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„Sicherer Handel auf
allen Kanälen“
Veranstaltung der IHK Siegen am 11. März 2016
Dauer: 10.00 – 12.00 Uhr
Inhalt / Übersicht
I. Einführung / Überblick
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
1. Inhalte (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild)
2. Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB
5. Produktkennzeichnungen
6. Preisangaben
7. Versand-Informationen
8. Bestell-Ablauf
9. Vertragsschluss
10.Marketing
11.Haftung für Inhalte / Links
12.Abmahnungen
I. Einführung / Überblick
Einführung E-Commerce
Besonderheiten von Händlern ggü.Verbrauchern
ChecklisteWebshop
I. Einführung / Überblick
Einführung E-Commerce
 E-Commerce:Veräußerung vonWaren / Dienstleistungen via
Internet
 allg. zivilrechtliche Grundlagen, wie bei „Offline“-Verträgen
auch
 aber: z.T. Besonderheiten aufgrund der techn. Besonderheiten
desWWW
I. Einführung / Überblick
Besonderheiten von Händlern ggü.Verbrauchern
 Verträge mitVerbrauchern (B2C) = zahlreiche Händler-
Pflichten wegen zwingendemVerbraucherrecht (D + EU)
 Bsp.:
 Widerrufsrecht
 Rücknahmepflicht (Elektronik)
 versch. Informationspflichten…
I. Einführung / Überblick
Checkliste Webshop
 Die wichtigsten Punkte einesWebshops aus jur. Sicht (I.):
 Domainrecht (Namens-, Marken- &Wettbewerbsrecht)
 Inhalte (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild)
 Anbieterkennzeichnung (Impressum)
 Datenschutzerklärung (Social Plugins, Cookies, Analyse-
Software, Newsletter, Kunden-Login)
 Haftung für Inhalte / Links
I. Einführung / Überblick
Checkliste Webshop
 Die wichtigsten Punkte einesWebshops aus jur. Sicht (II.):
 Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2C- / B2B-AGB)
 Widerrufsbelehrung (Form & Frist)
 Produktkennzeichnungen (Texte, Fotos)
 Preisangaben (netto und / oder brutto, Grundpreis)
 Versand-Informationen (Kosten, Zeiten)
 Bestell-Ablauf (Checkout-Site, „Button-Lösung“)
 Vertragsschluss (Eingangsbestätigung /Vertragsannahme)
 besondere Hinweis- / Handlungspflichten (BattG, AltölVO…)
I. Einführung / Überblick
Checkliste Webshop
 Die wichtigsten Punkte einesWebshops aus jur. Sicht (III.):
 ggf. Jugendschutz (Altersverifikation)
 Zielgruppe Kunden (B2C und / oder B2B?)
 Besonderheiten bei digitalen Gütern / Downloads (zusätzl. Info-
Pflichten, vorzeitiger Ablauf Widerrufsrecht, DRM...)
 Marketing (E-Mail-Werbung / Newsletter, SEO/SEM/SEA,
AdWords, Gütesiegel, Garantien)
I. Einführung / Überblick
Checkliste Webshop
 Die wichtigsten Punkte einesWebshops aus jur. Sicht (IV.):
 ggf. Info-Pflichten Ladenlokal
 Besonderheiten bei Social Media Profilen (Facebook,Twitter,
Youtube, Google+, Xing,WhatsApp...)
 andere Handelsplattformen (eBay, Amazon, Dawanda...)
 ggf. Markenrecht (eigene / fremde Marken)
 Besonderheiten bei Cross-Border-Shops (Liefergebiet D, EU
oder weltweit?)
II. Zentrale Problemfelder im
E-Commerce
1. Inhalte
2. Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB
5. Produktkennzeichnungen
6. Preisangaben
7. Versand-Informationen
8. Bestell-Ablauf
9. Vertragsschluss
10.Marketing
11.Haftung für Inhalte / Links
12.Abmahnungen
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
1. Inhalte
 Urheberrecht entsteht kraft Gesetzes
 für urheberrechtlichen Schutz in D grdsl.
 Registereintragung
 Kennzeichnung (z.B. „©“ o.ä.)
 Anbringung von technischen Schutzmaßnahmen (Kopierschutz)
nicht erforderlich
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
1. Inhalte
 unterschiedliche Werkarten, z.B.
 Texte
 Fotos
 Grafiken
 Filme
 Musik
 Werke derTanzkunst
 Gemälde
 Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
1. Inhalte
 Voraussetzung für Entstehung des Urheberrechts: ausreichende
Schaffenshöhe (auch Schöpfungshöhe genannt)
 persönliche geistige Schöpfung 
 alltägliche, routinemäßige Leistung 
 nicht Quantität, sondern eher Qualität entscheidend
 Bsp.:
 Online-Produktbeschreibung 
 einzelnerTweet 
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
1. Inhalte
 auch sog. „kleine Münze“ geschützt (z.B. kurzeWerbetexte,
Produktbeschreibungen)
 Sonderfall Fotos: unabhängig von der Qualität eines Fotos
unterfällt jede Aufnahme dem Schutz des UrhG
 Urheberrecht als solches nicht übertragbar (aber vererbbar), nur
Nutzungsrechte können an Dritte übertragen werden (sog.
Lizenzen)
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
1. Inhalte
 Checkliste: zulässige Inhalte für Websites
 selbst geschaffene Inhalte (die nicht gegen Gesetze verstoßen oder
sittenwidrig sind)
 fremde Inhalte mit Einwilligung für konkreten Verwendungszeck
(z.B. für Print- und / oder Online-Nutzung etc.)
 Inhalte ohne ausreichende Schaffenshöhe (Abgrenzung schwierig)
 sog. gemeinfreie Inhalte (z.B. Urteils- oder Gesetzestexte)
 Zitate (nur als Beleg für eigene Leistung, mit Kennzeichnung &
Quellennachweis)
 Personen-Fotos (im Zweifel mit Einwilligung des / der Abgebildeten)
II. Zentrale Problemfelder im
E-Commerce
1. Inhalte
2. Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB
5. Produktkennzeichnungen
6. Preisangaben
7. Versand-Informationen
8. Bestell-Ablauf
9. Vertragsschluss
10.Marketing
11.Haftung für Inhalte / Links
12.Abmahnungen
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
2. Impressum
 Impressum enthält inhaltlichVerantwortlichen für Website
 jede nicht nur rein privateWebsite benötigt ein Impressum
 somit auch jeder Webshop (unabhängig von der Höhe der
Kundenzahlen, Umsätze etc.)
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
2. Impressum
 Gestaltung des Impressum-Menüpunkts:
 leicht erkennbar („Impressum“, „Kontakt“ o.ä.)
 unmittelbar erreichbar (max. 2 Mausklicks, von jeder
Einzelseite aus)
 ständig verfügbar (z.B. auch dann, wenn Shop im
„Wartungsmodus“ o.ä.)
