SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
Atomrechtliche
Genehmigungsverfahren für
die Zwischenlagerung
radioaktiver Abfälle
Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-Herbert
Öko-Institut e.V.
1. Überblick
2. Zwischenlager für kernbrennstoffhaltige Abfälle
• Entwicklung der Gesetzgebung
• Technisches Konzept
• Behälter
• Genehmigung nach §6 AtG
• Herausforderungen längerfristige Zwischenlagerung
3. Zwischenlager für sonstige radioaktive Abfälle
• Genehmigung nach § 7 StrlSchV
• Zuständigkeiten
• Zwischenlagerung bei Stilllegung
20.04.2016 2
Inhalt
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
20.04.2016 3
1. Überblick (1)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
Entsorgungsanlagen in Deutschland
20.04.2016 4
1. Überblick (2)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
Entsorgungsanlagen in Deutschland –
weitere Abfall-Zwischenlager ohne
eigenständige Genehmigung, z.B. auf
dem Gelände kerntechnischer Anlagen
hier: Pufferlagerung und
Transportbereitstellung auf
dem Geländes des KKW
Rheinsberg (in Stilllegung)
bis zum Abtransport ins
Zwischenlager Nord
(Greifswald)
 Wesentliche rechtliche Genehmigungsgrundlagen
für Zwischenlager nach Art der Abfälle
20.04.2016 5
1. Überblick (3)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
Kernbrennstoffhaltige Abfälle,
hier: abgebrannte Brennelemente,
WAA Abfälle
Sonstige radioaktive Abfälle
(z.B. Betriebs- und Rückbauabfälle
aus kerntechnischen Anlagen)
Genehmigung zur Aufbewahrung
nach § 6 AtG
Genehmigung zum Umgang nach
§ 7 StrlSchV, oder Bestandteil einer
Betriebsgenehmigung nach § 7 AtG
UVP Pflicht UVP-Pflicht unter besonderen
Bedingungen, sonst Einzelfallprüfung
Anwendung der AtVfV Anwendung der AtVfV bei UVP-Pflicht
Gesetzliche Begrenzung der
Betriebszeit auf 40 Jahre
keine regulatorischen Festlegungen
über die zulässige Betriebszeit
2. Zwischenlager für kernbrennstoffhaltige Abfälle
1. Entwicklung der Gesetzgebung
2. Technisches Konzept
3. Behälter
4. Genehmigung nach § 6 AtG
5. Herausforderungen längerfristige
Zwischenlagerung
20.04.2016 6
2. Zwischenlager für kernbrennstoffhaltige
Abfälle
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
20.04.2016 7
2.1 Entwicklung der Gesetzgebung
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
 AtG Novelle vom 22. April 2002:
 Verpflichtung der EVUs zur Zwischenlagerung abgebrannter
Brennelemente an KKW-Standorten → standortnahe bzw. dezentrale
Zwischenlager
 Beendigung von Brennelementtransporten zur Wiederaufarbeitung ab
01. Juli 2005;
Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung
in TBL Gorleben
 Standortauswahlgesetz vom 23. Juli 2013 novelliert AtG §9a
zur Zwischenlagerung von WAA Abfällen
 Zwischenlagerung von Wiederaufarbeitungsabfälle in standortnahen
Zwischenlagern
 Vermeidung einer Vorfestlegung auf Gorleben als Endlagerstandort
 Konzept BMUB: Biblis (Hessen), Brokdorf (Schleswig-Holstein), Isar
(Bayern) nehmen verbleibende Wiederaufarbeitungsabfälle auf –
EVUs haben bisher keine Genehmigungsanträge gestellt
20.04.2016 8
2.2 Technisches Konzept (1)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
 Trockenlager mit passiver Naturzugkühlung
 Lagergebäude
– Gewährleistung der Wärmeabfuhr
– Strahlenabschirmung
– Schutz gegen äußere Einwirkung
 Dichte, unfallsichere Transport- und Lagerbehälter
– Sicherer Einschluss der radioaktiven Stoffe
– Strahlenabschirmung
– Kritikalitätssicherheit
– Schutz gegen äußere Einwirkungen (Erdbeben,
Explosionsdruckwelle, Flugzeugabsturz, …)
 Reparaturkonzept für Verschlusssystem des Behälters
 Aufrechterhaltung der Transportierbarkeit der Behälter
20.04.2016 9
2.2 Technisches Konzept (2)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
STEAG-Konzept
WTI-Konzept
20.04.2016 10
2.2 Technisches Konzept (3)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
Bild-Quelle: GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH
Beispiel: Transportbehälterlager Gorleben
20.04.2016 11
2.3 Behälter (1)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
 Der Behälter übernimmt wesentliche Schutzfunktionen bei
Transport und Lagerung
– Behälter müssen neben Lagerrecht auch Anforderungen aus
dem Transportrecht erfüllen
– Schutzfunktionen des Behälters bei der Lagerung werden im
Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG bewertet
– Für den Transport ist eine Bauart-Zulassung für Versandstücke
erforderlich
20.04.2016 12
2.3 Behälter (2)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
Beispiel: Castor V/19 (Lagerkonfiguration)
Bild-Quelle: GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH
Sphärogussbehälter mit Kühlrippen
Polyethylenstäbe und -platte
zur Neutronenabschirmung
Doppeldeckel-
Verschlusssystem
Abdeckplatte
(Lagerkonfiguration)
Tragzapfen
Brennelement-
Tragkorb
20.04.2016 13
2.3 Behälter (3)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
Bild-Quelle: GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH
Beispiel: Castor V/19 (Transportkonfiguration)
Stoßdämpfer
 Verkehrsrecht und Atomrecht sind eigenständige
Rechtsbereiche
 Zuständig für die atomrechtliche Genehmigung:
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
 Zuständig für verkehrsrechtliche Bauart-Zulassung:
BfS unter Beteiligung der Bundesanstalt für Materialforschung
und –prüfung (BAM)
 Transportierbarkeit der Behälter zu jeder Zeit bedeutet:
– Aufrechterhaltung gültiger verkehrsrechtlicher Bauartzulassung
(Erteilung befristet auf 3 – 5 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 10
Jahre)
– Regelmäßiger Nachweis macht Neuzulassung am Ende der
Zwischenlagerzeit entbehrlich
20.04.2016 14
2.3 Behälter (4)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
 Die Zwischenlagerung wird gestattet, wenn Genehmigungs-
voraussetzungen erfüllt sind:
– Vorliegen eines Bedürfnisses
– Zuverlässigkeit des Antragstellers und der verantwortlichen
Personen
– erforderliche Fachkunde der verantwortlichen Personen
– nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge
gegen Schäden durch die Aufbewahrung
– Vorsorge für Erfüllung gesetzlicher Schadensersatz-
verpflichtungen
– Schutz gegen Einwirkungen Dritter
 Genehmigung der Aufbewahrung ist auf 40 Jahre befristet
 Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit
Öffentlichkeitsbeteiligung
20.04.2016 15
2.4 § 6 AtG Genehmigung (1)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
20.04.2016 16
2.4 § 6 AtG Genehmigung (2)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
 Genehmigung nach § 6 AtG erstreckt sich nur auf die
Aufbewahrung, nicht auf die Anlage (Gebäude)
 Baugenehmigung muss zusätzlich nach im Bundesland
geltendem Baurecht bei zuständiger Baubehörde
beantragt werden
 Zuständig für die atomrechtliche Aufsicht: Zuständige
Behörde des jeweiligen Bundeslandes
 Beispiele § 6 AtG Genehmigung: Transportbehälter-
Lager Gorleben und Ahaus, standortnahe Zwischenlager
 Untergesetzliche Anforderungen: „ESK-Leitlinien für die
trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente
und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in
Behältern“, vom 10.06.2013
20.04.2016 17
Exkurs: Standort ZL-Brunsbüttel
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
