Mobile Applikationen halten nun auch Einzug in die Geschäftswelt: Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden können mobil in Unternehmensprozesse eingebunden werden, Kunden greifen auf Daten und Services zu, Neukunden werden durch attraktive mobile Applikationen auf das Unternehmen aufmerksam.
Mobile Applikationen halten nun auch Einzug in die Geschäftswelt: Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden können mobil in Unternehmensprozesse eingebunden werden, Kunden greifen auf Daten und Services zu, Neukunden werden durch attraktive mobile Applikationen auf das Unternehmen aufmerksam.
An unserem halbtägigen Thementag vom 17.05.2011 informierten wir Sie mit unseren Vorträgen und einem Praxisbeispiel über alle wesentlichen Aspekte von der App-Idee über die Entwicklung, die rechtlichen Aspekte bis hin zur Distribution und Wartung.
Das Dachgeschoss wurde als privates Büro und Hobbyzimmer genutzt. Nachdem die ersten 3 Jahre meiner Selbständigkeit hinter mir liegen, war es Zeit für ein richtiges FENG SHUI & LIVING Büro.
CAES, cooperación para el aseguramiento ético y solidario, es un proyecto de intercooperación de las corredurías Seryes y Arç para el fomento y el desarrollo
del seguro ético y solidario en la economía social y solidaria.
En esta presentación conoceréis más detalles del proyecto.
Este documento describe las principales clasificaciones de los animales. Los animales se dividen en vertebrados e invertebrados, siendo los vertebrados aquellos que poseen esqueleto articulado y columna vertebral. También se clasifican los animales según si son ovíparos o vivíparos, y según su tipo de alimentación como herbívoros, carnívoros u omnívoros.
Diesen Vortrag habe ich auf dem GamesCamp 2010 in München gehalten. Er beschäftigt sich mit der Frage, warum und wie iPhone-Game-Entwickler ihre Titel aufs Netbook portieren sollten.
La dirección de la empresa depende en gran medida de la dirección general. Carece de una planificación efectiva y delegación en otras áreas. El control se basa principalmente en el proceso de producción. Se requiere un sistema de información robusto para mejorar la planificación, organización y control en todas las áreas funcionales de la empresa.
Mobile Applikationen halten nun auch Einzug in die Geschäftswelt: Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden können mobil in Unternehmensprozesse eingebunden werden, Kunden greifen auf Daten und Services zu, Neukunden werden durch attraktive mobile Applikationen auf das Unternehmen aufmerksam.
An unserem halbtägigen Thementag vom 17.05.2011 informierten wir Sie mit unseren Vorträgen und einem Praxisbeispiel über alle wesentlichen Aspekte von der App-Idee über die Entwicklung, die rechtlichen Aspekte bis hin zur Distribution und Wartung.
Das Dachgeschoss wurde als privates Büro und Hobbyzimmer genutzt. Nachdem die ersten 3 Jahre meiner Selbständigkeit hinter mir liegen, war es Zeit für ein richtiges FENG SHUI & LIVING Büro.
CAES, cooperación para el aseguramiento ético y solidario, es un proyecto de intercooperación de las corredurías Seryes y Arç para el fomento y el desarrollo
del seguro ético y solidario en la economía social y solidaria.
En esta presentación conoceréis más detalles del proyecto.
Este documento describe las principales clasificaciones de los animales. Los animales se dividen en vertebrados e invertebrados, siendo los vertebrados aquellos que poseen esqueleto articulado y columna vertebral. También se clasifican los animales según si son ovíparos o vivíparos, y según su tipo de alimentación como herbívoros, carnívoros u omnívoros.
Diesen Vortrag habe ich auf dem GamesCamp 2010 in München gehalten. Er beschäftigt sich mit der Frage, warum und wie iPhone-Game-Entwickler ihre Titel aufs Netbook portieren sollten.
La dirección de la empresa depende en gran medida de la dirección general. Carece de una planificación efectiva y delegación en otras áreas. El control se basa principalmente en el proceso de producción. Se requiere un sistema de información robusto para mejorar la planificación, organización y control en todas las áreas funcionales de la empresa.
El documento habla sobre presupuestos y clasificaciones. Se divide en una primera clase que contiene gastos fijos como alquiler, servicios públicos y sueldos.
Este documento presenta la Web 2.0. Explica que la Web 2.0 es la evolución de aplicaciones tradicionales a aplicaciones enfocadas en el usuario, y no es una tecnología en sí misma. Describe características como ser dinámica, interactiva y colaborativa entre usuarios. También presenta ejemplos comunes de uso como redes sociales, videos, blogs, y software gratuito como Dropbox, Avast y Wix. Concluye que la Web 2.0 es muy útil para las personas que usan Internet frecuentemente.
El documento presenta una oportunidad de negocio para comercializar 13 productos, incluyendo un café saludable con ganoderma, a través de la construcción de una red de distribución. La autora busca personas que la ayuden a expandir el negocio siguiendo un sistema probado de 18 meses para asociar, capacitar y desarrollar líderes distribuidores.
