Im Rahmen des Referat-Themas „Bilanzkosmetik und Bilanzbetrug“ sollen die Unterschiede zwischen legalen-, illegalen und zweifelhaften Bilanzierungspraktiken deutlich gemacht werden. Es soll skizziert werden, wo die legalen Bilanzierungsspielräume in einer rechtlichen Grauzone enden. Anhand von Praxisbeispielen sollen die Folgen fragwürdiger Bilanzierungspraktiken dargestellt werden.
7. Legale Bilanzierungspraktiken z.B. Ausweis von Ersatzteilen im Anlage- oder Vorratsvermögen Vorrangig durch Maßnahmen die eine Veränderung der Kapitalstruktur und des Liquiditätsausweises erzielen Gestaltung von Sachverhalten zur Darstellungsbeeinflussung z.B. Verzögerung/Beschleunigung des Absatzes von Erzeugnisse zur Verschiebung der Gewinnrealisierung, Sale-and-lease-back-Maßnahmen Zeitliche Verlagerung von Geschäftsvorfällen sowie Einleitung von Maßnahmen, die ohne ein bilanzpolitisches Motiv voraussichtlich nicht erfolgt wären Gestaltungen von Sachverhalten zur Ergebnisbeeinflussung Aufstellung der GuV nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren Aufgliederung von Abschlussposten Darstellungsbeeinflussungen z.B. die Einbeziehung nur der Einzelkosten in die Herstellkosten, Wahl der Abschreibungsmethode, Höhe der Einzelwertberichtigungen bei Forderungen (optimistischere / pessimistischere Einschätzungen). Nutzung von Bewertungswahlrechten und –spielräumen Bewertungsalternativen z.B. die Aktivierung von Disagio, Latenten Steuern oder die Auflösung von Rückstellungen bei Wegfall drohender Risiken. Nutzung von Aktivierungs- und Passivierungswahlrechten und –spielräumen Bilanzierungsalternativen
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10. Illegale Bilanzierungspraktiken Diese verändern nicht das Jahresergebnis, führen aber zu einer willkürlichen Verkürzung oder Aufblähung der Bilanzsumme. Unberechtigte Saldierung oder Unterlassung notwendiger Saldierungen Posten in der Bilanz werden unter einer Bezeichnung geführt, die dem Charakter des Postens nicht gerecht werden und für die Jahresabschlussadressaten irreführend sind. Falschbenennung Bildung imaginärer Aktiva oder Passiva; z.B. durch der Ausweis von nicht existenten Vorräten durch manuelle Fälschung von Bestandslisten. Einstellen von nicht vorhandenen Posten in die Bilanz Nicht- bzw. unvollständige Erfassung von aktivierungspflichtigen Aktiva oder passivierungspflichtigen Passiva: z.B. die Nichterfassung von Verbindlichkeiten (Schuldentarnung). Nicht-Bilanzierung von Bilanzposten Über- bzw. Unterbewertung von Bilanzposten, z.B. die vorsätzliche Unterbewertung von Rückstellungen, unterlassene außerplanmäßige Abschreibungen oder auch überhöhte Bewertungen die auf grund von Gefälligkeitsgutachten bzw. gefälschten Bestätigungen getätigt werden. Bewertungsdelikte
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Hinweis der Redaktion
Zur Reihenfolge: Legale und Illegale sind eindeutiger abzugrenzen als zweifelhafte
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Umsatzkostenverfahren bietet größenabhängige Erleichterungen nach § 276 und bietet dadurch größere Spielräume Sale-and-lease-back: Verkauf vor Bilanzstichtag und Rückmietung. Gewinnrealisierung beim betriebsnotwendigen AV und Mobilisierung stiller Reserven