Stiftungen können ihren satzungsmäßigen Zweck durch eine operative oder fördernde Arbeitsweise verwirklichen. Dieser Artikel vergleicht sie miteinander, nennt die größten deutschen Stiftungen und gibt einen zahlenmäßigen Überblick über Kunst und Kultur als Stiftungszweck. Schließlich werden die operative Bertelsmann Stiftung und die vorrangig fördernde Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung gegenübergestellt.
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Nadine Lindemann_Operative und fördernde Stiftungsarbeit
1. Finanzierung und Förderung F 3.6
Private Kulturförderung
Operative und fördernde Stiftungsarbeit
Nadine Lindemann
Stiftungen können ihren satzungsmäßigen Zweck durch eine operative oder fördernde Arbeitsweise
verwirklichen. Dieser Artikel vergleicht sie miteinander, nennt die größten deutschen Stiftungen
und gibt einen zahlenmäßigen Überblick über Kunst und Kultur als Stiftungszweck. Schließlich
werden die operative Bertelsmann Stiftung und die vorrangig fördernde Liz Mohn Kultur- und
Musikstiftung gegenübergestellt.
Gliederung Seite
1. Operative und fördernde Stiftungen 2
2. Die größten deutschen Stiftungen 3
3. Kunst und Kultur als Stiftungszweck in deutschen Stiftungen 4
4. Ein exemplarischer Stiftungsvergleich 5
4.1 Die Bertelsmann Stiftung 5
4.2 Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung 6
4.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede 7
5. Auswahlkriterien für Projekte im Vergleich 8
5.1 Auswahlkriterien der Bertelsmann Stiftung 9
5.2 Auswahlkriterien der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung 10
5.2.1 Auswahlkriterien für operative Projekte 10
5.2.2 Auswahlkriterien für Förderprojekte 11
6. Förderalternativen 11
6.1 Förderung durch Vergabe von Stipendien 11
6.2 Förderung durch Vergabe von Projektmitteln 12
6.2.1 Mittelverwendungsnachweis bei Projektförderungen 12
6.2.2 Zahlenmäßiger Mittelverwendungsnachweis 13
7. Bewertungskriterien der Projekte 15
7.1 Bewertungskriterien der Bertelsmann Stiftung 15
7.2 Bewertungskriterien der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung 17
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2. F 3.6 Finanzierung und Förderung
Private Kulturförderung
1. Operative und fördernde Stiftungen
Neben der Festlegung des Stiftungszwecks sollte bei einer Stiftungs-
gründung auch entschieden werden, wie dieser Stiftungszweck ver-
wirklicht werden soll – durch operative oder fördernde Stiftungsarbeit.
„Operativ“ bedeutet, dass selbstinitiierte Projekte verwirklicht wer-
den; „fördernd“ hingegen bedeutet, dass Projekte Dritter, also von
stiftungsfremden Personen oder Organisationen unterstützt werden.
Hierzu zwei Beispiele:
Operatives Projekt Die Bertelsmann Stiftung richtet internationale Kulturdialoge aus, um
Toleranz und Verständigung zu fördern. Bei den Gesprächsforen dis-
kutieren und erarbeiten Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft,
Zivilgesellschaft und Kultur Lösungsansätze für ein friedliches Zu-
sammenleben in einer globalisierten Welt.
Förderprojekt Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung unterstützt den Knabenchor
Gütersloh e. V. zur Förderung der regionalen Kultur- und Nachwuchs-
arbeit.
Operative Stiftung Eine operative Stiftung kann die Ausrichtung ihrer Projekte selbst
bestimmen, ein Ziel langfristig verfolgen, Problemstellungen umfas-
send bearbeiten, ihre Ressourcen sowie das Projektmanagement selbst
in der Hand behalten und sich damit ein klares, eigenes Profil erarbei-
ten. Eine operative Stiftung ist allerdings sehr personal- und damit
kostenintensiv.
Fördernde Stiftung Eine fördernde Stiftung kann mit wenigen Finanz- oder Personalkapa-
zitäten arbeiten, andere Organisationen/Personen unterstützen und in
ihrer Projektarbeit schnell und flexibel agieren. Eine fördernde Stif-
tung hat jedoch kaum Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Umset-
zung der geförderten Projekte. Zusätzlich ist sie stark auf die Kompe-
tenzen der geförderten Partner angewiesen.
In Deutschland gibt es rund 13.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerli-
chen Rechts. Laut Verzeichnis Deutscher Stiftungen1 waren im Jahr
2005 von insgesamt 6.639 Stiftungen2 über 61 % der Stiftungen
(= 4.084) fördernd aktiv, rund 21 % (= 1.405) operativ tätig und über
17 % der Stiftungen (= 1.150) wirkten sowohl fördernd als auch ope-
rativ.
Der deutlich überwiegende Anteil der Förderstiftungen liegt haupt-
sächlich in der Tatsache begründet, dass sie für die Verwirklichung
ihres Stiftungszwecks kein eigenes Personal benötigen. Personalres-
sourcen sind kostenintensiv, was sich kleine Stiftungen nicht leisten
können. Es sind aber auch viele größere und Großstiftungen daran
interessiert, ihre Mittel in Dritt-Projekte zu investieren.
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3. Finanzierung und Förderung F 3.6
Private Kulturförderung
2. Die größten deutschen Stiftungen
Name Gesamtausgaben in €
VolkswagenStiftung ** 101.598.734 €
Robert Bosch Stiftung GmbH * 68.686.000 €
Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH * 62.500.000 €
Bertelsmann Stiftung *** 56.727.000 €
Alexander von Humboldt-Stiftung ** 53.115.600 €
Deutsche Bundesstiftung Umwelt * 52.000.000 €
Deutsche Stiftung Denkmalschutz * 40.361.000 €
Hans-Böckler-Stiftung * 40.317.000 €
Studienstiftung des deutschen Volkes e. V. * 35.600.000 €
Hertie-Stiftung * 26.929.000 €
ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius * 25.784.441 €
Umweltstiftung WWF-Deutschland * 23.893.000 €
Stiftung Deutsche Behindertenhilfe ** 22.504.619 €
Stiftung CAESAR – Center of Advanced European Studies and Research – *** 20.900.000 €
Dietmar-Hopp-Stiftung GmbH ** 20.000.000 €
3
Stiftungszweckverwirklichung : * fördernd und operativ, ** fördernd, *** operativ
Tab. F 3.6-1 Die 15 größten Stiftungen privaten Rechts nach Gesamtausgaben4
Neun der 15 größten Stiftungen verwirklichen ihren Zweck sowohl
durch fördernde als auch operative Arbeitsweise, vier Stiftungen arbei-
ten ausschließlich fördernd und zwei rein operativ.
Der Vorteil der fördernd-operativen Stiftungen liegt darin, die positi- Eigenschaften beider
ven Eigenschaften beider Arbeitsweisen nutzen zu können. Ein Beispiel: Arbeitsweisen
„Die Robert Bosch Stiftung versteht sich sowohl als operativ täti-
ge Stiftung, die ihre Ziele mit Eigenprogrammen verfolgt, als auch als
fördernde Stiftung. (…) Als fördernde Stiftung stellen wir Mittel für
Projekte zur Verfügung, die entweder eine Ergänzung zu bereits vor-
handenen Programmen darstellen oder diese in innovativer Weise
weiterführen, oder zur Verstärkung unserer Ziele in einzelnen The-
menschwerpunkten wesentlich beitragen.“5 Zum einen ist es der Ro-
bert Bosch Stiftung mit eigenen Projekten möglich, ihre Ziele langfris-
tig zu verfolgen, das Wie selbst zu bestimmen, eigene Projektmana-
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4. F 3.6 Finanzierung und Förderung
Private Kulturförderung
gementkompetenzen auszubauen und sich ein unverwechselbares Pro-
fil aufzubauen. Andererseits betreibt sie Projektförderung, die die
eigenen Projekte oder Schwerpunkte thematisch ergänzt, kein nen-
nenswert weiteres Personal erfordert und mit der es der Stiftung mög-
lich ist, schnell und flexibel auf neue Herausforderungen zu reagieren.
3. Kunst und Kultur als
Stiftungszweck in
deutschen Stiftungen
Den Rechtsbeitrag „Die Stiftung als Instrument
der Kulturförderung“ (C 2.2) finden Sie in dem Kunst und Kultur als Stiftungszweck ist laut
Handbuch Kultur & Recht, Ausgabe 2005. Bundesverband Deutscher Stiftungen bei
14,4 % der rechtsfähigen Stiftungen bürgerli-
chen Rechts verankert. Dies lässt jedoch kei-
neswegs die Schlussfolgerung zu, dass 14,4 % der Gesamtausgaben
im deutschen Stiftungswesen in den Bereich Kunst und Kultur fließen.
Privatnützige Zwecke
5,60 %
Andere
gemeinnützige
Zwecke Soziale Zwecke
15,70 % 32,70 %
Umweltschutz
3,30 %
Kunst und Kultur
14,40 %
Wissenschaft und
Bildung und Forschung
Erziehung 13,30 %
14,90 %
Abb. F 3.6-1 Verteilung der Hauptgruppen der Stiftungszwecke (gewichtet)6
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