The document discusses the benefits of exercise for mental health. Regular physical activity can help reduce anxiety and depression and improve mood and cognitive function. Exercise causes chemical changes in the brain that may help protect against mental illness and improve symptoms.
El documento presenta un análisis de los sistemas de información. Describe los tipos de sistemas como TPS, MIS, DSS y EIS y cómo estos apoyan la automatización de procesos operativos y la toma de decisiones. También explica la evolución de la planificación de sistemas de información en las empresas a través de cuatro fases y propone un procedimiento alternativo de planificación basado en la estrategia del negocio. Finalmente, presenta varias herramientas para la planificación como matrices, diagramas de afinidad
La boca desempeña funciones clave en la digestión, el habla y la expresión. Cumple un papel en la masticación de alimentos, la formación de palabras y la sonrisa. Contiene órganos como la lengua, paladar, dientes y glándulas salivales que ayudan a iniciar la digestión mecánica y química.
Los Juegos Olímpicos de 2012 tuvieron como objetivo principal unir a todos los países del mundo a través de un evento deportivo que promueve la igualdad de participación sin importar la raza, religión o color, a la vez que impulsa el turismo en el país anfitrión y da a conocer la diversidad de deportes olímpicos y la relevancia del deporte.
Impacto de políticas agrarias sobre el pequeño agricultorreynaldo19400000
El periodo entre los dos últimos censos agropecuarios —1994 y 2012— cubre la mayor parte del tramo de aplicación de políticas neoliberales, que se inician con el gobierno de Alberto Fujimori. El censo de 1994, en realidad, es una línea de base para conocer cuáles han sido los impactos de dichas políticas en la economía y la sociedad agrarias. El Instituto Nacional de Estadística e Informática (INEI) presentó recientemente los resultados finales del IV Censo Nacional Agropecuario, pero se está demorando en difundir toda la información y la base de datos. La información utilizada en este artículo proviene de algunos avances aún muy generales1.
¿Qué ocurría en 1994? El país recién iniciaba su salida de una larga crisis económica y social. La tierra, el principal recurso del campo, estaba distribuida principalmente entre pequeños y medianos agricultores, como consecuencia de la reforma agraria ejecutada entre 1969 y 1975. En esa década de 1990, el presidente Fujimori, consecuente con su opción neoliberal, desmontó varias de las instituciones públicas de apoyo a la agricultura, como el Banco Agrario y los servicios de extensión agrícola, y debilitó otras, como el INIA. Su apuesta era que la iniciativa privada sustituyese a esas entidades públicas, cosa que, como sabemos, no ocurrió.
Trabajo de tecnologia informatica.. monica urangocorazonsote
Una página web es una combinación de textos, imágenes, elementos multimedia y enlaces. Un navegador permite acceder a la World Wide Web y visualizar páginas web. Un motor de búsqueda ofrece direcciones web relevantes a una palabra clave.
Wir haben ein neues Booklets zum Thema „Das Anbieten von Apps für Smartphone und Tablet – Was Sie als App-Anbieter rechtlich beachten sollten“ veröffentlicht. Das Booklet entstand in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner tekit Consult Bonn GmbH und kann kostenlos unter www.res-media.net/booklets heruntergeladen werden.
Im Gegensatz zu „normaler“ Software werden sogenannte native Apps für Smartphone und Tablet in der Regel in geschlossenen Systemen, z.B. dem AppStore von Apple oder bei Google Play angeboten. Dies ist für den Anbieter einer App sehr komfortabel, denn die Betreiber der Plattformen kümmern sich um den Download, die Verbreitung von Updates und im Rahmen kostenpflichtiger Angebote sogar um die Abrechnung.
Doch das Anbieten von Apps ist gleichwohl kein Selbstläufer. Tatsächlich muss sich derjenige, der eine App auf den Markt bringen will, mit unterschiedlichen rechtlichen Themen auseinandersetzen. Er steht im Zweifel gegenüber Nutzern, Mitbewerbern und Aufsichtsbehörden in der Verantwortung und kann haftbar gemacht werden.
Das Booklet gibt einen Überblick zum Thema “Anbieten von Apps” und behandelt die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
E business – im spannungsfeld zwischen rechtssicherheit und datenschutz reto ...Qumram
E-Business – Im Spannungsfeld zwischen Rechtssicherheit und Datenschutz
Reto C. Zbinden, Rechtsanwalt, CEO Swiss Infosec AG
qumram Web-Archiving Community-Event21.6.2012
El documento habla sobre presupuestos y clasificaciones. Se divide en una primera clase que contiene gastos fijos como alquiler, servicios públicos y sueldos.
