Die Europäische Union Eine Präsentation auf www.europarl.at
Die Europäische Union heute
Die Europäische Union 2008 491  Millionen Menschen 27  Staaten 23  Amtssprachen 129,1  Mrd. € Haushalt 2008
Ein Kontinent wächst zusammen Gründerstaaten   1957 Belgien Deutschland Frankreich  Luxemburg  Niederlande  Italien   1973 Dänemark  Großbritannien  Irland   1981  Griechenland 1986  Portugal  Spanien
Ein Kontinent wächst zusammen 1995 Österreich  Finnland  Schweden   2004  Estland Lettland Litauen  Malta Polen  Slowenien  Slowakei Tschechische Republik Ungarn  Zypern   2007  Rumänien  Bulgarien
Der Schuman-Plan Jean Monnet und Robert Schuman Erste Sitzung des Europäischen Parlaments nach der Einführung der Direktwahl von Jean Monnet ausgearbeitet Der französische Außenminister Robert Schuman präsentierte am 9. Mai 1950  einen Vorschlag für Frieden in Europa (heute Europatag)
Die Geschichte der europäischen Integration  (1) EGKS 1957/58 1986/87 1991/93 Einheitliche Europäische Akte (EEA) Europäische Union (EU) Vertrag von Maastricht 1951/52 EWG EURATOM
Die Geschichte der europäischen Integration  (2) 1997/99 Vertrag von Amsterdam 2000/03 Vertrag von Nizza Juni 2004 Einigung der Regierungskonferenz auf einen Verfassungsvertrag – aber Ratifizierung in Frankreich und Niederlanden gescheitert. Dezember 2007 Vertrag von Lissabon Ratifizierungsprozess in Gange
Wer kann Mitglied der EU werden? POLITISCHES KRITERIUM Stabile Demokratie mit Garantien für rechtsstaatliche Ordnung , Wahrung der Menschenrechte und Schutz der Minderheiten  WIRTSCHAFTLICHES KRITERIUM   Funktionsfähige Marktwirtschaft  mit wettbewerbsfähigen Unternehmen, die den Marktkräften im europäischen Binnenmarkt standhalten ÜBERNAHME DES EU-RECHTS Übernahme des  Acquis communautaire , um die Pflichten der EU-Mitgliedschaft zu erfüllen und die Ziele der EU zu unterstützen Kopenhagener Kriterien
Symbole der Europäischen Union Flagge :  Ursprünglich vom Europarat 1955 ausgewählt. Hymne :  „ Ode an die Freude “ von Ludwig van Beethoven Motto :   „In Vielfalt geeint“
Die Institutionen der EU 27 Kommissare Planung und Ausführung der Politiken Gesetzesinitiativen Präsident: José Manuel  Dur ã o Barroso Minister der 27 Mitgliedstaaten EU-Gesetzgebung (mit dem EP) EU-Haushalt (mit dem EP) Beschlüsse im Bereich Außenpolitik Beschlüsse im Bereich Landwirtschaft Wechselnde Präsidentschaften 785 direkt gewählte Mitglieder EU-Gesetzgebung (mit dem Rat) EU-Haushalt (mit dem Rat) Kontrolle der anderen Institutionen Präsident: Hans-Gert Pöttering Die Europäische Kommission Der Ministerrat Das  Europäische Parlament
Das Europäische Parlament 785 Europaabgeordnete; davon 18 ÖsterreicherInnen Alle 5 Jahre direkt gewählt; Vertreter der Interessen der BürgerInnen auf europäischer Ebene Gemeinsam mit dem Ministerrat Gesetzgeber und Haushaltsbehörde der EU Demokratische Kontrollfunktion gegenüber der Europäischen Kommission sowie dem Rat  Derzeit 7 politische Fraktionen Präsident des Europäischen Parlaments:   Hans-Gert PÖTTERING „ Die Stimme der Bürger Europas“ Pöttering
Der Rat der EU (Ministerrat) Entscheidungs- und Gesetzgebungsorgan  entscheidet auf den meisten Gebieten zusammen mit dem Europäischen Parlament Zusammengesetzt aus  Vertretern der 27 Mitgliedstaaten , Vorsitz wechselt halbjährlich Allgemeiner Rat (Außenminister) und Räte der Fachminister (Landwirtschaft, Soziales, Verkehr, Telekommunikation, Energie, usw.) Entscheidungen werden in Arbeitsgruppen (Fachbeamte) und im  Ausschuss der Ständigen Vertreter  (Botschafter) vorbereitet
