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Agenda 1.  Übersicht  2.  Gültige Normen / Stand der Normung,   3.  Vorteile der Sprachinformation 4.  Grundlegende Anforderungen  5.  Phasen für Aufbau und Betrieb  6.  Konzept  7.  Planung und Projektierung  8.  Installation  9.  Inbetriebsetzung 10.  Abnahme, Betrieb, Instandhaltung 11.  Produktanforderungen 12.  Ausblick 13.  Zusammenfassung
2.  Gültige Normen  / Stand der Normung ●   DIN VDE 0828  – Ausgabe Mai 1999   Elektroakustische Notfallwarnsysteme  ●   DIN 33404 Teil 3  – Akustische Gefahrensignale,    einheitliches Notsignal   ●   DIN VDE 0833 Teil 1 + Teil 2   Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch, Überfall  ●   DIN 14675  – Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb   ●   DIN VDE 0800   Sicherheitsbestimmungen für Audio, Video und elektronische   Geräte (DIN EN 60065) ●   Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie  (MLAR) –    Ausgabe Nov. 2005
2. Gültige Normen /  Stand der Normung ●   2. Entwurf DIN VDE 0833-4   Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall   Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im   Brandfall (Ausgabe Juni 2006)   Einsprüche bis 31. Juli 2006 ●   Entwurf DIN EN 54-16   Brandmeldeanlagen – Komponenten für Sprachalarmierung   in Brandmeldeanlagen   Teil 16: Sprachalarmzentralen   Einsprüche bis 31.10.2004
2. Gültige Normen /  Stand der Normung ●   Entwurf  DIN EN 54-24   Brandmeldeanlagen – Komponenten für Sprachalarmierung   Teil 24: Lautsprecher   Einsprüche bis 31.01.2006 ●   Entwurf  ISO 7240-19   Fire detection and alarm systems – Part 19: Design, installation,   commissioning and service of sound systems for emergency   purposes   (revision of EN 60849) – 10 / 2006
3. Vorteile der Sprachinformation Klare Informationen und Verhaltensanweisungen =  funktionierende Kommunikation ! ●   Reduzierung der Reaktionszeit der gefährdeten Personen ●   Notfalldurchsagen können auch in Fremdsprachen erfolgen ●   Feuerwehr: Angabe eindeutiger Anweisungen bezüglich   der nächsten Handlungsschritte, zielgerichtete Verhaltens- und Räumungsanweisungen ● Alarmsignale (Töne) erzeugen Aufmerksamkeit, aber sie können keinen Informationen zugeordnet werden. Deshalb werden sie entweder nicht beachtet oder falsch verstanden. Dies gilt besonders für Besucher eines Gebäudes
4. Grundlegende Anforderungen Einsatz von Elektroakustischen Notfallwarnsystemen: ●   In allen Gebäuden, in denen Anlagen in Notfallsituationen    eingesetzt werden, um Personen zu veranlassen, einen    Bereich schnell und geordnet zu räumen ●   Bauordnungsrechtliche Forderung im Baugenehmigungs-   bescheid veranlasst durch: - Bauaufsichtsbehörde, gem. Baurecht für Anlagen besonderer     Art und Nutzung – Sonderbauverordnungen - Gewerbeaufsichtsämter, gem. Arbeitsstättenverordnung - Berufsgenossenschaft, Gemeindeunfallversicherung, gem.   Unfallverhütungsvorschriften  - Störfallverordnung
4. Grundlegende Anforderungen Deutsches Bauordnungsrecht fordert Alarmierungs- einrichtungen für: ●   Verkaufsstätten > 2000 m² ●   Versammlungsstätten > 200 Personen ●   Sportstadien > 1000 Personen ●   Krankenhäuser ●   Beherbergungsstätten ●   Schulen (allgemeine und berufsbildende)
4. Grundlegende Anforderungen Sonderbauverordnungen: ●   Werden von der ARGEBAU als Musterbauverordnungen und von den Bundesländern (unterschiedlich) in Verordnungen oder Richtlinien umgesetzt ● Sonderbauten: Hochhäuser – Verkaufsstätten – Versammlungsstätten –  Schulen – Sportstätten – Krankenhäuser – Hotels – Heime – Industriegebäude – Büro- und Verwaltungsbauten –  Verkehrswesen – Schifffahrt u. a.
4. Grundlegende Anforderungen Hauptmerkmale nach DIN VDE 0828: ●   Das ENS muss jederzeit betriebsbereit sein, außer wenn es durch das Eintreten des Notfalls unbrauchbar geworden ist ●   Bei Alarm muss das ENS sofort alle Funktionen abschalten, die nicht mit der Notfallwarnung zusammenhängen ●   Der Ausfall eines Verstärkers oder Lautsprecherstromkreises   darf nicht zum vollständigen Ausfall des Lautsprecherbereiches führen
4. Grundlegende Anforderungen Schutzziel: ●   Primäres Ziel ist die Alarmierung und Information der   von Bränden, Katastrophen und anderen Bedrohungen   betroffenen Menschen und ihrer Helfer durch  Sprache , und damit die Sicherstellung der  Selbstrettung ! ●   Bestandteil des Brandschutzkonzepts für Gebäude –   nur Gesamtheit der Maßnahmen (vorbeugender und   abwehrender) Brandschutz kann Schutzwirkung für    Personen sicherstellen ●   Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) können   Bestandteil „Dynamischer Fluchtleitsysteme“ sein
4. Grundlegende Anforderungen Energieversorgung: ●   Netz – eigener, unterbrechungsfreier Stromkreis, Ausfall-    anzeige jeder einzelnen Energiequelle ●   Ersatzstromversorgung (EN 54-4)    - Volllastbetrieb: min. 30 Min.   - Stand-by: min. 1 Std.  (besser nach DIN VDE 0833) ●   Reservestromversorgung für folgende Zeitspanne:   - Räumungszeit: Behördliche Vorgabe x 2, oder - min. 30 Min.
