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Berlin, 10. September 2010

                             Gemeinsame Pressemitteilung
   5. Bundeswettbewerb zur kommunalen Suchtprävention gestartet
Thema: „Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen“


Der Startschuss für den fünften Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler
Suchtprävention“ ist gefallen. Alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise sind aufgeru-
fen, bis zum 17. Januar 2011 ihre Maßnahmen und Konzepte zum diesjährigen
Thema „Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen“
einzureichen. Der Wettbewerb wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä-
rung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, mit
Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der Kranken-
kassen durchgeführt. Das Preisgeld beträgt insgesamt 70.000 Euro. Ziel des Bundes-
wettbewerbs ist es, hervorragende kommunale Aktivitäten im Bereich der Suchtpräven-
tion zu identifizieren, auszuzeichnen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen, um damit
zur Nachahmung anzuregen.

„Ich ermutige alle Kommunen, sich mit ihren vernetzten Aktivitäten und Projekten zur
Suchtprävention am diesjährigen Wettbewerb zu beteiligen“, erklärt die Drogenbeauf-
tragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. „Die Kommunen sind wichtige
Kooperationspartner für die Suchtprävention. Junge Menschen werden mit Suchtfragen in
ihrem direkten Lebensumfeld konfrontiert, zum Beispiel in der Schule, in der Freizeit, in
ihrem Wohnumfeld oder im Kreis ihrer Freunde. Gerade dort können sie auch mit
Präventions-ansätzen erreicht werden.“

Mit dem Thema „Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebensla-
gen“ soll der Wettbewerb vor allem solche Ansätze kommunaler Suchtprävention würdi-
gen, die sich auf junge Menschen konzentrieren, denen es an materiellen, sozialen und

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung       Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
    Geschäftsstelle                                 Pressestelle
    Friedrichstr. 108                               Ostmerheimer Str. 220
    10117 Berlin                                    51109 Köln
    Tel.: 030/018 441-4412                          Tel.: 0221/ 8992-280
    Fax.: 030/018 441-4960                          Fax.: 0221/ 8992-201
    Email: drogenbeauftragte@bmg.bund.de            Email: marita.voelker-albert@bzga.de
individuellen Ressourcen mangelt. Dazu zählen zum Beispiel Kinder und Jugendliche, die
in sucht- oder gewaltbelasteten Familien aufwachsen, die Erfahrungen mit Kinderarmut
und sozialer Isolation gemacht haben oder aus bildungsfernen Schichten kommen.

„Je früher junge Menschen mit Suchtstoffen wie Alkohol, Tabak oder Cannabis in
Berührung kommen, desto größer ist das Risiko einer späteren Abhängigkeit“, betont
Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung. „Um vor allem besonders gefährdete Kinder und Jugendliche besser
erreichen und unterstützen zu können, muss die Prävention neue Wege gehen.“ Deshalb
sucht der Wettbewerb in diesem Jahr die Maßnahmen, die auf kommunaler Ebene am
besten geeignet sind, in besonders schwierigen Lebenslagen suchtpräventiv zu wirken.
Aktive Partner auf kommunaler Ebene sind dabei von zentraler Bedeutung.

Gesucht werden Wettbewerbsbeiträge zu allen Bereichen der kommunalen Suchtpräven-
tion für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen. Die Beiträge können sich
sowohl auf spezifische Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak oder Cannabis konzentrieren, als
auch suchtstoffübergreifend angelegt sein oder nicht stoffgebundene Süchte wie Spiel-
sucht einbeziehen. Darüber hinaus können sie in verschiedenen Altersgruppen Kinder
und Jugendliche ansprechen. Erwünscht ist auch die Einbeziehung der Bezugspersonen.
Kindergärten, Schulen oder Jugendeinrichtungen sind besonders geeignete Orte der
Suchtprävention, weil dort Kinder, Jugendliche und Bezugspersonen gemeinsam erreicht
werden können.

Alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise sind zur Teilnahme am kommunalen
Wettbewerb eingeladen. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie
Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Aktivitäten Dritter
(z.B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe oder private Initiativen) können nur
als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauf-
tragt. Anmeldeunterlagen stehen im Internet unter www.kommunale-suchtpraevention.de
oder sind unter folgender Adresse erhältlich: Deutsches Institut für Urbanistik,
Wettbewersbüro Suchtprävention, Zimmerstraße 13-15, 10969 Berlin.

Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 17. Januar 2011. Eine von der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung in Abstimmung mit der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung berufene Jury bewertet die Wettbewerbsbeiträge. Die
Preisverleihung wird voraussichtlich am 6. Juni 2011 in Berlin stattfinden.

Weitere Informationen unter www.kommunale-suchtpraevention.de

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  • 1. Berlin, 10. September 2010 Gemeinsame Pressemitteilung 5. Bundeswettbewerb zur kommunalen Suchtprävention gestartet Thema: „Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen“ Der Startschuss für den fünften Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“ ist gefallen. Alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise sind aufgeru- fen, bis zum 17. Januar 2011 ihre Maßnahmen und Konzepte zum diesjährigen Thema „Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen“ einzureichen. Der Wettbewerb wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä- rung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der Kranken- kassen durchgeführt. Das Preisgeld beträgt insgesamt 70.000 Euro. Ziel des Bundes- wettbewerbs ist es, hervorragende kommunale Aktivitäten im Bereich der Suchtpräven- tion zu identifizieren, auszuzeichnen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen, um damit zur Nachahmung anzuregen. „Ich ermutige alle Kommunen, sich mit ihren vernetzten Aktivitäten und Projekten zur Suchtprävention am diesjährigen Wettbewerb zu beteiligen“, erklärt die Drogenbeauf- tragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. „Die Kommunen sind wichtige Kooperationspartner für die Suchtprävention. Junge Menschen werden mit Suchtfragen in ihrem direkten Lebensumfeld konfrontiert, zum Beispiel in der Schule, in der Freizeit, in ihrem Wohnumfeld oder im Kreis ihrer Freunde. Gerade dort können sie auch mit Präventions-ansätzen erreicht werden.“ Mit dem Thema „Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebensla- gen“ soll der Wettbewerb vor allem solche Ansätze kommunaler Suchtprävention würdi- gen, die sich auf junge Menschen konzentrieren, denen es an materiellen, sozialen und Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Geschäftsstelle Pressestelle Friedrichstr. 108 Ostmerheimer Str. 220 10117 Berlin 51109 Köln Tel.: 030/018 441-4412 Tel.: 0221/ 8992-280 Fax.: 030/018 441-4960 Fax.: 0221/ 8992-201 Email: drogenbeauftragte@bmg.bund.de Email: marita.voelker-albert@bzga.de
  • 2. individuellen Ressourcen mangelt. Dazu zählen zum Beispiel Kinder und Jugendliche, die in sucht- oder gewaltbelasteten Familien aufwachsen, die Erfahrungen mit Kinderarmut und sozialer Isolation gemacht haben oder aus bildungsfernen Schichten kommen. „Je früher junge Menschen mit Suchtstoffen wie Alkohol, Tabak oder Cannabis in Berührung kommen, desto größer ist das Risiko einer späteren Abhängigkeit“, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Um vor allem besonders gefährdete Kinder und Jugendliche besser erreichen und unterstützen zu können, muss die Prävention neue Wege gehen.“ Deshalb sucht der Wettbewerb in diesem Jahr die Maßnahmen, die auf kommunaler Ebene am besten geeignet sind, in besonders schwierigen Lebenslagen suchtpräventiv zu wirken. Aktive Partner auf kommunaler Ebene sind dabei von zentraler Bedeutung. Gesucht werden Wettbewerbsbeiträge zu allen Bereichen der kommunalen Suchtpräven- tion für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen. Die Beiträge können sich sowohl auf spezifische Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak oder Cannabis konzentrieren, als auch suchtstoffübergreifend angelegt sein oder nicht stoffgebundene Süchte wie Spiel- sucht einbeziehen. Darüber hinaus können sie in verschiedenen Altersgruppen Kinder und Jugendliche ansprechen. Erwünscht ist auch die Einbeziehung der Bezugspersonen. Kindergärten, Schulen oder Jugendeinrichtungen sind besonders geeignete Orte der Suchtprävention, weil dort Kinder, Jugendliche und Bezugspersonen gemeinsam erreicht werden können. Alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise sind zur Teilnahme am kommunalen Wettbewerb eingeladen. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Aktivitäten Dritter (z.B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe oder private Initiativen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauf- tragt. Anmeldeunterlagen stehen im Internet unter www.kommunale-suchtpraevention.de oder sind unter folgender Adresse erhältlich: Deutsches Institut für Urbanistik, Wettbewersbüro Suchtprävention, Zimmerstraße 13-15, 10969 Berlin. Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 17. Januar 2011. Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung in Abstimmung mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berufene Jury bewertet die Wettbewerbsbeiträge. Die Preisverleihung wird voraussichtlich am 6. Juni 2011 in Berlin stattfinden. Weitere Informationen unter www.kommunale-suchtpraevention.de