 Brennelement Zwischenlager Brunsbüttel (Schleswig-
Holstein), Genehmigung 2003
 Urteil von 2013 des OVG Schleswig, bestätigt 2015
durch Bundesverwaltungsgericht: Genehmigung
rechtswidrig!
 Begründung: Vorgelegte Unterlagen über den Schutz vor
Terroreinwirkungen waren nicht ausreichend (§ 6 (2)
Nummer 4: Schutz gegen Einwirkungen Dritter)
 Nicht beurteilt wurde die Sicherheit des Zwischenlagers
 Bis 2018 befristete Duldung des Betriebs durch
Anordnung
 Neugenehmigung wurde im November 2015 beantragt
20.04.2016 18
2.5 Herausforderungen der längerfristigen
Zwischenlagerung (1)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
 Endlager für hochradioaktive Abfälle voraussichtlich erst in einigen
Jahrzehnten betriebsbereit
 Bestehende Genehmigungen laufen zwischen 2034 (erstes
zentrales Zwischenlager) und 2046/47 (die meisten dezentralen
Zwischenlager) aus
 ESK geht von Zwischenlagerzeiten von 65 – 100 Jahren aus
(ESK-Diskussionspapier zur verlängerten Zwischenlagerung, 10-2015)
 Verlängerung der bisher genehmigten Betriebszeiten der
Zwischenlagerung wird erforderlich
 Sicherheitsnachweise müssen auch die folgenden Entsorgungs-
schritte berücksichtigen
 Anforderungen an die Nachweisführung (Regelwerk) sind noch zu
entwickeln
 Forschungsbedarf insbesondere zu möglichen längerfristigen
Entwicklungen von Behälterinnenraum und Brennelementen
20.04.2016 19
2.5 Herausforderungen der längerfristigen
Zwischenlagerung (2)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
Weitere Herausforderungen:
Erhalt der
verantwort-
lichen
Institutionen
Kompetenz-
erhalt
Finanzierung
Sicherung
gegen
Entwendung
Erhalt der
Sicherheits-
standards
Generationen-
gerechtigkeit
3. Zwischenlager für sonstige radioaktive Abfälle
1. Genehmigung nach § 7 StrlSchV
2. Untergesetzliches Regelwerk: ESK-Leitlinien
3. Zuständigkeiten
4. Zwischenlagerung bei Stilllegung
20.04.2016 20
3. Zwischenlager für sonstige radioaktive
Abfälle
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
Beispiel:
Abfalllager Gorleben
20.04.2016 21
3. Zwischenlager für sonstige radioaktive
Abfälle
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
Bild-Quelle: GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH
Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV:
 Tätigkeitsbezogene Genehmigung: Umgang mit radioaktiven
Stoffen*), z.B. zur Behandlung / Konditionierung und zur Lagerung
von radioaktiven Abfällen (z.B. aus Betrieb und Stilllegung
kerntechnischer Anlagen, Medizin, Forschung etc.)
 Genehmigungsvoraussetzungen: § 9 StrlSchV betreffen
– Zuverlässigkeit, Kompetenzen, Ressourcen, Erfüllung von
Schadensersatzverpflichtungen, Schutz gegen Störmaßnahmen
– Bedürfnis zur Zwischenlagerung
 Keine regulatorische Befristung der Zwischenlagerdauer,
§ 78 StrlSchV: Zwischenlagerung bis zur Abgabe an eine Anlage
des Bundes (Endlager Konrad voraussichtlicher Betriebsbeginn
2022)
*) Anwendungsbereich umfasst „radioaktive Stoffe“ gemäß § 2 Abs. 1 und 3 AtG
20.04.2016 22
3.1 Genehmigung nach § 7 StrlSchV (1)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
Konkretisierung der Anforderungen an die
Zwischenlagerung im untergesetzlichen Regelwerk:
„ESK-Leitlinien zur Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen mit
vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“, vom 10.06.2013
 Schutzziele:
– Sicherer Einschluss der radioaktiven Stoffe,
– Vermeidung unnötiger Strahlenexposition, Begrenzung und
Kontrolle der Strahlenexposition des Betriebspersonals und der
Bevölkerung
20.04.2016 23
3.2 Untergesetzliches Regelwerk:
ESK-Leitlinien (1)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
Aus den Schutzzielen abgeleitete Anforderungen:
 Abschirmung der ionisierenden Strahlung,
 betriebs- und instandhaltungsgerechte Auslegung, Ausführung der
Einrichtungen,
 sicherheitsgerichtete Organisation und Durchführung des Betriebes,
 sichere Handhabung und sicherer Transport der radioaktiven Stoffe,
 Auslegung gegen Störfälle und
 sofern wegen des Freisetzungspotenzials erforderlich, Maßnahmen
zur Begrenzung der Schadensauswirkungen von
auslegungsüberschreitenden Ereignissen.
20.04.2016 24
3.2 Untergesetzliches Regelwerk:
ESK-Leitlinien (2)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
Folgende Anforderungen sind im Hinblick auf die sichere
Zwischenlagerung und eine folgende Endlagerung
hervorzuheben:
 Angenommene Lagerzeit endlagergerecht konditionierter Abfälle
etwa 20 Jahre
 (Endlagergerechte) Konditionierung ist möglichst zeitnah zu
gewährleisten:
– Lagerung stabiler Abfallprodukte
– Vermeidung chemischer, physikalischer und/oder biologischer
Reaktionen mit sicherheitstechnisch ungünstigen
Veränderungen der Abfallprodukte
– Verringerung von Brandlasten
 Inspektionsmöglichkeiten der Abfallgebinde gewährleisten
 Durchführung periodischer Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ)
20.04.2016 25
3.2 Untergesetzliches Regelwerk:
ESK-Leitlinien (3)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
 Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: zuständige
Landesbehörde
 Baugenehmigung muss zusätzlich nach im Bundesland
geltendem Baurecht bei zuständiger Baubehörde
beantragt werden
 Beispiele § 7 StrlSchV Genehmigung:
Landessammelstellen, Abfallzwischenlager,
Konditionierungsanlagen
20.04.2016 26
3.3 Zuständigkeiten
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
20.04.2016 27
3.3 Stilllegung und Zwischenlagerung (1)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
 Zwischenlagerung von Rückbauabfällen:
Aufbewahrung bis zur Ablieferung an eine Behandlungs-
anlage oder zur Abgabe an das Endlager Konrad
 Möglichkeiten der Zwischenlagerung:
– vorhandene interne oder externe Zwischenlager
– Umnutzung freiwerdender Räume der kerntechnischen
Anlage im Rahmen der Stilllegung
– Errichtung neuer Zwischenlager am Anlagenstandort
20.04.2016 28
3.3 Stilllegung und Zwischenlagerung (2)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
 Genehmigung eines Zwischenlagers am Standort einer
stillzulegenden kerntechnischen Anlage kann erfolgen
nach:
– § 7 StrlSchV Umgangsgenehmigung (wie dargestellt)
– Erstreckung der Stilllegungsgenehmigung nach
§ 7 Absatz 3 AtG auf die Zwischenlagerung
• Umgangsgenehmigung wird dann darin eingeschlossen
• Genehmigung gilt aber nur bis zum Abschluss des Abbaus
• Darüber hinausgehende Zwischenlagerung bedarf
gesonderter Genehmigung
20.04.2016 29
3.3 Stilllegung und Zwischenlagerung (3)
Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
 Entsorgungskonzept ist zentraler Bestanteil der Rückbauplanung
 Entkopplung der Genehmigungen für Rückbau und Zwischenlager
daher ggb. der Öffentlichkeit schwer vermittelbar → Konfliktpotenzial
 Insbesondere, da Genehmigung nach § 7 StrlSchV keine förmliche
Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht
 Einbeziehung der Zwischenlagerung in Stilllegungsgenehmigung
sollte geprüft werden
Bedingungen im Fall getrennter Genehmigungsverfahren:
Verfahren nach § 7 AtG Verfahren nach § 7 StrlSchV
Zweck Stilllegung einer
kerntechnischen Anlage
Zwischenlagerung radioaktiver
Abfälle
UVP UVP-Pflicht Einzelfallprüfung, ggf. keine UVP
Förmliche
Öffentlichkeits-
beteiligung
Auslegung der Unterlagen
Erörterungstermin
Nicht erforderlich

