Burkhard Lorry, Connecting Trusted Product Data Everywhere, 1World Sync
Vortrag auf den M-Days2013
Das Blog der Messe Frankfurt zur Digitalisierung des Geschäftslebens:
http://connected.messefrankfurt.com/de/
2. Jeder möchte sich auf
Produktinformationen
verlassen können.
Wir alle sind darauf
angewiesen.
® 1W orldSync 2012 2
3. Markeninhaber müssen die richtigen
Informationen an den Einzelhandel liefern,
Händler verlassen sich beim Verpacken und
Versenden darauf,
Geschäfte benötigen sie zur Planung und im
Verkauf,
Entwickler für ihre Apps,
Konsumenten, um sich umfassend zu
informieren.
® 1W orldSync 2012 3
4. Joint Venture = Kombinierte Stärken
1SYNC und SA2 Worldsync haben zusammen:
– Das Wachstum der globalen Datensynchronisation angeleitet
– die selbe Vision für zukünftige Anforderungen des B2B2C
– die Möglichkeit, eine Technologie-Plattform mit „one-to-many-
Effizienz“ zu schaffen
Sich ergänzende Lösungen und Serviceangebote
15.000 Kunden
40 Länder
Partner von 19 GS1 Mitgliedsorganisationen
Mehr als 8 Mio. Produkte im GDSN (~ 81% des gesamten
GDSN)
Hin zu einer weltweiten, one-to-many Plattform
® 1W orldSync 2012 4
5. Global Data Synchronization Network (GDSN)
1. Datenvorbereiten, einstellen (CIN) und publizieren (CIP): Mapping der Herstellerdaten auf das dem GS1 Standard
entsprechende GDSN Profil für den Zielmarkt Deutschland, Publizierung der Daten entsprechend den Anfragen des
Händlers
2. Registrierung der Daten in der Global Registry mit Schlüsselinformationen zur einfachen Identifikation
3. Daten anfordern, (CIS), der Datenempfänger fragt über seinen Datenpool die Produktinformationen des Lieferanten an und
Identifikation des Home-Datapools des Lieferanten über die Global Registry, beim Home-Datenpool des Lieferanten erfolgt
der Abgleich der CIS mit der CIP (Pub-Sub-Match), ist dieser positiv, erfolgt die
4. Datenlieferung (CIN) der Daten des Lieferanten an den Home-Datapool des Händlers und von dort weiter an den Händler
5. Bestätigung der Daten durch den Händler (CIC), der Händler hat die Möglichkeit den Empfang der Daten zu bestätigen,
darüber hinaus kann der Datenempfänger über die CIC Fehler oder Probleme an den Lieferanten zurück melden
5
® 1W orldSync 2012
7. EU Vorordnung 11/69, 13.12.2014
EU Verordnung 11/69
13.12.2014
7
® 1W orldSync 2012
8. EU Vorordnung 11/69, 13.12.2014
Lebensmittel online verkaufen ?
Stellen Sie dem Endkonsumenten korrekte Produktinformationen zur Verfügung,
die mit geltenden EU-Verordnungen übereinstimmen
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, dass dem
1 Konsumenten vor dem Kauf von vorverpackten Lebensmitteln über Versand-
handel oder online zahlreiche Lebensmittelproduktinformationen zur Verfügung
gestellt werden.
2 Diese Pflichtangaben müssen über die Website für den Konsumenten
vor dem Kauf kostenfrei aufrufbar sein.
3 Falls die Informationen vor einem Kauf nicht vorhanden sind, dürfen
vorverpackte Lebensmittel online nicht verkauft werden.
4
Wenn der Hersteller die relevanten Produktinformationen dem Händler nicht
in einem für das Internet angepassten Format bereitstellt, wird es für den
Händler schwierig, die Lebensmittel auf seiner Website zu vertreiben.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Hersteller und Händler ist notwendig, um
5 sicherzustellen, dass akkurate und vollständige lebensmittelpflichtangaben
dem Kunden vor dem Kauf zur Verfügung stehen.
8
® 1W orldSync 2012
9. EU Vorordnung 11/69, 13.12.2014
o Verantwortlich für die Information über ein Lebensmittel ist der
Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das
Lebensmittel vermarktet wird (Art. 8.1)
o Der Lebensmittelunternehmer gewährleistet „das Vorhandensein und
die Richtigkeit der Informationen über das Lebensmittel.“ (Art. 8.2)
o Großhändler / Einzelhändler dürfen keine Lebensmittel abgeben, die
nicht der LMIV entsprechen (Art. 8.3)
o Es darf keine Änderung der Informationen zu einem Lebensmittel
vorgenommen werden, wenn diese Änderung den Endverbraucher
irreführt (Art. 8.4)
o Lebensmittelunternehmer prüfen und stellen die Einhaltung dieser
Vorschriften sicher (Art. 8.5)
o Lieferanten müssen sicherstellen, das verpflichtende Informationen zum
Zeitpunkt der Vermarktung an den Endverbraucher vorliegen." (Art.
8.7)
.
9
® 1W orldSync 2012
11. An jedem Tag wird unser Leben digitaler und
mobiler. Für Unternehmen wird es immer
schwieriger, den steigenden Anforderungen der
Konsumenten nach verlässlichen Informationen
gerecht zu werden.
® 1W orldSync 2012 11
12. Contact Information
Burkhard Lorry
Regional Director Germany – Austria – Switzerland
1WorldSync
Maarweg 165
50825 Köln, Germany
M +49 151 1800 2700
blorry@1worldsync.com
1worldsync.com
® 1W orldSync 2012 12