 Tipp: so wenig wie möglich andere Inhalte im Impressum
aufnehmen (z.B. Datenschutzhinweise o.ä.)
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
2. Impressum
 Angaben im Impressum (I.), allg.:
 Vor- und Nachname / Firma inkl. Rechtsformzusatz
 ladungsfähige Anschrift
 Kontaktdaten (Tel., E-Mail, ggf. Fax)
 Vertretungsberechtigte (z.B. GmbH-Geschäftsführer)
 Registernr. & Registergericht (z.B. bei GmbH)
 Umsatzsteuer-ID-Nr. (falls vorhanden)
 InhaltlichVerantwortlicher (natürliche Person)
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
2. Impressum
 Angaben im Impressum (II.), speziell:
 Hinweis auf OS-Plattform (Hinweistext + Link zu
„http://ec.europa.eu/consumers/odr“)
 Öffnungs- / Service-Zeiten (inkl. Kontaktdaten)
 Rückverweis auf soziale Medien (falls Profile sozialer Medien
wegen des Impressums aufWebsite verweisen)
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
2. Impressum
 Angaben im Impressum (III.), bei reglementierten Berufen:
 Berufsbezeichnung (z.B. Rechtsanwalt, Apotheker…) & Land, in
dem sie verliehen wurde
 Kammer / Aufsichtsbehörde (inkl. Anschrift & Kontaktdaten)
 Berufsrecht (Nennung & Link)
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
2. Impressum
 Angaben im Impressum (IV.), sonst.:
 Urheberrechtsnachweise (z.B. für Stock-Fotos)
 Angaben gemäß DL-InfoV (bei Dienstleistungen)
 Haftungshinweis („Disclaimer“)
 Sonstiges (Bankverbindung, Öffnungszeiten…)
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
2. Impressum
Verantwortlich i.S.d.Telemedienrechts für die Domain xyz.de sowie für die Facebook-Seite
xyz, dasTwitter-Profil xyz und für die LinkedIn-Präsenz xyz:
Mustermann GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Musterstr. 123
12345 Musterhausen
Tel. 020-12345678, Fax: 020-12345679, E-Mail: info@mustermann.de
Registereintrag: AG Musterhausen, Nr. HRB 1234
Umsatzsteuer-Identifikationsnr. :DE 123456789
Service / Reklamationen: Unseren Service erreichenSie unter derTelefonnr. 020-987654321
sowie per E-Mail unter service@mustemann-gmbh.de.
Inhaltlich verantwortlich: Marion Mustermann (Anschrift s.o.)
Infos zur Online-Streitbeilegung: Die Internetplattform zur Online-Beilegung von
Streitigkeiten der EU („OS-Plattform“) ist unter folgendem Link erreichbar:
www.ec.europa.eu/consumers/odr (E-Mail-Adresse s.o.).
MUSTER-IMPRESSUM
II. Zentrale Problemfelder im
E-Commerce
1. Inhalte
2. Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB
5. Produktkennzeichnungen
6. Preisangaben
7. Versand-Informationen
8. Bestell-Ablauf
9. Vertragsschluss
10.Marketing
11.Haftung für Inhalte / Links
12.Abmahnungen
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
3. Datenschutzerklärung
 jeder Webshop benötigt auch eine Datenschutzerklärung (DSE)
 Gestaltung des DSE-Menüpunkts (ähnlich wie Impressum):
 leicht erkennbar („Datenschutz“, „Hinweise zum Datenschutz“ o.ä.)
 unmittelbar erreichbar (max. 2 Mausklicks, von jeder Einzelseite aus)
 ständig verfügbar (z.B. auch dann, wenn Shop im „Wartungsmodus“
o.ä.)
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
3. Datenschutzerklärung
 DSE-Inhalte u.a.:
 Datenschutzgrundsätze
 Erhebung /Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten
 Datenübertragung an Dritte
 Nutzung von Log-Files
 ggf. Analyse-Software
 Einsatz von Cookies
 Einbindung von Social Plugins
 Auskunftsrecht
 Ansprechpartner / Datenschutzbeauftragter (Name, Anschrift & Kontaktdaten)
II. Zentrale Problemfelder im
E-Commerce
1. Inhalte
2. Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB
5. Produktkennzeichnungen
6. Preisangaben
7. Versand-Informationen
8. Bestell-Ablauf
9. Vertragsschluss
10.Marketing
11.Haftung für Inhalte / Links
12.Abmahnungen
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
4. AGB
 Allgemeine Geschäftsbedingungen = für eineVielzahl von
Verträgen vorformulierte Bedingungen
 einzelne (Kauf-)Verträge = Individualvereinbarung
 fehlerhafte AGB-Klauseln gehen im Zweifel zu Lasten des
Verwenders (also des Händlers)
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
4. AGB
 keine Pflicht zurVerwendung von AGB
 werden AGB verwendet, müssen diese inhaltlich & formell
korrekt sein
 inzwischen wegen zahlreicher Info-Pflichten im B2C-Bereich
eine „Quasi-Nutzungspflicht“
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
4. AGB
 AGB müssen vorVertragsschluss & zumutbar zur Kenntnis
genommen werden können
 also: idealerweise eigener Menüpunkt mit Online-AGB-Text +
Möglichkeit zum Ausdruck & Download (PDF)
 Achtung: Kopierte Fremd-AGB
 kann Urheberrechtsverstoß bedeuten
 müssen nicht zwingend für eigenen Shop passen
II. Zentrale Problemfelder im
E-Commerce
1. Inhalte
2. Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB
5. Produktkennzeichnungen
6. Preisangaben
7. Versand-Informationen
8. Bestell-Ablauf
9. Vertragsschluss
10.Marketing
11.Haftung für Inhalte / Links
12.Abmahnungen
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
5. Produktkennzeichnungen
 Produktkennzeichnung: korrekt & umfassend
 Texte: am besten eigene Inhalte (insbesond. Kopien von
Hersteller-Texten nur, wenn Genehmigung dafür besteht)
 Bilder: ggf. Hinweise nötig (z.B. „Zubehör nicht enthalten“,
„Abbildung ähnlich“ etc.)