Weitere ähnliche Inhalte

Andere mochten auch

Regulatory requirements with respect to Spent Fuel Pool Cooling
Regulatory requirements with respect to Spent Fuel Pool CoolingRegulatory requirements with respect to Spent Fuel Pool Cooling
Regulatory requirements with respect to Spent Fuel Pool CoolingOeko-Institut
 
Mehr als ein neuer Antrieb: Chancen und Grenzen für klimafreundliche Mobilitä...
Mehr als ein neuer Antrieb: Chancen und Grenzen für klimafreundliche Mobilitä...Mehr als ein neuer Antrieb: Chancen und Grenzen für klimafreundliche Mobilitä...
Mehr als ein neuer Antrieb: Chancen und Grenzen für klimafreundliche Mobilitä...Oeko-Institut
 
Das Öko-Institut im Profil
Das Öko-Institut im ProfilDas Öko-Institut im Profil
Das Öko-Institut im ProfilOeko-Institut
 
Obsoleszenz – Strategien für den Umwelt- und Ressourcenschutz
Obsoleszenz – Strategien für den Umwelt- und RessourcenschutzObsoleszenz – Strategien für den Umwelt- und Ressourcenschutz
Obsoleszenz – Strategien für den Umwelt- und RessourcenschutzOeko-Institut
 
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie zu „Obsoleszenz“ des Umweltbu...
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie zu „Obsoleszenz“ des Umweltbu...Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie zu „Obsoleszenz“ des Umweltbu...
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie zu „Obsoleszenz“ des Umweltbu...Oeko-Institut
 
Umweltverträglichkeitsprüfung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
Umweltverträglichkeitsprüfung im atomrechtlichen GenehmigungsverfahrenUmweltverträglichkeitsprüfung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
Umweltverträglichkeitsprüfung im atomrechtlichen GenehmigungsverfahrenOeko-Institut
 
Fukushima - Umgang mit der Katastrophe
Fukushima - Umgang mit der KatastropheFukushima - Umgang mit der Katastrophe
Fukushima - Umgang mit der KatastropheOeko-Institut
 
Partitionierung und Transmutation (P&T)
Partitionierung und Transmutation (P&T)Partitionierung und Transmutation (P&T)
Partitionierung und Transmutation (P&T)Oeko-Institut
 
Policy Mix revisited: Emissionshandel in der langfristigen Klimaschutzstrateg...
Policy Mix revisited: Emissionshandel in der langfristigen Klimaschutzstrateg...Policy Mix revisited: Emissionshandel in der langfristigen Klimaschutzstrateg...
Policy Mix revisited: Emissionshandel in der langfristigen Klimaschutzstrateg...Oeko-Institut
 
Changing drivetrain and behaviour
Changing drivetrain and behaviourChanging drivetrain and behaviour
Changing drivetrain and behaviourOeko-Institut
 