3 Abstimmungsverfahren: die  einfache Mehrheit (für Verfahrensbeschlüsse) die  qualifizierte Mehrheit (Stimmenwägung nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten für eine Vielzahl von Beschlüssen) die   Einstimmigkeit (für die Bereiche Außenpolitik, Verteidigung, justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit und Steuern) Stimmengewichtung im  Ministerrat Deutschland 29 Frankreich 29 Großbritannien 29 Italien 29 Polen 27 Spanien 27 Rumänien 14 Niederlande 13 Belgien 12 Griechenland 12 Portugal 12 Tschechische Republik 12 Ungarn 12 Bulgarien 10 ÖSTERREICH 10 Schweden 10 Dänemark 7 Finnland 7 Irland 7 Litauen 7 Slowakei 7 Estland 4 Lettland 4 Luxemburg 4 Slowenien 4 Zypern 4 Malta 3 EU der 27 345
Ratspräsidentschaft Aufgabe einer Präsidentschaft =  Europa weiterentwickeln.  Jedem EU-Vorsitzland steht es frei, selbst Vorhaben zu verfolgen bzw. eine wichtige Frage auf das Programm zu setzen. Nationale Interessen müssen aber traditionell zurückgestellt werden.  Wichtige Vermittlerrolle: Konsens zwischen den Mitgliedern erzielen.  1. Halbjahr 2008:   Slowenien 2. Halbjahr 2008:   Frankreich 1. Halbjahr 2009:   Tschechische Republik „ Troika “  = das Vorsitzland kooperiert eng mit der vorhergegangenen und mit der kommenden Präsidentschaft
EU-Gipfeltreffen Der Europäische Rat Staats- und Regierungschefs und Kommissionspräsident  Entscheidung über große Richtlinien der europäischen Integration  Tagt in der Regel  4 mal jährlich : EU-Gipfel in Brüssel Meilensteine   Maastricht 1991: Weichenstellung für Euro-Einführung  Kopenhagen 1993: Vorbereitungen für große Erweiterung Lissabon 2000: Zielsetzung, binnen 10 Jahren zum wirtschaftsstärksten, innovationsfreudigsten, sozialsten und umweltfreundlichsten Raum der Welt zu werden  Lissabon 2007: Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon
Europäische Kommission José Manuel BARROSO Präsident der Europäischen Kommission seit November 2004 „ Hüterin der Verträge“ Motor der europäischen Einigung Europäische Verwaltung Europäischer Haushalt Exekutivorgan Wirtschaftliche Verhandlungen Stimme Europas in der Welt
Europäische Kommission Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Kommissar. Der Kommissionspräsident ist Vorsitzender des Kollegiums.  Jeder Kommissar ist für einen oder mehrere bestimmte Politikbereiche verantwortlich. Amtszeit:  5 Jahre Der Europäische Gerichtshof kann jedes Mitglied der Kommission seines Amtes entheben. Das Europäische Parlament kann der gesamten Kommission mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen das Misstrauen aussprechen. Benita FERRERO-WALDNER Kommissarin für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik
Das Mitentscheidungsverfahren Erste Lesung Zweite Lesung Vermittlung
Die drei Säulen der EU * Der EGKS-Vertrag ist 2002 ausgelaufen. Europäische Gemeinschaften EG  EGKS*  Euratom Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Europäische Union (EU) Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Rechtsgrundlagen der EU  (1) Primärrecht Gründungsverträge Pariser Vertrag (EGKS) Römische Verträge (EWG/Euratom) Ergänzende und erweiternde Verträge Einheitliche Europäische Akte, Maastricht, Nizza, Amsterdam, EU-Beitrittsverträge §
Rechtsgrundlagen der EU  (2) Sekundärrecht Verordnung Richtlinie Entscheidung Empfehlung Stellungnahme § gilt unmittelbar in allen Teilen verbindlich muss in nationales Recht umgesetzt werden Ziel verbindlich für Empfänger in allen Teilen verbindlich unverbindlich unverbindlich
Europäischer Gerichtshof Europäische Gesetze gelten überall in der EU Das  EU-Recht hat Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Aufgabe = das europäische Gemeinschaftsrecht zu schützen und das „Europa der 27“ als Rechtsgemeinschaft weiter zu entwickeln.  Der EuGH sichert die Wahrung des Rechts bei der  Auslegung der Verträge . Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes gelten in allen Ländern der EU und können von keinem nationalen Gericht angetastet werden.  Bedeutende Rolle bei der  Entwicklung der europäischen Integration . 27 Richter (einer per Mitgliedstaat) und 8 Generalanwälte  „ Herrschaft des Rechts“ In Luxemburg
