Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung endgültig in Kraft getreten. Welche Bedeutung hat die Verordnung für das Datenschutzbewusstsein in der Übersetzungsindustrie? Wie begegneten Kunden, Dienstleister und Software-Hersteller den mit der DSGVO verbundenen Herausforderungen? Welche Umsetzungsmaßnahmen zeigten bislang die beste Wirkung für den Schutz personenbezogener Daten? Der Vortrag macht eine erste Bestandsaufnahme und wagt einen Blick in die Zukunft des Personendatenschutzes in der Übersetzungsindustrie.
Dashboards gibt’s wie Sand am Meer – aber wozu eigentlich?Kerstin Berns
Nahezu jede neue Anwendung im Bereich der mehrsprachigen Dokumentation kommt heute mit einem so genannten Dashboard daher. Hier – heißt es – werden dem Management alle Prozesszahlen so aufbereitet dargestellt, dass fundierte Entscheidungen getroffen werden können, z.B. im Hinblick auf den Einsatz einer MÜ-Engine, einer Übersetzungsagentur oder bestimmter Qualitätsmaßnahmen. Wie nützlich sind diese Dashboards und die hier ausgegebenen Zahlen wirklich und welche Anwendungsfälle sind positiv hervorzuheben?
So prägt Terminologie-Abstimmung die Corporate IdentityKerstin Berns
Was der Kunde in der Werbung sieht, das möchte er im Idealfall auch kaufen. Wenn die Teile im Katalog dann aber anders heißen, ist der erste Frust schon vorprogrammiert. Wird er beim Händler wieder mit abweichenden Benennungen konfrontiert, gibt der Kunde im schlimmsten Fall auf. Abhilfe schafft hier eine einheitliche Terminologie. Wir zeigen, wie sich die Unternehmenskommunikation durch durchdachte Terminologie-Abstimmung erheblich verbessern lässt. So kann die Werkstatt mit den festgelegten Termen arbeiten und der Kunde versteht, was gemeint ist.
Maschinelle Übersetzung im Erstellprozess von DisplaytextenKerstin Berns
Wie kann maschinelle Übersetzung in den Erstellprozess von Displaytexten integriert werden? Das soll am Beispiel eines Use Case in diesem Vortrag veranschaulicht werden. Ziel unseres Projektes war die Entwicklung eines Editor-Protoypen, mit dem Displaytexte in alle erforderlichen Sprachen übersetzt werden können. Es wird gezeigt, wie Daten zusammengestellt, vorverarbeitet und bereinigt werden und wie sie für das Training von MÜ Engines verwendet werden. Außerdem werden Methoden aufgezeigt, mit denen maschineller Übersetzungsoutput evaluiert und optimiert werden kann.
[ecspw2013] Session Sales 01: ecspand 3.0 - Vorgangsbearbeitung für den Share...d.velop international
ecspand bietet in der neuen Version 3.0 umfangreiche Möglichkeiten zum Navigieren, Erstellen und Bearbeiten von Aktenstrukturen. Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der Vorgangsbearbeitung in SharePoint.
Session im Rahmen der ecspand partnerworld 2013.
Dashboards gibt’s wie Sand am Meer – aber wozu eigentlich?Kerstin Berns
Nahezu jede neue Anwendung im Bereich der mehrsprachigen Dokumentation kommt heute mit einem so genannten Dashboard daher. Hier – heißt es – werden dem Management alle Prozesszahlen so aufbereitet dargestellt, dass fundierte Entscheidungen getroffen werden können, z.B. im Hinblick auf den Einsatz einer MÜ-Engine, einer Übersetzungsagentur oder bestimmter Qualitätsmaßnahmen. Wie nützlich sind diese Dashboards und die hier ausgegebenen Zahlen wirklich und welche Anwendungsfälle sind positiv hervorzuheben?
So prägt Terminologie-Abstimmung die Corporate IdentityKerstin Berns
Was der Kunde in der Werbung sieht, das möchte er im Idealfall auch kaufen. Wenn die Teile im Katalog dann aber anders heißen, ist der erste Frust schon vorprogrammiert. Wird er beim Händler wieder mit abweichenden Benennungen konfrontiert, gibt der Kunde im schlimmsten Fall auf. Abhilfe schafft hier eine einheitliche Terminologie. Wir zeigen, wie sich die Unternehmenskommunikation durch durchdachte Terminologie-Abstimmung erheblich verbessern lässt. So kann die Werkstatt mit den festgelegten Termen arbeiten und der Kunde versteht, was gemeint ist.
Maschinelle Übersetzung im Erstellprozess von DisplaytextenKerstin Berns
Wie kann maschinelle Übersetzung in den Erstellprozess von Displaytexten integriert werden? Das soll am Beispiel eines Use Case in diesem Vortrag veranschaulicht werden. Ziel unseres Projektes war die Entwicklung eines Editor-Protoypen, mit dem Displaytexte in alle erforderlichen Sprachen übersetzt werden können. Es wird gezeigt, wie Daten zusammengestellt, vorverarbeitet und bereinigt werden und wie sie für das Training von MÜ Engines verwendet werden. Außerdem werden Methoden aufgezeigt, mit denen maschineller Übersetzungsoutput evaluiert und optimiert werden kann.
[ecspw2013] Session Sales 01: ecspand 3.0 - Vorgangsbearbeitung für den Share...d.velop international
ecspand bietet in der neuen Version 3.0 umfangreiche Möglichkeiten zum Navigieren, Erstellen und Bearbeiten von Aktenstrukturen. Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der Vorgangsbearbeitung in SharePoint.
Session im Rahmen der ecspand partnerworld 2013.
ProgrammatiCon 2017 - Möge der Datenschutz mit Euch sein - Alexander Krull, W...e-dialog GmbH
In keinem anderen Bereich der Digitalisierung gibt es so viele Spekulationen und Grauzonen wie beim Datenschutz. Zusätzlich tritt ab Mai 2018 eine neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Aber wie bereitet man sich am besten auf die neuen Implikationen im Datenschutz vor? Ausgehend von der Betrachtung des Status Quo untersuche ich die Implikationen der EU-DSGVO für die Zukunft und schaue sowohl auf den Schutz privater Daten vor „bösen Imperien“, als auch auf das Thema schützenswerte Daten von Unternehmen. Ich gebe klare Handlungsempfehlungen für die Bereiche Webanalyse, Customer Intelligence und personalisiertes Marketing und liefere Ihnen mit Best Practice-Beispielen einen ganzheitlichen Überblick über die erforderlichen Schritte, um für die Zukunft vorbereitet zu sein.