4. Grundlegende Anforderungen Ansteuerung, Übertragungsweg, Störungen: ●   Automatische Ansteuerung – Schnittstelle zur BMZ gemäß Anhang C – Übertragungsweg überwacht ●   Manuelle Ansteuerung – zusätzlich zur automatischen Ansteuerung erforderlich – Übertragungsweg überwacht ●   Störungsmeldungen an die BMZ – Übertragungsweg   überwacht ● Störungen (Drahtbruch, Kurzschluss) – keine  Beeinträchtigung der Funktion der Sprachalarmanlage
4. Grundlegende Anforderungen Akustisches Gefahrensignal: ●   Gefahrensignal nach DIN 33404 - min. 30 Sek. - Schallpegel min. 75 dB(A), min. 10 dB über Störpegel   im Alarmfall, Unterbrechung nur durch Feuerwehr ●   Erkennbarkeit, Hörbarkeit, Unterscheidbarkeit,    Eindeutigkeit des Gefahrensignals  (DIN EN 457) ●   Statt Gefahrensignal: Aufmerksamkeitssignal (z. B. in Krankenhäusern, Heimen, usw.) ● Geräuschpegel über 110 dB – zusätzliches optisches Signal  (DIN EN 843)
5. Phasen für Aufbau und Betrieb ●   Konzept ●   Planung und Projektierung ●   Installation ●   Inbetriebnahme ●   Abnahme ●   Betrieb ●   Instandhaltung
6. Konzept Anforderungen – Festlegungen zwischen AG und zuständigen Stellen: -  Bauordnungsrechtliche Auflagen  (Bauaufsichtsbehörde)   -  Feuerwehrspezifische Bestimmungen ( Brandschutzdienststelle)   -  Feuerversicherungstechnische Klauseln  (Versicherer) ●   Sicherheitsstufe  (nur DIN VDE 0833-4) ●   Beschallungsumfang ●   Alarmierungsbereiche ●   Standort der Zentrale (Anordnung, Zugänglichkeit) ●   Notwendigkeit Feuerwehrmikrofon, Anzahl, Standorte ●   Alarmorganisation des Betreibers
6. Konzept Ausfallsicherheit  (Sicherheitsstufen nur gültig bei Sprachalarmanlagen): Maßgebend: Gefährdungsszenarien, Risikoanalyse Anzahl Personen (min. / max.), Ortskenntnis, Gebäudestruktur, Fluchtweglängen ●   Sicherheitsstufe 1   Fehler im Übertragungsweg: Ausfall der Beschallung    innerhalb eines Brandabschnittes in einem Geschoss   Fläche: < 2000 m², Personen: < 200 ●   Sicherheitsstufe 2   Fehler im Verstärker oder Übertragungsweg: Beschallung   des Wirkungsbereichs – Schallpegel max. - 3 dB, CIS = 0,65
6. Konzept Ausfallsicherheit  (Sicherheitsstufen nur gültig bei Sprachalarmanlagen): ●   Sicherheitsstufe 3   Fehler im Gesamtsystem: Beschallung des   Wirkungsbereichs – Schallpegel max. - 3 dB, CIS = 0,65
6. Konzept Beschallungsumfang Festlegungen zwischen Betreiber und zuständigen Stellen entsprechend Gebäudenutzung ●   Sanitär- und Nassräume, Aufzüge, Klima, Be- und Entlüftung ●   Kategorie 1  (DIN VDE 0833-4) : Vollschutz   Sämtliche Bereiche im Gebäude ●   Kategorie 2  (DIN VDE 0833-4) : Teilschutz   Ausgewählte Gebäudebereiche – mindestens alle    Meldebereiche der BMA ●   Ausnahmen: Personenfreie Bereiche gem.    Brandschutzkonzept
6. Konzept Alarmorganisation: Festlegungen zwischen Betreiber und zuständigen Stellen (Feuerwehr, Brandschutzdienststelle, Sicherheitsbeauftragte,  Errichterfirmen, usw.) entsprechend Brandschutzkonzept: ●   Räumungsanweisungen im Brandfall ●   Nutzung des Gebäudes ●   Interventionszeit der Feuerwehr ●   Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter Wer hat im Alarmierungsbereich was zu tun ! ●   Art und Weise von Alarminformationen   Stiller Alarm, codierter Alarm, Voralarm, Alarm zur Räumung !
6. Konzept Alarmorganisation: Festlegungen zwischen Betreiber und zuständigen Stellen (Feuerwehr, Brandschutzdienststelle, Sicherheitsbeauftragte,  Errichterfirmen, usw.) entsprechend Brandschutzkonzept: ●   Informationen an Personen (Mitarbeiter und Besucher) ●   Gebäudeunterteilung in Brandmelde- und Alarmbereiche ●   Wer veranlasst Räumung (verantwortliche Person(en)) ●   Änderung der Organisation zwischen Tag und Nacht und zwischen Arbeits- und Feiertagen ●   Schulungen, Alarmübungen
7. Planung und Projektierung Ein funktionierendes ENS setzt voraus: ●   Fachliche Qualifikation von Planer, Errichter, Wartungsfirma ●   Festlegung der Alarmierungsbereiche unter Berücksichtigung   der Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege ●   Überdeckung von Brandmelde- und Alarmierungsbereichen   (ein Alarmierungsbereich = ein oder mehrere Meldebereiche) ●   Intensive Abstimmung zwischen allen Beteiligten    bei der Festlegung der Alarmorganisation
7. Planung und Projektierung Anforderungen / Sachverständigenabnahme: ●   Bei unterschiedlichen Anforderungen durch verschiedene   Normen, durch Verordnungen oder Richtlinien, muss nach   den jeweils höheren Anforderungen aufgebaut und    betrieben werden (Allgemein anerkannte Regeln (Stand) der Technik) ●   Notwendigkeit einer Abnahme durch:   - Sachverständige (behördlich anerkannt)   - Brandschutzdienststelle   - Anerkennung durch Versicherer
7. Planung und Projektierung Lautsprecher: ●   Lautsprecher können zu Gruppen zusammengefasst    werden, Gruppe nur über ein Geschoss ●   Treppenräume, Licht- und Aufzugsschächte, turmartige    Aufbauten - getrennte Lautsprechergruppen ●   Eine Lautsprechergruppe - max. 1600 m², Brandabschnitt   darf nicht überschritten werden ●   Berücksichtigung der raumakustischen Einflussgrößen, wie   Nachhallzeit, Echos, Reflektionen, Laufzeitverzögerungen ●   Anhang „H“ - Planungshilfe für die Beschallung
7. Planung und Projektierung Computersimulation : ● Aussagen über Schallfelder: direkt / diffus ● Nachhallzeiten ● zu erwartende  Sprachverständlichkeit ● Abstrahlcharakteristik der Lautsprecher ● Raumgeometrie ● Absorptionsflächen ● Lautsprecherstandorte, Montagewinkel, Laufzeiten ● Auralisation Überprüfung Messergebnis mit Simulation
7. Planung und Projektierung Lautsprecher: ●   Weitere wichtige Kriterien: - Lärm - Architekt  - Denkmalschutz  - menschliches Gehör ●   Ausführung der Lautsprecherlinien in A / B - Verkabelung ●   Deckenlautsprecher mit „Feuertopf“ oder  brandhemmender Einbau in die Decke ● Dämpfung der Türen beachten!
7. Planung und Projektierung Sprachverständlichkeit: ●   Anhang „F“ - Messung der Sprachverständlichkeit ●   Anhang „G“ - Messverfahren zur Bestimmung des    Sprachübertragungs-Index STI ●   Hohe Sprachverständlichkeit im gesamten Wirkungsbereich   gefordert – Werte sind messtechnisch nachzuweisen ●   DIN EN 60268 Teil 16 (STIPA-Verfahren) ● CIS ≧ 0,7 STI ≧ 0,5 Al cons  = 12 % bis max. 15 %  RASTI  ≧  0,45
7. Planung und Projektierung Sprachverständlichkeit: ●   Anhang „F“ - Messung der Sprachverständlichkeit ●   Anhang „G“ - Messverfahren zur Bestimmung des    Sprachübertragungs-Index STI ●   Hohe Sprachverständlichkeit im gesamten Wirkungsbereich   gefordert – Werte sind messtechnisch nachzuweisen ●   DIN EN 60268 Teil 16 (STIPA-Verfahren) ● CIS ≧ 0,7 STI ≧ 0,5 Al cons  = 12 % bis max. 15 %  RASTI  ≧  0,45   Welchen Einfluss haben Sie als Planer ? Wer ist verantwortlich ?
7. Planung und Projektierung Sprachverständlichkeit: ●   Sprachverständlichkeit ist abhängig von: -  Halleigenschaften des Raumes , Raum- und Bauakustik - Richtwirkung der Lautsprecher - vom Abstand Lautsprecher – Hörer - von der Anzahl der Lautsprecher ●   Stimmen die baulichen Voraussetzungen ?  ●   Gibt es Normen für die Bauakustik ?   (z. B. DIN 18041, HOAI § 85 ff.)  ●   Raumakustische Planung, raumakustisches Gutachten leider viel zu selten !
7. Planung und Projektierung Aufstellung der Zentrale: ●   Räume nach DIN VDE 0800 Teil 1   trockene, bedingt zugängliche Betriebsstätten ●   Zusammen mit oder separat von BMA (unterschiedlich in den Bundesländern) ●   Aufstellungsort muss durch BMA überwacht werden ● Optische Anzeigen vorzugsweise neben der BMZ installieren,   ebenso Bedienungseinrichtungen ●   Akustische Anzeigen dürfen nicht durch Hintergrund- geräusche beeinträchtigt werden
7. Planung und Projektierung Prioritätenfolge: 1. Live-Alarmdurchsage (Brandfalldurchsage) über Feuerwehrmikrofon (Brandfallmikrofon) 2 Gespeicherte Alarmdurchsage (Brandfalldurchsage) manuell ausgelöst   (z. B. automatische Räumungsdurchsage) 3 Gespeicherte Alarmdurchsage (Brandfalldurchsage) automatisch ausgelöst   (z. B. über BMZ) 4 Normalbetrieb (Beschallung zur Information    oder Unterhaltung)
7. Planung und Projektierung Elektrische Leitungen: ●   Funktionserhalt min. 30 Minuten - Lautsprechersteigleitungen - Zuleitungen in Brandabschnitte  - Durchführungen  in andere Brandabschnitte - Zuleitungen zur Feuerwehr-Sprechstelle - Steuerleitungen von und zu BMZ (wenn nicht im    gleichen Raum) ●   Bauaufsichtliche Muster-Richtlinie: Brandschutztechnische    Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR)
7. Planung und Projektierung Elektrische Leitungen: ●   100 V-Lautsprecherleitungen DIN VDE 0800 symmetrisch, erdfrei ● Lautsprecherleitungen nach DIN VDE 0815 – Leitungs-   durchmesser leistungsgerecht, aber min. 0,8 mm je Ader ● Ausreichenden Leitungsquerschnitt beachten, da max. 10 % Spannungsverlust zulässig! ●   Überwachung: Erdschluss, Kurzschluss, Unterbrechung ●   Mikrofonleitungen – auf Störfestigkeit achten
7. Planung und Projektierung Dokumentation: Abschnitt 6.2 aus DIN 14675 ●   Installationsplan  ●   Lautsprechergruppen und Verknüpfungen ●   Liste der Anlagenteile ●   Blockschaltbild ●   Hinweis auf Anlagenbesonderheiten ●   Prüfplan für wiederkehrende Prüfungen
7. Planung und Projektierung Dokumentation: Abschnitt 6.2 aus DIN 14675 ●   Installationsplan  - Grenzen des Wirkungsbereiches - Lautsprecherstromkreise - Lautsprecher mit jeweils zugehöriger Bezeichnung - Alle Anlagenteile der Zentrale in geeigneter Darstellung - Verteiler mit Verbindungen aller Anlagenteile
8. Installation Wenn ENS / SAA mit einem Notfallmeldesystem (BMA, GMA) kombiniert installiert wird, muss die Installation von ENS / SAA,  soweit zutreffend, den Normen für Notfallmeldesysteme  (DIN VDE 0833, DIN 14675) entsprechen ●   Richtige Platzierung und Ausrichtung der Lautsprecher, d. h.   möglichst gleichmäßige Abdeckung der zu beschallenden    Flächen, d. h. Ausrichtung auf die Zuhörer ●   Funktionserhalt bis zum betreffenden Brandabschnitt für Leitungsanlagen, die über mehr als einen Brandabschnitt    gehen ●   Ausführungsunterlagen und Abnahmeprüfung nach  DIN VDE 0833 - 2
9. Inbetriebsetzung Überprüfung: ●   Vollständige und mängelfreie Montage aller Bestandteile,   Kontrolle der Installation ●   Inbetriebsetzung erfasst alle Bestandteile von ENS / SAA ●   Messung der akustischen Parameter: Geräuschpegel,   Schalldruckpegel, Sprachverständlichkeit ●   Inbetriebsetzungsprotokoll - Stromaufnahme im Ruhezustand - Stromaufnahme bei Volllast - Anzahl der Lautsprecherstromkreise und deren Impedanz
10.1. Abnahme ●   Der Abnahme muss die mängelfreie Inbetriebsetzung    vorausgehen ●   Prüfung der Einhaltung des Planungsauftrages ●   Prüfung der Einhaltung der technischen Funktionen ●   Abnahmeprotokoll ●   Dokumentation Die Abnahme ersetzt nicht die Prüfung durch Sachverständige !
