Seminar zur Zusammenarbeit von Grafik Designern mit PR-Referenten. Beginnend über Designerauswahl über Briefinggespräch, klassischem Auftragsablauf und Entwurfspräsentation (Stand 2010).
2.
Die Aufgabe von
Grafik Designern
Grafik Designer planen und entwerfen bildnerische Darstellungen,
die überwiegend mit den Ausdrucks- und Gestaltungsmitteln
der Grafik visualisiert werden.
Daher gehört die Tätigkeit in den Bereich der Visuellen
Kommunikation, also der Gestaltung inhaltlicher Aussagen,
die über das Sehen wahrgenommen werden.
M M
3.
Tätigkeitsmerkmale
M M
Der Schwerpunkt liegt im kreativ-schöpferischen Bereich –
gefragt ist die Fähigkeit, gestellte Aufgaben geistig zu
durchdringen sowie zweckentsprechende Lösungen sachlich
und künstlerisch zu entwickeln.
Das schöpferische Tun entspringt – im Gegensatz zum freien
Künstler – nicht eigenem Impuls, sondern einem Auftrag.
4. M M
Grafische
Gestaltungsleistung
In der Regel wird zuerst ein Prototyp erstellt – der Entwurf.
Auf seiner Grundlage wird über die Nutzung entschieden
und der Auftrag für die Realisierung erteilt.
Die Vergütung ist daher dreistufig: Entwurf–Realisierung–Nutzung.
Grafik Designer erstellen keine Unikate, sondern Vorlagen für
Serienproduktionen.
6. M M
Designer finden
Umschauen
• Eigene Ansammlungen z.B. in Schuhkartons
• Fachveröffentlichungen
• Webportale von Berufsverbänden und Communities
• Kollegen fragen
Ansehen
• Webauftritte
• Profile und Broschüren
• Mappe
• Büro
7. M M
Designer finden
Genauer ansehen
Das Büro selbst:
• Erfahrungen
• Zusammenarbeit
• Strukturen
Die ersten Jobs:
• Briefing
• Angebot
• Präsentation
• Ergebnis
8. M M
Designer finden
Freiberuflich tätige Designer
Leben vom Planen und Entwerfen (evtl.e gewerbliche Tätigkeiten
ordnen sich je nach Umfang unter).
Besonderheiten:
• Reduzierte Mehrwertsteuer auf urheberrechtlich Relevantes
• Befreiung von Gewerbesteuer und Kammerbeiträgen
• Beitritt zur Künstlersozialkasse möglich
• In der Regel geringerer Stundensatz als Agenturen.
9. M M
Designer finden
Gewerblich tätige Designer
Leben vom Planen, Entwerfen, Herstellen für Dritte und Handel.
• Provisionsfähig
• Bildung von Kapitalgesellschaften möglich
• In der Regel auch Leistungsspektrum im Handel oder in der
Produktion
10. M M
Briefinggespräch
Der Kunde und seine Aufgabe
• Notwendige (Hintergrund-)Informationen über das Unternehmen
und die Aufgabe
• Zielgruppe und deren visuelles/atmosphärisches Umfeld
• Gestaltungsziel, -wirkung und -aufgabe
• Positionierung/Wertigkeit des Produktes, der Dienstlesitung etc.
11. M M
Briefinggespräch
Die Gestaltung
• Stilinformationen (Corporate Design/Stilvorgaben, Wünsche, Umfeld/
Branchensprache, Atmosphärisches…)
• Objektinformationen (Aufbau, Inhalte, Materialien nach Priorität,
Stand und Beschaffenheit, Versionen und Distribution)
• Produktionsinformationen selbst oder Designer (Umfang, Format,
Farbigkeit, Papier, Buchbinderisches)
12. M M
Briefinggespräch
Die Herstellung und das Drumherum
• Auftragsumfang und -abwicklung (Anzahl und Beschaffenheit der
Entwürfe, Präsentationsverfahren, Zeitplanung)
• Herstellungsweg (Auflagen, Produktionsbetriebe, Versandvorgaben)
• Rechtliches (Urheber- und Nutzungsrechte, Eintragungen, Marken-
rechte, Rechte Dritter etc.)
• Vergütung (Kostenrahmen, Fremdkosten, Angebotsabgabe, Zahlungs-
ziele, Provisionen)
15. M M
Relevante Rechte
Urheberrecht
• Persönlichkeitsrecht = bleibt beim Verursacher
• Weitergabe nicht möglich
• Gilt bis 70 Jahre nach dem Tod, vererben möglich
• Nennung des Designers möglich, wenn allgemein üblich
16. M M
Relevante Rechte
Urheberrechtlich geschützt wird
• persönlich und geistig schöpferisch Erkennbares = Schöpfungshöhe
(Text, Bild, inkl. technischer und wissenschaftlicher Darstellung)
• Sichtbares (konkret, vollendet und belegbar)
• Recht am eigenen Bild
• keine Ideen, Stile etc.
17. M M
Relevante Rechte
Nutzungsrecht
• Urheber entscheidet über Nutzung/wirtschaftliche Verwertung
seiner Werke und kann die Nutzung verkaufen (Lizenzrecht)
18. M M
Relevante Rechte
Nutzungsrechtsstufen
• Einfach (Kunde darf nutzen, andere Kunden und der Designer selbst
auch. Kunde darf Nutzung nicht weiterveräußern)
• Ausschließlich (Exklusivrecht: Nur Kunde darf nutzen und Nutzung
einräumen).
• Vereinbarungen sind üblich bezüglich
- Räumlicher Nutzung
- Zeitlicher Nutzung
- Inhaltlicher Nutzung (z.B. Objekt oder Auflage)
20. M M
Relevante Rechte
Werkvertrag
• Leistungen (z.B. Entwurf) sind zu vergüten, wenn sie fachkundig
erbracht sind – auch wenn sie nicht ›gefallen‹ sollten.
Lizenzvertrag
• Nutzung ist gemäß den Nutzungsvereinbarungen zu vergüten.
Wahrnehmungsvertrag
• Verwertungsgesellschaften (z.B. Wort oder Bild/Kunst) für Aus-
leihe, Kopie.
• Künstlersozialkasse (gehört nicht ganz hier hin)
21. M M
Entwurfsstufen
Klassische Arbeitsstufen im Entwurf
• Briefinggespräch
• Evtl.e Konzeption und Abstimmung
• Recherchen im Designbüro
• Ideenfindung: ›Blackbox‹, mit dem Thema ›schwanger gehen‹ etc.
• Entwurfsphasen: Scribble, Reinlayout o.ä. an einem typischen Objekt
• Problementfernung und Entwurfsevaluation im Designbüro
• Entwurfsänderung oder Umsetzung an weiteren Objekten
23. M M
Realisierung
• Entwurfskorrekturen
• Umsetzung: Seitenaufbau, Bildbearbeitung, Diagrammerstellung etc.
• Korrekturstadien (Haus- und Autorenkorrekturen)
• Druckfreigabe durch den Kunden
• Erstellen einer Internet-PDF-Datei für den Kunden
• Druckvorlagenerstellung, evtl. Farbproof-Erstellung
• Druckform-Freigabe durch Designer oder Kunden anhand eines
Formproofs oder einer PDF-Datei
• Evtl. Drucküberwachung durch Designer (und Kunde?)
24. M M
Abschluss
• Belege kontrollieren
• Evtl. überlassene Materialien zurückgeben
• Jobtasche aufräumen, Stundenzettel kontrollieren, Ausgaben erfassen
• Auftrag abrechnen
• Kunde und Designer bedanken sich gegenseitig und sehen weiteren
Projekten mit Freuden entgegen