Este documento presenta la Web 2.0. Explica que la Web 2.0 es la evolución de aplicaciones tradicionales a aplicaciones enfocadas en el usuario, y no es una tecnología en sí misma. Describe características como ser dinámica, interactiva y colaborativa entre usuarios. También presenta ejemplos comunes de uso como redes sociales, videos, blogs, y software gratuito como Dropbox, Avast y Wix. Concluye que la Web 2.0 es muy útil para las personas que usan Internet frecuentemente.
El documento presenta una oportunidad de negocio para comercializar 13 productos, incluyendo un café saludable con ganoderma, a través de la construcción de una red de distribución. La autora busca personas que la ayuden a expandir el negocio siguiendo un sistema probado de 18 meses para asociar, capacitar y desarrollar líderes distribuidores.
The document discusses the benefits of exercise for mental health. Regular physical activity can help reduce anxiety and depression and improve mood and cognitive function. Exercise causes chemical changes in the brain that may help protect against mental illness and improve symptoms.
El documento presenta un análisis de los sistemas de información. Describe los tipos de sistemas como TPS, MIS, DSS y EIS y cómo estos apoyan la automatización de procesos operativos y la toma de decisiones. También explica la evolución de la planificación de sistemas de información en las empresas a través de cuatro fases y propone un procedimiento alternativo de planificación basado en la estrategia del negocio. Finalmente, presenta varias herramientas para la planificación como matrices, diagramas de afinidad
La boca desempeña funciones clave en la digestión, el habla y la expresión. Cumple un papel en la masticación de alimentos, la formación de palabras y la sonrisa. Contiene órganos como la lengua, paladar, dientes y glándulas salivales que ayudan a iniciar la digestión mecánica y química.
Los Juegos Olímpicos de 2012 tuvieron como objetivo principal unir a todos los países del mundo a través de un evento deportivo que promueve la igualdad de participación sin importar la raza, religión o color, a la vez que impulsa el turismo en el país anfitrión y da a conocer la diversidad de deportes olímpicos y la relevancia del deporte.
Impacto de políticas agrarias sobre el pequeño agricultorreynaldo19400000
El periodo entre los dos últimos censos agropecuarios —1994 y 2012— cubre la mayor parte del tramo de aplicación de políticas neoliberales, que se inician con el gobierno de Alberto Fujimori. El censo de 1994, en realidad, es una línea de base para conocer cuáles han sido los impactos de dichas políticas en la economía y la sociedad agrarias. El Instituto Nacional de Estadística e Informática (INEI) presentó recientemente los resultados finales del IV Censo Nacional Agropecuario, pero se está demorando en difundir toda la información y la base de datos. La información utilizada en este artículo proviene de algunos avances aún muy generales1.
¿Qué ocurría en 1994? El país recién iniciaba su salida de una larga crisis económica y social. La tierra, el principal recurso del campo, estaba distribuida principalmente entre pequeños y medianos agricultores, como consecuencia de la reforma agraria ejecutada entre 1969 y 1975. En esa década de 1990, el presidente Fujimori, consecuente con su opción neoliberal, desmontó varias de las instituciones públicas de apoyo a la agricultura, como el Banco Agrario y los servicios de extensión agrícola, y debilitó otras, como el INIA. Su apuesta era que la iniciativa privada sustituyese a esas entidades públicas, cosa que, como sabemos, no ocurrió.
Trabajo de tecnologia informatica.. monica urangocorazonsote
Una página web es una combinación de textos, imágenes, elementos multimedia y enlaces. Un navegador permite acceder a la World Wide Web y visualizar páginas web. Un motor de búsqueda ofrece direcciones web relevantes a una palabra clave.
Wir haben ein neues Booklets zum Thema „Das Anbieten von Apps für Smartphone und Tablet – Was Sie als App-Anbieter rechtlich beachten sollten“ veröffentlicht. Das Booklet entstand in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner tekit Consult Bonn GmbH und kann kostenlos unter www.res-media.net/booklets heruntergeladen werden.
Im Gegensatz zu „normaler“ Software werden sogenannte native Apps für Smartphone und Tablet in der Regel in geschlossenen Systemen, z.B. dem AppStore von Apple oder bei Google Play angeboten. Dies ist für den Anbieter einer App sehr komfortabel, denn die Betreiber der Plattformen kümmern sich um den Download, die Verbreitung von Updates und im Rahmen kostenpflichtiger Angebote sogar um die Abrechnung.
Doch das Anbieten von Apps ist gleichwohl kein Selbstläufer. Tatsächlich muss sich derjenige, der eine App auf den Markt bringen will, mit unterschiedlichen rechtlichen Themen auseinandersetzen. Er steht im Zweifel gegenüber Nutzern, Mitbewerbern und Aufsichtsbehörden in der Verantwortung und kann haftbar gemacht werden.
