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Freihandelsabkommen TTIP und CETA 
NR. 15| 26.09.2014 | 
Liebe Leserinnen und Leser, 
die Zahl der Asylbewerber wird in diesem 
Jahr voraussichtlich auf 200.000 ansteigen, 
was einer Vervierfachung in den letzten vier 
Jahren gleichkommt. Dieser rasante Anstieg 
stellt Länder und Kommunen vor besondere 
Herausforderungen. 
Der Bundestag hat auf Betreiben der Union 
bereits im Juli reagiert; in der letzten Woche hat 
nun auch der Bundesrat nach langem Ringen 
dem Gesetz zur Einstufung von Serbien, Maze-donien 
und Bosnien-Herzegowina als sichere 
Herkunftsstaaten zugestimmt. Damit gilt für 
diese Länder die gesetzliche Vermutung, dass 
dort keine politische Verfolgung stattfindet. 
Von Januar bis August 2014 beantragten aus 
den genannten Ländern mehr Menschen (rund 
25.000) Asyl als aus Syrien (knapp 20.000). 
Die Anerkennungsquote liegt bei unter 1%, 
während sie bei Syrien fast 100% beträgt. Wir 
dürfen Menschen, die nicht verfolgt sind, keine 
falschen Hoffnungen machen und müssen unsere 
Hilfe auf die wirklich Verfolgten konzentrieren. 
Für uns steht außer Frage, dass wir Menschen, 
die vor politischer Verfolgung fliehen, sowohl 
in ihrer Heimat als auch bei uns so gut es geht 
unterstützen müssen. Dies hat der Bundestag 
in seiner Sondersitzung zur Situation im Irak 
am 1. September ausdrücklich festgehalten. 
Wir alle haben die furchtbaren Bilder über die 
humanitäre Katastrophe der Flüchtlinge im 
Nordirak und im Nachbarland Syrien im Kopf. 
Deutschland hilft vor Ort und gewährt Flücht-lingen 
Zuflucht in unserem Land. 
Die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung für diese 
Hilfe können wir aber langfristig nur erhalten, 
wenn wir für ein gerechtes Asylsystem sorgen, 
das den wirklich Bedürftigen hilft und gleich-zeitig 
sicherstellt, dass das Asylrecht nicht für 
eine ungeregelte Zuwanderung missbraucht 
wird. Dafür steht die Union. 
Chancen sehen, Risiken minimieren 
Als eine der wichtigsten wirtschaftspolitischen Entscheidungen 
der nächsten Jahre bezeichnete Dr. Hans-Peter Friedrich das 
geplante Freihandelsabkommen mit den USA. TTIP biete viele 
Chancen für Wachstum und Wohlstand, es gelte aber auch, Risiken 
zu minimieren. 
Der Deutsche Bundestag disku-tierte 
über soziale, ökologische, 
ökonomische und politische 
Effekte des geplanten Freihan-delsabkommens 
zwischen der 
EU und den USA (TTIP). Auch 
das Freihandelsabkommen mit 
Kanada (CETA), das aktuell von 
der EU-Kommission zu Ende 
verhandelt ist und über das nun 
diskutiert und entschieden wird, 
wurde debattiert. 
Für die CSU verwies der stell-vertretende 
Fraktionsvorsitzende 
Hans-Peter Friedrich 
in der Debatte im 
Deutschen Bundes-tag 
auf die weit über 
Deutschland hinaus-reichende 
Bedeu-tung 
des Abkommens. Friedrich 
betonte, dass unser Wohlstand 
auf Wettbewerb und freiem Han-del 
beruhe, nicht auf Abschottung 
und Protektionismus. TTIP eröffne 
die Chancen auf hundertausende 
neue Arbeitsplätze in Deutsch-land 
und Europa; angesichts der 
hohen Arbeitslosigkeit infolge 
der aktuellen Schulden- und 
Wirtschaftskrise sei dies von 
zentraler Bedeutung. Ein solches 
Abkommen biete auch die Mög-lichkeit, 
so Friedrich weiter, bei 
der Entwicklung und Einführung 
neuer Technologien künftig welt-weit 
die Standards zu setzen. Dies 
sei ein großer Vorteil für unsere 
mittelständischen Unternehmen: 
„Diese Chance nicht zu ergreifen, 
wäre ein entscheidender und gro-ßer 
Fehler“, hob Friedrich hervor. 
Es gelte bei dem Abkommen, die-se 
Chancen zu nutzen und gleich-zeitig 
die Risiken zu minimieren. 
