Der AOK-Bundesverband signalisiert grundsätzliche Zustimmung zu den neuen "Apps auf Rezept". In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für die "Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung" (DiGAV) übt der Verband jedoch Kritik an den Regelungen zu Datenschutz und Nutzennachweis. So lege die Verordnung zwar verschiedene Anforderungen fest, eine Überprüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sei jedoch nicht vorgesehen. Für den 19. Februar 2020 hat das Bundesgesundheitsministerium zur Anhörung geladen.