Die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union ist verfassungswidrig, da sie die unveränderlichen Strukturprinzipien des Landes verletzt und die demokratische Legitimation untergräbt. Der Beitrittsvertrag, der am 1. Januar 1995 wirksam wurde, ist rechtswidrig und die fortschreitende Integration führt nicht zu einer Rechtskonformität mit der österreichischen Verfassung. Der Autor fordert eine grundlegende Neugestaltung der europäischen Verträge, die die demokratischen und sozialen Prinzipien Österreichs respektiert.