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                           mitteilung
    DATUM    19. März 2012
  NUMMER     76
SPERRFRIST   Montag, 10.30 Uhr



             Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum

             Bundesverbraucherministerin Aigner gibt den Startschuss für eine
             deutschlandweite Aufklärungsaktion zum Mindesthaltbarkeitsdatum /
             Verbraucherinformation in rund 21.000 Supermärkten in Deutschland


             Rund 82 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder Bundesbürger im Jahr allein in seinem Haushalt
             weg – das sind zwei voll gepackte Einkaufswagen. Zu oft landen wertvolle Lebensmittel im
             Müll, die noch einwandfrei genießbar sind – ein Grund dafür ist der Umgang der Verbrauche-
             rinnen und Verbraucher mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. „Das Mindesthaltbarkeitsdatum
             ist kein Wegwerfdatum, sondern eine Orientierungshilfe. In der Regel ist ein Produkt auch
             nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch mehrere Tage bestens genießbar“, sagte
             Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute in Berlin. Gemeinsam mit dem Präsiden-
             ten des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL), Friedhelm
             Dornseifer, startete die Verbraucherministerin am Montag eine bundesweite Aufklärungsak-
             tion im Einzelhandel über das Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Rahmen der Aktion sollen über
             vier Millionen Flyer und Informationskarten in rund 21.000 Supermärkten in ganz Deutsch-
             land verteilt werden. „Mit dieser Aktion erreichen wir über die Hälfte der Lebensmittelge-
             schäfte in Deutschland“, sagte Dornseifer. „Wir helfen gerne bei der Aufklärung und hoffen,
             dass künftig mehr Produkte auf dem Teller statt in der Tonne landen“, so der Präsident des
             Branchenverbandes.


             Flyer und Servicekarte des Bundesministeriums beantworten die wichtigsten Fragen
             rund um die Kennzeichnung mit Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum. Bei richti-
             ger Lagerung können Produkte in den meisten Fällen auch nach Ablauf des MHD ohne Be-
             denken gegessen oder getrunken werden. Aigner: „Ist das aufgedruckte MHD erreicht oder
             überschritten, sollten die eigenen Sinne den Gütetest übernehmen: Sehen, riechen und pro-
DATUM    19. März 2012                                                                         SEITE 2 VON 2

  NUMMER     76
SPERRFRIST   Montag, 10.30 Uhr


             bieren – das gibt in den meisten Fällen schnell Aufschluss darüber, ob ein Lebensmittel noch
             bedenkenlos genießbar ist.“ Häufig gestellte Fragen rund um die Haltbarkeit von Lebensmit-
             teln beantworten die neuen, handlichen Servicekarten des Bundesverbraucherministeriums,
             die neben den Flyern in vielen Supermärkten ausliegen. Das Info-Material ist ab sofort auch
             kostenlos abrufbar im Internet unter www.bmelv.de.


             Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist in Europa seit 30 Jahren gesetzlich vorgeschrie-
             ben. Für die Verbraucher ist das MHD eine wertvolle Orientierungshilfe: Es gibt an, bis zu
             welchem Datum das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Ei-
             genschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert mindestens behält.


             Für besonders leicht verderbliche Produkte wie Hackfleisch oder frisches Geflügel ist dage-
             gen ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben. Dieses gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein
             Lebensmittel tatsächlich verbraucht sein sollte. Der Grund: Bestimmte Lebensmittel sind be-
             sonders anfällig für den Verderb durch Keime, die sich innerhalb weniger Tagen schnell ver-
             mehren und dann gesundheitsschädlich sein können. Bei solch sensiblen Lebensmitteln soll-
             ten die genannten Lagerungsbedingungen unbedingt eingehalten werden. Darüber hinaus
             sollte die Kühlkette beim Transport dieser Produkte vom Geschäft nach Hause nur so kurz
             wie möglich unterbrochen werden. Produkte mit einem Verbrauchsdatum sollten nach Ablauf
             der Frist nicht mehr verzehrt werden.

             Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums
             haben 81 Prozent der Deutschen die aktuelle Diskussion über das Mindesthaltbarkeitsdatum
             verfolgt. Fast jeder fünfte Verbraucher erklärt, er habe seinen Umgang mit Lebensmitteln in
             letzter Zeit bereits verändert, darunter deutlich mehr Frauen (23 Prozent) als Männer (14).


             Weitere Informationen über die bundesweite MHD-Aktion und das Thema „Wertschätzung
             von Lebensmitteln“ sowie über aktuelle Zahlen aus der BMELV-Studie unter www.bmelv.de



             Aktueller Terminhinweis für die Medien:
             Experten aus Industrie, Handel, Gastronomie und Landwirtschaft sowie Verbraucherschüt-
             zer, Vertreter von Kirchen und NGO’s werden auf Einladung von Bundesministerin Ilse Aig-
             ner bei einer Konferenz am 27. März in Berlin gemeinsam über Strategien gegen die Le-
             bensmittelverschwendung beraten. Zur Konferenz startet das Bundesverbraucherministerium
             eine breit angelegte Informationskampagne mit dem Titel „Zu gut für die Tonne“, die
             über Fragen des Mindesthaltbarkeitsdatums hinausgeht.
             Eine gesonderte Presseeinladung geht Ihnen in den kommenden Tagen zu.

