Vortrag von Thomas Walloschke, Principal Business Development Manager, Security Solutions, im Rahmen des Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung - 01. Juli 2015, Berlin
Europäische Vertrauensdienste – auf dem Weg zur technologischen SouveränitätFujitsu Central Europe
Vortrag von Dr. Kim Nguyen, GF D-Trust GmbH, Fellow, Bundesdruckerei GmbH, im Rahmen des Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung - 01. Juli 2015, Berlin
Vortrag von Thomas Walloschke, Principal Business Development Manager, Security Solutions, im Rahmen des Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung - 01. Juli 2015, Berlin
Eine Folien aus mehreren Vorträgen mit vielen Links zu Quellen zu E-Government in Deutschland: Zeittafel; E-Government; E-GovG-Flickenteppich; Zugangseröffnung; Papierpost; 115-Bürgertelefon; EU-Dienstleistungsrichtlinie; Elektronischer Rechtsverkehr; eIDAS; eInvoicing; Onlinezugangsgesetz; Open Data Gesetz; Digitalisierungsstrategie in Kommunen; Fazit.
Inhalt:
Europäische Gesetzgebung und ihre Umsetzung
-E-Signaturen
-E-Rechnungen
-Datenschutz
Deutsche Gesetze und Verordnungen
-IT Sicherheitsgesetz
-GoBD
-Vergabe-Recht
-E-Government-Gesetze der Bundesländer
Urteile aus Deutschland 2015
-BFH zur elektronischen Signatur
-Finanzgericht Münster zum Scannen
"Neue EU-Verordnung eIDAS: Was sie jetzt über elektronisches Unterschreiben wissen sollten" 2016
Dr. Ulrich Kampffmeyer
KOFAX Webinar im BANKINGCLUB
9.6.2016
Handout-Version
Inhalt:
(1) Einführung: Elektronische Unterschrift/Digitale Signatur als Baustein der Digitalen Transformation
(2) eIDAS EU-Verordnung 910/2014: Entwicklung und Inhalte
(3) Konkrete Änderungen durch eIDAS: Nationale Sonderlocken und andere Formen von Signaturen
(4) Bedeutung in und außerhalb der öffentlichen Verwaltung: Wie steht es im Finanzsektor?
(5) Ausblick: Handlungszwänge
Inhalt:
1. Einführung
- Elektronische Unterschrift/Digitale Signatur als Baustein der Digitalen Transformation
2. eIDAS EU-Verordnung 910/2014
- Entwicklung und Inhalte
3. Konkrete Änderungen durch eIDAS
-Nationale Sonderlocken und andere Formen von Signaturen
4. Bedeutung in und außerhalb der öffentlichen Verwaltung
- Wie steht es im Finanzsektor?
5. Ausblick
- Handlungszwänge
Europäische Vertrauensdienste – auf dem Weg zur technologischen SouveränitätFujitsu Central Europe
Vortrag von Dr. Kim Nguyen, GF D-Trust GmbH, Fellow, Bundesdruckerei GmbH, im Rahmen des Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung - 01. Juli 2015, Berlin
Vortrag von Thomas Walloschke, Principal Business Development Manager, Security Solutions, im Rahmen des Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung - 01. Juli 2015, Berlin
Eine Folien aus mehreren Vorträgen mit vielen Links zu Quellen zu E-Government in Deutschland: Zeittafel; E-Government; E-GovG-Flickenteppich; Zugangseröffnung; Papierpost; 115-Bürgertelefon; EU-Dienstleistungsrichtlinie; Elektronischer Rechtsverkehr; eIDAS; eInvoicing; Onlinezugangsgesetz; Open Data Gesetz; Digitalisierungsstrategie in Kommunen; Fazit.
