3. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Inhaltsverzeichnis
1 Bedeutung des Klimaschutzes .......................................................................... 1
1.1 Gefahren des Klimawandels ................................................................................ 1
1.2 Entwicklung des Klimaschutzregimes ................................................................ 7
1.3 Handlungsspielräume der Landesregierung .................................................... 11
2 Vision: Niedrigemissionsland Baden-Württemberg ...................................... 15
2.1 Ausgangspunkt: Emissionsentwicklung in Baden-Württemberg ................... 15
2.2 Ziel für 2050: Zwei Tonnen CO2-eq pro Kopf .................................................... 19
2.3 Zwischenziele ..................................................................................................... 21
2.4 Sektorale Ziele .................................................................................................... 23
3 Klimaschutzmaßnahmen in einzelnen Sektoren ........................................... 25
3.1 Energiewirtschaft ............................................................................................... 25
3.2 Industrie und Gewerbe....................................................................................... 83
3.3 Private Haushalte und öffentlicher Sektor...................................................... 107
3.4 Verkehr.............................................................................................................. 131
3.5 Emissionen aus industriellen Prozessen, Produktanwendungen und
aus der Gewinnung, Verteilung und Lagerung von Brennstoffen ................ 155
3.6 Land- und Forstwirtschaft sowie Landnutzung ............................................. 161
3.7 Abfallwirtschaft ................................................................................................ 181
4 Klimaschutzmaßnahmen in Querschnittbereichen...................................... 193
4.1 Vorbildwirkung der Landesregierung ............................................................. 193
4.2 Kommunaler Klimaschutz ............................................................................... 197
4.3 Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit ............................................ 205
4.4 Klimafreundliches Wirtschaften ...................................................................... 215
4.5 Umweltgerechter Klimaschutz ........................................................................ 223
4.6 Forschung und Entwicklung ........................................................................... 229
5 Monitoring des KSK 2020PLUS Baden-Württemberg .................................. 233
5.1 Die Struktur des Monitoring ............................................................................ 233
5.2 Überwachung der THG-Einsparungen ............................................................ 234
5.3 Überwachung anderer quantitativer Zielvorgaben auf Maßnahmenebene .. 235
5.4 Umsetzungsgrad der einzelnen Maßnahmen (Nachverfolgung) ................... 235
4.
5. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
1 Bedeutung des Klimaschutzes
1.1 Gefahren des Klimawandels
Die Existenz einer von Menschen hervorgerufenen Veränderung des Klimas ist mittlerweile
eine weitgehend allgemein akzeptierte Tatsache. Der 2007 erschienene vierte Sachstands-
bericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Pa-
nel on Climate Change - IPCC) dokumentiert den nahezu einhelligen Konsens der Wissen-
schaft darüber, dass sich das Weltklima erwärmt und der Mensch hierzu maßgeblich bei-
trägt.
Hauptursache für die weltweite Erwärmung ist die Verbrennung fossiler Energieträger und
der damit verbundene Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2). Die Treibhausgase
in der Atmosphäre lassen die Sonnenstrahlung passieren, halten aber die von der Erde aus-
gehende Wärmestrahlung zurück, so dass nahe der Erdoberfläche eine Art „Wärmestau“
entsteht. Der natürliche Treibhauseffekt ist lebensnotwendig, ohne ihn wäre die Erde ge-
froren. In den letzten 1.000 Jahren stand die Erde so in einem relativ stabilen thermischen
Gleichgewicht. Die globale Temperatur schwankte bis in jüngere Zeit nur um wenig mehr als
ein halbes Grad und auch innerhalb der vergangenen 10.000 Jahre lediglich um ± 1 Grad.
Der natürliche Treibhauseffekt wird jedoch seit Beginn der Industrialisierung durch den zu-
sätzlichen Ausstoß von Treibhausgasen verstärkt.
Hauptursache des Anstiegs ist der Einsatz fossiler, d.h. kohlenstoffhaltiger Energieträger wie
Kohle, Erdöl und Erdgas, bei deren Verbrennung CO2-Emissionen an die Atmosphäre abge-
geben werden. Auch dauerhafte Waldrodungen und der Umbruch von Ackerland tragen zum
Anstieg der CO2-Konzentration bei. Daneben beeinflussen weitere Treibhausgase wie Me-
than (CH4) und Lachgas (N2O) das Klima. Sie entstehen vor allem in der Landwirtschaft und
bei Industrieprozessen. In den letzten 10.000 Jahren, also während der derzeit andauernden
Warmzeit, betrug die Konzentration des Treibhausgases CO2 in der Atmosphäre etwa 280
ppm (parts per million). Seit Beginn der Industrialisierung ist sie auf knapp 390 ppm anges-
tiegen. Damit hat der CO2-Gehalt der Atmosphäre den höchsten Wert seit 700.000 Jahren
erreicht. Wahrscheinlich lag der Wert sogar seit mehreren Millionen Jahren niemals annä-
hernd so hoch wie heute.
1.1.1 Bereits beobachtete Klimaänderungen
Als Folge des erhöhten Gehalts an Treibhausgasen in der Atmosphäre steigt die Temperatur
weltweit an. Elf der zwölf Jahre zwischen 1995 und 2006 gehören zu den zwölf wärmsten
Jahren seit Beginn der Wetteraufzeichnung Mitte des 19. Jahrhunderts. Insgesamt ist die
globale Mitteltemperatur über die letzten 100 Jahre um 0,76 Grad angestiegen, wobei die
Erwärmung in den letzten 50 Jahren fast doppelt so schnell voranschreitet wie über die ge-
samten 100 Jahre. Hinter diesem Durchschnittswert verbergen sich große regionale und sai
1
6. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
sonale Unterschiede: So fällt die Erwärmung an den Polen deutlich stärker aus als in den
Tropen und die Wintertemperaturen steigen im Schnitt stärker an als die Sommertempera-
turen.
Erste Folgen der Erderwärmung lassen sich weltweit beobachten: Niederschlagsmuster und
auch die Niederschlagsmengen verändern sich und ein Großteil der Gletscher verliert an
Masse. Zu den sichtbaren Auswirkungen gehören außerdem der Rekordrückgang des arkti-
schen Meereises im Jahr 2007, auftauende Permafrostböden und anhaltende Dürren im
Westen der USA, in Australien und der afrikanischen Sahelzone. Auch in Europa mehren
sich die Anzeichen des voranschreitenden Klimawandels und der damit einhergehenden
Schäden. So verschiebt sich der Frühlingsanfang kontinuierlich nach vorn, die steigende
Schneefallgrenze in den Alpen führt in den betroffenen Skigebieten zu wirtschaftlichen
Schwierigkeiten und die Temperaturen im Sommer erreichen bisher unbekannte Höchst-
werte.
Eine weitere Folge der Erwärmung ist der Anstieg des Meeresspiegels. Insgesamt ist der
Meeresspiegel im 20. Jahrhundert um ca. 17 cm angestiegen. Seit 2000 hat sich diese Ent-
wicklung beschleunigt: Satellitenmessungen zeigen für das vergangene Jahrzehnt einen
Anstieg von 3 cm, während der Anstieg im 20. Jahrhundert weltweit noch bei 1,5 – 2,0 cm
pro Jahrzehnt lag.
1.1.2 Zukünftige Auswirkungen des Klimawandels weltweit
Jüngste Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass der Klimawandel schneller voran-
schreitet und größere Auswirkungen zeitigt, als bisher angenommen. Der Grund dafür ist
zum einen, dass die globalen Treibhausgasemissionen seit 2000 deutlich schneller anstei-
gen als noch in den 1990er Jahren. Aufgrund des starken Wirtschafts- und Bevölkerungs-
wachstums hat sich die Geschwindigkeit nahezu verdreifacht. Kann der Anstieg nicht be-
grenzt werden, droht nach neuesten Berechnungen eine Erwärmung zwischen 3 und 7 Grad
bis 2100.
Auf der anderen Seite deuten Forschungsergebnisse darauf hin, dass der Erwärmungstrend
bisher durch Luftpartikel abgebremst wird, die das Sonnenlicht reflektieren. Dadurch ist ein
Verzögerungseffekt entstanden, der nach der weltweiten Einführung von Luftreinhaltungs-
maßnahmen wegfallen könnte. Einen ähnlichen Puffereffekt haben die Ozeane und Wälder,
die einen Teil der von Menschen verursachten CO2-Emissionen aufnehmen. Es vermehren
sich jedoch die Anzeichen dafür, dass die Aufnahmekapazität der Ozeane bei höheren
Emissionen nachlassen könnte – die Folge wäre, dass der Treibhausgaskonzentration in der
Atmosphäre schneller ansteigt, auch wenn die Emissionen auf gleichem Niveau bleiben.
Schließlich zeigen die bereits beobachtbaren Folgen der Klimaveränderungen, insbesondere
der Meeresspiegelanstieg und der Rückgang des arktischen Meereises, dass einzelne Ele-
mente des Klimasystems stärker auf den Temperaturanstieg reagieren als in der Vergangen-
heit angenommen wurde. Nach neuesten Erkenntnissen könnten zudem bei Erreichen be-
stimmter Stellenwerte unumkehrbare Veränderungen in einzelnen Ökosystemen auftreten,
die das Leben auf der Erde grundlegend verändern würden.
Diese Beobachtungen unterstreichen die Bedeutung des EU-Ziels, den Temperaturanstieg
auf maximal 2 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Zwar kann auch
die Erreichung dieses Ziel weitreichende Schäden für Menschen und Umwelt nicht vollstän-
2
7. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
dig verhindern. Eine Erwärmung über 2 Grad wäre aber aller Voraussicht nach mit unkalku-
lierbaren Risiken für das Zusammenleben der Weltbevölkerung verbunden.
Für viele Regionen außerhalb Europas wird der Klimawandel sehr viel stärkere Belastungen
mit sich bringen als in Europa. Dies liegt zum einen an den ungünstigeren Auswirkungen der
Klimaänderungen in diesen Ländern, vor allem aber daran, dass wirtschaftlich schwächere
Länder über geringere Ressourcen zur Abfederung negativer Auswirkungen verfügen.
So zeigen die Klimabeobachtungen schon heute, dass insbesondere im Sahel, im Mittel-
meerraum, im südlichen Afrika und in Teilen von Südasien die Trockenheit zunimmt – eine
Entwicklung, die sich aller Voraussicht nach in den nächsten Jahrzehnten verstärken wird.
Erhebliche Risiken entstehen zudem durch den erwarteten Anstieg des Meeresspiegels. Der
IPCC geht in seinem Bericht von 2007 davon aus, dass der Meeresspiegel bis zum Ende
des Jahrhunderts um 0,18 bis 0,59 m ansteigen könnte – je nachdem wie hoch die Treib-
hausgasemissionen ausfallen. Neuere Schätzungen gehen sogar von einem Anstieg um bis
1,40 m aus. Durch den Meeresspiegelanstieg entstehen erhebliche Risiken für die bevölke-
rungsreichen Küstenregionen und für niedrigliegende Inseln. Schätzungen zufolge lebt rund
ein Fünftel der Weltbevölkerung weniger als 30 km vom Meer entfernt. Auch die meisten
Großstädte der Welt liegen am Meer. Da die Attraktivität von Städten ungebrochen ist, wird
der Anteil der Weltbevölkerung in Küstennähe auch in Zukunft weiter ansteigen. Vor allem in
den asiatischen Flussdeltas und in den niedrig gelegenen Küstenregionen Asiens und Afri-
kas dürften Millionen von Menschen von Überschwemmungen, Grundwasserversalzung und
Küstenabbruch bedroht sein.
Gleichzeitig werden Küstengebiete auch durch Sturmfluten und intensivere tropische Wirbel-
stürme bedroht. Beobachtungen und Modellrechnungen sprechen dafür, dass ein Anstieg
der tropischen Meerestemperaturen zwar nicht die Anzahl von Wirbelstürmen erhöhen wird,
wohl aber deren Stärke, so dass mit höheren Schäden zu rechnen ist.
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für globale Umweltfragen geht davon aus,
dass diese Entwicklungen Ursache neuer Migrationsströme sein werden und regionale Konf-
likte verschärfen können. Sofern der Erderwärmung kein Einhalt geboten wird, könnte die
globale Klimaveränderung daher auch zu einem Sicherheitsrisiko werden. Die Vereinten Na-
tionen tragen dieser Gefahr Rechnung: Im April 2007 diskutierte der UN-Sicherheitsrat zum
ersten Mal über den Klimawandel und dessen mögliche Folgen für die internationale Sicher-
heit.
