Die Finanzierung des lokalen Rundfunks in der Schweiz  Lokalrundfunktage Nürnberg, 6. – 7. Juli 2010  Matthias Ramsauer, Vizedirektor BAKOM
„ Was ist uns das lokale Fernsehen wert?“   CHF 31'408’002.- €  23'781'300.-
Danke für Ihre  Aufmerksamkeit!
Übersicht Verfassungsauftrag Umsetzung durch Gesetzgeber und Behörden Die einzelnen Schritte auf dem Weg zu einem Service public régional Kontrolle
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben „ Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei.  (....)  Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.“
Keine Vorgaben zur Struktur Die Verfassung gibt  nicht  vor, wie die Rundfunklandschaft zu strukturieren ist. Mehr oder weniger Wettbewerb? Ein Veranstalter mit Leistungsauftrag? Mehrere Veranstalter mit Leistungsauftrag?
Umsetzung National/sprachregional Service public wird durch die SRG umfassend erbracht und hauptsächlich durch Empfangsgebühren finanziert (91%).  Lokal/regional Service public wird durch private Radio- und Fernsehveranstalter erbracht (4%)
Die einzelnen Schritte auf dem Weg zu einem Service public régional
Die einzelnen Schritte auf dem Weg zu einem Service public régional Definieren der  Versorgungsgebiete Bestimmen der Aufträge und der Gebühren- beträge Ausschreibung  und Erteilung  der Konzessionen
1. Schritt: Definition der Versorgungsgebiete Gesetzliche Vorgaben kurz zusammengefasst: Klein genug um das Versorgungsgebiet auch mit beschränkten Mitteln publizistisch versorgen zu können. Gross genug um das Programm mindestens zu einem Teil selber finanzieren zu können.
13 Regional-TV-Gebiete in der Schweiz Genève Einwohner:  501‘660 Splitting:   1'862’496 Vaud-Fribourg Einwohner:  959'248 Splitting:  3'234'320 Arc Jurassien Einwohner:  338'696 Splitting:  2'661’544 Wallis/Valais (d/f) Einwohner:  331'466 Splitting:  3'152’065 Bern Einwohner:  1'284'659 Splitting:  2'241'461 Biel/Bienne (d/f) Einwohner:  261'314 Splitting:  1'628’261 Basel Einwohner:  552'857 Splitting:  2'515'339 Aargau-Solothurn Einwohner:  1'153'731 Splitting:  2'304'277 Innerschweiz Einwohner:  885'987 Splitting:  2'335'685 Zürich-Nordostschweiz Einwohner:  1'662'688 Splitting:  1'476'091 Ostschweiz Einwohner:  598'427 Splitting:  2'205’052 Südostschweiz (d/r) Einwohner:  296'406 Splitting:  2'910’485 Ticino Einwohner:  332'572 Splitting:  2'880'928
 
2. Schritt: Definition der Leistungsaufträge und Festlegung des Gebührenanteils Leistungsauftrag: Programminhalt: Informationsangebot, das die politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Ereignisse im Versorgungsgebiet umfassend abdeckt. Programmproduktion: Qualitätssicherungssystem, Anzahl Journalistinnen, Arbeitsbedingungen, Weiterbildungs-angebot,
2. Schritt: Definition der Leistungsaufträge und Festlegung des Gebührenanteils Festlegung des Gebührenanteils: Aufwand Wirtschaftliches Potential Gebühren- betrag CHF
Finanzielle Rahmenbedingungen 4% der Radio- bzw. TV-Empfangsgebühren für Private: Total ca. 50 Mio. CHF; 37 Mio. € TV: ca. 32 Mio. CHF; 24 Mio. € minimaler Eigenfinanzierungsgrad wird festgelegt: TV: 50%; in Ausnahmefällen 30% Die Konzession legt den jährlichen Gebührenbetrag fest
3. Schritt: Ausschreibung und Erteilung der Konzessionen
3. Schritt: Ausschreibung und Erteilung der Konzessionen Kündigung aller bestehenden Konzessionen Ausschreibung der 13 neuen Konzessionen Kriterien: Input (Produktionsfaktoren): Qualitätssicherungssystem, Anzahl Journalisten, Arbeitsbedingungen, Weiterbildung Output (Programm): Leistungsversprechen (Vielfalt an Themen, Formaten, Meinungen etc.) Schönheitswettbewerb
Durchsetzung des Leistungsauftrags BAKOM überprüft, ob das konzessionierte Programm den Leistungsauftrag erfüllt.  Evaluation des QS durch unabhängige Experten  Implementierung einer kontinuierlichen Programmbeobachtung durch unabhängige Institutionen Massnahmen bei erheblichen Unzulänglichkeiten: Kürzen der Gebührenanteile um höchstens 50 Prozent  Einschränken, suspendieren oder entziehen der Konzession, wenn Konzessionär dauernd gegen seine in der Konzession festgelegten Pflichten verstösst.
Zwischenfazit nach Erteilung der Konzessionen Prinzip Leistung – Gegenleistung theoretisch anerkannt: Leistungen des Bundes: Zugangsrechte, Gebührengelder. Gegenleistungen Veranstalter: Qualitativ guter Service public im Bereich der tagesaktuellen, lokalen Information. Einforderung der Gegenleistung schwierig: Widerstand gegen QS und Evaluation gross (behördliche Kontrollwut, Medien-Gestapo etc.) Widerstand gegen Programmbeobachtung gross (Staatsunabhängigkeit der Medien, Zensur etc.) Zielerreichung erst in ein paar Jahren beurteilbar
Danke für Ihre  Aufmerksamkeit! www.bakom.ch

Matthias ramsauer

  • 1.
    Die Finanzierung deslokalen Rundfunks in der Schweiz Lokalrundfunktage Nürnberg, 6. – 7. Juli 2010 Matthias Ramsauer, Vizedirektor BAKOM
  • 2.
    „ Was istuns das lokale Fernsehen wert?“ CHF 31'408’002.- € 23'781'300.-
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    Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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    Übersicht Verfassungsauftrag Umsetzungdurch Gesetzgeber und Behörden Die einzelnen Schritte auf dem Weg zu einem Service public régional Kontrolle
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    Die verfassungsrechtlichen Vorgaben„ Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. (....) Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.“
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    Keine Vorgaben zurStruktur Die Verfassung gibt nicht vor, wie die Rundfunklandschaft zu strukturieren ist. Mehr oder weniger Wettbewerb? Ein Veranstalter mit Leistungsauftrag? Mehrere Veranstalter mit Leistungsauftrag?
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    Umsetzung National/sprachregional Servicepublic wird durch die SRG umfassend erbracht und hauptsächlich durch Empfangsgebühren finanziert (91%). Lokal/regional Service public wird durch private Radio- und Fernsehveranstalter erbracht (4%)
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    Die einzelnen Schritteauf dem Weg zu einem Service public régional
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    Die einzelnen Schritteauf dem Weg zu einem Service public régional Definieren der Versorgungsgebiete Bestimmen der Aufträge und der Gebühren- beträge Ausschreibung und Erteilung der Konzessionen
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    1. Schritt: Definitionder Versorgungsgebiete Gesetzliche Vorgaben kurz zusammengefasst: Klein genug um das Versorgungsgebiet auch mit beschränkten Mitteln publizistisch versorgen zu können. Gross genug um das Programm mindestens zu einem Teil selber finanzieren zu können.
  • 11.
    13 Regional-TV-Gebiete inder Schweiz Genève Einwohner: 501‘660 Splitting: 1'862’496 Vaud-Fribourg Einwohner: 959'248 Splitting: 3'234'320 Arc Jurassien Einwohner: 338'696 Splitting: 2'661’544 Wallis/Valais (d/f) Einwohner: 331'466 Splitting: 3'152’065 Bern Einwohner: 1'284'659 Splitting: 2'241'461 Biel/Bienne (d/f) Einwohner: 261'314 Splitting: 1'628’261 Basel Einwohner: 552'857 Splitting: 2'515'339 Aargau-Solothurn Einwohner: 1'153'731 Splitting: 2'304'277 Innerschweiz Einwohner: 885'987 Splitting: 2'335'685 Zürich-Nordostschweiz Einwohner: 1'662'688 Splitting: 1'476'091 Ostschweiz Einwohner: 598'427 Splitting: 2'205’052 Südostschweiz (d/r) Einwohner: 296'406 Splitting: 2'910’485 Ticino Einwohner: 332'572 Splitting: 2'880'928
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  • 13.
    2. Schritt: Definitionder Leistungsaufträge und Festlegung des Gebührenanteils Leistungsauftrag: Programminhalt: Informationsangebot, das die politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Ereignisse im Versorgungsgebiet umfassend abdeckt. Programmproduktion: Qualitätssicherungssystem, Anzahl Journalistinnen, Arbeitsbedingungen, Weiterbildungs-angebot,
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    2. Schritt: Definitionder Leistungsaufträge und Festlegung des Gebührenanteils Festlegung des Gebührenanteils: Aufwand Wirtschaftliches Potential Gebühren- betrag CHF
  • 15.
    Finanzielle Rahmenbedingungen 4%der Radio- bzw. TV-Empfangsgebühren für Private: Total ca. 50 Mio. CHF; 37 Mio. € TV: ca. 32 Mio. CHF; 24 Mio. € minimaler Eigenfinanzierungsgrad wird festgelegt: TV: 50%; in Ausnahmefällen 30% Die Konzession legt den jährlichen Gebührenbetrag fest
  • 16.
    3. Schritt: Ausschreibungund Erteilung der Konzessionen
  • 17.
    3. Schritt: Ausschreibungund Erteilung der Konzessionen Kündigung aller bestehenden Konzessionen Ausschreibung der 13 neuen Konzessionen Kriterien: Input (Produktionsfaktoren): Qualitätssicherungssystem, Anzahl Journalisten, Arbeitsbedingungen, Weiterbildung Output (Programm): Leistungsversprechen (Vielfalt an Themen, Formaten, Meinungen etc.) Schönheitswettbewerb
  • 18.
    Durchsetzung des LeistungsauftragsBAKOM überprüft, ob das konzessionierte Programm den Leistungsauftrag erfüllt. Evaluation des QS durch unabhängige Experten Implementierung einer kontinuierlichen Programmbeobachtung durch unabhängige Institutionen Massnahmen bei erheblichen Unzulänglichkeiten: Kürzen der Gebührenanteile um höchstens 50 Prozent Einschränken, suspendieren oder entziehen der Konzession, wenn Konzessionär dauernd gegen seine in der Konzession festgelegten Pflichten verstösst.
  • 19.
    Zwischenfazit nach Erteilungder Konzessionen Prinzip Leistung – Gegenleistung theoretisch anerkannt: Leistungen des Bundes: Zugangsrechte, Gebührengelder. Gegenleistungen Veranstalter: Qualitativ guter Service public im Bereich der tagesaktuellen, lokalen Information. Einforderung der Gegenleistung schwierig: Widerstand gegen QS und Evaluation gross (behördliche Kontrollwut, Medien-Gestapo etc.) Widerstand gegen Programmbeobachtung gross (Staatsunabhängigkeit der Medien, Zensur etc.) Zielerreichung erst in ein paar Jahren beurteilbar
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    Danke für Ihre Aufmerksamkeit! www.bakom.ch