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
5. Produktkennzeichnungen
 wichtig: die für die Kaufentscheidung des Kunden essentiellen
Merkmale von Ware / Dienstleistung (Preis, Maße, Farbe,
Anzahl, Features…)
 ggf. nicht ausreichend, Produkte „nur“ korrekt zu beschreiben,
es gibt für bestimmte Branchen / Produktkategorien besondere
Hinweis- / Handlungspflichten
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
5. Produktkennzeichnungen
 u.U. besondere Hinweispflichten:
 Alkohol /Tabak (JuSchG)
 FSK18-Filme / -Games (JuSchG)
 Batterien / Akkus (BattG)
 Chemikalien (ChemG, CLP-Verordnung)
 Elektrogeräte (ElektroG)
 Textil-Produkte (TextilkennzVO)
 „weißeWare“ (EnVKG / EnVKVO)
 Spielzeug (GPSGVO)
 Kosmetika (EU-Kosmetikverordnung)
 Nahrungs(ergänzungs)mittel (Health-Claims-Verordnung)
 div., z.B. EinhZeitG,AltölVO, FertigPackVO, ProdSG…
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
5. Produktkennzeichnungen
 u.U. besondere Handlungspflichten:
 Altöl-Rücknahme (AltölVO)
 Registrierung / Rücknahme von Verpackungen (VerpackV)
 Registrierung / Rücknahme von Elektrogeräten (ElektroG)
 Bücher / Buchpreisbindung (BuchPrG)
 Fahrzeugteile (StVZO)
 Werbung Pkw-Verkauf (Pkw-EnVKV)
II. Zentrale Problemfelder im
E-Commerce
1. Inhalte
2. Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB
5. Produktkennzeichnungen
6. Preisangaben
7. Versand-Informationen
8. Bestell-Ablauf
9. Vertragsschluss
10.Marketing
11.Haftung für Inhalte / Links
12.Abmahnungen
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
6. Preisangaben
 Unterscheidung: B2C – B2B
 Preisangaben ggü.Verbrauchern immer Endpreise, d.h. inkl.
MwSt. & aller sonstigen Aufschläge, Zölle, Steuern, Rabatte etc.
 Netto-Preise ausschließlich ggü. Unternehmern möglich
 ggf. Angabe des Grundpreises erf0rderlich
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
6. Preisangaben
 Muster B2C-Preisangabe:
 „10,- EUR inkl. MwSt. zzgl.Versandkosten“ (sprechender Link zur
Übersicht derVersandkosten)
 „10,- EUR inkl. MwSt. zzgl. 4,50 EURVersand“ (bei
Versandkostenpauschale)
 „10,- EUR inkl. MwSt. zzgl.Versandkosten, Grundpreis 5,- EUR / m“
(bei erforderlicher Grundpreisangabe)
 „10,- EUR, umsatzsteuerbefreit nach § 19UStG, zzgl.Versandkosten“
(bei Kleinunternehmerregelung)
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
6. Preisangaben
 Muster B2B-Preisangabe:
 „10,- EUR zzgl. MwSt. &Versandkosten“ (sprechender Link zur
Übersicht derVersandkosten)
 „10,- EUR zzgl. MwSt. & 4,50 EURVersand“ (bei
Versandkostenpauschale)
 „10,- EUR zzgl. MwSt. &Versandkosten, Grundpreis 5,- EUR / m“
(Endpreis mit Grundpreisangabe)
 Pflicht-Hinweis: „Netto-Preise,Verkauf nur an Gewerbetreibende &
Freiberufler“ (Website, AGB, Bestell-Übersicht)
 ggf. Hinweis auf Kleinerunternehmerregelung
II. Zentrale Problemfelder im
E-Commerce
1. Inhalte
2. Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB
5. Produktkennzeichnungen
6. Preisangaben
7. Versand-Informationen
8. Bestell-Ablauf
9. Vertragsschluss
10.Marketing
11.Haftung für Inhalte / Links
12.Abmahnungen
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
7.Versand-Informationen
 Grundsatz: Versandkosten so detailliert wie möglich nennen
 ideal:Tabelle mit Liefergebieten & Preisen
 tabu: „Versandkosten auf Anfrage“, „bei Auslandszustellung
fallen die entsprechenden Preise an“ o.ä.
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
7.Versand-Informationen
 Grundsatz: genaue Bezeichnung des Liefergebiets (D, EU,
weltweit oder nur bestimmte Länder?)
 Bsp.:
 „Wir liefern nur innerhalb Deutschlands“
 „Wir liefern EU-weit“
 „Wir liefern nach Deutschland und die USA“
 „Wir liefern nach Deutschland, Österreich & die Schweiz (DACH-
Region)“
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
7.Versand-Informationen
 Grundsatz: wird keine Lieferzeit angegeben, bedeutet dies grdsl.
sofortigeVerfügbarkeit des Angebots!
 daher: immer Verfügbarkeit / Liefertermin angeben
 Angaben zurVerfügbarkeit auf den einzelnen Produktseiten nennen
 ggf. zusätzlicher Hinweis beiVersand-Infos (z.B. „Soweit nicht anders
angegeben beträgt die Lieferzeit unserer Produkte ca. 5-10Tage.“)
II. Zentrale Problemfelder im
E-Commerce
1. Inhalte
2. Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB
5. Produktkennzeichnungen
6. Preisangaben
7. Versand-Informationen
8. Bestell-Ablauf
9. Vertragsschluss
10.Marketing
11.Haftung für Inhalte / Links
12.Abmahnungen
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
8. Bestell-Ablauf
 seit dem 1. August 2012 sog. „Button-Lösung“ in Kraft
 primäres Ziel: Schutz derVerbraucher vor „Abo-Fallen“
 Auswirkungen auf alleWebshop-Betreiber durch zwingende
Vorgaben für die Gestaltung von
 Bestell-Ablauf
 Bestell-Übersichtsseite („check-0ut“)
 Bestell-Button
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
8. Bestell-Ablauf
 Bestell-Ablauf:
 Kunde muss immer wissen, in welchem Abschnitt der Bestellung er
sich gerade befindet („Schritt 3/5“)
 Kunde muss vor und zurück navigieren können (Buttons „zurück“ &
„weiter“)
 Kunde muss angaben löschen / korrigieren können
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
8. Bestell-Ablauf
 Bestell-Übersichtsseite (zwingende Reihenfolge!):
 Hinweis auf letzte Bestell-Seite (Vertragsschluss)
 sprechender Link auf AGB
 sprechender Link auf Widerrufsbelehrung /Widerrufsformular
 Angabe von Liefer- / Rechnungsadresse
 Angabe der gewählten Zahlungsart
 wesentliche Produktmerkmale + ggf. Produktbild + Einzelpreise +
Endpreis + MwSt.-Satz & -Betrag + Versandkosten + ggf. Angabe zu
Vertragslaufzeit z.B. bei Abos (hervorgehobene Darstellung)
 ggf. sprechender Link auf besondere Pflicht-Infos (BattG, AltölVO etc.)
 eindeutige Beschriftung des Bestell-Buttons
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
8. Bestell-Ablauf
 Bestell-Button (gesetzl.Vorgaben):
 „zahlungspflichtig bestellen“
 „kostenpflichtig bestellen“
 „kaufen“
 „zahlungspflichtigenVertrag abschließen“
 „Gebot abgeben“ (bei Online-Auktionen)
 „Gebot bestätigen“ (bei Online-Auktionen)
 tabu: „bestellen“, „weiter“, „zuschlagen“ o.ä.