1.1.3 Zukünftige Auswirkungen des Klimawandels in Baden-
Württemberg
Baden-Württemberg gehört zu den von den Klimaveränderungen am stärksten betroffenen
Gebieten Deutschlands. In den letzten 100 Jahren ist die Temperatur in Baden-Württemberg
im Durchschnitt um mehr als 1 Grad angestiegen und dieser Trend wird sich aller Voraus-
sicht nach zukünftig fortsetzen oder sogar noch verstärken.
3
8. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Studien, die die regionalen Auswirkungen des Klimawandels für Baden-Württemberg bis zum
Jahr 2055 bzw. für Deutschland bis zum Jahr 2100 anhand von Modellen prognostizieren,
zeigen klar, dass die Mitteltemperaturen in Baden-Württemberg vor allem im Sommer und
Winter stark ansteigen werden. Im Herbst und im Frühjahr werden dagegen geringere Ver-
änderungen erwartet.
Selbst wenn die globalen Treibhausgasemissionen gesenkt werden können, wird in Baden-
Württemberg mit einem Anstieg der Winter- und Sommertemperaturen um 0,7 – 1,1 Grad bis
zur Mitte des Jahrhunderts und um 2,5 – 2,7 Grad bis 2100 gerechnet (gegenüber dem 30-
Jahres-Mittel 1961–1990). Sollte dieses optimistische Szenario nicht eintreten und die Emis-
sionen weiter steigen, könnten die Sommer- und Wintertemperaturen bis zur Mitte des Jahr-
hunderts um 1,8 – 1,9 Grad und bis zum Ende des 21. Jahrhunderts um 4,1 Grad ansteigen.
Am Oberrhein werden deutschlandweit die höchsten Temperaturwerte erwartet. Vor allem
am südlichen Oberrhein wird es voraussichtlich zu häufigeren und länger andauernden Hit-
zewellen kommen. So wird die Zahl der heißen Tagen, an denen das Thermometer auf über
30 Grad steigt, bis zum Ende des Jahrhunderts auf bis zu 20 Tage pro Jahr ansteigen und
es ist deutlich häufiger mit tropischen Nächten zur rechnen, in denen die Temperatur nicht
unter 20 Grad fällt. Gleichzeitig sinkt die Anzahl der Frosttage.
Veränderungen werden auch bei der Verteilung der Niederschläge über die Jahreszeiten
erwartet. Während die Jahresniederschlagsmenge voraussichtlich leicht ansteigen wird, ist
vor allem in den Sommermonaten mit einem Rückgang der Niederschlagsmengen zu rech-
nen. Bis zum Ende des Jahrhunderts könnte in Baden-Württemberg im Sommer bis zu ei-
nem Drittel weniger Regen fallen. Im Winter und im Frühjahr werden die Niederschläge da-
gegen zunehmen. Für die Wintermonate wird ein Anstieg um bis zu 20 % bis zum Ende des
Jahrhunderts prognostiziert.
Während das Eintreten deutlich trockenerer Sommer erst gegen Ende des 21. Jahrhunderts
erwartet wird, dürften die Winterniederschläge bereits in den nächsten Jahrzehnten anstei-
gen. Es ist davon auszugehen, dass der Niederschlag häufiger als zurzeit als Starknieder-
schlag fallen wird, der hohes Schadenspotential birgt. Das Forschungsprogramm „Heraus-
forderung Klimawandel Baden-Württemberg“ belegt, dass Starkniederschlägen für Regionen
mit stark ausgeprägtem Relief ein besonders hohes Gefährdungspotenzial zukommt. So
zeigt zum Beispiel die Erfahrung, dass die Täler kleinerer Flüsse in Mittelgebirgsräumen an-
fällig für schnell auftretende Hochwässer („flash floods“) nach Starkniederschlägen sind. Die
Täler sind oft dicht besiedelt, so dass solche Hochwässer erhebliche Schäden anrichten
können. In Baden-Württemberg sind vor allem der Schwarzwald, die Schwäbische Alb und
der Kraichgau betroffen.
1.1.4 Anpassung an den unvermeidbaren Klimawandel in Baden-
Württemberg
Selbst wenn die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre auf dem Niveau des
Jahres 2000 eingefroren werden könnte, wäre dennoch ein Anstieg der globalen Mittel-
temperatur um 1 Grad bis Ende des Jahrhunderts zu erwarten. Diese Erwärmung resultiert
aus der Trägheit des Klimasystems, das erst mit einer bedeutenden Verzögerung auf den
Anstieg der Treibhausgaskonzentration reagiert. Eine Anpassung an die schon erfolgende
Klimaänderung ist daher unumgänglich, unabhängig davon, ob die internationalen Anstren-
gungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen Erfolg haben werden.
4
9. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Baden-Württemberg hat sich der Herausforderung der Klimaanpassung frühzeitig ange-
nommen. 1999 rief das Land zusammen mit Bayern das Forschungsprojekt KLIWA „Klima-
veränderungen und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“ ins Leben. 2002 folgte das
Verbundprojekt KLARA „Klimawandel - Auswirkungen, Risiken, Anpassung“, das 2005 mit
einem umfassenden Bereich zu den Auswirkungen des Klimawandels auf verschiedene Le-
bens- und Wirtschaftsbereiche in Baden-Württemberg abgeschlossen wurde. In dem Projekt
wurden die Klimaveränderungen im Zeitraum 1951 bis 2000 untersucht und Entwicklungs-
prognosen bis 2050 abgeleitet. Die Studie zeigt, dass ein hoher Anpassungsdruck für die
Gesellschaft sowie für die Tier- und Pflanzenwelt entstehen wird. Insbesondere im Bereich
der Gesundheitsvorsorge, im Naturschutz und in der Land- und Forstwirtschaft müssen sich
alle Beteiligten möglichst frühzeitig auf die neuen Bedingungen einstellen. Gleichzeitig zeigte
das Projekt auch Chancen des Klimawandels auf, z.B. bessere Anbaubedingungen für Wein
und Obst oder die steigende Attraktivität des Landes für Sommergäste.
Im Anschluss an KLARA initiierte das Ministerium für Umwelt, Verkehr und Naturschutz im
Herbst 2006 das Forschungsprogramm „Herausforderung Klimawandel Baden-Württemberg“
mit einem Fördervolumen von insgesamt 2,8 Mio. Euro.1 In dem Forschungsprogamm, das
Mitte 2010 mit einem Symposium abschloss, wurden verschiedene Fragestellungen zur Ent-
wicklung des zukünftigen Klimas bearbeitet und Auswirkungen auf Menschen und Ökosys-
teme untersucht.
Im Einzelnen waren die folgenden Fragen Gegenstand des Projekts:
• Regionale Simulationen künftiger Starkniederschlagsereignisse in Baden-
Württemberg;
• Abschätzung regionaler Klimaänderungen der kommenden Dekaden und ihrer Unsi-
cherheiten;
• Einschleppung von Krankheitserregern aus dem mediterranen Raum;
• Einfluss von Klima und Klimaveränderungen auf die Zunahme von Pollenallergien;
• Auswirkungen des Klimawandels auf Biotope Baden-Württembergs;
• Strategien zur Reduzierung des Sturmschadensrisikos für Wälder.
Um den Klimafolgen in Baden-Württemberg Rechnung zu tragen, wird die Landesregierung
eine Anpassungsstrategie entwickeln, die die Betroffenen vor allem über die Möglichkeiten
informiert, zielgerichtet auf die spezifisch regionalen Klimaveränderungen zu reagieren. Die
Anpassungsstrategie des Landes wird im Zusammenhang mit der auf Bundesebene aufge-
legten Deutschen Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels entwickelt. Die An-
passung an den unvermeidbaren Klimawandel ist daher nicht Gegenstand des vorliegenden
Konzepts, das ausschließlich Vermeidungsmaßnahmen umfasst.
1
Projektwebsite: http://www.herausforderung-klimawandel-bw.de/
5
11. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
1.2 Entwicklung des Klimaschutzregimes
1.2.1 Internationaler Klimaschutz und Klimarahmenkonvention der
UN
Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei der wichtigsten völkerrechtlichen Ab-
kommen zum Klimaschutz, insbesondere der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-
Protokolls. Das Leitziel der Klimarahmenkonvention (KRK) besteht darin, die Treibhaus-
gaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das eine gefährliche
anthropogene Störung des Klimasystems verhindert (Art. 2). Während die KRK dazu aber
lediglich allgemeine Pflichten und Leitlinien enthält, sieht das Kyoto-Protokoll für bestimmte
Vertragsparteien, zu denen auch Deutschland gehört, konkrete Reduktionspflichten inner-
halb definierter Zeiträume vor. So muss die Europäische Gemeinschaft im ersten Verpflich-
tungszeitraum von 2008 bis 2012 ihre Gesamtemissionen um mindestens 8 % unter das Ni-
veau von 1990 senken (Art. 3 Abs. 1 des Kyoto-Protokoll). Das spezifische Minderungsziel
Deutschlands beträgt 21 %. Für die Zeit nach 2012 existieren bisher keine verbindlichen Re-
duktionsvereinbarungen.
Da die Vertragsstaaten sich in Kopenhagen weder auf ein verbindliches Regelwerk für die
Fortführung des globalen Klimaschutzes noch auf institutionelle Eckpunkte für die Verhand-
lung eines solchen Vertragswerks haben einigen können, ist die Zukunft der globalen Klima-
schutzbemühungen für die Zeit nach 2012 weiterhin ungewiss. Ein von 25 Staaten erarbeite-
tes Abschlussdokument bekräftigt lediglich die Absicht, die langfristige Zusammenarbeit zur
Bekämpfung des Klimawandels zu verstärken. Es wird zudem anerkannt, dass die Wissen-
schaft eine Begrenzung der Erwärmung auf max. 2 Grad für notwendig hält.2 Quantitative
Reduktionsziele werden nicht genannt. Die Industrieländer sowie einige Schwellenländer
haben jedoch auf freiwilliger Basis bis Ende Januar 2010 dem Sekretariat der Klimarahmen-
konvention gemeldet, zu welchen Reduktionszielen sie sich bis 2020 verpflichten möchten.
Der Kopenhagen Akkord hat keine bindende Kraft, da er vom Plenum der Vertragsstaaten
nicht angenommen wurde.
Der globalen Erderwärmung kann erfolgreich nur mit einem weltweiten Klimaschutzregime
entgegengewirkt werden. Die Ergebnisse der UN-Klimakonferenz von Kopenhagen im Jahr
2009 können viele Erwartungen nicht erfüllen und bedeuten daher einen Ansporn für die
Länder, die sich beim Klimaschutz ehrgeizige Ziele auf die Fahnen geschrieben haben.
Deutschland ist insgesamt nur für rund 3 % der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich.
Baden-Württemberg wiederum trägt nur mit ungefähr 0,3 % zu den weltweiten Emissionen
bei. Gleichwohl können gerade „von unten“, von den Regionen, wichtige Impulse ausgehen,
die zur Entstehung einer verbindlichen Klimarahmenkonvention der UN, die das Kyoto-
Abkommen konsequent fortsetzt, beitragen. Die Entwicklungs- und Schwellenländer fordern
2
UNFCCC Entscheidung 2/CP.15, in der der Kopenhagen Akkord enthalten ist, Absatz 2: „[…] we
shall, recognizing the scientific view that the increase in global temperature should be below 2 de-
grees Celsius, on the basis of equity and in the context of sustainable development, enhance our
long-term cooperative action to combat climate change.”
7
12. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
zu Recht eine Vorbildfunktion der entwickelten Industrienationen ein, von denen der größte
Teil der klimaschädlichen Treibhausgase stammt. Nicht nur die Europäische Union und die
Bundesrepublik Deutschland, sondern auch Baden-Württemberg wollen sich dieser globalen
Verantwortung stellen.
Der weltweite Klimaschutz ist auch deswegen eine besondere Herausforderung, weil die
Entwicklungs- und Schwellenländer den Wohlstand anstreben, der in der westlichen Welt
inzwischen Standard geworden ist. Aus der Sicht des Klimaschutzes geht es darum, diese
Entwicklung und diesen Wohlstand nicht zu Lasten des Klimas zu erreichen, denn es droht
eine weitere Zunahme der Treibhausgasemissionen. Der weltweite Energiebedarf sollte
daher mittel- und langfristig nicht auf der Basis fossiler Energieträger gedeckt werden son-
dern soweit wie möglich durch erneuerbare Energien, verbunden mit einer effizienten Ener-
gieverwendung und einer nachhaltigen Lebensweise.
