Dr. Achim Gmilkowsky: Vertragsgestaltung für Fotografen, Teil 1
Mecking: Die Stiftung als Instrument der Kulturförderung. Grundlegende Informationen zur Stiftungserrichtung und -verwaltung
1. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
Die Stiftung als Instrument
der Kulturförderung
Grundlegende Informationen zu Stiftungserrichtung und -verwaltung
Dr. Christoph Mecking
Rechtsanwalt; geschäftsführender Gesellschafter des Instituts für Stiftungsbera-
tung, Berlin
C
Inhalt Seite
2.2
S. 1
1. Stiftung und Kultur 3
2. Stiftungsformen in der Kulturförderung 4
2.1 Verschiedene Stiftungstypen 4
2.2 Stiftung und Trägerschaft kultureller Einrichtungen 8
3. Die Errichtung einer Stiftung 11
3.1 Die selbständige, rechtsfähige Stiftung 11
3.2 Die unselbständige, nichtrechtsfähige Stiftung 18
4. Stiftung und Steuern 19
4.1 Die gemeinnützige Stiftung 19
4.2 Die Zuwendung des Stifters 24
5. Muster von Stiftungsgeschäft und Satzung 27
Stiftungsgeschäft: Stiftungserrichtung unter Lebenden 27
Stiftungsgeschäft: Stiftungserrichtung von Todes wegen 29
Stiftungsgeschäft (Treuhandvertrag)
einer unselbständigen Stiftung 31
Satzung einer rechtsfähigen Stiftung 32
Satzung einer unselbständigen Stiftung 39
43 Kultur & Recht Dezember 2008
2. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
Stiftungen privaten und öffentlichen Rechts sind im Kulturbereich nicht mehr
wegzudenken. Die Stiftung als Institution trägt wesentlich zur Förderung kultu-
reller Vielfalt bei. Welche Stiftungsformen für bestimmte kulturelle Vorhaben am
sinnvollsten sind, welche Vorteile die Verbindung von Kultureinrichtung und
Stiftung bringt und welche rechtlichen Grundlagen bei der Errichtung einer
rechtsfähigen Stiftung zu beachten sind – im folgenden Beitrag werden diese
Fragen ausführlich beantwortet. Hilfestellung leisten Muster von Stiftungsge-
schäft und Satzung.
C
2.2
S. 2
43 Kultur & Recht Dezember 2008
3. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
1. Stiftung und Kultur
Stiftungen wird im Kulturbereich eine zunehmend größere Rolle zugewiesen,
besonders bei dessen Finanzierung. Sie haben in Deutschland zwar eine lange
Tradition und noch heute existieren Stiftungen, die bereits im 9. Jahrhundert
errichtet worden sind. Stiftungsfähig allerdings waren in früheren Zeiten nur
Zwecke, die als „piae causae“ einen frommen, religiös motivierten Hintergrund
hatten. Nach dem Niedergang des vorwiegend von unselbständigen Stiftungen
getragenen traditionellen Stiftungswesens durch Aufklärung und Säkularisation
kam es gerade auf dem Gebiet von Kunst und Kultur zur Herausbildung weltlich
begründeter Vorstellungen von Sinn und Aufgabe einer Stiftung. Der moderne C
Begriff der rechtsfähigen Stiftung entstand in einem jahrzehntelangen Rechts- 2.2
streit um das Testament des Frankfurter Kaufmanns und Bankiers Johann Fried-
rich Städel vom 15.3.1815, der das Städelsche Kunstinstitut als Stiftung errichtet S. 3
und gleichzeitig zu seinem Universalerben eingesetzt hatte.
Die heutige Bedeutung von Stiftungen in den Bereichen Kunst und Kultur er-
schließt sich aus mehreren Richtungen:
- Bei immer mehr potenziellen Stiftern findet das Sachgebiet Interesse. Immer
mehr Menschen sind bereit, sich für kulturelle Zwecke dauerhaft finanziell zu
engagieren. Daher nahm die Zahl der Stiftungserrichtungen in diesem Bereich
im Vergleich zu anderen Sektoren der Stiftungstätigkeit überproportional zu.
Nach Untersuchungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen von An-
fang 2008 widmeten sich 2.813 Stiftungen (auch) diesem Zweck, das ent-
spricht einem Anteil von 15 % aller Stiftungszwecke. Der traditionell höhere
Anteil der sozialen Zwecksetzungen liegt demgegenüber bei 27 %, der von
Bildung und Erziehung bei 17 % und der von Wissenschaft und Forschung
bei 13,2 %. Die Zahl der Stiftungen mit kultureller Zwecksetzung wächst be-
sonders seit Beginn der 1990er Jahre.
- Stiftungen spielen bei Kultureinrichtungen eine große Rolle, da sich diese zuneh-
mend gezwungen sehen, neue Finanzierungsquellen zu erschließen. Projektbezo-
gene Mittelvergaben oder institutionelle Förderungen können neben öffentlichen
Zuwendungen, Eintrittsentgelten, anderen Erlösen oder Einnahmen aus wirt-
schaftlichen Aktivitäten (Museumsshop, Sponsoring) einen wichtigen Anteil bei
der Finanzierung eines bestimmten Projektes oder einer Kultureinrichtung ausma-
chen. In den meisten Fällen müssen Stiftungen als Partner aktiv gewonnen wer-
den. Eine Stiftung kann aber auch in ihrer Ausrichtung als Träger- oder Förderstif-
tung exklusiv auf eine bestimmte Einrichtung hin gegründet sein. Dann gewinnt
sie mit ihrer besonderen Dauerhaftigkeit eine Art Garantiefunktion für laufende,
planbare Zuwendungen an die Einrichtung und hat damit einen mehr oder weni-
ger wesentlichen Anteil an deren Existenzsicherung.
- Kulturpolitiker sehen vor diesem Hintergrund gelegentlich in privaten Stif-
tungen allein einen Entlastungsfaktor für die öffentlichen Haushalte, zuneh-
mend allerdings auch einen eigenständigen Partner bei der Kulturfinanzierung
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4. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
oder ein Instrument zur Verwirklichung eines Public-Private-Partnership. Die
Stiftung museum kunst palast in Düsseldorf ist ein vielbeachtetes Beispiel.
- Nicht unüblich ist gerade im kulturellen Bereich auch die Errichtung von
Stiftungen des privaten oder öffentlichen Rechts durch öffentlich-rechtliche
Körperschaften selbst, um auf diese Weise bestimmte Aufgaben außerhalb der
unmittelbaren Staatsverwaltung in sachgerechter Weise erledigen zu lassen.
Mitunter wird für solche Stiftungen eine gesicherte Vermögensausstattung
vorgesehen; häufig sollen sie allerdings nur laufende Zuwendungen nach
Maßgabe des Haushaltsrechts und der jeweiligen Haushalte erhalten, wie
z. B. die Kulturstiftung des Bundes. Dann fehlt es ihnen allerdings an dem für
C Stiftungen konstitutiven Merkmal des eigenen Vermögens, das aus den Erträ-
2.2 gen eine dauerhafte und nachhaltige Zweckverwirklichung ermöglicht. Insbe-
sondere die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts wird mit ihrer Errich-
S. 4
tung in eine unumkehrbare Autonomie entlassen. Ohne Kapitalstock und in
Abhängigkeit von wechselnden Budgets kann der Stiftungszweck nicht nach-
haltig gesichert werden.
2. Stiftungsformen in der Kulturförderung
Wenn Menschen nachhaltig etwas bewegen wollen, bietet sich die Verankerung
dieser Initiative in einer Rechtsform an. Die bestehenden Rechtsformen sind
Lösungen für bestimmte, aus der Gesellschaft an die Rechtsordnung herangetra-
gene Bedürfnisse. Sie haben jeweils bestimmte Eigenheiten, Vorteile und
Nachteile. Dies bietet Möglichkeiten der Wahl, bringt aber auch die Schwierig-
keit der Entscheidung mit sich. Wer im Kulturbereich gemeinsam mit anderen
tätig werden will, wird sich für die Gründung einer Gesellschaft oder eines Ver-
eins entscheiden (vgl. C 2.1 in diesem Handbuch).
2.1 Verschiedene Stiftungstypen
Wer allerdings Vermögenswerte (Geld, Immobilien, Kunstgegenstände, Unter-
nehmensbeteiligungen) dauerhaft einem von ihm allein bestimmten kulturellen
Zweck widmen will, wird die Stiftung oder eine Rechtsform mit stiftungsähnli-
chem Charakter (unselbständige Stiftung, Stiftungsgesellschaft (Stiftung GmbH,
Stiftung AG), Stiftung e. V.) wählen. Die Stiftung bezeichnet ein verselbständig-
tes und beständiges Zweckvermögen und ist damit in idealer Weise geeignet,
Träger oder verlässlicher Partner von kulturellen Einrichtungen zu sein. Der
Begriff der Stiftung ist rechtlich nicht geschützt. In der Regel werden daher auch
die genannten Ersatzformen, die eigentlich nicht dem im Bürgerlichen Gesetz-
buch beschriebenen Grundtypus der Stiftung entsprechen, als Stiftung bezeichnet.
Die Existenz einer Kulturstiftung beruht jedenfalls auf drei Grundelementen:
- Dem auf Kulturförderung gerichteten Stiftungszweck, in aller Regel ge-
meinnützig;
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