Schwerpunktschule
     (SPS)
UN Konvention
      Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
      Behinderung

Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Ziel
der UN-Konvention ist es, ihnen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen
Prozessen zu garantieren.


      Umsetzung in Deutschland

Im März 2009 ist die Vereinbarung in Deutschland in Kraft getreten.


      Umsetzung in Rheinland-Pfalz
- ab 2001 wurde mit dem Aufbau eines Netzes von Schwerpunktschulen im Land
begonnen, in denen behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam beschult
werden

- dieses Netz umfasst mittlerweile fast 200 Schulstandorte landesweit und soll –
auch und gerade nach dem Willen des neuen Regierungsbündnisses von SPD und Grünen
– weiter ausgebaut werden.
SPS
Schwerpunktschule am Schulzentrum in Höhr-Grenzhausen

Wie kam es dazu?
Das Land Rheinland Pfalz setzt die UN Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderung im „Aktionsplan zur Verbesserung der Situationen
Behinderter Menschen“ (seit der Vereinbarung im Jahr 2009) verstärkt um.
Dazu zählt, dass Kinder mit Beeinträchtigungen in Regelschulen integriert
werden sollen.

Wieso die Ernst-Barlach-Realschule plus?

Die ADD wählt geeignete Schulen als Schwerpunktschulen aus.

Was bedeutet das für unsere Schule(n)?

Noch mehr Einsatz und noch mehr Engagement!
Aber auch die Chance Schule weiterzuentwickeln!
SPS
Welche Förderbereiche soll die SPS abdecken?
- Kinder mit Beeinträchtigungen im Bereich „Lernen“ (sowie
Dyskalkulie, starke Lese- Rechtschreibschwäche, ...)
- Kinder mit Beeinträchtigungen körperlicher Art
(Hörbeeinträchtigung, Gehbehinderung,...)


Welche Förderbereiche kann die SPS nicht leisten?
- Kinder mit Beeinträchtigungen sozial-emotionaler Art
  („Fremd- und Eigengefährdung“)

Welche personelle Ausstattung gibt es?
- die personelle Ausstattung richtet sich einzig und allein
  nach der Anzahl der FöS (also mit entsprechendem
  Gutachten), jedoch maximal bis zu der für eine bestimmte
  Schulgröße festgelegten Obergrenze
SPS
Rahmenbedingungen der SPS
- Einführung der Schwerpunktschule im Schuljahr 2010/2011
- Fachpersonal
    - Förderschullehrerin    (Fr. Hühn)
    - Förderschullehrerin    (Fr. Kebeck)
    - Pädagogische Fachkraft (Fr. Jäger-Sparkäs)
- Aktuelle Zahlen:

 Zur Zeit werden an der Ernst-Barlach-Realschule plus und
 der Gemeinsamen Orientierungsstufe 30 Schüler/innen mit
 Förderbedarf in 9 Klassen unterrichtet.
SPS
Konzept
- engste Zusammenarbeit zwischen Klassenleitung,
  Fachlehrer/innen, Fr. Hühn (FöL), Fr. Kebeck (FöL) und
  Fr.Jäger-Sparkäs (PK)
- wenn möglich Doppelsetzung (FöL/Fachl.), d.h. Unterricht
  mit gemeinsamer Unterrichtsgestaltung
- Förderkinder erhalten nach Möglichkeit differenziertes
  Lernmaterial im Unterricht (Klassenverband)
- begleitend zum Unterricht im Klassenverband erhalten die
  Förderkinder Unterstützung in Kleingruppen
- der Lernfortschritt und die individuellen Ziele werden in
  „Förderplänen“ festgehalten und sind Bestandteil der
  Pädagogischen Konferenzen
- allgemein ist zu bemerken, dass nicht nur Förderschüler/
  innen von der Schwerpunktsituation profitieren sollen,
  sondern auch unsere schwachen Regelschüler/innen
SPS
Beurteilung/Zeugnisse/Zielsetzung
Leistungsbeurteilung:
- Förderkinder erhalten keine Regelschulbenotung in ihren
  Förderbereichen,sie werden verbal in Textform beurteilt

Zeugnisse:
- Förderkinder erhalten ein ähnliches Zeugnis wie in der
  Grundschule, nur ohne Benotung in ihren Förderbereichen
-die Zeugnisse werden von den FöL mit der Klassenleitung
  erstellt
Zielsetzung:
- unsere Förderkinder sollen nach Möglichkeit wieder in den
  Regelschulbetrieb eingegliedert werden
- gelingt dies nicht, erreichen die Förderkinder eine
  besondere Form der Berufsreife
Schwerpunktschule

