Fmk2019 Produktentwicklung mit FileMaker by Harald Mair
FMK2015: Gewährleistungsrecht und Haftung by Christoph Kluss
1. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Gewährleistungsrecht und Haftung
Ein Vortrag von
Rechtsanwalt Christoph Kluss
RAe Haaß & Kluss
Martorffstr. 5
D 60320 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 562095
lawoffice@t-online.de
2. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Was ist Gewährleistung?
3. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Grundbegriffe des Gewährleistungsrechts
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Sachmangel § 434 BGB (Deutschland)
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die verein-
barte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die
Sache frei von Sachmängeln,
1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit
aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der
Art der Sache erwarten kann.
3.Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der
Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4
Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in
der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der
Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte
und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht
beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch
den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden
ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn
die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert
worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder
eine zu geringe Menge liefert.
4. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Grundbegriffe des Gewährleistungsrechts
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Sachmangel § 922 ABGB (Österreich)
(1) Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass
sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also dafür, dass die Sache die bedungenen
oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung,
einer Probe oder einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäftes
oder der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann.
(2) Ob die Sache dem Vertrag entspricht, ist auch danach zu beurteilen, was der
Übernehmer auf Grund der über sie gemachten öffentlichen Äußerungen des
Übergebers oder des Herstellers, vor allem in der Werbung und in den der Sache
beigefügten Angaben, erwarten kann; das gilt auch für öffentliche Äußerungen einer
Person, die die Sache in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt hat oder die
sich durch die Anbringung ihres Namens, ihrer Marke oder eines anderen
Kennzeichens an der Sache als Hersteller bezeichnet. Solche öffentlichen
Äußerungen binden den Übergeber jedoch nicht, wenn er sie weder kannte noch
kennen konnte, wenn sie beim Abschluss des Vertrags berichtigt waren oder wenn
sie den Vertragsabschluss nicht beeinflusst haben konnten.
5. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Grundbegriffe des Gewährleistungsrechts
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Sachmangel Art. 197 Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)
III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache
1. Gegenstand der Gewährleistung
1 Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als
auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren
Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder
erheblich mindern.
2 Er haftet auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat.(2) Ob die Sache dem
Vertrag entspricht, ist auch danach zu beurteilen, was der Übernehmer auf Grund
der über sie gemachten öffentlichen Äußerungen des Übergebers oder des
Herstellers, vor allem in der Werbung und in den der Sache beigefügten Angaben,
erwarten kann; das gilt auch für öffentliche Äußerungen einer Person, die die Sache
in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt hat oder die sich durch die
Anbringung ihres Namens, ihrer Marke oder eines anderen Kennzeichens an der
Sache als Hersteller bezeichnet. Solche öffentlichen Äußerungen binden den
Übergeber jedoch nicht, wenn er sie weder kannte noch kennen konnte, wenn sie
beim Abschluss des Vertrags berichtigt waren oder wenn sie den Vertragsabschluss
nicht beeinflusst haben konnten.
...
6. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Grundbegriffe des Gewährleistungsrechts
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Sachmangel § 434 BGB
Abweichung der tatsächlichen (IST-) von der vereinbarten
(SOLL-) Beschaffenheit.
• falls nichts vereinbart:
• Sache ist für die nach dem Vertrag vorausgesetzte
Verwendung nicht geeignet.
7. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Grundbegriffe des Gewährleistungsrechts
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Sachmangel § 434 BGB
Abweichung der tatsächlichen (IST-) von der vereinbarten
(SOLL-) Beschaffenheit.
• falls keine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwen-
dung gegeben ist,
• falls die gewöhnlich an die Sache zu stellenden
Anforderungen nicht erfüllt sind (übliche und erwartbare
Beschaffenheit),
8. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Grundbegriffe des Gewährleistungsrechts
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Sachmangel § 434 BGB
Abweichung der tatsächlichen (IST-) von der vereinbarten
(SOLL-) Beschaffenheit.
• falls die Datenbank nicht dem Stand der Technik
entspricht:
z.B.:
• kein Eintrag einer Mobilfunknummer in der
Adressverwaltung.
• kein gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer
9. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Grundbegriffe des Gewährleistungsrechts
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Sachmangel § 434 BGB
Abweichung der tatsächlichen (IST-) von der vereinbarten
(SOLL-) Beschaffenheit.
• Sache genügt den Anforderungen nicht, die der Käufer
nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers/
Herstellers (Werbung, Etikettierung) erwarten kann
• auch: geringere Lieferung (Anzahl der Netzwerklizenzen),
• andere Lieferung (aliud)
10. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Grundbegriffe des Gewährleistungsrechts
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Sachmangel § 434 BGB
Vermeidung von Abweichung der tatsächlichen (IST-) von
der vereinbarten (SOLL-) Beschaffenheit.
