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RA Mag. Michael Lanzinger
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Seit 01.10.2011 externer Lektor an der UNI Linz & Uni Graz
LVAs im Bereich Zivil- & Internetrecht
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(Datenschutz)
Verantwortlichkeit für Inhalt
Verantwortlichkeit für Inhalt
Es gilt (grundsätzlich):
Jeder ist für den auf eigenen Webseiten
publizierten Inhalt selbst verantwortlich
Verantwortlichkeit für Inhalt
Exkurs: Strafrecht im Web
• Offline-Delikte können auch im Web begangen werden
 Betrug (va bei Verträgen im Web)
 Beleidigung, Verleumdung & üble Nachrechte (zB auf sozialen
Netzwerken)
 Wiederbetätigung
 § 91 UrhG: Eingriff in fremdes Recht (Privatanklage)
 Illegale Pornographie (Kinderpornographie)
• Nunmehr auch eigene Delikte, welche auf das Web
ausgerichtet sind
Verantwortlichkeit für Inhalt
Exkurs: Web-Delikte
• § 107a StGB: Beharrliche Verfolgung
 Betrifft auch ‚Cyberstalking‘ (vgl. Abs 2 Z 2)
 Bereits vor 2015 im Gesetz verankert, Abs 3 kam neu hinzu
 Strafe: bis zu einem Jahr (Abs 1)/bis zu drei Jahren (Abs 3)
• § 107c StGB: Fortgesetzte Belästigung im Wege einer
Telekommunikation oder eines Computersystems
(‚Cybermobbing‘)
 Verletzung in der Ehre
 Veröffentlichung von Bildern oder Tatsachen
 Strafe: bis zu einem Jahr (Abs 1)/bis zu drei Jahren (Abs 3)
Verantwortlichkeit für Inhalt
Provider
• Access-Provider (Zugangsanbieter): Vermittler des
Internetzugangs (zB Telekommunikationsunternehmen)
• Content-Provider (Inhaltsanbieter): Person, die eigene
Inhalte zur Verfügung stellt
• Host-Provider: Anbieter von Internet-Ressourcen
(Speicherplatz, Rechenzeit, Adressen), ‚Unterbringer‘
von Homepages usw
Verantwortlichkeit für Inhalt
Providerverantwortlichkeit
• § 13 ECG: Access-Provider an sich nicht verantwortlich,
wenn Informationen nur ‚durchgeleitet‘ werden (dh auch
zwischengespeichert und nicht verändert)
• §§ 15 & 16 ECG: Host-Provider nicht verantwortlich,
wenn Informationen nicht verändert werden und
unzulässige Daten sofort nach bekanntwerden gelöscht
werden
Verantwortlichkeit für Inhalt
Providerverantwortlichkeit
• § 18 ECG: Access- und Host-Provider müssen Sites
nicht von sich aus überwachen bzw überprüfen
• Host-Provider ist für seine Inhalte bzw Dritt-Inhalte auf
seiner Site (auch Kommentare, Foren) verantwortlich
• Insbesondere bei Foren jedoch der Betreiber eher als
Host-Provider anzunehmen
Verantwortlichkeit für Inhalt
Verantwortlichkeit für Links
• § 17 ECG: Betrifft va die Verantwortlichkeit für Links auf
der eigenen Homepage
• Keine Verantwortung für den Inhalte der Dritt-
Homepage, wenn keine Kenntnis von der
Rechtswidrigkeit und bei Kenntnis sofortige Entfernung
des Links
• Achtung!: Keine generelle Ausnahme (zB im
Impressum) möglich
• Ausnahme: Dritt-Homepage nicht zu unterscheiden
Verantwortlichkeit für Inhalt
Verantwortlichkeit von Suchanbietern
• § 14 ECG: Betrifft die Verantwortlichkeit von
Suchmaschinenbetreibern
• Keine Verantwortung für den Inhalte der Dritt-
Homepage, wenn Übermittlung nicht veranlasst sowie
Site nicht ausgewählt oder verändert
• Problem hier insbesondere bezahlte Suchergebnisse
(‚Ad-Words‘), da so eigentlich Sites ausgewählt
• Site-Betreiber darf Suchanbieter nicht unterstehen
Verantwortlichkeit für Inhalt
Zur Auskunftspflicht von Providern
• Geregelt in § 18 ECG
• Betrifft die Auskunftspflicht va im strafrechtlichen Bereich
bzw gegenüber Verwaltungsbehörden
• Insbesondere IP-Adressen können im Zivilverfahren
daher nicht ermittelt werden, hier wäre Strafanzeige zB
wegen Beharrlicher Verfolgung/Stalking (§ 107a StGB)
notwendig
• Keine generelle Überwachungs- bzw Speicherpflicht der
Provider
Verantwortlichkeit für Inhalt
Disclaimer?