Daher stellte er unter Bezug auf 
den Umwelt- und den Sozialbe-reich 
klar, dass es 
um sehr viel für die 
Arbeitnehmer und 
für die Verbraucher 
gehe. Aber: „Es geht 
nicht um die Absen-kung 
von Standards“, betonte 
Hans-Peter Friedrich. Auch bei 
der Regulierung der Finanzmärkte 
könne man eine Plattform für 
gemeinsame Standards schaffen. 
Damit könne viel erreicht werden. 
Friedrich appellierte an diejeni-gen, 
die dem Abkommen skep-tisch 
gegenüber stehen, nicht 
durch Schwarz-Weiß-Malerei und 
unwahre Behauptungen unnötig 
Sorgen und Ängste zu schüren. 
Chancen für 
Wachstum und 
Wohlstand 
Foto: picture alliance / chromorange 
Hansjörg Durz MdB
26.09.2014 www.csu-landesgruppe.de Seite 2 
D i e s e W o c h e 
Freihandelsabkommen TTIP und CETA 
Chancen sehen, Risiken minimieren 1 
Europäische Währungsunion 
Klare Regeln zum Schutz der 
Steuerzahler 2 
Bundestags-ABC 
Was ist eigentlich ... eine 
Paralleleinbringung? 2 
Pflege: Pflegestärkungsgesetz 3 
Außenpolitik: Zukunft Afrikas 3 
Ausbau der Kinderbetreuung 
Milliardenbeitrag für Kinderbetreuung 
und Eingliederungshilfe 3 
ElterngeldPlus 
Mehr Flexibilität für Eltern 3 
Ebola: Ebola-Epidemie 4 
Sexualstrafrecht: Kinderschutz 4 
Bezahlbares Wohnen 
Einigung auf Mietpreisbremse 4 
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Bundestags-ABC 
Europäische Währungsunion 
Klare Regeln zum Schutz der Steuerzahler 
Diese Woche hat der Deutsche Bundestag über vier Gesetzentwürfe beraten, die der Umsetzung der europä-ischen 
Vereinbarungen zur Bankenunion dienen. Mit der Bankenunion entsteht ein einheitlicher europäischer 
Ordnungsrahmen, der für alle europaweit agierenden und stark vernetzten Banken Gültigkeit hat. Die Bankenunion 
ist ein wichtiger Baustein, die Währungsunion weiter zu stabilisieren, Fehlanreize im Bankensektor 
abzubauen und die Heranziehung der Steuerzahler im Krisenfall zu verhindern. 
Was ist eigentlich ... eine Paralleleinbringung? 
Die Gesetzgebung kennt viele komplexe Besonderheiten. Eine solche 
Besonderheit ist die sogenannte Paralleleinbringung: Was ist eine Par-alleleinbringung 
und warum findet sie Anwendung? 
Mit der Umsetzung der Bankenab-wicklungsrichtlinie 
gilt ab Januar 
2015 die sogenannte Haftungskas-kade. 
Bei Bankenschieflagen werden 
künftig zuerst die Eigentümer und 
Gläubiger unmittelbar finanziell be-teiligt. 
In einem zweiten Schritt kann 
der europäische Bankenabwick-lungsfonds 
herangezogen werden, 
der nach deutschem Vorbild mit 
Geldern der Banken gefüllt wird. Und 
erst an letzter Stelle, wenn alle üb-rigen 
Maßnahmen nicht ausreichen 
sollten, kann unter strengen Aufla-gen 
staatliche Hilfe gewährt werden. 
Eine ebenso wichtige Konse-quenz 
aus der Bankenkrise sieht 
die CSU-Landesgruppe im Auf-bau 
einer europäischen Banken-aufsicht. 
Ausdrücklich begrüßte 
Alexander Radwan (CSU) in der De-batte, 
dass die EZB am 4. November 
die Bankenaufsicht über die grenz- 
Als Paralleleinbringung bezeichnet 
man das gleichzeitige Einbringen 
eines Gesetzesvorhabens durch die 
Bundesregierung und durch Mit-glieder 
oder Fraktionen des Bundes-tages. 
Ein von der Bundesregierung 
eingebrachter Gesetzesentwurf wird 
üblicherweise zuerst dem Bundesrat 
zugeleitet, der hierzu eine Stellung-nahme 
beschließt, die wiederum der 
Bundesregierung übermittelt wird. 
Hierfür gibt es eine Frist von sechs 
Wochen. 