Beratende Einrichtungen: Ausschuss der Regionen Aufgabe =  Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften  in Rechtsvorschriften der EU einbringen 344 Mitglieder und gleich viele Stellvertreter Amtsperiode: 4 Jahre (Wiederernennung zulässig) politisch völlig unabhängig von den EU-Regierungen Präsident für eine Amtszeit von 2 Jahren Österreich entsendet 12 Vertreter
Wirtschafts- und Sozialausschuss 1957 durch die Römischen Verträge gegründet Vertritt  Arbeitgeber ,  Gewerkschaften ,  Landwirte ,  Konsumenten  und  andere Interessensgruppen .  Bevor Beschlüsse über die Wirtschafts- und Sozialpolitik gefasst werden, muss seine Stellungnahme eingeholt werden.  344 Mitglieder (verteilt sich ungefähr nach der Größe der Bevölkerung der EU-Länder) Amtsperiode: 4 Jahre (Wiederernennung zulässig) Vollversammlung, deren Beratungen von sechs Unterausschüssen vorbereitet werden, die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind  Österreich entsendet 12 Vertreter.
Organe der Europäischen Union Prüfung der Einnahmen und der Ausgaben der EU Wahrung des Europarechts Rechtsprechung Vorlage der Gesetzesentwürfe  Hüterin der Verträge Durchführung der Gemeinschafts-politiken Beschlussorgan der Europapolitik Abstimmung der Wirtschaftspolitik der EU Staaten Haushalt;  Demokratische  Kontrolle; Gesetzgebung Aufgaben Ein Mitglied je EU Staat Ein Richter je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälte 27 Kommissare: ein Kommissar je Mitgliedstaat Fachminister aller Mitgliedstaaten 785 Europaabgeordnete Zusammen-setzung Logo Europäischer Rechnungshof Europäischer Gerichtshof Europäische Kommission Rat der EU (Ministerrat) Europäisches Parlament Organe der EU
Institutionen der Europäischen Union Verfolgung von Beschwerden über Missstände in der EU Beratung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission Beratung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission Finanzierung von EU- Investitionsprogrammen Geldpolitik Stabilität des Euro Aufgaben Derzeit:   Nikiforos Diamondouros 344 Mitglieder aus allen EU-Mitgliedstaaten 344 Mitglieder aus allen EU-Mitgliedstaaten Rat der Gouverneure: ein Minister je EU Staat Direktorium: 6 Mitglieder Zusammen- setzung Logo Europäischer Bürger-beauftragter Ausschuss der Regionen Wirtschafts- und Sozialausschuss Europäische Investitionsbank Europäische Zentralbank Wichtige Institutionen der EU
Wichtige Agenturen Europäische Agentur für Grundrechte  ( Wien ) Europäische Umweltagentur  ( Kopenhagen) Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogenabhängigkeit (Lissabon ) Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit  (Parma ) Einige Beispiele:
Der Euro € Auf allen Scheinen befinden sich als Motive Tore, Fenster und Brücken, die die wichtigsten Architekturstile der europäischen Kulturgeschichte darstellen: Klassizismus, Romanik, Gotik, Renaissance, Barock und Rokoko… 1. Jänner 2002 : Einführung in 12 EU-Staaten 1. Jänner 2007:  Slowenien 1. Jänner 2008:  Malta ,  Zypern 1. Jänner 2009:  Slowakei Insgesamt:  21 europäische Staaten  (15 EU-Staaten)
Die Vorteile des Euro Der Euro trägt zur währungspolitischen Stabilität bei und macht die  grenzüberschreitende Herstellung von Produkten billiger . Er stärkt den Wettbewerb , weil die Preise für die Konsumenten besser vergleichbar werden. Die Bürger sparen, weil sie beim Reisen im Euro-Gebiet  kein Geld mehr umtauschen  müssen. Überweisungen  im Euro-Gebiet dürfen  nicht mehr als Inlandsüberweisungen kosten . Das Abheben am Bankomaten und das Bezahlen mit der Kontokarte kostet im ganzen Euro-Raum nicht mehr als zu Hause.
Die Europäische Zentralbank Ziel  =   Preisstabilität   Die EZB tut dies, indem sie die umlaufende Geldmenge reduziert oder erhöht.  Die EZB hat durch die Steuerung der Geldmenge und das Setzen der Zinssätze einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft.  Sie ist völlig unabhängig und darf auch von der Politik nicht beeinflusst werden. Sie hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der EU zu genehmigen. „ Die Hüterin des stabilen Euro“ Frankfurt am Main
Der EU-Haushalt 2008  Zahlungsermächtigungen   € 2008 129,1 Mrd. EUR
Die Einnahmen der EU Haushaltsjahr 2008 € 2008
EU-Budget Fakten und Mythen EU-Haushalt  erlaubt kein Defizit Obergrenze von 1,24% des Bruttonationaleink. Einnahmen: 72% BNE-Beitrag 14% MwSt-Beitrag 13% Zölle, Agrarzölle und Zuckerabgaben Verwaltungsausgaben weniger als 6% Verhältnis Mitgliedstaaten zu EU-Haushalt 48:1 als Prozentsatz am BIP 0,70 € pro Haushalt, pro Tag
www.europarl.at www.europa.eu

Die Europäische Union

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    Die Europäische UnionEine Präsentation auf www.europarl.at
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    Die Europäische Union2008 491 Millionen Menschen 27 Staaten 23 Amtssprachen 129,1 Mrd. € Haushalt 2008
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    Ein Kontinent wächstzusammen Gründerstaaten 1957 Belgien Deutschland Frankreich Luxemburg Niederlande Italien 1973 Dänemark Großbritannien Irland 1981 Griechenland 1986 Portugal Spanien
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    Ein Kontinent wächstzusammen 1995 Österreich Finnland Schweden 2004 Estland Lettland Litauen Malta Polen Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern 2007 Rumänien Bulgarien
  • 6.
    Der Schuman-Plan JeanMonnet und Robert Schuman Erste Sitzung des Europäischen Parlaments nach der Einführung der Direktwahl von Jean Monnet ausgearbeitet Der französische Außenminister Robert Schuman präsentierte am 9. Mai 1950 einen Vorschlag für Frieden in Europa (heute Europatag)
  • 7.
    Die Geschichte dereuropäischen Integration (1) EGKS 1957/58 1986/87 1991/93 Einheitliche Europäische Akte (EEA) Europäische Union (EU) Vertrag von Maastricht 1951/52 EWG EURATOM
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    Die Geschichte dereuropäischen Integration (2) 1997/99 Vertrag von Amsterdam 2000/03 Vertrag von Nizza Juni 2004 Einigung der Regierungskonferenz auf einen Verfassungsvertrag – aber Ratifizierung in Frankreich und Niederlanden gescheitert. Dezember 2007 Vertrag von Lissabon Ratifizierungsprozess in Gange
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    Wer kann Mitgliedder EU werden? POLITISCHES KRITERIUM Stabile Demokratie mit Garantien für rechtsstaatliche Ordnung , Wahrung der Menschenrechte und Schutz der Minderheiten WIRTSCHAFTLICHES KRITERIUM Funktionsfähige Marktwirtschaft mit wettbewerbsfähigen Unternehmen, die den Marktkräften im europäischen Binnenmarkt standhalten ÜBERNAHME DES EU-RECHTS Übernahme des Acquis communautaire , um die Pflichten der EU-Mitgliedschaft zu erfüllen und die Ziele der EU zu unterstützen Kopenhagener Kriterien
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    Symbole der EuropäischenUnion Flagge : Ursprünglich vom Europarat 1955 ausgewählt. Hymne : „ Ode an die Freude “ von Ludwig van Beethoven Motto : „In Vielfalt geeint“
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    Die Institutionen derEU 27 Kommissare Planung und Ausführung der Politiken Gesetzesinitiativen Präsident: José Manuel Dur ã o Barroso Minister der 27 Mitgliedstaaten EU-Gesetzgebung (mit dem EP) EU-Haushalt (mit dem EP) Beschlüsse im Bereich Außenpolitik Beschlüsse im Bereich Landwirtschaft Wechselnde Präsidentschaften 785 direkt gewählte Mitglieder EU-Gesetzgebung (mit dem Rat) EU-Haushalt (mit dem Rat) Kontrolle der anderen Institutionen Präsident: Hans-Gert Pöttering Die Europäische Kommission Der Ministerrat Das Europäische Parlament
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    Das Europäische Parlament785 Europaabgeordnete; davon 18 ÖsterreicherInnen Alle 5 Jahre direkt gewählt; Vertreter der Interessen der BürgerInnen auf europäischer Ebene Gemeinsam mit dem Ministerrat Gesetzgeber und Haushaltsbehörde der EU Demokratische Kontrollfunktion gegenüber der Europäischen Kommission sowie dem Rat Derzeit 7 politische Fraktionen Präsident des Europäischen Parlaments: Hans-Gert PÖTTERING „ Die Stimme der Bürger Europas“ Pöttering
  • 13.
    Der Rat derEU (Ministerrat) Entscheidungs- und Gesetzgebungsorgan entscheidet auf den meisten Gebieten zusammen mit dem Europäischen Parlament Zusammengesetzt aus Vertretern der 27 Mitgliedstaaten , Vorsitz wechselt halbjährlich Allgemeiner Rat (Außenminister) und Räte der Fachminister (Landwirtschaft, Soziales, Verkehr, Telekommunikation, Energie, usw.) Entscheidungen werden in Arbeitsgruppen (Fachbeamte) und im Ausschuss der Ständigen Vertreter (Botschafter) vorbereitet
  • 14.
    3 Abstimmungsverfahren: die einfache Mehrheit (für Verfahrensbeschlüsse) die qualifizierte Mehrheit (Stimmenwägung nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten für eine Vielzahl von Beschlüssen) die Einstimmigkeit (für die Bereiche Außenpolitik, Verteidigung, justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit und Steuern) Stimmengewichtung im Ministerrat Deutschland 29 Frankreich 29 Großbritannien 29 Italien 29 Polen 27 Spanien 27 Rumänien 14 Niederlande 13 Belgien 12 Griechenland 12 Portugal 12 Tschechische Republik 12 Ungarn 12 Bulgarien 10 ÖSTERREICH 10 Schweden 10 Dänemark 7 Finnland 7 Irland 7 Litauen 7 Slowakei 7 Estland 4 Lettland 4 Luxemburg 4 Slowenien 4 Zypern 4 Malta 3 EU der 27 345
  • 15.
    Ratspräsidentschaft Aufgabe einerPräsidentschaft = Europa weiterentwickeln. Jedem EU-Vorsitzland steht es frei, selbst Vorhaben zu verfolgen bzw. eine wichtige Frage auf das Programm zu setzen. Nationale Interessen müssen aber traditionell zurückgestellt werden. Wichtige Vermittlerrolle: Konsens zwischen den Mitgliedern erzielen. 1. Halbjahr 2008: Slowenien 2. Halbjahr 2008: Frankreich 1. Halbjahr 2009: Tschechische Republik „ Troika “ = das Vorsitzland kooperiert eng mit der vorhergegangenen und mit der kommenden Präsidentschaft
  • 16.
    EU-Gipfeltreffen Der EuropäischeRat Staats- und Regierungschefs und Kommissionspräsident Entscheidung über große Richtlinien der europäischen Integration Tagt in der Regel 4 mal jährlich : EU-Gipfel in Brüssel Meilensteine Maastricht 1991: Weichenstellung für Euro-Einführung Kopenhagen 1993: Vorbereitungen für große Erweiterung Lissabon 2000: Zielsetzung, binnen 10 Jahren zum wirtschaftsstärksten, innovationsfreudigsten, sozialsten und umweltfreundlichsten Raum der Welt zu werden Lissabon 2007: Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon
  • 17.
    Europäische Kommission JoséManuel BARROSO Präsident der Europäischen Kommission seit November 2004 „ Hüterin der Verträge“ Motor der europäischen Einigung Europäische Verwaltung Europäischer Haushalt Exekutivorgan Wirtschaftliche Verhandlungen Stimme Europas in der Welt
  • 18.
    Europäische Kommission JederMitgliedstaat entsendet einen Kommissar. Der Kommissionspräsident ist Vorsitzender des Kollegiums. Jeder Kommissar ist für einen oder mehrere bestimmte Politikbereiche verantwortlich. Amtszeit: 5 Jahre Der Europäische Gerichtshof kann jedes Mitglied der Kommission seines Amtes entheben. Das Europäische Parlament kann der gesamten Kommission mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen das Misstrauen aussprechen. Benita FERRERO-WALDNER Kommissarin für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik
  • 19.
    Das Mitentscheidungsverfahren ErsteLesung Zweite Lesung Vermittlung
  • 20.
    Die drei Säulender EU * Der EGKS-Vertrag ist 2002 ausgelaufen. Europäische Gemeinschaften EG EGKS* Euratom Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Europäische Union (EU) Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
  • 21.
    Rechtsgrundlagen der EU (1) Primärrecht Gründungsverträge Pariser Vertrag (EGKS) Römische Verträge (EWG/Euratom) Ergänzende und erweiternde Verträge Einheitliche Europäische Akte, Maastricht, Nizza, Amsterdam, EU-Beitrittsverträge §
  • 22.
    Rechtsgrundlagen der EU (2) Sekundärrecht Verordnung Richtlinie Entscheidung Empfehlung Stellungnahme § gilt unmittelbar in allen Teilen verbindlich muss in nationales Recht umgesetzt werden Ziel verbindlich für Empfänger in allen Teilen verbindlich unverbindlich unverbindlich
  • 23.
    Europäischer Gerichtshof EuropäischeGesetze gelten überall in der EU Das EU-Recht hat Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Aufgabe = das europäische Gemeinschaftsrecht zu schützen und das „Europa der 27“ als Rechtsgemeinschaft weiter zu entwickeln. Der EuGH sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung der Verträge . Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes gelten in allen Ländern der EU und können von keinem nationalen Gericht angetastet werden. Bedeutende Rolle bei der Entwicklung der europäischen Integration . 27 Richter (einer per Mitgliedstaat) und 8 Generalanwälte „ Herrschaft des Rechts“ In Luxemburg
  • 24.
    Beratende Einrichtungen: Ausschussder Regionen Aufgabe = Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Rechtsvorschriften der EU einbringen 344 Mitglieder und gleich viele Stellvertreter Amtsperiode: 4 Jahre (Wiederernennung zulässig) politisch völlig unabhängig von den EU-Regierungen Präsident für eine Amtszeit von 2 Jahren Österreich entsendet 12 Vertreter
  • 25.
    Wirtschafts- und Sozialausschuss1957 durch die Römischen Verträge gegründet Vertritt Arbeitgeber , Gewerkschaften , Landwirte , Konsumenten und andere Interessensgruppen . Bevor Beschlüsse über die Wirtschafts- und Sozialpolitik gefasst werden, muss seine Stellungnahme eingeholt werden. 344 Mitglieder (verteilt sich ungefähr nach der Größe der Bevölkerung der EU-Länder) Amtsperiode: 4 Jahre (Wiederernennung zulässig) Vollversammlung, deren Beratungen von sechs Unterausschüssen vorbereitet werden, die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind Österreich entsendet 12 Vertreter.
  • 26.
    Organe der EuropäischenUnion Prüfung der Einnahmen und der Ausgaben der EU Wahrung des Europarechts Rechtsprechung Vorlage der Gesetzesentwürfe Hüterin der Verträge Durchführung der Gemeinschafts-politiken Beschlussorgan der Europapolitik Abstimmung der Wirtschaftspolitik der EU Staaten Haushalt; Demokratische Kontrolle; Gesetzgebung Aufgaben Ein Mitglied je EU Staat Ein Richter je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälte 27 Kommissare: ein Kommissar je Mitgliedstaat Fachminister aller Mitgliedstaaten 785 Europaabgeordnete Zusammen-setzung Logo Europäischer Rechnungshof Europäischer Gerichtshof Europäische Kommission Rat der EU (Ministerrat) Europäisches Parlament Organe der EU
  • 27.
    Institutionen der EuropäischenUnion Verfolgung von Beschwerden über Missstände in der EU Beratung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission Beratung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission Finanzierung von EU- Investitionsprogrammen Geldpolitik Stabilität des Euro Aufgaben Derzeit: Nikiforos Diamondouros 344 Mitglieder aus allen EU-Mitgliedstaaten 344 Mitglieder aus allen EU-Mitgliedstaaten Rat der Gouverneure: ein Minister je EU Staat Direktorium: 6 Mitglieder Zusammen- setzung Logo Europäischer Bürger-beauftragter Ausschuss der Regionen Wirtschafts- und Sozialausschuss Europäische Investitionsbank Europäische Zentralbank Wichtige Institutionen der EU
  • 28.
    Wichtige Agenturen EuropäischeAgentur für Grundrechte ( Wien ) Europäische Umweltagentur ( Kopenhagen) Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogenabhängigkeit (Lissabon ) Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma ) Einige Beispiele:
  • 29.
    Der Euro €Auf allen Scheinen befinden sich als Motive Tore, Fenster und Brücken, die die wichtigsten Architekturstile der europäischen Kulturgeschichte darstellen: Klassizismus, Romanik, Gotik, Renaissance, Barock und Rokoko… 1. Jänner 2002 : Einführung in 12 EU-Staaten 1. Jänner 2007: Slowenien 1. Jänner 2008: Malta , Zypern 1. Jänner 2009: Slowakei Insgesamt: 21 europäische Staaten (15 EU-Staaten)
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    Die Vorteile desEuro Der Euro trägt zur währungspolitischen Stabilität bei und macht die grenzüberschreitende Herstellung von Produkten billiger . Er stärkt den Wettbewerb , weil die Preise für die Konsumenten besser vergleichbar werden. Die Bürger sparen, weil sie beim Reisen im Euro-Gebiet kein Geld mehr umtauschen müssen. Überweisungen im Euro-Gebiet dürfen nicht mehr als Inlandsüberweisungen kosten . Das Abheben am Bankomaten und das Bezahlen mit der Kontokarte kostet im ganzen Euro-Raum nicht mehr als zu Hause.
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    Die Europäische ZentralbankZiel = Preisstabilität Die EZB tut dies, indem sie die umlaufende Geldmenge reduziert oder erhöht. Die EZB hat durch die Steuerung der Geldmenge und das Setzen der Zinssätze einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft. Sie ist völlig unabhängig und darf auch von der Politik nicht beeinflusst werden. Sie hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der EU zu genehmigen. „ Die Hüterin des stabilen Euro“ Frankfurt am Main
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    Der EU-Haushalt 2008 Zahlungsermächtigungen € 2008 129,1 Mrd. EUR
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    Die Einnahmen derEU Haushaltsjahr 2008 € 2008
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    EU-Budget Fakten undMythen EU-Haushalt erlaubt kein Defizit Obergrenze von 1,24% des Bruttonationaleink. Einnahmen: 72% BNE-Beitrag 14% MwSt-Beitrag 13% Zölle, Agrarzölle und Zuckerabgaben Verwaltungsausgaben weniger als 6% Verhältnis Mitgliedstaaten zu EU-Haushalt 48:1 als Prozentsatz am BIP 0,70 € pro Haushalt, pro Tag
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