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Quelle Börsen-Zeitung vom 07. 01. 2005 
Seite 11 
Ressort Unternehmen und Branchen 
Rubrik Gastbeitrag 
Autor Dr. Anke Nestler und Thomas Kupke *) 
Unternehmenswerte sinken nach neuem IDW-Standard 
Börsen-Zeitung, 7.1.2005 Kurz vor dem 
Jahreswechsel hat das Institut der Wirt-schaftsprüfer 
in Deutschland (IDW) die 
bereits angekündigte Überarbeitung des 
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(IDW ES 1 n. F.)" veröffentlicht 
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der Vergangenheit und der Branche ab-zuleiten. 
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80 % bis 90 % des Unterneh-menswertes 
ausmacht, ist typisierend 
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Einkommensteuersatz in Höhe 
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Unverändert geht das IDW von ei-ner 
typisierten Einkommensteuerbela-stung 
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Anteilseignern (inländische natürliche 
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Zuflüsse werden um die persönliche 
Einkommensteuer unter der Berücksich-tigung 
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Tax-Capital Asset Pricing Mo-del 
(Tax-CAPM), das sich aus dem um 
die Besteuerungswirkung modifizierten 
risikolosen Zinssatz (Basiszins) und ei-ner 
Risikoprämie (bestehend aus Mark-trisikoprämie 
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Berücksichtigung der Einkommensteuer 
zusammensetzt. Neue Eckdaten Darüber 
hinaus hat das IDW aus dem Kapital-markt 
abgeleitete Eckdaten zur Ermitt-lung 
des Kapitalisierungszinses für Be-wertungsstichtage 
ab dem 31. 12. 2004 
veröffentlicht. Aufgrund des inzwischen 
deutlich gesunkenen Zinsniveaus soll 
der Unternehmensbewertung ein risiko-loser 
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(bisher: 5,5 %) zugrunde gelegt werden. 
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vor persönlichen Ertragsteu-ern 
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zumal dieses Vorgehen zu erheb-lich 
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objektivierter Unternehmens-werte. 
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können oft um 20 % und mehr unter den 
bisherigen Werten liegen. Die tatsächli-che 
Auswirkung ist jedoch einzelfallab-hängig. 
Gleichzeitig ist es für die Er-mittlung 
angemessener Abfindungs-und 
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nun auch eine klare Aussage für 
Bandbreiten der Marktrisikoprämie ver-öffentlicht 
hat. Damit dürften Spekula-tionen 
auf höhere Abfindungen durch 
die Kritik an der Ermittlung des Kapita-lisierungszinses 
eingeschränkt werden. 
Es bleibt zu hoffen, dass sich dadurch 
die langwierigen Spruchverfahren zu-mindest 
in diesem Streitpunkt verkürzen 
werden. *) Dr. Anke Nestler ist Diplom- 
Kauffrau und Geschäftsführerin im 
1
Frankfurter Büro der O & R Corporate 
Finance Beratungsgesellschaft mbH. Sie 
ist öffentlich bestellte und vereidigte 
Sachverständige für Unternehmensbe-wertung, 
IHK Frankfurt am Main. Tho-mas 
Kupke ist Diplom-Kaufmann und 
Steuerberater im Münchner Büro der O 
& R Oppenhoff & Rädler AG Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerbera-tungsgesellschaft. 
"Die nach den überar-beiteten 
Prämissen berechneten Unter-nehmenswerte 
können oft 20 % und 
mehr unter den bisherigen Werten lie-gen. 
Die tatsächliche Auswirkung ist je-doch 
einzelfallabhängig". 
© 2005 PMG Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG 
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Hohe Akzeptanz IDW Stan-dards geben Wirtschaftsprüfern Rah-menbedingungen vor; der Bewertungs-standard IDW S 1 liegt regelmäßig der Bestimmung von angemessenen Abfin-dungs- und Ausgleichszahlungen für Aktionäre (bei Unternehmensverträgen, Eingliederungen, Übernahmeangeboten, Squeeze-out) sowie der Ermittlung von Umtauschverhältnissen bei Umwand-lungen (Verschmelzungen, Spaltungen) zugrunde. Seine Akzeptanz vor Gericht und in der Praxis hat in den vergange-nen Jahren spürbar zugenommen. Der nun veröffentlichte IDW ES 1 ist keine vollständige Neufassung seines Vorgän-gers, sondern ändert in erster Linie zwei wesentliche Prämissen, die seit langem kontrovers diskutiert werden. Sie betref-fen die Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes, der einen typisier-ten Zukunftserfolgswert auf Basis be-stimmter Bewertungsparameter und un-abhängig von den individuellen Wert-vorstellungen betroffener Parteien dar-stellt. Keine Vollausschüttung Bislang wurde für Bewertungszwecke davon ausgegangen, dass die Unternehmensge-winne in der Regel vollständig an die Anteilseigner ausgekehrt werden. Zu-künftig sollen der Bewertung in den er-sten Planjahren (Detailplanung) die Ausschüttungen