Die Bundesregierung plant die Einführung von Lkw-Fahrverboten an zwei zusätzlichen Tagen im Jahr, nämlich am Gründonnerstag vor Ostern und am Freitag vor Pfingsten, um den Verkehr an stark frequentierten Reisetagen zu entlasten. Der ARCD begrüßt diese Maßnahmen, während Wirtschaftsverbände Bedenken hinsichtlich der Störungen der Warenlieferungen äußern, jedoch bestehen Ausnahmen für den Transport verderblicher Lebensmittel. Die neuen Verbote gelten von 7 bis 20 Uhr für schwere Lkw auf bestimmten Straßenabschnitten.