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SOCIAL MEDIA & RECHT



   Social Media Plattformen – Fallen und
   Stolpersteine in den AGB




Digicomp Academy, 5. Juli 2012, Zürich

Claudia Keller, Rechtsanwältin, VISCHER AG
Inhalt


     1. Teil

     •     Allgemeine Ausführungen zu AGB und Rechtsnatur der
           Verträge mit Social Media Plattformen

     •     Allgemeines zu Social Media & AGB

     2. Teil

     •     Typische Bestimmungen

     •     Empfehlungen




Social Media & Recht – Claudia Keller   2
Social Media & Recht – Claudia Keller   3
Was sind AGB und wie sind diese rechtlich
einzuordnen?

     Allgemeine Geschäftsbedingungen oder
     AGB bezeichnen alle für eine Vielzahl von
     Verträgen vorformulierten
     Vertragsbedingungen, die eine
     Vertragspartei (der Verwender) der
     anderen Vertragspartei bei Abschluss
     eines Vertrages stellt.
     (wikipedia.org)


Social Media & Recht – Claudia Keller   4
Was sind AGB und wie sind diese rechtlich
einzuordnen?

     •     vorformuliert = vom Verwender für das Massengeschäft
           formuliert und in der Regel nicht individualisierbar.


     •     AGB werden durch Einverständnis Vertragsbestandteil.


     •     Gültigkeit des Einverständnisses setzt voraus, dass AGB
           im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt waren.

     •     «Bekannt» heisst, der Vertragspartner hatte die
           Möglichkeit, die AGB zu lesen. Ob er sie gelesen hat oder
           «blind» zugestimmt hat, spielt für die Gültigkeit des
           Einverständnisses grundsätzlich keine Rolle.


Social Media & Recht – Claudia Keller   5
Grundsatz Vertragsfreiheit

       Art. 19 Obligationenrecht
       •    Der Inhalt des Vertrages kann innerhalb der Schranken
            des Gesetzes beliebig festgestellt werden.

       •    Von den gesetzlichen Vorschriften abweichende
            Vereinbarungen sind nur zulässig, wo das Gesetz nicht
            eine unabänderliche Vorschrift aufstellt oder die
            Abweichung nicht einen Verstoss gegen die öffentliche
            Ordnung, gegen die guten Sitten oder gegen das Recht
            der Persönlichkeit in sich schliesst.




Social Media & Recht – Claudia Keller   6
Richterliche Inhaltskontrolle seit 1. Juli 2012
möglich

     Bisher: AGB unlauter, wenn sie in irreführender Weise zum
     Nachteil einer Vertragspartei vom dispositiven Gesetz
     erheblich abweichen oder eine unbillige Verteilung von
     Rechten und Pflichten vornehmen.


     Neu: AGB unlauter, wenn zum Nachteil von Konsumenten
     ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis
     zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten hergestellt
     wird.

     Folge unlauterer AGB: (herrschende Auffassung)
     unlautere Bestimmung ist nichtig.



Social Media & Recht – Claudia Keller   7
Vertrag mit Social Media Plattformen –
Rechtsnatur

     •     Vertrag über die Nutzung von Social Media Plattformen =
           Innominatvertrag (d.h. kein vordefinierter Typus).

     •     Gegenstand ist die Nutzung eines Systems und dessen
           Inhalte (Inhalte des Betreibers aber i.R. auch Inhalte
           anderer Nutzer [UGC]).

     •     Beinhaltet Elemente, die mit bestimmten Vertragstypen
           übereinstimmen: bspw. Lizenzvertrag, Auftrag,
           Eigentumsübertragung, und weitere.




Social Media & Recht – Claudia Keller   8
Social Media & Recht – Claudia Keller   9
Umfrage


     •     Aktivität in Social Media / Sozialen Netzwerken?
            •    Xing / LinkedIn
            •    Facebook
            •    Twitter
            •    Blogs (Wordpress, Blogger, etc.)
            •    Instagramm, Flickr
            •    YouTube

     Alle AGB gelesen?




Social Media & Recht – Claudia Keller      10
Social Media Plattformen und ihre AGB


     •     Einverständniserklärung Nutzer erfolgt i.R. über
           Bestätigung (Aktivieren von Kästchen oder
           stillschweigend durch Registrierung).
     •     Einverständniserklärung erfolgt in der Regel ohne
           vorheriges Studium der AGB.




