Datenschutzrichtlinien und Datenschutzeinstellungen bei Facebook. Was muss ich beachten? Welche Daten greift Facebook noch ab? Wie kann ich mich schützen?
Die Internet-Nutzung im Urlaub nimmt rasant zu. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie* im Auftrag der L’TUR Tourismus AG. Fast 83 Prozent der Deutschen wollen demnach in den Sommerferien nicht auf das Surfen im Web verzichten – zehn Prozent mehr als vor einem Jahr
Fünf Jahre nach Snowden - Misstrauen im Netz auf HöchstniveauWEB.DE
Auch fünf Jahre nachdem im britischen "Guardian" die Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden erstmals publiziert wurden, herrscht in Deutschland nach wie vor ein Misstrauen gegenüber der Speicherung sensibler Daten bei US-amerikanischen Anbietern. 2018 erreicht dieses Misstrauen einen neuen Höhepunkt.
Eine kurze Präsentation zum Twittwoch in Berlin am 3. Juni 2009 über einige Aspekte, die bei der Twitternutzung aufgefallen sind: Twitter-Erfolg, API, Twitterversum, @Safttante, Twollar, TwitterJobSearch, Twitpay
Die Internet-Nutzung im Urlaub nimmt rasant zu. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie* im Auftrag der L’TUR Tourismus AG. Fast 83 Prozent der Deutschen wollen demnach in den Sommerferien nicht auf das Surfen im Web verzichten – zehn Prozent mehr als vor einem Jahr
Fünf Jahre nach Snowden - Misstrauen im Netz auf HöchstniveauWEB.DE
Auch fünf Jahre nachdem im britischen "Guardian" die Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden erstmals publiziert wurden, herrscht in Deutschland nach wie vor ein Misstrauen gegenüber der Speicherung sensibler Daten bei US-amerikanischen Anbietern. 2018 erreicht dieses Misstrauen einen neuen Höhepunkt.
Eine kurze Präsentation zum Twittwoch in Berlin am 3. Juni 2009 über einige Aspekte, die bei der Twitternutzung aufgefallen sind: Twitter-Erfolg, API, Twitterversum, @Safttante, Twollar, TwitterJobSearch, Twitpay
Der Vortrag enthält die Folien vom Vortrag von Frau Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer vom 24.11.2015 auf der search conference in Frankfurt. Er thematisiert die der Zeit wichtigsten 3 Tipps beim Suchmaschinenmaschinenmarketing:
1. Soll die EU-Cookie-Richtlinie umgesetzt werden?
2. Was ist der Stand zum Safe-Habor-Urteil des EuGH und wie sollen sich Webseitenbetreiber jetzt verhalten?
3. Was ist aktuell zum Thema Markenrecht und Keywords bei Google Adwords zu beachten?
Social media Abendreihe 2019 (Teil 1: Facebook)Nadine Huss
Facebook in KMU - macht das Sinn oder nicht? Was ist wichtig, wenn man sich als Unternehmer/Unternehmen präsentiert?
Teil 1 der Social Media Abendreihe von www.werk70.rocks
Workshop von Martin Schirmbacher auf der AllSocial Conference im Rahmen der AllFacebook Marketing Conference in München 2014.
Mehr Informationen:
http://conference.allfacebook.de
Alle Präsentationen vom 25. März 2014:
http://conference.allfacebook.de/marcon/rueckblick/muc2014/
Videos, Audios, Texte, Wikipedia, NEU: Lizenzhinweisgenerator für Wikipedia. Italienisches Recht für Südtirols Studentinnen und Studenten der Oberschulen und Berufssschulen
Expertenvortrag für Schüler/innen zu urheberrichtlichen Aspekten bei der Betreuung einer Facebookseite. Freie Bilder- und Musikquellen. Wie komme ich zu urheberrechtlich geschützten Bildern von Stars? Sonderfälle im italienischen Urheberrecht
praktisches Urheberrecht für Oberschüler/innen in Südtirol (diritti d'autore ...Stefan Kontschieder
In der Präsentation für Studentinnen und Studenten einer Südtiroler Oberschule geht es hauptsächlich um folgende Themen:
Texte und Bilder richtig für eigene Arbeiten verwenden bzw. zitieren
Videoportale: Was ist erlaubt was nicht
Handreichungen wie man Wikipedia zitiert
freie Musikquellen
effizient Bilder mit Google suchen
Creative Commons Lizenzen praktisch angewendet
Medien 3.0 – ein ausblick für bibliothekare zum lesen 2 2015Stefan Kontschieder
Medien 3.0 – Ein Ausblick für Bibliothekare beschreibt die Herausforderungen im Bereich Neue Medien für Bibliothekare in ihrer zentrale Rolle als Wissenscoaches. Mit speziellem Bezug auf Südtirol
Tipps für Nutzer und Bearbeiter von Wikipedia. Einführung in das Urheberrecht von Wikipedia und Wikimedia Commons. Linkslisten zu deutschsprachigen Wikis.
