1. „Sicherer Handel auf
allen Kanälen“
Veranstaltung der IHK Siegen am 11. März 2016
Dauer: 10.00 – 12.00 Uhr
2. Inhalt / Übersicht
I. Einführung / Überblick
II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
1. Inhalte (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild)
2. Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB
5. Produktkennzeichnungen
6. Preisangaben
7. Versand-Informationen
8. Bestell-Ablauf
9. Vertragsschluss
10.Marketing
11.Haftung für Inhalte / Links
12.Abmahnungen
3. I. Einführung / Überblick
Einführung E-Commerce
Besonderheiten von Händlern ggü.Verbrauchern
ChecklisteWebshop
4. I. Einführung / Überblick
Einführung E-Commerce
E-Commerce:Veräußerung vonWaren / Dienstleistungen via
Internet
allg. zivilrechtliche Grundlagen, wie bei „Offline“-Verträgen
auch
aber: z.T. Besonderheiten aufgrund der techn. Besonderheiten
desWWW
5. I. Einführung / Überblick
Besonderheiten von Händlern ggü.Verbrauchern
Verträge mitVerbrauchern (B2C) = zahlreiche Händler-
Pflichten wegen zwingendemVerbraucherrecht (D + EU)
Bsp.:
Widerrufsrecht
Rücknahmepflicht (Elektronik)
versch. Informationspflichten…
6. I. Einführung / Überblick
Checkliste Webshop
Die wichtigsten Punkte einesWebshops aus jur. Sicht (I.):
Domainrecht (Namens-, Marken- &Wettbewerbsrecht)
Inhalte (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild)
Anbieterkennzeichnung (Impressum)
Datenschutzerklärung (Social Plugins, Cookies, Analyse-
Software, Newsletter, Kunden-Login)
Haftung für Inhalte / Links
7. I. Einführung / Überblick
Checkliste Webshop
Die wichtigsten Punkte einesWebshops aus jur. Sicht (II.):
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2C- / B2B-AGB)
Widerrufsbelehrung (Form & Frist)
Produktkennzeichnungen (Texte, Fotos)
Preisangaben (netto und / oder brutto, Grundpreis)
Versand-Informationen (Kosten, Zeiten)
Bestell-Ablauf (Checkout-Site, „Button-Lösung“)
Vertragsschluss (Eingangsbestätigung /Vertragsannahme)
besondere Hinweis- / Handlungspflichten (BattG, AltölVO…)
8. I. Einführung / Überblick
Checkliste Webshop
Die wichtigsten Punkte einesWebshops aus jur. Sicht (III.):
ggf. Jugendschutz (Altersverifikation)
Zielgruppe Kunden (B2C und / oder B2B?)
Besonderheiten bei digitalen Gütern / Downloads (zusätzl. Info-
Pflichten, vorzeitiger Ablauf Widerrufsrecht, DRM...)
Marketing (E-Mail-Werbung / Newsletter, SEO/SEM/SEA,
AdWords, Gütesiegel, Garantien)
9. I. Einführung / Überblick
Checkliste Webshop
Die wichtigsten Punkte einesWebshops aus jur. Sicht (IV.):
ggf. Info-Pflichten Ladenlokal
Besonderheiten bei Social Media Profilen (Facebook,Twitter,
Youtube, Google+, Xing,WhatsApp...)
andere Handelsplattformen (eBay, Amazon, Dawanda...)
ggf. Markenrecht (eigene / fremde Marken)
Besonderheiten bei Cross-Border-Shops (Liefergebiet D, EU
oder weltweit?)
12. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
1. Inhalte
unterschiedliche Werkarten, z.B.