II. Zentrale Problemfelder im
E-Commerce
1. Inhalte
2. Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB
5. Produktkennzeichnungen
6. Preisangaben
7. Versand-Informationen
8. Bestell-Ablauf
9. Vertragsschluss
10.Marketing
11.Haftung für Inhalte / Links
12.Abmahnungen
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
9.Vertragsschluss
 Vertragsschluss: 2 übereinstimmendeWillenserklärungen (Angebot
& Annahme) + Konsens über die essentiellenVertragsinhalte
 Vertragsschluss grdsl. auch formlos möglich, also
 (fern)mündlich
 via E-Mail
 per Fax
 konkludent (Kopfnicken, Handschlag o.ä.)
 Ausnahme: Schriftform- / Notarzwang bei bestimmtenVerträgen
(z.B. Hauskauf, GmbH-Gründung)
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
9.Vertragsschluss
 Grundsatz:Verträge sind einzuhalten!
 kein generellesWiderrufs- / Umtauschrecht (aber: Gewährleistung /
Garantie im Falle von Mängeln)
 Ausnahme: 14-tägiges Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht, also bei
Vertragsschluss z.B.
 postalisch
 online / via E-Mail
 per Fax
 perTelefon
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
9.Vertragsschluss
 Vertragsschluss imWebshop:
 Darstellung der Produkte = noch kein bindendes Angebot (nur
Aufforderung zur Angebotsabgabe)
 Bestellung durch Kunden = Angebot
 Annahme durch Händler = Annahme (durch Erklärung oder
Übersendung der Ware)
 Konsens: Produktbeschreibung, Preisangabe & sonstige Info-
Pflichten im Webshop
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
9.Vertragsschluss
 Vertragsschluss bei Online-Auktionen:
 Einstellung der Auktion bei eBay & Co. = bindendes Angebot
zumVertragsabschluss
 einzelne Gebote = für sich genommen noch keine Annahme
 Ablauf der Auktionszeit = Höchstbietender erhält „Zuschlag“,
d.h. die Annahme ist erfolgt
 Konsens: Produktbeschreibung, Preisangabe & sonstige Info-
Pflichten im Auktionstext
II. Zentrale Problemfelder im
E-Commerce
1. Inhalte
2. Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB
5. Produktkennzeichnungen
6. Preisangaben
7. Versand-Informationen
8. Bestell-Ablauf
9. Vertragsschluss
10.Marketing
11.Haftung für Inhalte / Links
12.Abmahnungen
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
10. Marketing
 Werbe-Maßnahmen: u.a. SEO / SEM / SEA
 allg.Wettbewerbsgrundsätze zu beachten (z.B. Werbung mit
Selbstverständlichkeiten, Lockangebote, Schneeball-System, als
Infos getarnteWerbung…)
 Werbung mit fremden Marken: grdsl. zulässig, sofern keine
Zuordnungsverwirrung entsteht
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
10. Marketing
 Double-Opt-in-Prinzip bei E-Mail-Werbung (Newsletter etc.)
zu beachten
 Grundsatz: stets vorherige Zustimmung für Mail-Werbung von
jedem einzelnen Empfänger erforderlich
 schon 1 Spam-Mail kann Rechtsverletzung sein &
kostenpflichtig abgemahnt werden
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
10. Marketing
 Double-Opt-in-Prinzip:
 Empfänger muss E-Mail(s) selbst aktiv anfordern (z.B. durch
Eintrag der eigenen Mail-Adresse inWeb-Formular)
 Checkbox darf nicht vorausgefüllt sein ( = falsch;  = richtig)
 Versand einer Bestätigungs-Mail mit Aktivierungs-Link
 Mail-Versand darf erst nach erfolgter Aktivierung starten
 einzelneWerbe-Mails müssen Hinweis auf
Abmeldemöglichkeit enthalten
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
10. Marketing
 Ausnahme Double-Opt-in-Prinzip:
 E-Mail-Adresse muss im Zusammenhang mitVerkauf von Ware
oder Dienstleistung erhalten worden sein
 sie darf ausschließlich für Direktwerbung für eigene ähnliche
Waren oder Dienstleistungen genutzt werden
 kein Widerspruch durch den Empfänger
 Hinweis auf kostenfreie Widerspruchsmöglichkeit in jeder
einzelnenWerbe-Mail
II. Zentrale Problemfelder im
E-Commerce
1. Inhalte
2. Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB
5. Produktkennzeichnungen
6. Preisangaben
7. Versand-Informationen
8. Bestell-Ablauf
9. Vertragsschluss
10.Marketing
11.Haftung für Inhalte / Links
12.Abmahnungen
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
11. Haftung für Inhalte / Links
 Haftung für Inhalte:
 eigene Inhalte = uneingeschränkte Haftung
 fremde Inhalte = ggf. Haftung, wenn
 fremde Inhalte zu Eigen gemacht
 Rechtsverletzung provoziert
 kein unverzügliches Handeln trotz Kenntnis von Rechtsverstoß
 Netzbetreiber (sog. Access-Provider) = nur ausnahmsweise
Haftung für fremde Inhalte
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
11. Haftung für Inhalte / Links
 Haftung für Links:
 Links imWWW grdsl. erlaubt
 auch sog. Deep-Links zulässig (Ausnahme: Umgehung techn.
Sicherungsmaßnahmen)
 ggf. Haftung für Links auf rechtswidrige Fremd-Inhalte, wenn
Linksetzer sich diese zu Eigen macht
II. Zentrale Problemfelder im
E-Commerce
1. Inhalte
2. Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB
5. Produktkennzeichnungen
6. Preisangaben
7. Versand-Informationen
8. Bestell-Ablauf
9. Vertragsschluss
10.Marketing
11.Haftung für Inhalte / Links
12.Abmahnungen
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
12. Abmahnungen
 Abmahnung: Aufforderung, eine tatsächliche
oder vermutete Rechtsverletzung zu unterlassen
 gesetzl. vorgesehenes Instrument zur verbindlichen Klärung eines
Rechtsstreits ohne Gerichtsbeteiligung
 Abmahnungen im E-Commerce z.B. beiVerstößen gegen
 Wettbewerbsrecht
 Urheberrecht
 Datenschutzrecht
 Äußerungsrecht
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
12. Abmahnungen
 Checkliste Abmahnung:
 Vorfeld: jur. Prüfung der eigenen Website
 Grundsatz: Ruhe bewahren!
 Sofortmaßnahme: Prüfung des vorgeworfenenVerhaltens, Notieren von
Eingangsdatum & Frist
 Abmahnberechtigung? (Konkurrent, Rechteinhaber,
Verbraucherorganisation)
 Frist: angemessene Zeit zur Reaktion? (ggf. Bitte um Fristverlängerung)
 Streitwert: überhöhte Forderungen? (Anwaltskosten, Schadensersatz…)
 ggf.Anzeichen für Rechtsmissbrauch
 im Zweifel: Rat /Vertretung durch Anwalt o.Verbraucherzentrale
noch Fragen… ?
