2. UN Konvention
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung
Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Ziel
der UN-Konvention ist es, ihnen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen
Prozessen zu garantieren.
Umsetzung in Deutschland
Im März 2009 ist die Vereinbarung in Deutschland in Kraft getreten.
Umsetzung in Rheinland-Pfalz
- ab 2001 wurde mit dem Aufbau eines Netzes von Schwerpunktschulen im Land
begonnen, in denen behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam beschult
werden
- dieses Netz umfasst mittlerweile fast 200 Schulstandorte landesweit und soll –
auch und gerade nach dem Willen des neuen Regierungsbündnisses von SPD und Grünen
– weiter ausgebaut werden.
3. SPS
Schwerpunktschule am Schulzentrum in Höhr-Grenzhausen
Wie kam es dazu?
Das Land Rheinland Pfalz setzt die UN Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderung im „Aktionsplan zur Verbesserung der Situationen
Behinderter Menschen“ (seit der Vereinbarung im Jahr 2009) verstärkt um.
Dazu zählt, dass Kinder mit Beeinträchtigungen in Regelschulen integriert
werden sollen.
Wieso die Ernst-Barlach-Realschule plus?
Die ADD wählt geeignete Schulen als Schwerpunktschulen aus.
Was bedeutet das für unsere Schule(n)?
Noch mehr Einsatz und noch mehr Engagement!
Aber auch die Chance Schule weiterzuentwickeln!
4. SPS
Welche Förderbereiche soll die SPS abdecken?
- Kinder mit Beeinträchtigungen im Bereich „Lernen“ (sowie
Dyskalkulie, starke Lese- Rechtschreibschwäche, ...)
- Kinder mit Beeinträchtigungen körperlicher Art
(Hörbeeinträchtigung, Gehbehinderung,...)
Welche Förderbereiche kann die SPS nicht leisten?
- Kinder mit Beeinträchtigungen sozial-emotionaler Art
(„Fremd- und Eigengefährdung“)
Welche personelle Ausstattung gibt es?
- die personelle Ausstattung richtet sich einzig und allein
nach der Anzahl der FöS (also mit entsprechendem
Gutachten), jedoch maximal bis zu der für eine bestimmte
Schulgröße festgelegten Obergrenze
5. SPS
Rahmenbedingungen der SPS
- Einführung der Schwerpunktschule im Schuljahr 2010/2011
- Fachpersonal
- Förderschullehrerin (Fr. Hühn)
- Förderschullehrerin (Fr. Kebeck)
- Pädagogische Fachkraft (Fr. Jäger-Sparkäs)
- Aktuelle Zahlen:
Zur Zeit werden an der Ernst-Barlach-Realschule plus und
der Gemeinsamen Orientierungsstufe 30 Schüler/innen mit
Förderbedarf in 9 Klassen unterrichtet.
6. SPS
Konzept
- engste Zusammenarbeit zwischen Klassenleitung,
Fachlehrer/innen, Fr. Hühn (FöL), Fr. Kebeck (FöL) und
Fr.Jäger-Sparkäs (PK)
- wenn möglich Doppelsetzung (FöL/Fachl.), d.h. Unterricht
mit gemeinsamer Unterrichtsgestaltung
- Förderkinder erhalten nach Möglichkeit differenziertes
Lernmaterial im Unterricht (Klassenverband)
- begleitend zum Unterricht im Klassenverband erhalten die
Förderkinder Unterstützung in Kleingruppen
- der Lernfortschritt und die individuellen Ziele werden in
„Förderplänen“ festgehalten und sind Bestandteil der
Pädagogischen Konferenzen
- allgemein ist zu bemerken, dass nicht nur Förderschüler/
innen von der Schwerpunktsituation profitieren sollen,
sondern auch unsere schwachen Regelschüler/innen
7. SPS
Beurteilung/Zeugnisse/Zielsetzung
Leistungsbeurteilung:
- Förderkinder erhalten keine Regelschulbenotung in ihren
Förderbereichen,sie werden verbal in Textform beurteilt
Zeugnisse:
- Förderkinder erhalten ein ähnliches Zeugnis wie in der
Grundschule, nur ohne Benotung in ihren Förderbereichen
-die Zeugnisse werden von den FöL mit der Klassenleitung
erstellt
Zielsetzung:
- unsere Förderkinder sollen nach Möglichkeit wieder in den
Regelschulbetrieb eingegliedert werden
- gelingt dies nicht, erreichen die Förderkinder eine
besondere Form der Berufsreife