Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider stellt am 3. Oktober 2008 einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof Österreichs, um die Verfassungswidrigkeit mehrerer europäischer Verträge und deren Auswirkungen auf die österreichische Verfassung festzustellen. Der Antrag umfasst spezifische Verfassungsrechte und erhebt Einwände gegen die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union sowie gegen den Vertrag von Lissabon. Schachtschneider argumentiert, dass die genannten Verträge gegen grundlegende verfassungsmäßige Rechte und Prinzipien verstoßen.