10.1. Abnahme ●   Abnahmeprüfung gem. den PrüfVO (HausPrüfVO,  TPrüfVO u. a.) der einzelnen Bundesländer (Landesrecht) Prüfbericht  -  Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen   und Einrichtungen (ARGEBAU - Fassung Dez. 2001)   Teil G Alarmierungsanlagen
10.2. Betrieb  ●   ENS / SAA sind nach DIN VDE 0833 Teil 1 zu betreiben ●   Freihalten der Lautsprecher – regelmäßige Prüfung jährliche Prüfung der Lautsprecher auf Funktion und Verzerrungen ! ●   Betriebsbuch, in dem alle Einsätze von ENS / SAA festgehalten sind ●   Ausnahmen von der Beschallung – regelmäßige Prüfung ●   Abschaltung ENS / SAA – geeignete Ersatzmaßnahmen ●   Dokumentation
10.2. Betrieb  Betriebsbedingungen: ●   Alle Maßnahmen, die bei Brand, Katastrophe und   Bedrohung, der Alarmierung dienen Dazu gehören (gesetzliche Schutzziele): Schutz von Menschenleben (Selbstrettung), Tiere Umweltschutz Nachbarschaftsschutz (Sachschutz ist kein gesetzliches Schutzziel !)
10.3. Wartungsvertrag  Elektroakustische Notfallwarnsysteme: ●   Wartungsvertrag wird empfohlen Sprachalarmanlagen: ●   Verpflichtung zur  Instandhaltung ist – wie bei BMA – vorgeschrieben
10.4. Instandhaltung ●   ENS /  SAA sind nach DIN VDE 0833 Teil 1 und Teil 2 durch eine Fachfirma instand zu halten ●   Betriebsbuch (Einsätze von ENS / SAA, Prüfungen, Fehler) ●   Benennung einer verantwortlichen und eingewiesenen    Person ●   Wiederkehrende Prüfungen nach DIN VDE 0833 Teile 1 + 2, PrüfVO der einzelnen Bundesländer (Landesrecht) - Beginn der Störungsbeseitigung innerhalb 24 Std.   - Inspektionen mindestens viermal jährlich   - Wartung mindestens einmal jährlich ●   Dokumentation
11. Produktanforderungen Normen EN 54-16 und EN 54-24: ●   EN 54-16 Teil 16: Sprachalarmzentralen Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungs- merkmale für Sprachalarmzentralen ● EN 54-24 Teil 24: Lautsprecher Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungs- kriterien für Lautsprecher Typ A für den Innenbereich Typ B für den Außenbereich
11. Produktanforderungen Normen EN 54-16: ●   Systemüberwachung, d. h. alle Einbauten und Verbindungs- leitungen ● Meldung aller Störungen innerhalb 100 s  ● Automatische Zustandsanzeige - Einsatzbereitschaft des gesamten Systems - Einsatzbereitschaft der Stromversorgung - jeder fehlerhafte Zustand - gewählte Lautsprecherbereiche und Betriebsart   jedes Bereiches
12. Zusammenfassung Ausblick: ●   Digitale Audiotechnik ●   Mehrkanal-Systeme – gleichzeitige Übertragung unter-   schiedlicher Signale in verschiedene Lautsprecherbereiche ●   Integration Brandmeldung / Notfallwarnung ● Eignungsvermutung europäische Bauproduktenrichtlinie
12. Zusammenfassung ●   ENS / SAA versorgen Personen mit Informationen zur Situation und gezielten Anweisungen zur Sicherstellung der Selbstrettung ! ●   SAA sind integraler Bestandteil des Brandschutzkonzeptes –   automatische Detektion   ⇒ automatische Sprach- alarmierung ●   Die kommende Norm DIN VDE 0833-4 als nationale Anwendungsrichtlinie für Sprachalarmanlagen ist geeignet, die Systemnorm DIN VDE 0828 für elektroakustische Notfallwarnsysteme sinnvoll zu ergänzen
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
ZVEI Internet Auftritt der Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik im ZVEI: URL:  www.ZVEI.org ->   Fachverbände ->   Sicherheitssysteme ->   Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik ->   Normen/Richtlinien: Mitgliederverzeichnis   Broschüren „download“ - ELA-Infos, Merkblatt, Musterwartungs-   vertrag, Induktive Höranlagen

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Normen

  • 1. Agenda 1. Übersicht 2. Gültige Normen / Stand der Normung, 3. Vorteile der Sprachinformation 4. Grundlegende Anforderungen 5. Phasen für Aufbau und Betrieb 6. Konzept 7. Planung und Projektierung 8. Installation 9. Inbetriebsetzung 10. Abnahme, Betrieb, Instandhaltung 11. Produktanforderungen 12. Ausblick 13. Zusammenfassung
  • 2. 2. Gültige Normen / Stand der Normung ● DIN VDE 0828 – Ausgabe Mai 1999 Elektroakustische Notfallwarnsysteme ● DIN 33404 Teil 3 – Akustische Gefahrensignale, einheitliches Notsignal ● DIN VDE 0833 Teil 1 + Teil 2 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch, Überfall ● DIN 14675 – Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb ● DIN VDE 0800 Sicherheitsbestimmungen für Audio, Video und elektronische Geräte (DIN EN 60065) ● Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) – Ausgabe Nov. 2005
  • 3. 2. Gültige Normen / Stand der Normung ● 2. Entwurf DIN VDE 0833-4 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall (Ausgabe Juni 2006) Einsprüche bis 31. Juli 2006 ● Entwurf DIN EN 54-16 Brandmeldeanlagen – Komponenten für Sprachalarmierung in Brandmeldeanlagen Teil 16: Sprachalarmzentralen Einsprüche bis 31.10.2004
  • 4. 2. Gültige Normen / Stand der Normung ● Entwurf DIN EN 54-24 Brandmeldeanlagen – Komponenten für Sprachalarmierung Teil 24: Lautsprecher Einsprüche bis 31.01.2006 ● Entwurf ISO 7240-19 Fire detection and alarm systems – Part 19: Design, installation, commissioning and service of sound systems for emergency purposes (revision of EN 60849) – 10 / 2006
  • 5. 3. Vorteile der Sprachinformation Klare Informationen und Verhaltensanweisungen = funktionierende Kommunikation ! ● Reduzierung der Reaktionszeit der gefährdeten Personen ● Notfalldurchsagen können auch in Fremdsprachen erfolgen ● Feuerwehr: Angabe eindeutiger Anweisungen bezüglich der nächsten Handlungsschritte, zielgerichtete Verhaltens- und Räumungsanweisungen ● Alarmsignale (Töne) erzeugen Aufmerksamkeit, aber sie können keinen Informationen zugeordnet werden. Deshalb werden sie entweder nicht beachtet oder falsch verstanden. Dies gilt besonders für Besucher eines Gebäudes
  • 6. 4. Grundlegende Anforderungen Einsatz von Elektroakustischen Notfallwarnsystemen: ● In allen Gebäuden, in denen Anlagen in Notfallsituationen eingesetzt werden, um Personen zu veranlassen, einen Bereich schnell und geordnet zu räumen ● Bauordnungsrechtliche Forderung im Baugenehmigungs- bescheid veranlasst durch: - Bauaufsichtsbehörde, gem. Baurecht für Anlagen besonderer Art und Nutzung – Sonderbauverordnungen - Gewerbeaufsichtsämter, gem. Arbeitsstättenverordnung - Berufsgenossenschaft, Gemeindeunfallversicherung, gem. Unfallverhütungsvorschriften - Störfallverordnung
  • 7. 4. Grundlegende Anforderungen Deutsches Bauordnungsrecht fordert Alarmierungs- einrichtungen für: ● Verkaufsstätten > 2000 m² ● Versammlungsstätten > 200 Personen ● Sportstadien > 1000 Personen ● Krankenhäuser ● Beherbergungsstätten ● Schulen (allgemeine und berufsbildende)
  • 8. 4. Grundlegende Anforderungen Sonderbauverordnungen: ● Werden von der ARGEBAU als Musterbauverordnungen und von den Bundesländern (unterschiedlich) in Verordnungen oder Richtlinien umgesetzt ● Sonderbauten: Hochhäuser – Verkaufsstätten – Versammlungsstätten – Schulen – Sportstätten – Krankenhäuser – Hotels – Heime – Industriegebäude – Büro- und Verwaltungsbauten – Verkehrswesen – Schifffahrt u. a.
  • 9. 4. Grundlegende Anforderungen Hauptmerkmale nach DIN VDE 0828: ● Das ENS muss jederzeit betriebsbereit sein, außer wenn es durch das Eintreten des Notfalls unbrauchbar geworden ist ● Bei Alarm muss das ENS sofort alle Funktionen abschalten, die nicht mit der Notfallwarnung zusammenhängen ● Der Ausfall eines Verstärkers oder Lautsprecherstromkreises darf nicht zum vollständigen Ausfall des Lautsprecherbereiches führen
  • 10. 4. Grundlegende Anforderungen Schutzziel: ● Primäres Ziel ist die Alarmierung und Information der von Bränden, Katastrophen und anderen Bedrohungen betroffenen Menschen und ihrer Helfer durch Sprache , und damit die Sicherstellung der Selbstrettung ! ● Bestandteil des Brandschutzkonzepts für Gebäude – nur Gesamtheit der Maßnahmen (vorbeugender und abwehrender) Brandschutz kann Schutzwirkung für Personen sicherstellen ● Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) können Bestandteil „Dynamischer Fluchtleitsysteme“ sein
  • 11. 4. Grundlegende Anforderungen Energieversorgung: ● Netz – eigener, unterbrechungsfreier Stromkreis, Ausfall- anzeige jeder einzelnen Energiequelle ● Ersatzstromversorgung (EN 54-4) - Volllastbetrieb: min. 30 Min. - Stand-by: min. 1 Std. (besser nach DIN VDE 0833) ● Reservestromversorgung für folgende Zeitspanne: - Räumungszeit: Behördliche Vorgabe x 2, oder - min. 30 Min.
