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www.arcd.de


      Presse-Information
Nr. 1082


ARCD erinnert an Förderfristen für die Nachrüstung mit Partikelfiltern

      •      Volle Förderprämie nur noch bis Ende 2012
      •      Unterschiedliche Stichtage bei Pkw und Nutzfahrzeugen
      •      Nachrüstung mit Vor- und Nachteilen

Bad Windsheim (ARCD), 12. Juli 2012 – Mit ihrer Verkündung am 10. Juli 2012 im
Bundesanzeiger ist die neu gefasste Richtlinie der Bundesregierung zur Förderung des
nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen in Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge amtlich. Der ARCD informiert über die aktuellen Förderregeln.

      •      Antragsberechtigt sind laut Richtlinie die Halter von dieselgetriebenen Pkw und
             Wohnmobilen der Klasse M1 mit einer Erstzulassung bis einschließlich
             31. Dezember 2006. Ebenfalls antragsberechtigt sind Halter von leichten
             Nutzfahrzeugen der Klasse N1 bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit einer
             Erstzulassung bis einschließlich 16. Dezember 2009.
      •      Die Partikelfilter müssen zwischen dem 1. Januar 2012 bis einschließlich
             31. Dezember 2013 nachgerüstet sein.
      •      Die volle Prämie in Höhe von 330 Euro gibt es nur für Nachrüstungen bis ein
             schließlich 31. Dezember 2012. Die Anträge dazu müssen bis 15. Februar 2013
             bei der Bundesanstalt für Ausfuhrförderung (BAFA) eingegangen sein.
      •      Für Nachrüstungen zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2013 sinkt die
             Förderprämie auf 260 Euro, also um 21 Prozent. Als letzte Frist für die
             Einreichung von Anträgen bei der BAFA gilt dann der 15. Februar 2014.
      •      Von der Förderung ausgeschlossen sind Dieselfahrzeuge mit einer
             Steuerbefreiung nach § 3c Kraftfahrtsteuergesetz (KraftStG).
      •      Das Antragsformular und Antworten auf weitere Fragen zum Verfahren gibt es auf
             der BAFA-Internetseite www.bafa.de.

Laut ARCD bietet eine Partikelfilternachrüstung überwiegend Vorteile: Die Fahrzeughalter tra-
gen zur Schonung der Umwelt bei und erhöhen den Wiederverkaufswert ihrer Fahrzeuge. Sie
bekommen außerdem einen Zuschuss vom Staat und können künftig leichter in Umweltzonen
einfahren.

Weil für Diesel-Pkw und Wohnmobile ein Erstzulassungsdatum vor dem 31. Dezember 2006
vorgeschrieben ist, sind sie zum Zeitpunkt der Förderung allerdings mindestens fünf Jahre alt.
Um die Gesamtkosten der Filternachrüstung zu amortisieren, bleiben sie wahrscheinlich länger
in Betrieb. Häufig fehlen diesen älteren Fahrzeugen jedoch für die Verkehrssicherheit relevante
Systeme wie ABS und ESP. (ARCD)




                                                                           Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                           91427 Bad Windsheim
                                                                           Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                           presse@arcd.de
                                                                           www.arcd.de/presse
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        Presse-Information
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Über den ARCD
Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und
Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine über 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma-
nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit
den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstüt-
zung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leist-
ungen. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD
zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit
der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.




                                                                                                    Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                                                    91427 Bad Windsheim
                                                                                                    Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                                                    presse@arcd.de
                                                                                                    www.arcd.de/presse

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  • 1. www.arcd.de Presse-Information Nr. 1082 ARCD erinnert an Förderfristen für die Nachrüstung mit Partikelfiltern • Volle Förderprämie nur noch bis Ende 2012 • Unterschiedliche Stichtage bei Pkw und Nutzfahrzeugen • Nachrüstung mit Vor- und Nachteilen Bad Windsheim (ARCD), 12. Juli 2012 – Mit ihrer Verkündung am 10. Juli 2012 im Bundesanzeiger ist die neu gefasste Richtlinie der Bundesregierung zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen in Pkw und leichte Nutzfahrzeuge amtlich. Der ARCD informiert über die aktuellen Förderregeln. • Antragsberechtigt sind laut Richtlinie die Halter von dieselgetriebenen Pkw und Wohnmobilen der Klasse M1 mit einer Erstzulassung bis einschließlich 31. Dezember 2006. Ebenfalls antragsberechtigt sind Halter von leichten Nutzfahrzeugen der Klasse N1 bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit einer Erstzulassung bis einschließlich 16. Dezember 2009. • Die Partikelfilter müssen zwischen dem 1. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2013 nachgerüstet sein. • Die volle Prämie in Höhe von 330 Euro gibt es nur für Nachrüstungen bis ein schließlich 31. Dezember 2012. Die Anträge dazu müssen bis 15. Februar 2013 bei der Bundesanstalt für Ausfuhrförderung (BAFA) eingegangen sein. • Für Nachrüstungen zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2013 sinkt die Förderprämie auf 260 Euro, also um 21 Prozent. Als letzte Frist für die Einreichung von Anträgen bei der BAFA gilt dann der 15. Februar 2014. • Von der Förderung ausgeschlossen sind Dieselfahrzeuge mit einer Steuerbefreiung nach § 3c Kraftfahrtsteuergesetz (KraftStG). • Das Antragsformular und Antworten auf weitere Fragen zum Verfahren gibt es auf der BAFA-Internetseite www.bafa.de. Laut ARCD bietet eine Partikelfilternachrüstung überwiegend Vorteile: Die Fahrzeughalter tra- gen zur Schonung der Umwelt bei und erhöhen den Wiederverkaufswert ihrer Fahrzeuge. Sie bekommen außerdem einen Zuschuss vom Staat und können künftig leichter in Umweltzonen einfahren. Weil für Diesel-Pkw und Wohnmobile ein Erstzulassungsdatum vor dem 31. Dezember 2006 vorgeschrieben ist, sind sie zum Zeitpunkt der Förderung allerdings mindestens fünf Jahre alt. Um die Gesamtkosten der Filternachrüstung zu amortisieren, bleiben sie wahrscheinlich länger in Betrieb. Häufig fehlen diesen älteren Fahrzeugen jedoch für die Verkehrssicherheit relevante Systeme wie ABS und ESP. (ARCD) Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 2. www.arcd.de Presse-Information Diese Meldung hat 2.346 Zeichen. Abdruck honorarfrei. Wir freuen uns über ein Belegexemplar. Wenn Sie diese Presseinformationen abbestellen möchten, senden Sie eine kurze E-Mail an presse@arcd.de Über den ARCD Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine über 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma- nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstüt- zung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leist- ungen. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse