Das De-Mail-Gesetz trat am 3. Mai 2011 in Kraft und ermöglicht Anbietern, sich als De-Mail-Dienstleister vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik akkreditieren zu lassen. Ziel ist die Schaffung einer rechtssicheren und vertraulichen elektronischen Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr, wobei der öffentliche Diskurs um Sicherheitsbedenken und technische Anforderungen anhält. Kritiker äußern Bedenken bezüglich der Benutzerakzeptanz und der praktischen Umsetzung, insbesondere hinsichtlich der Verschlüsselung und der Adressierung.