Die ILIAS-Lernplattform in der Lehrerausbildung der Deutschen Berufsbildung in Süddtirol, die Evaluationsplattform IQESonline und kollaborative Webtools sowie Urheberrecht in Südtirols Unterricht.
Teaching and Learning Experience Design – der Ruf nach besserer Lehre: aber wie?Isa Jahnke
Der Ruf danach, dass es bessere Lehre geben muss oder das Lehre verbessert werden sollte, ist nicht neu. Es gibt auch schon seit längerer Zeit Rufe danach, dass Lehre der Forschung in Universitäten gleichgestellt werden soll. (Und in den letzten Jahren ist in Deutschland auch einiges an positiven Entwicklungen geschehen, z.B. durch die Aktivitäten des Stifterverbands). Wie kann die Verbesserung der Lehre weitergehen? Fehlt etwas in dieser Entwicklung? Ja, sagt dieser Beitrag, der zum Nachdenken und Diskutieren anregen soll. In diesem Beitrag wird ein forschungsbasierter Ansatz zur Diskussion gestellt. Es wird argumentiert, dass Lehre nur dann besser wird, wenn es mit den Prinzipen der Wissenschaft und Forschung angegangen wird (d.h. gestalten, Daten erheben, auswerten, verbessern). Es benötigt neue Verhaltensregeln oder -prinzipien bei der Gestaltung von Lehrveranstaltungen. Das bedeutet zum Beispiel das Prinzipien der Evidenzbasierung und wissenschaftliche Herangehensweisen im Lehr-Lerndesign als zentrales Fundament etabliert werden sollte. Evidenzbasierung hier meint, folgt man der Logik der Forschung, dass Lehrveranstaltungen als Intervention verstanden werden. Mit dieser Intervention werden Studierende befähigt, bestimmte vorab festgelegte Kompetenzen zu entwickeln. Und die Frage, die sich bei jeder Lehr-Lernveranstaltung dann stellt, ist, ob diese Objectives bzw. Learning Outcomes auch erreicht wurden. Klar ist, dass die subjektive Lehrevaluation der Studierenden oder auch die Notengebnung nicht ausreichen, um diese Frage zu beantworten. Hierfür gibt es eine Reihe von Methoden, die genutzt werden können, z.B. aus dem Bereich des User- / Learning Experience Design. Diese Methoden umfassen unter anderem Usability-Tests, Learner Experience Studies, Pre-/Post-Tests, und Follow-up Interviews. Diese können zur Gestaltung und Erfassung von effektiven, effizienten und ansprechenden digitalen Lerndesigns verwendet (Reigeluth 1983, Honebein & Reigeluth, 2022).
Der Beitrag will die Entwicklung zur Verbesserung von Lehre weiter pushen. Neue Ideen in die Bewegung bringen. Als Gründungsvizepräsidentin der UTN hab ich die Chance, hier ein neues Fundament für eine gesamte Uni zu legen. Wird das Gelingen? Ist dieser Ansatz, den ich hier vorstelle, eine erfolgsversprechende Option dafür? Hier können sich die TeilnehmerInnen an dieser Entwicklung beteiligen.
1. Datenschutz bei
Facebook…
Alles nur
Bling-Bling?
„Datenschutz bei Facebook. Alles nur Bling-Bling“ by Stefan Kontschieder (Deutsches Schulamt,
Autonome Provinz Bozen – Südtirol) is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
2. 3 Fragen zum Aufwärmen
1. Ab welchem Alter darfst du dich bei
Facebook registrieren? 13 oder 16?
2. Ab welchem Alter darfst du bei GMail
eine E-Mail-Adresse einrichten? 13 oder
16?
3. Ab welchem Alter darfst du dich bei
WhatsApp registrieren? 13 oder 16?
Laut Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter
3. Ziel der heutigen Stunde:
Du kennst einige Tricks Deine
Daten im Internet zu schützen
15. Was sammelt Facebook außerdem von dir?
Geräteinformationen
• Attribute wie Betriebssystem, Hardware-Version,
Geräteeinstellungen, Datei- und Software-Namen und -Arten,
Batterie- und Signalstärke sowie Gerätekennungen.
• Gerätestandorte, einschließlich spezieller geografischer Orte,
beispielsweise über GPS, Bluetooth oder WLAN-Signale.
• Verbindungsinformationen, wie Name deines Mobilfunk- oder
Internetdienstanbieters, Browsertyp, Sprache und Zeitzone,
Handynummer und IP-Adresse.
Was sammelt Facebook außerdem von dir?
Informationen von Drittpartnern
• Wir erhalten von Drittpartnern Informationen über dich und deine
Aktivitäten auf und außerhalb von Facebook; beispielsweise von
einem Partner, wenn wir gemeinsam Dienste anbieten, oder von
einem Werbetreibenden über deine Erfahrungen oder Interaktionen
mit ihm.
17. Check den Unterschied zwischen links und rechts
Screenshot:
http://www.stol.it/Artikel/Wirtschaft/Lokal/Aus-
Sextner-Dolomiten-AG-wird-Drei-Zinnen-AG
(abgerufen am 10.05.2016 14:00 UTC)
20. Quelle: http://www.garanteprivacy.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/4835877
abgerufen am 16.05.2016 14:00 UTC
Che cosa conta di più, in questi tempi, la privacy o la
sicurezza?
"La privacy è un diritto delle persone, esattamente come lo
è la sicurezza. Entrambi questi diritti hanno un rango di
tutela altissimo; nessuno, singolarmente, ha più peso degli
altri. Anche perché se, per la sicurezza, viene compressa la
privacy non è detto che questo porti ai risultati sperati“
Garanteprivacy.it
Eine gute Informationsquelle über Datenschutz
22. Weitere interessante Links zu Facebook + Datenschutz
• http://www.heise.de/ct/artikel/NSA-Skandal-und-kein-Ende-Was-bisher-geschah-2753186.htm
• http://www.sueddeutsche.de/thema/Facebook
• http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/macht-im-internet/das-kartellamt-verfahren-gegen-facebo
• http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/der-facebook-boersengang/facebook-man
Nutzer erlauben Facebook bei der Anmeldung, ihre Daten zur Datenanalyse und zur
Forschung zu verwenden. Ob die Studie auch allgemeinen Richtlinien zur Forschung
an Menschen entspricht, ist umstritten.
ältere Marketing-Studie: Sie empfahl Firmen, Frauen je nach Zeit unterschiedliche
Werbung zu zeigen. Produkte, mit denen man sein Aussehen schnell retten kann,
seien demzufolge am Montag besonders erfolgreich, weil sich Frauen dann
besonders verletzlich fühlten
• https://extrajournal.net/2016/05/10/diskussion-europaeischer-datenschutz-facebook-und-meh
• Das neue Datenschutzabkommen der Europäischen Union mit den USA („Privacy
Shield“) verglich Max Schrems mit „einem Schwein, das man bloß mit neuem
Lippenstift verschönert hat“, aber rechtlich ohne Wert für den Datenschutz sei und
letztlich wieder vor dem Europäischen Gerichtshof landen werde.
• http://www.welt.de/newsticker/news1/article155094490/US-Richter-laesst-Zivilklagen-gegen-
23. Copyright-Hinweise
• Alle Bilder in dieser Präsentation ohne
Quellenangabe sind entweder Gemeinfrei
oder stehen unter einer CC0-Lizenz
Hinweis der Redaktion
Public Domain Quelle: http://pixabay.com/de/verschl%C3%BCsselt-datenschutz-445155/
Datenschutzeinstellungen in Facebook-Gruppen (siehe auch Urteil http://www.altalex.com/documents/news/2016/04/06/responsabilita-amministratore-di-un-gruppo-creato-su-facebook)
https://www.facebook.com/help/111814505650678
https://www.test.de/Passwortsicherheit-So-surfen-und-mailen-Sie-sicher-4841078-0/
Infos zum 2-fach-Klick http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-Co-2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1335091.html
Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems kann sich über einen Etappensieg freuen: Ein Berufungsgericht in Wien machte am Mittwoch den Weg frei für eine Zivilklage des Juristen gegen Facebooks Umgang mit Nutzerdaten. Eine Klage als Einzelperson sei zulässig, über eine Sammelklage müsse noch der Oberste Gerichtshof entscheiden, befand das Gericht.
In erster Instanz war die Sammelklage von Schrems im Juli zurückgewiesen worden. Ihr hatten sich seit August 2014 rund 25.000 Nutzer aus aller Welt angeschlossen. Die Richterin schloss sich damals der Argumentation an, dass der Jurist einen seiner Facebook-Accounts beruflich genutzt habe und damit nicht als Privatnutzer zivilrechtlich klagen könne. Das Berufungsgericht in Wien kassierte diese Entscheidung nun. Max Schrems sagte am Mittwoch, er sei "glücklich". Die Entscheidung zwinge Facebook nun dazu, zum ersten Mal vor Gericht seinen Datentransfer an die US-Dienste im Rahmen des Programms Prism zu erläutern. Facebook wiederum sprach von einem "nutzlosen" Prozedere und begrüßte, dass die Sammelklage nicht für gültig erklärt worden sei.
Schon Anfang des Monats hatte Schrems einen Erfolg gegen Facebook erzielt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den rechtlichen Rahmen für "ungültig" erklärt, der den Transfer persönlicher Daten von der Europäischen Union in die USA regelt. Das oberste irische Gericht ordnete deshalb am Dienstag eine Überprüfung des Datentransfers bei Facebook an.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Übermittlung von Daten in die USA hat das oberste irische Gericht eine Überprüfung der Geschäftspraktiken Facebooks angeordnet. Dazu sei die Aufsichtsbehörde verpflichtet, nachdem der EuGH in einer Grundsatzentscheidung Anfang Oktober der Weitergabe von personenbezogenen Daten Grenzen gesetzt hatte, teilte der irische High Court am Dienstag mit.
Die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon müsse die ursprüngliche Beschwerde gegen Facebook, die zu dem EuGH-Urteil geführt hatte, nun prüfen, entschied das Gericht. Dixon begrüßte die Entscheidung und kündigte an, ihre Behörde werde sich der Beschwerde "mit der nötigen Sorgfalt" widmen. Die irische Behörde hatte Ermittlungen zunächst abgelehnt. Der Rechtsanwalt von Facebook kündigte eine "konstruktive Mitarbeit" bei den Untersuchungen an. Facebooks Europazentrale liegt in Irland. Der Österreicher Max Schrems hatte sich im Jahr 2013 an die irischen Datenschützer gewandt und verlangt, die Übermittlung seiner Nutzerdaten durch die in Dublin ansässige europäische Facebook-Zentrale auf US-Server zu unterbinden. Nach den Enthüllungen des ehemaligen NSA-Vertragsarbeiters Edward Snowden sei davon auszugehen, dass die Daten dort nicht ausreichend geschützt seien und dem Zugriff etwa des US-Geheimdienstes NSA unterlägen.
Das Safe-Harbor-Abkommen ist ungültig
Weil die Datenschutzbehörde ihn abwies, klagte sich Schrems bis zum EuGH. Dieser entschied Anfang Oktober, dass private Daten in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt seien. Die bisherige Regelung für den Transfer von Daten europäischer Bürger in die USA, das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen, sei ungültig.
Schrems stellt sich nach der irischen Gerichtsentscheidung vom Dienstag auf einen längeren Prüfungsprozess seiner Beschwerde ein. Die Rechtslage sei klar, weshalb theoretisch binnen Wochen eine Entscheidung möglich sei, sagte er vor dem Gerichtsgebäude. Er glaube aber nicht, dass die Datenschutzbeauftragte diesen Weg gehen werde. "Sehr wahrscheinlich" würden nun eine tiefgehende Untersuchung und langwierige Debatten mit Facebook folgen.
Die EU-Kommission hatte kurz nach dem EuGH-Urteil angekündigt, mit den USA schnell Verhandlungen über eine neue Vereinbarung zu Datentransfers aufzunehmen. EU-Justizkommissarin Vera Jourova will dazu im November nach Washington reisen.