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DIE BANK ALS GEGNER?
PARTNERSCHAFT IN DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG
ODER
EINBAHNSTRASSE
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Dr. Gernot Unterfurtner
2
Falls Sie für einen größeren Auftrag kurzfristig
zusätzliche Liquidität von Ihrer Bank - also einen
Überziehungsrahmen - benötigen würden, wäre dies
problemlos und umgehend möglich?
Wenn Sie an die Zusammenarbeit mit Ihrer Hausbank
(mit Ihren Banken) hinsichtlich verlangten
Sicherheiten, Konditionengestaltung, Flexibilität, usw.
denken: können Sie dann von einer partner-
schaftlichen Geschäftsbeziehung sprechen?
Gibt es aktuell, wie in den Medien oft kolportiert,
Schwierigkeiten mit der Bank?
Führt Ihre Bank jährlich mit Ihnen ein Bilanz- und
Ratinggespräch?
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UNTERNEHMENSFINANZIERUNG
INHALT:
• Verhältnis Bank zu Unternehmer bzw. zum
Unternehmen
• Vorbereitung auf ein Bankgespräch
• Vertragsgestaltung
• Kreditsicherheiten
• Rating
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Studie Schweiz
KMU-Studie:
Wie zufrieden sind Sie mit der
Zusammenarbeit mit Ihrer Bank?
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5
Studie Schweiz
• Die Mehrheit der befragten Unternehmen
ist mit der Zusammenarbeit mit den
Banken zufrieden
• Die Entwicklung der Zusammenarbeit mit
der Bank wird von mehr Unternehmen
positiv als negativ eingeschätzt.
• Noch positiver stellt sich die
Zusammenarbeit aus Bankensicht dar.
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Studie Schweiz
• Die Zufriedenheit aus Unternehmenssicht
korreliert positiv mit der Größe und mit
der Profitabilität des Unternehmens
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7
Studie Schweiz
HAUPTSCHWIERIGKEIT:
• Kreditgewährungsbedingungen
(namentlich die Frage der von Banken
verlangten Sicherheiten bzw. die
zugrundeliegenden Risikoeinschätzungen)
sowie mangelhafte Kontinuität und
Branchenkenntnis in der Betreuung
durch Bankberater
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Studie Schweiz
AUS BANKENSICHT:
• Die Qualität der Informationen, welche
Unternehmen zum Kreditgespräch
mitbringen, ist aus Sicht der Banken klar
ungenügend
• Unternehmen neigen zu einer positiveren
Selbsteinschätzung
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KREDITGESCHÄFT
• Kreditantrag / Kreditgespräch
• Kreditprüfung
• Kreditentscheidung
• Kreditüberwachung
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10
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Vorbereitung des Gesprächs
• Unterlagen und Informationen sammeln
• wirtschaftliche Daten (Bilanz, Saldenliste,
KER, Planung, Soll/Ist – Vergleich, etc)
zeitgerecht und vorab der Bank zur
Gesprächsvorbereitung übermitteln
• Informationen über die geplante
Finanzierung
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12
Kreditgespräch: WER?
BANK:
• Betreuer
• Vorgesetzter
• Fachmann (Förderung,
Veranlagung, Export)
• Risikomanager
FIRMA:
• Steuerberater
• Unternehmensberater
• Finanzchef / Buchhaltung
• Anwalt
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Kreditgespräch: WO?
IM BETRIEB:
• Betriebsbesichtigung
• Fehlende Unterlagen schnell zur Hand
• Bankleute sind „Gäste“
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WICHTIG BEIM
KREDITGESPRÄCH
• KEINE STÖRUNGEN (Telefon, Handy,
Mitarbeiter, etc.)
• Mitarbeiter gegebenenfalls informieren,
wenn eine Betriebsbesichtigung geplant ist
• die wichtigen Unternehmenszahlen wissen
(ggf. Gespräch mit Steuerberater)
• auf Fragen vorbereiten, die bei solchen
Gelegenheiten meist gestellt werden
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mögliche Fragen
• Wie entwickeln sich Markt und Branche?
• Gibt es Risiken durch erkennbare
Lieferanten- oder Kundenabhängigkeiten?
(Das ist dann der Fall, wenn es z. B. mehr als
30 % des Umsatzes nur mit einem Kunden
erwirtschaftet.)
• Warum sollte ein Kunde gerade die Produkte
bzw. Dienstleistungen Ihres Unternehmens
kaufen?
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mögliche Fragen
• Welche Qualifizierung hat das Personal,
welche Altersstruktur ist gegeben?
• Wie schaut es mit Fachkräften am
Arbeitsmarkt aus?
• Wie steht es mit der Personalfluktuation?
• Wie ist eine Unternehmensnachfolge
geregelt?
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17
mögliche Fragen
WIRTSCHAFTLICHE SITUATION:
• Wichtige Veränderungen in der Bilanz im
Vergleich zum Vorjahr (WARUM?)
• Aktuelle Situation (Auftragslage, Kunden-
forderungen, Lieferantenverbindlichkeiten,
eigenes und fremdes Zahlungsverhalten,
Investitionsbedarf, etc.)
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18
mögliche Fragen
ZUR BILANZ:
• Wie hat sich die Ertragslage entwickelt?
Welche Ursachen haben Umsatzeinbrüche?
• Gibt es Ursachen für auffällig hohe Kosten?
• Wie hat sich der Unternehmensgewinn
entwickelt - und warum?
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19
mögliche Fragen
ZUR GEPLANTEN FINANZIERUNG:
• Welche Sicherheiten kann – und will - das
Unternehmen bieten?
• Gibt es Kredite bei anderen Banken? Wenn
ja, welche - und wie werden diese Kredite
bedient?
27.12.2020 CONFIDE Unternehmens- und
Finanzierungsberatung GesmbH
20
mögliche Fragen
• Wie wird sich die geplante Investition
rechnen.
• Wie soll die Finanzierung konkret aussehen
(Art, Höhe, Nutzen, Wirtschaftlichkeit,
Sicherheiten)?
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KREDITGESCHÄFT
• Kreditantrag / Kreditgespräch
• Kreditprüfung
• Kreditentscheidung
• Kreditüberwachung
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Kreditprüfung
• Offenlegung der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Kreditnehmers
• Ermittlung der Risikostruktur des zu
finanzierenden Objekts
• Ergebnis und Gründe der Entscheidung sind
aktenkundig zu machen
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23
Risiko Prüfungsmöglichkeiten
Ausfallrisiko (nur teilweise
oder gar keine Rückzahlung
möglich)
Haushaltsplan - GuV-Analyse
EK-Polster / Risikopuffer
bestehende Verbindlichkeiten,
Liquiditäts- / Terminrisiko
(Nichteinhaltung von Fristen)
Liquiditätsgrade
Kapitalflussrechnung
Besicherungsrisiko
(Verwertung von
Sicherheiten nicht möglich
oder der Wert ist gesunken)
Vermögensstruktur der Bilanz
(Buchwerte abgleichen!)
Verhaltensrisiko
(Informationsasymmetrien)
Verhalten in der Vergangenheit
Termingerechtes Verhalten?
Qualität eingereichter
Unterlagen
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Ablauf der Kreditprüfung
OBJEKTIV:
• Kreditfähigkeit
• persönliche Kreditwürdigkeit
• materielle Kreditwürdigkeit
• Zukunftschancen des Unternehmens
• Wirtschaftlichkeit der Investition
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25
KREDITGESCHÄFT
• Kreditantrag / Kreditgespräch
• Kreditprüfung
• Kreditentscheidung
• Kreditüberwachung
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Kreditentscheidung
• Kompetenzregelungen (WER entscheidet) 4-
Augen-Prinzip?
• mögliche Auflagen
• derzeitige Geschäftspolitik der Bank
(„Schweinezyklus“: Risikomanagement
versus Verkauf)
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KREDITGESCHÄFT
• Kreditantrag / Kreditgespräch
• Kreditprüfung
• Kreditentscheidung
• Kreditüberwachung
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Kreditüberwachung
Feststellung ob sich die bei der
Kreditprüfung ermittelten und der
Kreditvergabeentscheidung zugrunde
gelegten Daten zum Nachteil des
Kreditgebers verändert haben
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29
Kreditüberwachung
SCHWERPUNKTE:
• Umstände, die zu einer ungünstigen
Beurteilung des Kreditnehmers Anlass
geben (z. B.: RATING)
• Einhaltung der Zinszahlungs- und
Kredittilgungsverpflichtungen nach
Beitragshöhe und Termin
• Wert der Sicherheiten
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Kreditüberwachung
• Überschreitung von Kreditlinien
• Einhaltung von Vereinbarungen (z. B.: über
die Verwendung des Kredites)
• Entwicklung der Erfolgs- und Liquiditätslage
• andere inner- und außerbetriebliche
Umstände, die auf die Kreditwürdigkeit
entscheidend einwirken
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Kreditüberwachung
• Ergebnisse der laufenden Kreditkontrolle
sind mit denen der Kreditprüfung zu
vergleichen, und bei der Feststellung von
Abweichungen ist deren Größe und Ursache
festzustellen.
• Bei bedeutenden Abweichungen sind
Maßnahmen zu setzen (z. B. zusätzliche
Kreditsicherheiten bis zur Kündigung des
Kredites)
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32
Kreditvertrag
Ist die Grundlage für jede
Finanzierung,
die zwischen Bank und Kreditnehmer
abgeschlossen wird
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Kreditvertrag
• Jede Finanzierung ist für den Kreditgeber
(Bank) mit einem gewissen Risiko verbunden
• Rückzahlung und Zinszahlungen erfolgen ja
in der Zukunft, die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses noch nicht abgeschätzt
werden kann
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Bestandteile des Kreditvertrages
• Kreditart und Kreditbetrag
• Kreditzinsen / Kosten
• Kreditlaufzeit / Tilgung
• Kreditsicherheiten
• Offenlegung der wirtsch. Verhältnisse
• sonstige Vereinbarungen
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Kreditvertrag und
Allgemeine Geschäftsbedingungen
BEIDE SIND VERHANDELBAR!!!
DAHER:
Unbedingt genau durchlesen und
gegebenenfalls mit Anwalt, Steuerberater
oder Unternehmensberater besprechen!
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Basel II - Rating
• Es geht um die Einschätzung der
künftigen Fähigkeit eines Unternehmens,
seine Zins- und Tilgungsverpflichtungen
termingerecht und vollständig erfüllen zu
können
• Die Bonitätsbeurteilung erfolgt anhand
standardisierter Verfahren
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Basel II - Rating
• Einerseits werden Kennzahlen aus
verschiedenen Informationsbereichen des
Jahresabschlusses gebildet
• andererseits werden zukunftsgerichtete,
qualitative Faktoren einbezogen
• Die Ergebnisse des Ratings werden in
einer Note/Kennzahl zusammengefasst
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Basel II - Rating
Das Rating dient dazu, die Kreditnehmer in
verschiedene Risikoklassen einzuteilen,
die jeweils mit bestimmten
Kreditkonditionen verknüpft sind
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Was prüft die Bank beim Rating?
