Am 22.2.2019 hatte ich das Vergnügen erneut auf dem Internationalen Rechtsinformatik Symposium (https://www.univie.ac.at/RI/IRIS2019/) vorzutragen. Dabei habe ich mich einmal mehr der Frage gewidmet ob und wie freie Lizenzen 'über den Druckvorgang hinaus' wirken. Anbei finden Sie die Folien zu meinem Vortrag.
2. Magister Who?
RA Magister Michael Lanzinger
office@kanzlei-lanzinger.at
www.rechtsanwalt-lanzinger.at
Seit 2011 externer Lektor im Bereich Zivil- & Onlinerecht
Seit 2016 selbständiger Rechtsanwalt in Wels (OÖ) mit
Schwerpunkt im Onlinerecht und Cybercrime sowie Mitglied
der Law Busters
Seit 2017 Senior Berater bei O.P.P.-Beratungsgruppe
(Datenschutz)
3. 3D-Druck
“Embracing The 3D Printing Future With Ready2Print Files”
Quelle: https://spikeybits.com/2018/12/embracing-the-future-with-aow-ready2print-files.html (abgerufen am 20.2.2019)
4. 3D-Druck
Wie passt CC zum 3D-Druck?
• Vorlage für 3D-Druck existiert als digitales Dokument
und kann so auch weitergegeben werden
– Bsp.: Customizable Universal Charging Dock auf thingiverse
• Für die Nutzung Vorlage als geistiges Eigentum des/der
UrheberIn muss vorab Erlaubnis/Verwertungsrecht
eingeholt werden, ansonsten Urheberrechtsverletzung
• Für privaten Gebrauch (= Privatkopie) wäre auch freie
Werknutzung nach dem Urheberrecht möglich, nicht
jedoch bei zB Bearbeitung und/oder Verkauf
5. Creative Commons
Die (gute) Idee hinter CC
• Probleme im UrhG
– Verwertungsrechte liegen bei der/beim UrheberIn, allgemeine
Nutzung setzt aktives Verhalten voraus
– kein international gültiges Urheberrecht und teilweise sehr
unterschiedliche Rechtstraditionen
• Creative Commons (CC) bieten Möglichkeit auf einfache
Art und Weise der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an
Werken zu ermöglichen
• Wird erreicht durch standardisierte Lizenzen, die auf
User optimiert sind
6. Creative Commons
CC-Lizenzen
• Angeboten werden sechs verschiedene Lizenzen:
– CC BY: Namensnennung der/des LizenzgeberIn/s
– CC BY-ND: Namensnennung & keine Bearbeitung
– CC BY-NC-SA: Namensnennung & nur nicht-kommerzielle
Weitergabe zu gleichen Bedingungen
– CC BY-SA: Namensnennung & Weitergabe zu gleichen
Bedingungen
– CC BY-NC: Namensnennung & nur nicht-kommerzielle
Weitergabe
– CC BY-NC-ND: Namensnennung & keine Bearbeitung & nur
nicht-kommerzielle Weitergabe
7. Creative Commons
CC-Lizenzen
• Gelten als Lizenzen iSd UrhG
• Jede Lizenz verfügt über ‚drei Schichten‘:
– Ausgestaltung als vollwertige Lizenz
– Common Deeds = ‚menschenlesbare‘ Lizenz für Nicht-Juristen
– Maschinenlesbare Version, va um von Suchmaschienen
auffindbar zu sein (CC REL)
• Zu beachten:
– Bereits verschiedene CC-Versionen, die sich primär in den
Lizenz-Details unterscheiden
– Derzeit aktuell: Version 4.0
8. Creative Commons
CC-Lizenzen
• Zusätzlich CC0 = Open Content bzw Public Domain
– Problem, da (in Österreich) derartige ‚Aufgabe des Rechtes‘
(Open Access) eigentlich nicht vorgesehen
• Kritik an CC:
– Nach dem UrhG eigentlich ‚bloße‘ Lizenzverträge
– Nicht immer geeignet, zB bei der Lizensierung von Software
• Ad internationales Recht:
– Teilweise nationale Anpassungen (Portierungen)
– Keine Portierungen mehr bei der Version 4.0
9. Creative Commons