Aus der Sicht des Landes Baden-Württemberg ist es wichtig, die wirtschaftsstrategische Be-
deutung des Klimaschutzes zu betonen. Die Chancen für ein verbindliches internationales
Klimaschutzabkommen würden steigen, wenn den beteiligten Staaten das wirtschaftliche
Potenzial des Klimaschutzes stärker vor Augen geführt würde. Baden-Württemberg – und
das ist die Chance der Impulsgebung „von unten“ – kann sich dabei mit vielen ganz konkre-
ten Beispielen einbringen. Der Klimaschutz ist insgesamt ein positiver Wirtschaftsfaktor für
das Land, mit dem Arbeitsplätze, Kosteneinsparungen, Technologieentwicklungen, Wert-
schöpfung und Exportmöglichkeiten verbunden sind. Es hat sich gezeigt, dass wirtschaft-
licher Fortschritt nicht zwangsläufig mehr Treibhausgasemissionen bedeutet – Wachstum,
Wohlstand und Klimaschutz sind kein Widerspruch. Diese Vorteile und Chancen der ver-
schiedenen Maßnahmen des Klimaschutzes müssen zukünftig stärker in die internationalen
Klimaverhandlungen einfließen.
Vor diesem Hintergrund unterstützt das Land das zweigleisige Vorgehen der Europäischen
Union und der Bundesrepublik Deutschland beim Klimaschutz. Im Sinne einer Doppelstrate-
gie geht es zum einen um einen wirksamen Klimaschutz in der Europäischen Union und in
Deutschland, mit dem zugleich die wirtschaftsstrategischen Chancen des neuen Energie-
marktes und neuer Forschungsbereiche ergriffen werden. Zugleich können diese Ebenen
intensiv auf ein verbindliches internationales Klimaschutzabkommen hinwirken, das sich an
dem Ziel, die Erderwärmung auf 2 Grad zu begrenzen, orientiert. Um dieses Ziel zu errei-
chen, müssten sich die Staaten zugleich zu konkreten Klimaschutzmaßnahmen verpflichten,
wobei insbesondere die gerechte Verteilung der Lasten zwischen den Staaten, daneben ab-
er auch die Auswirkungen für die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Wirtschaft zu
berücksichtigen sind.
Die internationalen Klimaschutzverhandlungen zeigen, dass gerade die Regionen ein Motor
für pragmatischen Klimaschutz sein können. Der Klimaschutz vor Ort funktioniert, warum soll
er nicht auch weltweit funktionieren? Baden-Württemberg wird in diesem Rahmen wie schon
in der Vergangenheit seine politischen Einflussmöglichkeiten auf Bundesebene und in der
Europäischen Union nutzen und Impulse geben, um den internationalen Klimaschutz weiter
voranzubringen. Dazu zählen neben Veranstaltungen in der Vertretung des Landes in
Brüssel auch informelle Gespräche bei den internationalen Verhandlungen über eine Klima-
rahmenkonvention und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wie zum Beispiel im
Rahmen der Oberrhein-Konferenz, der Internationalen Bodensee-Konferenz oder mit eu-
ropäischen und außereuropäischen Partnerregionen, die sich ähnliche Ziele gesetzt haben.
Die Netzwerkbildung, beispielsweise mit den chinesischen Provinzen Jiangsu und Liaoning
oder mit
8
13. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Ontario, Kanada, ist im Hinblick auf den gegenseitigen Erfahrungsaustausch über Innovation
und positive Beispiele (sog. „Best Practice“) ein wichtiges Element, um die Botschaft, dass
Klimaschutz funktioniert und mit positiven wirtschaftlichen Effekten verbunden ist, auf die
internationale Ebene zu transportieren.
1.2.2 Europäische Union
Das zentrale Ziel der Europäischen Union ist die Begrenzung des Anstiegs der globalen Mit-
teltemperatur auf maximal 2 Grad über vorindustriellem Niveau. Auf der Tagung des Europä-
ischen Rates vom März 2007 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten
beschlossen, den gemeinschaftsweiten Ausstoß von Treibhausgasen unabhängig vom Ver-
lauf der Klimaverhandlungen bis 2020 um 20 % und bei einer entsprechenden Verpflichtung
anderer Industrieländer und einer angemessenen Beteiligung der Schwellenländer um 30 %
gegenüber 1990 zu senken.3. Zur Erreichung dieses Ziels hat die EU im Dezember 2008 ein
Klima- und Energiepaket verabschiedet. Eine einseitige Erhöhung des EU-Reduktionsziels
wurde inzwischen zwar diskutiert, aber nicht beschlossen.
Mit Blick auf das Jahr 2050 hat die EU bisher kein verbindliches Reduktionsziel vereinbart. In
den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates der Umweltminister zur Position der EU
bei der Klimakonferenz in Kopenhagen wird jedoch festgestellt, dass die Emissionen der
Industrieländern bis 2050 um „insgesamt mindestens 80 bis 95 % gegenüber dem Niveau
von 1990“ reduziert werden müssen. Außerdem stellt der Rat fest, „dass aus verfügbaren
Elementen wie den derzeitigen Bevölkerungsvorausschätzungen hervorgeht, dass bis 2050
die weltweiten durchschnittlichen Treibhausgasemissionen pro Kopf auf ungefähr zwei Ton-
nen CO2-Äquivalent4 gesenkt werden müssen und dass langfristig die nationalen Pro-Kopf-
Emissionen der Industrieländer und der Entwicklungsländer schrittweise einander angegli-
chen werden müssen, wobei den einzelstaatlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen ist.“5
1.2.3 Bundesebene
In Deutschland hat die Bundesregierung in einer Regierungserklärung vom April 2007 öffent-
lich bestätigt, dass eine Reduktion der Treibhausgasemissionen der EU um 30 % bis 2020
einen Beitrag von Deutschland in Höhe von -40 % bis 2020 verlangt.6 Zu diesem Zweck hat
die Bundesregierung im August 2007 in Meseberg Eckpunkte für ein „Integriertes Energie-
und Klimaprogramm“ beschlossen. In Umsetzung dieses Programms hat der Bundestag
3
Rat der EU, Europäischer Rat vom 8./9. März 2007, Schlussfolgerungen des Vorsitzes vom 2. Mai 2007, 7224/1/07 REV 1,
Ziff. 31.
4
Zu den wichtigsten Treibhausgasen zählen neben Kohlendioxid (CO2) auch Methan (CH4) und Lachgas (N2O). CO2-Äquivalent
ist eine relative Maßeinheit, die dazu dient, Emissionen verschiedener Treibhausgase anhand ihres Beitrags zum Treibhaus-
effekt zu vergleichen. Für eine vorgegebene Treibhausgasemission gibt das CO2-Äquivalent an, welche Menge CO2 über eine
festgelegte Zeit dieselbe Auswirkung auf den Treibhauseffekt hätte.
5
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates der Umweltminister zur Position der EU bei der Klimakonferenz in Kopenhagen
v. 21. Oktober 2009, Dokument Nr. 14790/09, S. 4.
6
Regierungserklärung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, zur Klimapolitik der
Bundesregierung nach den Beschlüssen des Europäischen Rates vor dem Deutschen Bundestag am 26. April 2007.
9
14. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
zwei umfangreiche Gesetzespakete beschlossen, mit denen eine Minderung von ca. 36 %
gegenüber 1990 erreicht werden soll.
Im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 bekräftigten CDU, CSU und FDP das 40%-
Reduktionsziel unabhängig von der weiterhin ausstehenden Entscheidung der EU, ob das
Reduktionsziel der Gemeinschaft von 20 auf 30 % erhöht wird.
Im September 2010 hat die Bundesregierung ihr „Energiekonzept für eine umweltschonende,
zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ beschlossen. Das Energiekonzept wurde
durch ein 10-Punkte-Sofortprogramm und mehrere Gesetzesentwürfe (Änderungen zum
Atomgesetz, Kernbrennstoffsteuergesetz, Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
„Energie- und Klimafonds“) ergänzt, die zum 01.01.2011 in Kraft treten sollen. Danach sollen
bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 40 % und bis 2050 um mindestens 80 % reduziert
werden. Das Energiekonzept ist allerdings noch zu unbestimmt, als dass seine Auswirkun-
gen auf die THG-Einsparungen in Baden-Württemberg quantifiziert werden könnten. Daher
berücksichtigen die im Klimaschutzkonzept 2020PLUS Baden-Württemberg“ dargestellten
Abschätzungen der THG-Einsparungen die Auswirkungen aus dem Energiekonzept des
Bundes noch nicht.
Mit ihrem Energiekonzept formuliert die Bundesregierung „Leitlinien für eine umweltscho-
nende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ und beschreibt „erstmalig den Weg
in das Zeitalter der erneuerbaren Energien“. Der Zielhorizont des Konzepts reicht dabei bis
zum Jahr 2050, insbesondere für 2020 werden Zwischenziele genannt. Ausgangspunkt des
Energiekonzepts sind Klimaschutzziele. Ausgehend von den Beschlüssen der Koalitionsver-
einbarung sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 %, bis 2050 um mindestens
80 % reduziert werden, jeweils bezogen auf 1990. Hieraus abgeleitet werden weitere Ziele
abgeleitet:
• Bis 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch 18
% betragen. Für 2050 werden 60 % angestrebt.
• Bis 2020 soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Brutto-
stromverbrauch 35 % betragen. Die Zielmarke für 2050 ist 80 %.
• Bis 2020 soll der Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 20 % und bis 2050 um
50 % sinken.
• Der Stromverbrauch soll bis 2020 gegenüber 2008 in einer Größenordnung von 10 %
und bis 2050 in einer Größenordnung von 25 % sinken.
• Die Sanierungsrate für Gebäude soll von derzeit jährlich weniger als 1 % auf 2 % des
gesamten Gebäudebestands verdoppelt werden.
• Im Verkehrsbereich soll der Endenergieverbrauch bis 2020 um rund 10 % und bis
2050 um rund 40 % gegenüber 2005 zurückgehen.
Aus Sicht des Landes ergänzen sich das Energiekonzept der Bundesregierung und das Kli-
maschutzkonzept 2020PLUS in ihren Zielsetzungen und Maßnahmen, soweit letztere im
Energiekonzept bereits konkretisiert sind.
10
15. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
1.3 Handlungsspielräume der Landesregierung
1.3.1 Welche Gestaltungsspielräume gibt es?
Klimaschutz ist ein Querschnittsthema, das viele Lebensbereiche berührt. Der Bund hat die
konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für die Luftreinhaltung und damit eine Kern-
kompetenz für den Klimaschutz. Zusammen mit den Zuständigkeiten für das Recht der Wirt-
schaft und den Verkehr wird die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder weitgehend be-
schränkt und deren Gestaltungsspielräume begrenzt. Den Ländern verbleiben Regelungs-
spielräume, wenn der Bund seine Zuständigkeit nicht voll ausschöpft oder ausdrücklich Öff-
nungsklauseln vorsieht. Ein Beispiel dafür ist das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz des
Bundes. Hier hat das Land den vorhandenen Spielraum im Bundesrecht genutzt und ein ei-
genes Erneuerbare-Wärme-Gesetz erlassen, das zusätzlich zu der bundesweiten Nutzungs-
pflicht für erneuerbare Energien in Neubauten auch eine Nutzungsplicht für bestehende
Wohngebäude vorsieht.
Allerdings kann das Land im Bundesrat Einfluss auf die Gesetzgebung des Bundes nehmen
und eigene Gesetzesinitiativen einbringen. Über den Bundesrat hat das Land zudem Mit-
wirkungsmöglichkeiten in Gesetzgebungsverfahren der EU. Durch den Vertrag von Lissabon
wurde die Rolle der Länder nochmals gestärkt. Beim Vollzug klimaschutzrelevanter Vor-
schriften der EU und des Bundes kann die Landesregierung eigene Akzente setzen. Schließ-
lich bieten das Kommunal-, Landessplanungs- und Bauordnungsrecht Möglichkeiten, die
Weichen stärker in Richtung Klimaschutz zu stellen. Dies ist in den Entscheidungen auf
kommunaler Ebene zu berücksichtigen.
Darüber hinaus kann das Land über Förderprogramme, Bildungsinitiativen oder die For-
schungsförderung für den Schutz des Klimas aktiv werden. Es kann den Bürgerinnen und
Bürgern sowie den Unternehmen des Landes durch eine klimafreundliche Beschaffung oder
energetische Maßnahmen in den Landesliegenschaften ein Vorbild sein. Vor allem aber
kann das Land mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit Kommunen, Verbänden und Unter-
nehmen ins Gespräch kommen, um alle Entscheidungsträger im Land für das Thema Klima-
schutz zu sensibilisieren und sie in ihren eigenen Bemühungen zu unterstützen. Dabei er-
folgt die Realisierung finanzwirksamer Maßnahmen nach Maßgabe der jeweiligen Haus-
haltspläne und nach den Vorgaben der Mittelfristigen Finanzplanung.