Das Booklet gibt einen Überblick zum Thema “Anbieten von Apps” und behandelt die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
E business – im spannungsfeld zwischen rechtssicherheit und datenschutz reto ...Qumram
E-Business – Im Spannungsfeld zwischen Rechtssicherheit und Datenschutz
Reto C. Zbinden, Rechtsanwalt, CEO Swiss Infosec AG
qumram Web-Archiving Community-Event21.6.2012
Im Sommersemester 2016 habe ich an der Johannes-Kepler-Universität Linz (OÖ) einmal mehr die Lehrveranstaltung 'Verträge im Web' abgehalten.
Sie finden hier den dritten Foliensatz zu der LVA. Thema dieser Einheit war eine Auffrischung der Bestimmungen zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie eine genauere Behandlung des E-Commercegesetz (ECG) sowie des Fernabsatzgesetzes (FAGG). Im 7. Kapitel finden Sie überdies Hinweise zum internationalen Privatrecht (IPR) und den anzuwendenden Gesetzen bzw. Verordnungen.
Es ist nun bereits eine Zeit her, dass ich den ersten Teil der drei Foliensätze von Digital Marketing online gestellt habe: https://www.slideshare.net/MichaelLanzinger/digital-marketing-teil-i-von-iii
Daher darf ich nun Teil II von III zur Verfügung stellen.
Europarechtliche Entwicklungen im Urheberrecht 2016/17andresheyn
Anbei ein Überblick über die Entwicklungen der EUGH Rechtsprechung und bei der Arbeit der EU-Kommission 2016 /17 (Stand April 2017) zum Urheberrecht. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei www.rechtsanwalt-heyn.de oder mail@rechtsanwalt-heyn.de.
Mindestanforderungen an die rechtssichere Nutzung von Website, Social Media &...eBusiness-Lotse Potsdam
Der Umgang mit dem Internet sowie den verschiedenen Social Media Kanälen sorgt immer wieder für Unsicherheiten in rechtlichen Fragen - Sitichwort Impressum oder Urheberrecht. Karsten U. Bartels von HK2 Rechtsanwälte schildert Ihnen, wie Sie Ihren Aufenthalt im World Wide Web vollkommen rechtssicher gestalten können...
"Recht für Webworker" war ein Workshop auf dem WordCamp Osnabrück im März 2019. Mit diesem Workshop sollte ein Überblick gegeben werden, worauf Webworker / Freelancer bei den Verträgen mit ihren Kunden, Lieferanten, Agenturen und Vermittlern achten müssen.
nuances newsletter February 2014 covers topics including an article on the implications of the EU General Data Protection Regulation proposal for the smart metering and scoring industries. You will also find articles covering such topics as a new study on energy use in UK homes, the EU Commission’s final proposals for regulating the banking sector and the impact of European case law on Germany’s renewable energy law. The nuances newsletter is written, edited and published by nuances public affairs, Berlin.
Unsere Kanzlei hat ein neues Booklet veröffentlicht. Thema ist „Absatzkanal Marktplätze – Was für Onlinehändler beim Verkauf über eBay, Amazon & Co. wichtig ist.“ Damit aben wir in 2015 jetzt den 10. Ratgeber veröffentlicht. Auch das neue Booklet kann kostenlos auf unserer Kanzleiwebseite heruntergeladen werden.
Der Verkauf über Plattformen und Marktplätze wie Amazon oder eBay ist für Händler der einfachste Einstieg in den Internethandel. Die Angebote sind schnell und kostengünstig erstellt und das Geschäft kann ohne großen, eigenen Marketingaufwand beginnen.
Viele Händler gehen allerdings von der Irrmeinung aus, dass der Plattformbetreiber schon alles für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen getan habe und man selbst allenfalls noch “AGB von der Stange” einfügen müsse. Tatsächlich ist der Verkauf über Plattformen rechtlich jedoch nicht so einfach, wie manche glauben.
Unser Booklet gibt die wichtigsten Rechtstipps zum Thema “Verkauf über Plattformen”, damit Händler nicht in die Abmahnfalle laufen.
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M. ist Expertin im E-Commerce-Recht und betreut bereits seit 2005 die Kolumne „E-Shop- Rechtstipp“ der Zeitschrift INTERNET World Business. Alle zwei Wochen erscheint dort ein Artikel zu einem aktuellen und wichtigen Urteil für den Onlinehandel. Das jetzt veröffentlichte Booklet enthält eine Zusammenstellung der Artikel aus den 26 Ausgaben des Jahres 2015. Es gibt damit einen Überblick über die wichtigsten Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich.
Hier die Liste der im Booklet enthaltenen Urteilsbesprechungen:
– LG Köln: Notarielle Unterwerfungserklärung
– Abmahnung wegen Facebook Like Button
– EuGH erlaubt Framing von Youtube-Videos
– Online-Handel mit Waren mit Altersbeschränkung
– „Es gilt deutsches Recht“ ist abmahnfähig
– Gängige Zahlungsmittel im Online-Shop
– Autoreply-E-Mail mit Werbung ist zulässig
– Einräumung der Bildrechte bei Amazon ist zulässig
– Ebay-Haftung für markenrechtswidrige Angebote
– Alternative zur Unterlassungserklärung?