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  • 1. Pressestelle Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Presse- HAUSANSCHRIFT TEL +49 (0)30 18 529 - 3170 FAX +49 (0)30 18 529 - 3179 E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de INTERNET www.bmelv.de mitteilung DATUM 19. März 2012 NUMMER 76 SPERRFRIST Montag, 10.30 Uhr Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum Bundesverbraucherministerin Aigner gibt den Startschuss für eine deutschlandweite Aufklärungsaktion zum Mindesthaltbarkeitsdatum / Verbraucherinformation in rund 21.000 Supermärkten in Deutschland Rund 82 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder Bundesbürger im Jahr allein in seinem Haushalt weg – das sind zwei voll gepackte Einkaufswagen. Zu oft landen wertvolle Lebensmittel im Müll, die noch einwandfrei genießbar sind – ein Grund dafür ist der Umgang der Verbrauche- rinnen und Verbraucher mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. „Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum, sondern eine Orientierungshilfe. In der Regel ist ein Produkt auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch mehrere Tage bestens genießbar“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute in Berlin. Gemeinsam mit dem Präsiden- ten des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL), Friedhelm Dornseifer, startete die Verbraucherministerin am Montag eine bundesweite Aufklärungsak- tion im Einzelhandel über das Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Rahmen der Aktion sollen über vier Millionen Flyer und Informationskarten in rund 21.000 Supermärkten in ganz Deutsch- land verteilt werden. „Mit dieser Aktion erreichen wir über die Hälfte der Lebensmittelge- schäfte in Deutschland“, sagte Dornseifer. „Wir helfen gerne bei der Aufklärung und hoffen, dass künftig mehr Produkte auf dem Teller statt in der Tonne landen“, so der Präsident des Branchenverbandes. Flyer und Servicekarte des Bundesministeriums beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Kennzeichnung mit Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum. Bei richti- ger Lagerung können Produkte in den meisten Fällen auch nach Ablauf des MHD ohne Be- denken gegessen oder getrunken werden. Aigner: „Ist das aufgedruckte MHD erreicht oder überschritten, sollten die eigenen Sinne den Gütetest übernehmen: Sehen, riechen und pro-
  • 2. DATUM 19. März 2012 SEITE 2 VON 2 NUMMER 76 SPERRFRIST Montag, 10.30 Uhr bieren – das gibt in den meisten Fällen schnell Aufschluss darüber, ob ein Lebensmittel noch bedenkenlos genießbar ist.“ Häufig gestellte Fragen rund um die Haltbarkeit von Lebensmit- teln beantworten die neuen, handlichen Servicekarten des Bundesverbraucherministeriums, die neben den Flyern in vielen Supermärkten ausliegen. Das Info-Material ist ab sofort auch kostenlos abrufbar im Internet unter www.bmelv.de. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist in Europa seit 30 Jahren gesetzlich vorgeschrie- ben. Für die Verbraucher ist das MHD eine wertvolle Orientierungshilfe: Es gibt an, bis zu welchem Datum das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Ei- genschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert mindestens behält. Für besonders leicht verderbliche Produkte wie Hackfleisch oder frisches Geflügel ist dage- gen ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben. Dieses gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel tatsächlich verbraucht sein sollte. Der Grund: Bestimmte Lebensmittel sind be- sonders anfällig für den Verderb durch Keime, die sich innerhalb weniger Tagen schnell ver- mehren und dann gesundheitsschädlich sein können. Bei solch sensiblen Lebensmitteln soll- ten die genannten Lagerungsbedingungen unbedingt eingehalten werden. Darüber hinaus sollte die Kühlkette beim Transport dieser Produkte vom Geschäft nach Hause nur so kurz wie möglich unterbrochen werden. Produkte mit einem Verbrauchsdatum sollten nach Ablauf der Frist nicht mehr verzehrt werden. Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums haben 81 Prozent der Deutschen die aktuelle Diskussion über das Mindesthaltbarkeitsdatum verfolgt. Fast jeder fünfte Verbraucher erklärt, er habe seinen Umgang mit Lebensmitteln in letzter Zeit bereits verändert, darunter deutlich mehr Frauen (23 Prozent) als Männer (14). Weitere Informationen über die bundesweite MHD-Aktion und das Thema „Wertschätzung von Lebensmitteln“ sowie über aktuelle Zahlen aus der BMELV-Studie unter www.bmelv.de Aktueller Terminhinweis für die Medien: Experten aus Industrie, Handel, Gastronomie und Landwirtschaft sowie Verbraucherschüt- zer, Vertreter von Kirchen und NGO’s werden auf Einladung von Bundesministerin Ilse Aig- ner bei einer Konferenz am 27. März in Berlin gemeinsam über Strategien gegen die Le- bensmittelverschwendung beraten. Zur Konferenz startet das Bundesverbraucherministerium eine breit angelegte Informationskampagne mit dem Titel „Zu gut für die Tonne“, die über Fragen des Mindesthaltbarkeitsdatums hinausgeht. Eine gesonderte Presseeinladung geht Ihnen in den kommenden Tagen zu.