Social Media & Recht – Claudia Keller   11
Social Media & Recht – Claudia Keller   12
Fallen & Stolpersteine: Typische AGB Bestimmungen
in Social Media Plattformen
     •     Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln
     •     Anbieter: Keine Pflicht Dienst zu betreiben
     •     Anbieter: Recht Inhalte zu löschen, Konten zu deaktivieren
     •     Nutzungsbeschränkungen (Mehrfachnutzungen,
           Zweckbeschränkung, Altersbeschränkung, etc.).
     •     Lizenzeinräumungen
     •     Anbieter: weitestgehende Haftungsbeschränkung
     •     Nutzer: weitestgehende Haftung
     •     Datenschutzregelungen (oder besser
           Datenverwendungsregelungen)




Social Media & Recht – Claudia Keller   13
Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln


     •     FB: Du wirst sämtliche Ansprüche, Klagegegenstände oder
           Streitfälle (Ansprüche), die du uns gegenüber hast und die sich
           aus dieser Erklärung oder aus Facebook oder in Verbindung damit
           ergeben, ausschließlich vor einem Staats- oder Bundesgericht in
           Santa Clara County, Kalifornien, klären bzw. klären lassen. Diese
           Erklärung sowie alle Ansprüche, die möglicherweise zwischen dir
           und uns entstehen, unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates
           Kalifornien, unter Ausschluss der Bestimmungen des
           internationalen Privatrechts. Du erklärst dich damit
           einverstanden, dich bei einem Prozess über alle derartigen
           Ansprüche der personenbezogenen Zuständigkeit der Gerichte in
           Santa Clara County, Kalifornien, zu unterwerfen.


Social Media & Recht – Claudia Keller   14
Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln


     •     Twitter: Kalifornien, San Francisco

     •     Xing: Deutsches Recht, Sitz von Xing (vorbehalten für
           Geschäftsleute, Hamburg)

     •     Wordpress: Kalifornien, San Francisco




Social Media & Recht – Claudia Keller   15
Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln

     Art. 120 IPRG - Rechtswahlklauseln
     Verträge über Leistungen des üblichen Verbrauchs, die für den persönlichen oder
     familiären Gebrauch des Konsumenten bestimmt sind und nicht im Zusammenhang
     mit der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Konsumenten stehen,
     unterstehen dem Recht des Staates, in dem der Konsument seinen gewöhnlichen
     Aufenthalt hat:

     a)     wenn der Anbieter die Bestellung in diesem Staat entgegengenommen hat;

     b)     wenn in diesem Staat dem Vertragsabschluss ein Angebot oder eine Werbung
            vorausgegangen ist und der Konsument in diesem Staat die zum
            Vertragsabschluss erforderlichen Rechtshandlungen vorgenommen hat, oder
            wenn der Anbieter den Konsumenten veranlasst hat, sich ins Ausland zu
            begeben und seine Bestellung dort abzugeben.

     Eine Rechtswahl ist ausgeschlossen.




Social Media & Recht – Claudia Keller       16
Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln


     Art. 114 IPRG - Gerichtsstand
     Für die Klagen eines Konsumenten aus einem Vertrag, der den
     Voraussetzungen von Artikel 120 IPRG entspricht, sind nach Wahl
     des Konsumenten die schweizerischen Gerichte zuständig:
     a) am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthalt des
            Konsumenten, oder
     b) am Wohnsitz des Anbieters oder, wenn ein solcher fehlt, an
            dessen gewöhnlichem Aufenthalt.
     Der Konsument kann nicht zum voraus auf den
     Gerichtsstand an seinem Wohnsitz oder an seinem
     gewöhnlichen Aufenthalt verzichten.


Social Media & Recht – Claudia Keller   17
Fragen bis hierhin?




     Pause



Social Media & Recht – Claudia Keller   18
Keine Pflicht, Dienst zu betreiben


     Xing: behält sich vor, die auf den Xing-Websites angebotenen
     Dienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, ausser
     dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.
     Twitter: Wir können Ihre Benutzerkonten sperren/kündigen oder
     die Bereitstellung der Dienste jederzeit aus beliebigem Grund
     verwehren, wenn […] es wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist,
     Ihnen diese Dienste bereitzustellen.
     Wordpress: may terminate your access to all or any part of the
     Website at any time, with or without cause, with or without
     notice, effective immediately. Wordpress can terminate the
     Website immediately as part of a general shut down of our
     service.