Hinweis der Redaktion

  • #11 ca. 30 Mio Franken für TV Anteil an Betriebskosten: Anreiz für Eigenleistungen Versorgungsgebiete: Kulturelle-politische Einheit (kommunikationsraumkonzept) Sprache Pendlerströme Existenz anderer Medien Selbstbeschreibung ökonomisch: Nische für Veranstalter Finanzierung verlangt eher Grösse Kompromiss: TV grösser als Radio UVEK konzessioniert Zur Erinnerung: nicht alle brauchen Konzessionen
  • #13 ca. 30 Mio Franken für TV Anteil an Betriebskosten: Anreiz für Eigenleistungen Versorgungsgebiete: Kulturelle-politische Einheit (kommunikationsraumkonzept) Sprache Pendlerströme Existenz anderer Medien Selbstbeschreibung ökonomisch: Nische für Veranstalter Finanzierung verlangt eher Grösse Kompromiss: TV grösser als Radio UVEK konzessioniert Zur Erinnerung: nicht alle brauchen Konzessionen
  • #14 ca. 30 Mio Franken für TV Anteil an Betriebskosten: Anreiz für Eigenleistungen Versorgungsgebiete: Kulturelle-politische Einheit (kommunikationsraumkonzept) Sprache Pendlerströme Existenz anderer Medien Selbstbeschreibung ökonomisch: Nische für Veranstalter Finanzierung verlangt eher Grösse Kompromiss: TV grösser als Radio UVEK konzessioniert Zur Erinnerung: nicht alle brauchen Konzessionen
  • #15 ca. 30 Mio Franken für TV Anteil an Betriebskosten: Anreiz für Eigenleistungen Versorgungsgebiete: Kulturelle-politische Einheit (kommunikationsraumkonzept) Sprache Pendlerströme Existenz anderer Medien Selbstbeschreibung ökonomisch: Nische für Veranstalter Finanzierung verlangt eher Grösse Kompromiss: TV grösser als Radio UVEK konzessioniert Zur Erinnerung: nicht alle brauchen Konzessionen
  • #16 Haushalte zahlen heute jährlich 462 Franken für Radio und TV (290 Euro) Splittingbeträge Radio 16 TV 32 Total 48
  • #17 Haushalte zahlen heute jährlich 462 Franken für Radio und TV (290 Euro) Splittingbeträge Radio 16 TV 32 Total 48
  • #18 Haushalte zahlen heute jährlich 462 Franken für Radio und TV (290 Euro) Splittingbeträge Radio 16 TV 32 Total 48
  • #19 Qualitätssicherungssystem (Input): Ausschreibung Ziff. 4.3.2, S. 6 ff. Entzug von Gebühren oder Konzessionsentzug ist eher Drohpotential (Rute im Fenster, R. Mayntz)