Die Bundesregierung ihrerseits for-muliert 
eine Gegenäußerung zur 
Stellungnahme des Bundesrates 
und sendet dann das ganze Paket 
an den Bundestag. Diese Frist von 
sechs Wochen kann bereits für die 
Beratungen des Bundestages genutzt 
werden, wenn der Gesetzentwurf 
parallel von der Bundesregierung 
und gleichzeitig von Fraktionen des 
Bundestages beschlossen wird. Die 
Stellungnahme des Bundesrates und 
die Gegenäußerung der Bundes-regierung 
kann dann später in die 
Beratungen einbezogen werden. So 
spart man Zeit bzw. gewinnt Zeit für 
die Beratungen. Dies kann zum Bei-spiel 
bei dringlichen Angelegenheiten 
etwa der Außen- und Europapolitik 
notwendig sein. 
Diese Veröffentlichung der CSU-Landesgruppe dient ausschließ- 
lich der Information und darf während eines Wahlkampfes nicht 
zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. 
Foto: picture alliance /chromorange 
überschreitend handelnden Banken 
übernehme. In Deutschland werden 
in Zukunft 21 Banken direkt von 
der EZB beaufsichtigt, während die 
Überwachung der weiteren Institute 
durch die nationale Aufsicht erfolgt. 
Foto: picture alliance / dpa 
IMPRESSUM: 
Der Meinungsbeitrag auf S. 1 gibt die persönliche 
Auffassung des betreffenden Abgeordneten wieder. 
Foto Editorial: 
Redaktion: Inge Niebergall 
Verantwortlicher Redakteur: Lars Magsaam 
11011 Berlin · Platz der Republik 1 
Telefon: (030) 227 - 70212 
E-Mail: bab@cducsu.de 
internet: www.csu-landesgruppe.de 
Brief aus Berlin 
Marcus Mark
26.09.2014 www.csu-landesgruppe.de Seite 3 
ElterngeldPlus 
Mehr Flexibilität für Eltern 
Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf zum ElterngeldPlus beraten. Die Koalition nimmt damit wichtige Weichenstellungen für mehr Flexibilität und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Teilzeitarbeitende Eltern können damit länger Elterngeld beziehen. 
Bisher verlieren Eltern einen Teil ihres Elterngeldanspruchs, wenn sie früh nach der Geburt in Teilzeit wieder einsteigen. Zukünftig können teilzeitarbeitende Eltern das ElterngeldPlus bei halbierter Höhe doppelt so lange erhalten wie das Elterngeld. Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten zudem Elternpaare, die sich in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten gemeinsam um ihr Kind kümmern und dabei je 25 bis 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, je vier ElterngeldPlus-Monate zusätzlich. Junge Eltern können damit in gleichem Umfang erwerbstätig sein und sich partnerschaftlich um Haushalt und Familie kümmern. Die Möglichkeit, Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch zu nehmen, wird von bisher 12 auf bis zu 24 Monate ausgeweitet. Für mehr Planungssicherheit bei den Unternehmen verlängert sich die Anmeldefrist gegenüber dem Arbeitgeber von bislang sieben auf 13 Wochen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Die Verbesserungen treten zum 1. Januar 2015 in Kraft. 
AußenpolitikZukunft AfrikasDie CDU/CSU-Bundestagsfraktion lud zu einem hochrangig besetzten Fachgespräch zum Thema „Gemeinsam in Afrikas Zukunft investieren“ ein. Zu Gast waren unter anderem der Präsident der Afrikanischen Entwicklungsbank, der Botschafter der Elfenbeinküste sowie Vertreter der deutschen Industrie. Sechs der zehn am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften liegen in Afrika. Der stellv. Fraktionsvorsitzende Dr. Georg Nüßlein betonte, dass sich das Engagement im Chancenkontinent Afrika stets am Leitbild des ehrbaren Kaufmanns orientieren müsse. Das Gespräch schließt an die Afrika-Reise der CSU- Landesgruppenvorsitzenden Gerda Hasselfeldt im April dieses Jahres an. 
Foto: picture alliance /Science Photo Library 
PflegePflegestärkungsgesetzEine hochrangige Delegation der CSU-Landesgruppe unter der Leitung der Vorsitzenden Gerda Hasselfeldt hat sich anlässlich der Beratungen zum Pflegestärkungsgesetz zum Erfahrungsaustausch mit den Spitzen der Freien Wohlfahrtspflege Bayern getroffen. „Mit dem Pflegestärkungsgesetz wollen wir die Pflege umfassend reformieren und an die Anforderungen einer stetig älter werdenden Gesellschaft anpassen“, so Hasselfeldt. Neben Gerda Hasselfeldt nahmen an dem Gespräch der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe Max Straubinger, der arbeits- und sozialpolitische Sprecher Stephan Stracke und der zuständige Berichterstatter Erich Irlstorfer teil. 