Die Rating-Verfahren nach Basel II
beruhen zum einen auf der Analyse
finanzwirtschaftlicher Größen
(HARDFACTS) und auf der Bewertung
qualitativer Faktoren (SOFTFACTS), die
Hinweise auf die Zukunftsfähigkeit von
Unternehmen geben
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RATING
Neben den quantitativen und qualitativen Faktoren
spielen die historischen Erfahrungen in der
Bankbeziehung des Unternehmens eine nicht zu
unterschätzende Rolle
Vertrauen wird geschaffen, indem man seine
Verlässlichkeit dadurch dokumentiert, dass
Zusagen konsequent eingehalten und
Abweichungen plausibel begründet werden können
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RATING
Kritisch beurteilt werden eine steigende
Kreditbeanspruchung ohne entsprechende
Umsatzausweitung, eine ständige
Ausschöpfung oder häufige, nicht
abgesprochene Überziehung des
Kreditrahmens, ein unverhältnismäßiger
Rückgang der Kontoumsätze sowie die
Nichteinhaltung von Rückführungszusagen
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Kreditsicherheiten
• Jede Finanzierung ist für den Kreditgeber
(Bank) mit einem gewissen Risiko
verbunden
• Rückzahlung und Zinszahlungen erfolgen
ja in der Zukunft, die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses noch nicht
abgeschätzt werden kann
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43
Kreditsicherheiten
Sicherheiten sollen daher auch jenes
"Restrisiko" abdecken, dass aufgrund
der unsicheren Zukunft immer besteht
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bankübliche Sicherheiten
1. Pfandrechte
2. Mitschuldnerschaft
3. Bürgschaft
4. Eigentumsvorbehalt
5. Forderungsabtretung (Zession)
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45
Pfandrecht
Ein Pfandrecht kann entstehen durch:
• Richterspruch (Exekution)
• Gesetz (z.B.: Vermieterpfandrecht)
• Vertragliche Vereinbarung (Pfandvertrag +
Übergabe = Vertragspfandrecht)
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46
Pfandrecht
„Als Pfand kann jede Sache dienen, die
im Verkehr steht. Ist die Sache
beweglich, so wird sie Handpfand
(Faustpfand), oder ein Pfand in engerer
Bedeutung genannt; ist sie
unbeweglich, so heißt sie eine
Hypothek (Grundpfand).“
(§ 448 ABGB)
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Pfandrecht
Wertpapierlombard
Sparbuch oder Guthabensverpfändung
Warenlombard
Grund und Boden / Liegenschaften
Liegenschaftszugehör
(Verpfändung von Maschinen –
„Sicherungsübereignung“)
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48
Pfandrecht
• Das Pfandrecht berechtigt den (Pfand-)
Gläubiger (=Bank), aus einer Sache
Befriedigung zu erlangen, wenn der
Schuldner die Verbindlichkeit nicht erfüllt.
• Das heißt also, dass eine Bank den
Pfandgegenstand bei Zahlungsverzug des
Bankkunden (Schuldners) veräußern kann
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Pfandrecht
Eigentümer der Sache bleibt aber der
Schuldner.
Der Pfandgläubiger hat an der Pfandsache
kein Gebrauchsrecht!
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Pfandrecht
Verpfändung einer Liegenschaft
(Grundstück, Gebäude):
HYPOTHEK (Grundschuld)
daher: Hypothekar- oder Realkredit
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51
Mitschuldnerschaft
Unter Mitschuldnerschaft (Schuldbeitritt)
versteht man die vertragliche Verpflichtung
eines Dritten gegenüber dem Gläubiger,
zusätzlich zu dem bereits bestehenden
Schuldner für dieselbe Verbindlichkeit zu
haften
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52
Mitschuldnerschaft
• Ein Mitschuldner dient zur zusätzlichen
Besicherung einer Schuld.
• Der Mitschuldner verpflichtet sich
gemeinsam mit dem Schuldner
(Hauptschuldner), für die Forderungen des
Gläubigers zu haften
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53
Mitschuldnerschaft
• Der Gläubiger kann wahlweise und nach
eigenem Ermessen sowohl auf Schuldner,
Mitschuldner oder auch auf beide
Personen gleichzeitig zurückgreifen und
die Schuldabdeckung verlangen
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54
Bürgschaft
Sollte die Bank hinsichtlich der Rückzahlung
des Kredites ein erhöhtes Risiko sehen, so
wird sie die positive Kreditentscheidung
von der Beibringung eines Bürgen
abhängig machen
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55
Bürgschaft (ABGB)
§ 1346: „Wer sich zur Befriedigung des
Gläubigers auf den Fall verpflichtet, dass
der erste Schuldner die Verbindlichkeit
nicht erfülle, wird ein Bürge genannt und
das zwischen ihm und dem Gläubiger
getroffene Übereinkommen
Bürgschaftsvertrag. Hier bleibt der erste
Schuldner noch immer der
Hauptschuldner, und der Bürge kommt nur
als Nachschuldner hinzu.“
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56
Bürgschaft
• Der Bürge tritt als weitere, haftende
Person dem Kreditverhältnis bei
• Bürge ist, wer sich zur Befriedigung des
Gläubigers für den Fall verpflichtet, dass
der Schuldner seinen
Kreditrückzahlungsverpflichtungen nicht
mehr nachkommt
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57
Bürgschaft
• Gewöhnliche Bürgschaft
• Bürge und Zahler Haftung
• Ausfallsbürgschaft
• Entschädigungs- oder Rückbürgschaft
• Wechselbürgschaft
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58
Eigentumsvorbehalt
Unter Eigentumsvorbehalt versteht man die
vertragliche Vereinbarung zwischen
Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum
trotz Übergabe des Kaufgegenstandes
erst mit vollständiger Bezahlung auf
den Käufer übergehen soll
27.12.2020 CONFIDE GesmbH
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59
Eigentumsvorbehalt
Grundsätzlich geht bei einem Kauf das
Eigentum am Kaufobjekt bereits bei der
Übergabe an den Käufer über.
Das Eigentum bleibt jedoch beim Verkäufer,
wenn ein so genannter
Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde
27.12.2020 CONFIDE GesmbH
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60
Eigentumsvorbehalt
Dieser bestimmt, dass das Eigentum am
Kaufgegenstand erst dann übergehen soll,
wenn der Kaufpreis zur Gänze bezahlt
wurde.
Der Käufer ist bis dahin nur Inhaber - und
nicht Eigentümer! - des
Kaufgegenstandes!
27.12.2020 CONFIDE GesmbH
Dr. Gernot Unterfurtner
61
Eigentumsvorbehalt
27.12.2020 CONFIDE GesmbH
Dr. Gernot Unterfurtner
62
Zession
Eine Zession ist eine Abtretung einer
Forderung, die man gegenüber einem
Dritten hat
Die Abtretung (Zession) dieser Forderungen
dient zur Besicherung des Kredites
27.12.2020 CONFIDE GesmbH
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63
Zession
Offene Forderungen / Außenstände sind
für Kaufleute Kapital, das sie sowohl zur
Bezahlung eigener Schulden wie zur
Besicherung allfälliger von ihnen
aufgenommener Kredite verwenden
können
27.12.2020 CONFIDE GesmbH
Dr. Gernot Unterfurtner
64
Zession
Bei der Zession wird in 3 verschiedene Arten
von Personen unterschieden:
• Zedent: Das ist jener Gläubiger, der seine
Forderung abtritt
• Zessionar: das ist der neue Gläubiger
(meist eine Bank)
• Zessus: das ist der Schuldner
27.12.2020 CONFIDE Unternehmens- und
Finanzierungsberatung GesmbH
65
27.12.2020 CONFIDE GesmbH
Dr. Gernot Unterfurtner
66
Zession
(1)Zedent hat Forderung gegen Schuldner
(2)Zedent überträgt diese Forderung still (= ohne
Verständigung des Schuldners) an den
Zessionar mittels Zessionsvertrag.
(3)Diesem steht nun die Forderung gegen den
Zessus (Schuldner) zu.
(4)Kraft Vereinbarung tritt nach außen der Zedent
als Gläubiger auf; daher: stille Zession. –
Wegen fehlender Verständigung leistet der
Schuldner aber weiterhin an den Zedenten
schuldbefreiend.
27.12.2020 CONFIDE GesmbH
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67
Zession
• stille Zession
• offene Zession
• bestätigte Zession
• offene, bestätigte Zession
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68
FACTORING
• Factoring ist ein Vertragsverhältnis zwischen
i.d.R. einem Lieferanten und einer auf diesen
Geschäftsbereich spezialisierten Factoringbank.
• Die Forderungen des Lieferanten gegen seine
Kundenwerden an die Bank abgetreten.
• Im Gegenzug schreibt die Bank dem Lieferanten
den Betrag der Forderung abzüglich einer
Factoringgebühr gut.
27.12.2020 CONFIDE GesmbH
Dr. Gernot Unterfurtner
69
echtes und unechtes Factoring
Beim echten Factoring übernimmt die Bank
auch das Ausfallrisiko.
Zahlt der Kunde nicht, erhält der Lieferant
dennoch sein Geld.
Beim unechten Factoring verbleibt das
Ausfallrisiko beim Lieferanten.
Zahlt der Kunde nicht, wird die Gutschrift der
Bank wieder storniert.
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70
FACTORING / ZESSION
• Kaufvertrag
• Forderungen werden
„verkauft“
• Factor wird Eigen-
tümer der Forderung;
anfechtungsfest
• Belehnung meist mit
80 – 90 %
• Kreditvertrag
• Abtretung zur
Kreditbesicherung
• Anfechtungsrisiko, da
Bank „Treuhänder“
der Forderung
• Belehnung nach
Bonität bis max. 80 %
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71
VORTEILE
• Vorfinanzierung von 80-90% der
Ausgangsrechnungen
• sofortige Liquidität bei Fakturierung
• umsatzdynamische Finanzierung
Risikovermeidung durch
Bonitätsinformation
• keine Sicherheiten erforderlich
• Auslagerung des Debitorenmanagements
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72
Kunde
IntermarketAbnehmer
Warenlieferung
auf Ziel
Factoring-
Vertrag
Forderung
Bevorschussung:
80-90% der
Forderung
Verkauf der
Forderung
Zahlung
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73
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74
Verhältnis Umsatz - Finanzierung
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2.000
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Umsätze in T€ Finanzierungsrahmen
27.12.2020 75
umsatzdynamische Finanzierung
–gesicherter Finanzbedarf bei steigenden
Umsätzen
–optimale Finanzierungsanpassung in
saisonal schwachen Monaten
–keine Rahmenbegrenzung

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Die Bank als Gegner?

  • 1. DIE BANK ALS GEGNER? PARTNERSCHAFT IN DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER EINBAHNSTRASSE
  • 2. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 2 Falls Sie für einen größeren Auftrag kurzfristig zusätzliche Liquidität von Ihrer Bank - also einen Überziehungsrahmen - benötigen würden, wäre dies problemlos und umgehend möglich? Wenn Sie an die Zusammenarbeit mit Ihrer Hausbank (mit Ihren Banken) hinsichtlich verlangten Sicherheiten, Konditionengestaltung, Flexibilität, usw. denken: können Sie dann von einer partner- schaftlichen Geschäftsbeziehung sprechen? Gibt es aktuell, wie in den Medien oft kolportiert, Schwierigkeiten mit der Bank? Führt Ihre Bank jährlich mit Ihnen ein Bilanz- und Ratinggespräch?
  • 3. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 3 UNTERNEHMENSFINANZIERUNG INHALT: • Verhältnis Bank zu Unternehmer bzw. zum Unternehmen • Vorbereitung auf ein Bankgespräch • Vertragsgestaltung • Kreditsicherheiten • Rating
  • 4. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 4 Studie Schweiz KMU-Studie: Wie zufrieden sind Sie mit der Zusammenarbeit mit Ihrer Bank?
  • 5. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 5 Studie Schweiz • Die Mehrheit der befragten Unternehmen ist mit der Zusammenarbeit mit den Banken zufrieden • Die Entwicklung der Zusammenarbeit mit der Bank wird von mehr Unternehmen positiv als negativ eingeschätzt. • Noch positiver stellt sich die Zusammenarbeit aus Bankensicht dar.
  • 6. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 6 Studie Schweiz • Die Zufriedenheit aus Unternehmenssicht korreliert positiv mit der Größe und mit der Profitabilität des Unternehmens
  • 7. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 7 Studie Schweiz HAUPTSCHWIERIGKEIT: • Kreditgewährungsbedingungen (namentlich die Frage der von Banken verlangten Sicherheiten bzw. die zugrundeliegenden Risikoeinschätzungen) sowie mangelhafte Kontinuität und Branchenkenntnis in der Betreuung durch Bankberater
  • 8. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 8 Studie Schweiz AUS BANKENSICHT: • Die Qualität der Informationen, welche Unternehmen zum Kreditgespräch mitbringen, ist aus Sicht der Banken klar ungenügend • Unternehmen neigen zu einer positiveren Selbsteinschätzung
  • 9. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 9 KREDITGESCHÄFT • Kreditantrag / Kreditgespräch • Kreditprüfung • Kreditentscheidung • Kreditüberwachung
  • 10. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 10
  • 11. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 11 Vorbereitung des Gesprächs • Unterlagen und Informationen sammeln • wirtschaftliche Daten (Bilanz, Saldenliste, KER, Planung, Soll/Ist – Vergleich, etc) zeitgerecht und vorab der Bank zur Gesprächsvorbereitung übermitteln • Informationen über die geplante Finanzierung
  • 12. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 12 Kreditgespräch: WER? BANK: • Betreuer • Vorgesetzter • Fachmann (Förderung, Veranlagung, Export) • Risikomanager FIRMA: • Steuerberater • Unternehmensberater • Finanzchef / Buchhaltung • Anwalt
  • 13. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 13 Kreditgespräch: WO? IM BETRIEB: • Betriebsbesichtigung • Fehlende Unterlagen schnell zur Hand • Bankleute sind „Gäste“
  • 14. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 14 WICHTIG BEIM KREDITGESPRÄCH • KEINE STÖRUNGEN (Telefon, Handy, Mitarbeiter, etc.) • Mitarbeiter gegebenenfalls informieren, wenn eine Betriebsbesichtigung geplant ist • die wichtigen Unternehmenszahlen wissen (ggf. Gespräch mit Steuerberater) • auf Fragen vorbereiten, die bei solchen Gelegenheiten meist gestellt werden
  • 15. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 15 mögliche Fragen • Wie entwickeln sich Markt und Branche? • Gibt es Risiken durch erkennbare Lieferanten- oder Kundenabhängigkeiten? (Das ist dann der Fall, wenn es z. B. mehr als 30 % des Umsatzes nur mit einem Kunden erwirtschaftet.) • Warum sollte ein Kunde gerade die Produkte bzw. Dienstleistungen Ihres Unternehmens kaufen?
  • 16. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 16 mögliche Fragen • Welche Qualifizierung hat das Personal, welche Altersstruktur ist gegeben? • Wie schaut es mit Fachkräften am Arbeitsmarkt aus? • Wie steht es mit der Personalfluktuation? • Wie ist eine Unternehmensnachfolge geregelt?
  • 17. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 17 mögliche Fragen WIRTSCHAFTLICHE SITUATION: • Wichtige Veränderungen in der Bilanz im Vergleich zum Vorjahr (WARUM?) • Aktuelle Situation (Auftragslage, Kunden- forderungen, Lieferantenverbindlichkeiten, eigenes und fremdes Zahlungsverhalten, Investitionsbedarf, etc.)
  • 18. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 18 mögliche Fragen ZUR BILANZ: • Wie hat sich die Ertragslage entwickelt? Welche Ursachen haben Umsatzeinbrüche? • Gibt es Ursachen für auffällig hohe Kosten? • Wie hat sich der Unternehmensgewinn entwickelt - und warum?
  • 19. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 19 mögliche Fragen ZUR GEPLANTEN FINANZIERUNG: • Welche Sicherheiten kann – und will - das Unternehmen bieten? • Gibt es Kredite bei anderen Banken? Wenn ja, welche - und wie werden diese Kredite bedient?
  • 20. 27.12.2020 CONFIDE Unternehmens- und Finanzierungsberatung GesmbH 20 mögliche Fragen • Wie wird sich die geplante Investition rechnen. • Wie soll die Finanzierung konkret aussehen (Art, Höhe, Nutzen, Wirtschaftlichkeit, Sicherheiten)?
  • 21. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 21 KREDITGESCHÄFT • Kreditantrag / Kreditgespräch • Kreditprüfung • Kreditentscheidung • Kreditüberwachung
  • 22. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 22 Kreditprüfung • Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers • Ermittlung der Risikostruktur des zu finanzierenden Objekts • Ergebnis und Gründe der Entscheidung sind aktenkundig zu machen
  • 23. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 23 Risiko Prüfungsmöglichkeiten Ausfallrisiko (nur teilweise oder gar keine Rückzahlung möglich) Haushaltsplan - GuV-Analyse EK-Polster / Risikopuffer bestehende Verbindlichkeiten, Liquiditäts- / Terminrisiko (Nichteinhaltung von Fristen) Liquiditätsgrade Kapitalflussrechnung Besicherungsrisiko (Verwertung von Sicherheiten nicht möglich oder der Wert ist gesunken) Vermögensstruktur der Bilanz (Buchwerte abgleichen!) Verhaltensrisiko (Informationsasymmetrien) Verhalten in der Vergangenheit Termingerechtes Verhalten? Qualität eingereichter Unterlagen
  • 24. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 24 Ablauf der Kreditprüfung OBJEKTIV: • Kreditfähigkeit • persönliche Kreditwürdigkeit • materielle Kreditwürdigkeit • Zukunftschancen des Unternehmens • Wirtschaftlichkeit der Investition
  • 25. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 25 KREDITGESCHÄFT • Kreditantrag / Kreditgespräch • Kreditprüfung • Kreditentscheidung • Kreditüberwachung
  • 26. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 26 Kreditentscheidung • Kompetenzregelungen (WER entscheidet) 4- Augen-Prinzip? • mögliche Auflagen • derzeitige Geschäftspolitik der Bank („Schweinezyklus“: Risikomanagement versus Verkauf)
  • 27. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 27 KREDITGESCHÄFT • Kreditantrag / Kreditgespräch • Kreditprüfung • Kreditentscheidung • Kreditüberwachung
  • 28. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 28 Kreditüberwachung Feststellung ob sich die bei der Kreditprüfung ermittelten und der Kreditvergabeentscheidung zugrunde gelegten Daten zum Nachteil des Kreditgebers verändert haben
  • 29. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 29 Kreditüberwachung SCHWERPUNKTE: • Umstände, die zu einer ungünstigen Beurteilung des Kreditnehmers Anlass geben (z. B.: RATING) • Einhaltung der Zinszahlungs- und Kredittilgungsverpflichtungen nach Beitragshöhe und Termin • Wert der Sicherheiten
  • 30. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 30 Kreditüberwachung • Überschreitung von Kreditlinien • Einhaltung von Vereinbarungen (z. B.: über die Verwendung des Kredites) • Entwicklung der Erfolgs- und Liquiditätslage • andere inner- und außerbetriebliche Umstände, die auf die Kreditwürdigkeit entscheidend einwirken
  • 31. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 31 Kreditüberwachung • Ergebnisse der laufenden Kreditkontrolle sind mit denen der Kreditprüfung zu vergleichen, und bei der Feststellung von Abweichungen ist deren Größe und Ursache festzustellen. • Bei bedeutenden Abweichungen sind Maßnahmen zu setzen (z. B. zusätzliche Kreditsicherheiten bis zur Kündigung des Kredites)
  • 32. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 32 Kreditvertrag Ist die Grundlage für jede Finanzierung, die zwischen Bank und Kreditnehmer abgeschlossen wird
  • 33. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 33 Kreditvertrag • Jede Finanzierung ist für den Kreditgeber (Bank) mit einem gewissen Risiko verbunden • Rückzahlung und Zinszahlungen erfolgen ja in der Zukunft, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht abgeschätzt werden kann
  • 34. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 34 Bestandteile des Kreditvertrages • Kreditart und Kreditbetrag • Kreditzinsen / Kosten • Kreditlaufzeit / Tilgung • Kreditsicherheiten • Offenlegung der wirtsch. Verhältnisse • sonstige Vereinbarungen
  • 35. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 35 Kreditvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen BEIDE SIND VERHANDELBAR!!! DAHER: Unbedingt genau durchlesen und gegebenenfalls mit Anwalt, Steuerberater oder Unternehmensberater besprechen!
