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Nr.: 36/2010 – 22.07.2010

  Presseinformation
  Kindergeld für Schulabgänger
  Auch in diesem Jahr werden viele Kinder ihre Schulausbildung beenden und eine
  Berufsausbildung oder ein Studium beginnen. Mit diesem neuen Lebensabschnitt
  können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben. Grundsätzlich
  wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
  Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter
  Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung
  innerhalb der folgenden vier Monate
  - ein Studium
  - eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule
  - ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. einen sonstig anerkannten
      Freiwilligendienst oder
  - eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als
      Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen.
  Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder
  Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen
  Dienstes.
  Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein
  Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu
  nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen,
  Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung
  als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für
  Arbeit erfolgen.
  Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn
  das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse
  eine entsprechende Mitteilung.
  Zu beachten ist, dass in den genannten Fällen die Einkommensgrenze von 8.004
  Euro für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf. Von den zu
  berücksichtigenden Einkünften und Bezügen wird insbesondere der
  Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro und ggf. eine
  Kostenpauschale in Höhe von 180 Euro sowie die vom Kind getragenen
  gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Höhere Werbungskosten
  können im Einzelfall geltend gemacht werden.
  Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld
  stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können
  telefonisch unter der Servicenummer 01801 - 54 63 37 (01801 - KINDER)*
  angefordert werden.
  *Festnetzpreis 3,9 ct./min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct./min

Agentur für Arbeit Karlsruhe, Pressestelle   Ansprechpartnerin: Ingrid Koschel           Tel: 0 721 8 23-16 92
Brauerstr. 10, 76135 Karlsruhe               eMail: karlsruhe.presse@arbeitsagentur.de   Fax: 0 721 8 23-20 02
                                                                                         www.arbeitsagentur.de

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