticket for Change, les meilleurs moments du Tour et présente les avancées des projets des 50 participants
Baromètre livraison future septembre 2012JLL France
On dénombre un potentiel d’offres neuves à 36 mois en Ile-de-France de 4,3 millions de m² livrables (spectre : des projets sans PC aux programmes en chantier) dont près d’1,5 million de m² sont actuellement en cours de construction (parmi lesquels 41% sont pré-commercialisés).
Vortrag von Peter Gräser auf der Tagung "Erfolgreich arbeiten mit Daten" veranstaltet von eBusiness Lotse Mitteldeutschland, BMWI eKompetenz-Netzwerk und Fraunhofer Fokus in Berlin am 01. Oktober 2014 in Berlin
Dispositif blended learning - Informatique au service des Sciences expériment...Ludovic LM
Présentation du dispositif blended Learning et intégratif des outils informatique dans le cadre de l'option sciences de l'école Internationale le Verseau-ELCE.
D'une part l'utilisation de l'outil informatique comme appui à l'analyse et interprétation des données expérimentales.
D'autre part, l'outil informatique comme moteur d'une pédagogie blended Learning dans le cadre de l'apprentissage de la chimie au 2ème degré de l'enseignement secondaire général.
Cette étude a été réalisé par Gabriel Dabi-Schwebel, fondateur de l'agence de marketing 1min30 et à l'époque directeur associé de GreenInside, en partenariat avec IPSOS.
Les résultats de cette étude sont toujours d'actualité et donne des pistes d'actions concrètes et iconoclastes permettant de réduire le bilan carbone des ménages.
Cette étude a par ailleurs été très largement reprise par la presse (France 3, M6, le Monde, Libération, etc.) lors de sa publication et souligne ainsi la pertinence de ce genre d'étude dans une stratégie de communication.
Découvrez le bilan du Tour 2014 : un livre inédit qui retrace l’histoire de Ticket for Change, les meilleurs moments du Tour et présente les avancées des projets des 50 participants
Baromètre livraison future septembre 2012JLL France
On dénombre un potentiel d’offres neuves à 36 mois en Ile-de-France de 4,3 millions de m² livrables (spectre : des projets sans PC aux programmes en chantier) dont près d’1,5 million de m² sont actuellement en cours de construction (parmi lesquels 41% sont pré-commercialisés).
Vortrag von Peter Gräser auf der Tagung "Erfolgreich arbeiten mit Daten" veranstaltet von eBusiness Lotse Mitteldeutschland, BMWI eKompetenz-Netzwerk und Fraunhofer Fokus in Berlin am 01. Oktober 2014 in Berlin
Unterlagen zum Workshop "Social Media & Recht" von datenwerkerin Ingrid Gogl am 18. Oktober 2014 im Rahmen von Digitalista
Themen:
Blogging und Recht
Urheberrercht
Verwendung von (fremden) Fotos im Blog
Blogger Relations (Kooperation mit Unternehmen)
Werbung im Internet
Online-Informationspflichten für Unternehmen
Gewinnspiele und Wettbewerbe
Unterlagen zu meinem Workshop: "Social Media und Recht" im Rahmen von Digitalista - dem Netzwerk für Frauen aus der Digitalbranche. Oktober 2014
Themen:
Blogging und Recht
Urheberrercht
Verwendung von (fremden) Fotos im Blog
Blogger Relations (Kooperation mit Unternehmen)
Werbung im Internet
Online-Informationspflichten für Unternehmen
Gewinnspiele und Wettbewerbe
Digitalista: http://digitalista.at/
Rechtsanwalt Dr. Markus Robak erläutert rechtliche Aspekte des Social Media Marketing. Worauf müssen Unternehmen achten, um Abmahnungen und Klagen zu vermeiden?
Alle Vorträge des Kölner Marketingtags 2011 finden Sie unter http://www.koelner-marketingtag.de.
Präsentation zum Vortrag "Die Nutzung sozialer Medien für die eigene Kanzlei" von Rechtsanwalt Henning Krieg auf der Herbsttagung 2012 der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV.