– Einstweilige Verfügung: Nicht alles kostet Geld
– Produktbild muss zum verkauften Produkt passen
– Telefonnummer in der Belehrung ist Pflicht
– OLG Köln: „Top-Preise“ sind erlaubt
– Preise nicht nur auf Anfrage
– Schlechte Bewertungen? Kein Schadensersatz
– Werbung „50 % günstiger als … “ muss stimmen
– Amazon-Händler haften für UVP-Angaben von Amazon
– „Outlet“ kann im Online-Handel irreführend sein
– Amazon haftet für fehlende Textilkennzeichnung
– Disclaimer auf der Website einfach löschen!
– Wann beginnt die Frist für den Widerruf?
– Online-Händler müssen EU-Versandkosten angeben
– „Testsieger“ ist auch bei mehreren Siegern zulässig
– Befristete Rabattaktionen nicht verlängern
– 01805-Nummer in der Widerrufsbelehrung
Mehr als nur Hype: Wie Blockchains, Bitcoins, Smart Contracts und Kryptowähru...Tom Braegelmann
Mehr als nur Hype: Wie Blockchains, Bitcoins, Smart Contracts und Kryptowährungen die Bankpraxis und Sanierungsberatung verändern
Präsentation von Tom Braegelmann auf dem 19. Jahreskongress Insolvenzrecht 2018 des Ostdeutschen Sparkassenverbandes am 1. Juni 2018 in Potsdam
Händler in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines besonders strengen Wettbewerbsrechts. Gerade beim Verkauf an Verbraucher (business-to-consumer) sind diverse Informationspfl ichten beim Fernabsatzkauf und Pfl ichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu erfüllen, denen Internethändler gerecht werden müssen. Praktisch jeder kleine Fehler kann abgemahnt werden. Es ist allerdings leichter gesagt als getan, einen Online-Shop rechtssicher zu gestalten. So gibt es unzählige Vorschriften zu beachten, die im Zweifel nur ein spezialisierter Rechtsanwalt vollständig überblicken kann. In dieser Broschüre soll daher ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte eines Online-Shops gegeben werden, so dass ein Händler, der an Verbraucher
verkauft, zumindest den gängigsten „Abmahnfallen“ entgehen kann.
Ähnlich wie Mobile Applikationen: Apps und das Recht (20)
Mit den passenden Algorithmen lassen sich aus Daten Erkenntnisse, Muster und Schlüsse gewinnen. Data Scientists steigen tief in die Welt der Daten und Algorithmen ein und entwerfen die zum Anwendungsfall passende Lösung.
Auch Führungskräfte sollten ein Grundwissen über die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge der Welt der Data Science haben.
Unser Vortrag gibt einen Überblick über Möglichkeiten von Big Data und Machine Learning und zeigt, wie mit agilen Mitteln und den richtigen Skills der Einstig in die neue Welt gelingt
Der Vortrag zeigt die Grenzen bisheriger Lösungen und gibt einen Überblick über neue Lösungen.
Er zeigt, wie Systemlandschaften weltweit tätiger (Internet-)Konzerne aussehen und leitet daraus herunterskalierte, praktikable Lösungen auch für kleinere Unternehmen mit weit weniger Datenvorkommen ab.
Unser Vortrag gibt einen Überblick über Möglichkeiten von Big Data und Machine Learning und zeigt, wie mit agilen Mitteln und den richtigen Skills der Einstig in die neue Welt gelingt.
Unser Vortrag gibt einen Überblick über Möglichkeiten von Big Data und Machine Learning und zeigt, wie mit agilen Mitteln und den richtigen Skills der Einstig in die neue Welt gelingt
Der Vortrag zeigt die Grenzen bisheriger Lösungen und gibt einen Überblick über neue Lösungen.
Er zeigt, wie Systemlandschaften weltweit tätiger (Internet-)Konzerne aussehen und leitet daraus herunterskalierte, praktikable Lösungen auch für kleinere Unternehmen mit weit weniger Datenvorkommen ab.
Mit den passenden Algorithmen lassen sich aus Daten Erkenntnisse, Muster und Schlüsse gewinnen. Data Scientists steigen tief in die Welt der Daten und Algorithmen ein und entwerfen die zum Anwendungsfall passende Lösung.
Auch Führungskräfte sollten ein Grundwissen über die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge der Welt der Data Science haben.
Unser Vortrag gibt einen Überblick über Möglichkeiten von Big Data und Machine Learning und zeigt, wie mit agilen Mitteln und den richtigen Skills der Einstig in die neue Welt gelingt.
Mit den passenden Algorithmen lassen sich aus Daten Erkenntnisse, Muster und Schlüsse gewinnen. Data Scientists steigen tief in die Welt der Daten und Algorithmen ein und entwerfen die zum Anwendungsfall passende Lösung.