• Disclaimer = Haftungsausschluss
• Im österreichischen Recht nicht vorgesehen bzw nicht
notwendig
• § 17 ECG regelt, dass ein genereller Ausschluss nicht
möglich
• ‚Disclaimer‘ hat in der Praxis sogar eher umgekehrten
Effekt, dh es entsteht Verdacht, dass über (unzulässige)
fremde Inhalt Kenntnis besteht
Verantwortlichkeit für Inhalt
In other News … – EuGH in C-160/15
• Links können Urheberrecht verletzen
• Grundsätzlich betrifft Verlinkung das Urheberrecht nicht
• Jedoch stellt Link ‚öffentliche Zugänglichmachung‘ dar
und – va bei kommerziellen Websites – kann verlangt
werden, dass Quelle vorher auf Zulässigkeit überprüft
wird
• Erfolgt urheberrechtswidrige Verlinkung daher
wissentlich, ist dies als Verstoß zu werten
Verantwortlichkeit für Inhalt
IN A NUTSHELL
• Grundsätzlich jeder für Inhalte selbst verantwortlich
• Besonderheiten bei
 Access- und Content-Providern
 Suchmaschinenanbietern
• Probleme mit Datenschutz & Content va im Bereich der
Sozialen Netzwerke
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  • 2. Magister Who? RA Magister Michael Lanzinger office@kanzlei-lanzinger.at www.rechtsanwalt-lanzinger.at Seit 01.10.2011 externer Lektor an der UNI Linz & Uni Graz LVAs im Bereich Zivil- & Internetrecht Seit 01.02.2014 WiFi-Trainer Seit 01.07.2016 selbständiger Rechtsanwalt in Wels (OÖ) mit Schwerpunkt im IT- und Urheberrecht Seit 01.05.2017 Senior Berater bei O.P.P.-Beratungsgruppe (Datenschutz)
  • 4. Verantwortlichkeit für Inhalt Es gilt (grundsätzlich): Jeder ist für den auf eigenen Webseiten publizierten Inhalt selbst verantwortlich
  • 5. Verantwortlichkeit für Inhalt Exkurs: Strafrecht im Web • Offline-Delikte können auch im Web begangen werden  Betrug (va bei Verträgen im Web)  Beleidigung, Verleumdung & üble Nachrechte (zB auf sozialen Netzwerken)  Wiederbetätigung  § 91 UrhG: Eingriff in fremdes Recht (Privatanklage)  Illegale Pornographie (Kinderpornographie) • Nunmehr auch eigene Delikte, welche auf das Web ausgerichtet sind
  • 6. Verantwortlichkeit für Inhalt Exkurs: Web-Delikte • § 107a StGB: Beharrliche Verfolgung  Betrifft auch ‚Cyberstalking‘ (vgl. Abs 2 Z 2)  Bereits vor 2015 im Gesetz verankert, Abs 3 kam neu hinzu  Strafe: bis zu einem Jahr (Abs 1)/bis zu drei Jahren (Abs 3) • § 107c StGB: Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (‚Cybermobbing‘)  Verletzung in der Ehre  Veröffentlichung von Bildern oder Tatsachen  Strafe: bis zu einem Jahr (Abs 1)/bis zu drei Jahren (Abs 3)
  • 7. Verantwortlichkeit für Inhalt Provider • Access-Provider (Zugangsanbieter): Vermittler des Internetzugangs (zB Telekommunikationsunternehmen) • Content-Provider (Inhaltsanbieter): Person, die eigene Inhalte zur Verfügung stellt • Host-Provider: Anbieter von Internet-Ressourcen (Speicherplatz, Rechenzeit, Adressen), ‚Unterbringer‘ von Homepages usw
  • 8. Verantwortlichkeit für Inhalt Providerverantwortlichkeit • § 13 ECG: Access-Provider an sich nicht verantwortlich, wenn Informationen nur ‚durchgeleitet‘ werden (dh auch zwischengespeichert und nicht verändert) • §§ 15 & 16 ECG: Host-Provider nicht verantwortlich, wenn Informationen nicht verändert werden und unzulässige Daten sofort nach bekanntwerden gelöscht werden
  • 9. Verantwortlichkeit für Inhalt Providerverantwortlichkeit • § 18 ECG: Access- und Host-Provider müssen Sites nicht von sich aus überwachen bzw überprüfen • Host-Provider ist für seine Inhalte bzw Dritt-Inhalte auf seiner Site (auch Kommentare, Foren) verantwortlich • Insbesondere bei Foren jedoch der Betreiber eher als Host-Provider anzunehmen
  • 10. Verantwortlichkeit für Inhalt Verantwortlichkeit für Links • § 17 ECG: Betrifft va die Verantwortlichkeit für Links auf der eigenen Homepage • Keine Verantwortung für den Inhalte der Dritt- Homepage, wenn keine Kenntnis von der Rechtswidrigkeit und bei Kenntnis sofortige Entfernung des Links • Achtung!: Keine generelle Ausnahme (zB im Impressum) möglich • Ausnahme: Dritt-Homepage nicht zu unterscheiden
  • 11. Verantwortlichkeit für Inhalt Verantwortlichkeit von Suchanbietern • § 14 ECG: Betrifft die Verantwortlichkeit von Suchmaschinenbetreibern • Keine Verantwortung für den Inhalte der Dritt- Homepage, wenn Übermittlung nicht veranlasst sowie Site nicht ausgewählt oder verändert • Problem hier insbesondere bezahlte Suchergebnisse (‚Ad-Words‘), da so eigentlich Sites ausgewählt • Site-Betreiber darf Suchanbieter nicht unterstehen
  • 12. Verantwortlichkeit für Inhalt Zur Auskunftspflicht von Providern • Geregelt in § 18 ECG • Betrifft die Auskunftspflicht va im strafrechtlichen Bereich bzw gegenüber Verwaltungsbehörden • Insbesondere IP-Adressen können im Zivilverfahren daher nicht ermittelt werden, hier wäre Strafanzeige zB wegen Beharrlicher Verfolgung/Stalking (§ 107a StGB) notwendig • Keine generelle Überwachungs- bzw Speicherpflicht der Provider
  • 13. Verantwortlichkeit für Inhalt Disclaimer? • Disclaimer = Haftungsausschluss • Im österreichischen Recht nicht vorgesehen bzw nicht notwendig • § 17 ECG regelt, dass ein genereller Ausschluss nicht möglich • ‚Disclaimer‘ hat in der Praxis sogar eher umgekehrten Effekt, dh es entsteht Verdacht, dass über (unzulässige) fremde Inhalt Kenntnis besteht
  • 14. Verantwortlichkeit für Inhalt In other News … – EuGH in C-160/15 • Links können Urheberrecht verletzen • Grundsätzlich betrifft Verlinkung das Urheberrecht nicht • Jedoch stellt Link ‚öffentliche Zugänglichmachung‘ dar und – va bei kommerziellen Websites – kann verlangt werden, dass Quelle vorher auf Zulässigkeit überprüft wird • Erfolgt urheberrechtswidrige Verlinkung daher wissentlich, ist dies als Verstoß zu werten
  • 15. Verantwortlichkeit für Inhalt IN A NUTSHELL • Grundsätzlich jeder für Inhalte selbst verantwortlich • Besonderheiten bei  Access- und Content-Providern  Suchmaschinenanbietern • Probleme mit Datenschutz & Content va im Bereich der Sozialen Netzwerke
  • 16. DAVITS Verein für Datenschutz und IT-Sicherheit • https://www.davits.eu/ • https://www.facebook.com/davits.eu/