Unternehmen in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines besonders strengen Wettbewerbsrechts. Diese Vorschriften erstrecken sich unter anderem auf den Onlinehandel und Webseiten, die allen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden müssen. Die überall im Internet abrufbaren Angebote führen im Ergebnis dazu, dass die rechtlichen Hürden sogar noch wesentlich höher liegen als beim „klassischen“ Verkauf und Marketing über ein stationäres Ladengeschäft. Hinzu kommt, dass durch die Rechtsfiguren der Abmahnung und der daran anknüpfenden einstweiligen Verfügung die Verfolgung von Verstößen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht gerade durch potentielle Konkurrenten sehr einfach gemacht wird. Abmahnanwälte haben diesen „Markt“ als Einnahmequelle für sich entdeckt. Dies führt in der Praxis dazu, dass gerade im Bereich des Onlinehandels und Onlinemarketings sehr häufig abgemahnt wird.
Es ist allerdings leichter gesagt als getan, Marketingmaßnahmen der sich ständig ändernden aktuellen Rechtslage anzupassen. Der Vortrag vermittelt praxisnah und auf den Punkt gebracht die wichtigsten 10 Tipps für die Umsetzung des täglichen Onlinemarketings im Onlineshop, um Abmahnrisiken auszuschalten.
Die Informationspflichten beim Fernabsatz
Unzulässige AGB-Klauseln
Datenschutz im Onlineshop
E-Mailmarketing
Social Media
Social Media und Recht – Juristische Fallstricke im Social Media Marketing
Social Media eröffnen Unternehmen ein enormes Werbepotential; völlig neue Kommunikationsformen drängen ins Netz. Doch ebenso umfangreich wie die Möglichkeiten sind auch die Rechtsfragen, die das Web 2.0 aufwirft. Die Anonymität und die Vielzahl der Akteure, die weltweite Abrufbarkeit, die unkontrollierte Kombination und Verbreitung der Inhalte sowie die Verbindung von Privatem und Kommerziellem sind in dieser Form beispiellos. Doch wem gehören die Inhalte? Wer ist für etwaige Rechtsverletzungen verantwortlich? Welches Recht ist anwendbar? Welche datenschutzrechtlichen Auswirkungen haben die angewandten Verknüpfungstechniken? Diese und weitere Fragen werden in diesem Buch von Dr. Markus Robak und Dr. Nils Weber geklärt.
Das Thema Social Media ist in den letzten Jahren ein wichtiger
Faktor in der Unternehmenskommunikation geworden. Ob als Support-Tool, Marketing-Kanal oder Recruiting Plattform, facebook und Co. werden von vielen Deutschen Unternehmen genutzt. Laut eine aktuelle Umfrage der Bitkom Research GmbH gaben 69% der auf Facebook aktiven Unternehmen bei der Umfrage an, dass sie ihren Bekanntheitsgrad durch Facebook merklich gesteigert zu haben.
Aber welche rechtlichen Risiken bergen diese Plattformen?
Wir haben Ihnen Sieben Tipps zusammengestellt, damit Sie nicht in die Abmahnfalle tappen.
Vortrag von Carsten Ulbricht auf der AllFacebook Marketing Conference 2019 in Berlin.
Details:
https://conference.allfacebook.de/session/attribution-modelling/
Konferenz:
https://conference.allfacebook.de/
Unternehmen in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines besonders strengen Wettbewerbsrechts. Diese Vorschriften erstrecken sich unter anderem auf den Onlinehandel und E-Shops, die allen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden müssen. Die überall im Internet abrufbaren Angebote führen im Ergebnis dazu, dass die rechtlichen Hürden sogar noch wesentlich höher liegen als beim „klassischen“ Verkauf und Marketing über ein stationäres Ladengeschäft. Hinzu kommt, dass durch die Rechtsfiguren der Abmahnung und der daran anknüpfenden einstweiligen Verfügung die Verfolgung von Verstößen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht gerade durch potentielle Konkurrenten sehr einfach gemacht wird. Abmahnanwälte haben diesen „Markt“ als Einnahmequelle für sich entdeckt. Dies führt in der Praxis dazu, dass gerade im Bereich des Onlinehandels und Onlinemarketings sehr häufig abgemahnt wird.
Es ist allerdings leichter gesagt als getan, Marketingmaßnahmen der sich ständig ändernden aktuellen Rechtslage anzupassen. Der Vortrag vermittelt praxisnah und auf den Punkt gebracht die wichtigsten 10 Tipps für die Umsetzung des täglichen Onlinemarketings im Onlineshop, um Abmahnrisiken auszuschalten.
Whitepaper "Markenschutz in Social Media - Handlungsempfehlungen für Unterneh...
Social Media Recht - Präsenttion Henning Krieg auf der stART Konferenz 2010
1. 1
Social Media & Recht
Henning Krieg, LL.M. (London)
Rechtsanwalt
stART Conference
Duisburg, 9. September 2010
2. 2
Wer bin ich?
• Rechtsanwalt
• Auf Online-, IT- und Medienrecht spezialisiert
• Knapp zwei Jahre Inhouse Counsel für eBay Deutschland
• Blog: www.kriegs-recht.de
• Twitter: www.twitter.com/kriegs_recht
3. 3
Publikationsmöglichkeiten im Social Web
• Eine Vielzahl verschiedenster Plattformen, bspw.
– Blogs
– Social Networks wie bspw. Xing oder Facebook
– Twitter
• Paradebeispiel Twitter
– schnelles Medium, Netzwerk-Effekt erweitert Reichweiten
– unverändert zunehmende Popularität (270.000
deutschsprachige Nutzer im Mai 2010, siehe
http://bit.ly/bHB7kT)
– vieler Medien "lieb(st)es Kind"
4. 4
Vorüberlegung:
Viel Lärm um Nichts?
• Kann selbst Micro-Blogging rechtlich relevant sein?
– Einzelne Tweets maximal 140 Zeichen lang.
– Reichweite erscheint begrenzt – deutsche Twitterer derzeit
mit maximal fünfstelligen Followerzahlen (siehe
http://bit.ly/93JNU6).
• JA! Microblogging kann nicht nur, es ist rechtlich relevant.
– Schon deutlich weniger als 140 Zeichen können teuer werden
(Beispiel: „inkl. MwSt.“ – 11 (!) Zeichen).
– Reichweite aus rechtlicher Sicht praktisch nicht entscheidend.
– Rechtsstreitigkeiten auch in Deutschland angekommen.
5. 5
Worüber werden wir reden?
• Das "Framework"
Der eigene Account auf Social Media Plattformen
• Die Inhalte
Die eigenen Statusmeldungen und Nachrichten
• Die Nachrichten
"Direct Messages" an Kontakte und Follower
• Das Leben der anderen
Fremde Social Media Aktivitäten
7. 7
Der eigene Account - Accountname
• Namens- und Markenrechte sind auch bei Wahl des
Accountnamens zu beachten (Parallele Domainrecht).
• Risiken bei Rechtsverstößen:
– Abmahnung und damit verbundene Kosten;
– Schadensersatz;
– negative PR;
– Notwendigkeit des Re-Brandings.
8. 8
Der eigene Account - Profilbild
• Kleine Größe des Profilbilds (bei Twitter bspw. 48 x 48 Pixel)
unerheblich – auch sog. Thumbnails sind relevant.
• Nicht nur Rechte am Bild klären, sondern auch Rechte bzgl.
Bildinhalt (bspw. Mitarbeiter, Besucher). Wichtig: Clearing für
Onlinenutzung!
• Risiken bei Rechtsverstößen:
– Abmahnung und damit verbundene Kosten;
– Schadensersatz;
– negative PR;
– Notwendigkeit des Re-Brandings.
9. 9
Der eigene Account - Impressum
Gibt es eine Impressumspflicht für Social Media Profile?
• Impressumspflicht besteht grundsätzlich für
– sogenannte "Telemedien", welche
– nicht "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken
dienen".
• Risiken bei Verstoß gegen Impressumspflicht:
– Abmahnung und damit verbundene Kosten (reale Gefahr);
– Bußgeld von bis zu € 50.000,00 (eher theoretische Gefahr);
– negative PR (eher geringe Gefahr).
11. 11
Der eigene Account -
die AGB des Plattformbetreibers
Was ist mit Blick auf die AGB des Plattformbetreibers zu beachten?
• In aller Regel US-amerikanische Unternehmen.
• In aller Regel Rechtswahlklausel zugunsten US-amerikanischem
Recht.
• Wirksamkeit von AGB (einschließlich Rechtswahlklausel)
insbesondere gegenüber „Verbrauchern“ Frage des Einzelfalls.
• Praktische Konsequenz: „Friss oder stirb“ (bzw. nutze nicht).
13. 13
Die eigenen Meldungen - Stolperfallen
• Es lässt sich kein abschließender Katalog unzulässiger Inhalte
erstellen – aber sehr wohl wertvolle Richtlinien zur Vermeidung
rechtlicher Konfliktfelder aufstellen.
• Wettbewerbsrecht…
– …ist das "pralle Leben" (siehe die umfangreichen
Auflistungen in §§ 4, 5 UWG sowie in Anhang zu § 3 Abs.
