1. Agenda 1. Übersicht 2. Gültige Normen / Stand der Normung, 3. Vorteile der Sprachinformation 4. Grundlegende Anforderungen 5. Phasen für Aufbau und Betrieb 6. Konzept 7. Planung und Projektierung 8. Installation 9. Inbetriebsetzung 10. Abnahme, Betrieb, Instandhaltung 11. Produktanforderungen 12. Ausblick 13. Zusammenfassung
2. 2. Gültige Normen / Stand der Normung ● DIN VDE 0828 – Ausgabe Mai 1999 Elektroakustische Notfallwarnsysteme ● DIN 33404 Teil 3 – Akustische Gefahrensignale, einheitliches Notsignal ● DIN VDE 0833 Teil 1 + Teil 2 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch, Überfall ● DIN 14675 – Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb ● DIN VDE 0800 Sicherheitsbestimmungen für Audio, Video und elektronische Geräte (DIN EN 60065) ● Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) – Ausgabe Nov. 2005
3. 2. Gültige Normen / Stand der Normung ● 2. Entwurf DIN VDE 0833-4 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall (Ausgabe Juni 2006) Einsprüche bis 31. Juli 2006 ● Entwurf DIN EN 54-16 Brandmeldeanlagen – Komponenten für Sprachalarmierung in Brandmeldeanlagen Teil 16: Sprachalarmzentralen Einsprüche bis 31.10.2004
4. 2. Gültige Normen / Stand der Normung ● Entwurf DIN EN 54-24 Brandmeldeanlagen – Komponenten für Sprachalarmierung Teil 24: Lautsprecher Einsprüche bis 31.01.2006 ● Entwurf ISO 7240-19 Fire detection and alarm systems – Part 19: Design, installation, commissioning and service of sound systems for emergency purposes (revision of EN 60849) – 10 / 2006
5. 3. Vorteile der Sprachinformation Klare Informationen und Verhaltensanweisungen = funktionierende Kommunikation ! ● Reduzierung der Reaktionszeit der gefährdeten Personen ● Notfalldurchsagen können auch in Fremdsprachen erfolgen ● Feuerwehr: Angabe eindeutiger Anweisungen bezüglich der nächsten Handlungsschritte, zielgerichtete Verhaltens- und Räumungsanweisungen ● Alarmsignale (Töne) erzeugen Aufmerksamkeit, aber sie können keinen Informationen zugeordnet werden. Deshalb werden sie entweder nicht beachtet oder falsch verstanden. Dies gilt besonders für Besucher eines Gebäudes
6. 4. Grundlegende Anforderungen Einsatz von Elektroakustischen Notfallwarnsystemen: ● In allen Gebäuden, in denen Anlagen in Notfallsituationen eingesetzt werden, um Personen zu veranlassen, einen Bereich schnell und geordnet zu räumen ● Bauordnungsrechtliche Forderung im Baugenehmigungs- bescheid veranlasst durch: - Bauaufsichtsbehörde, gem. Baurecht für Anlagen besonderer Art und Nutzung – Sonderbauverordnungen - Gewerbeaufsichtsämter, gem. Arbeitsstättenverordnung - Berufsgenossenschaft, Gemeindeunfallversicherung, gem. Unfallverhütungsvorschriften - Störfallverordnung
7. 4. Grundlegende Anforderungen Deutsches Bauordnungsrecht fordert Alarmierungs- einrichtungen für: ● Verkaufsstätten > 2000 m² ● Versammlungsstätten > 200 Personen ● Sportstadien > 1000 Personen ● Krankenhäuser ● Beherbergungsstätten ● Schulen (allgemeine und berufsbildende)
8. 4. Grundlegende Anforderungen Sonderbauverordnungen: ● Werden von der ARGEBAU als Musterbauverordnungen und von den Bundesländern (unterschiedlich) in Verordnungen oder Richtlinien umgesetzt ● Sonderbauten: Hochhäuser – Verkaufsstätten – Versammlungsstätten – Schulen – Sportstätten – Krankenhäuser – Hotels – Heime – Industriegebäude – Büro- und Verwaltungsbauten – Verkehrswesen – Schifffahrt u. a.
9. 4. Grundlegende Anforderungen Hauptmerkmale nach DIN VDE 0828: ● Das ENS muss jederzeit betriebsbereit sein, außer wenn es durch das Eintreten des Notfalls unbrauchbar geworden ist ● Bei Alarm muss das ENS sofort alle Funktionen abschalten, die nicht mit der Notfallwarnung zusammenhängen ● Der Ausfall eines Verstärkers oder Lautsprecherstromkreises darf nicht zum vollständigen Ausfall des Lautsprecherbereiches führen
10. 4. Grundlegende Anforderungen Schutzziel: ● Primäres Ziel ist die Alarmierung und Information der von Bränden, Katastrophen und anderen Bedrohungen betroffenen Menschen und ihrer Helfer durch Sprache , und damit die Sicherstellung der Selbstrettung ! ● Bestandteil des Brandschutzkonzepts für Gebäude – nur Gesamtheit der Maßnahmen (vorbeugender und abwehrender) Brandschutz kann Schutzwirkung für Personen sicherstellen ● Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) können Bestandteil „Dynamischer Fluchtleitsysteme“ sein
11. 4. Grundlegende Anforderungen Energieversorgung: ● Netz – eigener, unterbrechungsfreier Stromkreis, Ausfall- anzeige jeder einzelnen Energiequelle ● Ersatzstromversorgung (EN 54-4) - Volllastbetrieb: min. 30 Min. - Stand-by: min. 1 Std. (besser nach DIN VDE 0833) ● Reservestromversorgung für folgende Zeitspanne: - Räumungszeit: Behördliche Vorgabe x 2, oder - min. 30 Min.
12. 4. Grundlegende Anforderungen Ansteuerung, Übertragungsweg, Störungen: ● Automatische Ansteuerung – Schnittstelle zur BMZ gemäß Anhang C – Übertragungsweg überwacht ● Manuelle Ansteuerung – zusätzlich zur automatischen Ansteuerung erforderlich – Übertragungsweg überwacht ● Störungsmeldungen an die BMZ – Übertragungsweg überwacht ● Störungen (Drahtbruch, Kurzschluss) – keine Beeinträchtigung der Funktion der Sprachalarmanlage
13. 4. Grundlegende Anforderungen Akustisches Gefahrensignal: ● Gefahrensignal nach DIN 33404 - min. 30 Sek. - Schallpegel min. 75 dB(A), min. 10 dB über Störpegel im Alarmfall, Unterbrechung nur durch Feuerwehr ● Erkennbarkeit, Hörbarkeit, Unterscheidbarkeit, Eindeutigkeit des Gefahrensignals (DIN EN 457) ● Statt Gefahrensignal: Aufmerksamkeitssignal (z. B. in Krankenhäusern, Heimen, usw.) ● Geräuschpegel über 110 dB – zusätzliches optisches Signal (DIN EN 843)
14. 5. Phasen für Aufbau und Betrieb ● Konzept ● Planung und Projektierung ● Installation ● Inbetriebnahme ● Abnahme ● Betrieb ● Instandhaltung
15. 6. Konzept Anforderungen – Festlegungen zwischen AG und zuständigen Stellen: - Bauordnungsrechtliche Auflagen (Bauaufsichtsbehörde) - Feuerwehrspezifische Bestimmungen ( Brandschutzdienststelle) - Feuerversicherungstechnische Klauseln (Versicherer) ● Sicherheitsstufe (nur DIN VDE 0833-4) ● Beschallungsumfang ● Alarmierungsbereiche ● Standort der Zentrale (Anordnung, Zugänglichkeit) ● Notwendigkeit Feuerwehrmikrofon, Anzahl, Standorte ● Alarmorganisation des Betreibers
16. 6. Konzept Ausfallsicherheit (Sicherheitsstufen nur gültig bei Sprachalarmanlagen): Maßgebend: Gefährdungsszenarien, Risikoanalyse Anzahl Personen (min. / max.), Ortskenntnis, Gebäudestruktur, Fluchtweglängen ● Sicherheitsstufe 1 Fehler im Übertragungsweg: Ausfall der Beschallung innerhalb eines Brandabschnittes in einem Geschoss Fläche: < 2000 m², Personen: < 200 ● Sicherheitsstufe 2 Fehler im Verstärker oder Übertragungsweg: Beschallung des Wirkungsbereichs – Schallpegel max. - 3 dB, CIS = 0,65
17. 6. Konzept Ausfallsicherheit (Sicherheitsstufen nur gültig bei Sprachalarmanlagen): ● Sicherheitsstufe 3 Fehler im Gesamtsystem: Beschallung des Wirkungsbereichs – Schallpegel max. - 3 dB, CIS = 0,65
18. 6. Konzept Beschallungsumfang Festlegungen zwischen Betreiber und zuständigen Stellen entsprechend Gebäudenutzung ● Sanitär- und Nassräume, Aufzüge, Klima, Be- und Entlüftung ● Kategorie 1 (DIN VDE 0833-4) : Vollschutz Sämtliche Bereiche im Gebäude ● Kategorie 2 (DIN VDE 0833-4) : Teilschutz Ausgewählte Gebäudebereiche – mindestens alle Meldebereiche der BMA ● Ausnahmen: Personenfreie Bereiche gem. Brandschutzkonzept
19. 6. Konzept Alarmorganisation: Festlegungen zwischen Betreiber und zuständigen Stellen (Feuerwehr, Brandschutzdienststelle, Sicherheitsbeauftragte, Errichterfirmen, usw.) entsprechend Brandschutzkonzept: ● Räumungsanweisungen im Brandfall ● Nutzung des Gebäudes ● Interventionszeit der Feuerwehr ● Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter Wer hat im Alarmierungsbereich was zu tun ! ● Art und Weise von Alarminformationen Stiller Alarm, codierter Alarm, Voralarm, Alarm zur Räumung !
20. 6. Konzept Alarmorganisation: Festlegungen zwischen Betreiber und zuständigen Stellen (Feuerwehr, Brandschutzdienststelle, Sicherheitsbeauftragte, Errichterfirmen, usw.) entsprechend Brandschutzkonzept: ● Informationen an Personen (Mitarbeiter und Besucher) ● Gebäudeunterteilung in Brandmelde- und Alarmbereiche ● Wer veranlasst Räumung (verantwortliche Person(en)) ● Änderung der Organisation zwischen Tag und Nacht und zwischen Arbeits- und Feiertagen ● Schulungen, Alarmübungen
21. 7. Planung und Projektierung Ein funktionierendes ENS setzt voraus: ● Fachliche Qualifikation von Planer, Errichter, Wartungsfirma ● Festlegung der Alarmierungsbereiche unter Berücksichtigung der Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege ● Überdeckung von Brandmelde- und Alarmierungsbereichen (ein Alarmierungsbereich = ein oder mehrere Meldebereiche) ● Intensive Abstimmung zwischen allen Beteiligten bei der Festlegung der Alarmorganisation
22. 7. Planung und Projektierung Anforderungen / Sachverständigenabnahme: ● Bei unterschiedlichen Anforderungen durch verschiedene Normen, durch Verordnungen oder Richtlinien, muss nach den jeweils höheren Anforderungen aufgebaut und betrieben werden (Allgemein anerkannte Regeln (Stand) der Technik) ● Notwendigkeit einer Abnahme durch: - Sachverständige (behördlich anerkannt) - Brandschutzdienststelle - Anerkennung durch Versicherer
23. 7. Planung und Projektierung Lautsprecher: ● Lautsprecher können zu Gruppen zusammengefasst werden, Gruppe nur über ein Geschoss ● Treppenräume, Licht- und Aufzugsschächte, turmartige Aufbauten - getrennte Lautsprechergruppen ● Eine Lautsprechergruppe - max. 1600 m², Brandabschnitt darf nicht überschritten werden ● Berücksichtigung der raumakustischen Einflussgrößen, wie Nachhallzeit, Echos, Reflektionen, Laufzeitverzögerungen ● Anhang „H“ - Planungshilfe für die Beschallung
24. 7. Planung und Projektierung Computersimulation : ● Aussagen über Schallfelder: direkt / diffus ● Nachhallzeiten ● zu erwartende Sprachverständlichkeit ● Abstrahlcharakteristik der Lautsprecher ● Raumgeometrie ● Absorptionsflächen ● Lautsprecherstandorte, Montagewinkel, Laufzeiten ● Auralisation Überprüfung Messergebnis mit Simulation
25. 7. Planung und Projektierung Lautsprecher: ● Weitere wichtige Kriterien: - Lärm - Architekt - Denkmalschutz - menschliches Gehör ● Ausführung der Lautsprecherlinien in A / B - Verkabelung ● Deckenlautsprecher mit „Feuertopf“ oder brandhemmender Einbau in die Decke ● Dämpfung der Türen beachten!
26. 7. Planung und Projektierung Sprachverständlichkeit: ● Anhang „F“ - Messung der Sprachverständlichkeit ● Anhang „G“ - Messverfahren zur Bestimmung des Sprachübertragungs-Index STI ● Hohe Sprachverständlichkeit im gesamten Wirkungsbereich gefordert – Werte sind messtechnisch nachzuweisen ● DIN EN 60268 Teil 16 (STIPA-Verfahren) ● CIS ≧ 0,7 STI ≧ 0,5 Al cons = 12 % bis max. 15 % RASTI ≧ 0,45
27. 7. Planung und Projektierung Sprachverständlichkeit: ● Anhang „F“ - Messung der Sprachverständlichkeit ● Anhang „G“ - Messverfahren zur Bestimmung des Sprachübertragungs-Index STI ● Hohe Sprachverständlichkeit im gesamten Wirkungsbereich gefordert – Werte sind messtechnisch nachzuweisen ● DIN EN 60268 Teil 16 (STIPA-Verfahren) ● CIS ≧ 0,7 STI ≧ 0,5 Al cons = 12 % bis max. 15 % RASTI ≧ 0,45 Welchen Einfluss haben Sie als Planer ? Wer ist verantwortlich ?
28. 7. Planung und Projektierung Sprachverständlichkeit: ● Sprachverständlichkeit ist abhängig von: - Halleigenschaften des Raumes , Raum- und Bauakustik - Richtwirkung der Lautsprecher - vom Abstand Lautsprecher – Hörer - von der Anzahl der Lautsprecher ● Stimmen die baulichen Voraussetzungen ? ● Gibt es Normen für die Bauakustik ? (z. B. DIN 18041, HOAI § 85 ff.) ● Raumakustische Planung, raumakustisches Gutachten leider viel zu selten !
29. 7. Planung und Projektierung Aufstellung der Zentrale: ● Räume nach DIN VDE 0800 Teil 1 trockene, bedingt zugängliche Betriebsstätten ● Zusammen mit oder separat von BMA (unterschiedlich in den Bundesländern) ● Aufstellungsort muss durch BMA überwacht werden ● Optische Anzeigen vorzugsweise neben der BMZ installieren, ebenso Bedienungseinrichtungen ● Akustische Anzeigen dürfen nicht durch Hintergrund- geräusche beeinträchtigt werden
30. 7. Planung und Projektierung Prioritätenfolge: 1. Live-Alarmdurchsage (Brandfalldurchsage) über Feuerwehrmikrofon (Brandfallmikrofon) 2 Gespeicherte Alarmdurchsage (Brandfalldurchsage) manuell ausgelöst (z. B. automatische Räumungsdurchsage) 3 Gespeicherte Alarmdurchsage (Brandfalldurchsage) automatisch ausgelöst (z. B. über BMZ) 4 Normalbetrieb (Beschallung zur Information oder Unterhaltung)
31. 7. Planung und Projektierung Elektrische Leitungen: ● Funktionserhalt min. 30 Minuten - Lautsprechersteigleitungen - Zuleitungen in Brandabschnitte - Durchführungen in andere Brandabschnitte - Zuleitungen zur Feuerwehr-Sprechstelle - Steuerleitungen von und zu BMZ (wenn nicht im gleichen Raum) ● Bauaufsichtliche Muster-Richtlinie: Brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR)
32. 7. Planung und Projektierung Elektrische Leitungen: ● 100 V-Lautsprecherleitungen DIN VDE 0800 symmetrisch, erdfrei ● Lautsprecherleitungen nach DIN VDE 0815 – Leitungs- durchmesser leistungsgerecht, aber min. 0,8 mm je Ader ● Ausreichenden Leitungsquerschnitt beachten, da max. 10 % Spannungsverlust zulässig! ● Überwachung: Erdschluss, Kurzschluss, Unterbrechung ● Mikrofonleitungen – auf Störfestigkeit achten
33. 7. Planung und Projektierung Dokumentation: Abschnitt 6.2 aus DIN 14675 ● Installationsplan ● Lautsprechergruppen und Verknüpfungen ● Liste der Anlagenteile ● Blockschaltbild ● Hinweis auf Anlagenbesonderheiten ● Prüfplan für wiederkehrende Prüfungen
34. 7. Planung und Projektierung Dokumentation: Abschnitt 6.2 aus DIN 14675 ● Installationsplan - Grenzen des Wirkungsbereiches - Lautsprecherstromkreise - Lautsprecher mit jeweils zugehöriger Bezeichnung - Alle Anlagenteile der Zentrale in geeigneter Darstellung - Verteiler mit Verbindungen aller Anlagenteile
35. 8. Installation Wenn ENS / SAA mit einem Notfallmeldesystem (BMA, GMA) kombiniert installiert wird, muss die Installation von ENS / SAA, soweit zutreffend, den Normen für Notfallmeldesysteme (DIN VDE 0833, DIN 14675) entsprechen ● Richtige Platzierung und Ausrichtung der Lautsprecher, d. h. möglichst gleichmäßige Abdeckung der zu beschallenden Flächen, d. h. Ausrichtung auf die Zuhörer ● Funktionserhalt bis zum betreffenden Brandabschnitt für Leitungsanlagen, die über mehr als einen Brandabschnitt gehen ● Ausführungsunterlagen und Abnahmeprüfung nach DIN VDE 0833 - 2
36. 9. Inbetriebsetzung Überprüfung: ● Vollständige und mängelfreie Montage aller Bestandteile, Kontrolle der Installation ● Inbetriebsetzung erfasst alle Bestandteile von ENS / SAA ● Messung der akustischen Parameter: Geräuschpegel, Schalldruckpegel, Sprachverständlichkeit ● Inbetriebsetzungsprotokoll - Stromaufnahme im Ruhezustand - Stromaufnahme bei Volllast - Anzahl der Lautsprecherstromkreise und deren Impedanz
37. 10.1. Abnahme ● Der Abnahme muss die mängelfreie Inbetriebsetzung vorausgehen ● Prüfung der Einhaltung des Planungsauftrages ● Prüfung der Einhaltung der technischen Funktionen ● Abnahmeprotokoll ● Dokumentation Die Abnahme ersetzt nicht die Prüfung durch Sachverständige !
38. 10.1. Abnahme ● Abnahmeprüfung gem. den PrüfVO (HausPrüfVO, TPrüfVO u. a.) der einzelnen Bundesländer (Landesrecht) Prüfbericht - Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen (ARGEBAU - Fassung Dez. 2001) Teil G Alarmierungsanlagen
39. 10.2. Betrieb ● ENS / SAA sind nach DIN VDE 0833 Teil 1 zu betreiben ● Freihalten der Lautsprecher – regelmäßige Prüfung jährliche Prüfung der Lautsprecher auf Funktion und Verzerrungen ! ● Betriebsbuch, in dem alle Einsätze von ENS / SAA festgehalten sind ● Ausnahmen von der Beschallung – regelmäßige Prüfung ● Abschaltung ENS / SAA – geeignete Ersatzmaßnahmen ● Dokumentation
40. 10.2. Betrieb Betriebsbedingungen: ● Alle Maßnahmen, die bei Brand, Katastrophe und Bedrohung, der Alarmierung dienen Dazu gehören (gesetzliche Schutzziele): Schutz von Menschenleben (Selbstrettung), Tiere Umweltschutz Nachbarschaftsschutz (Sachschutz ist kein gesetzliches Schutzziel !)
41. 10.3. Wartungsvertrag Elektroakustische Notfallwarnsysteme: ● Wartungsvertrag wird empfohlen Sprachalarmanlagen: ● Verpflichtung zur Instandhaltung ist – wie bei BMA – vorgeschrieben
42. 10.4. Instandhaltung ● ENS / SAA sind nach DIN VDE 0833 Teil 1 und Teil 2 durch eine Fachfirma instand zu halten ● Betriebsbuch (Einsätze von ENS / SAA, Prüfungen, Fehler) ● Benennung einer verantwortlichen und eingewiesenen Person ● Wiederkehrende Prüfungen nach DIN VDE 0833 Teile 1 + 2, PrüfVO der einzelnen Bundesländer (Landesrecht) - Beginn der Störungsbeseitigung innerhalb 24 Std. - Inspektionen mindestens viermal jährlich - Wartung mindestens einmal jährlich ● Dokumentation
43. 11. Produktanforderungen Normen EN 54-16 und EN 54-24: ● EN 54-16 Teil 16: Sprachalarmzentralen Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungs- merkmale für Sprachalarmzentralen ● EN 54-24 Teil 24: Lautsprecher Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungs- kriterien für Lautsprecher Typ A für den Innenbereich Typ B für den Außenbereich
44. 11. Produktanforderungen Normen EN 54-16: ● Systemüberwachung, d. h. alle Einbauten und Verbindungs- leitungen ● Meldung aller Störungen innerhalb 100 s ● Automatische Zustandsanzeige - Einsatzbereitschaft des gesamten Systems - Einsatzbereitschaft der Stromversorgung - jeder fehlerhafte Zustand - gewählte Lautsprecherbereiche und Betriebsart jedes Bereiches
46. 12. Zusammenfassung ● ENS / SAA versorgen Personen mit Informationen zur Situation und gezielten Anweisungen zur Sicherstellung der Selbstrettung ! ● SAA sind integraler Bestandteil des Brandschutzkonzeptes – automatische Detektion ⇒ automatische Sprach- alarmierung ● Die kommende Norm DIN VDE 0833-4 als nationale Anwendungsrichtlinie für Sprachalarmanlagen ist geeignet, die Systemnorm DIN VDE 0828 für elektroakustische Notfallwarnsysteme sinnvoll zu ergänzen