Social Media & Recht – Claudia Keller   19
Löschung von Inhalten/Deaktivieren von Konten


     Twitter:

     «Wir behalten uns das Recht vor, vermeintlich rechtswidrige
     Inhalte ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem
     Ermessen zu entfernen, ohne dass wir Ihnen gegenüber
     haftpflichtig sind.»

     Vermeintlich – ohne vorherige Ankündigung – nach eigenem
     Ermessen – ohne Haftung




Social Media & Recht – Claudia Keller   20
Löschen von Inhalten/Deaktivieren von Konten
                                             Wenn ein Konto länger als 6
                                             Monate nicht aktualisiert oder
                                             eingeloggt wurde, gilt es als
                                             inaktiv. Inaktive Konten können
                                             automatisch von Twitter entfernt
                                             werden. Damit Dein Konto aktiv
                                             bleibt, musst Du Dich mindestens
                                             einmal innerhalb von 6 Monaten
                                             einloggen und irgendetwas
                                             eintragen. Konten, die keine
                                             Follower, kein Following und keine
                                             Updates haben, können als
                                             verletzende Konten eingestuft und
                                             folglich entfernt werden.

Social Media & Recht – Claudia Keller   21
Keine Pflicht Dienst zu betreiben/Löschen von
Inhalten

     Folgeprobleme:

     •     Inhalte gehen verloren

     •     Kontakte gehen verloren

     •     Deaktivierung wird u.U. nicht bemerkt, Dritter verwendet
           Firmenname/Marke als Account




Social Media & Recht – Claudia Keller   22
Nutzungsbeschränkungen


     Xing:

     «Der Nutzer verpflichtet sich, die folgenden belästigenden
     Handlungen zu unterlassen, auch wenn diese konkret keine
     Gesetze verletzen sollten:

           Versendung von Kettenbriefen,

           Durchführung, Bewerbung und Förderung von
           Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder
           Multi-Level-Network-Marketing) oder

           anzügliche oder sexuell geprägte Kommunikation (explizit
           oder implizit).»

Social Media & Recht – Claudia Keller   23
Nutzungsbeschränkungen

•    Kommerzielle Zwecke
     erlaubt?

•    Werbung erlaubt? Mit
     welchen Einschränkungen

•    Verwendung von Daten?

•    Wettbewerbe , der
     Stolperstein Nr. 1




Social Media & Recht – Claudia Keller   24
Lizenzeinräumungen


     «Urban Legend» man übertrage alle Rechte an die
     Plattforminhaber. Dies ist in der Regel nicht der Fall. Aber:
     Plattformbetreiber benötigen für das Anzeigen und
     Verbreiten der Inhalte eine Berechtigung des
     Rechteinhabers, denn für Urheber- und
     Markenrechtsverletzungen kann jeder Beteiligte ins Recht
     gefasst werden, auch der Plattformbetreiber.




Social Media & Recht – Claudia Keller   25
Lizenzeinräumungen


     Facebook:
     Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an
     geistigem Eigentum fallen, („IP-Inhalte“) erteilst du uns, sofern
     du in deinen Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen nichts
     anderes einstellst, die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine
     nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie,
     weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf
     oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).
     Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto
     löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt
     und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.


Social Media & Recht – Claudia Keller   26
Haftungsklauseln


     Man bedenke:

     •     Nutzung (i.R.) kostenlos;

     •     Massenweise und nur schlecht kontrollierbare
           Nutzeraktivitäten

     Folge:

