In seinem Vortrag im Rahmen der DOAG Konferenz 2010 in Nürnberg beschrieb Michael Paege, OPITZ CONSULTING Direktor Lizenzmanagement-Beratung und bei der DOAG zuständig für das Competence Center Lizenzierung, Lizenzierungsregeln von Oracle beim Einsatz von VMWare und Aussagen aus einer DOAG Umfrage.
OC|Weekly Talk - Mitarbeiterführung in Zeiten von Social Distance
Oracle Lizenzierung bei Einsatz von Virtualisierungslösungen - DOAG Konferenz 2010 - OPITZ CONSULTING - Michael Paege
1. Oracle Lizenzierung bei Einsatz
von Virtualisierungslösungen
Michael Paege, Competence Center Lizenzierung,
DOAG
2. Vorstellung
• Michael Paege
• Hauptamtlich: bei OPITZ CONSULTING
• Direktor Lizenzmanagement-Beratung
• Lizenzberatung
• qualifizierter LMS Auditor
• Ehrenamtlich: DOAG
• Vorstand
• Leiter Competence Center Lizenzfragen
17.11.2010 DOAG 2010 Konferenz: Michael Paege: Oracle Lizenzierung bei Einsatz von Virtualisierungslösungen 2
3. Vorstellung
• Competence Center Lizenzfragen
• Informiert über Lizenzierungsregeln und –praktiken bei Oracle
• Bündelt und kommuniziert die Interessen der Mitglieder in
Richtung Oracle
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4. Agenda
• 1 – Lizenzformen
• 2 – Lizenzmetriken
• 3 – Multicore-CPUs,
• 4 – Partitionierung und Virtualisierung
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5. Lizenzformen
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6. Lizenzformen
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7. Agenda
• 1 – Lizenzformen
• 2 – Lizenzmetriken
• 3 – Support
• 4 – Multicore-CPUs,
• 5 – Partitionierung und Virtualisierung
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8. Lizenzmetriken
Named User Plus Prozessor
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9. Lizenzmetriken: Named User Plus
NAMED USER PLUS Beispiel
12
HP
Ein Einzelbenutzer, der zur
Verwendung der Oracle Programme 10
berechtigt ist, die auf einem
Sun
einzelnen oder mehreren Servern 40
installiert sind
- unabhängig davon, ob der Linux
18
Benutzer die Programme jemals
aktiv verwendet. 80 Benutzer
unabhängig vom Hardwarehersteller
Ein nicht-benutzerbedientes Gerät unabhängig vom Betriebssystem
zählt ebenfalls als Named User Plus. unabhängig von der Anzahl der Server
(mit Ausnahme der Mindestvorgaben)
unabhängig vom Release
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10. Lizenzmetriken: Named User Plus
Nur verwendbar, wenn die Benutzeranzahl ermittelt werden kann
Automatische Stapelverarbeitung zulässig
Alle Personen und nicht-benutzerbetriebenen Geräte mit
Programmzugriff müssen lizenziert werden
Anzahl der erforderlichen Lizenzen: Mindestanzahl oder Gesamtanzahl
der tatsächlichen Benutzer mit Datenbankzugriff (Ausschlag gebend ist
die größere Zahl)
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11. Lizenzmetriken: Prozessor
Zu lizenzieren sind:
alle Prozessoren, auf denen die Beispiel
Oracle Programme installiert sind
und/oder ausgeführt werden
Der Zugriff auf Programme, die auf
Prozessorbasis lizenziert sind, kann
durch interne Benutzer (einschl. Ein Prozessor Zwei Prozessoren
freie Mitarbeiter und
Auftragnehmer) und Dritte erfolgen. 3 Prozessoren
(Gesamtanzahl in dieser Konfiguration)
unabhängig vom Hardwarehersteller
unabhängig vom Betriebssystem Unbeschränkte Anzahl von
unabhängig von der Anzahl der Server
Benutzern
(mit Ausnahme der Mindestvorgaben)
unabhängig vom Release
Multicore-Prozessoren: siehe gesonderter Vortrag
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12. Lizenzmetriken: Prozessor
Unabhängig von Benutzeranzahl
Sinnvoll, wenn wirtschaftlicher als Named-User-Plus-Metrik
Automatische Stapelverarbeitung zulässig
Mindestvorgaben für Oracle10g Database SE One, SE und EE: 1
Prozessor je Server
Bei TimesTen-InMemoryDB zusätzlich abhängig von Speichergröße
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13. Auswahl der Metrik
auf ein- und demselben Server
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14. Mindest-Lizenzierung
• DB Standard Edition One
• NUP: 5 NUP
• CPU: 1 CPU
• DB Standard Edition, auch mit RAC
• NUP: 5 NUP
• CPU: 1 CPU
• DB Enterprise Edition*
• NUP: 25 NUP pro CPU
• CPU: 1 CPU
• Application Server SE1
• NUP: 5 NUP
• CPU: 1 CPU
• Application Server Standard Edition*, EE*
• NUP: 10 NUP pro CPU
• CPU: 1 CPU
* Die Anzahl der benötigten Prozessorlizenzen wird über den Prozessortyp
und den zugehörigen Faktor berechnet!
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15. Höchstvorgaben
• Standard Edition One
• 2 Prozessorsockets
• Standard Edition
• 4 Prozessorsockets
• Standard Edition mit RAC
• 4 Prozessorsockets insgesamt (4x1 oder 2x2 CPU-Cluster)
• Nur bei 10g/11g
• Nur mit ASM und Oracle Cluster Ready Services
• Auch Stretched Cluster erlaubt
• Enterprise Edition
• Keine Höchstvorgaben
• Die Anzahl der benötigten Prozessorlizenzen wird über den Prozessortyp und
den zugehörigen Faktor berechnet!
die Regelung bzgl. der Sockets gilt retroaktiv
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16. Optionen und Packs der Enterprise Edition
• Optionen der Enterprise Edition ...
• Real Application Cluster
• Partitioning
• …
• Sowie die Packs der Enterprise Edition ...
• Diagnostic Pack*
• Tuning Pack*
• …
... müssen analog zur Datenbank lizenziert werden
(gleiche Anzahl NUP bzw. Prozessoren)
* Tuning Pack erfordert Diagnostik Pack
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17. Agenda
• 1 – Lizenzformen
• 2 – Lizenzmetriken
• 3 – Multicore-CPUs,
• 4 – Partitionierung und Virtualisierung
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18. Hyperthreading
z. B. Intel Pentium 4
mit Hyper-Threading (Xeon)
Ein einzelner Prozessor mit Hyper-Threading-
Technologie erscheint aktuellen Betriebssystemen
und Anwendungen als zwei virtuelle Prozessoren.
Der Prozessor kann zwei verschiedene Aufgaben
gleichzeitig bearbeiten, sonst ungenutzt bleibende
Ressourcen verwenden und mehr Aufgaben in
derselben Zeit erledigen.
Hierdurch können Leistungssteigerungen von bis zu
30% erreicht werden.
„Multiprocessing in einem Single-Processor“
17.11.2010 DOAG 2010 Konferenz: Michael Paege: Oracle-Lizenzierung bei Einsatz von Virtualisierungslösungen 18
19. Hyperthreading
Lizenzierung:
Oracle zählt nur real existierende CPUs/Cores.
Da HT-Technologie lediglich virtuelle CPUs schafft,
sind nur die physischen CPUs/Cores zu lizenzieren.
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20. Anzahl der zu lizenzierenden Prozessoren
SE1, SE: Anzahl CPU = Anzahl “gefüllte Prozesorsockets”
EE: Anzahl CPU = Anzahl Cores * Faktor
Die Faktoren:
0,25: Sun/FuSi UltraSPARC T1-Prozessoren 1.0 und 1.2 GHz
(nur in bestimmten Server-Modellen),
Sun Netra T2000 1.0 und 1.2 GHz, SPARC T3
0,5: Sun/FuSi UltraSPARC T1 1.4 GHz, UltraSPARC T2+, Intel, AMD
0,75: Sun und Fujitsu SPARC64 VI, VII, Sun UltraSPARC IV, IV+ oder
frühere Multicore Proz., Sun UltraSPARC T2, HP PA-RISC, IBM
Power5+ oder frühere Multicore-Proz.
