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Pfefferminzia Medien GmbH 12. Oktober 2019
Liposuktion und Downsyndrom-Bluttests werden
Kassenleistungen
proklartexxt.de/blog/2019/10/12/liposuktion-und-downsyndrom-bluttests-werden-kassenleistungen/
Krankenkassen müssen ihre Kataloge bald um zwei Leistungen erweitern, wie nun
beschlossen wurde: Lipödem-Patientinnen erhalten im dritten Stadium demnächst
Operationen bezahlt. Und Frauen, bei denen eine Risikoschwangerschaft vorliegt, können
ihr Blut untersuchen lassen, um ein mögliches Downsyndrom bei ihren ungeborenen
Kindern festzustellen. Welche einschränkenden Bedingungen dabei jeweils gelten,
erfahren Sie hier.
Wer in Deutschland an einem Lipödem erkrankt und sich behandeln lassen möchte, bekam von
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bislang nur konservative Methoden bezahlt.
Operationen (Liposuktionen), die für viele Betroffene unumgänglich sind, mussten sie bislang
immer selbst bezahlen. Das ändert sich nun.
Denn für alle Patientinnen – die Krankheit betrifft fast ausschließlich Frauen –, die sich im
dritten Stadium der Krankheit befinden, wird diese Behandlung bald Kassenleistung. Den
entsprechenden Beschluss einschließlich begleitender Vorgaben zur Qualitätssicherung fasste
kürzlich der Gemeinsame Bundesausschuss. Er geht derzeit davon aus, dass die Regelungen im
Januar 2020 erstmals Anwendung finden können.
Liposuktion und Downsyndrom-Bluttests werden Kassenleistungen https://www.printfriendly.com/p/g/pMMWj7
1 von 2 12.10.2019, 12:09
Der Einschluss der Methode soll zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet bleiben, da noch
Studienergebnisse zur Einschätzung des Erfolgs der Methode ausstehen. Sollte es dadurch
entsprechende Erkenntnisse geben, könne die Leistung auf alle Krankheitsstadien ausgeweitet
werden, so die Entscheider.
Weitere Kassenleistung: Bluttests in der Schwangerschaft
Der Gemeinsame Bundesauschuss entschied sich noch für eine weitere Änderung im GKV-
Leistungskatalog. Ab Herbst 2020 sollen Krankenkassen auch Bluttests bei
Risikoschwangerschaften bezahlen, die eine mögliche Trisomie 21 beim ungeborenen Kind
feststellen können. Diese Leistung werde von Kassen aber nur dann übernommen, wenn „im
Rahmen der ärztlichen Schwangerenbetreuung die Frage entsteht, ob eine fetale Trisomie
vorliegen könnte, und dies für die Schwangere eine unzumutbare Belastung darstellt“, so der
Bundesausschuss.
Sie solle kein allgemeines Screening werden, sondern nur „in Einzelfällen“ zum Einsatz kommen,
berichtet „Spiegel Online“ über die Aussagen der Entscheider. Das Ziel solle es vielmehr sein,
die umstrittene und sonst erforderliche invasive Fruchtwasseruntersuchung zu vermeiden.
Liposuktion und Downsyndrom-Bluttests werden Kassenleistungen https://www.printfriendly.com/p/g/pMMWj7
2 von 2 12.10.2019, 12:09

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Liposuktion und Downsyndrom-Bluttests werden Kassenleistungen

  • 1. Pfefferminzia Medien GmbH 12. Oktober 2019 Liposuktion und Downsyndrom-Bluttests werden Kassenleistungen proklartexxt.de/blog/2019/10/12/liposuktion-und-downsyndrom-bluttests-werden-kassenleistungen/ Krankenkassen müssen ihre Kataloge bald um zwei Leistungen erweitern, wie nun beschlossen wurde: Lipödem-Patientinnen erhalten im dritten Stadium demnächst Operationen bezahlt. Und Frauen, bei denen eine Risikoschwangerschaft vorliegt, können ihr Blut untersuchen lassen, um ein mögliches Downsyndrom bei ihren ungeborenen Kindern festzustellen. Welche einschränkenden Bedingungen dabei jeweils gelten, erfahren Sie hier. Wer in Deutschland an einem Lipödem erkrankt und sich behandeln lassen möchte, bekam von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bislang nur konservative Methoden bezahlt. Operationen (Liposuktionen), die für viele Betroffene unumgänglich sind, mussten sie bislang immer selbst bezahlen. Das ändert sich nun. Denn für alle Patientinnen – die Krankheit betrifft fast ausschließlich Frauen –, die sich im dritten Stadium der Krankheit befinden, wird diese Behandlung bald Kassenleistung. Den entsprechenden Beschluss einschließlich begleitender Vorgaben zur Qualitätssicherung fasste kürzlich der Gemeinsame Bundesausschuss. Er geht derzeit davon aus, dass die Regelungen im Januar 2020 erstmals Anwendung finden können. Liposuktion und Downsyndrom-Bluttests werden Kassenleistungen https://www.printfriendly.com/p/g/pMMWj7 1 von 2 12.10.2019, 12:09
  • 2. Der Einschluss der Methode soll zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet bleiben, da noch Studienergebnisse zur Einschätzung des Erfolgs der Methode ausstehen. Sollte es dadurch entsprechende Erkenntnisse geben, könne die Leistung auf alle Krankheitsstadien ausgeweitet werden, so die Entscheider. Weitere Kassenleistung: Bluttests in der Schwangerschaft Der Gemeinsame Bundesauschuss entschied sich noch für eine weitere Änderung im GKV- Leistungskatalog. Ab Herbst 2020 sollen Krankenkassen auch Bluttests bei Risikoschwangerschaften bezahlen, die eine mögliche Trisomie 21 beim ungeborenen Kind feststellen können. Diese Leistung werde von Kassen aber nur dann übernommen, wenn „im Rahmen der ärztlichen Schwangerenbetreuung die Frage entsteht, ob eine fetale Trisomie vorliegen könnte, und dies für die Schwangere eine unzumutbare Belastung darstellt“, so der Bundesausschuss. Sie solle kein allgemeines Screening werden, sondern nur „in Einzelfällen“ zum Einsatz kommen, berichtet „Spiegel Online“ über die Aussagen der Entscheider. Das Ziel solle es vielmehr sein, die umstrittene und sonst erforderliche invasive Fruchtwasseruntersuchung zu vermeiden. Liposuktion und Downsyndrom-Bluttests werden Kassenleistungen https://www.printfriendly.com/p/g/pMMWj7 2 von 2 12.10.2019, 12:09