Was muss das zukünftige Marktdesign liefern?
Was muss das zukünftige Marktdesign liefern?Was muss das zukünftige Marktdesign liefern?
Was muss das zukünftige Marktdesign liefern?Oeko-Institut
 
Energiewende: Strommarktdesign (oder: Leistung muss sich wieder lohnen …)
Energiewende: Strommarktdesign (oder: Leistung muss sich wieder lohnen …)Energiewende: Strommarktdesign (oder: Leistung muss sich wieder lohnen …)
Energiewende: Strommarktdesign (oder: Leistung muss sich wieder lohnen …)Oeko-Institut
 
Effiziente Suffizienz
Effiziente SuffizienzEffiziente Suffizienz
Effiziente SuffizienzOeko-Institut
 

Andere mochten auch (15)

Regulatory requirements with respect to Spent Fuel Pool Cooling
Regulatory requirements with respect to Spent Fuel Pool CoolingRegulatory requirements with respect to Spent Fuel Pool Cooling
Regulatory requirements with respect to Spent Fuel Pool Cooling
 
Mehr als ein neuer Antrieb: Chancen und Grenzen für klimafreundliche Mobilitä...
Mehr als ein neuer Antrieb: Chancen und Grenzen für klimafreundliche Mobilitä...Mehr als ein neuer Antrieb: Chancen und Grenzen für klimafreundliche Mobilitä...
Mehr als ein neuer Antrieb: Chancen und Grenzen für klimafreundliche Mobilitä...
 
Das Öko-Institut im Profil
Das Öko-Institut im ProfilDas Öko-Institut im Profil
Das Öko-Institut im Profil
 
Obsoleszenz – Strategien für den Umwelt- und Ressourcenschutz
Obsoleszenz – Strategien für den Umwelt- und RessourcenschutzObsoleszenz – Strategien für den Umwelt- und Ressourcenschutz
Obsoleszenz – Strategien für den Umwelt- und Ressourcenschutz
 
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie zu „Obsoleszenz“ des Umweltbu...
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie zu „Obsoleszenz“ des Umweltbu...Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie zu „Obsoleszenz“ des Umweltbu...
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie zu „Obsoleszenz“ des Umweltbu...
 
Umweltverträglichkeitsprüfung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
Umweltverträglichkeitsprüfung im atomrechtlichen GenehmigungsverfahrenUmweltverträglichkeitsprüfung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
Umweltverträglichkeitsprüfung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
 
Fukushima - Umgang mit der Katastrophe
Fukushima - Umgang mit der KatastropheFukushima - Umgang mit der Katastrophe
Fukushima - Umgang mit der Katastrophe
 
Partitionierung und Transmutation (P&T)
Partitionierung und Transmutation (P&T)Partitionierung und Transmutation (P&T)
Partitionierung und Transmutation (P&T)
 
Policy Mix revisited: Emissionshandel in der langfristigen Klimaschutzstrateg...
Policy Mix revisited: Emissionshandel in der langfristigen Klimaschutzstrateg...Policy Mix revisited: Emissionshandel in der langfristigen Klimaschutzstrateg...
Policy Mix revisited: Emissionshandel in der langfristigen Klimaschutzstrateg...
 
Changing drivetrain and behaviour
Changing drivetrain and behaviourChanging drivetrain and behaviour
Changing drivetrain and behaviour
 
Chounta avouris arv2011
Chounta avouris arv2011Chounta avouris arv2011
Chounta avouris arv2011
 
Was muss das zukünftige Marktdesign liefern?
Was muss das zukünftige Marktdesign liefern?Was muss das zukünftige Marktdesign liefern?
Was muss das zukünftige Marktdesign liefern?
 
Energiewende: Strommarktdesign (oder: Leistung muss sich wieder lohnen …)
Energiewende: Strommarktdesign (oder: Leistung muss sich wieder lohnen …)Energiewende: Strommarktdesign (oder: Leistung muss sich wieder lohnen …)
Energiewende: Strommarktdesign (oder: Leistung muss sich wieder lohnen …)
 
Effiziente Suffizienz
Effiziente SuffizienzEffiziente Suffizienz
Effiziente Suffizienz
 
Weiße Zertifikate
Weiße ZertifikateWeiße Zertifikate
Weiße Zertifikate
 

Mehr von Oeko-Institut

Holz, Klima und Nachhaltigkeit: Was sagt die Wissenschaft? Was bedeutet das f...
Holz, Klima und Nachhaltigkeit: Was sagt die Wissenschaft? Was bedeutet das f...Holz, Klima und Nachhaltigkeit: Was sagt die Wissenschaft? Was bedeutet das f...
Holz, Klima und Nachhaltigkeit: Was sagt die Wissenschaft? Was bedeutet das f...Oeko-Institut
 
Co-Transformation durch kontextsensitive Partizipation in der Planung: ein Pl...
Co-Transformation durch kontextsensitive Partizipation in der Planung: ein Pl...Co-Transformation durch kontextsensitive Partizipation in der Planung: ein Pl...
Co-Transformation durch kontextsensitive Partizipation in der Planung: ein Pl...Oeko-Institut
 
Perceptions of surface facilities of a potential disposal site and the role o...
Perceptions of surface facilities of a potential disposal site and the role o...Perceptions of surface facilities of a potential disposal site and the role o...
Perceptions of surface facilities of a potential disposal site and the role o...Oeko-Institut
 
The role of Nuclear Cultural Heritage in long-term nuclear waste governance
The role of Nuclear Cultural Heritage in long-term nuclear waste governanceThe role of Nuclear Cultural Heritage in long-term nuclear waste governance
The role of Nuclear Cultural Heritage in long-term nuclear waste governanceOeko-Institut
 
Technische Probleme in den französischen AKW und ihre Auswirkungen
Technische Probleme in den französischen AKW und ihre AuswirkungenTechnische Probleme in den französischen AKW und ihre Auswirkungen
Technische Probleme in den französischen AKW und ihre AuswirkungenOeko-Institut
 
Die aktuelle energiepolitische Situation - mit einem Ausflug in die Klimapoli...
Die aktuelle energiepolitische Situation - mit einem Ausflug in die Klimapoli...Die aktuelle energiepolitische Situation - mit einem Ausflug in die Klimapoli...
Die aktuelle energiepolitische Situation - mit einem Ausflug in die Klimapoli...Oeko-Institut
 