1,0: IBM Power6, IBM System z (z10 oder früher),
alle Single-Core-Prozessoren,
alle anderen Multicore-Prozessoren
Siehe: http://www.oracle.com/corporate/contracts/library/processor-core-factor-table.pdf
Anmerkung: zum Zeitpunkt des Vortrags war dieses oben genannte PDF nicht aktuell,
sondern dieses:
http://www.oracle.com/us/corporate/contracts/processor-core-factor-table-070634.pdf
Die Regelung bzgl. der Sockets gilt retroaktiv
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21. Beispiel
• Server: 2 Quadcore CPU Intel im 4 Socket-Mainboard
• Standard Edition möglich,
2 CPU lizenzieren
oder tats. Useranzahl (Minimum: 5 NUP)
• wenn Enterprise Edition technisch notwendig,
2 * 4 * 0,5 = 4 CPU lizenzieren
bzw. mind. 4 * 25 = 100 Named User Plus
• Standard Edition One möglich?
Nein, da 4 Socket Mainboard
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22. Agenda
• 1 – Lizenzformen
• 2 – Lizenzmetriken
• 3 – Multicore-CPUs,
• 4 – Partitionierung und Virtualisierung
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23. Markt für Virtualisierungslösungen (incl. Desktop)
• VMware ist mit großem Abstand Marktführer
• Das bestätigt auch die DOAG-Umfrage:
Andere Hyper V
0.4% Xen
9.3% 2.1%
Oracle VM
8.6%
79.6%
VM Ware
Quelle: Gartner
17.11.2010 DOAG 2010 Konferenz: Michael Paege: Oracle-Lizenzierung bei Einsatz von Virtualisierungslösungen 23
24. Oracle-Kernaussagen zur Nutzung von (x86)Virtualiserungslösungen
• Die Oracle Datenbank kann unter VMware, XEN, Hyper V und
Oracle VM unter produktiven Bedingungen betrieben werden
• Kunden, die eine Oracle Datenbank auf Basis einer der obigen
Virtualisierungstechnologien betreiben und einen gültigen
Supportvertrag besitzen, erhalten Support.
Anmerkung der DOAG:
- Hilfe bei bekannten Problemen
- bei unbekannten Problemen muss der Kunde nachweisen, dass
dieses Problem auch auf nativer Hardware/Betriebssystem auftritt
Quelle: Datenbanken und x86-Virtualisierung (Oracle-Paper)
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25. Lizenz-Hintergrund
Partitionierung
Partitionierung bedeutet die Segmentierung eines Servers in einzelne unabhängige
Sektionen, denen System-Ressourcen zugewiesen werden
Lizenzierung (http://www.oracle.com/us/corporate/pricing/partitioning-070609.pdf)
Oracle unterscheidet zwischen Hard- und Software-Partitionierung
Bei Software-Partitionierung (=Segmentierung durch Betriebssystem-Ressource-
Manager) müssen alle vorhandenen Prozessoren des Servers bzw. des
Serververbunds lizenziert sein
(Beispiele für SW-Partitionierung: Solaris 9 Resource Containers, AIX Workload
Manager,HP Process Ressource Manager, Affinity, OracleVM, VMware …)
Bei Hardware-Partionierung werden nur die zugewiesenen Prozessoren lizenziert.
(Beispiele für HW-Partitionierung: Solaris 10 Container (capped), Dynamic
Reconfiguration DR, LPAR (sowie DLPAR bei AIX 5.2), Micro Partitions
(capped), vPar, nPar, Integrity Virtual Machine (capped), Secure Ressource Partitions
(capped), Fujitsu‘s PPAR, OracleVM (!) …)
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26. Beispiel 1
Beispiel 1:
1 Server, 8 Quadcore Prozessoren Intel, VMWare, 2 Prozessoren mit Oracle
DB Enterprise Edition lizenztechnisch notwendig
8 * 4 * 0,5 = 16 Prozessoren zu lizenzieren
bzw. mindestens 16 * 25 = 400 NUP
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27. Beispiel 2
Beispiel 2:
5 Server, je 2 Quadcore Prozessoren Intel, VMWare, 2 Prozessoren mit Oracle
Standard Edition One lizenztechnisch möglich
2 * 5 = 10 Prozessoren zu lizenzieren
bzw. mindestens 5 NUP
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28. Andere Datenbank-Hersteller
Quelle: Datenbanken und x86-Virtualisierung (Oracle-Paper)
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29. Umfrage der DOAG
• Zeitraum: 21. September - 6. Oktober 2010
• www.doag.org
• Anzahl Teilnehmer: 420
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30. Ergebnis der Umfrage
Setzen Sie Virtualisierungslösungen ein?