auf Basis des Ge-schäftsmodells und die geplante Aus-schüttungsquote des Unternehmens zu-grunde gelegt werden. Falls das Unter-nehmen die Ausschüttungen nicht selbst plant, sind zweckmäßige Annahmen über das Ausschüttungsverhalten aus der Vergangenheit und der Branche ab-zuleiten. In der Ewigen Rente, die regel-mäßig 80 % bis 90 % des Unterneh-menswertes ausmacht, ist typisierend von einem der Alternativanlage (Aktienportfolio) entsprechenden Aus-schüttungsverhalten auszugehen. Die im Unternehmen einbehaltenen Gewinne sollen zum Kapitalisierungszinssatz wieder angelegt werden. Alternativanla-ge Die zweite wesentliche Änderung be-trifft die angenommene Alternativanla-ge bei der Ermittlung des Kapitalisie-rungszinses und deren steuerliche Be-handlung. Der Kapitalisierungszins re-präsentiert die Verzinsung einer Alter-nativanlage, mit der die Zahlungsströme aus dem zu bewertenden Unternehmen verglichen werden. Bisher unterstellte der Bewertungsstandard IDW S 1 als Alternativanlage für objektivierte Unter-nehmenswerte ein festverzinsliches Wertpapier und kürzte den Kapitalisie-rungszins pauschal um den vollen typi-sierten Einkommensteuersatz in Höhe von 35 %. Nun wird eine realitätsnähere Prämisse gewählt und unterstellt, dass die Alternativanlage ein Aktienportfolio ist. Dabei wird die unterschiedliche Be-steuerung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen differenzierter abgebil-det. Unverändert geht das IDW von ei-ner typisierten Einkommensteuerbela-stung der überwiegend aus Ausschüt-tungen bestehenden Zuflüsse bei den Anteilseignern (inländische natürliche Personen) in Höhe von 35 % aus. Die Zuflüsse werden um die persönliche Einkommensteuer unter der Berücksich-tigung des Halbeinkünfteverfahrens für Dividenden vermindert, Kursgewinne werden als nicht steuerpflichtig ange-nommen. Die theoretische Grundlage für diese Vorgehensweise bildet das so-genannte Tax-Capital Asset Pricing Mo-del (Tax-CAPM), das sich aus dem um die Besteuerungswirkung modifizierten risikolosen Zinssatz (Basiszins) und ei-ner Risikoprämie (bestehend aus Mark-trisikoprämie und Beta-Faktor) unter Berücksichtigung der Einkommensteuer zusammensetzt. Neue Eckdaten Darüber hinaus hat das IDW aus dem Kapital-markt abgeleitete Eckdaten zur Ermitt-lung des Kapitalisierungszinses für Be-wertungsstichtage ab dem 31. 12. 2004 veröffentlicht. Aufgrund des inzwischen deutlich gesunkenen Zinsniveaus soll der Unternehmensbewertung ein risiko-loser Basiszinssatz in Höhe von 5,0 % (bisher: 5,5 %) zugrunde gelegt werden. Auf Basis des Tax-CAPM und neuerer empirischer Untersuchungen befürwor-tet das IDW regelmäßig eine Marktrisi-koprämie vor persönlichen Ertragsteu-ern von 4,0 % bis 5,0 %, bzw. nach per-sönlichen Ertragsteuern von 5,0 % bis 6,0 %. Zweckmäßige Lösung Der Ent-wurf bietet einen zweckmäßigen Lö-sungsweg für die seit langem diskutierte Behandlung der persönlichen Ertrag-steuer in deutschen Unternehmensbe-wertungen. Die enge Prämisse des fest-verzinslichen Wertpapiers als Alternati-vanlage wurde in Wissenschaft und Pra-xis wiederholt als nicht realitätsnah kri-tisiert, zumal dieses Vorgehen zu erheb-lich höheren Unternehmenswerten führt als bei einer differenzierten Berücksich-tigung des deutschen Steuerrechts. Das IDW manifestiert mit dem Tax-CAPM sowie der Abkehr von der Vollausschüt-tungshypothese eine realitätsnähere Er-mittlung objektivierter Unternehmens-werte. Die nach den überarbeiteten Prä-missen berechneten Unternehmenswerte können oft um 20 % und mehr unter den bisherigen Werten liegen. Die tatsächli-che Auswirkung ist jedoch einzelfallab-hängig. Gleichzeitig ist es für die Er-mittlung angemessener Abfindungs-und Ausgleichszahlungen äußerst hilf-reich, dass das IDW neben dem Basis-zins nun auch eine klare Aussage für Bandbreiten der Marktrisikoprämie ver-öffentlicht hat. Damit dürften Spekula-tionen auf höhere Abfindungen durch die Kritik an der Ermittlung des Kapita-lisierungszinses eingeschränkt werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich dadurch die langwierigen Spruchverfahren zu-mindest in diesem Streitpunkt verkürzen werden. *) Dr. Anke Nestler ist Diplom- Kauffrau und Geschäftsführerin im 1
  • 2. Frankfurter Büro der O & R Corporate Finance Beratungsgesellschaft mbH. Sie ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbe-wertung, IHK Frankfurt am Main. Tho-mas Kupke ist Diplom-Kaufmann und Steuerberater im Münchner Büro der O & R Oppenhoff & Rädler AG Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft Steuerbera-tungsgesellschaft. "Die nach den überar-beiteten Prämissen berechneten Unter-nehmenswerte können oft 20 % und mehr unter den bisherigen Werten lie-gen. Die tatsächliche Auswirkung ist je-doch einzelfallabhängig". © 2005 PMG Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG 2