Bücher:
Video-
Trainings:
„Werbeblock“
Rechtsanwalt
Michael Rohrlich
Heinestr. 9
52146Würselen
Tel.: 02405 – 1408040
Fax: 02405 – 1408041
Mobil: 0177 – 5554462
E-Mail: info@ra-rohrlich.de
Facebook: facebook.com/ra.rohrlich
Twitter: twitter.com/MichaelRohrlich
Xing: xing.com/profile/Michael_Rohrlich
Internet:
www.ra-rohrlich.de
www.rechtssicher.info

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Sicherer Handel auf allen Kanälen

  • 1. „Sicherer Handel auf allen Kanälen“ Veranstaltung der IHK Siegen am 11. März 2016 Dauer: 10.00 – 12.00 Uhr
  • 2. Inhalt / Übersicht I. Einführung / Überblick II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild) 2. Impressum 3. Datenschutzerklärung 4. AGB 5. Produktkennzeichnungen 6. Preisangaben 7. Versand-Informationen 8. Bestell-Ablauf 9. Vertragsschluss 10.Marketing 11.Haftung für Inhalte / Links 12.Abmahnungen
  • 3. I. Einführung / Überblick Einführung E-Commerce Besonderheiten von Händlern ggü.Verbrauchern ChecklisteWebshop
  • 4. I. Einführung / Überblick Einführung E-Commerce  E-Commerce:Veräußerung vonWaren / Dienstleistungen via Internet  allg. zivilrechtliche Grundlagen, wie bei „Offline“-Verträgen auch  aber: z.T. Besonderheiten aufgrund der techn. Besonderheiten desWWW
  • 5. I. Einführung / Überblick Besonderheiten von Händlern ggü.Verbrauchern  Verträge mitVerbrauchern (B2C) = zahlreiche Händler- Pflichten wegen zwingendemVerbraucherrecht (D + EU)  Bsp.:  Widerrufsrecht  Rücknahmepflicht (Elektronik)  versch. Informationspflichten…
  • 6. I. Einführung / Überblick Checkliste Webshop  Die wichtigsten Punkte einesWebshops aus jur. Sicht (I.):  Domainrecht (Namens-, Marken- &Wettbewerbsrecht)  Inhalte (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild)  Anbieterkennzeichnung (Impressum)  Datenschutzerklärung (Social Plugins, Cookies, Analyse- Software, Newsletter, Kunden-Login)  Haftung für Inhalte / Links
  • 7. I. Einführung / Überblick Checkliste Webshop  Die wichtigsten Punkte einesWebshops aus jur. Sicht (II.):  Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2C- / B2B-AGB)  Widerrufsbelehrung (Form & Frist)  Produktkennzeichnungen (Texte, Fotos)  Preisangaben (netto und / oder brutto, Grundpreis)  Versand-Informationen (Kosten, Zeiten)  Bestell-Ablauf (Checkout-Site, „Button-Lösung“)  Vertragsschluss (Eingangsbestätigung /Vertragsannahme)  besondere Hinweis- / Handlungspflichten (BattG, AltölVO…)
  • 8. I. Einführung / Überblick Checkliste Webshop  Die wichtigsten Punkte einesWebshops aus jur. Sicht (III.):  ggf. Jugendschutz (Altersverifikation)  Zielgruppe Kunden (B2C und / oder B2B?)  Besonderheiten bei digitalen Gütern / Downloads (zusätzl. Info- Pflichten, vorzeitiger Ablauf Widerrufsrecht, DRM...)  Marketing (E-Mail-Werbung / Newsletter, SEO/SEM/SEA, AdWords, Gütesiegel, Garantien)
  • 9. I. Einführung / Überblick Checkliste Webshop  Die wichtigsten Punkte einesWebshops aus jur. Sicht (IV.):  ggf. Info-Pflichten Ladenlokal  Besonderheiten bei Social Media Profilen (Facebook,Twitter, Youtube, Google+, Xing,WhatsApp...)  andere Handelsplattformen (eBay, Amazon, Dawanda...)  ggf. Markenrecht (eigene / fremde Marken)  Besonderheiten bei Cross-Border-Shops (Liefergebiet D, EU oder weltweit?)
  • 10. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte 2. Impressum 3. Datenschutzerklärung 4. AGB 5. Produktkennzeichnungen 6. Preisangaben 7. Versand-Informationen 8. Bestell-Ablauf 9. Vertragsschluss 10.Marketing 11.Haftung für Inhalte / Links 12.Abmahnungen
  • 11. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte  Urheberrecht entsteht kraft Gesetzes  für urheberrechtlichen Schutz in D grdsl.  Registereintragung  Kennzeichnung (z.B. „©“ o.ä.)  Anbringung von technischen Schutzmaßnahmen (Kopierschutz) nicht erforderlich
  • 12. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte  unterschiedliche Werkarten, z.B.  Texte  Fotos  Grafiken  Filme  Musik  Werke derTanzkunst  Gemälde  Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art
  • 13. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte  Voraussetzung für Entstehung des Urheberrechts: ausreichende Schaffenshöhe (auch Schöpfungshöhe genannt)  persönliche geistige Schöpfung   alltägliche, routinemäßige Leistung   nicht Quantität, sondern eher Qualität entscheidend  Bsp.:  Online-Produktbeschreibung   einzelnerTweet 
  • 14. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte  auch sog. „kleine Münze“ geschützt (z.B. kurzeWerbetexte, Produktbeschreibungen)  Sonderfall Fotos: unabhängig von der Qualität eines Fotos unterfällt jede Aufnahme dem Schutz des UrhG  Urheberrecht als solches nicht übertragbar (aber vererbbar), nur Nutzungsrechte können an Dritte übertragen werden (sog. Lizenzen)
  • 15. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte  Checkliste: zulässige Inhalte für Websites  selbst geschaffene Inhalte (die nicht gegen Gesetze verstoßen oder sittenwidrig sind)  fremde Inhalte mit Einwilligung für konkreten Verwendungszeck (z.B. für Print- und / oder Online-Nutzung etc.)  Inhalte ohne ausreichende Schaffenshöhe (Abgrenzung schwierig)  sog. gemeinfreie Inhalte (z.B. Urteils- oder Gesetzestexte)  Zitate (nur als Beleg für eigene Leistung, mit Kennzeichnung & Quellennachweis)  Personen-Fotos (im Zweifel mit Einwilligung des / der Abgebildeten)
  • 16. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte 2. Impressum 3. Datenschutzerklärung 4. AGB 5. Produktkennzeichnungen 6. Preisangaben 7. Versand-Informationen 8. Bestell-Ablauf 9. Vertragsschluss 10.Marketing 11.Haftung für Inhalte / Links 12.Abmahnungen
  • 17. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 2. Impressum  Impressum enthält inhaltlichVerantwortlichen für Website  jede nicht nur rein privateWebsite benötigt ein Impressum  somit auch jeder Webshop (unabhängig von der Höhe der Kundenzahlen, Umsätze etc.)