Der Klimasozialfonds: Grüner Wandel in Europas Gebäuden –wie sozial und fair ...
Der Klimasozialfonds: Grüner Wandel in Europas Gebäuden –wie sozial und fair ...Der Klimasozialfonds: Grüner Wandel in Europas Gebäuden –wie sozial und fair ...
Der Klimasozialfonds: Grüner Wandel in Europas Gebäuden –wie sozial und fair ...Oeko-Institut
 
Potentials and challenges of applying Artificial Intelligence (AI) in geoscie...
Potentials and challenges of applying Artificial Intelligence (AI) in geoscie...Potentials and challenges of applying Artificial Intelligence (AI) in geoscie...
Potentials and challenges of applying Artificial Intelligence (AI) in geoscie...Oeko-Institut
 
Research needs around politically influenceable factors of climate policy acc...
Research needs around politically influenceable factors of climate policy acc...Research needs around politically influenceable factors of climate policy acc...
Research needs around politically influenceable factors of climate policy acc...Oeko-Institut
 
Facilitating Socially Just Carbon Pricing in the EU - Identification of vulne...
Facilitating Socially Just Carbon Pricing in the EU - Identification of vulne...Facilitating Socially Just Carbon Pricing in the EU - Identification of vulne...
Facilitating Socially Just Carbon Pricing in the EU - Identification of vulne...Oeko-Institut
 
Klimaschutz sozial gerecht gestalten
Klimaschutz sozial gerecht gestaltenKlimaschutz sozial gerecht gestalten
Klimaschutz sozial gerecht gestaltenOeko-Institut
 
Gesundes Essen fürs Klima - Auswirkungen der Planetary Health Diet auf die L...
 Gesundes Essen fürs Klima - Auswirkungen der Planetary Health Diet auf die L... Gesundes Essen fürs Klima - Auswirkungen der Planetary Health Diet auf die L...
Gesundes Essen fürs Klima - Auswirkungen der Planetary Health Diet auf die L...Oeko-Institut
 
Endlagerung in Deutschland - Warum brauchen wir das? Wie geht das? Und wer en...
Endlagerung in Deutschland - Warum brauchen wir das? Wie geht das? Und wer en...Endlagerung in Deutschland - Warum brauchen wir das? Wie geht das? Und wer en...
Endlagerung in Deutschland - Warum brauchen wir das? Wie geht das? Und wer en...Oeko-Institut
 
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Dienstwagen
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Dienstwagencompan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Dienstwagen
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld DienstwagenOeko-Institut
 
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Ladeinfrastruktur am Wohnort
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Ladeinfrastruktur am Wohnortcompan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Ladeinfrastruktur am Wohnort
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Ladeinfrastruktur am WohnortOeko-Institut
 
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Mobilitätsbudget
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Mobilitätsbudgetcompan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Mobilitätsbudget
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld MobilitätsbudgetOeko-Institut
 
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Car Policy
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Car Policycompan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Car Policy
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Car PolicyOeko-Institut
 
An ETS-2 for buildings and road transport: Impacts, vulnerabilities and the r...
An ETS-2 for buildings and road transport: Impacts, vulnerabilities and the r...An ETS-2 for buildings and road transport: Impacts, vulnerabilities and the r...
An ETS-2 for buildings and road transport: Impacts, vulnerabilities and the r...Oeko-Institut
 
Was ist umweltpolitisch „gerecht“? Überblick über die Vielfalt sozialer Aspek...
Was ist umweltpolitisch „gerecht“? Überblick über die Vielfalt sozialer Aspek...Was ist umweltpolitisch „gerecht“? Überblick über die Vielfalt sozialer Aspek...
Was ist umweltpolitisch „gerecht“? Überblick über die Vielfalt sozialer Aspek...Oeko-Institut
 
Soziale Aspekte von Klimakrise und Klimapolitik
Soziale Aspekte von Klimakrise und KlimapolitikSoziale Aspekte von Klimakrise und Klimapolitik
Soziale Aspekte von Klimakrise und KlimapolitikOeko-Institut
 

Mehr von Oeko-Institut (20)

Holz, Klima und Nachhaltigkeit: Was sagt die Wissenschaft? Was bedeutet das f...
Holz, Klima und Nachhaltigkeit: Was sagt die Wissenschaft? Was bedeutet das f...Holz, Klima und Nachhaltigkeit: Was sagt die Wissenschaft? Was bedeutet das f...
Holz, Klima und Nachhaltigkeit: Was sagt die Wissenschaft? Was bedeutet das f...
 
Co-Transformation durch kontextsensitive Partizipation in der Planung: ein Pl...
Co-Transformation durch kontextsensitive Partizipation in der Planung: ein Pl...Co-Transformation durch kontextsensitive Partizipation in der Planung: ein Pl...
Co-Transformation durch kontextsensitive Partizipation in der Planung: ein Pl...
 
Perceptions of surface facilities of a potential disposal site and the role o...
Perceptions of surface facilities of a potential disposal site and the role o...Perceptions of surface facilities of a potential disposal site and the role o...
Perceptions of surface facilities of a potential disposal site and the role o...
 
The role of Nuclear Cultural Heritage in long-term nuclear waste governance
The role of Nuclear Cultural Heritage in long-term nuclear waste governanceThe role of Nuclear Cultural Heritage in long-term nuclear waste governance
The role of Nuclear Cultural Heritage in long-term nuclear waste governance
 
Technische Probleme in den französischen AKW und ihre Auswirkungen
Technische Probleme in den französischen AKW und ihre AuswirkungenTechnische Probleme in den französischen AKW und ihre Auswirkungen
Technische Probleme in den französischen AKW und ihre Auswirkungen
 
Die aktuelle energiepolitische Situation - mit einem Ausflug in die Klimapoli...
Die aktuelle energiepolitische Situation - mit einem Ausflug in die Klimapoli...Die aktuelle energiepolitische Situation - mit einem Ausflug in die Klimapoli...
Die aktuelle energiepolitische Situation - mit einem Ausflug in die Klimapoli...
 
Der Klimasozialfonds: Grüner Wandel in Europas Gebäuden –wie sozial und fair ...
Der Klimasozialfonds: Grüner Wandel in Europas Gebäuden –wie sozial und fair ...Der Klimasozialfonds: Grüner Wandel in Europas Gebäuden –wie sozial und fair ...
Der Klimasozialfonds: Grüner Wandel in Europas Gebäuden –wie sozial und fair ...
 