1.3.2 Umsetzung des Klimaschutzkonzepts 2010
Von den genannten Gestaltungsmöglichkeiten hat Baden-Württemberg in den vergangenen
Jahren intensiv Gebrauch gemacht. Bereits 1994 hat das Land - als eines der ersten Bun-
desländer - ein Klimaschutzkonzept vorgelegt. Im Jahr 2000 folgte der Umweltplan und 2005
das Klimaschutzkonzept 2010, das durch das vorliegende Konzept fortgeschrieben wird.
Ziel des Klimaschutzkonzepts 2010 war es zum einen, die Erfüllung der auf Deutschland
entfallenden Reduktionspflicht des Kyoto-Protokolls zu unterstützen (Reduktion der deutsch-
landweiten Treibhausgasemissionen um 21 % bis zum Zeitraum 2008–2012 bezogen auf
das Niveau von 1990). Zum anderen strebte das Land an, den Anteil der erneuerbaren
11
16. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Energien am Primärenergieverbrauch von 2,4 % auf 4,8 % zu verdoppeln und den Anteil an
der Stromerzeugung von 6 % auf 11,5 % anzuheben.
Beide Ziele sind nicht nur erreicht sondern übertroffen worden. Bereits 2008 lag der Anteil
der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bei 8,9 %, der Anteil an der Strom-
erzeugung betrug 13,6 %. Ebenso hat Deutschland – nach derzeitigem Stand – das Kyoto-
Ziel bereits übertroffen. Im Jahr 2008 lagen die Treibhausgasemissionen 22,2 % unter dem
Niveau von 1990 und für das Jahr 2009 wird – vor allem auf Grund der Wirtschaftskrise – ein
weiterer massiver Rückgang erwartet.
Auch die einzelnen Handlungsschwerpunkte des Klimaschutzkonzepts 2010 konnten weit-
gehend umgesetzt werden. Von den insgesamt 93 Maßnahmen in den verschiedenen Sekto-
ren waren im Jahr 2009 79 Maßnahmen entweder abgeschlossen oder befanden sich in der
Umsetzungsphase. Die Umsetzung von 14 Maßnahmen ist noch offen bzw. erscheint unter
veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr sinnvoll.
Die Untersuchung ausgewählter Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts 2010 durch das
Zentrum für Europäische Wirtschaftsförderung zeigt zudem potenziell positive gesamtwirt-
schaftliche Effekte der klimapolitischen Maßnahmen auf Bruttoproduktion und Beschäftigung
in Baden-Württemberg. Insbesondere die Unternehmen im Baugewerbe und im Stahl- und
Maschinenbausektor, teilweise auch die Unternehmen im Handels- und Dienstleistungs-
sektor, profitierten von den angestoßenen Maßnahmen.
Gleichzeitig hat der Statusbericht zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts 2010 auch ge-
zeigt, dass im Klimaschutz weiterhin großer Handlungsbedarf besteht. Dies gilt insbesondere
für die Entwicklung des Stromverbrauchs in privaten Haushalten, der trotz der Effizienzver-
besserung bei vielen Haushaltsgeräten weiter ansteigt. Der Ausbau der Kraft-Wärme-
Kopplung (KWK) ist im Vergleich zum vorhandenen Potenzial ebenfalls nur unzureichend
vorangeschritten und auf sektoraler Ebene leistet vor allem der Verkehrssektor bisher einen
zu geringen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen.
1.3.3 Einbindung in sonstige Strategien der Landesregierung
Die Landesregierung hat eine Reihe von anderen für den Klimaschutz bedeutsamen Fach-
strategien verabschiedet bzw. in Bearbeitung. Von besonderer Bedeutung für den Klima-
schutz ist das im Jahr 2009 verabschiedete „Energiekonzept Baden-Württemberg 2020“. Das
Konzept liefert den Orientierungsrahmen für eine zukünftige klimagerechte Energiepolitik des
Landes und bildet daher auch eine wichtige Leitplanke für die Entwicklung des vorliegenden
Klimaschutzkonzepts.
Mit dem Energiekonzept setzt sich das Land Baden-Württemberg konkrete energiepolitische
Ziele in fünf Handlungsfeldern. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien
an der Stromerzeugung auf mindestens 20 % gesteigert werden. Der Anteil der erneuerba-
ren Energien an der Wärmebereitstellung soll im Jahr 2020 bei 16 % liegen und der Anteil
am Primärenergieverbrauch mindestens 13 % betragen. Außerdem soll die Energieprodukti-
vität in Baden- Württemberg bis zum Jahr 2020 im Mittel um mindestens 2 % p.a. gesteigert
werden, so dass immer weniger Energie pro Euro Wirtschaftsleistung eingesetzt wird. Der
Primärenergieverbrauch soll bis 2020 um mindestens 10 % gesenkt werden. Dies setzt vor-
aus, dass der Stromverbrauch zumindest auf gleichem Niveau gehalten werden muss. Um
den Energieeinsatz bei der Stromerzeugung effizienter zu gestalten, soll schließlich der An-
12
17. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
teil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung bis 2020 auf mindestens 20 % ver-
doppelt werden.
Auf Grundlage des Energiekonzepts wurde darüber hinaus der Biomasse-Aktionsplan des
Landes fortgeschrieben und im Januar 2010 veröffentlicht. Der Biomasse-Aktionsplan gibt
einen detaillierten Überblick über die Biomassepotenziale, die in Baden-Württemberg unter
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien für die energetische Nutzung zur Verfügung
stehen. Der Aktionsplan ist daher ebenfalls im Rahmen der Erstellung des Klimaschutz-
konzepts zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sind für das Klimaschutzkonzept auch die Nachhaltigkeitsstrategie des Lan-
des, der Umweltplan und der Generalverkehrsplan von großer Bedeutung. Im Rahmen der
Nachhaltigkeitsstrategie wurden Fragen des Klimaschutzes und Klimawandels sowie der
Energieeffizienz in den verschiedenen Facharbeitsgruppen aufgegriffen. Die Ergebnisse sind
in das Klimaschutzkonzept ebenso eingeflossen wie die Zielsetzungen des Umweltplans, der
am 17. Dezember 2007 vom Ministerrat verabschiedet wurde. Darüber hinaus ist das Klima-
schutzkonzept auch mit dem Entwurf des Generalverkehrsplanes abgestimmt, der sich der-
zeit in der Verbändeanhörung befindet.
1.3.4 Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und Belastbarkeit der
Bürger
Umweltfreundlichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie sind die Leitli-
nien der baden-württembergischen Energiepolitik. Dies bedeutet, dass auch der Klimaschutz
die finanziellen Belastungen für Wirtschaft und Bürger nicht außer Acht lassen darf.
Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes werden deshalb die Auswirkungen der der geplanten
Maßnahmen auf das Land Baden-Württemberg als Wirtschaftsstandort angemessen berück-
sichtigt. Ziel ist es, Klimaschutz so auszugestalten, dass dadurch die internationale Wettbe-
werbsfähigkeit der hiesigen Wirtschaft nicht gefährdet wird. Gleichzeitig bietet der Klima-
schutz aber auch wirtschaftliche Chancen. Klimaschutz ist auch als Wettbewerbsmotor für
neue Technologien zu sehen. Dies ist gerade für das exportorientierte Land Baden-
Württemberg von grundlegender Bedeutung.
Beim Klimaschutz sind nicht zuletzt auch die Bürger gefordert. Viele Klimaschutzmaßnah-
men, die kurzfristig mit Kosten verbunden sind, wie etwa Maßnahmen der energetischen
Gebäudesanierung, rechnen sich jedoch langfristig. Trotzdem ist auch im Rahmen des Kli-
maschutzkonzeptes darauf zu achten, dass die wirtschaftliche Belastbarkeit der Betroffenen
nicht überfordert wird.
13
19. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
2 Vision: Niedrigemissionsland Baden-
Württemberg
Der Schutz unseres Klimas ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.
Es ist eine Herausforderung mit hoher Dringlichkeit, und gleichzeitig eine langfristige Aufga-
be, die nur mit einer langfristig angelegten Strategie erfolgreich bewältigt werden kann. Das
vorliegende Klimaschutzkonzept 2020PLUS trägt beiden Aspekten Rechnung.
Dementsprechend ist jedem der folgenden Fachkapitel eine sektorale Vision vorangestellt.
Sie ist nicht als abschließend fixierte Zielvorstellung der Landesregierung für den jeweiligen
Sektor zu verstehen. Die Visionen stellen aus heutiger Sicht denkbare Entwicklungen dar,
deren Realisierung von einer Vielzahl an Annahmen und künftigen Entwicklungen abhängt.
Das Konzept wird von der Vision getragen, dass Baden-Württemberg im Jahr 2050 ein Nied-
rigemissionsland sein wird. Dabei wird Baden-Württemberg seinen Bewohnern weiterhin
hohe Lebensqualität bieten und – getragen von Innovation – ein wirtschaftlich starkes Land
bleiben.
Aus dieser langfristigen Vision werden im Klimaschutzkonzept 2020PLUS konkrete Schritte
und Maßnahmen abgeleitet, die bis 2020 umgesetzt werden sollen. Diese Maßnahmen bil-
den somit die Antwort auf die Kernfrage: Was muss heute geschehen, damit die Vision eines
klimafreundlichen Baden-Württembergs bis zur Mitte des Jahrhunderts Wirklichkeit werden
kann?
Das Klimaschutzkonzept 2020PLUS misst dem Klimaschutz eine herausragende wirt-
schaftsstrategische Bedeutung bei. Die Chancen für ein verbindliches internationales Klima-
schutzabkommen würden steigen, wenn den beteiligten Staaten das wirtschaftliche Potenzial
des Klimaschutzes klarer verdeutlicht würde. Baden-Württemberg – und das ist die Chance
der Impulsgebung „von unten“ – kann sich dabei mit vielen ganz konkreten Beispielen ein-
bringen. Der Klimaschutz ist insgesamt ein positiver Wirtschaftsfaktor für das Land, mit dem
Arbeitsplätze, Kosteneinsparungen, Technologieentwicklungen, Wertschöpfung und Ex-
portmöglichkeiten verbunden sind. Es hat sich gezeigt, dass wirtschaftlicher Fortschritt nicht
zwangsläufig mehr Treibhausgasemissionen bedeutet – Wachstum, Wohlstand und Klima-
schutz sind kein Widerspruch. Diese Vorteile und Chancen der verschiedenen Maßnahmen
des Klimaschutzes müssen zukünftig stärker in die internationalen Klimaverhandlungen ein-
fließen.
2.1 Ausgangspunkt: Emissionsentwicklung in Baden-
Württemberg
Die Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg lagen 2008 bei 82,3 Mio. t CO2eq. Das
sind etwa 10 % der Gesamtemissionen in Deutschland. Gegenüber 1990 haben sich die
Emissionen in Baden-Württemberg relativ um 8 % bzw. um den absoluten Wert von 6,8 Mio.
t CO2eq reduziert. Insgesamt konnten so die Pro-Kopf-Emissionen von 9,1 t CO2eq im Jahr
1990 auf 7,7 t CO2eq im Jahr 2008 gesenkt werden. Dieser Wert liegt weit unter dem deut-
schen Durchschnitt von 10,2 t CO2eq (Stand 2008).
15
20. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Die Treibhausgasemissionen Baden-Württembergs werden auf Grundlage des Quellen-
prinzips angegeben. Bei der Quellenbilanz handelt es sich um eine auf den Primärenergie-
verbrauch eines Landes bezogene Darstellung der CO2-Emission, basierend auf den Emis-
sionen des Umwandlungsbereiches und des Endenergieverbrauchs. Unberücksichtigt blei-
ben die Emissionen, die durch die Erzeugung von importiertem Strom verursacht werden.
Emissionen von der Nutzung von Kraftstoffen im Verkehr wird dort berücksichtigt, wo der
Kraftstoff verkauft worden ist und nicht dort, wo die entsprechende Fahrleistung erbracht
wird.
Den größten Anteil an den Gesamtemissionen in Baden-Württemberg haben die energie-
bedingten Emissionen. Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Gesamtemissionen in Abhän-
gigkeit der energiebedingten Emissionen für den Zeitraum 1990 bis 2008. Die energiebe-
dingten Emissionen sanken in diesem Zeitraum um etwa 2 % während sich die Gesamt-
emissionen um 8 % reduzierten.