  • 18. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 2. Impressum  Gestaltung des Impressum-Menüpunkts:  leicht erkennbar („Impressum“, „Kontakt“ o.ä.)  unmittelbar erreichbar (max. 2 Mausklicks, von jeder Einzelseite aus)  ständig verfügbar (z.B. auch dann, wenn Shop im „Wartungsmodus“ o.ä.)  Tipp: so wenig wie möglich andere Inhalte im Impressum aufnehmen (z.B. Datenschutzhinweise o.ä.)
  • 19. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 2. Impressum  Angaben im Impressum (I.), allg.:  Vor- und Nachname / Firma inkl. Rechtsformzusatz  ladungsfähige Anschrift  Kontaktdaten (Tel., E-Mail, ggf. Fax)  Vertretungsberechtigte (z.B. GmbH-Geschäftsführer)  Registernr. & Registergericht (z.B. bei GmbH)  Umsatzsteuer-ID-Nr. (falls vorhanden)  InhaltlichVerantwortlicher (natürliche Person)
  • 20. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 2. Impressum  Angaben im Impressum (II.), speziell:  Hinweis auf OS-Plattform (Hinweistext + Link zu „http://ec.europa.eu/consumers/odr“)  Öffnungs- / Service-Zeiten (inkl. Kontaktdaten)  Rückverweis auf soziale Medien (falls Profile sozialer Medien wegen des Impressums aufWebsite verweisen)
  • 21. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 2. Impressum  Angaben im Impressum (III.), bei reglementierten Berufen:  Berufsbezeichnung (z.B. Rechtsanwalt, Apotheker…) & Land, in dem sie verliehen wurde  Kammer / Aufsichtsbehörde (inkl. Anschrift & Kontaktdaten)  Berufsrecht (Nennung & Link)
  • 22. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 2. Impressum  Angaben im Impressum (IV.), sonst.:  Urheberrechtsnachweise (z.B. für Stock-Fotos)  Angaben gemäß DL-InfoV (bei Dienstleistungen)  Haftungshinweis („Disclaimer“)  Sonstiges (Bankverbindung, Öffnungszeiten…)
  • 23. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 2. Impressum Verantwortlich i.S.d.Telemedienrechts für die Domain xyz.de sowie für die Facebook-Seite xyz, dasTwitter-Profil xyz und für die LinkedIn-Präsenz xyz: Mustermann GmbH Geschäftsführer: Max Mustermann Musterstr. 123 12345 Musterhausen Tel. 020-12345678, Fax: 020-12345679, E-Mail: info@mustermann.de Registereintrag: AG Musterhausen, Nr. HRB 1234 Umsatzsteuer-Identifikationsnr. :DE 123456789 Service / Reklamationen: Unseren Service erreichenSie unter derTelefonnr. 020-987654321 sowie per E-Mail unter service@mustemann-gmbh.de. Inhaltlich verantwortlich: Marion Mustermann (Anschrift s.o.) Infos zur Online-Streitbeilegung: Die Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten der EU („OS-Plattform“) ist unter folgendem Link erreichbar: www.ec.europa.eu/consumers/odr (E-Mail-Adresse s.o.). MUSTER-IMPRESSUM
  • 24. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte 2. Impressum 3. Datenschutzerklärung 4. AGB 5. Produktkennzeichnungen 6. Preisangaben 7. Versand-Informationen 8. Bestell-Ablauf 9. Vertragsschluss 10.Marketing 11.Haftung für Inhalte / Links 12.Abmahnungen
  • 25. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 3. Datenschutzerklärung  jeder Webshop benötigt auch eine Datenschutzerklärung (DSE)  Gestaltung des DSE-Menüpunkts (ähnlich wie Impressum):  leicht erkennbar („Datenschutz“, „Hinweise zum Datenschutz“ o.ä.)  unmittelbar erreichbar (max. 2 Mausklicks, von jeder Einzelseite aus)  ständig verfügbar (z.B. auch dann, wenn Shop im „Wartungsmodus“ o.ä.)
  • 26. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 3. Datenschutzerklärung  DSE-Inhalte u.a.:  Datenschutzgrundsätze  Erhebung /Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten  Datenübertragung an Dritte  Nutzung von Log-Files  ggf. Analyse-Software  Einsatz von Cookies  Einbindung von Social Plugins  Auskunftsrecht  Ansprechpartner / Datenschutzbeauftragter (Name, Anschrift & Kontaktdaten)
  • 27. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte 2. Impressum 3. Datenschutzerklärung 4. AGB 5. Produktkennzeichnungen 6. Preisangaben 7. Versand-Informationen 8. Bestell-Ablauf 9. Vertragsschluss 10.Marketing 11.Haftung für Inhalte / Links 12.Abmahnungen
  • 28. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 4. AGB  Allgemeine Geschäftsbedingungen = für eineVielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen  einzelne (Kauf-)Verträge = Individualvereinbarung  fehlerhafte AGB-Klauseln gehen im Zweifel zu Lasten des Verwenders (also des Händlers)
  • 29. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 4. AGB  keine Pflicht zurVerwendung von AGB  werden AGB verwendet, müssen diese inhaltlich & formell korrekt sein  inzwischen wegen zahlreicher Info-Pflichten im B2C-Bereich eine „Quasi-Nutzungspflicht“
  • 30. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 4. AGB  AGB müssen vorVertragsschluss & zumutbar zur Kenntnis genommen werden können  also: idealerweise eigener Menüpunkt mit Online-AGB-Text + Möglichkeit zum Ausdruck & Download (PDF)  Achtung: Kopierte Fremd-AGB  kann Urheberrechtsverstoß bedeuten  müssen nicht zwingend für eigenen Shop passen
  • 31. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte 2. Impressum 3. Datenschutzerklärung 4. AGB 5. Produktkennzeichnungen 6. Preisangaben 7. Versand-Informationen 8. Bestell-Ablauf 9. Vertragsschluss 10.Marketing 11.Haftung für Inhalte / Links 12.Abmahnungen
  • 32. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 5. Produktkennzeichnungen  Produktkennzeichnung: korrekt & umfassend  Texte: am besten eigene Inhalte (insbesond. Kopien von Hersteller-Texten nur, wenn Genehmigung dafür besteht)  Bilder: ggf. Hinweise nötig (z.B. „Zubehör nicht enthalten“, „Abbildung ähnlich“ etc.)