  • 12. 4. Grundlegende Anforderungen Ansteuerung, Übertragungsweg, Störungen: ● Automatische Ansteuerung – Schnittstelle zur BMZ gemäß Anhang C – Übertragungsweg überwacht ● Manuelle Ansteuerung – zusätzlich zur automatischen Ansteuerung erforderlich – Übertragungsweg überwacht ● Störungsmeldungen an die BMZ – Übertragungsweg überwacht ● Störungen (Drahtbruch, Kurzschluss) – keine Beeinträchtigung der Funktion der Sprachalarmanlage
  • 13. 4. Grundlegende Anforderungen Akustisches Gefahrensignal: ● Gefahrensignal nach DIN 33404 - min. 30 Sek. - Schallpegel min. 75 dB(A), min. 10 dB über Störpegel im Alarmfall, Unterbrechung nur durch Feuerwehr ● Erkennbarkeit, Hörbarkeit, Unterscheidbarkeit, Eindeutigkeit des Gefahrensignals (DIN EN 457) ● Statt Gefahrensignal: Aufmerksamkeitssignal (z. B. in Krankenhäusern, Heimen, usw.) ● Geräuschpegel über 110 dB – zusätzliches optisches Signal (DIN EN 843)
  • 14. 5. Phasen für Aufbau und Betrieb ● Konzept ● Planung und Projektierung ● Installation ● Inbetriebnahme ● Abnahme ● Betrieb ● Instandhaltung
  • 15. 6. Konzept Anforderungen – Festlegungen zwischen AG und zuständigen Stellen: - Bauordnungsrechtliche Auflagen (Bauaufsichtsbehörde) - Feuerwehrspezifische Bestimmungen ( Brandschutzdienststelle) - Feuerversicherungstechnische Klauseln (Versicherer) ● Sicherheitsstufe (nur DIN VDE 0833-4) ● Beschallungsumfang ● Alarmierungsbereiche ● Standort der Zentrale (Anordnung, Zugänglichkeit) ● Notwendigkeit Feuerwehrmikrofon, Anzahl, Standorte ● Alarmorganisation des Betreibers
  • 16. 6. Konzept Ausfallsicherheit (Sicherheitsstufen nur gültig bei Sprachalarmanlagen): Maßgebend: Gefährdungsszenarien, Risikoanalyse Anzahl Personen (min. / max.), Ortskenntnis, Gebäudestruktur, Fluchtweglängen ● Sicherheitsstufe 1 Fehler im Übertragungsweg: Ausfall der Beschallung innerhalb eines Brandabschnittes in einem Geschoss Fläche: < 2000 m², Personen: < 200 ● Sicherheitsstufe 2 Fehler im Verstärker oder Übertragungsweg: Beschallung des Wirkungsbereichs – Schallpegel max. - 3 dB, CIS = 0,65
  • 17. 6. Konzept Ausfallsicherheit (Sicherheitsstufen nur gültig bei Sprachalarmanlagen): ● Sicherheitsstufe 3 Fehler im Gesamtsystem: Beschallung des Wirkungsbereichs – Schallpegel max. - 3 dB, CIS = 0,65
  • 18. 6. Konzept Beschallungsumfang Festlegungen zwischen Betreiber und zuständigen Stellen entsprechend Gebäudenutzung ● Sanitär- und Nassräume, Aufzüge, Klima, Be- und Entlüftung ● Kategorie 1 (DIN VDE 0833-4) : Vollschutz Sämtliche Bereiche im Gebäude ● Kategorie 2 (DIN VDE 0833-4) : Teilschutz Ausgewählte Gebäudebereiche – mindestens alle Meldebereiche der BMA ● Ausnahmen: Personenfreie Bereiche gem. Brandschutzkonzept
  • 19. 6. Konzept Alarmorganisation: Festlegungen zwischen Betreiber und zuständigen Stellen (Feuerwehr, Brandschutzdienststelle, Sicherheitsbeauftragte, Errichterfirmen, usw.) entsprechend Brandschutzkonzept: ● Räumungsanweisungen im Brandfall ● Nutzung des Gebäudes ● Interventionszeit der Feuerwehr ● Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter Wer hat im Alarmierungsbereich was zu tun ! ● Art und Weise von Alarminformationen Stiller Alarm, codierter Alarm, Voralarm, Alarm zur Räumung !
  • 20. 6. Konzept Alarmorganisation: Festlegungen zwischen Betreiber und zuständigen Stellen (Feuerwehr, Brandschutzdienststelle, Sicherheitsbeauftragte, Errichterfirmen, usw.) entsprechend Brandschutzkonzept: ● Informationen an Personen (Mitarbeiter und Besucher) ● Gebäudeunterteilung in Brandmelde- und Alarmbereiche ● Wer veranlasst Räumung (verantwortliche Person(en)) ● Änderung der Organisation zwischen Tag und Nacht und zwischen Arbeits- und Feiertagen ● Schulungen, Alarmübungen
  • 21. 7. Planung und Projektierung Ein funktionierendes ENS setzt voraus: ● Fachliche Qualifikation von Planer, Errichter, Wartungsfirma ● Festlegung der Alarmierungsbereiche unter Berücksichtigung der Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege ● Überdeckung von Brandmelde- und Alarmierungsbereichen (ein Alarmierungsbereich = ein oder mehrere Meldebereiche) ● Intensive Abstimmung zwischen allen Beteiligten bei der Festlegung der Alarmorganisation
  • 22. 7. Planung und Projektierung Anforderungen / Sachverständigenabnahme: ● Bei unterschiedlichen Anforderungen durch verschiedene Normen, durch Verordnungen oder Richtlinien, muss nach den jeweils höheren Anforderungen aufgebaut und betrieben werden (Allgemein anerkannte Regeln (Stand) der Technik) ● Notwendigkeit einer Abnahme durch: - Sachverständige (behördlich anerkannt) - Brandschutzdienststelle - Anerkennung durch Versicherer
  • 23. 7. Planung und Projektierung Lautsprecher: ● Lautsprecher können zu Gruppen zusammengefasst werden, Gruppe nur über ein Geschoss ● Treppenräume, Licht- und Aufzugsschächte, turmartige Aufbauten - getrennte Lautsprechergruppen ● Eine Lautsprechergruppe - max. 1600 m², Brandabschnitt darf nicht überschritten werden ● Berücksichtigung der raumakustischen Einflussgrößen, wie Nachhallzeit, Echos, Reflektionen, Laufzeitverzögerungen ● Anhang „H“ - Planungshilfe für die Beschallung
  • 24. 7. Planung und Projektierung Computersimulation : ● Aussagen über Schallfelder: direkt / diffus ● Nachhallzeiten ● zu erwartende Sprachverständlichkeit ● Abstrahlcharakteristik der Lautsprecher ● Raumgeometrie ● Absorptionsflächen ● Lautsprecherstandorte, Montagewinkel, Laufzeiten ● Auralisation Überprüfung Messergebnis mit Simulation
  • 25. 7. Planung und Projektierung Lautsprecher: ● Weitere wichtige Kriterien: - Lärm - Architekt - Denkmalschutz - menschliches Gehör ● Ausführung der Lautsprecherlinien in A / B - Verkabelung ● Deckenlautsprecher mit „Feuertopf“ oder brandhemmender Einbau in die Decke ● Dämpfung der Türen beachten!