Abbildung 1: Entwicklung der Treibhausgase in Baden-Württemberg von 1990-2008
(StaLa 2010)
Die energiebedingten Emissionen teilen sich auf in Emissionen aus Kraftwerken, Industrie,
Haushalten und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) sowie aus dem Verkehr. Abbil-
dung 2Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. zeigt die Entwicklung der ein-
zelnen Bereiche seit 1990. Es zeigt sich, dass die Industrie ihre Emissionen bisher am stärk-
sten reduziert hat, während die Emissionen aus Kraftwerken im gleichen Zeitraum um
2,3 Mio. t CO2eq anstiegen. Die Emissionsreduktion der Industrie wurde hauptsächlich durch
einen verminderten Einsatz fossiler Energieträger und die Substitution von Heizöl durch Er-
dgas erreicht.
16
21. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
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Abbildung 2: Entwicklung der energiebedingten Emissionen aus den Kraftwerken,
Industrie, Haushalten und GHD sowie aus dem Verkehr (StaLa 2010)
Nicht-energiebedingte Emissionen entstehen hauptsächlich in der Landwirtschaft, in der Ab-
fallwirtschaft, durch industrielle Prozesse und Produktanwendung sowie bei der Brennstoff-
gewinnung und -verteilung. Abbildung 3Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden wer-
den. zeigt die Entwicklung dieser Emissionen seit 1990. Insgesamt sanken die nicht-
energiebedingten Emissionen zwischen 1990 und 2008 um 5,1 Mio. t CO2eq. Dies entspricht
einem relativen Rückgang um 37 %. Besonders stark konnten die Emissionen der Abfallwirt-
schaft gesenkt werden (um 78 % gegenüber 1990), weil die Ablagerung nicht vorbehandelter
Siedlungsabfälle weitgehend eingestellt wurde. Die Emissionen der Landwirtschaft zeigen
ebenfalls einen rückläufigen Trend; sie sanken seit 1990 um 17 %.
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Abbildung 3: Entwicklung der Treibhausgase aus der Landwirtschaft, Abfallwirtschaft,
Prozesse und Produktanwendung sowie aus der Brennstoffgewinnung und –
verteilung (StaLa 2010)
17
22. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Im Jahr 2008 waren in Baden-Württemberg die Hauptemittenten von Treibhausgasen der
Verkehr mit einem Anteil von 26 %, Haushalte und GHD mit zusammen 25 % sowie Kraft-
werke mit 24 %. Der Anteil der Industrie lag bei 14 % (nur energiebedingten Emissionen).
Die Emissionen aus industriellen Prozessen werden in der Kategorie „Prozesse und Pro-
duktanwendungen“ erfasst, die einen Anteil von 3 % an den Gesamtemissionen stellt. Die
Landwirtschaft emittierte etwa 6% der gesamten THG-Emissionen Baden-Württembergs
(siehe Abbildung 4Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.).
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Abbildung 4: Aufteilung der Treibhausgasemissionen Baden-Württembergs 2008
(StaLa 2010)
18
23. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
2.2 Ziel für 2050: Zwei Tonnen CO2-eq pro Kopf
Vor der 15. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Kopenhagen wurden
von Fachleuten verschiedene Vorschläge unterbreitet, wie stark Industrie- und Entwicklungs-
länder in den nächsten Jahren ihre Treibhausgasemissionen einschränken müssten, um ge-
fährlichen Klimawandel zu verhindern. Grundlage waren zum einen modellbasierte Berech-
nungen, welche Emissionsmenge global noch möglich ist, ohne die Einhaltung des 2-Grad-
Ziels zu gefährden. Geprüft wurde daneben, welche Ziele mit Blick auf die vorhandenen
Minderungsoptionen wirtschaftlich machbar sind.
Alle maßgeblichen Untersuchungen schlagen vor, das Gesamtbudget an Treibhausgas-
emissionen, die noch ausgestoßen werden dürfen, so auf die Einzelstaaten zu verteilen,
dass jedem Erdbewohner das gleiche Emissionsbudget zusteht. Eine gerechte globale Ver-
teilung soll demnach auf dem Gleichheitsprinzip aufbauen. Um die Möglichkeit zum langsa-
men Angleich der bisher sehr unterschiedlichen Emissionsniveaus zu geben, schlägt der
Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung in seinem „Budgetansatz“ vor, einen inter-
nationalen Emissionshandel einzuführen. Gegen Mitte des Jahrhunderts soll dann weltweit
die Angleichung des Pro-Kopf-Ausstoßes erreicht werden. Zum Pro-Kopf-Ausstoß, der 2050
global erreicht sein sollte, wird unter Fachleuten eine Spanne von 1 Tonne CO2 bis 2 Tonnen
CO2 pro Kopf diskutiert. Werden auch die weiteren Treibhausgase wie Methan und Lachgas
berücksichtigt, entsprechen diese Werte – je nach Zusammensetzung der Gesamt-
emissionen – etwas höheren Werten, die dann in CO2-Äquivalenten angegeben werden. Aus
klimawissenschaftlicher notwendig und wirtschaftlich vertretbar erscheint das von Sir Nicho-
las Stern vorgetragene Ziel: Die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre sollte
unter 500 ppm CO2-eq gehalten werden. Um dies zu erreichen, müssen die globalen Emis-
sionen bis 2050 gegenüber dem Niveau von 1990 halbiert werden und unter 20 Mrd. t CO2-
eq pro Jahr fallen. Ausgehend von einer Weltbevölkerung von rund 10 Mrd. Menschen im
Jahr 2050 würden demnach jedem Einwohner der Erde jährlich ca. 2 t CO2-eq zur Verfü-
gung stehen. Anschließend sollte eine weitere Reduzierung der Gesamtemissionen auf 10
Mrd. t CO2-eq erfolgen.
Die Vorgaben der Wissenschaft und die darauf aufbauenden Verhandlungsziele der EU für
die internationalen Klimaschutzverhandlungen sind eindeutig: Bis 2050 müssen die Pro-
Kopf-Emissionen aller Staaten auf 2 t CO2-eq pro Jahr gesenkt werden.
Nach den Prognosen des Statischen Bundesamtes werden in Baden-Württemberg Mitte des
Jahrhunderts ca. 9,7 Mio. Menschen leben. Hochgerechnet auf diese Bevölkerung ergibt
sich für Baden-Württemberg das Ziel, das Niveau der Treibhausgasemissionen auf ca. 20
Mio. t CO2-eq zu senken.
Im Verhältnis zu den absoluten Emissionen im Jahr 1990, bedeutet dieses Ziel eine Reduk-
tion um 78 % (siehe Tabelle 1). Um das Ziel zu erreichen, müssen die Treibhausgasemis-
sionen bis 2050 jedes Jahr um durchschnittlich 1,4 Mio. t CO2-eq sinken.
19
24. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
CO2 (Energie- CO2 (Industrie- Summe in CO2-
Jahr Methan (CH4) Distickstoff (N2O)
bedingt) prozesse) Äquivalenten
1990 1990 1990 1990 1990
1.000t 1.000t 1.000t 1.000t 1.000t
=100 =100 =100 =100 =100
1990 74.347 100 3.020 100 357 100 13,6 100 89.105 100
2000 74.940 101 2.633 87 223 62 13,2 97 86.354 97
2005 77.222 104 2.341 78 171 48 11,3 83 86.656 97
2006 78.283 105 2.442 81 168 47 11,2 82 87.704 98
2007 70.952 95 2.603 86 160 45 11,6 85 80.495 90
…. … …
2050 20.000 22
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2009).
Tabelle 1: Emissionen an CO2, CH4 und N2O in Baden-Württemberg seit 1990
Die Landesregierung hat sich daher das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen des Lan-
des bis 2050 um 80 % zu senken. Dieses Ziel liegt am unteren Rand der prozentualen Re-
duktionen, die für Industrieländer bisher diskutiert werden. Die Betrachtung der Pro-Kopf-
Emissionen zeigt allerdings, wie ambitioniert das Ziel dennoch ist. Sollte dasselbe Pro-Kopf-
Ziel in ganz Deutschland erreicht werden, müssten die Emissionen um 88 % gegenüber
1990 gesenkt werden. Die relativ geringere Minderung in Baden-Württemberg resultiert aus
den im Bundesvergleich heute schon niedrigen Pro-Kopf-Emissionen.
Das Land kann dieses ehrgeizige Ziel nicht allein aus eigener Kraft erreichen. Die Hand-
lungsspielräume der Landesregierung in der Klimapolitik sind aufgrund der Gesetzgebungs-
kompetenzen auf EU- und Bundesebene sowie durch die kommunale Eigenverantwort-
lichkeit begrenzt. Daher sind auch die politischen Möglichkeiten zur Umsetzung des Klima-
schutzzieles abhängig von den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Brüssel und Berlin
vorgeben. Andererseits verfügt ein bedeutendes Bundesland wie Baden-Württemberg über
Einflussmöglichkeiten auf die Bundesebene, nicht zuletzt über das Mitbestimmungsrecht im
Bundesrat.
Die Landesregierung wird sowohl die landeseigenen Handlungsmöglichkeiten als auch die
Mitverantwortung im Bund und innerhalb der EU nutzen, um den Klimaschutz in Baden-
Württemberg voranzutreiben.
20
25. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
2.3 Zwischenziele
Emissionen schwanken mit der Konjunktur und dem Temperaturverlauf, wie der sprungartige
Rückgang der Emissionen Baden-Württembergs im Jahr 2007 eindrucksvoll belegt. Es ist
deshalb nicht zu erwarten, dass die Emissionsentwicklung gradlinig auf ein bestimmtes Re-
duktionsziel zuläuft, selbst wenn effektive Maßnahmen umgesetzt werden.
Um frühzeitig überprüfen zu können, ob die Klimaschutzmaßnahmen wirken, sind Zwischen-
ziele jedoch unerlässlich. Tabelle 2 zeigt die Zwischenziele für die Erreichung des -80 %-
Ziels auf, wenn ein linearer Reduktionspfad zugrunde gelegt wird.
Jahr Jährliche Reduktion Summe der Emissionen an CO2, CH4 und N2O
in 1.000 t CO2-eq in 1.000 t CO2-eq Reduktion in % ggü. 1990
1990 89.105
2007 80.495 -10 %
2020 -1.410 pro Jahr 62.000 -30 %
2030 -1.410 pro Jahr 48.000 -46 %
2040 -1.410 pro Jahr 34.000 -62 %
2050 -1.410 pro Jahr 20.000 -80 %
Quelle: Berechnungen Ecologic Institut.
Tabelle 2: Vorschlag Zwischenziele für die Jahre 2020, 2030 und 2040
Für 2020 ergibt sich auf Grundlage dieser Berechnung ein Zwischenziel von -30%. Betrach-
tet man die relativ geringe Reduktion zwischen 1990 und 2007 von 8,6 Mio. t CO2-eq, ist
dieses Ziel durchaus ambitioniert. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass eine zeitliche Ver-
schiebung der Anstrengungen dazu führt, dass zu einem späteren Zeitpunkt umso stärker
reduziert werden muss, um das Gesamtziel für 2050 zu erreichen.
Das Ziel von -30% bis 2020 liegt unter dem 40%-Ziel der Bundesregierung für Deutschland
insgesamt. Tabelle 3 zeigt jedoch, dass die Reduktionsanstrengung, die Baden-
Württemberg zur Erreichung dieses Ziels leisten muss, mit den in Deutschland insgesamt
notwendigen Anstrengungen vergleichbar ist bzw. sogar leicht darüber liegt.
Emissionen Deutschland Emissionen Baden-Württemberg
Mio. t CO2-eq in % t pro-Kopf Mio. t CO2-eq in % t pro-Kopf
Ist 2007 956,8 11,6 80,5 7,5
Soll 2020 739,2 9,2 62,0 5,7
Reduktion
218 -22,7 2,4 18,5 -23,0 1,8
ggü. 2007
Quelle: UBA 2009, Destatis 2007 und 2009, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 2009.
Tabelle 3: Beitrag Baden-Württembergs zur Erreichung des 40%-Ziels für 2020
21
26. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Dies hat verschiedene Gründe. Zum einen hat der Strukturwandel in den Neuen Bundes-
ländern in den 90er Jahren einen erheblichen Beitrag zur Emissionsreduktion geleistet. Im
Jahr 2007 hatte Deutschland seine Treibhausgasemissionen bereits um 22,3 % gegenüber
1990 abgesenkt. Baden-Württemberg hat im gleichen Zeitraum ein starkes Wirtschafts- und
Bevölkerungswachstum erlebt, nicht zuletzt durch Zuwanderung aus den Neuen Bundes-
ländern. Zum anderen ist die Emissionsstruktur der Bundesländer sehr unterschiedlich. Ba-
den-Württembergs Pro-Kopf-Emissionen liegen schon heute um 4 t niedriger als der Bundes-
durchschnitt, so dass der absolute Minderungsbeitrag des Landes entsprechend geringer
ausfallen wird als im Bundesmittel.