Potentials and challenges of applying Artificial Intelligence (AI) in geoscie...
Potentials and challenges of applying Artificial Intelligence (AI) in geoscie...Potentials and challenges of applying Artificial Intelligence (AI) in geoscie...
Potentials and challenges of applying Artificial Intelligence (AI) in geoscie...
 
Research needs around politically influenceable factors of climate policy acc...
Research needs around politically influenceable factors of climate policy acc...Research needs around politically influenceable factors of climate policy acc...
Research needs around politically influenceable factors of climate policy acc...
 
Facilitating Socially Just Carbon Pricing in the EU - Identification of vulne...
Facilitating Socially Just Carbon Pricing in the EU - Identification of vulne...Facilitating Socially Just Carbon Pricing in the EU - Identification of vulne...
Facilitating Socially Just Carbon Pricing in the EU - Identification of vulne...
 
Klimaschutz sozial gerecht gestalten
Klimaschutz sozial gerecht gestaltenKlimaschutz sozial gerecht gestalten
Klimaschutz sozial gerecht gestalten
 
Gesundes Essen fürs Klima - Auswirkungen der Planetary Health Diet auf die L...
 Gesundes Essen fürs Klima - Auswirkungen der Planetary Health Diet auf die L... Gesundes Essen fürs Klima - Auswirkungen der Planetary Health Diet auf die L...
Gesundes Essen fürs Klima - Auswirkungen der Planetary Health Diet auf die L...
 
Endlagerung in Deutschland - Warum brauchen wir das? Wie geht das? Und wer en...
Endlagerung in Deutschland - Warum brauchen wir das? Wie geht das? Und wer en...Endlagerung in Deutschland - Warum brauchen wir das? Wie geht das? Und wer en...
Endlagerung in Deutschland - Warum brauchen wir das? Wie geht das? Und wer en...
 
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Dienstwagen
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Dienstwagencompan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Dienstwagen
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Dienstwagen
 
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Ladeinfrastruktur am Wohnort
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Ladeinfrastruktur am Wohnortcompan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Ladeinfrastruktur am Wohnort
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Ladeinfrastruktur am Wohnort
 
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Mobilitätsbudget
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Mobilitätsbudgetcompan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Mobilitätsbudget
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Mobilitätsbudget
 
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Car Policy
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Car Policycompan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Car Policy
compan-e: Befragungsergebnisse Themenfeld Car Policy
 
An ETS-2 for buildings and road transport: Impacts, vulnerabilities and the r...
An ETS-2 for buildings and road transport: Impacts, vulnerabilities and the r...An ETS-2 for buildings and road transport: Impacts, vulnerabilities and the r...
An ETS-2 for buildings and road transport: Impacts, vulnerabilities and the r...
 
Was ist umweltpolitisch „gerecht“? Überblick über die Vielfalt sozialer Aspek...
Was ist umweltpolitisch „gerecht“? Überblick über die Vielfalt sozialer Aspek...Was ist umweltpolitisch „gerecht“? Überblick über die Vielfalt sozialer Aspek...
Was ist umweltpolitisch „gerecht“? Überblick über die Vielfalt sozialer Aspek...
 
Soziale Aspekte von Klimakrise und Klimapolitik
Soziale Aspekte von Klimakrise und KlimapolitikSoziale Aspekte von Klimakrise und Klimapolitik
Soziale Aspekte von Klimakrise und Klimapolitik
 

Atomrechtliche Genehmigungsverfahren für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle

  • 1. Atomrechtliche Genehmigungsverfahren für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-Herbert Öko-Institut e.V.
  • 2. 1. Überblick 2. Zwischenlager für kernbrennstoffhaltige Abfälle • Entwicklung der Gesetzgebung • Technisches Konzept • Behälter • Genehmigung nach §6 AtG • Herausforderungen längerfristige Zwischenlagerung 3. Zwischenlager für sonstige radioaktive Abfälle • Genehmigung nach § 7 StrlSchV • Zuständigkeiten • Zwischenlagerung bei Stilllegung 20.04.2016 2 Inhalt Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
  • 3. 20.04.2016 3 1. Überblick (1) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL Entsorgungsanlagen in Deutschland
  • 4. 20.04.2016 4 1. Überblick (2) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL Entsorgungsanlagen in Deutschland – weitere Abfall-Zwischenlager ohne eigenständige Genehmigung, z.B. auf dem Gelände kerntechnischer Anlagen hier: Pufferlagerung und Transportbereitstellung auf dem Geländes des KKW Rheinsberg (in Stilllegung) bis zum Abtransport ins Zwischenlager Nord (Greifswald)
  • 5.  Wesentliche rechtliche Genehmigungsgrundlagen für Zwischenlager nach Art der Abfälle 20.04.2016 5 1. Überblick (3) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL Kernbrennstoffhaltige Abfälle, hier: abgebrannte Brennelemente, WAA Abfälle Sonstige radioaktive Abfälle (z.B. Betriebs- und Rückbauabfälle aus kerntechnischen Anlagen) Genehmigung zur Aufbewahrung nach § 6 AtG Genehmigung zum Umgang nach § 7 StrlSchV, oder Bestandteil einer Betriebsgenehmigung nach § 7 AtG UVP Pflicht UVP-Pflicht unter besonderen Bedingungen, sonst Einzelfallprüfung Anwendung der AtVfV Anwendung der AtVfV bei UVP-Pflicht Gesetzliche Begrenzung der Betriebszeit auf 40 Jahre keine regulatorischen Festlegungen über die zulässige Betriebszeit
  • 6. 2. Zwischenlager für kernbrennstoffhaltige Abfälle 1. Entwicklung der Gesetzgebung 2. Technisches Konzept 3. Behälter 4. Genehmigung nach § 6 AtG 5. Herausforderungen längerfristige Zwischenlagerung 20.04.2016 6 2. Zwischenlager für kernbrennstoffhaltige Abfälle Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
  • 7. 20.04.2016 7 2.1 Entwicklung der Gesetzgebung Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL  AtG Novelle vom 22. April 2002:  Verpflichtung der EVUs zur Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente an KKW-Standorten → standortnahe bzw. dezentrale Zwischenlager  Beendigung von Brennelementtransporten zur Wiederaufarbeitung ab 01. Juli 2005; Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in TBL Gorleben  Standortauswahlgesetz vom 23. Juli 2013 novelliert AtG §9a zur Zwischenlagerung von WAA Abfällen  Zwischenlagerung von Wiederaufarbeitungsabfälle in standortnahen Zwischenlagern  Vermeidung einer Vorfestlegung auf Gorleben als Endlagerstandort  Konzept BMUB: Biblis (Hessen), Brokdorf (Schleswig-Holstein), Isar (Bayern) nehmen verbleibende Wiederaufarbeitungsabfälle auf – EVUs haben bisher keine Genehmigungsanträge gestellt
  • 8. 20.04.2016 8 2.2 Technisches Konzept (1) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL  Trockenlager mit passiver Naturzugkühlung  Lagergebäude – Gewährleistung der Wärmeabfuhr – Strahlenabschirmung – Schutz gegen äußere Einwirkung  Dichte, unfallsichere Transport- und Lagerbehälter – Sicherer Einschluss der radioaktiven Stoffe – Strahlenabschirmung – Kritikalitätssicherheit – Schutz gegen äußere Einwirkungen (Erdbeben, Explosionsdruckwelle, Flugzeugabsturz, …)  Reparaturkonzept für Verschlusssystem des Behälters  Aufrechterhaltung der Transportierbarkeit der Behälter
  • 9. 20.04.2016 9 2.2 Technisches Konzept (2) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL STEAG-Konzept WTI-Konzept
  • 10. 20.04.2016 10 2.2 Technisches Konzept (3) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL Bild-Quelle: GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH Beispiel: Transportbehälterlager Gorleben
  • 11. 20.04.2016 11 2.3 Behälter (1) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL  Der Behälter übernimmt wesentliche Schutzfunktionen bei Transport und Lagerung – Behälter müssen neben Lagerrecht auch Anforderungen aus dem Transportrecht erfüllen – Schutzfunktionen des Behälters bei der Lagerung werden im Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG bewertet – Für den Transport ist eine Bauart-Zulassung für Versandstücke erforderlich
  • 12. 20.04.2016 12 2.3 Behälter (2) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL Beispiel: Castor V/19 (Lagerkonfiguration) Bild-Quelle: GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH Sphärogussbehälter mit Kühlrippen Polyethylenstäbe und -platte zur Neutronenabschirmung Doppeldeckel- Verschlusssystem Abdeckplatte (Lagerkonfiguration) Tragzapfen Brennelement- Tragkorb
  • 13. 20.04.2016 13 2.3 Behälter (3) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL Bild-Quelle: GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH Beispiel: Castor V/19 (Transportkonfiguration) Stoßdämpfer
  • 14.  Verkehrsrecht und Atomrecht sind eigenständige Rechtsbereiche  Zuständig für die atomrechtliche Genehmigung: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)  Zuständig für verkehrsrechtliche Bauart-Zulassung: BfS unter Beteiligung der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM)  Transportierbarkeit der Behälter zu jeder Zeit bedeutet: – Aufrechterhaltung gültiger verkehrsrechtlicher Bauartzulassung (Erteilung befristet auf 3 – 5 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 10 Jahre) – Regelmäßiger Nachweis macht Neuzulassung am Ende der Zwischenlagerzeit entbehrlich 20.04.2016 14 2.3 Behälter (4) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
  • 15.  Die Zwischenlagerung wird gestattet, wenn Genehmigungs- voraussetzungen erfüllt sind: – Vorliegen eines Bedürfnisses – Zuverlässigkeit des Antragstellers und der verantwortlichen Personen – erforderliche Fachkunde der verantwortlichen Personen – nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung – Vorsorge für Erfüllung gesetzlicher Schadensersatz- verpflichtungen – Schutz gegen Einwirkungen Dritter  Genehmigung der Aufbewahrung ist auf 40 Jahre befristet  Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung 20.04.2016 15 2.4 § 6 AtG Genehmigung (1) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
  • 16. 20.04.2016 16 2.4 § 6 AtG Genehmigung (2) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL  Genehmigung nach § 6 AtG erstreckt sich nur auf die Aufbewahrung, nicht auf die Anlage (Gebäude)  Baugenehmigung muss zusätzlich nach im Bundesland geltendem Baurecht bei zuständiger Baubehörde beantragt werden  Zuständig für die atomrechtliche Aufsicht: Zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes  Beispiele § 6 AtG Genehmigung: Transportbehälter- Lager Gorleben und Ahaus, standortnahe Zwischenlager  Untergesetzliche Anforderungen: „ESK-Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Behältern“, vom 10.06.2013