  • 33. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 5. Produktkennzeichnungen  wichtig: die für die Kaufentscheidung des Kunden essentiellen Merkmale von Ware / Dienstleistung (Preis, Maße, Farbe, Anzahl, Features…)  ggf. nicht ausreichend, Produkte „nur“ korrekt zu beschreiben, es gibt für bestimmte Branchen / Produktkategorien besondere Hinweis- / Handlungspflichten
  • 34. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 5. Produktkennzeichnungen  u.U. besondere Hinweispflichten:  Alkohol /Tabak (JuSchG)  FSK18-Filme / -Games (JuSchG)  Batterien / Akkus (BattG)  Chemikalien (ChemG, CLP-Verordnung)  Elektrogeräte (ElektroG)  Textil-Produkte (TextilkennzVO)  „weißeWare“ (EnVKG / EnVKVO)  Spielzeug (GPSGVO)  Kosmetika (EU-Kosmetikverordnung)  Nahrungs(ergänzungs)mittel (Health-Claims-Verordnung)  div., z.B. EinhZeitG,AltölVO, FertigPackVO, ProdSG…
  • 35. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 5. Produktkennzeichnungen  u.U. besondere Handlungspflichten:  Altöl-Rücknahme (AltölVO)  Registrierung / Rücknahme von Verpackungen (VerpackV)  Registrierung / Rücknahme von Elektrogeräten (ElektroG)  Bücher / Buchpreisbindung (BuchPrG)  Fahrzeugteile (StVZO)  Werbung Pkw-Verkauf (Pkw-EnVKV)
  • 36. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte 2. Impressum 3. Datenschutzerklärung 4. AGB 5. Produktkennzeichnungen 6. Preisangaben 7. Versand-Informationen 8. Bestell-Ablauf 9. Vertragsschluss 10.Marketing 11.Haftung für Inhalte / Links 12.Abmahnungen
  • 37. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 6. Preisangaben  Unterscheidung: B2C – B2B  Preisangaben ggü.Verbrauchern immer Endpreise, d.h. inkl. MwSt. & aller sonstigen Aufschläge, Zölle, Steuern, Rabatte etc.  Netto-Preise ausschließlich ggü. Unternehmern möglich  ggf. Angabe des Grundpreises erf0rderlich
  • 38. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 6. Preisangaben  Muster B2C-Preisangabe:  „10,- EUR inkl. MwSt. zzgl.Versandkosten“ (sprechender Link zur Übersicht derVersandkosten)  „10,- EUR inkl. MwSt. zzgl. 4,50 EURVersand“ (bei Versandkostenpauschale)  „10,- EUR inkl. MwSt. zzgl.Versandkosten, Grundpreis 5,- EUR / m“ (bei erforderlicher Grundpreisangabe)  „10,- EUR, umsatzsteuerbefreit nach § 19UStG, zzgl.Versandkosten“ (bei Kleinunternehmerregelung)
  • 39. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 6. Preisangaben  Muster B2B-Preisangabe:  „10,- EUR zzgl. MwSt. &Versandkosten“ (sprechender Link zur Übersicht derVersandkosten)  „10,- EUR zzgl. MwSt. & 4,50 EURVersand“ (bei Versandkostenpauschale)  „10,- EUR zzgl. MwSt. &Versandkosten, Grundpreis 5,- EUR / m“ (Endpreis mit Grundpreisangabe)  Pflicht-Hinweis: „Netto-Preise,Verkauf nur an Gewerbetreibende & Freiberufler“ (Website, AGB, Bestell-Übersicht)  ggf. Hinweis auf Kleinerunternehmerregelung
  • 40. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte 2. Impressum 3. Datenschutzerklärung 4. AGB 5. Produktkennzeichnungen 6. Preisangaben 7. Versand-Informationen 8. Bestell-Ablauf 9. Vertragsschluss 10.Marketing 11.Haftung für Inhalte / Links 12.Abmahnungen
  • 41. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 7.Versand-Informationen  Grundsatz: Versandkosten so detailliert wie möglich nennen  ideal:Tabelle mit Liefergebieten & Preisen  tabu: „Versandkosten auf Anfrage“, „bei Auslandszustellung fallen die entsprechenden Preise an“ o.ä.
  • 42. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 7.Versand-Informationen  Grundsatz: genaue Bezeichnung des Liefergebiets (D, EU, weltweit oder nur bestimmte Länder?)  Bsp.:  „Wir liefern nur innerhalb Deutschlands“  „Wir liefern EU-weit“  „Wir liefern nach Deutschland und die USA“  „Wir liefern nach Deutschland, Österreich & die Schweiz (DACH- Region)“
  • 43. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 7.Versand-Informationen  Grundsatz: wird keine Lieferzeit angegeben, bedeutet dies grdsl. sofortigeVerfügbarkeit des Angebots!  daher: immer Verfügbarkeit / Liefertermin angeben  Angaben zurVerfügbarkeit auf den einzelnen Produktseiten nennen  ggf. zusätzlicher Hinweis beiVersand-Infos (z.B. „Soweit nicht anders angegeben beträgt die Lieferzeit unserer Produkte ca. 5-10Tage.“)
  • 44. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte 2. Impressum 3. Datenschutzerklärung 4. AGB 5. Produktkennzeichnungen 6. Preisangaben 7. Versand-Informationen 8. Bestell-Ablauf 9. Vertragsschluss 10.Marketing 11.Haftung für Inhalte / Links 12.Abmahnungen
  • 45. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 8. Bestell-Ablauf  seit dem 1. August 2012 sog. „Button-Lösung“ in Kraft  primäres Ziel: Schutz derVerbraucher vor „Abo-Fallen“  Auswirkungen auf alleWebshop-Betreiber durch zwingende Vorgaben für die Gestaltung von  Bestell-Ablauf  Bestell-Übersichtsseite („check-0ut“)  Bestell-Button
  • 46. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 8. Bestell-Ablauf  Bestell-Ablauf:  Kunde muss immer wissen, in welchem Abschnitt der Bestellung er sich gerade befindet („Schritt 3/5“)  Kunde muss vor und zurück navigieren können (Buttons „zurück“ & „weiter“)  Kunde muss angaben löschen / korrigieren können
  • 47. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 8. Bestell-Ablauf  Bestell-Übersichtsseite (zwingende Reihenfolge!):  Hinweis auf letzte Bestell-Seite (Vertragsschluss)  sprechender Link auf AGB  sprechender Link auf Widerrufsbelehrung /Widerrufsformular  Angabe von Liefer- / Rechnungsadresse  Angabe der gewählten Zahlungsart  wesentliche Produktmerkmale + ggf. Produktbild + Einzelpreise + Endpreis + MwSt.-Satz & -Betrag + Versandkosten + ggf. Angabe zu Vertragslaufzeit z.B. bei Abos (hervorgehobene Darstellung)  ggf. sprechender Link auf besondere Pflicht-Infos (BattG, AltölVO etc.)  eindeutige Beschriftung des Bestell-Buttons
  • 48. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 8. Bestell-Ablauf  Bestell-Button (gesetzl.Vorgaben):  „zahlungspflichtig bestellen“  „kostenpflichtig bestellen“  „kaufen“  „zahlungspflichtigenVertrag abschließen“  „Gebot abgeben“ (bei Online-Auktionen)  „Gebot bestätigen“ (bei Online-Auktionen)  tabu: „bestellen“, „weiter“, „zuschlagen“ o.ä.