Texte
Fotos
Grafiken
Filme
Musik
Werke derTanzkunst
Gemälde
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art
13. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
1. Inhalte
Voraussetzung für Entstehung des Urheberrechts: ausreichende
Schaffenshöhe (auch Schöpfungshöhe genannt)
persönliche geistige Schöpfung
alltägliche, routinemäßige Leistung
nicht Quantität, sondern eher Qualität entscheidend
Bsp.:
Online-Produktbeschreibung
einzelnerTweet
14. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
1. Inhalte
auch sog. „kleine Münze“ geschützt (z.B. kurzeWerbetexte,
Produktbeschreibungen)
Sonderfall Fotos: unabhängig von der Qualität eines Fotos
unterfällt jede Aufnahme dem Schutz des UrhG
Urheberrecht als solches nicht übertragbar (aber vererbbar), nur
Nutzungsrechte können an Dritte übertragen werden (sog.
Lizenzen)
15. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
1. Inhalte
Checkliste: zulässige Inhalte für Websites
selbst geschaffene Inhalte (die nicht gegen Gesetze verstoßen oder
sittenwidrig sind)
fremde Inhalte mit Einwilligung für konkreten Verwendungszeck
(z.B. für Print- und / oder Online-Nutzung etc.)
Inhalte ohne ausreichende Schaffenshöhe (Abgrenzung schwierig)
sog. gemeinfreie Inhalte (z.B. Urteils- oder Gesetzestexte)
Zitate (nur als Beleg für eigene Leistung, mit Kennzeichnung &
Quellennachweis)
Personen-Fotos (im Zweifel mit Einwilligung des / der Abgebildeten)
17. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
2. Impressum
Impressum enthält inhaltlichVerantwortlichen für Website
jede nicht nur rein privateWebsite benötigt ein Impressum
somit auch jeder Webshop (unabhängig von der Höhe der
Kundenzahlen, Umsätze etc.)
18. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
2. Impressum
Gestaltung des Impressum-Menüpunkts:
leicht erkennbar („Impressum“, „Kontakt“ o.ä.)
unmittelbar erreichbar (max. 2 Mausklicks, von jeder
Einzelseite aus)
ständig verfügbar (z.B. auch dann, wenn Shop im
„Wartungsmodus“ o.ä.)
Tipp: so wenig wie möglich andere Inhalte im Impressum
aufnehmen (z.B. Datenschutzhinweise o.ä.)
19. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
2. Impressum
Angaben im Impressum (I.), allg.:
Vor- und Nachname / Firma inkl. Rechtsformzusatz
ladungsfähige Anschrift
Kontaktdaten (Tel., E-Mail, ggf. Fax)
Vertretungsberechtigte (z.B. GmbH-Geschäftsführer)
Registernr. & Registergericht (z.B. bei GmbH)
Umsatzsteuer-ID-Nr. (falls vorhanden)
InhaltlichVerantwortlicher (natürliche Person)
20. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
2. Impressum
Angaben im Impressum (II.), speziell:
Hinweis auf OS-Plattform (Hinweistext + Link zu
„http://ec.europa.eu/consumers/odr“)
Öffnungs- / Service-Zeiten (inkl. Kontaktdaten)
Rückverweis auf soziale Medien (falls Profile sozialer Medien
wegen des Impressums aufWebsite verweisen)
21. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
2. Impressum
Angaben im Impressum (III.), bei reglementierten Berufen:
Berufsbezeichnung (z.B. Rechtsanwalt, Apotheker…) & Land, in
dem sie verliehen wurde
Kammer / Aufsichtsbehörde (inkl. Anschrift & Kontaktdaten)
Berufsrecht (Nennung & Link)
22. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
2. Impressum
Angaben im Impressum (IV.), sonst.:
Urheberrechtsnachweise (z.B. für Stock-Fotos)
Angaben gemäß DL-InfoV (bei Dienstleistungen)
Haftungshinweis („Disclaimer“)
Sonstiges (Bankverbindung, Öffnungszeiten…)
23. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
2. Impressum
Verantwortlich i.S.d.Telemedienrechts für die Domain xyz.de sowie für die Facebook-Seite
xyz, dasTwitter-Profil xyz und für die LinkedIn-Präsenz xyz:
Mustermann GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Musterstr. 123
12345 Musterhausen
Tel. 020-12345678, Fax: 020-12345679, E-Mail: info@mustermann.de
Registereintrag: AG Musterhausen, Nr. HRB 1234
Umsatzsteuer-Identifikationsnr. :DE 123456789
Service / Reklamationen: Unseren Service erreichenSie unter derTelefonnr. 020-987654321
sowie per E-Mail unter service@mustemann-gmbh.de.