  • 26. 7. Planung und Projektierung Sprachverständlichkeit: ● Anhang „F“ - Messung der Sprachverständlichkeit ● Anhang „G“ - Messverfahren zur Bestimmung des Sprachübertragungs-Index STI ● Hohe Sprachverständlichkeit im gesamten Wirkungsbereich gefordert – Werte sind messtechnisch nachzuweisen ● DIN EN 60268 Teil 16 (STIPA-Verfahren) ● CIS ≧ 0,7 STI ≧ 0,5 Al cons = 12 % bis max. 15 % RASTI ≧ 0,45
  • 27. 7. Planung und Projektierung Sprachverständlichkeit: ● Anhang „F“ - Messung der Sprachverständlichkeit ● Anhang „G“ - Messverfahren zur Bestimmung des Sprachübertragungs-Index STI ● Hohe Sprachverständlichkeit im gesamten Wirkungsbereich gefordert – Werte sind messtechnisch nachzuweisen ● DIN EN 60268 Teil 16 (STIPA-Verfahren) ● CIS ≧ 0,7 STI ≧ 0,5 Al cons = 12 % bis max. 15 % RASTI ≧ 0,45 Welchen Einfluss haben Sie als Planer ? Wer ist verantwortlich ?
  • 28. 7. Planung und Projektierung Sprachverständlichkeit: ● Sprachverständlichkeit ist abhängig von: - Halleigenschaften des Raumes , Raum- und Bauakustik - Richtwirkung der Lautsprecher - vom Abstand Lautsprecher – Hörer - von der Anzahl der Lautsprecher ● Stimmen die baulichen Voraussetzungen ? ● Gibt es Normen für die Bauakustik ? (z. B. DIN 18041, HOAI § 85 ff.) ● Raumakustische Planung, raumakustisches Gutachten leider viel zu selten !
  • 29. 7. Planung und Projektierung Aufstellung der Zentrale: ● Räume nach DIN VDE 0800 Teil 1 trockene, bedingt zugängliche Betriebsstätten ● Zusammen mit oder separat von BMA (unterschiedlich in den Bundesländern) ● Aufstellungsort muss durch BMA überwacht werden ● Optische Anzeigen vorzugsweise neben der BMZ installieren, ebenso Bedienungseinrichtungen ● Akustische Anzeigen dürfen nicht durch Hintergrund- geräusche beeinträchtigt werden
  • 30. 7. Planung und Projektierung Prioritätenfolge: 1. Live-Alarmdurchsage (Brandfalldurchsage) über Feuerwehrmikrofon (Brandfallmikrofon) 2 Gespeicherte Alarmdurchsage (Brandfalldurchsage) manuell ausgelöst (z. B. automatische Räumungsdurchsage) 3 Gespeicherte Alarmdurchsage (Brandfalldurchsage) automatisch ausgelöst (z. B. über BMZ) 4 Normalbetrieb (Beschallung zur Information oder Unterhaltung)
  • 31. 7. Planung und Projektierung Elektrische Leitungen: ● Funktionserhalt min. 30 Minuten - Lautsprechersteigleitungen - Zuleitungen in Brandabschnitte - Durchführungen in andere Brandabschnitte - Zuleitungen zur Feuerwehr-Sprechstelle - Steuerleitungen von und zu BMZ (wenn nicht im gleichen Raum) ● Bauaufsichtliche Muster-Richtlinie: Brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR)
  • 32. 7. Planung und Projektierung Elektrische Leitungen: ● 100 V-Lautsprecherleitungen DIN VDE 0800 symmetrisch, erdfrei ● Lautsprecherleitungen nach DIN VDE 0815 – Leitungs- durchmesser leistungsgerecht, aber min. 0,8 mm je Ader ● Ausreichenden Leitungsquerschnitt beachten, da max. 10 % Spannungsverlust zulässig! ● Überwachung: Erdschluss, Kurzschluss, Unterbrechung ● Mikrofonleitungen – auf Störfestigkeit achten
  • 33. 7. Planung und Projektierung Dokumentation: Abschnitt 6.2 aus DIN 14675 ● Installationsplan ● Lautsprechergruppen und Verknüpfungen ● Liste der Anlagenteile ● Blockschaltbild ● Hinweis auf Anlagenbesonderheiten ● Prüfplan für wiederkehrende Prüfungen
  • 34. 7. Planung und Projektierung Dokumentation: Abschnitt 6.2 aus DIN 14675 ● Installationsplan - Grenzen des Wirkungsbereiches - Lautsprecherstromkreise - Lautsprecher mit jeweils zugehöriger Bezeichnung - Alle Anlagenteile der Zentrale in geeigneter Darstellung - Verteiler mit Verbindungen aller Anlagenteile
  • 35. 8. Installation Wenn ENS / SAA mit einem Notfallmeldesystem (BMA, GMA) kombiniert installiert wird, muss die Installation von ENS / SAA, soweit zutreffend, den Normen für Notfallmeldesysteme (DIN VDE 0833, DIN 14675) entsprechen ● Richtige Platzierung und Ausrichtung der Lautsprecher, d. h. möglichst gleichmäßige Abdeckung der zu beschallenden Flächen, d. h. Ausrichtung auf die Zuhörer ● Funktionserhalt bis zum betreffenden Brandabschnitt für Leitungsanlagen, die über mehr als einen Brandabschnitt gehen ● Ausführungsunterlagen und Abnahmeprüfung nach DIN VDE 0833 - 2
  • 36. 9. Inbetriebsetzung Überprüfung: ● Vollständige und mängelfreie Montage aller Bestandteile, Kontrolle der Installation ● Inbetriebsetzung erfasst alle Bestandteile von ENS / SAA ● Messung der akustischen Parameter: Geräuschpegel, Schalldruckpegel, Sprachverständlichkeit ● Inbetriebsetzungsprotokoll - Stromaufnahme im Ruhezustand - Stromaufnahme bei Volllast - Anzahl der Lautsprecherstromkreise und deren Impedanz
  • 37. 10.1. Abnahme ● Der Abnahme muss die mängelfreie Inbetriebsetzung vorausgehen ● Prüfung der Einhaltung des Planungsauftrages ● Prüfung der Einhaltung der technischen Funktionen ● Abnahmeprotokoll ● Dokumentation Die Abnahme ersetzt nicht die Prüfung durch Sachverständige !