Inhalt:
Europäische Gesetzgebung und ihre Umsetzung
-E-Signaturen
-E-Rechnungen
-Datenschutz
Deutsche Gesetze und Verordnungen
-IT Sicherheitsgesetz
-GoBD
-Vergabe-Recht
-E-Government-Gesetze der Bundesländer
Urteile aus Deutschland 2015
-BFH zur elektronischen Signatur
-Finanzgericht Münster zum Scannen
"Neue EU-Verordnung eIDAS: Was sie jetzt über elektronisches Unterschreiben wissen sollten" 2016
Dr. Ulrich Kampffmeyer
KOFAX Webinar im BANKINGCLUB
9.6.2016
Handout-Version
Inhalt:
(1) Einführung: Elektronische Unterschrift/Digitale Signatur als Baustein der Digitalen Transformation
(2) eIDAS EU-Verordnung 910/2014: Entwicklung und Inhalte
(3) Konkrete Änderungen durch eIDAS: Nationale Sonderlocken und andere Formen von Signaturen
(4) Bedeutung in und außerhalb der öffentlichen Verwaltung: Wie steht es im Finanzsektor?
(5) Ausblick: Handlungszwänge
Inhalt:
1. Einführung
- Elektronische Unterschrift/Digitale Signatur als Baustein der Digitalen Transformation
2. eIDAS EU-Verordnung 910/2014
- Entwicklung und Inhalte
3. Konkrete Änderungen durch eIDAS
-Nationale Sonderlocken und andere Formen von Signaturen
4. Bedeutung in und außerhalb der öffentlichen Verwaltung
- Wie steht es im Finanzsektor?
5. Ausblick
- Handlungszwänge
Die bevorstehende EU-Datenschutzgrund-Verordnung wird das Datenschutzrecht EU-weit harmonisieren. Am Beispiel des Geschäftsfeldes Smart-Metering wird das zu erwartenden Rechtsvakuum sowie damit einhergehenden Risiken und Chancen analysiert.
Webinar: Neue EU-Verordnung eIDAS: Was Sie jetzt über elektronisches Untersch...Joerg Lenz
Die Rahmenbedingungen für elektronisches Unterschreiben in Europa ändern sich: Die EU-Verordnung eIDAS löst nationale Gesetze wie das deutsche Signaturgesetz weitgehend ab. Ab dem 1. Juli 2016 gilt die Verordnung für die sogenannten Vertrauensdienste, die sich mit Signaturen, Siegel, sicherer E-Mail und anderen Diensten beschäftigen.
Dadurch entstehen neue Möglichkeiten mit denen sich insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend arbeiten, vertraut machen sollten.
Dr. Ulrich Kampffmeyer, Geschäftsführer der Project Consult Unternehmensberatung und einer der führenden Berater für Enterprise-Information-Management-Lösungen in Deutschland, erläutert Grundlagen, Hindernisse und mögliche zukünftige Vorteile beim elektronischen Signieren nach der neuen eIDAS-Richtlinie.
Jörg Lenz, Produkt Marketing Manager bei Kofax von Lexmark, ist spezialisiert auf Signatur-Lösungen verschiedener Art. Er gibt anhand zahlreicher Praxisbeispiele Tipps für den Start und die Umsetzung eigener Projekte rund um Unterschriften und Signaturen.
Dieses Webinar zeigt primär die praktische Relevanz von eIDAS für Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister. Auch Interessenten aus anderen Branchen finden darin viele Hinweise wie generell in digitalen Prozessen beweiskräftige Willenserklärungen erzeugt werden können.
[DE] De-Mail: kritische Debatte auf XING 2011 | Am 3. Mai 2011 ist das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten. Interessierte Anbieter kön-nen damit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Akkreditie-rung als De-Mail-Diensteanbieter ("De-Mail-Provider") beantragen. Die Entwicklun-gen rund um die Themen De-Mail und E-Postbrief wurden in der XING - Gruppe Information & Document Management kontrovers diskutiert.
