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    DATUM    27. Dezember 2011
  NUMMER     276
SPERRFRIST




             Neue Informationen über den Bio-Betrugsfall in Italien –

             BMELV will Anforderungen an Kontrollstellen erhöhen

             Nach der Aufdeckung mutmaßlicher Betrugsfälle mit gefälschten Bio-Produkten in Italien
             haben die italienischen Behörden weitere Details bekannt gegeben. Aufgrund der bisher aus
             Rom übermittelten Informationen konnten neun deutsche Unternehmen mit Sitz in Baden-
             Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
             identifiziert werden, die direkt mit gefälschter Bio-Ware aus Italien beliefert worden waren.
             Bei der verdächtigen Ware handelt es sich überwiegend um Sojabohnen, Sojakuchen und
             Rapskuchen, die hauptsächlich zur Verwendung als Futtermittel bestimmt waren. Nach
             Angaben der italienischen Behörden sollen rund 550 Tonnen gefälschte Bio-Waren,
             vorwiegend Futtermittel, nach Deutschland exportiert worden sein. Nach übereinstimmenden
             Behördenangaben besteht für die Verbraucher nach wie vor keinerlei Gesundheitsgefahr.


             Nachdem die italienische Finanzpolizei aufgedeckt hatte, dass Produkte aus konventioneller
             landwirtschaftlicher Produktion in betrügerischer Absicht als Bio-Ware deklariert und in den
             Verkehr gebracht worden waren, hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner eine schnelle
             und vollständige Aufklärung des Betrugsfalls gefordert. Nicht zuletzt auf Drängen
             Deutschlands wurde seitens der italienischen Behörden nunmehr eine offizielle Liste von
             Lieferanten, die im Rahmen der Ermittlungen auffällig geworden sind, sowie eine Liste mit
             Produkten und Transaktionen vorgelegt. Auf Grund des laufenden Ermittlungsverfahrens
             sind die Listen aber noch nicht vollständig. Das italienische Landwirtschaftsministerium hat
             weitere Informationen nach Freigabe durch die Ermittlungsbehörden zugesagt.


             Neben den laufenden Recherchen der in Deutschland zuständigen Stellen wird auch von
             Wirtschaftsbeteiligten allen Hinweisen aus diesen Listen nachgegangen. Hier steht die
DATUM    27. Dezember 2011                                                                        SEITE 2 VON 2

  NUMMER     276
SPERRFRIST




             Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in engem Kontakt mit den
             zuständigen Behörden der Bundesländer.


             Zurzeit sind in Deutschland wie auch in einigen anderen Mitgliedstaaten der EU auf der
             Grundlage der EU-Öko-Verordnung Verdachtswaren für eine Ökovermarktung gesperrt.
             Auf europäischer Ebene haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt, diese
             Sperrfrist bis auf weiteres auf drei Monate auszuweiten. In dieser Zeit soll die Frage geklärt
             werden, ob sich für gesperrte Ware der Verdacht bestätigt oder ob er ausgeräumt werden
             kann. Bei Verdachtsfällen beträgt die übliche Sperrfrist gewöhnlich vier Wochen.


             Um Betrugsfälle mit falschen Zertifikaten zu verhindern, gibt es in Deutschland bereits auf
             freiwilliger Basis ein öffentlich zugängliches Verzeichnis zertifizierter Unternehmen des
             Ökolandbaus. Die Grundlage dafür wurde mit einem vom BMELV im Rahmen des
             Bundesprogramms „Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft“
             (BÖLN) finanzierten Entwicklungsprojekt geschaffen. Auf EU-Ebene hat Deutschland mit
             Unterstützung anderer Mitgliedstaaten die Initiative zur Schaffung eines EU-weiten
             Verzeichnisses ergriffen. Die EU-Kommission hat dieses Anliegen aufgenommen und eine
             entsprechende Verordnung erlassen. Hierdurch werden die Mitgliedstaaten einzeln
             verpflichtet, der Öffentlichkeit mit geeigneten Mitteln einschließlich der Veröffentlichung im
             Internet entsprechende Verzeichnisse mit den aktualisierten Zertifikaten für die einzelnen
             Unternehmer des Öko-Landbaus zugänglich zu machen. Diese Bestimmungen müssen in
             den Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2013 umgesetzt werden.


             Durch den Vorfall in Italien sieht sich das Bundeslandwirtschaftsministerium in
             Übereinstimmung mit einschlägigen Untersuchungen darin bestätigt, auch national höhere
             Anforderungen an die Zulassung von Öko-Kontrollstellen zu stellen. Dazu wurde eine
             entsprechende Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung dem Bundesrat übermittelt, die
             bei Zustimmung Ende Februar 2012 in Kraft treten kann. Auch auf EU-Ebene wird das
             Bundesministerium weiter auf eine Harmonisierung der Öko-Kontrollen auf hohem Niveau
             drängen.

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