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KfW-Investitionszuschuss (455-E)
für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
und weitere Förderprogramme für Sicherheitstechnik*
Historie: Seit dem 01.04.2019 müssen die Arbeiten zum Einbuchschutz durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Materialkosten bei Eigenleistung werden
nicht mehr anerkannt. Die technischen Mindestanforderungen wurden geändert und erweitert (s. Seite 2) - z.B. Förderung bestimmter Smarthome-Anwendungen mit
Einbruchmeldefunktion. Baugebundene Assistenzsysteme werden nur noch im Produkt „Barrierereduzierung-Investitionszuschuss fehlt“ (neu: 455-B) gefördert.
Einbruchschutzmaßnahme über 455-E: Seit 19.11.2015 können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse für Maßnahmen zur Sicherung gegen Wohnungs-
und Hauseinbrüche inAnspruch nehmen.Ab 01.04.2016 werden Privatpersonen alternativ zum Zuschussprogramm (455) für zusätzliche Einzelmaßnahmen
zum Einbruchschutz zudem über eine erweiterte Kreditvariante des Programms „Altersgerecht Umbauen (159)“ gefördert. Seit 26.07.2016 kann über
das Programm „Energieeffizient Sanieren (430) ein Investitionszuschuss beantragt werden.
Alle Anträge und die Abrechnung werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Über das KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/
zuschussportal) müssen die Förderungen online beantragt werden (Legitimation per Postident-Verfahren oder Video-Chat erforderlich). Dort kann man
sofort die Zuschusshöhe erfahren. Ausführliche Informationen und aktuelle Hinweise erhalten Sie unter: www.kfw.de/einbruchschutz oder unter der
Telefonnummer: 0800 539 9002 (kostenfreie Servicenummer - Mo-Fr 8 - 18 Uhr).
Wer wird gefördert? Gefördert werden nachfolgende natürliche Personen:
•	 Nur in der Kreditvariante (159) werden Wohnungsgemeinschaften, Wohnungsunternehmen/-genossenschaften und Bauträger gefördert.
•	 Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten sowie von Eigen-
tumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
•	 Mieterinnen und Mieter. (Empfehlung: Vermieter und Mieter sollten eine Modernisierungsvereinbarung treffen)
Wie und in welchem Umfang wird gefördert? (Alle Angaben brutto inkl. Mehrwertsteuer, sofern der Antragssteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist)
•	 Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 20 % der ersten 1.000 Euro der Investitionssumme, danach gelten 10 %.
•	 Die Investitionssumme muss mindestens 500 Euro betragen (dies entspricht mindestens 100 Euro Förderung).
•	 Es werden Investitionskosten von maximal 15.000 Euro bezuschusst (dies entspricht maximal 1.600 Euro Förderung).
•	 Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.
•	 Bei Maßnahmen zur Barrierereduzierung (455-B) können bis zu 6.250 Euro Zuschuss beantragt werden. (siehe Seite 2)
Hinweis: Es werden keine bereits begonnenen oder schon abgeschlossene Vorhaben sowie keine Ferien- und Wochenendhäuser oder gewerb-
lich genutzte Flächen gefördert! Die Kombination einer Förderung aus dem Produkt 455 mit einer steuerlichen Förderung gemäß §35 a Absatz 3 EStG
(steuerermäßigte Handwerkerleistung) für in diesem Programm geförderter Maßnahmen ist nicht möglich. Es werden keine Neubauten gefördert. Einmal
geförderte Investoren können erneute Zuschussanträge für Baumaßnahmen am gleichen Gebäude erst 12 Monate nach der ersten Förderzusage stellen.
Welche Unternehmen dürfen beauftragt werden?
Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen. Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht anerkannt.
Wie erfolgt der Antrag?
•	 Der Antrag muss online über das KfW-Zuschuss-Portal beantragt werden, wo man sofort die Zuschusshöhe erfahren kann (Legitimation per Post-
ident-Verfahren oder Video-Chat erforderlich). Der Online-Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten (z.B. das Fachunternehmen) erfolgen.
•	 Die Zusschussbestätigung erfolgt ebenfalls online.
•	 Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW gestellt werden.