Foto: picture alliance / dpa 
Ausbau der Kinderbetreuung 
Milliardenbeitrag für Kinderbetreuung und Eingliederungshilfe 
Die CSU-Landesgruppe setzt sich gemeinsam mit der CDU für mehr finanzielle Unterstützung der Kommunen durch den Bund beim Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Integration von Behinderten ein. 
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zum Ausbau der Kinderbetreuung beraten. Für den Ausbau von Kinderkrippen und Kitas sollen im Rahmen eines Sondervermögens eine weitere Milliarde Euro für die Jahre 2016 bis 2018 zur Verfügung gestellt werden. Dazu kommen 200 Mio. € für laufende Betriebskosten. Hierfür wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer erhöht, der an die Gemeinden weitergegeben werden soll. Die Unterstützung des Bundes bis 2014 zum Ausbau der Kinderbetreuung summiert sich inzwischen auf 5,4 Mrd. Gleichermaßen setzt der Bund ein Signal, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Dazu sollen die Gemeinden Eingliederungshilfe in den Jahren 2015 bis 2017 von jeweils einer Milliarde pro Jahr erhalten. 
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kommt damit ihrem wichtigen Reformziel einer substanziellen Verbesserung für Menschen mit Behinderung ein großes Stück näher. 
Foto: picture allliance / ZB 
Foto: picture alliance / dpa Brief aus Berlin
26.09.2014 www.csu-landesgruppe.de Seite 4 
Asylpolitik 
Sichere Herkunftsländer 
Der Bundesrat hat der Einstufung von Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten zugestimmt. Baden-Württemberg hat Verantwortung gezeigt und seine Blockade gegen das Gesetz aufgegeben. Damit wurde ein wichtiges Anliegen der CSU-Landesgruppe im Sinne der Länder und Kommunen durchgesetzt. 
Bereits im Juli 2014 hatte der Bundestag der Einstufung der drei Balkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten zugestimmt. Etwa 20 Prozent der Asylbewerber stammen aus diesen Ländern. Aber weniger als 1 Prozent konnten Asylgründe nachweisen. 
Mit der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten können Asylanträge aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien nun schneller bearbeitet und die Verfahren verkürzt werden. Seit der Aufhebung der Visumspflicht für Bürger aus diesen Staaten in den Jahren 2009 und 2010 ist die Zahl der Asylanträge stark angestiegen. 
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss künftig nicht mehr einen großen Teil seiner Kapazitäten für die Prüfung chancenloser Asylanträge aufwenden, sondern kann sich auf Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten und somit auf die wirklich hilfsbedürftigen Menschen konzentrieren. Zugleich erhalten Asylbewerber und geduldete Ausländer einen deutlich leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch dies kann Kommunen und Länder finanziell entlasten. 
SexualstrafrechtKinderschutzSexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen darf nicht toleriert werden. Die CSU-Landesgruppe setzt sich dafür ein, das Strafrecht gegen Kinderpornografie zu verschärfen. Damit werden die Lanzarote- Konvention des Europarates und weitere EU-Vorgaben erfüllt. Zukünftig ist jede Nutzung und Verbreitung von Bildern von ganz oder teilweise unbekleideten Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung strafbar. Strafbarkeitslücken zur Art der Verbreitung entsprechenden Bildmaterials wurden geschlossen. Die 20-jährige Verjährungsfrist beginnt anstelle des 21. nun nach dem 30. Lebensjahr. 
EbolaEbola-EpidemieAngesichts der sich dramatisch verschlechternden Situation in den Ebola-Gebieten Westafrikas hat der Bundestag über die Lage und die Hilfsmaßnahmen diskutiert. Der Parlamentarische Staatssekretär im Entwicklungsministerium Thomas Silberhorn hat dabei auf das Leid der Menschen und auf die Auswirkungen der Epidemie auf weite Lebensbereiche wie Landwirtschaft und Bildungssystem hingewiesen. Er berichtete über die umfangreichen Notmaßnahmen der Bundesregierung und dankte den vielen Helfern in den Rettungsorganisationen. Thomas Silberhorn mahnte aber zugleich Unterstützung für die betroffenen Länder auch für die Zeit nach der Krise beim Wiederaufbau an. 
Bezahlbares Wohnen 
Einigung auf Mietpreisbremse 
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben eine grundsätzliche Einigung über die Inhalte der Mietpreisbremse erzielt. In angespannten Wohnungsmärkten kann künftig der Anstieg der Mieten begrenzt werden. 
„Die CSU ist sehr zufrieden mit der Grundsatzeinigung. Wir konnten durchsetzen, dass neben dem Mietspiegel auch die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab gilt. Das ist ein großer Erfolg. Denn in vielen bayerischen Städten gibt es keinen Mietspiegel“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe Max Straubinger. 
Der beste Mieterschutz seien genügend neue Wohnungen. „Deshalb war uns wichtig, dass alle neu errichteten Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen sind und zwar nicht nur bei der Erstvermietung, sondern auf Dauer. Das ist ein wichtiges Signal an die Bauherren, damit diese auch weiterhin in neuen Wohnraum investieren“, betonte Straubinger. 
In den Gesetzentwurf werden auch Kriterien aufgenommen, die beschreiben, wann ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegen kann. Die weiteren Details werden dann im parlamentarischen Verfahren geklärt. 
Foto: picture alliance / dpa 
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Foto: picture alliance / dpa 
Foto: picture alliance / chromorangeBrief aus Berlin

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  • 1. Freihandelsabkommen TTIP und CETA NR. 15| 26.09.2014 | Liebe Leserinnen und Leser, die Zahl der Asylbewerber wird in diesem Jahr voraussichtlich auf 200.000 ansteigen, was einer Vervierfachung in den letzten vier Jahren gleichkommt. Dieser rasante Anstieg stellt Länder und Kommunen vor besondere Herausforderungen. Der Bundestag hat auf Betreiben der Union bereits im Juli reagiert; in der letzten Woche hat nun auch der Bundesrat nach langem Ringen dem Gesetz zur Einstufung von Serbien, Maze-donien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten zugestimmt. Damit gilt für diese Länder die gesetzliche Vermutung, dass dort keine politische Verfolgung stattfindet. Von Januar bis August 2014 beantragten aus den genannten Ländern mehr Menschen (rund 25.000) Asyl als aus Syrien (knapp 20.000). Die Anerkennungsquote liegt bei unter 1%, während sie bei Syrien fast 100% beträgt. Wir dürfen Menschen, die nicht verfolgt sind, keine falschen Hoffnungen machen und müssen unsere Hilfe auf die wirklich Verfolgten konzentrieren. Für uns steht außer Frage, dass wir Menschen, die vor politischer Verfolgung fliehen, sowohl in ihrer Heimat als auch bei uns so gut es geht unterstützen müssen. Dies hat der Bundestag in seiner Sondersitzung zur Situation im Irak am 1. September ausdrücklich festgehalten. Wir alle haben die furchtbaren Bilder über die humanitäre Katastrophe der Flüchtlinge im Nordirak und im Nachbarland Syrien im Kopf. Deutschland hilft vor Ort und gewährt Flücht-lingen Zuflucht in unserem Land. Die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung für diese Hilfe können wir aber langfristig nur erhalten, wenn wir für ein gerechtes Asylsystem sorgen, das den wirklich Bedürftigen hilft und gleich-zeitig sicherstellt, dass das Asylrecht nicht für eine ungeregelte Zuwanderung missbraucht wird. Dafür steht die Union. Chancen sehen, Risiken minimieren Als eine der wichtigsten wirtschaftspolitischen Entscheidungen der nächsten Jahre bezeichnete Dr. Hans-Peter Friedrich das geplante Freihandelsabkommen mit den USA. TTIP biete viele Chancen für Wachstum und Wohlstand, es gelte aber auch, Risiken zu minimieren. Der Deutsche Bundestag disku-tierte über soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des geplanten Freihan-delsabkommens zwischen der EU und den USA (TTIP). Auch das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA), das aktuell von der EU-Kommission zu Ende verhandelt ist und über das nun diskutiert und entschieden wird, wurde debattiert. Für die CSU verwies der stell-vertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Peter Friedrich in der Debatte im Deutschen Bundes-tag auf die weit über Deutschland hinaus-reichende Bedeu-tung des Abkommens. Friedrich betonte, dass unser Wohlstand auf Wettbewerb und freiem Han-del beruhe, nicht auf Abschottung und Protektionismus. TTIP eröffne die Chancen auf hundertausende neue Arbeitsplätze in Deutsch-land und Europa; angesichts der hohen Arbeitslosigkeit infolge der aktuellen Schulden- und Wirtschaftskrise sei dies von zentraler Bedeutung. Ein solches Abkommen biete auch die Mög-lichkeit, so Friedrich weiter, bei der Entwicklung und Einführung neuer Technologien künftig welt-weit die Standards zu setzen. Dies sei ein großer Vorteil für unsere mittelständischen Unternehmen: „Diese Chance nicht zu ergreifen, wäre ein entscheidender und gro-ßer Fehler“, hob Friedrich hervor. Es gelte bei dem Abkommen, die-se Chancen zu nutzen und gleich-zeitig die Risiken zu minimieren. Daher stellte er unter Bezug auf den Umwelt- und den Sozialbe-reich klar, dass es um sehr viel für die Arbeitnehmer und für die Verbraucher gehe. Aber: „Es geht nicht um die Absen-kung von Standards“, betonte Hans-Peter Friedrich. Auch bei der Regulierung der Finanzmärkte könne man eine Plattform für gemeinsame Standards schaffen. Damit könne viel erreicht werden. Friedrich appellierte an diejeni-gen, die dem Abkommen skep-tisch gegenüber stehen, nicht durch Schwarz-Weiß-Malerei und unwahre Behauptungen unnötig Sorgen und Ängste zu schüren. Chancen für Wachstum und Wohlstand Foto: picture alliance / chromorange Hansjörg Durz MdB
