Hütten und
Paläste
Gartenlauben
Gesetz
(1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umwelt-
schutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirt-
schaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratme-
tern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetz-
buchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstat-
tung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Eigentümergärten.
DAS BÜRO
Hütten & Paläste
Gartenlaube
Laubenreduktion
Auftraggeber:	
Privat
Konstruktion:
Holzständerwerk
Kollaboration:	
Gesellschaft der
Holzfreunde, Berlin
Gartenlaube
Laubenreduktion
Übergrosse Lauben müssen oft
nach Pächterwechsel auf die
maximal zulässige Grundfläche
von 24qm verkleinert werden.
Gartenlaube
Laubenreduktion
Ziel:
neues Gesicht
helle offene Räume
neues Lebensgefühl
alte Laube wird fast halbiert
und Fensterfront eingesetzt
Gartenlaube
Laubenreduktion
Der Umbau
Gartenlaube
Laubenreduktion
Fassade mit Schiebetür
Gartenlaube
Laubenreduktion
eine zweite Ebene
wurde eingezogen,
die den Schlafbereich
bildet.
DAS BÜRO
Hütten & Paläste
Gartenlaube
Laube DA
Auftraggeber:	
Privat
Konstruktion:
Holzständerkonstruktion
Fassade aus grün lasierter Lärche
Nutzfläche:
20qm
Planungs- und Baukosten:
30.000€
Baujahr:
2010, in Berlin
DAS BÜRO
Hütten & Paläste
Gartenlaube
DuLa- Durchlaube
Auftraggeber:	
Landesverband Berlin der
Gartenfreunde e.V
Konstruktion:
Holzständerwerk
Bau:
Schwörer Haus
Gartenlaube
DuLa- Durchlaube
Grundriss
Gartenlaube
DuLa- Durchlaube
Gartenlaube
DuLa- Durchlaube
Gartenlaube
DuLa- Durchlaube
Gartenlaube
DuLa- Durchlaube
Gartenlaube
DuLa- Durchlaube

Referat Hütten und Paläste