Auch Führungskräfte sollten ein Grundwissen über die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge der Welt der Data Science haben.
Der Vortrag zeigt die Grenzen bisheriger Lösungen und gibt einen Überblick über neue Lösungen.
Er zeigt, wie Systemlandschaften weltweit tätiger (Internet-)Konzerne aussehen und leitet daraus herunterskalierte, praktikable Lösungen auch für kleinere Unternehmen mit weit weniger Datenvorkommen ab.
Mehr von IKS Gesellschaft für Informations- und Kommunikationssysteme mbH (20)
Darf es ein bisschen mehr sein - Konzepte und Strategien zur Bewältigung groß...
Mobile Applikationen: Apps und das Recht
1. …und es ist so einfach! Oder?
Rechtliche Fußangeln beim Vertrieb von Software, Content
und Produkten über Appstores am Beispiel Apple
2. Übersicht
Appstores – ein neues Vertriebsmodell?
Wer bestimmt die Spielregeln?
Fernabsatzrecht – von Kirschkernen und
Spielverderbern
Datenschutz oder „Privacy“?
Die Milchkuh schlägt zurück – Urheberrecht ist nicht
nur des Entwicklers Freund
3. Appstores – ein neues
Vertriebsmodell?
Was ist gleich?
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von
Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen,
einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem
Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließ-
licher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abge-
schlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss
nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten
Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
4. Appstores – ein neues
Vertriebsmodell?
Was ist anders?
Es ist ein Dritter im Spiel – es bestehen
verschiedene Verträge zwischen gleich drei
Personen:
Entwickler Apple
Nutzer
5. Appstores – ein neues
Vertriebsmodell?
Wirklich anders?
Auch Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon
unterhalten separate Verträge mit Anbietern und
Kunden.
Software zum Download ist als Rechtskauf zu
qualifizieren (so der Bundesgerichtshof bereits
1989: BGH, Urt. v. 18.10.1989, VIII ZR 325/88).
Auch andere mobile Absatzmodelle werden nach
allgemeinen Regeln behandelt, so z.B. der Vertrieb
über ein WAP-Portal (vgl. LG Köln, Urt. v. 06.08.09,
31 O 33/09 - Kirschkernkissen I; rechtskräftig).
6. Wer bestimmt die Spielregeln?
Entscheidend für die Frage des anwendbaren Rechts:
welcher Vertrag ist betroffen? Zunächst: Verhältnis
von Apple und Entwicklern
Developervertrag und iDPLA zwischen Entwickler
und Apple unterliegt kraft Rechtswahlklausel US-
amerikanischem (konkret: kalifornischem) Recht.
Gerichtsstand ist „U.S.District Court for the
Northern District of California, California Superior
Court for Santa Clara County, Santa Clara County
Municipal Court, or any other forum in Santa Clara
County“
7. Wer bestimmt die Spielregeln?
Folge: Apple ist ausgesprochen frei in der Aufnahme von
Knebelklauseln; ein AGB-Recht, das besonders kritische
Einschränkungen zum Nachteil von Entwicklern
ausnimmt, existiert nicht.
Aus den „AppStore Guidelines“ von Apple:
„We have over 250,000 apps in the App Store. We don't
need any more Fart apps. If your app doesn't do
something useful or provide some form of lasting
entertainment, it may not be accepted.“
8. Wer bestimmt die Spielregeln?
Ergo: im Verhältnis zwischen Apple und Entwickler
bestimmt allein Apple:
Es dürfte keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in
den AppStore geben.
Selbst wenn das nach kalifornischem Recht der Fall
wäre, käme eine Rechtsdurchsetzung wirtschaftlich
nicht in Betracht.
Amerikanische Moralvorstellungen erschließen sich
für Europäer nicht auf den ersten Blick – wie der
„Stern“ schmerzhaft erfahren musste.
9. Wer bestimmt die Spielregeln?
Das Verhältnis zwischen User und Apple
Das Verhältnis zwischen User und Apple richtet
sich nach den Lizenzbestimmungen, die die
Geltung kalifornischen Rechts vorsehen.
Ein Mindestschutz wird über das deutsche AGB-
Recht gewährleistet, das auf Verbraucherverträge
anwendbar bleibt, Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Rom-I-
VO (vgl. BGH, Urt. v. 11. 02. 2010, I ZR 178/ 08 -
Half-Life 2).
10. Wer bestimmt die Spielregeln?
Das wichtigste Verhältnis: Entwickler und Nutzer
Ohne vertragliche Regelung gilt gegenüber
Verbrauchern wie Unternehmern deutsches Recht,
Art. 4, Art. 6 Rom-I-VO – jedenfalls ist nämlich das
Recht des Staates anwendbar, zu dem der Vertrag
die engste Bindung aufweist. Das ist nach den
anerkannten Kriterien (Sprache, Sitz der Parteien,
Währung etc.) regelmäßig Deutschland
Eine andere Rechtswahl grundsätzlich möglich,
aber nicht sinnvoll
11. Fernabsatzrecht – von Kirschkernen
und Spielverderbern
Nochmals: es kommen Verträge (vor allem auch)
mit Verbrauchern zustande – und es müssen
damit ganz erhebliche Informations- und sonstige
Pflichten erfüllt werden.