Die Bundesregierung hat die De-Mail als rechtssicheres Kommunikationsmittel ins Leben gerufen und als Gesetz verabschiedet. Ziel dessen ist die Schaffung vertrau-enswürdiger Lösungen für elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr, bei denen sich Teilnehmer der Sicherheit der Dienste, der Vertraulichkeit der Nachrichten und der Identität ihrer Kommunikationspartner sicher sein können. Zudem sollen die Stärkung der Rechtssicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr durch verbesserte Beweismöglichkeiten gewährleistet werden. Allgemein geht es um die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für eine rechtssichere Zustellung elektronischer Dokumente. | Technisch ist De-Mail unsicher, da es noch nicht einmal eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besitzt.
EU-DSGVO Self Assesment in unter 4,5 MinutenDamir Mrgic
Das NTT Security Self-Assessment gibt
Ihnen einen Überblick über den Reifegrad
Ihrer Datenschutzkonformität unter
Berücksichtigung wichtiger Aspekte der
neuen EU-DSGVO.
Der Service ist kostenfrei und ananoym.
Zentrale E-Government-Plattformen erleichtern Umsetzung der Barrierefreiheitbhoeck
Die neue Rechtslage zur Barrierefreiheit schafft Klarheit über die Anforderungen und setzt machbare Fristen. Ein aktuelles Whitepaper der cit erläutert, was nun zu tun ist und wie zentrale E-Government-Plattformen bei der Umsetzung helfen können.
Ein großer Überblick über das dezentrale Technologiefeld rund um die Nutzung einer web3-basierten Infrastruktur für Medizindaten. Enthält 30 Slides Einleitung über rechtliche Grundlagen, einer Betrachtung der TI und einer Reihe von Debattenbeiträgen.
Die bevorstehende EU-Datenschutzgrund-Verordnung wird das Datenschutzrecht EU-weit harmonisieren. Am Beispiel des Geschäftsfeldes Smart-Metering wird das zu erwartenden Rechtsvakuum sowie damit einhergehenden Risiken und Chancen analysiert.
Webinar: Neue EU-Verordnung eIDAS: Was Sie jetzt über elektronisches Untersch...Joerg Lenz
Die Rahmenbedingungen für elektronisches Unterschreiben in Europa ändern sich: Die EU-Verordnung eIDAS löst nationale Gesetze wie das deutsche Signaturgesetz weitgehend ab. Ab dem 1. Juli 2016 gilt die Verordnung für die sogenannten Vertrauensdienste, die sich mit Signaturen, Siegel, sicherer E-Mail und anderen Diensten beschäftigen.
Dadurch entstehen neue Möglichkeiten mit denen sich insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend arbeiten, vertraut machen sollten.
Dr. Ulrich Kampffmeyer, Geschäftsführer der Project Consult Unternehmensberatung und einer der führenden Berater für Enterprise-Information-Management-Lösungen in Deutschland, erläutert Grundlagen, Hindernisse und mögliche zukünftige Vorteile beim elektronischen Signieren nach der neuen eIDAS-Richtlinie.
Jörg Lenz, Produkt Marketing Manager bei Kofax von Lexmark, ist spezialisiert auf Signatur-Lösungen verschiedener Art. Er gibt anhand zahlreicher Praxisbeispiele Tipps für den Start und die Umsetzung eigener Projekte rund um Unterschriften und Signaturen.
Dieses Webinar zeigt primär die praktische Relevanz von eIDAS für Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister. Auch Interessenten aus anderen Branchen finden darin viele Hinweise wie generell in digitalen Prozessen beweiskräftige Willenserklärungen erzeugt werden können.
[DE] De-Mail: kritische Debatte auf XING 2011 | Am 3. Mai 2011 ist das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten. Interessierte Anbieter kön-nen damit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Akkreditie-rung als De-Mail-Diensteanbieter ("De-Mail-Provider") beantragen. Die Entwicklun-gen rund um die Themen De-Mail und E-Postbrief wurden in der XING - Gruppe Information & Document Management kontrovers diskutiert.
Die Bundesregierung hat die De-Mail als rechtssicheres Kommunikationsmittel ins Leben gerufen und als Gesetz verabschiedet. Ziel dessen ist die Schaffung vertrau-enswürdiger Lösungen für elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr, bei denen sich Teilnehmer der Sicherheit der Dienste, der Vertraulichkeit der Nachrichten und der Identität ihrer Kommunikationspartner sicher sein können. Zudem sollen die Stärkung der Rechtssicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr durch verbesserte Beweismöglichkeiten gewährleistet werden. Allgemein geht es um die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für eine rechtssichere Zustellung elektronischer Dokumente. | Technisch ist De-Mail unsicher, da es noch nicht einmal eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besitzt.
EU-DSGVO Self Assesment in unter 4,5 MinutenDamir Mrgic
Das NTT Security Self-Assessment gibt
Ihnen einen Überblick über den Reifegrad
Ihrer Datenschutzkonformität unter
Berücksichtigung wichtiger Aspekte der
neuen EU-DSGVO.
Der Service ist kostenfrei und ananoym.
Zentrale E-Government-Plattformen erleichtern Umsetzung der Barrierefreiheitbhoeck
Die neue Rechtslage zur Barrierefreiheit schafft Klarheit über die Anforderungen und setzt machbare Fristen. Ein aktuelles Whitepaper der cit erläutert, was nun zu tun ist und wie zentrale E-Government-Plattformen bei der Umsetzung helfen können.
Ein großer Überblick über das dezentrale Technologiefeld rund um die Nutzung einer web3-basierten Infrastruktur für Medizindaten. Enthält 30 Slides Einleitung über rechtliche Grundlagen, einer Betrachtung der TI und einer Reihe von Debattenbeiträgen.
Ähnlich wie Bericht aus Brüssel: Elektronische Identifikation und Vertrauensdienste (20)
Digital Mountaineering - Datenexpeditionen und Storage-Trends im digitalen Zeitalter.
Referent: Dr. Carlo Velten ist Vorstandsvorsitzender des IT-Research- und Beratungsunternehmens Crisp Research. Seit über 15 Jahren berät Carlo Velten als Analyst namhafte Unternehmen in Technologie- und Strategiefragen.
Bericht aus Brüssel: Elektronische Identifikation und Vertrauensdienste
1. 0
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Elektronische Identifikation und Vertrauensdienste
Bericht aus Brüssel
Thomas Walloschke
Principal Business Development Manager
Security Solutions eIDAS REGULATION
No 910/2014
2. 1
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Warum spielt das alles jetzt für uns in Deutschland
überhaupt eine Rolle!?
3. 2
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Die Geschichte.
Vertrauensdienste
Regulation (EU) N°910/2014
4. 3
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Elektronische Identifikation und Vertrauensdienste
für Europa
Neues EU-Recht seit September 2014 in allen EU-Staaten
Nationales Recht wird durch EU-Verordnung ersetzt
Konsequenz: nationales Signaturrecht hat ausgedient
Übergangsfrist bis 1.7.2016:
Einführung EU-weit gültiger Vertrauensdienste
5. 4
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Common European Way of Building Trust
Quelle: Europäische Kommission 20150331
eIDAS
6. 5
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Common European Way of Building Trust
Quelle: Europäische Kommission 20150331
! !
eIDAS
12 Month
7. 6
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Auswirkung der sog. eIDAS-Verordnung (1)
2014 stand in Bezug auf den Themenkreis Elektronische Signatur im Zeichen
der „eIDAS-Verordnung“ (elektronische IDentifizierung, Authentifizierung und
Signaturen, sowie „einschlägige“ Vertrauensdienste)
Diese regelt die elektronische Identifizierung und die Vertrauensdienste für
elektronische Transaktionen im EU-Binnenmarkt*
Am 03.04.2014 wurde dem Entwurf der eIDAS-Verordnung durch das EU-Parlament zugestimmt
Am 28.08.2014 wurde sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat
Am 18.09.2014 in Kraft
Quelle: Europäische Kommission 06/2014, TeleTrust 01/2015,
* REGULATION (EU) No 910/2014 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 23 July 2014 on electronic identification and trust services for
electronic transactions in the internal market and repealing Directive 1999/93/EC
8. 7
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Auswirkung der sog. eIDAS-Verordnung (2)
Die implementierenden Unternehmen, Anwendungsunternehmen und
Vertrauensdiensteanbieter befinden sich nun in einer Zeit des
"Verstehens" und der Neuorientierung
Der legislative Prozess ist damit noch nicht abgeschlossen:
Es folgt die Ausarbeitung der „Implementing Acts“ zur Verbindung von Gesetzgebung
und Standardisierung bis 17.09.2015
Ferner ist die Rechtssetzung in Deutschland an die neue Verordnung anzupassen
Quelle: Europäische Kommission 06/2014, TeleTrust 01/2015
9. 8
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Januar 2015.
Vertrauensdienste?
Was ist das denn jetzt wieder?
10. 9
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Erläuterung der Initiative
"Forum elektronische Vertrauensdienste“ F-e-V
Quelle: Europäische Kommission, TeleTrust 01/2015, AK A
11. 10
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Erläuterung der Initiative
"Forum elektronische Vertrauensdienste“ F-e-V
Quelle: Europäische Kommission, TeleTrust 01/2015, AK A
MS
z. B. SGB
12. 11
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Zusammenhang Legal Framework,
Implementing Acts und Technical Framework
Quelle: Europäische Kommission, TeleTrust 01/2015 AK A
13. 12
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Zusammenhang Legal Framework,
Implementing Acts und Technical Framework
Quelle: Europäische Kommission, TeleTrust 01/2015 AK A
2015/16
14. 13
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Zeitplanung
Quelle: Europäische Kommission, TeleTrust 01/2015 AK A
15. 14
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Zeitplanung
Quelle: Europäische Kommission, TeleTrust 01/2015 AK A
01.07.2016
12 Monate
01.07.2015
16. 15
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Der Zusammenhang.
EC: “Electronic identification (eID) and
electronic Trust Services (eTS)
are key enablers for secure cross-border
electronic transactions and central building
blocks of the Digital Single Market”
17. 16
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
European Commission - eIDAS
http://ec.europa.eu/dgs/connect/en/content...-environment-and-beyond
18. 17
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Trust Services and eID – Regulation 910/2014
https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/trust-services-and-eid
19. 18
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
European Cyber Security Technical Ecosystem
20. 19
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
ENISA: European Union Agency for
Network and Information Security - Dec, 2013
21. 20
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
ENISA: Trust services provided
Quelle: ENISA,Trusted e-ID Infrastructures and services in EU
22. 21
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
ENISA: Trust Services
http://www.enisa.europa.eu/activities/identity-and-trust/trust-services
23. 22
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
ENISA: Trust Services – Old Objectives
http://www.enisa.europa.eu/activities/identity-and-trust/trust-services
SigG, SigV
SigG, SigV
24. 23
1. Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
1. Juli 2015, Berlin
Chancen
EU-weit einheitliche Regelungen (Recht & Technik/Orga/Betrieb)
EU-weite Anerkennung von QTS/QTSP und CAB
Prognose: deutsche QTSP sind bereits normenkonform
Trusted List
Dienstleistungsangebot EU-weit grenzüberschreitend
Weitere (neue) Dienste
Electronic seal, validation, preservation, registered delivery (qualified & non qualified), website authentication
Interoperable Geräte in den Mitgliedstaaten
Promotion
Trust Mark
Hohes Sicherheitsniveau in Deutschland
Quelle: TeleTrust 01/2015 AK A, ETSI