• Notwendigkeit eines Pflichtenheftes !!!
• Klärung der Vorstellung des Auftraggebers
• Reduktion der Vorstellung zur Wirklichkeit
11. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Grundbegriffe des Gewährleistungsrechts
Abgrenzung
• Produkthaftung
• nicht fristgerechte Lieferung bzw. Herstellung der
Leistung => Verzug
• Nichterfüllung
• Schlechterfüllung, insbesondere Mangel =>
Gewährleistung
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
12. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Grundbegriffe des Gewährleistungsrechts
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Rechtsmangel § 435 BGB (D), § 922 ABGB (A), Art. 192
Abs. 2 OR (CH)
• Dritte können in Bezug auf die Sache Rechte gegen den
Käufer oder Besteller geltend machen, die dieser nicht im
Kaufvertrag/Werkvertrag übernommen hat
• z.B. Übernahme von fremder Skripte, Formeln oder Layouts
in Filemaker
13. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Grundbegriffe des Gewährleistungsrechts
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Rechtsmangel § 435 BGB (D), § 922 ABGB (A), Art. 192
Abs. 2 OR (CH)
Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug
auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag
übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen
können. Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im
Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.
14. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Rechtsfolgen § 437 BGB
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
• Nacherfüllung, § 439 BGB (Nachbesserung oder Ersatzliefe-
rung) dazu erforderliche Aufwendungen trägt der Verkäufer
(Transport-, Arbeits-, Materialkosten) falls Aufforderung zur
Nacherfüllung erfolglos (Frist!):
• Rücktrittsrecht, § 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB
➽ etwaige bereits erbrachte Leistungen sind beiderseitig
zurückzugewähren
• Minderung, § 441 BGB (Kaufpreis herabsetzen)
• Schadensersatz: nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a
oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen
15. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Rechtsfolgen § 437 BGB
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Vorrangig: Nacherfüllung auf Kosten des Verkäufers; Wahlrecht des Käufers
Nachrangig, da grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer dem
Verkäufer zur Nacherfüllung gesetzten Frist
Nachbesserung Neulieferung
Ggf. Verweigerung bei Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit
Rücktritt
bei nicht unerheblichem
Mangel
Minderung Schadensersatz
Bei verschuldeter
Pflichtverletzung oder
Übernahme des
Beschaffungsrisikos oder
einer Garantie
16. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Rechtsfolgen
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Rechtsfolgen bei Verschulden des Verkäufers:
• Schadensersatz, §§ 440, 280, 281, 283, 311a BGB
• Rückgabe der Sache – voller Schadensersatz
• Behalten der Sache – zusätzliche Erfüllung (z. B. Ausgleich
für Minderwert, entgangene Nutzung, Gutachterkosten)
• Ersatz vergeblicher Aufwendungen, § 284 BGB
18. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Rechtsfolgen
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Ausschluss der Gewährleistung
• Vertraglicher Ausschluss der Gewährleistung ist möglich
➽ Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf.
• Nichtigkeit des Gewährleistungsausschlusses bei arglistigem
Verschweigen oder in AGBs bei neu hergestellten Gütern.
➽ § 444 BGB
• Kennt der Käufer den Mangel bei Kaufvertragsabschluss ist
die Gewährleistung gesetzlich ausgeschlossen.
➽ § 442 BGB
• Ausschluss darf sich nur auf vom Verkäufer nicht verschulde-
te Sachmängel beziehen.
➽ § 309 Nr. 8 b BGB
• „Vom Umtausch ausgeschlossen“ ist kein Gewährleistungs-
ausschluss.
19. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Rechtsfolgen
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Sonderregelung im Handelsrecht
• Käufer muss Mängel der gelieferten Ware unverzüglich
anzeigen, sonst gilt die Ware als genehmigt
➽ § 377 HGB:
(1) Wenn für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die
Ware unverzüglich nach der Ablieferung, zu untersuchen und bei
Mangelhaftigkeit den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
(2) Andernfalls gilt die Ware, sofern Mangel erkennbar, als genehmigt,
(3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, dann Anzeige unverzüglich;
anderenfalls gilt Ware trotz Mangel als genehmigt.
(4) Wichtig ist die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(5) Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er
sich auf diese Vorschriften nicht berufen.
20. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Rechtsfolgen
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Wenn Mangel vorliegt, kann der Verkäufer Rückgriff auf den
Hersteller/Programmierer nehmen !
21. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Rechtsfolgen
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
D: § 478 BGB: Rückgriff des Unternehmers
A: § 933 b AGBG: Besonderer Rückgriff
CH: Unklar gerichtlich möglich
22. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Verjährung
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Verjährung
• Verjährung von Gewährleistungsansprüchen: 2 Jahre ab
Ablieferung (Ausnahme: Baustoffe 5 Jahre)
• Bei arglistigem Verschweigen: 3 Jahre ab Kenntnisnahme
des Verschweigens ➽ § 438 BGB
• Vertragliche Verlängerung oder Verkürzung der Verjährungs-
frist möglich
• Vertragliche Verkürzung beim Verbrauchsgüterkauf nur bei
gebrauchten Sachen auf max. 1 Jahr möglich
23. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Garantievertrag
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Garantieversprechen
• Ein Garantieversprechen ist eine zusätzliche, freiwillige
Leistung des Händlers und/oder des Herstellers.
• Die Hersteller bieten ganz unterschiedliche Servicearten:
Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return,
BringIn, usw.).
• Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktions-
fähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über
einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der
Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den
Kunden keine Rolle, da die Funktionsfähigkeit für den Zeit-
raum garantiert wird.
24. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Garantievertrag
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Garantie
Freiwillige Haftungsübernahme im Gegensatz zur
(gesetzlichen) Gewährleistung
• Vorsicht vor Begriffsverwechslung
• Vorsicht bei Formulierung
• Garantierte Funktion oder Eigenschaft muss grundsätzlich
während der gesamten Garantiezeit gegeben sein
• Immer mehr als Gewährleistung!
25. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Dienstvertrag
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Abgrenzung Dienstvertrag
• Erfolgsunabhängige Leistung
• Keine Abnahme, keine Zahlungsfälligkeit, keine
Gewährleistung,
26. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Werkvertrag
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Abgrenzung Werkvertrag:
• Erfolgsabhängige Leistung
• Abnahme als Voraussetzung der Zahlung (abdingbar),
Gewährleistung.
Vorsicht vor Begriffsverwechslung
27. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Pflichtenheft
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
• TIPP:
• im Vertrag keine Fixtermine, sondern weiche
Termine („ein Monat nach Fertigstellung des ...“),
• keine Vertragsstrafe an den Verzug knüpfen,
• Sukzessivzahlung zur Vermeidung von Streitigkeiten
• Zahlung nach (Teil-)Erfolg
• Zahlung nach (Fix-)Kalender (wöchentlich,
monatlich)
• Zahlung auf Stundensatz mit regelmäßiger
Abrechnung
28. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Rechtsprobleme
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
9. Produkthaftung
10. Ende
• Nicht beauftragt.
• Nicht so beauftragt.
• Budget überschritten.
• Entspricht nicht den Vorstellungen.
• Wechsel des Auftraggebers.
29. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Produkthaftung
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
• Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie
einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache
bildet, also auch Datenträger.
• Soweit Software auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM) gespeichert ist, ist
nach der Rechtsprechung eine Haftung nach dem ProdHaftG gegeben.
Software ohne Datenträger (z.B, per Download oder Fernwartung) unterfällt
nicht dem ProdHaftG.
• Verschuldensunabhängige Haftung: Für die Haftung nach dem ProdHaftG
genügt, dass das Produkt, also eine hergestellte Sache, fehlerhaft ist und
gewerblich in den Verkehr gelangte (Gefährdungshaftung).
30. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
Produkthaftung
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
• Produkthaftung bei Software eher nein. Haftung aber über
verschuldensabhängige deliktische Haftung.
• Gerade dort, wo sich massenhafte Software in Zukunft finden lässt und eine
Gefährdung fremder Gesundheit darstellt (medizinische Software und in
Automobilen) zeigt sich aber ein Markt, der nicht zu unterschätzen ist.
31. RA C. Kluss
Gewährleistung
FileMaker Konferenz 2015 Hamburg
www.filemaker-konferenz.com
Haaß & Kluss
Rechtsanwälte
1. Grundbegriffe Gewährleistung
• Was ist Gewährleistung
• Sachmangel
• Abgrenzung
• Rechtsmangel
2. Rechtsfolgen
•Konsequenzen
• Verschulden des Verkäufers
• Schadensersatz
• Ausschluss Gewährleistung
• Sonderregelung Handelsrecht
• Rückgriff des Unternehmers
3. Verjährung
4. Garantievertrag
• Garantieversprechen
• Garantie
5. Dienstvertrag
6. Werkvertrag
7. Pflichtenheft
• Rechtsprobleme
8. Produkthaftung
9. Ende
Vielen Dank unseren Sponsoren
Danke für das Bewerten dieses Vortrages