•	 Angebote werden nicht beigefügt.
Wie genau müssen die Kostenschätzungen sein?
•	 Es wird empfohlen, die geplanten förderfähigen Maßnahmen inklusive der Materialkosten auf Basis eines eingeholten Angebots zu beantragen.
•	 Das Angebot sollte unter Berücksichtigung eventueller Kostensteigerungen erstellt werden.
•	 Mögliche Kosten für die Erstellung eines Angebots können nicht übernommen werden.
•	 Gefördert werden aber die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Barriere-
reduzierung oder zum Einbruchschutz stehen.
•	 In Anspruch genommene Rabatte einschließlich Skonto und Abzüge, Nachlässe oder Minderungen des Rechnungsbetrages reduzieren im vollen Umfang die
förderfähigen Investitionskosten.
•	 Es können weitere (Neben-) Kosten berücksichtigt werden, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit dem Einbruchschutz stehen (zum Beispiel Wie-
derherstellung durch Maler- und Fliesenarbeiten)
Wie erfolgt die Abrechnung?
•	 Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens 9 Monate nach der Zusage muss die Durchführung über Rechnungsnachweis belegt werden.
•	 Dieses Verfahren erfolgt ebenfalls online durch den Antragssteller.
•	 Alle relevanten Unterlagen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
•	 Die Auszahlung des Zusschusses erfolgt auf das Konto des Antragsstellers.
•	 Der Zuschussempfänger kann sich zur eigenen Dokumentation eine Fachunternehmerbescheinigung ausstellen lassen.
Seite 1/2
* Stand: 01.06.2020 • Alle Angaben ohne Gewähr!
interkey • Auf der Borg 2 b • 59494 Soest • Tel. 02921 - 700 36 60 • Fax: 02921 - 700 36 61 • E-Mail: info@interkey.de • www.interkey.de
* Stand: 01.06.2020 • Alle Angaben ohne Gewähr!
Ausführliche Informationen unter: www.kfw.de/einbruchschutz
oder unter Tel. 0800 539 9002 (kostenfrei: Mo-Fr 8-18 Uhr)
Seite 2/2
Tipp: Für eine reibungslose Prüfung der „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW wird empfohlen, die Rechnungen so zu gestalten, dass aus den
Rechnungspositionen die Kosten der förderfähigen Maßnahmen eindeutig gemäß der nachfolgend aufgeführten Rubriken hervorgehen.
Was wird gefördert und welche technischen Mindestanforderungen gelten?
Einbau einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren. Diese müssen
•	 die Widerstandsklasse RC2 oder besser nach DIN EN 1627 oder besser (auch ohne Einhaltung der
sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile) aufweisen.
•	 einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m2·K) aufweisen, sofern es sich um Außentüren als Teil der thermischen Hülle des Gebäudes handelt.
Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge bei einer direkten Verbindung zum Wohnhaus. Diese müssen
•	 der Widerstandsklasse WK2 oder besser nach DIN V ENV 1627 entsprechen.
Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren. Diese müssen
•	 für aufschraubbare Schlösser (z.B. Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Türzusatzschlösser, Kastenriegelschlösser) / Bandseitensicherungen
der DIN 18104 Teil 1 oder 2 zum Einbruchschutz entsprechen.
•	 Schutzbeschläge nach DIN 18257 ab Klasse ES 1 mit Zylinderabdeckung zum Einbruchschutz aufweisen oder
•	 bei Mehrfachverriegelungssystemen z.B. mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 3 oder besser sowie
•	 bei Einsteckschlössern nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 4 oder besser in Kombination
•	 für Profilzylinder nach DIN 18252 der Angriffwiderstandsklasse 1 oder besser mit zusätzlichem Ziehschutz (falls Schutzbeschläge ohne Zylinder-
abdeckung eingebaut werden) oder
•	 bei Neuverglasung einbruchhemmendes Glas entsprechend DIN EN 356, P4 oder besser mit gesicherter Glasanbindung aufweisen.
Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster- und Fenstertüren
•	 (z.B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen, drehgehemmter Fenstergriff, Pilzkopfverriegelungen). Diese müssen der
DIN 18104, Teil 1 oder 2 entsprechen oder
•	 bei Neuverglasung einbruchhemmendes Glas entsprechend DIN EN 356, P4 oder besser mit gesicherter Glasanbindung aufweisen.
Einbau einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen.
•	 Diese müssen nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC 2 oder besser eingebaut werden.
Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Diese müssen
•	 die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 50 131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 oder besser erfüllen.
•	 und ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x mindestens Grad 2 aufweisen.
•	 Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig.
Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Diese müssen
•	 die Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 erfüllen und die Einbruchmeldefunktion ohne Abweichung von der vorgenannten Norm aufweisen
•	 Bei der Scharf- und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit nach DIN VDE V 0826-1 eingehalten werden.
Baugebundene Assistenzsysteme werden nur noch im Produkt Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) und Altersgerecht umbauen
(159) gefördert. Auszug für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung** Bereich Sicherheit, Orientierung, Kommunikation:
•	 Bild-(Gegensprechanalagen) - z.B. mittels Videotechnik, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder, Anwesenheits- und erweiterte
Präsenzmelder, Türkommunikation, Beleuchtung.
•	 Altersgerechte Assistenzsysteme (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung)
•	 Modernisierung von Bedienelementen
•	 Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
•	 Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen
•	 Förderungen zur Barrierereduzierung müssen in einem separatem Antrag beantragt werden.
** Zuschuss für 10 % der förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit. Beim Standard „Altersgerechtes Haus“ werden 12,5 % der förderfä-
higen Kosten, bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Weitere förderfähige Maßnahmen zu Barrierereduzierung siehe www.kfw.de.
Der Einbau neuer Fenster und Fenstertüren wird ausschließlich in den Produkten Energieeffizient Sanieren - Kredit (Nr. 151/152) oder Ener-
gieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (Nr. 430) gefördert.
Nicht gefördert werden digitale Geräte der Unterhaltungselektronik z.B. Smartphone oder Tablet, Tresore und Wertbehältnisse.
Tipps: Weitere Förderprogramme der Länder siehe www.k-einbruch.de/foerderung/ • Fragen Sie auch Ihre Versicherung nach Nachlässen. •
Lassen Sie sich von einer Kripo-Beratungsstelle und einem interkey Sicherheitsfachgeschäft beraten.
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Infoblatt KfW Förderung zum Einbruchschutz

  • 1. interkey • Auf der Borg 2 b • 59494 Soest • Tel. 02921 - 700 36 60 • Fax: 02921 - 700 36 61 • E-Mail: info@interkey.de • www.interkey.de KfW-Investitionszuschuss (455-E) für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz und weitere Förderprogramme für Sicherheitstechnik* Historie: Seit dem 01.04.2019 müssen die Arbeiten zum Einbuchschutz durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt. Die technischen Mindestanforderungen wurden geändert und erweitert (s. Seite 2) - z.B. Förderung bestimmter Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Baugebundene Assistenzsysteme werden nur noch im Produkt „Barrierereduzierung-Investitionszuschuss fehlt“ (neu: 455-B) gefördert. Einbruchschutzmaßnahme über 455-E: Seit 19.11.2015 können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse für Maßnahmen zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche inAnspruch nehmen.Ab 01.04.2016 werden Privatpersonen alternativ zum Zuschussprogramm (455) für zusätzliche Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz zudem über eine erweiterte Kreditvariante des Programms „Altersgerecht Umbauen (159)“ gefördert. Seit 26.07.2016 kann über das Programm „Energieeffizient Sanieren (430) ein Investitionszuschuss beantragt werden. Alle Anträge und