Schwerpunktschule

  • 1.
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    UN Konvention Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Ziel der UN-Konvention ist es, ihnen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren. Umsetzung in Deutschland Im März 2009 ist die Vereinbarung in Deutschland in Kraft getreten. Umsetzung in Rheinland-Pfalz - ab 2001 wurde mit dem Aufbau eines Netzes von Schwerpunktschulen im Land begonnen, in denen behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam beschult werden - dieses Netz umfasst mittlerweile fast 200 Schulstandorte landesweit und soll – auch und gerade nach dem Willen des neuen Regierungsbündnisses von SPD und Grünen – weiter ausgebaut werden.
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    SPS Schwerpunktschule am Schulzentrumin Höhr-Grenzhausen Wie kam es dazu? Das Land Rheinland Pfalz setzt die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im „Aktionsplan zur Verbesserung der Situationen Behinderter Menschen“ (seit der Vereinbarung im Jahr 2009) verstärkt um. Dazu zählt, dass Kinder mit Beeinträchtigungen in Regelschulen integriert werden sollen. Wieso die Ernst-Barlach-Realschule plus? Die ADD wählt geeignete Schulen als Schwerpunktschulen aus. Was bedeutet das für unsere Schule(n)? Noch mehr Einsatz und noch mehr Engagement! Aber auch die Chance Schule weiterzuentwickeln!
  • 4.
    SPS Welche Förderbereiche solldie SPS abdecken? - Kinder mit Beeinträchtigungen im Bereich „Lernen“ (sowie Dyskalkulie, starke Lese- Rechtschreibschwäche, ...) - Kinder mit Beeinträchtigungen körperlicher Art (Hörbeeinträchtigung, Gehbehinderung,...) Welche Förderbereiche kann die SPS nicht leisten? - Kinder mit Beeinträchtigungen sozial-emotionaler Art („Fremd- und Eigengefährdung“) Welche personelle Ausstattung gibt es? - die personelle Ausstattung richtet sich einzig und allein nach der Anzahl der FöS (also mit entsprechendem Gutachten), jedoch maximal bis zu der für eine bestimmte Schulgröße festgelegten Obergrenze
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    SPS Rahmenbedingungen der SPS -Einführung der Schwerpunktschule im Schuljahr 2010/2011 - Fachpersonal - Förderschullehrerin (Fr. Hühn) - Förderschullehrerin (Fr. Kebeck) - Pädagogische Fachkraft (Fr. Jäger-Sparkäs) - Aktuelle Zahlen: Zur Zeit werden an der Ernst-Barlach-Realschule plus und der Gemeinsamen Orientierungsstufe 30 Schüler/innen mit Förderbedarf in 9 Klassen unterrichtet.
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    SPS Konzept - engste Zusammenarbeitzwischen Klassenleitung, Fachlehrer/innen, Fr. Hühn (FöL), Fr. Kebeck (FöL) und Fr.Jäger-Sparkäs (PK) - wenn möglich Doppelsetzung (FöL/Fachl.), d.h. Unterricht mit gemeinsamer Unterrichtsgestaltung - Förderkinder erhalten nach Möglichkeit differenziertes Lernmaterial im Unterricht (Klassenverband) - begleitend zum Unterricht im Klassenverband erhalten die Förderkinder Unterstützung in Kleingruppen - der Lernfortschritt und die individuellen Ziele werden in „Förderplänen“ festgehalten und sind Bestandteil der Pädagogischen Konferenzen - allgemein ist zu bemerken, dass nicht nur Förderschüler/ innen von der Schwerpunktsituation profitieren sollen, sondern auch unsere schwachen Regelschüler/innen
  • 7.
    SPS Beurteilung/Zeugnisse/Zielsetzung Leistungsbeurteilung: - Förderkinder erhaltenkeine Regelschulbenotung in ihren Förderbereichen,sie werden verbal in Textform beurteilt Zeugnisse: - Förderkinder erhalten ein ähnliches Zeugnis wie in der Grundschule, nur ohne Benotung in ihren Förderbereichen -die Zeugnisse werden von den FöL mit der Klassenleitung erstellt Zielsetzung: - unsere Förderkinder sollen nach Möglichkeit wieder in den Regelschulbetrieb eingegliedert werden - gelingt dies nicht, erreichen die Förderkinder eine besondere Form der Berufsreife