Relativ zum Ausgangswert von 2007 verlangt das hier vorgeschlagene Landesziel eine Min-
derung, die sogar leicht über der bundesweit notwendigen Minderung liegt. Ein Landesziel
von -30° bis 2020 in Baden-Württemberg gefährdet somit keineswegs das Bundesziel von
%
-40 %, sondern leistet einen angemessenen Beitrag zu seiner Erreichung.
22
27. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
2.4 Sektorale Ziele
Was bedeutet eine Absenkung der Treibhausgasemissionen auf ein Fünftel des Wertes von
1990 für die einzelnen Wirtschafts- und Lebensbereiche in Baden-Württemberg? Kann eine
Minderung in dieser Größenordnung mit heute schon bekannten Technologien bis zur Mitte
des Jahrhunderts erreicht werden und wie kann dies geschehen? Diese Fragen liegen den
Ausarbeitungen der einzelnen Kapitel zugrunde. Im ersten Schritt wurde für jeden der ver-
schiedenen Wirtschaftsbereiche eine Vision für das Jahr 2050 entwickelt, die beschreibt, wie
der Sektor mit einem Bruchteil des heutigen Emissionsniveaus aussehen könnte.
Ausgangspunkt war dabei der Gedanke, dass die Emissionen grundsätzlich im jedem Sektor
um rund 80 % gesenkt werden müssen, damit das Gesamtziel erreicht werden kann. Eine
Ausnahme von dieser Regel bilden die Bereiche Industrie und Landwirtschaft, da die Klima-
schutzbemühungen in diesen Bereichen an technologische Grenzen stoßen. Nach derzeiti-
gem Kenntnisstand wären Minderungen in der geforderten Höhe von 80 % nur über eine
massive Absenkung der Produktionsmenge möglich. Daher wurden die Ziele aufbauend auf
der wissenschaftlichen Literatur angepasst: Für die Landwirtschaft wurde zunächst ein Re-
duktionsziel von -40 % für 2050 und für die Industrie das Ziel von -60 % angestrebt.
Diese Zielwerte für 2050 wurden als erste Grobabschätzung den sektorspezifischen Potenti-
alabschätzungen zugrunde gelegt. Die detaillierte Analyse hat gezeigt, dass die Ziele in allen
Sektoren erreichbar sind, sofern ambitionierte Maßnahmen ergriffen und die richtigen Rah-
menbedingungen gesetzt werden. In einigen Sektoren, z.B. in der Abfallwirtschaft, bei Haus-
halten und Gewerbe und bei der Strom- und Fernwärmeerzeugung (Umwandlungssektor) ist
bis 2050 sogar eine Treibhausgasreduktion von über 80 % möglich (vgl. Tabelle 4).
Sektoren Ausgangspunkt 2007 Ziele 2020 Ziele 2050
Umwandlungssektor +15 % -22 % -98 %
Private Haushalte und Gewerbe, -89 %
-17 % -35 %
Handel, Dienstleistungen
Industrie -26 % -34 % -60 %
Verkehr -1 % -27 % -80 %
Abfallwirtschaft -75 % -90 % -92 %
Landwirtschaft -18 % -32 % -41 %
Gesamt (ggü. 1990) -10 % -30 % -80 %
Anmerkung: Einbezogen werden Emissionen an Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) nach Quellenbilanzprin-
zip.
Tabelle 4: Sektorale Treibhausgasminderungsziele für Baden-Württemberg 2020 und
2050 gegenüber 1990
Die Untersuchung der Minderungspotentiale in den verschiedenen Sektoren hat auch ge-
zeigt, dass die ehrgeizigen Ziele für 2050 nur erreicht werden können, wenn die Weichen für
diese künftige Entwicklung heute gestellt werden. Von der Zukunftsvision ausgehend müs-
sen Rückschlüsse für heutige Schritte gezogen werden. Es gilt Technologien zu entwickeln
und Pfade für die Zukunft zu eröffnen, auch wenn damit bis 2020 noch keine nennenswerten
23
28. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Emissionsminderungen zu erreichen sind. Daher wurden im Klimaschutzkonzept 2020PLUS
alle konkreten Maßnahmen für den Zeitraum bis 2020 auf Grundlage der Visionen für 2050
entwickelt. Ziel ist es, Baden-Württemberg auf einen Pfad hin zum langfristigen Ziel für 2050
zu führen.
Ziel der bis 2020 umzusetzenden Maßnahmen ist es außerdem, das Zwischenziel von -30 %
gegenüber 1990 zu erreichen. Hier galt ebenfalls das Grundprinzip, dass die Treibhausgas-
emissionen jedes Sektors um rund 30 % abgesenkt werden müssen. Allerdings wurden auch
die Unterschiede in der Ausgangssituation berücksichtigt: So haben die Treibhausgas-
emissionen in einigen Sektoren zwischen 1990 und 2007 schon stark abgenommen, wäh-
rend in anderen Bereichen gleichbleibende oder sogar steigende Emissionen zu verzeichnen
waren. Tabelle 4 zeigt die Ausgangssituation im Jahr 2007 sowie die Sektorziele für 2020
und 2050 im Überblick. Diese Ziele beruhen auf den errechneten Reduktionspotenzialen der
Maßnahmen, die in den folgenden Kapiteln dargestellt sind. Da die Berechnungen gewissen
Unsicherheiten unterliegen, sind die Ziele jedoch als Richtwerte zu verstehen. Entscheidend
ist, dass die Gesamtziele erreicht werden.
24
29. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
3 Klimaschutzmaßnahmen in einzelnen
Sektoren
3.1 Energiewirtschaft
Die Energieversorgung und namentlich die Stromerzeugung trägt zu 24 % zu den THG-
Emissionen in Baden-Württemberg bei. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf erwartbare
zusätzliche Bedarfe – Stichworte Elektromobilität, verstärkter Einsatz von Wärmepumpen bei
der Raumwärme, zusätzliche und neue elektrische Anwendungen – kommt dem Umbau des
Energieversorgungssystems auf der Basis erneuerbarer Energien eine zentrale Bedeutung
zu. Ein solcher Umbau wird sich auch massiv auf die Strukturen der Energieversorgung, ein-
schließlich der Infrastrukturen, auswirken.
Wesentliche Ansatzpunkte hierfür sind bereits im Energiekonzept des Landes sowie im Bio-
masseaktionsplan enthalten. Mit den dort genannten Maßnahmen soll das Minderungsziel
des Klimaschutzkonzeptes 2020 PLUS (- 30 %) erreicht werden. Der Monitoringbericht 2010
vom Energiekonzept zeigt allerdings eine Reihe von Defiziten in der Umsetzung auf. Das
folgende Kapitel greift die genannten Vorgaben und die Erkenntnisse aus dem Monitoring
unter besonderer Berücksichtigung der THG-Minderung auf und skizziert mögliche Entwick-
lungspfade bis zum Jahr 2050. Betrachtet werden die Teilbereiche
Umwandlungssektor – Schwerpunkt Stromerzeugung
Transformation der Energienetze
Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
Erschließung des nachhaltigen Biomassepotenzials zur energetischen Nutzung.
Die Verbrauchsseite einschließlich der Wärmeversorgung wird in den folgenden Sektorkapi-
teln behandelt.
3.1.1 Umwandlungssektor – Schwerpunkt Stromerzeugung
3.1.1.1 Ausgangssituation
Die CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung (einschließlich Strom- und Wärmeerzeugung
in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen) tragen zu 24 % zu den Treibhausgasemissionen in Ba-
den-Württemberg bei (StaLA 2008). Sie beziffern sich auf 17,04 Mio. Tonnen und stammen
zu 83 % aus der Steinkohleverstromung. Kernenergie wird in der Stromproduktion als CO2-
frei eingestuft, weshalb diese in der inländischen Stromerzeugung (ohne Importe) einen sehr
niedrigen CO2-Emissionsfaktor von 282 g CO2/kWh erreicht. Auf Bundesebene lag der
durchschnittliche CO2-Emissionsfaktor der Stromerzeugung 1990 bei 727 g CO2/kWh (UBA
2007).
Die Erfassung der Treibhausgasemissionen erfolgt auf Basis der Energiebilanz des Landes
nach dem Inlandsprinzip. Dies bedeutet, dass nur die Emissionen des tatsächlich in Baden-
25
30. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Württemberg erzeugten Stroms in die Bilanzierung eingehen. Die Emissionen, die bei der
Produktion des Importstroms entstehen, werden dabei nicht erfasst. Abbildung 5 zeigt die
Strombereitstellung und die resultierenden CO2-Emissionen in Baden-Württemberg für 1990.
Abbildung 5: Strombereitstellung und resultierende CO2-Emissionen in
Baden-Württemberg 1990 (StaLA 2010a, 2010c).
Ab 2003 wurde die Erfassung der Emissionen aus der Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-
Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) jedoch geändert. Um die Werte vergleichen zu können,
muss der Emissionswert für 1990 daher auf 15,5 Mio. t CO2/a korrigiert werden. Der deutli-
che Anstieg des Strombedarfs führte vor allem zur Steigerung des Stromimports, der 2007
13 % der Strombereitstellung ausmachte. Da der importierte Strom in der Energiebilanz nicht
mit Emissionen berücksichtigt ist, resultiert der Anstieg der CO2-Emissionen von 1990 bis
2007 allein aus der Zunahme der inländischen Erzeugung auf Basis fossiler Brennstoffe (vgl.
Abbildung 6).
Abbildung 6: Strombereitstellung und resultierende CO2-Emissionen in Baden-
Württemberg 2007 (StaLA 2010b, 2010c).
26
31. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Im Erzeugungsmix 2007 dominieren nach wie vor Kernenergie und Steinkohle. Deren abso-
lute Erzeugung hat im Vergleich zu 1990 zugenommen, während sie anteilig an Bedeutung
verloren haben. Dagegen hat die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien nicht nur ab-
solut, sondern auch prozentual erheblich hinzu gewonnen. Sie konnte von 7 % im Jahr 1990
auf 11 % im Jahr 2007 zulegen. Den größten Zuwachs (bezogen auf den gesamten Strom-
mix) verzeichnete der Stromimport, der von 4 % im Jahr 1990 auf 13 % im Jahr 2007 anges-
tiegen ist.
Der CO2-Emissionsfaktor für die Stromerzeugung im Inland konnte durch den starken Zu-
wachs der erneuerbaren Energien im Vergleich zu 1990 etwas verringert werden. Er lag
2007 bei 244 g CO2/kWh. Damit ist die Stromerzeugung in Baden-Württemberg nach wie vor
mit einem wesentlich geringeren Emissionsfaktor belastet, als dies auf Bundesebene (624
g CO2/kWh) der Fall ist.
3.1.1.2 Vision 2050
Die Stromversorgung in Baden-Württemberg könnte im Jahr 2050 weitgehend CO2-frei durch
den flächendeckenden Einsatz erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung erfolgen und das
heutige Energiesystem weitgehend umgebaut sein. Die Kernenergie wird unter Berücksichti-
gung der im Jahr 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerung nicht mehr zur Stromerzeugung
eingesetzt. Die Kohlekraftwerke im Land dürften bis 2050 voraussichtlich alle vom Netz ge-
gangen sein; sofern sie noch in Betrieb sind, sind sie mit Technologien zur Abscheidung und
Speicherung von CO2 (CCS) ausgerüstet. Bis 2050 sind alle Sparten der erneuerbaren
Energien kostenseitig zumindest konkurrenzfähig gegenüber fossiler Stromerzeugung. Die
Energieversorgungsunternehmen dürften daher den erneuerbaren Energien allein schon aus
ökonomischen Gründen bei Investitionsentscheidungen den Vorzug geben. Hierdurch könnte
im Stromsektor eine Übererfüllung des 80-%-Reduktionsziels für Baden-Württemberg mög-
lich sein, da außer einem Restbetrag aus der thermischen Verwertung von Abfällen in der
Stromerzeugung keine CO2-Emissionen mehr anfallen dürften.
In der Stromerzeugung könnte im Jahr 2050 das Inlandsprinzip verwirklicht sein, das heißt
der Strombedarf könnte weitgehend aus den in Baden-Württemberg vorhandenen Potenzia-
len gedeckt werden. Denn eine lastnahe Stromerzeugung bleibt ungeachtet der Reduzierung
der Importabhängigkeit, ein auch hinsichtlich der Netzstabilität notwendiger Beitrag zur Ver-
sorgungssicherheit in Baden-Württemberg. Die Auswahl der Beiträge einzelner Technologien
wird den Kriterien Ökologie, Wirtschaftlichkeit, Akzeptanz, Versorgungssicherheit und infrast-
rukturelle Anforderungen folgen.