3 UWG);
– …erschwert mit § 4 Nr. 3 UWG das Guerilla-Marketing:
"Unlauter handelt insbesondere, wer den
Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen
verschleiert."
14. 14
Die eigenen Meldungen - Stolperfallen
• Äußerungsrecht:
– Behauptete Fakten müssen nachweislich wahr sein;
– Meinungsäußerungen dürfen die Grenze zur Schmähkritik /
Beleidigung nicht überschreiten (akt. Beispiel:
http://cli.gs/zATT0j).
17. 17
Die eigenen Meldungen - Stolperfallen
• Linkhaftung:
– Vorsicht beim Verlinken auf (fremde) externe Webseiten!
– Aktuelles Beispiel: http://cli.gs/0UY6Ee.
• Urheberrecht:
– Zur Erinnerung: Verfügbarkeit von Contents im Netz erlaubt
nicht automatisch das Kopieren und eigene Verwenden!
– Urheberrechtliche Relevanz auch kurzer Texte möglich.
19. 19
Die eigenen Meldungen – Social Media Policies
•Vorbeugen statt Aufräumen – Social Media Guidelines für Mitarbeiter
fördert Sicherheit beim Einsatz von Social Media:
• Im Namen des Unternehmens dürfen nur autorisierte Mitarbeiter
veröffentlichen;
• private Beiträge von Mitarbeitern müssen als solche gekennzeichnet sein;
• klare Richtlinien darüber, welche Inhalte zulässig sind
•Mitarbeitern sollten mögliche Konsequenzen – für das Unternehmen, wie
auch für sie - aufgezeigt werden.
• Verstöße gegen Social Media Guidelines sollten nicht ignoriert werden.
21. 21
Die eigenen Nachrichten – Direct Messages
• Neben öffentlichen Meldungen lassen sich auch "Direct Messages"
an Kontakte und Follower schicken.
• Aber Vorsicht – Spamfalle!
– § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG: "Eine unzumutbare Belästigung ist
insbesondere anzunehmen, (…) bei einer Werbung unter
Verwendung (…) elektronischer Post, ohne dass eine vorherige
ausdrückliche Einwilligung der Adressaten vorliegt."
• Aktuelles Beispiel: http://cli.gs/B1AhEY.
23. 23
Fremde Aktivitäten – Account-Grabbing
• Fremde Accounts können die eigenen Marken- und Namensrechte
verletzen.
• Aus praktischer Sicht kann Durchsetzung der eigenen Rechte
allerdings schwierig sein:
– Accountinhaber möglicherweise nicht identifizierbar;
– (erfolgreiches) Vorgehen gegen Plattformbetreiber im
Streitfall zwar nicht unmöglich, aber häufig mühevoll, da Sitz
meist in den USA.
26. 26
Fremde Aktivitäten – Account-Grabbing
• Sinnvoll: Präventive Registrierung von Accountnamen, auch wenn
noch keine konkreten Pläne zur Nutzung.
• Emfehlenswert: Präventive Registrierung von Accounts auch bei
anderen Social Media Plattformen.
• Hilfreich: Kostenlose Recherchetools wie bspw.
www.namechk.com.
27. 27
Fremde Aktivitäten - Wettbewerbsrecht
Wahrscheinlichste Szenarien:
kein ordnungsgemäßes Impressum;
Meldungen, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen;
Spam per Direct Messages.
Überlegungen zu einem möglichen Vorgehen:
Identifizierung der Accountinhaber regelmäßig möglich;
Einstufung von Verhalten als wettbewerbswidrig mitunter
noch nicht gesichert (bspw. Impressumspflicht);
kritische Einstellung von Nutzern und Kunden im "Social Web"
gegenüber der "rechtlichen Keule" in Erwägungen mit
einbeziehen.
28. 28
Fremde Aktivitäten – Äußerungsrecht
Mögliche Szenarien:
falsche Tatsachenbehauptungen;
Schmähkritik.
Überlegungen zu einem möglichen Vorgehen:
Identifizierung der Accountinhaber mitunter schwierig;
gerichtliche Beurteilung hinsichtlich "Schmähkritik" teils
uneinheitlich (insbesondere in unteren Instanzen);
kritische Einstellung von Nutzern und Kunden im "Social Web"
gegenüber der "rechtlichen Keule" in Erwägungen mit
einbeziehen.
29. 29
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Henning Krieg, LL.M. (London)
Rechtsanwalt
Blog www.kriegs-recht.de
Twitter www.twitter.com/kriegs_recht