Die steirische Fachgruppe für Lebensberatung klagt das Land Steiermark wegen Diskriminierung ihrer Mitglieder bei der Förderung von Supervision in der Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendhilfe. Der Fachverbandsobmann Andreas Herz betont, dass die Klage nach einjährigen erfolglosen Verhandlungen eingereicht wurde, um die Rechte der Lebensberaterinnen und Lebensberater durchzusetzen. Die Klage zielt darauf ab, die Praxis des Landes, Förderungen an bestimmte Ausbildungslisten zu koppeln, als unwirksam zu erklären und die Chancengleichheit im Wettbewerbsumfeld zu fördern.