Apple darf Vieles, wenn auch nicht alles: das
Unternehmen ist „too big to fail“ und wird
schlicht nicht angegriffen. Keine Verbraucher-
zentrale riskiert Schadensersatzansprüche, weil
das Deutschlandgeschäft vorübergehend lahm
gelegt wurde, etwa aus § 945 ZPO.
12. Fernabsatzrecht – von Kirschkernen
und Spielverderbern
Ergo: deutsches Fernabsatzrecht ist anwendbar,
das wissen auch Ihre Mitbewerber (vgl. OLG
Hamm, Urt. v. 20.05.10, I-4 U 225/09 –
Kirschkernkissen IV).
Schlimmer noch: die iDPLA erlegt die vertragliche
Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher
Regelungen auf. Wird Apple daher von Dritten in
Anspruch genommen, besteht unter Umständen
ein Freistellungsanspruch
13. Fernabsatzrecht – von Kirschkernen
und Spielverderbern
Exkurs: Haftung von Apple für Rechtsverletzung
im Rahmen von Apps?
„Beauftragter“ im Sinne der §§ 100 UrhG, 14 Abs.
7 MarkenG, 8 Abs. 2 UWG etc. sind…
14. Fernabsatzrecht – von Kirschkernen
und Spielverderbern
„…auch selbständige Unternehmer, wenn sie in die
betriebliche Organisation des Betriebinhabers in der
Weise eingegliedert sind, dass einerseits der
Betriebsinhaber auf den Beauftragten einen
bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss hat und
andererseits die Geschäftstätigkeit des Beauftragten
dem Betriebsinhaber zugute kommt.“
Vgl. BGH, Urt. v. 07.04.05, I ZR 221/02 – Meißener Dekor II).
15. Fernabsatzrecht – von Kirschkernen
und Spielverderbern
Der „bestimmende Einfluss“ dürfte in der Möglichkeit
liegen, die App aus dem Store zu entfernen oder den
Vertrag mit dem Entwickler zu kündigen
Die Tätigkeit von Apple kommt (selbstverständlich)
auch dem Entwickler zu Gute.
Ergo: Die zur Haftung von Merchant und Affiliate
entwickelten Grundsätze dürften auf das
Geschäftsmodell AppStore anwendbar sein. Haftet
Apple, dürfte ein Freistellungsanspruch gegen den
Entwickler im Innenverhältnis bestehen.
16. Fernabsatzrecht – von Kirschkernen
und Spielverderbern
Welche Pflichten bestehen nun also im
Fernabsatz – mit anderen Worten: was tun?
Im Mindestmaß die Verpflichtungen aus den §§
312b ff. BGB, also insbesondere
Informationspflichten nach Art. 246 EGBGB
(Identität, ladungsfähige Anschrift, wesentliche
Merkmale der Software, Gesamtpreis der
Software, Einzelheiten zu Zahlung und Erfüllung
u.v.m.)
17. Fernabsatzrecht – von Kirschkernen
und Spielverderbern
Es muss kein Widerrufsrecht eingeräumt werden,
da die Software nicht zur Rücksendung geeignet ist
– sie könnte zwar etwa per Mail oder auf CD
übersandt werden, das aber nicht „rückstandslos“
(so die etwas erstaunliche Gesetzesbegründung,
BT-Drs 14/2658, S. 44).
Weitere wichtige Verpflichtungen ergeben sich aus
der PAngV, TextilkennzeichnungsG,
Batterieverordnung, ElektroG… - alles abhängig
vom konkreten Geschäftsmodell
18. Fernabsatzrecht – von Kirschkernen
und Spielverderbern
Besonderheit bei Verkauf von Content: bei
redaktionellen Inhalten sind die Vorschriften des
Rundfunkstaatsvertrags (Benennung eines
inhaltlich Verantwortlichen) vorgeschrieben.
Problematisch: die Pflichten des § 312g BGB.
Hierzu im Einzelnen:
19. Fernabsatzrecht – von Kirschkernen
und Spielverderbern
§ 312g Abs. 1 Nr. 1 BGB: „angemessene, wirksame
und zugängliche technische Mittel“ zur Erkennung
und Korrektur von Eingabefehlern
Rückbestätigung („…wollen Sie wirklich..?“) im
AppStore vorgesehen, keine anderen Angaben
erforderlich.
Allerdings: über dieses „technische Mittel“ muss
belehrt werden, Art. 246 § 3 EGBGB. Nicht
vergessen!
20. Fernabsatzrecht – von Kirschkernen
und Spielverderbern
§ 312g Abs. 1 Nr. 2 BGB: die Bestellbestätigung
Im Appstore nicht vorgesehen.