     •     Weitestgehender Haftungsausschluss für
           Plattformbetreiber

     •     Grösstmögliche Haftung durch den Nutzer



Social Media & Recht – Claudia Keller   27
Haftungsklauseln


     •     DEINE NUTZUNG VON FACEBOOK ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO. WIR
           STELLEN FACEBOOK IM VORLIEGENDEN ZUSTAND OHNE JEGLICHE
           AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GARANTIEN BEREIT, EINSCHLIESSLICH
           U. A. KONKLUDENTE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR
           EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHT-VERLETZUNG DER RECHTE DRITTER.
           WIR GARANTIEREN NICHT, DASS FACEBOOK IMMER UNGEFÄHRLICH, SICHER
           UND FEHLERFREI IST, ODER DASS FACEBOOK IMMER OHNE
           UNTERBRECHUNGEN, VERZÖGERUNGEN ODER MÄNGEL FUNKTIONIERT.
           FACEBOOK IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR DIE HANDLUNGEN, INHALTE,
           INFORMATIONEN ODER DATEN DRITTER UND DU ENTBINDEST UNS VON
           JEDWEDER HAFTUNG FÜR ANSPRÜCHE UND SCHÄDEN JEGLICHER ART, OB
           BEKANNT ODER UNBEKANNT, DIE SICH AUS EINEM STREITFALL MIT DRITTEN
           ERGEBEN ODER DAMIT IN VERBINDUNG STEHEN.


     •     Der Nutzer stellt XING von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich
           Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen
           XING wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer auf den XING-
           Websites eingestellten Inhalte geltend machen.




Social Media & Recht – Claudia Keller       28
Datenschutz


     •     Falls gegen Twitter ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder an einem
           Unternehmenszusammenschluss, einer Übernahme, einer
           Umstrukturierung oder einem Verkauf der Vermögenswerte beteiligt ist,
           können Ihre Daten im Rahmen einer solchen Transaktion verkauft oder
           übertragen werden.
     •     Nicht private oder nicht personenbezogene Daten: Wir sind befugt, nicht
           private, erfasste oder andere nicht personenbezogene Daten mit Dritten
           auszutauschen oder an Dritte weiterzugeben. Dies betrifft Daten, wie Ihr
           öffentliches Nutzerprofil, öffentliche Tweets, Informationen zu Personen,
           denen Sie folgen, oder die Ihnen folgen oder die Anzahl der Nutzer, die
           einen bestimmten Link angeklickt haben (auch wenn der Link nur von
           einem Nutzer angeklickt wurde).




Social Media & Recht – Claudia Keller        29
Empfehlungen Social Media & AGB / «Checklist»


     •     AGB lesen und sich während Nutzungsdauer informiert
           halten.

     •     AGB und beabsichtigte Nutzung abgleichen – wo sind
           Diskrepanzen? Wo Unklarheiten? Wo Unvereinbarkeiten
           (bspw. Datenschutz, buchhalterische Archivierungspflicht)

     •     Mitarbeiter informieren, Verantwortlichkeiten definieren.

     •     «Man muss die Regeln kennen, um sie brechen zu
           können» - Risikoabwägung treffen.




Social Media & Recht – Claudia Keller   30
Fragen & Anregungen?


     ckeller@vischer.com

     @swisslegal

     http://www.xing.com/profile/Claudia_Keller3

     http://ch.linkedin.com/in/kellerclaudia




Social Media & Recht – Claudia Keller   31

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Social Media Plattformen – Fallen und Stolpersteine in den AGB