  • 2. 26.09.2014 www.csu-landesgruppe.de Seite 2 D i e s e W o c h e Freihandelsabkommen TTIP und CETA Chancen sehen, Risiken minimieren 1 Europäische Währungsunion Klare Regeln zum Schutz der Steuerzahler 2 Bundestags-ABC Was ist eigentlich ... eine Paralleleinbringung? 2 Pflege: Pflegestärkungsgesetz 3 Außenpolitik: Zukunft Afrikas 3 Ausbau der Kinderbetreuung Milliardenbeitrag für Kinderbetreuung und Eingliederungshilfe 3 ElterngeldPlus Mehr Flexibilität für Eltern 3 Ebola: Ebola-Epidemie 4 Sexualstrafrecht: Kinderschutz 4 Bezahlbares Wohnen Einigung auf Mietpreisbremse 4 Asylpolitik: Sichere Herkunftsländer 4 Bundestags-ABC Europäische Währungsunion Klare Regeln zum Schutz der Steuerzahler Diese Woche hat der Deutsche Bundestag über vier Gesetzentwürfe beraten, die der Umsetzung der europä-ischen Vereinbarungen zur Bankenunion dienen. Mit der Bankenunion entsteht ein einheitlicher europäischer Ordnungsrahmen, der für alle europaweit agierenden und stark vernetzten Banken Gültigkeit hat. Die Bankenunion ist ein wichtiger Baustein, die Währungsunion weiter zu stabilisieren, Fehlanreize im Bankensektor abzubauen und die Heranziehung der Steuerzahler im Krisenfall zu verhindern. Was ist eigentlich ... eine Paralleleinbringung? Die Gesetzgebung kennt viele komplexe Besonderheiten. Eine solche Besonderheit ist die sogenannte Paralleleinbringung: Was ist eine Par-alleleinbringung und warum findet sie Anwendung? Mit der Umsetzung der Bankenab-wicklungsrichtlinie gilt ab Januar 2015 die sogenannte Haftungskas-kade. Bei Bankenschieflagen werden künftig zuerst die Eigentümer und Gläubiger unmittelbar finanziell be-teiligt. In einem zweiten Schritt kann der europäische Bankenabwick-lungsfonds herangezogen werden, der nach deutschem Vorbild mit Geldern der Banken gefüllt wird. Und erst an letzter Stelle, wenn alle üb-rigen Maßnahmen nicht ausreichen sollten, kann unter strengen Aufla-gen staatliche Hilfe gewährt werden. Eine ebenso wichtige Konse-quenz aus der Bankenkrise sieht die CSU-Landesgruppe im Auf-bau einer europäischen Banken-aufsicht. Ausdrücklich begrüßte Alexander Radwan (CSU) in der De-batte, dass die EZB am 4. November die Bankenaufsicht über die grenz- Als Paralleleinbringung bezeichnet man das gleichzeitige Einbringen eines Gesetzesvorhabens durch die Bundesregierung und durch Mit-glieder oder Fraktionen des Bundes-tages. Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzesentwurf wird üblicherweise zuerst dem Bundesrat zugeleitet, der hierzu eine Stellung-nahme beschließt, die wiederum der Bundesregierung übermittelt wird. Hierfür gibt es eine Frist von sechs Wochen. Die Bundesregierung ihrerseits for-muliert eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates und sendet dann das ganze Paket an den Bundestag. Diese Frist von sechs Wochen kann bereits für die Beratungen des Bundestages genutzt werden, wenn der Gesetzentwurf parallel von der Bundesregierung und gleichzeitig von Fraktionen des Bundestages beschlossen wird. Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundes-regierung kann dann später in die Beratungen einbezogen werden. So spart man Zeit bzw. gewinnt Zeit für die Beratungen. Dies kann zum Bei-spiel bei dringlichen Angelegenheiten etwa der Außen- und Europapolitik notwendig sein. Diese Veröffentlichung der CSU-Landesgruppe dient ausschließ- lich der Information und darf während eines Wahlkampfes nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Foto: picture alliance /chromorange überschreitend handelnden Banken übernehme. In Deutschland werden in Zukunft 21 Banken direkt von der EZB beaufsichtigt, während die Überwachung der weiteren Institute durch die nationale Aufsicht erfolgt. Foto: picture alliance / dpa IMPRESSUM: Der Meinungsbeitrag auf S. 1 gibt die persönliche Auffassung des betreffenden Abgeordneten wieder. Foto Editorial: Redaktion: Inge Niebergall Verantwortlicher Redakteur: Lars Magsaam 11011 Berlin · Platz der Republik 1 Telefon: (030) 227 - 70212 E-Mail: bab@cducsu.de internet: www.csu-landesgruppe.de Brief aus Berlin Marcus Mark