  • 36. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 36 Basel II - Rating • Es geht um die Einschätzung der künftigen Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zins- und Tilgungsverpflichtungen termingerecht und vollständig erfüllen zu können • Die Bonitätsbeurteilung erfolgt anhand standardisierter Verfahren
  • 37. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 37 Basel II - Rating • Einerseits werden Kennzahlen aus verschiedenen Informationsbereichen des Jahresabschlusses gebildet • andererseits werden zukunftsgerichtete, qualitative Faktoren einbezogen • Die Ergebnisse des Ratings werden in einer Note/Kennzahl zusammengefasst
  • 38. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 38 Basel II - Rating Das Rating dient dazu, die Kreditnehmer in verschiedene Risikoklassen einzuteilen, die jeweils mit bestimmten Kreditkonditionen verknüpft sind
  • 39. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 39 Was prüft die Bank beim Rating? Die Rating-Verfahren nach Basel II beruhen zum einen auf der Analyse finanzwirtschaftlicher Größen (HARDFACTS) und auf der Bewertung qualitativer Faktoren (SOFTFACTS), die Hinweise auf die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen geben
  • 40. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 40 RATING Neben den quantitativen und qualitativen Faktoren spielen die historischen Erfahrungen in der Bankbeziehung des Unternehmens eine nicht zu unterschätzende Rolle Vertrauen wird geschaffen, indem man seine Verlässlichkeit dadurch dokumentiert, dass Zusagen konsequent eingehalten und Abweichungen plausibel begründet werden können
  • 41. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 41 RATING Kritisch beurteilt werden eine steigende Kreditbeanspruchung ohne entsprechende Umsatzausweitung, eine ständige Ausschöpfung oder häufige, nicht abgesprochene Überziehung des Kreditrahmens, ein unverhältnismäßiger Rückgang der Kontoumsätze sowie die Nichteinhaltung von Rückführungszusagen
  • 42. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 42 Kreditsicherheiten • Jede Finanzierung ist für den Kreditgeber (Bank) mit einem gewissen Risiko verbunden • Rückzahlung und Zinszahlungen erfolgen ja in der Zukunft, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht abgeschätzt werden kann
  • 43. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 43 Kreditsicherheiten Sicherheiten sollen daher auch jenes "Restrisiko" abdecken, dass aufgrund der unsicheren Zukunft immer besteht
  • 44. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 44 bankübliche Sicherheiten 1. Pfandrechte 2. Mitschuldnerschaft 3. Bürgschaft 4. Eigentumsvorbehalt 5. Forderungsabtretung (Zession)
  • 45. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 45 Pfandrecht Ein Pfandrecht kann entstehen durch: • Richterspruch (Exekution) • Gesetz (z.B.: Vermieterpfandrecht) • Vertragliche Vereinbarung (Pfandvertrag + Übergabe = Vertragspfandrecht)
  • 46. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 46 Pfandrecht „Als Pfand kann jede Sache dienen, die im Verkehr steht. Ist die Sache beweglich, so wird sie Handpfand (Faustpfand), oder ein Pfand in engerer Bedeutung genannt; ist sie unbeweglich, so heißt sie eine Hypothek (Grundpfand).“ (§ 448 ABGB)
  • 47. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 47 Pfandrecht Wertpapierlombard Sparbuch oder Guthabensverpfändung Warenlombard Grund und Boden / Liegenschaften Liegenschaftszugehör (Verpfändung von Maschinen – „Sicherungsübereignung“)
  • 48. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 48 Pfandrecht • Das Pfandrecht berechtigt den (Pfand-) Gläubiger (=Bank), aus einer Sache Befriedigung zu erlangen, wenn der Schuldner die Verbindlichkeit nicht erfüllt. • Das heißt also, dass eine Bank den Pfandgegenstand bei Zahlungsverzug des Bankkunden (Schuldners) veräußern kann
  • 49. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 49 Pfandrecht Eigentümer der Sache bleibt aber der Schuldner. Der Pfandgläubiger hat an der Pfandsache kein Gebrauchsrecht!