Ist Ihr Unternehmen in der Lage auf Knopfdruck alle Dokumente zu einer Person zu lokalisieren, um dann die „Betroffenenrechte“ gemäß der DSGVO (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit) erfüllen zu können?
Eines der Schlüsselelemente der DSGVO ist die Handhabung von personenbezogenen Daten im gesamten Unternehmen. Sie müssen in der Lage sein bestehende und neu erfasste Daten zu klassifizieren, Datensätze jederzeit zu finden und den Umgang mit personenbezogenen Daten nachvollziehbar zu dokumentieren.
Um diese große Herausforderung zu meistern, stellen wir Ihnen unseren Ansatz vor, der auf Enterprise Search Technologie aus dem Hause SINEQUA basiert, und der Sie bei der präzisen und effizienten Integration Ihrer künftigen Compliance-Strategie in die bestehende IT-Landschaft unterstützt.
HeyData - WHITEPAPER DATENSCHUTZ ALS WETTBEWERBSVORTEIL FÜR START-UPSKonrad Becker
Erfahren Sie warum Datenschutz in Ihrem Start-up so wichtig ist,
was Startups beachten müssen und wie Datenschutz zum Wettbewerbsvorteil wird.
heydata.eu
Erfolgreiche Unternehmensführung verlangt sorgsamen und transparenten Umgang mit Daten
5 Fragen an RA Dr. Michael M. Pachinger
Lehrender “Geprüfte/r Datenschutzbeauftragte/r”
Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung
Informationssicherheit für ÜbersetzungsprozesseHans Pich
Kommentierte Präsentationsfolien zur ETUG 2015:
Warum ist das Thema Informationssicherheit für Übersetzungsdienstleister und ihre Auftraggeber wichtig? Wo liegen die Risiken?
Internet und Datenschutz – Sicheres Auftreten in unsicheren Zeiten von Chris...AT Internet
Christopher Reher von The Reach Group, TRG, hielt am 26. Februar 2013 auf dem Digital Analytics Association Late Afternoon, DAALA, in Hamburg einen Vortrag mit vielen Tipps für einen sicheren Auftritt im Internet.
Unser Geschäftsführer Klaus Reichenberger zeigte mit seinem Vortrag „Mit vernetzter Information näher am Kunden – Digitalisierung in deutschen Traditionsunternehmen“ bei der World Class Digital Transformation 2016, wie intelligent views Herausforderungen der Digitalisierung meistert.
Die soziale Revolution am Arbeitsplatz beginnt mit der Möglichkeit dem Mitarbeiter über Regionen, Teams und Hierarchien hinweg die einfache Zusammenarbeit zu ermöglichen. Die renommierte Business School IESE und der internationale Immobilienmakler Engel & Völkers nutzen Chatter für eine erfolgreiche Kommunikation zwischen Mitarbeitern, Partnern und Kunden und steigern dadurch Zufriedenheit und Produktivität.
Mit der Digital Data Insights Studie von Professor Dr. Jürgen Seitz und Christian Sauer wollen die Autoren die Sicht der Praktiker, Experten und Entscheider auf das Thema Daten abbilden. Was denken die Macher über die richtigen Strategien und Taktiken im Umgang mit Daten? Welche praktischen Herausforderungen haben die Macher? Und wo liegen die Chancen in den nächsten Jahren?
Seal Software - Digitales Vertragsmanagement mit kuenstlicher IntelligenzConstanze Liebenau
Die technologieführende Seal-Plattform ist u.a. durch den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Lage, Verträge mit Dritten und in den unterschiedlichsten Dateiformaten innerhalb Ihres Unternehmen zu identifizieren und erforderliche Informationen zu extrahieren. Kunden erhalten dadurch umfassende Kenntnisse zu den Verträgen im Unternehmen sowie der darin enthaltenen Rechte und Pflichten.
Der automatisierte Prozess zur Identifikation und Datenextraktion ermöglicht damit die effiziente Bereitstellung geschäftskritischer Informationen für Entscheidungsträger.
In dieser Präsentation zeigen wir Ihnen, wie DocuSign-Kunden von der Seal-Lösung profitieren.
From Social Like to Business Leading Mit Business Web Mehrwert schaffenMichael Krusche
Steuern Sie gemeinsam mit Ihren Kunden, Partnern und Mitarbeitern Ihre kooperativen Ab-läufe gezielt und nachhaltig. Setzen Sie Social Business Plattformen ein, um an den Erfahrun-gen aller zu partizipieren und klare Verantwortlichkeiten sowie Verbindlichkeiten herzustellen. Informieren Sie alle Beteiligten über Ihren Projekt- oder Geschäftsfortschritt, reagieren Sie flexibel auf neue Anforderungen und erschließen Sie unentdeckte Kreativpotentiale, um damit geplant Mehrwert zu schaffen. Dazu werden zu den Anforderungen Ihres Geschäftsmodells die passenden Vorgehensweise der prozessualen- und Web 2.0-Welt ausgewählt und zu einer Kooperationsplattform orchestriert. Der Einsatz von Open-Source-Plattformen liefert Ihnen einen schnellen ROI.
Von Benennungen über Begriffssysteme hin zu Ontologien - Ein weiter Weg?Kerstin Berns
Die wichtige Rolle von Terminologie im Übersetzungsprozess ist heute in den meisten Unternehmen bekannt. Doch was oft fehlt, ist eine gesamthafte Betrachtung der Unternehmensterminologie. In der Regel werden neue Benennungen einzeln bei Verwendung in Ausgangs- oder Zieltext vorgeschlagen. So ist eine Erfassung der fachlichen Zusammenhänge nur begrenzt möglich. Abhilfe schaffen Begriffssysteme, in denen Begriffe eines Begriffsfeldes in Beziehung gesetzt werden. Mein Vortrag zeigt, wie Begriffssysteme die Erfassung des Unternehmenswissens im Kontext ermöglichen und den Weg zu Ontologien ebnen.
This document discusses algorithms and automation in the content industry. It provides an overview of trends toward increased automation through machine translation, speech recognition/synthesis, and end-to-end automated workflows. While automation offers benefits like increased efficiency, standardization and quality, it also risks cost explosions and data issues if not implemented carefully. The document advocates developing an all-encompassing automation strategy that considers compliance, acceptance, and monitoring in order to maximize the benefits of automation.
ProgrammatiCon 2017 - Möge der Datenschutz mit Euch sein - Alexander Krull, W...e-dialog GmbH
In keinem anderen Bereich der Digitalisierung gibt es so viele Spekulationen und Grauzonen wie beim Datenschutz. Zusätzlich tritt ab Mai 2018 eine neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Aber wie bereitet man sich am besten auf die neuen Implikationen im Datenschutz vor? Ausgehend von der Betrachtung des Status Quo untersuche ich die Implikationen der EU-DSGVO für die Zukunft und schaue sowohl auf den Schutz privater Daten vor „bösen Imperien“, als auch auf das Thema schützenswerte Daten von Unternehmen. Ich gebe klare Handlungsempfehlungen für die Bereiche Webanalyse, Customer Intelligence und personalisiertes Marketing und liefere Ihnen mit Best Practice-Beispielen einen ganzheitlichen Überblick über die erforderlichen Schritte, um für die Zukunft vorbereitet zu sein.
Ist Ihr Unternehmen in der Lage auf Knopfdruck alle Dokumente zu einer Person zu lokalisieren, um dann die „Betroffenenrechte“ gemäß der DSGVO (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit) erfüllen zu können?
Eines der Schlüsselelemente der DSGVO ist die Handhabung von personenbezogenen Daten im gesamten Unternehmen. Sie müssen in der Lage sein bestehende und neu erfasste Daten zu klassifizieren, Datensätze jederzeit zu finden und den Umgang mit personenbezogenen Daten nachvollziehbar zu dokumentieren.
Um diese große Herausforderung zu meistern, stellen wir Ihnen unseren Ansatz vor, der auf Enterprise Search Technologie aus dem Hause SINEQUA basiert, und der Sie bei der präzisen und effizienten Integration Ihrer künftigen Compliance-Strategie in die bestehende IT-Landschaft unterstützt.
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Erfahren Sie warum Datenschutz in Ihrem Start-up so wichtig ist,
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Erfolgreiche Unternehmensführung verlangt sorgsamen und transparenten Umgang mit Daten
5 Fragen an RA Dr. Michael M. Pachinger
Lehrender “Geprüfte/r Datenschutzbeauftragte/r”
Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung
Informationssicherheit für ÜbersetzungsprozesseHans Pich
Kommentierte Präsentationsfolien zur ETUG 2015:
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Mit der Digital Data Insights Studie von Professor Dr. Jürgen Seitz und Christian Sauer wollen die Autoren die Sicht der Praktiker, Experten und Entscheider auf das Thema Daten abbilden. Was denken die Macher über die richtigen Strategien und Taktiken im Umgang mit Daten? Welche praktischen Herausforderungen haben die Macher? Und wo liegen die Chancen in den nächsten Jahren?
Seal Software - Digitales Vertragsmanagement mit kuenstlicher IntelligenzConstanze Liebenau
Die technologieführende Seal-Plattform ist u.a. durch den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Lage, Verträge mit Dritten und in den unterschiedlichsten Dateiformaten innerhalb Ihres Unternehmen zu identifizieren und erforderliche Informationen zu extrahieren. Kunden erhalten dadurch umfassende Kenntnisse zu den Verträgen im Unternehmen sowie der darin enthaltenen Rechte und Pflichten.
Der automatisierte Prozess zur Identifikation und Datenextraktion ermöglicht damit die effiziente Bereitstellung geschäftskritischer Informationen für Entscheidungsträger.
In dieser Präsentation zeigen wir Ihnen, wie DocuSign-Kunden von der Seal-Lösung profitieren.
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Steuern Sie gemeinsam mit Ihren Kunden, Partnern und Mitarbeitern Ihre kooperativen Ab-läufe gezielt und nachhaltig. Setzen Sie Social Business Plattformen ein, um an den Erfahrun-gen aller zu partizipieren und klare Verantwortlichkeiten sowie Verbindlichkeiten herzustellen. Informieren Sie alle Beteiligten über Ihren Projekt- oder Geschäftsfortschritt, reagieren Sie flexibel auf neue Anforderungen und erschließen Sie unentdeckte Kreativpotentiale, um damit geplant Mehrwert zu schaffen. Dazu werden zu den Anforderungen Ihres Geschäftsmodells die passenden Vorgehensweise der prozessualen- und Web 2.0-Welt ausgewählt und zu einer Kooperationsplattform orchestriert. Der Einsatz von Open-Source-Plattformen liefert Ihnen einen schnellen ROI.
Von Benennungen über Begriffssysteme hin zu Ontologien - Ein weiter Weg?Kerstin Berns
Die wichtige Rolle von Terminologie im Übersetzungsprozess ist heute in den meisten Unternehmen bekannt. Doch was oft fehlt, ist eine gesamthafte Betrachtung der Unternehmensterminologie. In der Regel werden neue Benennungen einzeln bei Verwendung in Ausgangs- oder Zieltext vorgeschlagen. So ist eine Erfassung der fachlichen Zusammenhänge nur begrenzt möglich. Abhilfe schaffen Begriffssysteme, in denen Begriffe eines Begriffsfeldes in Beziehung gesetzt werden. Mein Vortrag zeigt, wie Begriffssysteme die Erfassung des Unternehmenswissens im Kontext ermöglichen und den Weg zu Ontologien ebnen.
This document discusses algorithms and automation in the content industry. It provides an overview of trends toward increased automation through machine translation, speech recognition/synthesis, and end-to-end automated workflows. While automation offers benefits like increased efficiency, standardization and quality, it also risks cost explosions and data issues if not implemented carefully. The document advocates developing an all-encompassing automation strategy that considers compliance, acceptance, and monitoring in order to maximize the benefits of automation.
Translation Services of the near FutureKerstin Berns
Machine translation is improving rapidly and will continue to grow as a market. In the near future, translation services will be more automated and integrated into digital content strategies. However, machine translation alone is not enough - human translation services will still be needed to ensure quality, handle terminology and linguistics, provide cultural insights, and optimize processes. The translation industry will continue to evolve by using technology to enhance human translation where it is still required.