Eine Variable stellen die Stromimporte dar; aus ökonomischen Gründen, aber auch aus
Gründen der Akzeptanz könnte sich ein höherer Importanteil entwickeln Die Entwicklung zu
einer CO2-neutralen Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien in Baden-
Württemberg dürfte sowohl in vergleichbare Entwicklungen auf Bundesebene als auch im
europäischen Verbund eingebettet sein.
Nach Baden-Württemberg importierter Strom wird daher Strom aus erneuerbaren Energien
sein. Begrenzte Stromimporte sind aus ökonomischen Gründen ebenso wie aus infrastruktu-
rellen Erwägungen sinnvoll.
Der Strombedarf 2050 wird sich auf etwa 60,1 TWh belaufen. Diese Annahme beruht auf
den Verbrauchserwartungen in den Sektoren – unter Berücksichtigung der vorgesehenen
27
32. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Steigerungen der Energieeffizienz sowie auf Verbrauchssteigerungen durch Energieträger-
verschiebungen (z.B. Elektromobilität). Im Vergleich zu 2007 ist das ein Rückgang um rund
23 TWh oder knapp 28 %.
Der Fernwärmebedarf wird sich von 13,8 TWhth im Jahr 2007 auf 6,8 TWhth bis 2050 annä-
hernd halbieren, vollständig aus erneuerbaren Quellen (Geothermie (4 TWhth) und Biomasse
in Kraftwärme-Kopplung (1,75 TWh)) stammen, Für die Stromerzeugung im Jahr 2050 wird
ein Mix aus allen in Baden-Württemberg verfügbaren erneuerbaren Energiequellen benötigt.
Neben den genannten Quellen Geothermie (1 TWhel) und Biomassestrom aus Kraft-Wärme-
Kopplung (1,75 TWhel) könnten das weitere Biomassequellen (4,96 TWhel), Wasserkraft
(6,4 TWh), Photovoltaik (bis zu 17,1 TWh) und Windenergie (bis zu 20,2 TWh) sowie Strom-
erzeugung aus der thermischen Abfallverwertung (0,4 TWh) sein. Somit summiert sich die
Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Abfall auf 51,8 TWh. Hinzu kommen
etwa 8,3 TWh Importstrom aus erneuerbaren Energien. Die einzelnen Technologien könnten
wie folgt zusammen gesetzt sein, wobei das in Baden-Württemberg technisch verfügbare
Potenzial bei Weitem nicht ausgeschöpft wird.
Der Anteil der Geothermie dürfte mit 1 TWh/a weit unter dem theoretisch in Baden-
Württemberg vorhandenen Potenzial liegen. Dies liegt zum einen an der Technologieverfüg-
barkeit; wichtiger ist aber, dass 2050 weitere Wärmesenken fehlen werden, die für den wirt-
schaftlichen Betrieb geothermischer Stromerzeugungsanlegen von essentieller Bedeutung
sind.
Der Anteil der Biomasse in der Stromerzeugung könnte 63 PJ zum nachhaltig verfügbaren
Biomassepotenzial (ohne den Anbau von Energiepflanzen) beitragen. Davon werden 21 PJ
in KWK genutzt. Weitere 21 PJ werden als gasförmige Biomasse zentral in Gas- und Dampf-
kraftwerken (GuD) und mangels Nachfrage ohne Wärmeauskopplung verstromt. Die genann-
ten GuD-Kraftwerke werden vorzugsweise im Winter zum Einsatz kommen, wenn die Strom-
erzeugung aus Photovoltaik witterungsbedingt nur sehr schwach ausgeprägt ist. Die Bio-
masse-GuD können geregelt werden und sind deshalb wichtig zum Ausgleich der schwan-
kenden Einspeisung aus Windenergie und Photovoltaik.
Die Bereithaltung von GuD-Kraftwerken erlaubt es, Wasserstoff bzw. das Erdgassubstitut
(Substitute Natural Gas - SNG) einzusetzen, das aus überschüssiger Wind oder Photovol-
taikstromerzeugung gewonnen wird. Das Erdgassubstitut SNG kann zudem im Gasnetz
zwischengespeichert werden.
Die Windenergienutzung in Baden-Württemberg könnte bis zu einem Drittel zur Stromerzeu-
gung im Jahre 2050 beitragen. Dies entspräche 20,2 TWh/a. Um diese Menge an Windener-
gie vollständig in Baden-Württemberg zu produzieren, müssten langfristig jährlich bis zu 150
Windkraftanlagen neu gebaut und rechnerisch nach heutigem Kenntnisstand bis zu 1.268
km2 für Windkraftanlagen in Anspruch genommen werden. Darin einbezogen ist ein geringer
Anteil an Landschaftsschutzgebietsflächen (ca. 3%, rund 24.500 ha). Ob solche Flächen
tatsächlich benötigt werden und verfügbar sind, hängt u. a. von der Wettbewerbsfähigkeit der
verschiedenen Windenergiestandorte und insbesondere der Verfügbarkeit von Offshore-
Windenergie ab. Ob die Flächen für eine Windkraftnutzung tatsächlich verfügbar sind, hängt
ab von der raumordnerischen Verträglichkeit einer Windkraftnutzung der entsprechenden
Flächen, die von den Trägern der Regionalplanung nach dem Raumordnungsgesetz des
Bundes in einem umfassenden Abwägungsprozess zu prüfen ist, sowie insbesondere auch
von den fachrechtlichen Vorgaben in den Bereichen des Natur-, Landschafts- und Immissi-
onsschutzes.
28
33. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
.Für die Stromerzeugung aus Photovoltaik steht ein theoretisch geeignetes Dachflächenpo-
tenzial von 157,3 km² zur Verfügung. Davon wird ein Drittel für die solarthermische Nutzung
reserviert. Bis 2050 wurde der Wirkungsgrad der photovoltaischen Stromerzeugung auf 30 %
(heute 16-18 %) gesteigert Bei einer Nutzung des gesamten PV-Potenzial von etwa 28 %
kann 2050 mit etwa 17,1 TWh mehr als ein Viertel des Strombedarfs aus Photovoltaik ge-
deckt werden. Auf Freiflächenanlagen kann dabei weitgehend verzichtet werden, wenn ein
größerer Teil des Dachflächenpotenzials ausgeschöpft wird.
Die Wasserkraft in Baden-Württemberg wird in begrenztem Umfang und unter Beachtung
der Belange der Gewässerökologie auf 6 - 6,4 TWh/a ausgebaut.
Die Stromerzeugung 2050 wird nicht zu 100 % CO2-neutral sein können, weil auch dann
noch Abfallmengen vorhanden sein werden, die energetisch genutzt werden (Beitrag zur
Stromerzeugung von 0,44 TWh mit CO2-Emissionen von rund 0,4-0,5 Mio. t CO2).
Der Stromimport wird mit 14 % auch 2050 eine ähnlich wichtige Rolle bei der Deckung des
Strombedarfs spielen wie heute. Baden-Württemberg könnte zwar bei stärkerer Nutzung der
Photovoltaik und der Windenergie allein mit diesen beiden Energieträgern mehr als 110 %
des Strombedarfs decken. Mit dem Mix aus allen verfügbaren erneuerbaren Energien wären
es sogar 135 %. Aufgrund des hohen Anteils der fluktuierenden Erzeugung aus Wind und
Sonne ist es jedoch sinnvoll, bei der Ausschöpfung des inländischen Potenzials nicht bis an
die Grenzen zu gehen, sondern die Eigenversorgung Baden-Württembergs bei 86 % etwa
auf heutigem Niveau zu belassen. Der importierte Strom stammt dann aus anderen deut-
schen Bundesländern, beispielsweise in Form von Offshore-Windstrom, oder aus den euro-
päischen Nachbarländern. Ebenfalls denkbar ist der Import von Strom aus solarthermischen
Kraftwerken in Spanien oder Nordafrika, denn bis 2050 sollte die heute noch fehlende Lö-
sung des Transportproblems für diesen Strom gelöst sein.
Der nahezu ausschließliche Einsatz erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung im Jahr
2050 stellt eine große infrastrukturelle Herausforderung insbesondere mit Blick auf die Netze
dar. Betroffen sind alle Spannungsebenen (vgl. unten, 3.1.2, Transformation der Stromnet-
ze).
Im Jahr 2050 dürften aufgrund des hohen Anteils fluktuierender Stromerzeugung ca. 20 %
des Strombedarfs auf unterschiedlichste Weise zwischengespeichert bzw. verlagert werden.
Einen Teil der erforderlichen Speicherung könnten Pumpspeicherwerke übernehmen. Weite-
re 15 % der erzeugten Strommenge werden sowohl mit anderen deutschen Bundesländern
als auch mit den europäischen Nachbarstaaten ausgetauscht. Hierdurch dürfte sich der tat-
sächliche Bedarf an Speicherkapazität im Land erheblich reduzieren (ca. 5 % des Strombe-
darfs).
3.1.1.3 Maßnahmenvorschläge mit Zeithorizont bis 2020
Das langfristige Ziel, die Stromversorgung Baden-Württembergs vollständig auf erneuerbare
Energien umzustellen, ist sehr ambitioniert. Nur wenn wir heute beginnen, den Transformati-
onsprozess einzuleiten, kann das gesteckte Ziel erreicht werden. Das Jahr 2020 stellt einen
ersten Meilenstein der Vision 2050 dar. Für den Sektor Stromerzeugung soll bis zum Jahr
2020 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % bezogen auf das
Jahr 1990 als Zwischenziel angestrebt werden. Schon innerhalb der nächsten zehn Jahre
müssen dafür richtungweisende Entscheidungen getroffen werden, die das Energiesystem
29
34. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
langfristig beeinflussen. Die im Herbst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung der deut-
schen Kernkraftwerke dient im Sinne einer „Brücke“ der Erreichung dieses ambitionierten
Ziels.
Im Umwandlungssektor betreffen die Maßnahmen bis 2020 zum einen den weiteren Ausbau
der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die einen großen Beitrag zum
30%-Minderungsziel der Treibhausgasemissionen leisten können. Ein zweiter Baustein auf
dem Weg dorthin ist der vermehrte Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung und somit eine er-
hebliche Steigerung der Energieeffizienz beim Einsatz fossiler und biogener Energieträger
zur Strom- und Wärmeerzeugung. Die Kraft-Wärme-Kopplung auf fossiler Basis ist dabei als
eine erforderliche Übergangstechnologie auf dem Weg zur vollständig auf erneuerbaren
Energien basierenden Stromerzeugung zu sehen. Parallel dazu muss schon heute der Weg
für ein wesentlich stärkeres Wachstum der Erneuerbaren in Baden-Württemberg nach 2020
geebnet werden. Der Bestimmung des Stromerzeugungsmixes im Jahr 2020 liegt das Ener-
giekonzept 2020 der Landesregierung zugrunde, das einen Anteil von 50 % Kernenergie,
30 % fossilen Energieträgern und 20 % erneuerbaren Energien vorsieht. Bezogen auf die
Bruttostromerzeugung von 72 TWh bedeutet dies, dass 2020 14,4 TWh Strom aus der Nut-
zung erneuerbarer Energien bereitgestellt werden. Die Anteile der Einzeltechnologien zeigt
Abbildung 7.
Fossil KWK;
12,35 TWh
(+ 0,85 TWh aus
Biomasse-KWK)
Importe;
Fossil nicht KWK; 10,7 TWh Wasserkraft;
10,25 TWh 5,5 TWh
Erneuerbare
Energien; Biomasse;
14,4 TWh 4,7 TWh
Windenergie;
Kernenergie; 1,2 TWh
35,4 TWh Photovoltaik;
2,7 TWh Geothermie;
0,3 TWh
Abbildung 7: Zusammensetzung der Strombereitstellung in Baden-Württemberg 2020
nach dem Energiekonzept 2020
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom-
erzeugung sind durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits attraktiv ausgestal-
tet, da die über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung kostendeckend ausgelegt ist. In
Baden-Württemberg ist sowohl der Ausbaugrad bezogen auf das vorhandene Potenzial als
auch die Ausbauaktivität in den einzelnen Sparten der regenerativen Stromerzeugung sehr
unterschiedlich. Während sich die Nutzung von Bioenergie und die solare Stromerzeugung
derzeit sehr positiv entwickelt, sind in einigen Bereichen, insbesondere der Windenergie, nur
geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Gründe für den schleppenden Ausbau liegen einer-
seits in den rechtlichen Rahmenbedingungen, die häufig die Standort-Auswahl einschränken,
andererseits gibt es oftmals Akzeptanzprobleme seitens der Bevölkerung und der politischen
Mandatsträger.