  • 17. 20.04.2016 17 Exkurs: Standort ZL-Brunsbüttel Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL  Brennelement Zwischenlager Brunsbüttel (Schleswig- Holstein), Genehmigung 2003  Urteil von 2013 des OVG Schleswig, bestätigt 2015 durch Bundesverwaltungsgericht: Genehmigung rechtswidrig!  Begründung: Vorgelegte Unterlagen über den Schutz vor Terroreinwirkungen waren nicht ausreichend (§ 6 (2) Nummer 4: Schutz gegen Einwirkungen Dritter)  Nicht beurteilt wurde die Sicherheit des Zwischenlagers  Bis 2018 befristete Duldung des Betriebs durch Anordnung  Neugenehmigung wurde im November 2015 beantragt
  • 18. 20.04.2016 18 2.5 Herausforderungen der längerfristigen Zwischenlagerung (1) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL  Endlager für hochradioaktive Abfälle voraussichtlich erst in einigen Jahrzehnten betriebsbereit  Bestehende Genehmigungen laufen zwischen 2034 (erstes zentrales Zwischenlager) und 2046/47 (die meisten dezentralen Zwischenlager) aus  ESK geht von Zwischenlagerzeiten von 65 – 100 Jahren aus (ESK-Diskussionspapier zur verlängerten Zwischenlagerung, 10-2015)  Verlängerung der bisher genehmigten Betriebszeiten der Zwischenlagerung wird erforderlich  Sicherheitsnachweise müssen auch die folgenden Entsorgungs- schritte berücksichtigen  Anforderungen an die Nachweisführung (Regelwerk) sind noch zu entwickeln  Forschungsbedarf insbesondere zu möglichen längerfristigen Entwicklungen von Behälterinnenraum und Brennelementen
  • 19. 20.04.2016 19 2.5 Herausforderungen der längerfristigen Zwischenlagerung (2) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL Weitere Herausforderungen: Erhalt der verantwort- lichen Institutionen Kompetenz- erhalt Finanzierung Sicherung gegen Entwendung Erhalt der Sicherheits- standards Generationen- gerechtigkeit
  • 20. 3. Zwischenlager für sonstige radioaktive Abfälle 1. Genehmigung nach § 7 StrlSchV 2. Untergesetzliches Regelwerk: ESK-Leitlinien 3. Zuständigkeiten 4. Zwischenlagerung bei Stilllegung 20.04.2016 20 3. Zwischenlager für sonstige radioaktive Abfälle Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
  • 21. Beispiel: Abfalllager Gorleben 20.04.2016 21 3. Zwischenlager für sonstige radioaktive Abfälle Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL Bild-Quelle: GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH
  • 22. Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV:  Tätigkeitsbezogene Genehmigung: Umgang mit radioaktiven Stoffen*), z.B. zur Behandlung / Konditionierung und zur Lagerung von radioaktiven Abfällen (z.B. aus Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen, Medizin, Forschung etc.)  Genehmigungsvoraussetzungen: § 9 StrlSchV betreffen – Zuverlässigkeit, Kompetenzen, Ressourcen, Erfüllung von Schadensersatzverpflichtungen, Schutz gegen Störmaßnahmen – Bedürfnis zur Zwischenlagerung  Keine regulatorische Befristung der Zwischenlagerdauer, § 78 StrlSchV: Zwischenlagerung bis zur Abgabe an eine Anlage des Bundes (Endlager Konrad voraussichtlicher Betriebsbeginn 2022) *) Anwendungsbereich umfasst „radioaktive Stoffe“ gemäß § 2 Abs. 1 und 3 AtG 20.04.2016 22 3.1 Genehmigung nach § 7 StrlSchV (1) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
  • 23. Konkretisierung der Anforderungen an die Zwischenlagerung im untergesetzlichen Regelwerk: „ESK-Leitlinien zur Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“, vom 10.06.2013  Schutzziele: – Sicherer Einschluss der radioaktiven Stoffe, – Vermeidung unnötiger Strahlenexposition, Begrenzung und Kontrolle der Strahlenexposition des Betriebspersonals und der Bevölkerung 20.04.2016 23 3.2 Untergesetzliches Regelwerk: ESK-Leitlinien (1) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
  • 24. Aus den Schutzzielen abgeleitete Anforderungen:  Abschirmung der ionisierenden Strahlung,  betriebs- und instandhaltungsgerechte Auslegung, Ausführung der Einrichtungen,  sicherheitsgerichtete Organisation und Durchführung des Betriebes,  sichere Handhabung und sicherer Transport der radioaktiven Stoffe,  Auslegung gegen Störfälle und  sofern wegen des Freisetzungspotenzials erforderlich, Maßnahmen zur Begrenzung der Schadensauswirkungen von auslegungsüberschreitenden Ereignissen. 20.04.2016 24 3.2 Untergesetzliches Regelwerk: ESK-Leitlinien (2) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
  • 25. Folgende Anforderungen sind im Hinblick auf die sichere Zwischenlagerung und eine folgende Endlagerung hervorzuheben:  Angenommene Lagerzeit endlagergerecht konditionierter Abfälle etwa 20 Jahre  (Endlagergerechte) Konditionierung ist möglichst zeitnah zu gewährleisten: – Lagerung stabiler Abfallprodukte – Vermeidung chemischer, physikalischer und/oder biologischer Reaktionen mit sicherheitstechnisch ungünstigen Veränderungen der Abfallprodukte – Verringerung von Brandlasten  Inspektionsmöglichkeiten der Abfallgebinde gewährleisten  Durchführung periodischer Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) 20.04.2016 25 3.2 Untergesetzliches Regelwerk: ESK-Leitlinien (3) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
  • 26.  Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: zuständige Landesbehörde  Baugenehmigung muss zusätzlich nach im Bundesland geltendem Baurecht bei zuständiger Baubehörde beantragt werden  Beispiele § 7 StrlSchV Genehmigung: Landessammelstellen, Abfallzwischenlager, Konditionierungsanlagen 20.04.2016 26 3.3 Zuständigkeiten Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL
  • 27. 20.04.2016 27 3.3 Stilllegung und Zwischenlagerung (1) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL  Zwischenlagerung von Rückbauabfällen: Aufbewahrung bis zur Ablieferung an eine Behandlungs- anlage oder zur Abgabe an das Endlager Konrad  Möglichkeiten der Zwischenlagerung: – vorhandene interne oder externe Zwischenlager – Umnutzung freiwerdender Räume der kerntechnischen Anlage im Rahmen der Stilllegung – Errichtung neuer Zwischenlager am Anlagenstandort
  • 28. 20.04.2016 28 3.3 Stilllegung und Zwischenlagerung (2) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL  Genehmigung eines Zwischenlagers am Standort einer stillzulegenden kerntechnischen Anlage kann erfolgen nach: – § 7 StrlSchV Umgangsgenehmigung (wie dargestellt) – Erstreckung der Stilllegungsgenehmigung nach § 7 Absatz 3 AtG auf die Zwischenlagerung • Umgangsgenehmigung wird dann darin eingeschlossen • Genehmigung gilt aber nur bis zum Abschluss des Abbaus • Darüber hinausgehende Zwischenlagerung bedarf gesonderter Genehmigung
  • 29. 20.04.2016 29 3.3 Stilllegung und Zwischenlagerung (3) Beate Kallenbach-Herbert – Atomrechtliche Genehmigungsverfahren ZL  Entsorgungskonzept ist zentraler Bestanteil der Rückbauplanung  Entkopplung der Genehmigungen für Rückbau und Zwischenlager daher ggb. der Öffentlichkeit schwer vermittelbar → Konfliktpotenzial  Insbesondere, da Genehmigung nach § 7 StrlSchV keine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht  Einbeziehung der Zwischenlagerung in Stilllegungsgenehmigung sollte geprüft werden Bedingungen im Fall getrennter Genehmigungsverfahren: Verfahren nach § 7 AtG Verfahren nach § 7 StrlSchV Zweck Stilllegung einer kerntechnischen Anlage Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle UVP UVP-Pflicht Einzelfallprüfung, ggf. keine UVP Förmliche Öffentlichkeits- beteiligung Auslegung der Unterlagen Erörterungstermin Nicht erforderlich