Möglicherweise entbehrlich, da in der Lieferung
die Bestätigung liegen kann?
21. Fernabsatzrecht – von Kirschkernen
und Spielverderbern
§ 312g Abs. 1 Nr. 4 BGB: Möglichkeit der Speicherung
der Vertragsbedingungen und der AGB in
„wiedergabefähiger Form“
Im AppStore nicht vorgesehen
Spätestens hier droht Ungemach in Form
wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen, § 4 Nr. 11
UWG.
22. Fernabsatzrecht – von Kirschkernen
und Spielverderbern
Besonderheiten bei Finanzdienstleistungen:
erhöhte Anforderungen an Belehrungspflichten,
wobei eine Information „unmittelbar nach
Vertragsschluss“ erfolgen kann
Praktikabel: Werbung und Kreditvermittlung, da
hier der eigentliche Vertragsschluss nachgelagert
ist
Bei Verbraucherdarlehensverträgen extensive
vorvertragliche Informationspflichten; nur „in-
app“ umsetzbar
36. Datenschutz oder „Privacy“?
Deutsches Datenschutzrecht ist anwendbar; die
Sondervorschriften des Telemediengesetzes beim
Vertrieb von Content sogar dann, wenn die
Telemedien (bei Sitz des Anbieters in Deutschland)
nur in anderen Ländern der EU angeboten werden (so
genanntes Herkunftslandprinzip, § 3 TMG).
Anwendbarkeit des BDSG folgt aus § 1 BDSG;
Ausnahme allein für den Fall eines Sitzes in anderem
EU-Staat
37. Datenschutz oder „Privacy“?
Die von Apple vorgesehenen Belehrungen genügen in
aller Regel nicht den deutschen Anforderungen
Das gilt insbesondere für fingierte
Einwilligungserklärungen, die bisweilen im Fließtext
auftauchen; diese bedürfen nach § 4a BDSG
regelmäßig der Schriftform.
Etwas anderes kann gelten, wenn die App als
Telemedium zu qualifizieren ist, was etwa bei Spielen
regelmäßig nicht der Fall sein wird. Dann ist
erforderlich, dass:
38. Datenschutz oder „Privacy“?
der Nutzer seine Einwilligung bewusst und
eindeutig erteilt hat,
die Einwilligung protokolliert wird,
der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit
abrufen kann und
der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung
für die Zukunft widerrufen kann, vgl. § 13 Abs. 2
TMG.
39. Datenschutz oder „Privacy“?
Folge: Apps, die - was im Zeitalter des „2.0“
regelmäßig der Fall sein wird – personenbezo-
gene Daten verwenden, verstoßen mit einiger
Wahrscheinlichkeit gegen deutsches
Datenschutzrecht
Abhilfe nur möglich durch entsprechende
Einwilligungserklärung nach dem Kauf; allerdings:
40. Datenschutz oder „Privacy“?
wohl unzulässig, soweit die Funkionalität der App
bei Verweigerung eingeschränkt ist, da darin
regelmäßig ein Sachmangel liegen wird und daher
ein Verstoß gegen das vertragliche Gebot
gegenüber Apple zur Einhaltung gesetzlicher
Vorschriften
In Betracht kommen allerdings
Ausnahmevorschriften, die eine Einwilligung
entbehrlich machen, insbesondere § 28 BDSG;
genaue Einzelfallprüfung ist allerdings
unerlässlich.
41. Urheberrecht ist nicht nur des
Entwicklers Freund
Sonderproblem: Open-Source-Bestandteile und
Open-Source-Apps
Die populärsten Lizenzen, (L)GPL und Apache,
sehen die freie Veränderbarkeit von Applikationen
vor
Dem steht möglicherweise das iDPLA entgegen,
die eine Modifikation durch Dritte gerade
ausschließt
Lösung: der Urheber bestimmt, was mit seinem
Werk geschieht – eine Doppellizenzierung (Open
Source und Closed) ist möglich
42. Urheberrecht ist nicht nur des
Entwicklers Freund
Ganze Apps können daher zur Vermarktung im
AppStore unter eine proprietäre Lizenz gestellt
werden. Soll Dritten die Weiterentwicklung
ermöglicht werden, kann im Rahmen der
Nutzungsrechtseinräumung für Drittentwickler
vorgesehen werden, dass dem ursprünglichen
Urheber das Recht vorbehalten wird, das Ergebnis
AUCH unter einer Closed-Source-Lizenz zu
veröffentlichen.
43. Urheberrecht ist nicht nur des
Entwicklers Freund
Problematisch bleiben einzelne Bestandteile einer
App – hier wird wohl ein Verstoß gegen die
jeweilige Open-Source-Lizenz zu bejahen sein.
44. Fazit
Der Samurai ist einsam wie der Tiger
im Dschungel.
Unseren Vortrag finden Sie unter iks-gmbh.com sowie zd-recht.de.