  • 1. SOCIAL MEDIA & RECHT Social Media Plattformen – Fallen und Stolpersteine in den AGB Digicomp Academy, 5. Juli 2012, Zürich Claudia Keller, Rechtsanwältin, VISCHER AG
  • 2. Inhalt 1. Teil • Allgemeine Ausführungen zu AGB und Rechtsnatur der Verträge mit Social Media Plattformen • Allgemeines zu Social Media & AGB 2. Teil • Typische Bestimmungen • Empfehlungen Social Media & Recht – Claudia Keller 2
  • 3. Social Media & Recht – Claudia Keller 3
  • 4. Was sind AGB und wie sind diese rechtlich einzuordnen? Allgemeine Geschäftsbedingungen oder AGB bezeichnen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. (wikipedia.org) Social Media & Recht – Claudia Keller 4
  • 5. Was sind AGB und wie sind diese rechtlich einzuordnen? • vorformuliert = vom Verwender für das Massengeschäft formuliert und in der Regel nicht individualisierbar. • AGB werden durch Einverständnis Vertragsbestandteil. • Gültigkeit des Einverständnisses setzt voraus, dass AGB im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt waren. • «Bekannt» heisst, der Vertragspartner hatte die Möglichkeit, die AGB zu lesen. Ob er sie gelesen hat oder «blind» zugestimmt hat, spielt für die Gültigkeit des Einverständnisses grundsätzlich keine Rolle. Social Media & Recht – Claudia Keller 5
  • 6. Grundsatz Vertragsfreiheit Art. 19 Obligationenrecht • Der Inhalt des Vertrages kann innerhalb der Schranken des Gesetzes beliebig festgestellt werden. • Von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Vereinbarungen sind nur zulässig, wo das Gesetz nicht eine unabänderliche Vorschrift aufstellt oder die Abweichung nicht einen Verstoss gegen die öffentliche Ordnung, gegen die guten Sitten oder gegen das Recht der Persönlichkeit in sich schliesst. Social Media & Recht – Claudia Keller 6
  • 7. Richterliche Inhaltskontrolle seit 1. Juli 2012 möglich Bisher: AGB unlauter, wenn sie in irreführender Weise zum Nachteil einer Vertragspartei vom dispositiven Gesetz erheblich abweichen oder eine unbillige Verteilung von Rechten und Pflichten vornehmen. Neu: AGB unlauter, wenn zum Nachteil von Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten hergestellt wird. Folge unlauterer AGB: (herrschende Auffassung) unlautere Bestimmung ist nichtig. Social Media & Recht – Claudia Keller 7
  • 8. Vertrag mit Social Media Plattformen – Rechtsnatur • Vertrag über die Nutzung von Social Media Plattformen = Innominatvertrag (d.h. kein vordefinierter Typus). • Gegenstand ist die Nutzung eines Systems und dessen Inhalte (Inhalte des Betreibers aber i.R. auch Inhalte anderer Nutzer [UGC]). • Beinhaltet Elemente, die mit bestimmten Vertragstypen übereinstimmen: bspw. Lizenzvertrag, Auftrag, Eigentumsübertragung, und weitere. Social Media & Recht – Claudia Keller 8
  • 9. Social Media & Recht – Claudia Keller 9
  • 10. Umfrage • Aktivität in Social Media / Sozialen Netzwerken? • Xing / LinkedIn • Facebook • Twitter • Blogs (Wordpress, Blogger, etc.) • Instagramm, Flickr • YouTube Alle AGB gelesen? Social Media & Recht – Claudia Keller 10
  • 11. Social Media Plattformen und ihre AGB • Einverständniserklärung Nutzer erfolgt i.R. über Bestätigung (Aktivieren von Kästchen oder stillschweigend durch Registrierung). • Einverständniserklärung erfolgt in der Regel ohne vorheriges Studium der AGB. Social Media & Recht – Claudia Keller 11
  • 12. Social Media & Recht – Claudia Keller 12
  • 13. Fallen & Stolpersteine: Typische AGB Bestimmungen in Social Media Plattformen • Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln • Anbieter: Keine Pflicht Dienst zu betreiben • Anbieter: Recht Inhalte zu löschen, Konten zu deaktivieren • Nutzungsbeschränkungen (Mehrfachnutzungen, Zweckbeschränkung, Altersbeschränkung, etc.). • Lizenzeinräumungen • Anbieter: weitestgehende Haftungsbeschränkung • Nutzer: weitestgehende Haftung • Datenschutzregelungen (oder besser Datenverwendungsregelungen) Social Media & Recht – Claudia Keller 13