  • 50. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 50 Pfandrecht Verpfändung einer Liegenschaft (Grundstück, Gebäude): HYPOTHEK (Grundschuld) daher: Hypothekar- oder Realkredit
  • 51. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 51 Mitschuldnerschaft Unter Mitschuldnerschaft (Schuldbeitritt) versteht man die vertragliche Verpflichtung eines Dritten gegenüber dem Gläubiger, zusätzlich zu dem bereits bestehenden Schuldner für dieselbe Verbindlichkeit zu haften
  • 52. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 52 Mitschuldnerschaft • Ein Mitschuldner dient zur zusätzlichen Besicherung einer Schuld. • Der Mitschuldner verpflichtet sich gemeinsam mit dem Schuldner (Hauptschuldner), für die Forderungen des Gläubigers zu haften
  • 53. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 53 Mitschuldnerschaft • Der Gläubiger kann wahlweise und nach eigenem Ermessen sowohl auf Schuldner, Mitschuldner oder auch auf beide Personen gleichzeitig zurückgreifen und die Schuldabdeckung verlangen
  • 54. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 54 Bürgschaft Sollte die Bank hinsichtlich der Rückzahlung des Kredites ein erhöhtes Risiko sehen, so wird sie die positive Kreditentscheidung von der Beibringung eines Bürgen abhängig machen
  • 55. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 55 Bürgschaft (ABGB) § 1346: „Wer sich zur Befriedigung des Gläubigers auf den Fall verpflichtet, dass der erste Schuldner die Verbindlichkeit nicht erfülle, wird ein Bürge genannt und das zwischen ihm und dem Gläubiger getroffene Übereinkommen Bürgschaftsvertrag. Hier bleibt der erste Schuldner noch immer der Hauptschuldner, und der Bürge kommt nur als Nachschuldner hinzu.“
  • 56. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 56 Bürgschaft • Der Bürge tritt als weitere, haftende Person dem Kreditverhältnis bei • Bürge ist, wer sich zur Befriedigung des Gläubigers für den Fall verpflichtet, dass der Schuldner seinen Kreditrückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt
  • 57. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 57 Bürgschaft • Gewöhnliche Bürgschaft • Bürge und Zahler Haftung • Ausfallsbürgschaft • Entschädigungs- oder Rückbürgschaft • Wechselbürgschaft
  • 58. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 58 Eigentumsvorbehalt Unter Eigentumsvorbehalt versteht man die vertragliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum trotz Übergabe des Kaufgegenstandes erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer übergehen soll
  • 59. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 59 Eigentumsvorbehalt Grundsätzlich geht bei einem Kauf das Eigentum am Kaufobjekt bereits bei der Übergabe an den Käufer über. Das Eigentum bleibt jedoch beim Verkäufer, wenn ein so genannter Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde
  • 60. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 60 Eigentumsvorbehalt Dieser bestimmt, dass das Eigentum am Kaufgegenstand erst dann übergehen soll, wenn der Kaufpreis zur Gänze bezahlt wurde. Der Käufer ist bis dahin nur Inhaber - und nicht Eigentümer! - des Kaufgegenstandes!
  • 61. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 61 Eigentumsvorbehalt
  • 62. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 62 Zession Eine Zession ist eine Abtretung einer Forderung, die man gegenüber einem Dritten hat Die Abtretung (Zession) dieser Forderungen dient zur Besicherung des Kredites
  • 63. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 63 Zession Offene Forderungen / Außenstände sind für Kaufleute Kapital, das sie sowohl zur Bezahlung eigener Schulden wie zur Besicherung allfälliger von ihnen aufgenommener Kredite verwenden können
  • 64. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 64 Zession Bei der Zession wird in 3 verschiedene Arten von Personen unterschieden: • Zedent: Das ist jener Gläubiger, der seine Forderung abtritt • Zessionar: das ist der neue Gläubiger (meist eine Bank) • Zessus: das ist der Schuldner
  • 65. 27.12.2020 CONFIDE Unternehmens- und Finanzierungsberatung GesmbH 65
  • 66. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 66 Zession (1)Zedent hat Forderung gegen Schuldner (2)Zedent überträgt diese Forderung still (= ohne Verständigung des Schuldners) an den Zessionar mittels Zessionsvertrag. (3)Diesem steht nun die Forderung gegen den Zessus (Schuldner) zu. (4)Kraft Vereinbarung tritt nach außen der Zedent als Gläubiger auf; daher: stille Zession. – Wegen fehlender Verständigung leistet der Schuldner aber weiterhin an den Zedenten schuldbefreiend.
  • 67. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 67 Zession • stille Zession • offene Zession • bestätigte Zession • offene, bestätigte Zession
  • 68. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 68 FACTORING • Factoring ist ein Vertragsverhältnis zwischen i.d.R. einem Lieferanten und einer auf diesen Geschäftsbereich spezialisierten Factoringbank. • Die Forderungen des Lieferanten gegen seine Kundenwerden an die Bank abgetreten. • Im Gegenzug schreibt die Bank dem Lieferanten den Betrag der Forderung abzüglich einer Factoringgebühr gut.
  • 69. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 69 echtes und unechtes Factoring Beim echten Factoring übernimmt die Bank auch das Ausfallrisiko. Zahlt der Kunde nicht, erhält der Lieferant dennoch sein Geld. Beim unechten Factoring verbleibt das Ausfallrisiko beim Lieferanten. Zahlt der Kunde nicht, wird die Gutschrift der Bank wieder storniert.
  • 70. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 70 FACTORING / ZESSION • Kaufvertrag • Forderungen werden „verkauft“ • Factor wird Eigen- tümer der Forderung; anfechtungsfest • Belehnung meist mit 80 – 90 % • Kreditvertrag • Abtretung zur Kreditbesicherung • Anfechtungsrisiko, da Bank „Treuhänder“ der Forderung • Belehnung nach Bonität bis max. 80 %
  • 71. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 71 VORTEILE • Vorfinanzierung von 80-90% der Ausgangsrechnungen • sofortige Liquidität bei Fakturierung • umsatzdynamische Finanzierung Risikovermeidung durch Bonitätsinformation • keine Sicherheiten erforderlich • Auslagerung des Debitorenmanagements
  • 72. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 72 Kunde IntermarketAbnehmer Warenlieferung auf Ziel Factoring- Vertrag Forderung Bevorschussung: 80-90% der Forderung Verkauf der Forderung Zahlung
  • 73. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 73
  • 74. 27.12.2020 CONFIDE GesmbH Dr. Gernot Unterfurtner 74 Verhältnis Umsatz - Finanzierung 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Umsätze in T€ Finanzierungsrahmen
  • 75. 27.12.2020 75 umsatzdynamische Finanzierung –gesicherter Finanzbedarf bei steigenden Umsätzen –optimale Finanzierungsanpassung in saisonal schwachen Monaten –keine Rahmenbegrenzung