die Abrechnung werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Über das KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/ zuschussportal) müssen die Förderungen online beantragt werden (Legitimation per Postident-Verfahren oder Video-Chat erforderlich). Dort kann man sofort die Zuschusshöhe erfahren. Ausführliche Informationen und aktuelle Hinweise erhalten Sie unter: www.kfw.de/einbruchschutz oder unter der Telefonnummer: 0800 539 9002 (kostenfreie Servicenummer - Mo-Fr 8 - 18 Uhr). Wer wird gefördert? Gefördert werden nachfolgende natürliche Personen: • Nur in der Kreditvariante (159) werden Wohnungsgemeinschaften, Wohnungsunternehmen/-genossenschaften und Bauträger gefördert. • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten sowie von Eigen- tumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. • Mieterinnen und Mieter. (Empfehlung: Vermieter und Mieter sollten eine Modernisierungsvereinbarung treffen) Wie und in welchem Umfang wird gefördert? (Alle Angaben brutto inkl. Mehrwertsteuer, sofern der Antragssteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) • Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 20 % der ersten 1.000 Euro der Investitionssumme, danach gelten 10 %. • Die Investitionssumme muss mindestens 500 Euro betragen (dies entspricht mindestens 100 Euro Förderung). • Es werden Investitionskosten von maximal 15.000 Euro bezuschusst (dies entspricht maximal 1.600 Euro Förderung). • Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. • Bei Maßnahmen zur Barrierereduzierung (455-B) können bis zu 6.250 Euro Zuschuss beantragt werden. (siehe Seite 2) Hinweis: Es werden keine bereits begonnenen oder schon abgeschlossene Vorhaben sowie keine Ferien- und Wochenendhäuser oder gewerb- lich genutzte Flächen gefördert! Die Kombination einer Förderung aus dem Produkt 455 mit einer steuerlichen Förderung gemäß §35 a Absatz 3 EStG (steuerermäßigte Handwerkerleistung) für in diesem Programm geförderter Maßnahmen ist nicht möglich. Es werden keine Neubauten gefördert. Einmal geförderte Investoren können erneute Zuschussanträge für Baumaßnahmen am gleichen Gebäude erst 12 Monate nach der ersten Förderzusage stellen. Welche Unternehmen dürfen beauftragt werden? Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen. Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht anerkannt. Wie erfolgt der Antrag? • Der Antrag muss online über das KfW-Zuschuss-Portal beantragt werden, wo man sofort die Zuschusshöhe erfahren kann (Legitimation per Post- ident-Verfahren oder Video-Chat erforderlich). Der Online-Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten (z.B. das Fachunternehmen) erfolgen. • Die Zusschussbestätigung erfolgt ebenfalls online. • Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW gestellt werden. • Angebote werden nicht beigefügt. Wie genau müssen die Kostenschätzungen sein? • Es wird empfohlen, die geplanten förderfähigen Maßnahmen inklusive der Materialkosten auf Basis eines eingeholten Angebots zu beantragen. • Das Angebot sollte unter Berücksichtigung eventueller Kostensteigerungen erstellt werden. • Mögliche Kosten für die Erstellung eines Angebots können nicht übernommen werden. • Gefördert werden aber die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Barriere- reduzierung oder zum Einbruchschutz stehen. • In Anspruch genommene Rabatte einschließlich Skonto und Abzüge, Nachlässe oder Minderungen des Rechnungsbetrages reduzieren im vollen Umfang die förderfähigen Investitionskosten. • Es können weitere (Neben-) Kosten berücksichtigt werden, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit dem Einbruchschutz stehen (zum Beispiel Wie- derherstellung durch Maler- und Fliesenarbeiten) Wie erfolgt die Abrechnung? • Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens 9 Monate nach der Zusage muss die Durchführung über Rechnungsnachweis belegt werden. • Dieses Verfahren erfolgt ebenfalls online durch den Antragssteller. • Alle relevanten Unterlagen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. • Die Auszahlung des Zusschusses erfolgt auf das Konto des Antragsstellers. • Der Zuschussempfänger kann sich zur eigenen Dokumentation eine Fachunternehmerbescheinigung ausstellen lassen. Seite 1/2 * Stand: 01.06.2020 • Alle Angaben ohne Gewähr!
  • 2. interkey • Auf der Borg 2 b • 59494 Soest • Tel. 02921 - 700 36 60 • Fax: 02921 - 700 36 61 • E-Mail: info@interkey.de • www.interkey.de * Stand: 01.06.2020 • Alle Angaben ohne Gewähr! Ausführliche Informationen unter: www.kfw.de/einbruchschutz oder unter Tel. 0800 539 9002 (kostenfrei: Mo-Fr 8-18 Uhr) Seite 2/2 Tipp: Für eine reibungslose Prüfung der „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW wird empfohlen, die Rechnungen so zu gestalten, dass aus den Rechnungspositionen die Kosten der förderfähigen Maßnahmen eindeutig gemäß der nachfolgend aufgeführten Rubriken hervorgehen. Was wird gefördert und welche technischen Mindestanforderungen gelten? Einbau einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren. Diese müssen • die Widerstandsklasse RC2 oder besser nach DIN EN 1627 oder besser (auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile) aufweisen. • einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m2·K) aufweisen, sofern es sich um Außentüren als Teil der thermischen Hülle des Gebäudes handelt. Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge bei einer direkten Verbindung zum Wohnhaus. Diese müssen • der Widerstandsklasse WK2 oder besser nach DIN V ENV 1627 entsprechen. Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren. Diese müssen • für aufschraubbare Schlösser (z.B. Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Türzusatzschlösser, Kastenriegelschlösser) / Bandseitensicherungen der DIN 18104 Teil 1 oder 2 zum Einbruchschutz entsprechen. • Schutzbeschläge nach DIN 18257 ab Klasse ES 1 mit Zylinderabdeckung zum Einbruchschutz aufweisen oder • bei Mehrfachverriegelungssystemen z.B. mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 3 oder besser sowie • bei Einsteckschlössern nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 4 oder besser in Kombination • für Profilzylinder nach DIN 18252 der Angriffwiderstandsklasse 1 oder besser mit zusätzlichem Ziehschutz (falls Schutzbeschläge ohne Zylinder- abdeckung eingebaut werden) oder • bei Neuverglasung einbruchhemmendes Glas entsprechend DIN EN 356, P4 oder besser mit gesicherter Glasanbindung aufweisen. Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster- und Fenstertüren • (z.B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen, drehgehemmter Fenstergriff, Pilzkopfverriegelungen). Diese müssen der DIN 18104, Teil 1 oder 2 entsprechen oder • bei Neuverglasung einbruchhemmendes Glas entsprechend DIN EN 356, P4 oder besser mit gesicherter Glasanbindung aufweisen. Einbau einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen. • Diese müssen nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC 2 oder besser eingebaut werden. Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Diese müssen • die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 50 131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 oder besser erfüllen. • und ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x mindestens Grad 2 aufweisen. • Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig. Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Diese müssen • die Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 erfüllen und die Einbruchmeldefunktion ohne Abweichung von der vorgenannten Norm aufweisen • Bei der Scharf- und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit nach DIN VDE V 0826-1 eingehalten werden. Baugebundene Assistenzsysteme werden nur noch im Produkt Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) und Altersgerecht umbauen (159) gefördert. Auszug für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung** Bereich Sicherheit, Orientierung, Kommunikation: • Bild-(Gegensprechanalagen) - z.B. mittels Videotechnik, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder, Anwesenheits- und erweiterte Präsenzmelder, Türkommunikation, Beleuchtung. • Altersgerechte Assistenzsysteme (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung) • Modernisierung von Bedienelementen • Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen • Förderungen zur Barrierereduzierung müssen in einem separatem Antrag beantragt werden. ** Zuschuss für 10 % der förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit. Beim Standard „Altersgerechtes Haus“ werden 12,5 % der förderfä- higen Kosten, bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Weitere förderfähige Maßnahmen zu Barrierereduzierung siehe www.kfw.de. Der Einbau neuer Fenster und Fenstertüren wird ausschließlich in den Produkten Energieeffizient Sanieren - Kredit (Nr. 151/152) oder Ener- gieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (Nr. 430) gefördert. Nicht gefördert werden digitale Geräte der Unterhaltungselektronik z.B. Smartphone oder Tablet, Tresore und Wertbehältnisse. Tipps: Weitere Förderprogramme der Länder siehe www.k-einbruch.de/foerderung/ • Fragen Sie auch Ihre Versicherung nach Nachlässen. • Lassen Sie sich von einer Kripo-Beratungsstelle und einem interkey Sicherheitsfachgeschäft beraten. Überreicht durch: