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www.arcd.de


    Presse-Information
Nr. 1094



Nicht vergessen: Nach Radwechsel Schrauben nachziehen

      •      ARCD rät zur Nachkontrolle aus Sicherheits- und Haftungsgründen
      •      Werkstätten haften bei mangelnder Aufklärung
      •      Hobbybastler können sorgfältige Arbeitsweise kaum nachweisen


Bad Windsheim (ARCD), 15. November 2012 – Die Winterreifen sind (hoffentlich) montiert,
der Winter kann kommen. Der ARCD erinnert daran, dass Radschrauben bald nach der
Montage nachgezogen werden müssen – aus Sicherheits- und Haftungsgründen.

Bei vielen heute im Einsatz befindlichen Radbefestigungen ist ein Lockern der Radmuttern
während der Fahrt nicht ausgeschlossen, warnt der Bundesverband des Reifen- und
Vulkanisierhandwerks (BRV). Radlast, Motorleistung, verwendete Werkstoffe und der allge-
meine Zustand von Rädern und Anschlussflächen könnten dabei eine Rolle spielen – oder
einfach nur mangelnde Sorgfalt bei der Montage. Deshalb empfehlen die Reifenexperten
nach jedem Radwechsel, ob in Werkstätten der Fahrzeughersteller, des Fachhandels oder
von Hobbybastlern durchgeführt, ein Nachziehen der Radschrauben nach mindestens 20 und
spätestens 200 Kilometern Fahrt.

Sich lösende Räder können bei hohem Tempo zu gefährlichen Unfällen führen. Bei der
Frage, wer für die Folgeschäden haftet, kommen Gerichte je nach Fall zu unterschiedlichen
Ergebnissen. Den Schaden tragen muss die Werkstatt, wenn ihr Fehler bei der Montage
nachgewiesen werden. Zur Haftungsbeteiligung kann es auch kommen, wenn ein
Werkstattbetrieb den Beweis schuldig bleibt, dass er den Kunden klar und deutlich auf das
notwendige Nachziehen der Radmuttern hingewiesen hat. Ein klein gedruckter Hinweis auf
Rechnungen oder Lieferscheinen reicht nach Überzeugung der Richter dafür nicht aus. Viele,
aber nach Erfahrungen des ARCD längst nicht alle Werkstätten heben durch Aufkleber und
spezielle Farbmarkierungen den Sicherheitshinweis auf Rechnungen und Lieferscheinen her-
vor. Ganz vorsichtige Betriebe lassen Autofahrer nach dem Radwechsel durch Unterschrift
auf der Rechnung bestätigen, dass der Hinweis auf das Nachziehen der Schrauben gelesen
wurde.

Häufig trifft auch den Führer des Unfallfahrzeugs zumindest eine Mitschuld: Gerichte bezie-
hen sich gerne auf Expertengutachten, wonach sich der Verlust eines Rades im Fahrbetrieb
durch Geräusche und ein verändertes Fahrverhalten ankündigt. Wer dann als
Fahrzeuglenker unbeeindruckt weiterfährt, hat bei der Regulierung der Schadenfolgen
schlechte Karten. Hobbybastler können außerdem nur schwer beweisen, dass sie bei der
Selbstmontage der Räder keine Fehler begingen.

In der Vergangenheit beschäftigten sich deutsche Gerichte immer wieder mit dem Problem
der Nachkontrolle von Radschrauben. Unterschiedliche Urteile dazu gab es u. a. vom

                                                                        Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                        91427 Bad Windsheim
                                                                        Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                        presse@arcd.de
                                                                        www.arcd.de/presse
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        Presse-Information
Landgericht Karlsruhe (Az: 9 C 335/11), vom LG Heidelberg (Az: 1 S 9/10), vom LG Augsburg
(Az: 4 S 205/99) und vom Amtsgericht Trier (Az: 7 C 278/98). ARCD

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Wenn Sie diese Presseinformation abbestellen möchten, schreiben Sie eine E-Mail an redakti-
on@arcd.de


Über den ARCD
Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und
Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine über 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma-
nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit
den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstüt-
zung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leist-
ungen. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD
zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit
der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.




                                                                                                    Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                                                    91427 Bad Windsheim
                                                                                                    Telefon 0 98 41/4 09-182
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  • 1. www.arcd.de Presse-Information Nr. 1094 Nicht vergessen: Nach Radwechsel Schrauben nachziehen • ARCD rät zur Nachkontrolle aus Sicherheits- und Haftungsgründen • Werkstätten haften bei mangelnder Aufklärung • Hobbybastler können sorgfältige Arbeitsweise kaum nachweisen Bad Windsheim (ARCD), 15. November 2012 – Die Winterreifen sind (hoffentlich) montiert, der Winter kann kommen. Der ARCD erinnert daran, dass Radschrauben bald nach der Montage nachgezogen werden müssen – aus Sicherheits- und Haftungsgründen. Bei vielen heute im Einsatz befindlichen Radbefestigungen ist ein Lockern der Radmuttern während der Fahrt nicht ausgeschlossen, warnt der Bundesverband des Reifen- und Vulkanisierhandwerks (BRV). Radlast, Motorleistung, verwendete Werkstoffe und der allge- meine Zustand von Rädern und Anschlussflächen könnten dabei eine Rolle spielen – oder einfach nur mangelnde Sorgfalt bei der Montage. Deshalb empfehlen die Reifenexperten nach jedem Radwechsel, ob in Werkstätten der Fahrzeughersteller, des Fachhandels oder von Hobbybastlern durchgeführt, ein Nachziehen der Radschrauben nach mindestens 20 und spätestens 200 Kilometern Fahrt. Sich lösende Räder können bei hohem Tempo zu gefährlichen Unfällen führen. Bei der Frage, wer für die Folgeschäden haftet, kommen Gerichte je nach Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen. Den Schaden tragen muss die Werkstatt, wenn ihr Fehler bei der Montage nachgewiesen werden. Zur Haftungsbeteiligung kann es auch kommen, wenn ein Werkstattbetrieb den Beweis schuldig bleibt, dass er den Kunden klar und deutlich auf das notwendige Nachziehen der Radmuttern hingewiesen hat. Ein klein gedruckter Hinweis auf Rechnungen oder Lieferscheinen reicht nach Überzeugung der Richter dafür nicht aus. Viele, aber nach Erfahrungen des ARCD längst nicht alle Werkstätten heben durch Aufkleber und spezielle Farbmarkierungen den Sicherheitshinweis auf Rechnungen und Lieferscheinen her- vor. Ganz vorsichtige Betriebe lassen Autofahrer nach dem Radwechsel durch Unterschrift auf der Rechnung bestätigen, dass der Hinweis auf das Nachziehen der Schrauben gelesen wurde. Häufig trifft auch den Führer des Unfallfahrzeugs zumindest eine Mitschuld: Gerichte bezie- hen sich gerne auf Expertengutachten, wonach sich der Verlust eines Rades im Fahrbetrieb durch Geräusche und ein verändertes Fahrverhalten ankündigt. Wer dann als Fahrzeuglenker unbeeindruckt weiterfährt, hat bei der Regulierung der Schadenfolgen schlechte Karten. Hobbybastler können außerdem nur schwer beweisen, dass sie bei der Selbstmontage der Räder keine Fehler begingen. In der Vergangenheit beschäftigten sich deutsche Gerichte immer wieder mit dem Problem der Nachkontrolle von Radschrauben. Unterschiedliche Urteile dazu gab es u. a. vom Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 2. www.arcd.de Presse-Information Landgericht Karlsruhe (Az: 9 C 335/11), vom LG Heidelberg (Az: 1 S 9/10), vom LG Augsburg (Az: 4 S 205/99) und vom Amtsgericht Trier (Az: 7 C 278/98). ARCD Diese Meldung hat 2.850 Zeichen. Abdruck honorarfrei. Wir freuen uns über ein Belegexemplar. Wenn Sie diese Presseinformation abbestellen möchten, schreiben Sie eine E-Mail an redakti- on@arcd.de Über den ARCD Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine über 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma- nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstüt- zung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leist- ungen. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse