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Das Internet in der Europäischen Union: Eine kritische Analyse der Datenschutzrichtlinien und Verbraucherrechte
Datenschutz-Unterricht Social Networks und andere Datenfallen Facebook & Co Wo liegen die Gefahren? Datenerfassung in der EU Vorratsdatenspeicherung Entstehungsgeschichte Datenspeicherung Kritische Abwägung des Nutzens Urteil des EuGH und BGH
Social Networks und andere Datenfallen Berühmte Vertreter: Facebook (ca. 100 Millionen Nutzer aus der EU) Schüler/StudiVZ (16,6 Millionen Nutzer aus der EU) Andere Datenfallen: Onlineshos wie: Amazon Suchmaschinen wie Google
Social Networks und andere Datenfallen Wo liegen die Gefahren? Daten liegen bei einer finanzorientierten Firma Datenlecks  SchülerVZ: 1 Millionen Profildaten gestohlen (2009) „SocialAds“ Manipulation des Nutzers durch Kundenspezifische Werbung
Social Networks und andere Datenfallen „Instant Personalization“ Nutzer werden, um Anwendungen zu nutzen, gezwungen , Ihre Daten an Dritte weiterzugeben. Stalker Erhalten Informationen über das Profil Geben sich als Party-Bekanntschaft aus Erschleichen sich so das Vertrauen Es werden auch Daten über Nicht-Mitglieder gesammelt
Datenerfassung in der EU:Vorratsdatenspeicherung Entstehungsgeschichte Datenspeicherung Kritische Abwägung des Nutzens Urteil des EuGH und BGH
Entstehungsgeschichte 1. Entwurf (2002): Zwölfmonatige Speicherfrist Verfolgung von schweren Straftaten und Terrorismus 2. Entwurf (2004) Bis zu 36 Monaten Speicherung Verfolgung und Vorbeugung von Straftaten Auch Kleindelikte wie „Filesharing“
Entstehungsgeschichte Drama um den 2. Entwurf Ministerrat beruft sich auf die „3. Säule der EU“ die PJZS Könnte durch Rahmenbeschluss Parlament umgehen Parlament protestiert; wirf Kompetenzanmaßung vor Argumentiert, dass es sich um die „1. Säule der EU“ handele Kommission schließt sich 2005 der Meinung des  Parlaments an
Einwurf: Säulen der EU
Entstehungsgeschichte 3. Entwurf (2005) Kommission bringt in unter Artikel 95 EGV ein Parlament stimmt ab aber Rat ist Gesetzgebende Organ mind. Speicherzeit von 6 Monaten (keine maximal) Parlament überabeitet den Entwurf 200 Punkte werden verändert u.a wird die Liste der zu speichernden Daten gekürzt Daten dürfen nur bei schweren Straftaten verwendet werden
Entstehungsgeschichte Alexander Alvero stellt den abgeänderten Entwurf vor „eine ausgewogene Balance von Sicherheit und Freiheit“ Kritiker und Befürworter lehnen den Entwurf ab Brit. Innenminister Charles Clarke übernimmt  Verhandelt neuen Entwurf hinter dem Rücken des Ausschusses mit den größten Fraktionen aus Alvero nennt das Verhalten „Skandalös“ und lässt seinen Namen vom Entwurf streichen
Entstehungsgeschichte Abstimmung und Ratifizierung 14. Dezember 2005: EVP und PSE überstimmten den Rest mit 378 zu 197 Stimmen 21. Februar 2006: Europarat ratifiziert die Richtlinie
Datenspeicherung Speicherung nur bei schweren Delikten Keine Speicherung von Inhalt Maximale Speicherung von 24 Monaten
Datenspeicherung Gespeichert wird Internet Dienste: Beginn und Ende der Verbindung (Datum und Uhrzeit) Angaben zu den benutzten Diensten (Skype/ICQ) u.a Gesprächsdauer Uhrzeit des Gesprächsbeginns/Nachrichtenversendung Uhrzeit der Gesprächsbeendung/Nachrichtenempfang
Datenspeicherung Email Provider speichern: Beim Versenden und Empfang einer Nachricht: Datum der Versendung einer Nachricht Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders sowie allen Empfängern Internetprotokolladresse  (IP)
Datenspeicherung Internet Provider speichern: Internetprotokolladresse Eindeutige Kennung des Anschlusses Datum und Uhrzeit des Verbindungsbeginns und Ende in Zusammenhang zur IP
Kritische Abwägung des Nutzens Entwürfe immer kurz nach einem Terroranschlag 2. Entwurf 2004 kurz nach Anschlägen in Madrid 3. Entwurf 2005 kurz nach Anschlägen in London
Kritische Abwägung des Nutzens
Kritische Abwägung des Nutzens Zusammenfassung Kosten stehen der mit Studien belegten ineffizienzgegenüber Nach 6 Monaten musste allein die Telekom 19 Terrabyte an Daten löschen. Auch Kleinunternehmen benötigen die entsprechende Hardware um alles zu protokollieren Die Datensicherheit ist fraglich und Datenmissbrauch ist vorprogrammieret
Urteil des EuGH und BGH Urteil des EuGH Irland klagt vor dem Europäischen Gerichtshof Beantragt Nichtigerklärung aus formellen Gründen da es sich um PJZS und nicht um Artikel 95 handele VdS betrifft die Verbrechensbekämpfung Vorratsdatenspeicherung hätte mit einem Rahmenbeschluss beschlossen werden müssen
Urteil des EuGH und BGH 10. Februar 2009 EuGH weißt Klage ab „Die Richtlinie ist auf einer tauglichen Rechtsgrundlage erlassen worden, da unterschiedliche Regelungen in den Mitgliedstaaten finanzielle Belastungen für Unternehmen bedeuten und daher den Binnenmarkt hemmen würden“
Urteil des EuGH und BGH Urteil des BGH Größte Massenklage mit 35.000 Unterzeichnern Ausgegangen u.a. von dem AK Vorratsdatenspeicherung Beteiligt: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Klägerin und Beklage in einem
Urteil des EuGH und BGH 02. März 2010 BGH erklärt das Gesetz für nichtig da es gegen das Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) verstößt aber nicht die EU Vorratsdatenspeicherung  gibt aber Auflagen neues Gesetz darf nur bei schweren Straftaten gelten darf nur bei einem begründeten Verdacht angewandt werden
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit 		Von Arne Rantzen und Rafi Samadi

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  • 4. Social Networks und andere Datenfallen Wo liegen die Gefahren? Daten liegen bei einer finanzorientierten Firma Datenlecks SchülerVZ: 1 Millionen Profildaten gestohlen (2009) „SocialAds“ Manipulation des Nutzers durch Kundenspezifische Werbung
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  • 7. Entstehungsgeschichte 1. Entwurf (2002): Zwölfmonatige Speicherfrist Verfolgung von schweren Straftaten und Terrorismus 2. Entwurf (2004) Bis zu 36 Monaten Speicherung Verfolgung und Vorbeugung von Straftaten Auch Kleindelikte wie „Filesharing“
  • 8. Entstehungsgeschichte Drama um den 2. Entwurf Ministerrat beruft sich auf die „3. Säule der EU“ die PJZS Könnte durch Rahmenbeschluss Parlament umgehen Parlament protestiert; wirf Kompetenzanmaßung vor Argumentiert, dass es sich um die „1. Säule der EU“ handele Kommission schließt sich 2005 der Meinung des Parlaments an
  • 10. Entstehungsgeschichte 3. Entwurf (2005) Kommission bringt in unter Artikel 95 EGV ein Parlament stimmt ab aber Rat ist Gesetzgebende Organ mind. Speicherzeit von 6 Monaten (keine maximal) Parlament überabeitet den Entwurf 200 Punkte werden verändert u.a wird die Liste der zu speichernden Daten gekürzt Daten dürfen nur bei schweren Straftaten verwendet werden
  • 11. Entstehungsgeschichte Alexander Alvero stellt den abgeänderten Entwurf vor „eine ausgewogene Balance von Sicherheit und Freiheit“ Kritiker und Befürworter lehnen den Entwurf ab Brit. Innenminister Charles Clarke übernimmt Verhandelt neuen Entwurf hinter dem Rücken des Ausschusses mit den größten Fraktionen aus Alvero nennt das Verhalten „Skandalös“ und lässt seinen Namen vom Entwurf streichen
  • 12. Entstehungsgeschichte Abstimmung und Ratifizierung 14. Dezember 2005: EVP und PSE überstimmten den Rest mit 378 zu 197 Stimmen 21. Februar 2006: Europarat ratifiziert die Richtlinie
  • 13. Datenspeicherung Speicherung nur bei schweren Delikten Keine Speicherung von Inhalt Maximale Speicherung von 24 Monaten
  • 14. Datenspeicherung Gespeichert wird Internet Dienste: Beginn und Ende der Verbindung (Datum und Uhrzeit) Angaben zu den benutzten Diensten (Skype/ICQ) u.a Gesprächsdauer Uhrzeit des Gesprächsbeginns/Nachrichtenversendung Uhrzeit der Gesprächsbeendung/Nachrichtenempfang
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  • 19. Kritische Abwägung des Nutzens Zusammenfassung Kosten stehen der mit Studien belegten ineffizienzgegenüber Nach 6 Monaten musste allein die Telekom 19 Terrabyte an Daten löschen. Auch Kleinunternehmen benötigen die entsprechende Hardware um alles zu protokollieren Die Datensicherheit ist fraglich und Datenmissbrauch ist vorprogrammieret
  • 20. Urteil des EuGH und BGH Urteil des EuGH Irland klagt vor dem Europäischen Gerichtshof Beantragt Nichtigerklärung aus formellen Gründen da es sich um PJZS und nicht um Artikel 95 handele VdS betrifft die Verbrechensbekämpfung Vorratsdatenspeicherung hätte mit einem Rahmenbeschluss beschlossen werden müssen
  • 21. Urteil des EuGH und BGH 10. Februar 2009 EuGH weißt Klage ab „Die Richtlinie ist auf einer tauglichen Rechtsgrundlage erlassen worden, da unterschiedliche Regelungen in den Mitgliedstaaten finanzielle Belastungen für Unternehmen bedeuten und daher den Binnenmarkt hemmen würden“
  • 22. Urteil des EuGH und BGH Urteil des BGH Größte Massenklage mit 35.000 Unterzeichnern Ausgegangen u.a. von dem AK Vorratsdatenspeicherung Beteiligt: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Klägerin und Beklage in einem
  • 23. Urteil des EuGH und BGH 02. März 2010 BGH erklärt das Gesetz für nichtig da es gegen das Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) verstößt aber nicht die EU Vorratsdatenspeicherung gibt aber Auflagen neues Gesetz darf nur bei schweren Straftaten gelten darf nur bei einem begründeten Verdacht angewandt werden
  • 24. Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit Von Arne Rantzen und Rafi Samadi