  • 49. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte 2. Impressum 3. Datenschutzerklärung 4. AGB 5. Produktkennzeichnungen 6. Preisangaben 7. Versand-Informationen 8. Bestell-Ablauf 9. Vertragsschluss 10.Marketing 11.Haftung für Inhalte / Links 12.Abmahnungen
  • 50. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 9.Vertragsschluss  Vertragsschluss: 2 übereinstimmendeWillenserklärungen (Angebot & Annahme) + Konsens über die essentiellenVertragsinhalte  Vertragsschluss grdsl. auch formlos möglich, also  (fern)mündlich  via E-Mail  per Fax  konkludent (Kopfnicken, Handschlag o.ä.)  Ausnahme: Schriftform- / Notarzwang bei bestimmtenVerträgen (z.B. Hauskauf, GmbH-Gründung)
  • 51. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 9.Vertragsschluss  Grundsatz:Verträge sind einzuhalten!  kein generellesWiderrufs- / Umtauschrecht (aber: Gewährleistung / Garantie im Falle von Mängeln)  Ausnahme: 14-tägiges Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht, also bei Vertragsschluss z.B.  postalisch  online / via E-Mail  per Fax  perTelefon
  • 52. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 9.Vertragsschluss  Vertragsschluss imWebshop:  Darstellung der Produkte = noch kein bindendes Angebot (nur Aufforderung zur Angebotsabgabe)  Bestellung durch Kunden = Angebot  Annahme durch Händler = Annahme (durch Erklärung oder Übersendung der Ware)  Konsens: Produktbeschreibung, Preisangabe & sonstige Info- Pflichten im Webshop
  • 53. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 9.Vertragsschluss  Vertragsschluss bei Online-Auktionen:  Einstellung der Auktion bei eBay & Co. = bindendes Angebot zumVertragsabschluss  einzelne Gebote = für sich genommen noch keine Annahme  Ablauf der Auktionszeit = Höchstbietender erhält „Zuschlag“, d.h. die Annahme ist erfolgt  Konsens: Produktbeschreibung, Preisangabe & sonstige Info- Pflichten im Auktionstext
  • 54. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte 2. Impressum 3. Datenschutzerklärung 4. AGB 5. Produktkennzeichnungen 6. Preisangaben 7. Versand-Informationen 8. Bestell-Ablauf 9. Vertragsschluss 10.Marketing 11.Haftung für Inhalte / Links 12.Abmahnungen
  • 55. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 10. Marketing  Werbe-Maßnahmen: u.a. SEO / SEM / SEA  allg.Wettbewerbsgrundsätze zu beachten (z.B. Werbung mit Selbstverständlichkeiten, Lockangebote, Schneeball-System, als Infos getarnteWerbung…)  Werbung mit fremden Marken: grdsl. zulässig, sofern keine Zuordnungsverwirrung entsteht
  • 56. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 10. Marketing  Double-Opt-in-Prinzip bei E-Mail-Werbung (Newsletter etc.) zu beachten  Grundsatz: stets vorherige Zustimmung für Mail-Werbung von jedem einzelnen Empfänger erforderlich  schon 1 Spam-Mail kann Rechtsverletzung sein & kostenpflichtig abgemahnt werden
  • 57. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 10. Marketing  Double-Opt-in-Prinzip:  Empfänger muss E-Mail(s) selbst aktiv anfordern (z.B. durch Eintrag der eigenen Mail-Adresse inWeb-Formular)  Checkbox darf nicht vorausgefüllt sein ( = falsch;  = richtig)  Versand einer Bestätigungs-Mail mit Aktivierungs-Link  Mail-Versand darf erst nach erfolgter Aktivierung starten  einzelneWerbe-Mails müssen Hinweis auf Abmeldemöglichkeit enthalten
  • 58. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 10. Marketing  Ausnahme Double-Opt-in-Prinzip:  E-Mail-Adresse muss im Zusammenhang mitVerkauf von Ware oder Dienstleistung erhalten worden sein  sie darf ausschließlich für Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen genutzt werden  kein Widerspruch durch den Empfänger  Hinweis auf kostenfreie Widerspruchsmöglichkeit in jeder einzelnenWerbe-Mail
  • 59. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte 2. Impressum 3. Datenschutzerklärung 4. AGB 5. Produktkennzeichnungen 6. Preisangaben 7. Versand-Informationen 8. Bestell-Ablauf 9. Vertragsschluss 10.Marketing 11.Haftung für Inhalte / Links 12.Abmahnungen
  • 60. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 11. Haftung für Inhalte / Links  Haftung für Inhalte:  eigene Inhalte = uneingeschränkte Haftung  fremde Inhalte = ggf. Haftung, wenn  fremde Inhalte zu Eigen gemacht  Rechtsverletzung provoziert  kein unverzügliches Handeln trotz Kenntnis von Rechtsverstoß  Netzbetreiber (sog. Access-Provider) = nur ausnahmsweise Haftung für fremde Inhalte
  • 61. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 11. Haftung für Inhalte / Links  Haftung für Links:  Links imWWW grdsl. erlaubt  auch sog. Deep-Links zulässig (Ausnahme: Umgehung techn. Sicherungsmaßnahmen)  ggf. Haftung für Links auf rechtswidrige Fremd-Inhalte, wenn Linksetzer sich diese zu Eigen macht
  • 62. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 1. Inhalte 2. Impressum 3. Datenschutzerklärung 4. AGB 5. Produktkennzeichnungen 6. Preisangaben 7. Versand-Informationen 8. Bestell-Ablauf 9. Vertragsschluss 10.Marketing 11.Haftung für Inhalte / Links 12.Abmahnungen
  • 63. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 12. Abmahnungen  Abmahnung: Aufforderung, eine tatsächliche oder vermutete Rechtsverletzung zu unterlassen  gesetzl. vorgesehenes Instrument zur verbindlichen Klärung eines Rechtsstreits ohne Gerichtsbeteiligung  Abmahnungen im E-Commerce z.B. beiVerstößen gegen  Wettbewerbsrecht  Urheberrecht  Datenschutzrecht  Äußerungsrecht
  • 64. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce 12. Abmahnungen  Checkliste Abmahnung:  Vorfeld: jur. Prüfung der eigenen Website  Grundsatz: Ruhe bewahren!  Sofortmaßnahme: Prüfung des vorgeworfenenVerhaltens, Notieren von Eingangsdatum & Frist  Abmahnberechtigung? (Konkurrent, Rechteinhaber, Verbraucherorganisation)  Frist: angemessene Zeit zur Reaktion? (ggf. Bitte um Fristverlängerung)  Streitwert: überhöhte Forderungen? (Anwaltskosten, Schadensersatz…)  ggf.Anzeichen für Rechtsmissbrauch  im Zweifel: Rat /Vertretung durch Anwalt o.Verbraucherzentrale
  • 67. Rechtsanwalt Michael Rohrlich Heinestr. 9 52146Würselen Tel.: 02405 – 1408040 Fax: 02405 – 1408041 Mobil: 0177 – 5554462 E-Mail: info@ra-rohrlich.de Facebook: facebook.com/ra.rohrlich Twitter: twitter.com/MichaelRohrlich Xing: xing.com/profile/Michael_Rohrlich Internet: www.ra-rohrlich.de www.rechtssicher.info