10.5%
Nein
Ja
89.5%
17.11.2010 DOAG Konferenz 2010: Michael Paege: Oracle Lizenzierung bei Einsatz von Viretualisierungslösungen 30
31. Ergebnis der Umfrage
Welche Virtualisierungslösung setzen Sie ein?
Andere 0.4% Hyper V
9.3% 2.1% Xen
Oracle VM
8.6%
79.6%
VM Ware
17.11.2010 DOAG Konferenz 2010: Michael Paege: Oracle Lizenzierung bei Einsatz von Viretualisierungslösungen 31
32. Ergebnis der Umfrage
Sind Sie zufrieden mit der Oracle Regelung, dass bei Einsatz von
Oracle Produkten bei allen Virtualisierungslösungen außer Oracle
VM der komplette Server, ggf. Server-Verbund, lizenziert werden
muss, und nicht nur die zugewiesenen Prozessoren?
Weiß nicht
9.0%
1.9% Ja
Nein
89.1%
17.11.2010 DOAG Konferenz 2010: Michael Paege: Oracle Lizenzierung bei Einsatz von Viretualisierungslösungen 32
33. Ergebnis der Umfrage
Sind Sie zufrieden mit dem Oracle Support beim Einsatz von
Virtualisierungslösungen?
8.5%
Ja
Weiß nicht 46.5%
Nein
45.0%
17.11.2010 DOAG Konferenz 2010: Michael Paege: Oracle Lizenzierung bei Einsatz von Viretualisierungslösungen 33
34. Ergebnis der Umfrage
Könnten Sie sich vorstellen, im Bereich Virtualisierung aufgrund der
derzeitigen Lizenzregelung auch Datenbank-Produkte anderer
Hersteller einzusetzen?
15.8%
Weiß nicht
Nein 11.9%
Ja
72.3%
17.11.2010 DOAG Konferenz 2010: Michael Paege: Oracle Lizenzierung bei Einsatz von Viretualisierungslösungen 34
35. Cloud Computing
Die Situation im Cloud Computing ist noch problematischer!
• Es gibt Policies für folgende Cloud-Anbieter:
• Amazon Elastic Compute Cloud (EC2)
• Amazon Simple Storage Service
• Hier werden virtuelle Cores als physikalische Cores
gewertet, Prozessor-Metrik ist Pflicht.
• Für unternehmenseigene Clouds oder Clouds anderer Anbieter
gelten die normalen Lizenzregeln. Dies führt zu unklaren
Einsatzbedingungen aufgrund von Intransparenz bei
Hardware/Betriebssystem in der Cloud
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36. Schlussfolgerungen
• Hohe Beteiligung an der Umfrage
--> Das Thema brennt!
• VMware ist mit großem Abstand Marktführer in Deutschland
• Situation bzgl. Support ist unklar, aber nicht im Anwenderfokus
• Sehr hohe Unzufriedenheit mit den Oracle Lizenzierungsregeln
bzgl. Einsatz von Virtualisierungslösungen
• Bei den Lizenzierungsregeln hat der Wettbewerb (Datenbank-
Hersteller) deutlich bessere Angebote als Oracle
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37. Die DOAG empfiehlt
• Oracle sollte:
• Andere Virtualisierungslösungen gleich behandeln wie Oracle VM
• Nur zugewiesene Prozessoren lizenzieren
• Vollständigen Support der Oracle-Produkte auf VMware bieten
• Als Nr. 1 der Datenbank-Hersteller nicht versuchen, den Einsatz
der eigenen Virtualisierungslösung zu erzwingen
17.11.2010 DOAG Konferenz 2010: Michael Paege: Oracle Lizenzierung bei Einsatz von Viretualisierungslösungen 37
38. Wo kommen diese Aussagen her ?
Siehe hier: http://www.doag.org/news/2009/news25/
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39. Noch Fragen ?
Oder auch:
•Am DOAG-Info-Stand
FRAGEN
A N TWORTEN
michael.paege@doag.org
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