Inhaltlich verantwortlich: Marion Mustermann (Anschrift s.o.)
Infos zur Online-Streitbeilegung: Die Internetplattform zur Online-Beilegung von
Streitigkeiten der EU („OS-Plattform“) ist unter folgendem Link erreichbar:
www.ec.europa.eu/consumers/odr (E-Mail-Adresse s.o.).
MUSTER-IMPRESSUM
25. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
3. Datenschutzerklärung
jeder Webshop benötigt auch eine Datenschutzerklärung (DSE)
Gestaltung des DSE-Menüpunkts (ähnlich wie Impressum):
leicht erkennbar („Datenschutz“, „Hinweise zum Datenschutz“ o.ä.)
unmittelbar erreichbar (max. 2 Mausklicks, von jeder Einzelseite aus)
ständig verfügbar (z.B. auch dann, wenn Shop im „Wartungsmodus“
o.ä.)
26. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
3. Datenschutzerklärung
DSE-Inhalte u.a.:
Datenschutzgrundsätze
Erhebung /Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten
Datenübertragung an Dritte
Nutzung von Log-Files
ggf. Analyse-Software
Einsatz von Cookies
Einbindung von Social Plugins
Auskunftsrecht
Ansprechpartner / Datenschutzbeauftragter (Name, Anschrift & Kontaktdaten)
28. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
4. AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen = für eineVielzahl von
Verträgen vorformulierte Bedingungen
einzelne (Kauf-)Verträge = Individualvereinbarung
fehlerhafte AGB-Klauseln gehen im Zweifel zu Lasten des
Verwenders (also des Händlers)
29. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
4. AGB
keine Pflicht zurVerwendung von AGB
werden AGB verwendet, müssen diese inhaltlich & formell
korrekt sein
inzwischen wegen zahlreicher Info-Pflichten im B2C-Bereich
eine „Quasi-Nutzungspflicht“
30. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
4. AGB
AGB müssen vorVertragsschluss & zumutbar zur Kenntnis
genommen werden können
also: idealerweise eigener Menüpunkt mit Online-AGB-Text +
Möglichkeit zum Ausdruck & Download (PDF)
Achtung: Kopierte Fremd-AGB
kann Urheberrechtsverstoß bedeuten
müssen nicht zwingend für eigenen Shop passen
32. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
5. Produktkennzeichnungen
Produktkennzeichnung: korrekt & umfassend
Texte: am besten eigene Inhalte (insbesond. Kopien von
Hersteller-Texten nur, wenn Genehmigung dafür besteht)
Bilder: ggf. Hinweise nötig (z.B. „Zubehör nicht enthalten“,
„Abbildung ähnlich“ etc.)
33. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
5. Produktkennzeichnungen
wichtig: die für die Kaufentscheidung des Kunden essentiellen
Merkmale von Ware / Dienstleistung (Preis, Maße, Farbe,
Anzahl, Features…)
ggf. nicht ausreichend, Produkte „nur“ korrekt zu beschreiben,
es gibt für bestimmte Branchen / Produktkategorien besondere
Hinweis- / Handlungspflichten
41. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
7.Versand-Informationen
Grundsatz: Versandkosten so detailliert wie möglich nennen
ideal:Tabelle mit Liefergebieten & Preisen
tabu: „Versandkosten auf Anfrage“, „bei Auslandszustellung
fallen die entsprechenden Preise an“ o.ä.
42. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
7.Versand-Informationen
Grundsatz: genaue Bezeichnung des Liefergebiets (D, EU,
weltweit oder nur bestimmte Länder?)