  • 14. Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln • FB: Du wirst sämtliche Ansprüche, Klagegegenstände oder Streitfälle (Ansprüche), die du uns gegenüber hast und die sich aus dieser Erklärung oder aus Facebook oder in Verbindung damit ergeben, ausschließlich vor einem Staats- oder Bundesgericht in Santa Clara County, Kalifornien, klären bzw. klären lassen. Diese Erklärung sowie alle Ansprüche, die möglicherweise zwischen dir und uns entstehen, unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien, unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Du erklärst dich damit einverstanden, dich bei einem Prozess über alle derartigen Ansprüche der personenbezogenen Zuständigkeit der Gerichte in Santa Clara County, Kalifornien, zu unterwerfen. Social Media & Recht – Claudia Keller 14
  • 15. Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln • Twitter: Kalifornien, San Francisco • Xing: Deutsches Recht, Sitz von Xing (vorbehalten für Geschäftsleute, Hamburg) • Wordpress: Kalifornien, San Francisco Social Media & Recht – Claudia Keller 15
  • 16. Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln Art. 120 IPRG - Rechtswahlklauseln Verträge über Leistungen des üblichen Verbrauchs, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Konsumenten bestimmt sind und nicht im Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Konsumenten stehen, unterstehen dem Recht des Staates, in dem der Konsument seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat: a) wenn der Anbieter die Bestellung in diesem Staat entgegengenommen hat; b) wenn in diesem Staat dem Vertragsabschluss ein Angebot oder eine Werbung vorausgegangen ist und der Konsument in diesem Staat die zum Vertragsabschluss erforderlichen Rechtshandlungen vorgenommen hat, oder wenn der Anbieter den Konsumenten veranlasst hat, sich ins Ausland zu begeben und seine Bestellung dort abzugeben. Eine Rechtswahl ist ausgeschlossen. Social Media & Recht – Claudia Keller 16
  • 17. Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln Art. 114 IPRG - Gerichtsstand Für die Klagen eines Konsumenten aus einem Vertrag, der den Voraussetzungen von Artikel 120 IPRG entspricht, sind nach Wahl des Konsumenten die schweizerischen Gerichte zuständig: a) am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthalt des Konsumenten, oder b) am Wohnsitz des Anbieters oder, wenn ein solcher fehlt, an dessen gewöhnlichem Aufenthalt. Der Konsument kann nicht zum voraus auf den Gerichtsstand an seinem Wohnsitz oder an seinem gewöhnlichen Aufenthalt verzichten. Social Media & Recht – Claudia Keller 17
  • 18. Fragen bis hierhin? Pause Social Media & Recht – Claudia Keller 18
  • 19. Keine Pflicht, Dienst zu betreiben Xing: behält sich vor, die auf den Xing-Websites angebotenen Dienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, ausser dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Twitter: Wir können Ihre Benutzerkonten sperren/kündigen oder die Bereitstellung der Dienste jederzeit aus beliebigem Grund verwehren, wenn […] es wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, Ihnen diese Dienste bereitzustellen. Wordpress: may terminate your access to all or any part of the Website at any time, with or without cause, with or without notice, effective immediately. Wordpress can terminate the Website immediately as part of a general shut down of our service. Social Media & Recht – Claudia Keller 19
  • 20. Löschung von Inhalten/Deaktivieren von Konten Twitter: «Wir behalten uns das Recht vor, vermeintlich rechtswidrige Inhalte ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem Ermessen zu entfernen, ohne dass wir Ihnen gegenüber haftpflichtig sind.» Vermeintlich – ohne vorherige Ankündigung – nach eigenem Ermessen – ohne Haftung Social Media & Recht – Claudia Keller 20
  • 21. Löschen von Inhalten/Deaktivieren von Konten Wenn ein Konto länger als 6 Monate nicht aktualisiert oder eingeloggt wurde, gilt es als inaktiv. Inaktive Konten können automatisch von Twitter entfernt werden. Damit Dein Konto aktiv bleibt, musst Du Dich mindestens einmal innerhalb von 6 Monaten einloggen und irgendetwas eintragen. Konten, die keine Follower, kein Following und keine Updates haben, können als verletzende Konten eingestuft und folglich entfernt werden. Social Media & Recht – Claudia Keller 21
  • 22. Keine Pflicht Dienst zu betreiben/Löschen von Inhalten Folgeprobleme: • Inhalte gehen verloren • Kontakte gehen verloren • Deaktivierung wird u.U. nicht bemerkt, Dritter verwendet Firmenname/Marke als Account Social Media & Recht – Claudia Keller 22
