Mit scharfer Kritik hat der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes auf die Vertagung der Entscheidung über einen höheren Steuerzuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung reagiert. Jens Spahn entziehe sich der notwendigen Entscheidung, obwohl er zuvor eine anderslautende Zusage gemacht habe. Der Minister verspreche zwar, mit der Sozialgarantie die Beiträge stabil zu halten, schiebe die Verantwortung aber an den dann gerade neu gewählten Bundestag ab, monierten die alternierenden Aufsichtsratsvorsitzenden, Dr. Volker Hansen und Knut Lambertin.
Pressemitteilung AOK-Bundesverbandes vom 3. Mai 2021: AOK begrüßt geplante R...AOK-Bundesverband
Ähnlich wie Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 2. September 2021: Gesundheitsminister Spahn muss sein Versprechen gegenüber der GKV halten (17)
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Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 2. September 2021: Gesundheitsminister Spahn muss sein Versprechen gegenüber der GKV halten
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2. September 2021
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes
Gesundheitsminister Spahn muss sein
Versprechen gegenüber der GKV halten
Berlin. Mit deutlichen Worten kritisieren die alternierenden Aufsichtsratsvorsit-
zenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Volker Hansen (Arbeitgeber) und Knut
Lambertin (Versicherte), die gestrige Vertagung einer Entscheidung über die
notwendige Aufstockung des Steuerzuschusses für die gesetzliche Krankenver-
sicherung im Jahr 2022:
„Angesichts der schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen wäre
schnelles und verbindliches politisches Handeln zur Aufstockung der Bundes-
mittel erforderlich. Aber Herr Spahn entzieht sich der notwendigen Entschei-
dung, obwohl er zuvor eine anderslautende, explizite Zusage gemacht hat.
Der weitere Prozess vor und nach der Bundestagswahl ist nun voller politischer
Unwägbarkeiten. Die versprochene Einhaltung der Sozialgarantie und die Be-
grenzung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,3 Prozent sind
aber alternativlos, wenn die Zusatzbeiträge nicht deutlich steigen sollen. Zentral
ist die Absicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen für die gesund-
heitliche Versorgung der Menschen.
Die gesundheitspolitische Verantwortung dafür kann auch nicht auf den Schät-
zerkreis abgeladen werden, der erst Mitte Oktober zusammenkommt. Denn
schon gleich im Nachgang bedarf es schnellstmöglich einer Verordnung, und
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das mit Zustimmung des dann neu konstituierten Bundestags. Erst eine solche
Verordnung macht den Bundeszuschuss in der für die Einhaltung der Sozialga-
rantie erforderlichen Höhe für die Haushaltsplanungen der Kassen verbindlich.
Denn selbst die bereits zugesagten zusätzlichen sieben Milliarden Euro, die
nach aktuellem Kenntnisstand um weitere sieben Milliarden Euro aufzustocken
wären, sind für die Kassen noch gar nicht sicher.
Der Gesundheitsminister verspricht heute, mit der Sozialgarantie die Beiträge
stabil zu halten, die Verantwortung schiebt er aber in einen sich gerade konsti-
tuierenden Bundestag, der bis dahin sicher noch gar keine neue Bundesregie-
rung hat. Dabei müssen für eine seriöse Kassenführung schon Ende Oktober
die Haushaltspläne der Krankenkassen stehen, und die Entscheidungsgrundla-
gen dafür fehlen. Das nennen wir organisierte Verantwortungslosigkeit.“
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