Bsp.:
„Wir liefern nur innerhalb Deutschlands“
„Wir liefern EU-weit“
„Wir liefern nach Deutschland und die USA“
„Wir liefern nach Deutschland, Österreich & die Schweiz (DACH-
Region)“
43. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
7.Versand-Informationen
Grundsatz: wird keine Lieferzeit angegeben, bedeutet dies grdsl.
sofortigeVerfügbarkeit des Angebots!
daher: immer Verfügbarkeit / Liefertermin angeben
Angaben zurVerfügbarkeit auf den einzelnen Produktseiten nennen
ggf. zusätzlicher Hinweis beiVersand-Infos (z.B. „Soweit nicht anders
angegeben beträgt die Lieferzeit unserer Produkte ca. 5-10Tage.“)
45. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
8. Bestell-Ablauf
seit dem 1. August 2012 sog. „Button-Lösung“ in Kraft
primäres Ziel: Schutz derVerbraucher vor „Abo-Fallen“
Auswirkungen auf alleWebshop-Betreiber durch zwingende
Vorgaben für die Gestaltung von
Bestell-Ablauf
Bestell-Übersichtsseite („check-0ut“)
Bestell-Button
46. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
8. Bestell-Ablauf
Bestell-Ablauf:
Kunde muss immer wissen, in welchem Abschnitt der Bestellung er
sich gerade befindet („Schritt 3/5“)
Kunde muss vor und zurück navigieren können (Buttons „zurück“ &
„weiter“)
Kunde muss angaben löschen / korrigieren können
47. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
8. Bestell-Ablauf
Bestell-Übersichtsseite (zwingende Reihenfolge!):
Hinweis auf letzte Bestell-Seite (Vertragsschluss)
sprechender Link auf AGB
sprechender Link auf Widerrufsbelehrung /Widerrufsformular
Angabe von Liefer- / Rechnungsadresse
Angabe der gewählten Zahlungsart
wesentliche Produktmerkmale + ggf. Produktbild + Einzelpreise +
Endpreis + MwSt.-Satz & -Betrag + Versandkosten + ggf. Angabe zu
Vertragslaufzeit z.B. bei Abos (hervorgehobene Darstellung)
ggf. sprechender Link auf besondere Pflicht-Infos (BattG, AltölVO etc.)
eindeutige Beschriftung des Bestell-Buttons
50. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
9.Vertragsschluss
Vertragsschluss: 2 übereinstimmendeWillenserklärungen (Angebot
& Annahme) + Konsens über die essentiellenVertragsinhalte
Vertragsschluss grdsl. auch formlos möglich, also
(fern)mündlich
via E-Mail
per Fax
konkludent (Kopfnicken, Handschlag o.ä.)
Ausnahme: Schriftform- / Notarzwang bei bestimmtenVerträgen
(z.B. Hauskauf, GmbH-Gründung)
51. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
9.Vertragsschluss
Grundsatz:Verträge sind einzuhalten!
kein generellesWiderrufs- / Umtauschrecht (aber: Gewährleistung /
Garantie im Falle von Mängeln)
Ausnahme: 14-tägiges Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht, also bei
Vertragsschluss z.B.
postalisch
online / via E-Mail
per Fax
perTelefon
52. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
9.Vertragsschluss
Vertragsschluss imWebshop:
Darstellung der Produkte = noch kein bindendes Angebot (nur
Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Bestellung durch Kunden = Angebot
Annahme durch Händler = Annahme (durch Erklärung oder
Übersendung der Ware)
Konsens: Produktbeschreibung, Preisangabe & sonstige Info-
Pflichten im Webshop
53. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
9.Vertragsschluss
Vertragsschluss bei Online-Auktionen:
Einstellung der Auktion bei eBay & Co. = bindendes Angebot
zumVertragsabschluss
einzelne Gebote = für sich genommen noch keine Annahme
Ablauf der Auktionszeit = Höchstbietender erhält „Zuschlag“,
d.h. die Annahme ist erfolgt
Konsens: Produktbeschreibung, Preisangabe & sonstige Info-
Pflichten im Auktionstext
55. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
10. Marketing
Werbe-Maßnahmen: u.a. SEO / SEM / SEA
allg.Wettbewerbsgrundsätze zu beachten (z.B. Werbung mit
Selbstverständlichkeiten, Lockangebote, Schneeball-System, als
Infos getarnteWerbung…)
Werbung mit fremden Marken: grdsl. zulässig, sofern keine
Zuordnungsverwirrung entsteht
56. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
10. Marketing
Double-Opt-in-Prinzip bei E-Mail-Werbung (Newsletter etc.)
zu beachten
Grundsatz: stets vorherige Zustimmung für Mail-Werbung von
jedem einzelnen Empfänger erforderlich
schon 1 Spam-Mail kann Rechtsverletzung sein &
kostenpflichtig abgemahnt werden
57. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
10. Marketing
Double-Opt-in-Prinzip:
Empfänger muss E-Mail(s) selbst aktiv anfordern (z.B. durch
Eintrag der eigenen Mail-Adresse inWeb-Formular)
Checkbox darf nicht vorausgefüllt sein ( = falsch; = richtig)
Versand einer Bestätigungs-Mail mit Aktivierungs-Link
Mail-Versand darf erst nach erfolgter Aktivierung starten
einzelneWerbe-Mails müssen Hinweis auf
Abmeldemöglichkeit enthalten
58. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
10. Marketing
Ausnahme Double-Opt-in-Prinzip:
E-Mail-Adresse muss im Zusammenhang mitVerkauf von Ware
oder Dienstleistung erhalten worden sein
sie darf ausschließlich für Direktwerbung für eigene ähnliche
Waren oder Dienstleistungen genutzt werden
kein Widerspruch durch den Empfänger
Hinweis auf kostenfreie Widerspruchsmöglichkeit in jeder
einzelnenWerbe-Mail
60. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
11. Haftung für Inhalte / Links
Haftung für Inhalte:
eigene Inhalte = uneingeschränkte Haftung
fremde Inhalte = ggf. Haftung, wenn
fremde Inhalte zu Eigen gemacht
Rechtsverletzung provoziert
kein unverzügliches Handeln trotz Kenntnis von Rechtsverstoß
Netzbetreiber (sog. Access-Provider) = nur ausnahmsweise
Haftung für fremde Inhalte
61. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
11. Haftung für Inhalte / Links
Haftung für Links:
Links imWWW grdsl. erlaubt
auch sog. Deep-Links zulässig (Ausnahme: Umgehung techn.
Sicherungsmaßnahmen)
ggf. Haftung für Links auf rechtswidrige Fremd-Inhalte, wenn
Linksetzer sich diese zu Eigen macht
63. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
12. Abmahnungen
Abmahnung: Aufforderung, eine tatsächliche
oder vermutete Rechtsverletzung zu unterlassen
gesetzl. vorgesehenes Instrument zur verbindlichen Klärung eines
Rechtsstreits ohne Gerichtsbeteiligung
Abmahnungen im E-Commerce z.B. beiVerstößen gegen
Wettbewerbsrecht
Urheberrecht
Datenschutzrecht
Äußerungsrecht
64. II. Zentrale Problemfelder im E-Commerce
12. Abmahnungen
Checkliste Abmahnung:
Vorfeld: jur. Prüfung der eigenen Website
Grundsatz: Ruhe bewahren!
Sofortmaßnahme: Prüfung des vorgeworfenenVerhaltens, Notieren von
Eingangsdatum & Frist
Abmahnberechtigung? (Konkurrent, Rechteinhaber,
Verbraucherorganisation)
Frist: angemessene Zeit zur Reaktion? (ggf. Bitte um Fristverlängerung)
Streitwert: überhöhte Forderungen? (Anwaltskosten, Schadensersatz…)
ggf.Anzeichen für Rechtsmissbrauch
im Zweifel: Rat /Vertretung durch Anwalt o.Verbraucherzentrale