  • 23. Nutzungsbeschränkungen Xing: «Der Nutzer verpflichtet sich, die folgenden belästigenden Handlungen zu unterlassen, auch wenn diese konkret keine Gesetze verletzen sollten: Versendung von Kettenbriefen, Durchführung, Bewerbung und Förderung von Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing) oder anzügliche oder sexuell geprägte Kommunikation (explizit oder implizit).» Social Media & Recht – Claudia Keller 23
  • 24. Nutzungsbeschränkungen • Kommerzielle Zwecke erlaubt? • Werbung erlaubt? Mit welchen Einschränkungen • Verwendung von Daten? • Wettbewerbe , der Stolperstein Nr. 1 Social Media & Recht – Claudia Keller 24
  • 25. Lizenzeinräumungen «Urban Legend» man übertrage alle Rechte an die Plattforminhaber. Dies ist in der Regel nicht der Fall. Aber: Plattformbetreiber benötigen für das Anzeigen und Verbreiten der Inhalte eine Berechtigung des Rechteinhabers, denn für Urheber- und Markenrechtsverletzungen kann jeder Beteiligte ins Recht gefasst werden, auch der Plattformbetreiber. Social Media & Recht – Claudia Keller 25
  • 26. Lizenzeinräumungen Facebook: Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, („IP-Inhalte“) erteilst du uns, sofern du in deinen Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen nichts anderes einstellst, die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht. Social Media & Recht – Claudia Keller 26
  • 27. Haftungsklauseln Man bedenke: • Nutzung (i.R.) kostenlos; • Massenweise und nur schlecht kontrollierbare Nutzeraktivitäten Folge: • Weitestgehender Haftungsausschluss für Plattformbetreiber • Grösstmögliche Haftung durch den Nutzer Social Media & Recht – Claudia Keller 27
  • 28. Haftungsklauseln • DEINE NUTZUNG VON FACEBOOK ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO. WIR STELLEN FACEBOOK IM VORLIEGENDEN ZUSTAND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GARANTIEN BEREIT, EINSCHLIESSLICH U. A. KONKLUDENTE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHT-VERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. WIR GARANTIEREN NICHT, DASS FACEBOOK IMMER UNGEFÄHRLICH, SICHER UND FEHLERFREI IST, ODER DASS FACEBOOK IMMER OHNE UNTERBRECHUNGEN, VERZÖGERUNGEN ODER MÄNGEL FUNKTIONIERT. FACEBOOK IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR DIE HANDLUNGEN, INHALTE, INFORMATIONEN ODER DATEN DRITTER UND DU ENTBINDEST UNS VON JEDWEDER HAFTUNG FÜR ANSPRÜCHE UND SCHÄDEN JEGLICHER ART, OB BEKANNT ODER UNBEKANNT, DIE SICH AUS EINEM STREITFALL MIT DRITTEN ERGEBEN ODER DAMIT IN VERBINDUNG STEHEN. • Der Nutzer stellt XING von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen XING wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer auf den XING- Websites eingestellten Inhalte geltend machen. Social Media & Recht – Claudia Keller 28
  • 29. Datenschutz • Falls gegen Twitter ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder an einem Unternehmenszusammenschluss, einer Übernahme, einer Umstrukturierung oder einem Verkauf der Vermögenswerte beteiligt ist, können Ihre Daten im Rahmen einer solchen Transaktion verkauft oder übertragen werden. • Nicht private oder nicht personenbezogene Daten: Wir sind befugt, nicht private, erfasste oder andere nicht personenbezogene Daten mit Dritten auszutauschen oder an Dritte weiterzugeben. Dies betrifft Daten, wie Ihr öffentliches Nutzerprofil, öffentliche Tweets, Informationen zu Personen, denen Sie folgen, oder die Ihnen folgen oder die Anzahl der Nutzer, die einen bestimmten Link angeklickt haben (auch wenn der Link nur von einem Nutzer angeklickt wurde). Social Media & Recht – Claudia Keller 29
  • 30. Empfehlungen Social Media & AGB / «Checklist» • AGB lesen und sich während Nutzungsdauer informiert halten. • AGB und beabsichtigte Nutzung abgleichen – wo sind Diskrepanzen? Wo Unklarheiten? Wo Unvereinbarkeiten (bspw. Datenschutz, buchhalterische Archivierungspflicht) • Mitarbeiter informieren, Verantwortlichkeiten definieren. • «Man muss die Regeln kennen, um sie brechen zu können» - Risikoabwägung treffen. Social Media & Recht – Claudia Keller 30
  • 31. Fragen & Anregungen? ckeller@vischer.com @swisslegal http://www.xing.com/profile/Claudia_Keller3 http://ch.linkedin.com/in/kellerclaudia Social Media & Recht – Claudia Keller 31