  • 3. 26.09.2014 www.csu-landesgruppe.de Seite 3 ElterngeldPlus Mehr Flexibilität für Eltern Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf zum ElterngeldPlus beraten. Die Koalition nimmt damit wichtige Weichenstellungen für mehr Flexibilität und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Teilzeitarbeitende Eltern können damit länger Elterngeld beziehen. Bisher verlieren Eltern einen Teil ihres Elterngeldanspruchs, wenn sie früh nach der Geburt in Teilzeit wieder einsteigen. Zukünftig können teilzeitarbeitende Eltern das ElterngeldPlus bei halbierter Höhe doppelt so lange erhalten wie das Elterngeld. Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten zudem Elternpaare, die sich in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten gemeinsam um ihr Kind kümmern und dabei je 25 bis 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, je vier ElterngeldPlus-Monate zusätzlich. Junge Eltern können damit in gleichem Umfang erwerbstätig sein und sich partnerschaftlich um Haushalt und Familie kümmern. Die Möglichkeit, Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch zu nehmen, wird von bisher 12 auf bis zu 24 Monate ausgeweitet. Für mehr Planungssicherheit bei den Unternehmen verlängert sich die Anmeldefrist gegenüber dem Arbeitgeber von bislang sieben auf 13 Wochen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Die Verbesserungen treten zum 1. Januar 2015 in Kraft. AußenpolitikZukunft AfrikasDie CDU/CSU-Bundestagsfraktion lud zu einem hochrangig besetzten Fachgespräch zum Thema „Gemeinsam in Afrikas Zukunft investieren“ ein. Zu Gast waren unter anderem der Präsident der Afrikanischen Entwicklungsbank, der Botschafter der Elfenbeinküste sowie Vertreter der deutschen Industrie. Sechs der zehn am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften liegen in Afrika. Der stellv. Fraktionsvorsitzende Dr. Georg Nüßlein betonte, dass sich das Engagement im Chancenkontinent Afrika stets am Leitbild des ehrbaren Kaufmanns orientieren müsse. Das Gespräch schließt an die Afrika-Reise der CSU- Landesgruppenvorsitzenden Gerda Hasselfeldt im April dieses Jahres an. Foto: picture alliance /Science Photo Library PflegePflegestärkungsgesetzEine hochrangige Delegation der CSU-Landesgruppe unter der Leitung der Vorsitzenden Gerda Hasselfeldt hat sich anlässlich der Beratungen zum Pflegestärkungsgesetz zum Erfahrungsaustausch mit den Spitzen der Freien Wohlfahrtspflege Bayern getroffen. „Mit dem Pflegestärkungsgesetz wollen wir die Pflege umfassend reformieren und an die Anforderungen einer stetig älter werdenden Gesellschaft anpassen“, so Hasselfeldt. Neben Gerda Hasselfeldt nahmen an dem Gespräch der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe Max Straubinger, der arbeits- und sozialpolitische Sprecher Stephan Stracke und der zuständige Berichterstatter Erich Irlstorfer teil. Foto: picture alliance / dpa Ausbau der Kinderbetreuung Milliardenbeitrag für Kinderbetreuung und Eingliederungshilfe Die CSU-Landesgruppe setzt sich gemeinsam mit der CDU für mehr finanzielle Unterstützung der Kommunen durch den Bund beim Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Integration von Behinderten ein. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zum Ausbau der Kinderbetreuung beraten. Für den Ausbau von Kinderkrippen und Kitas sollen im Rahmen eines Sondervermögens eine weitere Milliarde Euro für die Jahre 2016 bis 2018 zur Verfügung gestellt werden. Dazu kommen 200 Mio. € für laufende Betriebskosten. Hierfür wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer erhöht, der an die Gemeinden weitergegeben werden soll. Die Unterstützung des Bundes bis 2014 zum Ausbau der Kinderbetreuung summiert sich inzwischen auf 5,4 Mrd. Gleichermaßen setzt der Bund ein Signal, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Dazu sollen die Gemeinden Eingliederungshilfe in den Jahren 2015 bis 2017 von jeweils einer Milliarde pro Jahr erhalten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kommt damit ihrem wichtigen Reformziel einer substanziellen Verbesserung für Menschen mit Behinderung ein großes Stück näher. Foto: picture allliance / ZB Foto: picture alliance / dpa Brief aus Berlin
  • 4. 26.09.2014 www.csu-landesgruppe.de Seite 4 Asylpolitik Sichere Herkunftsländer Der Bundesrat hat der Einstufung von Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten zugestimmt. Baden-Württemberg hat Verantwortung gezeigt und seine Blockade gegen das Gesetz aufgegeben. Damit wurde ein wichtiges Anliegen der CSU-Landesgruppe im Sinne der Länder und Kommunen durchgesetzt. Bereits im Juli 2014 hatte der Bundestag der Einstufung der drei Balkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten zugestimmt. Etwa 20 Prozent der Asylbewerber stammen aus diesen Ländern. Aber weniger als 1 Prozent konnten Asylgründe nachweisen. Mit der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten können Asylanträge aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien nun schneller bearbeitet und die Verfahren verkürzt werden. Seit der Aufhebung der Visumspflicht für Bürger aus diesen Staaten in den Jahren 2009 und 2010 ist die Zahl der Asylanträge stark angestiegen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss künftig nicht mehr einen großen Teil seiner Kapazitäten für die Prüfung chancenloser Asylanträge aufwenden, sondern kann sich auf Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten und somit auf die wirklich hilfsbedürftigen Menschen konzentrieren. Zugleich erhalten Asylbewerber und geduldete Ausländer einen deutlich leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch dies kann Kommunen und Länder finanziell entlasten. SexualstrafrechtKinderschutzSexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen darf nicht toleriert werden. Die CSU-Landesgruppe setzt sich dafür ein, das Strafrecht gegen Kinderpornografie zu verschärfen. Damit werden die Lanzarote- Konvention des Europarates und weitere EU-Vorgaben erfüllt. Zukünftig ist jede Nutzung und Verbreitung von Bildern von ganz oder teilweise unbekleideten Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung strafbar. Strafbarkeitslücken zur Art der Verbreitung entsprechenden Bildmaterials wurden geschlossen. Die 20-jährige Verjährungsfrist beginnt anstelle des 21. nun nach dem 30. Lebensjahr. EbolaEbola-EpidemieAngesichts der sich dramatisch verschlechternden Situation in den Ebola-Gebieten Westafrikas hat der Bundestag über die Lage und die Hilfsmaßnahmen diskutiert. Der Parlamentarische Staatssekretär im Entwicklungsministerium Thomas Silberhorn hat dabei auf das Leid der Menschen und auf die Auswirkungen der Epidemie auf weite Lebensbereiche wie Landwirtschaft und Bildungssystem hingewiesen. Er berichtete über die umfangreichen Notmaßnahmen der Bundesregierung und dankte den vielen Helfern in den Rettungsorganisationen. Thomas Silberhorn mahnte aber zugleich Unterstützung für die betroffenen Länder auch für die Zeit nach der Krise beim Wiederaufbau an. Bezahlbares Wohnen Einigung auf Mietpreisbremse Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben eine grundsätzliche Einigung über die Inhalte der Mietpreisbremse erzielt. In angespannten Wohnungsmärkten kann künftig der Anstieg der Mieten begrenzt werden. „Die CSU ist sehr zufrieden mit der Grundsatzeinigung. Wir konnten durchsetzen, dass neben dem Mietspiegel auch die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab gilt. Das ist ein großer Erfolg. Denn in vielen bayerischen Städten gibt es keinen Mietspiegel“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe Max Straubinger. Der beste Mieterschutz seien genügend neue Wohnungen. „Deshalb war uns wichtig, dass alle neu errichteten Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen sind und zwar nicht nur bei der Erstvermietung, sondern auf Dauer. Das ist ein wichtiges Signal an die Bauherren, damit diese auch weiterhin in neuen Wohnraum investieren“, betonte Straubinger. In den Gesetzentwurf werden auch Kriterien aufgenommen, die beschreiben, wann ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegen kann. Die weiteren Details werden dann im parlamentarischen Verfahren geklärt. Foto: picture alliance / dpa Foto: picture alliance / Klaus Ohlenschläger Foto: picture alliance / dpa Foto: picture alliance / chromorangeBrief aus Berlin