30
35. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Die Option, Kohlendioxid abzuscheiden und zu speichern (CCS) stellt aus Sicht des Landes
lediglich eine Übergangstechnologie bis zum Auslaufen der Kohleverstromung dar, mit der
Option, deren CO2-Emissionen in den 2030er und 2040er Jahren zu vermindern. Realisti-
scher Weise wird CCS großtechnisch nicht vor 2025 verfügbar sein. Zudem werden CCS-
(Kohle-)kraftwerke aufgrund der großen Potenziale der erneuerbaren Energien langfristig
nicht benötigt werden, sondern stattdessen alle potenziellen Speichermöglichkeiten für er-
neuerbaren Strom erschlossen werden müssen. Bei einer Weiterverfolgung der CCS-
Technik in Deutschland wären daher Nutzungskonkurrenzen insbesondere zu Druckluftspei-
cher zu vermeiden. Allerdings ist CCS eine Option bei nicht vermeidbaren Emissionen bei-
spielsweise aus der Zementindustrie oder sofern CO2 auch aus der Verstromung erneuerba-
rer Energien, insbesondere von Biomasse, abgeschieden werden sollte.
Die schwankende regenerative Stromerzeugung stellt die Stabilität der Stromversorgung vor
neue Herausforderungen, deshalb müssen der Entwicklung und Integration geeigneter Spei-
chertechnologien sowie dem Netzausbau und der Netzertüchtigung mehr Bedeutung beige-
messen werden (vgl. auch unten, Kap. 3.1.2).
31
36. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Maßnahme SE1 Photovoltaik – Unterstützung für Fortführung des EEG
Ziel Unterstützung des kontinuierlichen, flächendeckenden Ausbaus der Photovoltaik mit einem
Zubauziel von 500 MW p/a ab spätestens 2020, so dass die Photovoltaik langfristig eine
tragende Rolle in Baden-Württembergs Stromerzeugung übernehmen kann.
Sachstand Ende des Jahres 2007 betrug die installierte Photovoltaik-Leistung in Baden-Württemberg
877 MW p, wovon allein 255 MW p im Verlauf des Jahres 2007 neu installiert wurden. Das
Energiekonzept 2020 der Landesregierung enthält die Zielsetzung bis 2020 mindestens
2,7 TWh/a Strom aus Photovoltaik zu erzeugen. Mit der Ende 2009 installierten Leistung
von 1.824 MW p dürften 2010 bereits 1,64 TWh Photovoltaikstrom erzeugt werden.
Der Ausbau der Photovoltaik wird durch das EEG auf Bundesebene bestimmt. Es garantiert
die vorrangige Abnahme des erzeugten Stroms und eine Einspeisevergütung für 20 Jahre.
Nach aktuellen Abschätzungen werden die Stromgestehungskosten aus Photovoltaik zwi-
schen 2013 und 2014 das Niveau des Haushaltsstroms erreichen.
Beschreibung Die erfolgreiche Unterstützung der Markteinführung durch das EEG bedarf zumindest mit-
telfristig einer Fortführung. Die Landesregierung wird sich für die Erhaltung des EEG als
Förderinstrument einsetzen. Die wichtigsten Elemente sind dabei die Anschluss- und Ab-
nahmegarantie, die Investitionssicherheit und Kostendeckung über die Vergütungssätze.
Bei der anstehenden Novellierung des EEG im Jahre 2011 soll der Druck auf Innovationen
und Kostensenkungen verstärkt und zugleich die Förderung wirtschaftlicher sowie die Ein-
speisung effizienter gestaltet werden.
Zielgruppe „Dachflächenbesitzer“ aller Art, Bürgerinnen und Bürger, Energieversorgungsunternehmen,
sonstige Investoren.
THG-Einsparung Bei Erreichen der Zielsetzung des Energiekonzepts 2020 von 2,7 TWh Photovoltaikstrom
werden 2020 im Vergleich zu 2007 ca. 1,2 Mio. t CO2/a eingespart.
Maßnahme SE2 Photovoltaik – Auswirkungen auf das Niederspannungsnetz
Ziel Siehe Maßnahme SE1.
Sachstand Die Fragestellung ist auch Gegenstand der „dena-Netzstudie II“.
Beschreibung Die mit dem Ausbau der Photovoltaik zunehmende Belastung der Stromnetze insbesondere
auf Niederspannungsebene ist nur unzureichend untersucht. Bislang befassen sich sämtli-
che Studien zur Netzproblematik nahezu ausschließlich mit der Wirkung der Windstromein-
speisung auf das Netz auf Hoch- und Höchstspannungsebene. Gerade weil die Photovol-
taik in Baden-Württemberg zukünftig eine tragende Rolle übernehmen kann, besteht hier
Handlungsbedarf. Das Land wird im Dialog mit den Betreibern der Mittelspannungs- und
Niederspannungsnetze klären, welcher Handlungs- und ggf. Untersuchungsbedarf hinsich-
tlich einer steigenden Photovoltaik-Anschlussleistung auf das Niederspannungsnetz besteht
und ggf. ein Forschungsvorhaben aufsetzen. Ziel ist dabei, mögliche Hemmnisse für eine
flächendeckende Verbreitung der Photovoltaik frühzeitig auszuloten und in Kooperation mit
den Netzbetreibern Strategien zu ihrer Beseitigung zu entwickeln.
Zielgruppe Forschungseinrichtungen, Netzbetreiber, Energieversorgungsunternehmen.
THG-Einsparung Siehe Maßnahme SE 1.
32
37. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
Maßnahme SE3 PV-Leitfaden
Ziel Siehe Maßnahme SE1.
Sachstand Siehe Maßnahme SE1.
Beschreibung Um die Akzeptanz der Photovoltaik zu fördern, sollte auch jenen Bürgerinnen und Bürgern,
die über kein eigenes Dach zur Installation einer Anlage verfügen, die Möglichkeit gegeben
werden, sich an solchen Anlagen zu beteiligen. Solche Anlagen könnten auf geeigneten
Dachflächen auf Liegenschaften des Landes und der Kommunen entstehen. Das Land wird
einen „Leitfaden Bürger-PV-Anlage“ erarbeiten, der eine Orientierung bietet, wie derartige
Anlagen in der Praxis umgesetzt werden können (Rechtsform, Höhe der Beteiligung, Ge-
winnausschüttung usw.). Hier empfiehlt sich auch eine Kooperation mit Energieversorgern
oder Stadtwerken, die in diesem Bereich schon Erfahrungen gesammelt haben.
Zielgruppe Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, sonstige Investo-
ren.
THG-Einsparung Siehe Maßnahme SE1.
Maßnahme SE4 Fortführung der Solarinitiative an Landesliegenschaften
Ziel Siehe Maßnahme SE1.
Sachstand Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung hat beim verstärkten Einsatz erneuer-
barer Energien in Landesliegenschaften in den letzten Jahren auch die Errichtung von
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit externen Kooperationspartnern intensiviert.
2
Bisher konnten auf landeseigenen Dachflächen insgesamt ca. 43.000 m PV-Modulfläche
errichtet werden, deren installierte Leistung insgesamt ca. 5100 kWp (Kilowatt-Peak) be-
trägt. Die Anlagen erzeugen 4.7000.000 kWh Strom pro Jahr. Damit können jährlich rund
1.000 Tonnen CO2-Emission vermieden werden.
Beschreibung Es besteht eine Pflicht, bei großen Baumaßnahmen an Landesliegenschaften den Einsatz
erneuerbarer Energie (Einsatz Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung, thermische Solaranla-
gen, Geothermie und Photovoltaik) zu prüfen. Die Überlassung geeigneter Dachflächen an
private Dritte zur Installation von Photovoltaik-Anlagen wird fortgeführt. Sofern Dach flächen
geeignet sind und keine Einschränkungen aufgrund denkmalschutzrechtlicher Vorschriften,
der Bausubstanz und der Nutzung gelten, stehen landeseigene Dachflächen grundsätzlich
zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung.
Zielgruppe Landesliegenschaften, Investoren
THG-Einsparung Siehe Maßnahme SE1.
Maßnahme SE5 Windenergie – Überprüfung der Neuausweisung von Vorrangflächen
Ziel Die Windenergie soll als wirtschaftliche und ökologisch vertretbare Stromerzeugungstech-
nologie in Baden-Württemberg etabliert werden, so dass die Zielsetzung des Energiekon-
zepts 2020 (1,2 TWh in 2020) sicher erreicht und darüber hinaus die Basis für weiteres
kontinuierliches Wachstum geschaffen wird.
Sachstand Ende des Jahres 2007 waren in Baden-Württemberg Windenergieanlagen mit einer Ge-
samtleistung von 404 MW installiert, wobei der Zubau in Höhe von 79 MW eine Steigerung
33
38. Entwurf KSK 2020PLUS – 10.12.2010
der installierten Gesamtleistung um knapp 25 % bedeutete. Danach ist der Zubau erheblich
zurückgegangen, so dass die Leistung bis Ende 2009 mit zusätzlich installierten 48 MW
(insgesamt 452 MW) nur knapp 12 % über dem Wert von 2007 lag.
Beispielsweise haben in Baden-Württemberg die Träger der Regionalplanung die Aufgabe
der planerischen Steuerung der Standorte für Windkraftanlagen. Liegen entsprechende
regionalplanerische Festlegungen vor, ist der Bau von regionalbedeutsamen Windkraftan-
lagen grundsätzlich nur in den festgelegten Vorranggebieten zulässig. Die geringe Ausbau-
aktivität wirft auch die Frage auf, ob eventuell zum einen zu wenig Vorrangflächen ausge-
wiesen wurden und zum anderen, ob einige dieser Flächen nicht die notwendige Windhöf-
figkeit für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen aufweisen.
Beschreibung Die Landesregierung setzt sich weiter für die Überprüfung der festgelegten Vorranggebiete
und die Neufestlegung nachweislich geeigneter Vorranggebiete ein. Hierzu lässt die Lan-
desregierung eine landesweite Untersuchung zur Windhöffigkeit potenzieller Standorte
durchführen. Dabei sollte verstärkt eine Ausweisung von Vorrangflächen im Wald geprüft
werden.
Zielgruppe Regionalverbände, Kommunen, WEA-Betreiber/Investoren, Bürgerinnen und Bürger.
THG-Einsparung Bei Erreichen der Zielsetzung des Energiekonzepts 2020 von 1,2 TWh Windstrom werden
2020 im Vergleich zu 2007 ca. 0,5 Mio. t CO2/a eingespart.
Maßnahme SE6 Windenergie – Kriterienkatalog für WEA in Landschaftsschutzgebieten
Ziel Siehe Maßnahme SE5.
Sachstand Siehe Maßnahme SE5.
Beschreibung Damit die Windenergie längerfristig zu einer tragenden Säule der Energieversorgung im
Land werden kann, sind auch Flächenpotenziale in bestehenden Schutzgebieten, vor allem
in Landschaftsschutzgebieten, zu prüfen (ca. 3 % der Landschaftsschutzgebiete, d.h. rund
24.500 ha). Um Landschaftsschutz und Ökonomie gleichermaßen Rechnung zu tragen,
sollten zusammen mit den Stadt- und Landkreisen als Verordnungsgebern frühzeitig Hin-
weise für eine mögliche Windenergienutzung in Landschaftsschutzgebieten gegeben wer-
den.
Zielgruppe Regionalverbände, Kommunen, WEA-Betreiber/Investoren, Bürgerinnen und Bürger.
THG-Einsparung Siehe Maßnahme SE 5.
Maßnahme SE7 Windenergie – Bereitstellung der Landeswaldflächen für die Windenergienutzung
Ziel Siehe Maßnahme SE 5.
Sachstand Siehe Maßnahme SE 5.
Beschreibung Damit die Windenergie längerfristig zu einer tragenden Säule der Energieversorgung im
Land werden kann, sind geeignete Waldflächen zu erschließen. Das Land Baden-
Württemberg verfügt über zahlreiche eigene Waldflächen, deren Eignung bei entsprechen-
der Windhöffigkeit als Windenergieanlagenstandort überprüft werden sollte. Bei Eignung
sollten diese aktiv als Windenergieanlagenstandorte vermarktet und potenziellen Betreibern
bzw. Investoren angeboten werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechende
regionalplanerische Gebietsausweisung erfolgt ist und die im Einzelfall erforderlichen ge-
34