CC vs freie Werknutzung
• CC keine exklusiven Lizenzen, dh Werk kann auch
(zusätzlich) anders lizensiert werden, jedoch für selbes
Werk nicht zwei verschiedene CC-Lizenzen
• CC im Gegensatz zu freier Werknutzung auch
kommerziell nutzbar
• CC nicht an die engen Voraussetzungen der freien
Werknutzung gebunden
• CC beinhaltet ausdrücklich Weitergabe & Bearbeitung,
was nach UrhG eher problematisch ist
10. Creative Commons
Richtige Quellenangabe bei CC (1)
• CC muss jedenfalls richtig zitiert werden
• Angabe des Namens des/der UrheberIn
– Bei mehreren UrheberInnen sind alle Personen zu nennen
– Wurde Verwertungsrecht übertragen, dann auch Nennung des
Berechtigten (zB Institut)
• Angabe der Bezeichnung des Werkes
– Link auf das Werk
– Hinweis, ob es sich um eine Bearbeitung handelt
11. Creative Commons
Richtige Quellenangabe bei CC (2)
• Verlinkung auf die Lizenz
– Auch möglich, auf die Lizenz des zitierten Werkes zu verweisen
• Wenn Angaben sehr lange, dann möglich mittels Kurz-
Link auf eigene Subsite zu verweisen und dort die
Informationen zu erteilen (oder in Fußnoten)
• Bei Bildern wird bloßes Mouse-over als richtige
Quellenangabe idR nicht zugelassen (deutsche
Rechtsprechung)
12. 3D-Druck
Wie passt CC zum 3D-Druck?
• Durch CC an sich einfache Möglichkeit für Lizensierung
der Druckvorlagen
• Durch 3D-Druck werden die an sich digitalen CC-
Lizenzen ‚in die Wirklichkeit portiert‘
• Problem auch mit Lizenz-Angabe, wo soll diese gemacht
werden?
13. 3D-Druck
Problem I: Was war mein Werk?
• Druckvorlage existiert analog oder digital und kann – bei
ausreichender Kreativität – als Werk verstanden werden
(rein geometrische Formen zB gemeinfrei außer wenn
‚besondere eigenschöpferische Wirkung und Gestaltung
erzielt wird‘; vgl.: Dokalik/Zemann, Urheberrecht7 ‚(2018)
§ 1 E 98 und E 102)
• Weiters kann Vorlage als Plan gesehen werden, der
geschützt ist (vgl.: Dokalik/Zemann, Urheberrecht7
‚(2018) § 1 E 106 ff)
14. 3D-Druck
Problem I: Was war mein Werk?
• Vorlage daher idR als schützenswerter Plan zu sehen,
der (auch) CC-Lizenz unterliegt und nur entsprechend
verwertet werden kann
• Der 3D-Druck ist mE ebenfalls als Werk anzusehen,
wobei UrheberIn hier der/die DruckerIn ist
• Da Druck jedoch aufgrund von Vorlage erfolgt, welcher
als Plan angesehen werden kann, muss
Verwertungsberechtigung vorliegen, dh CC-Lizenz wirkt
‚über den Druckvorgang weiter‘ (vgl. § 15 Abs 1 UrhG)
15. 3D-Druck
Problem I: Was war mein Werk?
• Nimmt man an, dass die Druckvorlage als Werk zu
qualifizieren ist und auch der 3D-Druck als Werk
gesehen werden kann, liegt dann folgende
Rechtssituation vor:
– DruckerIn: Urheber des 3D-Drucks und – wegen CC bei Vorlage
– verwertungsberechtigt
– Planer: Urheber der Druckvorlage und grundsätzlich
vervielfältigungsberechtigt nach § 15 Abs 1 UrhG (vgl.:
Dokalik/Zemann, Urheberrecht7 ‚(2018) § 15 E 27: Vorentwurf
durch Architekt durch Baumeister ausgeführt)
16. 3D-Druck
Problem II: Kennzeichnung
• Außer bei CC0 ist ‚Quellenangabe‘ (siehe vorher)
notwendig
• Problem, dass dies – insb. bei kleinen Druckwerken –
nur schwer möglich ist
• Hier noch unklare Situation, jedoch zB Vorschlag QR-
Code auf Werk zu drucken und in diesem auf Lizenz
verweisen