  • 38. 10.1. Abnahme ● Abnahmeprüfung gem. den PrüfVO (HausPrüfVO, TPrüfVO u. a.) der einzelnen Bundesländer (Landesrecht) Prüfbericht - Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen (ARGEBAU - Fassung Dez. 2001) Teil G Alarmierungsanlagen
  • 39. 10.2. Betrieb ● ENS / SAA sind nach DIN VDE 0833 Teil 1 zu betreiben ● Freihalten der Lautsprecher – regelmäßige Prüfung jährliche Prüfung der Lautsprecher auf Funktion und Verzerrungen ! ● Betriebsbuch, in dem alle Einsätze von ENS / SAA festgehalten sind ● Ausnahmen von der Beschallung – regelmäßige Prüfung ● Abschaltung ENS / SAA – geeignete Ersatzmaßnahmen ● Dokumentation
  • 40. 10.2. Betrieb Betriebsbedingungen: ● Alle Maßnahmen, die bei Brand, Katastrophe und Bedrohung, der Alarmierung dienen Dazu gehören (gesetzliche Schutzziele): Schutz von Menschenleben (Selbstrettung), Tiere Umweltschutz Nachbarschaftsschutz (Sachschutz ist kein gesetzliches Schutzziel !)
  • 41. 10.3. Wartungsvertrag Elektroakustische Notfallwarnsysteme: ● Wartungsvertrag wird empfohlen Sprachalarmanlagen: ● Verpflichtung zur Instandhaltung ist – wie bei BMA – vorgeschrieben
  • 42. 10.4. Instandhaltung ● ENS / SAA sind nach DIN VDE 0833 Teil 1 und Teil 2 durch eine Fachfirma instand zu halten ● Betriebsbuch (Einsätze von ENS / SAA, Prüfungen, Fehler) ● Benennung einer verantwortlichen und eingewiesenen Person ● Wiederkehrende Prüfungen nach DIN VDE 0833 Teile 1 + 2, PrüfVO der einzelnen Bundesländer (Landesrecht) - Beginn der Störungsbeseitigung innerhalb 24 Std. - Inspektionen mindestens viermal jährlich - Wartung mindestens einmal jährlich ● Dokumentation
  • 43. 11. Produktanforderungen Normen EN 54-16 und EN 54-24: ● EN 54-16 Teil 16: Sprachalarmzentralen Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungs- merkmale für Sprachalarmzentralen ● EN 54-24 Teil 24: Lautsprecher Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungs- kriterien für Lautsprecher Typ A für den Innenbereich Typ B für den Außenbereich
  • 44. 11. Produktanforderungen Normen EN 54-16: ● Systemüberwachung, d. h. alle Einbauten und Verbindungs- leitungen ● Meldung aller Störungen innerhalb 100 s ● Automatische Zustandsanzeige - Einsatzbereitschaft des gesamten Systems - Einsatzbereitschaft der Stromversorgung - jeder fehlerhafte Zustand - gewählte Lautsprecherbereiche und Betriebsart jedes Bereiches
  • 45. 12. Zusammenfassung Ausblick: ● Digitale Audiotechnik ● Mehrkanal-Systeme – gleichzeitige Übertragung unter- schiedlicher Signale in verschiedene Lautsprecherbereiche ● Integration Brandmeldung / Notfallwarnung ● Eignungsvermutung europäische Bauproduktenrichtlinie
  • 46. 12. Zusammenfassung ● ENS / SAA versorgen Personen mit Informationen zur Situation und gezielten Anweisungen zur Sicherstellung der Selbstrettung ! ● SAA sind integraler Bestandteil des Brandschutzkonzeptes – automatische Detektion ⇒ automatische Sprach- alarmierung ● Die kommende Norm DIN VDE 0833-4 als nationale Anwendungsrichtlinie für Sprachalarmanlagen ist geeignet, die Systemnorm DIN VDE 0828 für elektroakustische Notfallwarnsysteme sinnvoll zu ergänzen
  • 47. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
  • 48. ZVEI Internet Auftritt der Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik im ZVEI: URL: www.ZVEI.org -> Fachverbände -> Sicherheitssysteme -> Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik -> Normen/Richtlinien: Mitgliederverzeichnis Broschüren „download“ - ELA-Infos, Merkblatt, Musterwartungs- vertrag, Induktive Höranlagen