Das Dokument behandelt das recht auf das eigene Bild und den Schutz der Privatsphäre gemäß § 78 des Urheberrechtsgesetzes sowie relevanten Artikeln der EMRK. Es wird erläutert, dass Bildnisse von Personen ohne deren Zustimmung nicht veröffentlicht werden dürfen, es sei denn, es bestehen berechtigte Interessen, und es werden Beispiele für zulässige und unzulässige Bildveröffentlichungen angeführt. Zudem werden die Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit sowie der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs thematisiert.