Methods for Handling Terminology in Machine TranslationKerstin Berns
This document discusses methods for handling terminology in machine translation. It provides an overview of machine translation and domain adaptation. It then discusses machine translation in the SDL tool environment, including the available industry engines and ability to train engines with specific terminology using AdaptiveMT. The final section reviews the agenda which includes demonstrations of industry engines vs baseline engines, training an engine with terminology, and using dictionaries in SDL Language Cloud.
Die Rolle der Terminologie in der maschinellen ÜbersetzungKerstin Berns
Vor der Systemauswahl bei der Einführung von MÜ-Systemen in Unternehmen steht besser früher als später auch die Frage nach der Integration bestehender Terminologie in den MÜ-Prozess an. Neuere Verfahren zur MÜ geben nun Anlass, die Rolle der Terminologie für das domänenspezifische MÜ-Training erneut zu evaluieren. Hierzu gibt der Vortrag eine Bestandsaufnahme zur Voraussagbarkeit und Rückverfolgung terminologischer Effekte in diversen MÜ-Szenarien, die als Orientierungshilfe zur Systemwahl dienen kann.
Veranstaltung: tekom Frühjahrstagung 2017, Kassel
This document discusses evaluating and planning for a system change. It outlines the current state which includes weaknesses like no process definition and bad data quality. Desired requirements are identified like quality management with KPIs and faster changes. Specific criteria for selecting a new system are developed focusing on documentation, on-boarding processes, and SLAs. The conclusions note the challenges of choosing a system and convincing people to change, but also the chances to clearly analyze needs and prevent past mistakes.
Terminologiearbeit hört sich schlimmer an, als es istKerstin Berns
Wenn ein Terminologiemanagement-System im Unternehmen eingeführt ist und die Prozesse laufen, beginnt die eigentliche Arbeit erst – und dauert an. Eigentlich für immer. Dabei mag man sich an Sisyphos erinnert fühlen; kaum wurde ein Term geklärt, kommen zahlreiche neue Fragen auf und der mühsam hochgerollte Stein liegt schon wieder unten. Das hört sich schlimmer an, als es ist, denn Terminologiearbeit ist eine laufende Aufgabe. Sie ist mühsam, aber nützlich, denn ohne sie würde der sorgfältig aufgebaute Termbestand als Grundlage für alle Sprachprozesse im Unternehmen schnell verwildern. Unser Vortrag zeigt, was man tun kann, um diese Aufgabe effektiv und gut zu bewältigen, und was man unbedingt vermeiden sollte.
Veranstaltung: tekom Jahrestagung 2016, Stuttgart
1. Zurück in die Zukunft - 23 ½ Wochen DSGVO in der Übersetzungsindustrie.
Referentin: Tatsiana Bilimava Datum: 14.11.2018
2. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
• Wir kennen alle Sprachsysteme und Übersetzungsagenturen.
• Wir sind finanziell unabhängig von Systemanbietern und Agenturen.
• Wir glauben an den perfekten Sprachprozess.
Unser Versprechen.
Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Kerstin Berns, Geschäftsführerin
4. Ziele der DSGVO.
Die Datenschutz-Grundverordnung zielt darauf ab,
nicht mehr zeitgemäße Datenschutzbestimmungen
EU-weit zu modernisieren und zu harmonisieren.
Vor allem aber sollen persönliche Rechte der EU-
Bürger in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten
besser geschützt werden.
163
ZB
5. Bundesdatenschutzgesetz
neu
Konkretisierung auf nationaler Ebene:
Bestimmungen, die von der DSGVO ausgelassen oder
bewusst offen gelassen wurden.
Vor allem punktuelle und spezifische Regelungen zur
Ergänzung der DSGVO-Bestimmungen. 163
ZB
11. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
Bekanntheitsgrad der DSGVO-Bestimmungen bei den Beteiligten
Umgestaltung der Übersetzungsprozesse nach DSGVO-Anforderungen
Prozessschritte, bei denen besondere Vorsicht geboten ist
Rolle des Datenschutzbeauftragten bei der Prozessgestaltung
Aufwand, der den Beteiligten bis dato entstanden ist
Umsetzung des Rechts auf Auskunft und Löschung der PBD
Behördliche Prüfungen und Ahndung der Datenschutzverletzungen
Ziele unserer Umfrage.
12. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
Die Datenverarbeitung erfolgte zu Forschungs-
zwecken und nur mit ausdrücklicher Einwilligung der
betroffenen Person.
Rechtmäßigkeit
1
Die Verarbeitung wurde auf das kleinste notwendige
Maß beschränkt. Die Umfrage wurde anonym
durchgeführt.
Datenminimierung
2
Das Ausmaß der Datenverarbeitung wurde den
Betroffenen in der Einleitung möglichst klar und
nachvollziehbar vermittelt.
Transparenz
3
Zwecke der Datenverarbeitung wurden vor der
Erhebung personenbezogener Daten eindeutig
festgelegt und dürfen nicht verändert werden.
Zweckbindung
4
Identifizierung der Personen soll nur so lange
ermöglicht werden, wie es für festgelegte Zwecke
benötigt wird.
Speicherbegrenzung
5
Alle Auskünfte werden streng vertraulich behandelt
und nur anonymisiert veröffentlicht. Umfragelösung
vom Anbieter mit schlüssigem Datenschutzkonzept.
Integrität und Vertraulichkeit
6
DSGVO-freundliche Gestaltung der Umfrage.
14. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
25,00%
16.18%
13.24%
36.76%
8.82%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
Ich bin fest angestellte(r)
Übersetzer(in) oder
Einkäufer(in) von
Übersetzungen in einem
Unternehmen
Ich arbeite in einer
Übersetzungsagentur
Ich arbeite bei einem
Software-Hersteller
Ich arbeite als Freelancer(in) Sonstiges
Frage 1. In welcher Funktion sind Sie tätig?
15. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
16.18%
36.76%
35.29%
11.76%
0.00%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
Ich kenne mich sehr gut aus Ich kenne mich relativ gut
aus
Nur die wichtigsten
Grundsätze
Ich habe dies und jenes am
Rande mitbekommen
Ich kenne mich gar nicht aus
Frage 2. Wie gut kennen Sie die Bestimmungen der DSGVO?
16. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
Frage 3. Wie gut erfüllen Ihrer Einschätzung nach die Übersetzungs-
prozesse in Ihrem Unternehmen die Anforderungen der DSGVO?
27.94%
30.88%
29.41%
20.00%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
Sehr gut Gut Ausreichend Nicht ausreichend
17. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
Frage 4. An welchen Stellen im Übersetzungsprozess ist
Ihres Erachtens besondere Vorsicht geboten?
18. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
Frage 4. An welchen Stellen im Übersetzungsprozess ist Ihres
Erachtens besondere Vorsicht geboten? Sonstiges:
Geräte
Sicherheitsvorkehrungen
Webseite
Kommunikation via Telefon
Datenvorbereitung
Translation Memory
19. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
Frage 5. Ein Datenschutzbeauftragter…
33.28%
22.06%
4.41%
33.82%
5.88%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
hat geholfen, die Compliance der Übersetzungsprozesse abzusichern
existiert zwar, hat aber die Übersetzungsprozesse nicht gesondert betrachtet
ist nicht notwendig
bin ich als Freelancer selbst
Sonstiges
20. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
30.88%
25.00%
14.71%
25.00%
4.41%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
Unter 7 Personentage 7 bis 30 Personentage Über 30 Personentage Schwer zu sagen, da
interne und externe
Mitarbeiter beteiligt
waren
Wurde komplett von
externen Experten
übernommen
Frage 6. Welcher Aufwand ist Ihrem Unternehmen/Ihrer Abteilung
durch die Vorbereitung auf das Inkrafttreten der DSGVO entstanden?
21. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
36.08%
24.74%
8.25%
19.59%
11.34%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
Prozessüberarbeitung Anonymisierung Pseudonymisierung Datenminimierung Sonstiges
Frage 7. Welche Maßnahmen zeigten bislang die größte
Wirkung für den Schutz personenbezogener Daten?
22. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
Frage 7. Welche Maßnahmen zeigten bislang die größte
Wirkung für den Schutz personenbezogener Daten? Sonstiges:
Verträge
Systemsicherheit
Rollen/Rechte-Konzept
Überarbeiten der
Datenschutzerklärung
Information und
Weiterbildung der
Mitarbeiter
23. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
29.41%
47.06%
23.53%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
45%
50%
Ja, dafür gibt es einen Prozess Es gibt keinen Prozess, aber wenn eine
Anfrage kommt, reagieren wir
Bin mir nicht sicher, wie das abläuft
Frage 8. Können Sie/Ihr Unternehmen eine Auskunft zu bzw.
Löschung von PBD auf Anfrage von extern unverzüglich veranlassen?
24. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
0.00% 1.47%
98.53%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
120%
Ja, in Bezug auf die
Übersetzungsprozesse
Ja, aber in Bezug auf andere
Bereiche im Unternehmen
Nein, bisher verschont
geblieben
Frage 9. Haben Sie bereits Erfahrungen mit Mahnungen von Wettbewerbern
oder Prüfungen von Aufsichtsbehörden auf der Grundlage von DSGVO?
25. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
6
21
18
17
2
4
0%
500%
1000%
1500%
2000%
2500%
Es ist ein wichtiges und
sinnvolles Unterfangen
zum Schutz unserer
Daten
Der Gedanke dahinter
gefällt mir, aber die
Verordnung selbst ist
lückenhaft
Es generiert mehr
Aufwand als Nutzen
Es ist komplett
realitätsfern und
verbessert den
Datenschutz nicht
Datenschutz ist für
mich generell kein
großes Anliegen
Sonstiges
Frage 10. Was halten Sie persönlich von der DSGVO?
26. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
Gute Idee,
was Giganten
anbelangt, aber für
kleine Unternehmen
völlig
überdimensioniert.
Eine Mischung aus
„mehr Aufwand als Nutzen“
und „realitätsfern“
und eine Lachnummer, was
Datenschutz betrifft.
Ein neues Tor
für Abmahnanwälte.
Habe mich zu wenig
damit befasst, um
ein Urteil abgeben zu
können.
Persönliche Meinungen zur DSGVO:
28. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
DSGVO-geschützte Namensschilder?
In Wien verlieren etwa 220.000 Mieterinnen und
Mieter die Namensschilder an ihren Türklingeln. Grund
ist die Beschwerde eines Bewohners, der sich über
mangelnden Datenschutz beklagt hatte.
Der Mieter einer Gemeindewohnung habe dabei auf
die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
verwiesen, wie ein Sprecher der kommunalen
Hausverwaltung Wiener Wohnen sagte.
Der Mann hatte argumentiert, nach der EU-Verordnung
sei seine Privatsphäre nicht genügend geschützt, wenn
sein Name auf dem Klingelschild stehe.
Zeit Online, 12. Oktober 2018 Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
29. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
HOHE MEHRKOSTEN
SCHWIERIGE AUSLEGUNG
Kritikpunkte DSGVO.
AUFWÄNDIGE UMSETZUNG
KEINE PRAXISNÄHE
Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
30. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
Verantwortungsbereich Auftraggeber.
Der Weg einer Datei im Übersetzungsprozess.
• Auftraggeber trägt als Datenverantwortlicher
(Controller) Verantwortung für personenbezogene
Daten Dritter
• Sind außer dem Auftraggeber Dritte über Daten
identifizierbar, müssen die Rechte der betroffenen
Personen eingehalten werden
• Die Nutzung der nicht-anonymisierten Daten
bedarf der Zustimmung durch die betroffenen
Personen
Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
31. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
Aspekte der Umsetzung.
Technische
Möglichkeiten
der Systeme
sinnvoll nutzen
Speicherorte
schützen,
Zugriffe restriktiv
verwalten
Sichere Daten-
übermittlung
zwischen allen
Beteiligten
PBD und
Prozessbeteiligte
intern und extern
identifizieren
32. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
Verantwortungsbereich Dienstleister.
• Dienstleister ist oft Auftragsverarbeiter
Datenübermittlung
Datenspeicherung
Aufträge mit Subunternehmern
Datenbasierte Systemoptimierung
• Der Dienstleister ist verpflichtet, alle Nutzungsarten
gegenüber dem Kunden darzulegen
• DSGVO hat auch für ausländische Dienstleister
Geltung
Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
33. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
Erfüllung der DSGVO-Anforderungen wird ermöglicht
DSGVO-konforme Datenverwaltung
Funktionen zur Erleichterung/Automatisierung der Vorgänge
Technische Reife (state-of-the-art)
Konfigurationsempfehlungen durch Hersteller oder Berater
Systemgestützte Umsetzung.
34. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
Verantwortungsbereich Dienstleister.
USA, Asien, Europa
(Datenzentren)
Serverstandort
Isolierte Datenhaltung für Kunden
Dedizierte Server
Hohe Verschlüsselungsstandards für
Datenübertragung und Speicherung
Verschlüsselung
Maskierung von kritischen Daten
Anonymisierung/Pseudomnymsierung
Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
35. Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
Umsetzung als kontinuierlicher Prozess.
• Konzept umsetzen
• Effektivität prüfen
• Compliance überwachen
Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
36. Erleichtert die DSGVO Datenschutz-Aufgaben?
Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
37. Wird die DSGVO zufriedenstellend umgesetzt?
Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
39. Die DSGVO bewegt zum Umdenken!
Für effizientes Textmanagement in Ihrem Unternehmen.
40. Ihre Meinung ist uns wichtig! Sagen Sie uns bitte, wie Ihnen der Vortrag gefallen hat.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback unter
http://tü04.honestly.de
oder scannen Sie den QR-Code
Das Bewertungstool steht Ihnen auch noch nach der Tagung zur Verfügung!
Auch für den mehrsprachigen Content-Prozess ist die DSGVO von großer Relevanz, da in dem mehrsprachigen Content-Prozess im großen Stil personenbezogene Daten gespeichert und über Landesgrenzen hinweg übermittelt werden.
Ich widme mich in meinem Vortrag diesen Fragestellungen:
Wie ist die Industrie (LSPs, Kundenseite, Software-Hersteller) mit den neuen Verordnungen bislang umgegangen, wie sind die Meinungen dazu?
Hat ein Umdenken bei den Prozessbeteiligten wirklich stattgefunden?
Sind die Anforderungen ausreichend benutzerfreundlich und praktisch umsetzbar?
Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der gesamten Europäischen Union verbindlich anzuwenden. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und der immer stärker datenbezogenen und explosionsartig wachsenden Menge von digitalen Diensten sind stringentere Regelungen auch notwendig.
Gleichzeitig trat auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft, das sogenannte BDSG-neu, das im Bundesgesetzblatt am 5.7.2017 veröffentlicht wurde.
Doch wozu dient ein solches neues Datenschutzgesetz auf nationaler Ebene? Der Hintergrund ist der, dass die DSGVO zwar unmittelbar geltendes Recht ist . Allerdings enthält die DSGVO auch zahlreiche Öffnungsklauseln. Das bedeutet, dass an diesen Stellen die Regelungen offengehalten werden, damit sie auf nationaler Ebene konkretisiert werden können. Diese Aufgabe übernimmt das BDSG-neu.
Alles, was die DSGVO regelt, gilt unmittelbar. Da sie Vorrang vor nationalem Recht hat, kann das BDSG-neu also nur solche Bestimmungen enthalten, welche die DSGVO auslässt oder bewusst offenlässt.
Während Teil 1 des BDSG-neu allgemeine Bestimmungen enthält und Teil 2 die Konkretisierungen und Ergänzungen zur DSGVO, befasst sich der dritte Teil mit der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz (EU 2016/680). Der vierte Teil ist denjenigen Bestimmungen gewidmet, die weder unter die DSGVO noch die Richtlinie für Polizei und Justiz fallen.
Datenschutzbeauftragter:
Mindestens zehn Personen sind ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.
Es werden Datenverarbeitungen vorgenommen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegen.
Es werden geschäftsmäßig personenbezogene Daten verarbeitet zum Zweck der (anonymisierten) Übermittlung oder der Markt- oder Meinungsforschung.
§ 26 BDSG-neu, der den Titel „Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“ trägt: Regelungen zur gesetzlichen Grundlage von Datenverarbeitungen sowie zu Einwilligungen im Arbeitskontext getroffen.
In Ergänzung zu den in Art. 83 DSGVO vorgeschriebenen Sanktionen, welche von den Aufsichtsbehörden bei Verstößen verhängt werden können, werden auch im BDSG-neu Sanktionsvorschriften gemacht. Zum einen macht § 42 Strafvorschriften. Hierzu ist die DSGVO, wie bereits erwähnt, nicht befugt, weshalb dies durch ein nationales Gesetz wie das BDSG-neu erfolgen muss.
BDSG-neu: Auch Sanktionen sind bei Verstößen gegen die Vorschriften vorgesehen. Vorgesehen sind zum Beispiel Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe, wenn personenbezogene Daten ohne Berechtigung verarbeitet oder durch unrichtige Angaben erschlichen werden und hierbei die Absicht einer Schädigung oder Bereicherung vorliegt.
Transparenz – die Datenverarbeitung muss für die Betroffenen nachvollziehbar sein
Zweckbindung – die Zwecke der Datenverarbeitung sollen schon bei der Erhebung personenbezogener Daten eindeutig festgelegt sein
Rechtmäßigkeit – keine Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage (insbesondere ohne Einwilligung der betroffenen Person)
Datenminimierung – die Verarbeitung muss auf das kleinste notwendige Maß beschränkt sein
Speicherbegrenzung – die Identifizierung der Personen soll nur so lange ermöglicht werden, wie es für festgelegte Zwecke benötigt wird
Integrität und Vertraulichkeit – angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten muss gewährleistet sein
Artikel 25 DSGVO
Übersetzt heißt Privacy by Design „Datenschutz durch Technikgestaltung“ und greift den Grundgedanken auf, dass sich der Datenschutz am besten einhalten lässt, wenn er bereits bei Erarbeitung eines Datenverarbeitungsvorgangs technisch integriert ist. In anderen Worten: der Schutz personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO erfolgt durch das frühzeitige Ergreifen technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) im Entwicklungsstadium.
Privacy by Default
Privacy by Default heißt „Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ und bedeutet, dass die Werkeinstellungen datenschutzfreundlich auszugestalten sind. Nach dem Grundgedanken sollen insbesondere die Nutzer geschützt werden, die weniger technikaffin sind und z.B. dadurch nicht geneigt sind, die datenschutzrechtlichen Einstellungen ihren Wünschen entsprechend anzupassen. Dieser Gedanke steht hinter dem Begriff „Privacy Paradox“, wonach Nutzer grundsätzlich den Schutz ihrer Privatsphäre befürworten, aber nicht aktiv entsprechende Einstellungen vornehmen.
Nur ein Viertel der Unternehmen ist bereits DS-GVO-konform.
27. September 2018 – Vier Monate nach Fristablauf hadert die deutsche Wirtschaft weiterhin mit der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Erst ein Viertel (24 Prozent) der Unternehmen in Deutschland hat die DS-GVO vollständig umgesetzt. Weitere 40 Prozent haben die Regeln größtenteils umgesetzt, drei von zehn (30 Prozent) teilweise. Gerade erst begonnen mit den Anpassungen haben 5 Prozent der Unternehmen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen aus Deutschland, die der Digitalverband Bitkom vorgestellt hat. Ziele: breite Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung, Bildung und Arbeit sowie Datenschutz und Sicherheit.
Ihre Auskünfte werden streng vertraulich behandelt und die Daten aus der Umfrage werden nur anonymisiert und zusammengefasst veröffentlicht
US/Schweiz: EU-US-Datenschutzschild (EU-US Privacy Shield) und Schweiz-US-Datenschutzschild (Swiss-US Privacy Shield) – Zertifizierung
Datenverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement, DPA) mit DSGVO-Klauseln und Standardvertragsklauseln/Modellklauseln
Integrität und Vertraulichkeit – alle Auskünfte werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich anonymisiert und zusammengefasst veröffentlicht. Um die angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, wurde für die Durchführung ein seriöser Anbieter mit Sitz in Berlin ausgewählt, der ein schlüssiges Datenschutzkonzept für seine cloudbasierte Umfragelösung besitzt. Soweit Daten auf den Servern von berns language consulting GmbH aufbewahrt werden, sind diese durch unser IT-Datenschutzkonzept abgesichert.
Rechtmäßigkeit – die Datenverarbeitung erfolgte ausschließlich mit Einwilligung der betroffenen Person (Rechtsgrundlage – Art. 89 DSGVO?)
Verarbeitung nach Treu und Glauben – die Datenverarbeitung wurde mit Rücksicht auf die Rechte und Interessen der Betroffenen durchgeführt, d. h. …
Datenminimierung – die Verarbeitung wurde auf das kleinste notwendige Maß beschränkt. Die Umfrage wurde anonym durchgeführt, ohne dass Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder weitere Kontaktdaten abgefragt wurden. Dies entspricht dem Grundsatz der Datenminimierung. Die Umfrageteilnehmer hatten jedoch die Möglichkeit, Ihre E-Mail-Adresse zu hinterlegen, um später die Auswertung der Umfrageergebnisse zu erhalten.
Transparenz – das Ausmaß der Datenverarbeitung wurde den Betroffenen in der Einleitung möglichst klar und nachvollziehbar vermittelt. Zur weiteren Information wurde auf die Datenschutzerklärung von berns language consulting GmbH verlinkt.
Zweckbindung – die Zwecke der Datenverarbeitung wurden vor der Erhebung personenbezogener Daten eindeutig festgelegt (anonymisierte Daten zu Forschungszwecken, Kontaktdaten zur Übermittlung der Umfrageergebnisse).
Speicherbegrenzung – die Identifizierung der Personen sollte nur so lange ermöglicht werden, wie es für festgelegte Zwecke benötigt wird. Wie oben bereits erwähnt, wurden der Identifizierung dienende Daten nur vereinzelt auf Wunsch der Teilnehmer erhoben. Diese werden nach erfolgter Auswertung und Benachrichtigung gelöscht. Selbstverständlich können Umfrageteilnehmer die Löschung der Daten im Rahmen der DSGVO/GDPR-Compliance auch vorher beantragen.
Spezifisch in der Übersetzungsbranche
Zur Datenminimierung wurde die Verarbeitung auf das kleinste notwendige Maß beschränkt.
Um Transparenz zu gewährleisten, wurde den Teilnehmern das Ausmaß der Datenverarbeitung klar und nachvollziehbar vermittelt. Es wurden keinerlei Kontaktdaten abgefragt, die Umfrageteilnehmer hatten jedoch die Möglichkeit, Ihre E-Mail-Adresse zu hinterlegen, um später die Auswertung der Umfrageergebnisse zu erhalten.
Das Prinzip der Zweckbindung stellt sicher, dass die Kontaktdaten, sofern sie neu sind, nur zur Übermittlung der Umfrageergebnisse verwendet werden können.
Um die angemessene Integrität und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, wurde für die Durchführung ein seriöser Anbieter mit EU-basierten Servern und einem schlüssigen Datenschutzkonzept ausgewählt. Alle Auskünfte werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich anonymisiert veröffentlicht.
Große Resonanz
Terminologiemanagerin
Projektleiter
Technischer Redakteur
Translation und Content Management
Eigentümer einer Agentur
Mobile Geräte
Alle Arten der Kommunikation
…hindert uns in der Implementierung unserer Prozesse
Es gibt einen Bereich der sich bei uns in der Firma damit beschäftigt
Wir müssen für den ÜB-Business die Rili selber richtig interpretieren, wenn erforderlich dann auch mit Datenschutzbeauftragter zusammen
Prozessüberarbeitung!!!
Überarbeitung der Verträge, der DS-Erklärung und des Rollen-Rechte-Konzepts
Wichtig: Mitarbeiter!
Auskunftsrecht
Recht auf Löschung ("Recht auf "Vergessenwerden")
Die viel beschworene DSGVO-Abmahnwelle ist bisher ausgeblieben. Die “Abmahnbarkeit” von DSGVO-Verstößen durch Wettbewerber ist weiterhin unklar. Es gibt bisher zwei entgegengesetzte Gerichtsentscheidungen, eine vom LG Würzburg, die eine Durchsetzungsbefugnis von Wettbewerbern gegen Konkurrenten annimmt und eine des LG Bochum, die dies ablehnt.
Personenzahl:
Es ist ein wichtiges und sinnvolles Unterfangen zum Schutz unserer Daten 6 8.82%
Der Gedanke dahinter gefällt mir, aber die Verordnung selbst ist lückenhaft 21 30.88%
Es generiert mehr Aufwand als Nutzen 18 26.47%
Es ist komplett realitätsfern und verbessert den Datenschutz nicht 17 25%
Datenschutz ist für mich generell kein großes Anliegen 2 2.94%
Sonstiges 4 5.88%
Bei der allgemeinen Bewertung der Datenschutz-Grundverordnung hat sich das Stimmungsbild innerhalb eines Jahres deutlich verschlechtert. Fast zwei Drittel der Unternehmen (63 Prozent) sagen derzeit: Die DS-GVO macht unsere Geschäftsprozesse komplizierter. Im September 2017 sagten dies nur 42 Prozent.
Nur noch 30 Prozent sind der Meinung, dass ihnen die DS-GVO Vorteile bringt. Ein Jahr zuvor waren es noch 39 Prozent. Jedes achte Unternehmen (12 Prozent) konstatiert: Die DS-GVO stellt eine Gefahr für unser Geschäft dar.
Dennoch sehen viele Befragte auch positive Effekte der DS-GVO. 62 Prozent meinen, die neuen Datenschutzregeln werden zu einheitlicheren Wettbewerbsbedingungen in der EU führen. 46 Prozent sehen in der DS-GVO einen Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen.
Datenschützer in Österreich vertreten Medienberichten zufolge die Auffassung, dass die Regelung auch für private Vermieterinnen und Vermieter gelte. Werde gegen die Regelung verstoßen, könne Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingelegt werden. Dies führe allerdings zu einem "eher zahnlosen Verwaltungsverfahren", hieß es von den Datenschützern. Dieses sei relativ langwierig und habe "für die Betroffenen in der Regel keinen unmittelbaren Nutzen".
Schon nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz sei es nämlich theoretisch Pflicht des Vermieters gewesen, vor Anbringen eines Namensschilds die Einwilligung des Mieters einzuholen.
Die Einwilligung erfolge dem Experten nach aber meist konkludent. Das bedeutet, dass der Vermieter auch ohne explizite Einwilligung darauf schließen könne, dass der Mieter mit einem Namensschild einverstanden sei. Verunsicherten Vermietern empfiehlt der Anwalt, sich eine Zustimmung der Mieter mit einem Rundschreiben einzuholen.
Fast alle Unternehmen fordern deshalb, dass die neuen Regeln nachgebessert werden. 96 Prozent sind dieser Meinung. Sechs von zehn (61 Prozent) sagen sogar: Die DS-GVO muss auf jeden Fall vereinfacht werden. An erster Stelle stehen dabei grundsätzliche Erleichterungen für kleinere Betriebe. 90 Prozent derer, die Nachbesserungen fordern, geben dies an. 83 Prozent fordern, die Informationspflichten der DS-GVO praxisnäher zu gestalten. Gut ein Drittel (37 Prozent) wünscht sich, dass die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten eingeschränkt wird.
Werden personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen durch andere Personen oder Stellen verarbeitet, hat der Verantwortliche für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz zu sorgen.
Besonderheit ist, dass für die DSGVO das Marktortprinzip gilt. Das heißt, dass auch Anbieter von Diensten, deren Firmensitz sich außerhalb der EU befindet, den Regularien unterliegen, wenn sie ihren Dienst innerhalb der EU anbieten.
Verarbeitung - das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung
Erhebung und Verfolgung der Einwilligung von Kunden und Lieferanten zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Zugriff und Korrektur von personenbezogenen Daten von Kunden und Lieferanten über das Kundenportal und das Lieferantenportal.
Löschen von personenbezogenen Daten aus dem System auf Anfrage des Dateninhabers (Kunde, Lieferant oder Mitarbeiter).Export personenbezogener Daten in ein strukturiertes, gebräuchliches und maschinenlesbares Format
Löschen von personenbezogenen Daten aus dem System auf Anfrage durch den Datenbesitzer (Kunde, Lieferant oder Mitarbeiter)
Laut DSGVO kann eine Person (Datenbesitzer) verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten aus dem System gelöscht werden. Als Benutzer werden Sie möglicherweise von Ihrem Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiter aufgefordert, dies zu tun. SYSTEM hilft Ihnen bei der Erfüllung dieser Verpflichtung, indem es Ihnen ermöglicht, die personenbezogenen Daten eines Kunden (Kundenkontaktperson), Lieferanten (Lieferantenkontaktperson) oder Mitarbeiters aus dem System zu löschen, einschließlich:
Kunden-, Lieferanten- oder Mitarbeiterprofil
Projekte, Angebote, Potenziale
CRM
Historie
Hinweis: Rechnungen sind ein Sonderfall, da sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen oft eine längere Aufbewahrungsfrist erfordern. SYSTEM ermöglicht das Löschen von Rechnungen unabhängig von personenbezogenen Daten auf Anfrage des Dateninhabers.
Einholung und Verfolgung der Einwilligung von Kunden und Lieferanten für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
DSGVO verlangt von einem Datenverantwortlichen, dass er die Zustimmung des Eigentümers zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einholt. Jede Zustimmung muss aktiv sein.
Zustimmung von Kunden und Lieferanten zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu sammeln und zu verfolgen.
Kunden und Verkäufer erhalten bei der Registrierung auf dem Kunden- oder Verkäuferportal oder bei der Aktualisierung der Einwilligungsbedingungen eine Liste der obligatorischen und optionalen Einwilligungsbedingungen.
Kunden und Verkäufer können über das Kunden- oder Lieferantenportal eine Liste von Einwilligungsbedingungen einsehen und bearbeiten (einschließlich Widerruf).
Ein Datenverwalter (Benutzer, der die Rolle des Datenschutzbeauftragten hat) kann eine Liste von Einwilligungsarten von Kunden oder Lieferanten verwalten. Einige Formen der Zustimmung können optional sein. Die Liste kann bei Bedarf aktualisiert werden.
Ein Datenverwalter kann eine Liste der Zustimmungsbedingungen für Kunden und Lieferanten verwalten und diese bei Bedarf in seinem Namen aktualisieren.
Einige Aktionen im können zustimmungsbedingte Aktionen sein, d.h. ihre Ausführung hängt davon ab, ob eine bestimmte Person einer bestimmten Aktion (einschließlich der spezifischen Verwendung ihrer personenbezogenen Daten) zugestimmt hat.
Personenbezogene Daten müssen nach DSGVO portabel sein. Das bedeutet, dass es möglich sein sollte, sie auf Anfrage des Dateninhabers in ein strukturiertes, allgemein gebräuchliches und maschinenlesbares Format zu exportieren.
Export personenbezogener Daten in eine strukturierte, allgemein gebräuchliche Form und maschinenlesbares Format (CSV)
Exportfunktion, mit der die DSGVO-Anforderungen erfüllt werden können. (Daten in das CSV-Dateiformat exportieren)
Erleichtert die DSGVO Datenschutz-Aufgaben?
Wird die DSGVO zufriedenstellend umgesetzt?
Hat die DSGVO Antworten auf alle Fragen?
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