F Gewerblicher Rechtsschutz


F3 Kennzeichnungsrecht




Durchsetzung von Kennzeichenrechten
Was ist zu tun, wenn jemand Ihre Marke, Ihren Buchtitel oder andere
für Sie geschützte Kennzeichen benutzt?


Georges Brox
Rechtsanwalt in der überörtlichen Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Hamburg,
berät auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere Marken–
und Wettbewerbsrecht – näheres unter www.fps-law.de

Inhalt                                                                     Seite


1.    Einleitung                                                               2
2.    Erste Maßnahmen                                                          2
2.1   Schnell handeln                                                          3
2.2   Beweise sichern                                                          3
3.    Sonderfall Domainstreitigkeit – DISPUTE-Eintrag                          4
4.    Welche Ansprüche wollen Sie durchsetzen                                  5
4.1   Unterlassungsanspruch                                                    5
4.2   Schadensersatz                                                           6    F
4.3   Auskunft                                                                 6    3.2
4.4   Vernichtung                                                              7
5.    Durchsetzung der Ansprüche                                               7    S. 1
5.1   Abmahnung                                                                7
5.2   Einstweilige Verfügung                                                  11
5.3   Klage                                                                   13
6.    Checkliste bei Verletzung von Kennzeichenrechten                        14




      Muster für Eidesstattliche Versicherung                                  4

      Muster für Abmahnung                                                     9

      Muster für Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung                   10

      Muster für Abschlusserklärung                                           13

      Checkliste bei Verletzungen von Kennzeichenrechten                      14

Der vorliegende Beitrag schildert praxisnah und konkret, was zu tun ist, wenn ein
Dritter ohne Ihre Zustimmung Ihre Marke verwendet. Lesen Sie, wie Sie Beweise
sichern und welchen rechtliche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.




                                               35 Kultur & Recht November 2006
F Gewerblicher Rechtsschutz


       F3 Kennzeichnungsrecht




       1.     Einleitung
       Sich einen guten Namen zu machen, erfordert große persönliche Anstrengungen.
       Bis eine Marke für ein Produkt oder eine Dienstleistung einem größeren Publi-
       kum bekannt ist, muss viel Energie investiert werden. Oft stehen Jahrzehnte
       harter Arbeit hinter einer bekannten Kennzeichnung.

       Umso ärgerlicher ist es dann für Sie, wenn andere versuchen, sich mit Ihren Fe-
       dern zu schmücken und beispielsweise Ihre Marke oder ein damit verwechselbar
       ähnliches Kennzeichen benutzen. Häufig ist es in der Praxis auch so, dass jemand
       Ihren Namen oder Ihre Marke verwendet, ohne zu wissen, dass das betreffende
       Kennzeichen nicht mehr frei ist. Auch in diesem Fall können Sie die Rechtsver-
       letzung in vielen Fällen nicht hinnehmen. Denn das Kennzeichen, das nicht ver-
       teidigt wird, droht zu verwässern.

       Dieser Beitrag soll Ihnen einen ersten Überblick über die Möglichkeiten zur
       Verteidigung Ihrer Namens-, Kennzeichen-, und Titelrechte geben. Selbstver-
       ständlich gelten die folgenden Überlegungen aber auch bei Verletzungen anderer
       immaterieller Rechte, wie z. B. Urheberrechte.


F      2.     Erste Maßnahmen
3.2
S. 2           Beispiel: A, B und C haben in den achtziger Jahren in einem Hinterhof im
               damaligen Kreuzberg 36 eine kleine Konzertagentur mit dem Namen
       „XYZ-Konzertagentur“ gegründet. Dann kam die Wende. A und B sahen neue
       Möglichkeiten, überredeten den C, die kleine GbR in eine GmbH umzuwandeln
       und im großen Stil die junge Clubszene im Osten aufzumischen. Aus Detroit,
       London und Paris wurden DJ’s eingeflogen. Die GmbH boomte, das Unterneh-
       menskennzeichen wurde nun auch als Marke eingetragen. Viele T-Shirts mit dem
       Agenturschriftzug wurden verkauft. A und B waren jetzt stolze Manager. Nur C
       konnte sich mit dem „ganzen Kommerz“ nach ein paar Jahren nicht mehr identi-
       fizieren. Er verkaufte seinen Anteil an der GmbH und stieg aus. Allerdings muss-
       te auch er leben. Also ging er wieder in einen Hinterhof – diesmal in Friedrichs-
       hain - und eröffnete erneut eine kleine Konzertagentur. Der Name „XYZ, so
       dachte er, war doch „irgendwie auch sein Baby“. Also benutzte er ihn, und zwar
       nicht nur als Firma, sondern auch als Domainnamen für seinen Internetauftritt.
       Schließlich bedruckte er sogar T-Shirts damit.

       A und B waren wenig erfreut über das Verhalten des C. Was müssen sie beachten,
       wenn sie ihre Rechte verteidigen wollen?




       35 Kultur & Recht November 2006
F Gewerblicher Rechtsschutz


F3 Kennzeichnungsrecht




2.1    Schnell handeln

Wenn Sie eine Verletzung Ihrer Kennzeichenrechte feststellen, müssen die erfor-
derlichen Schritte möglichst schnell eingeleitet werden. Warten Sie zu lange,
riskieren Sie, Ihre Unterlassungsansprüche nicht mehr im Wege einer einstweili-
gen Verfügung durchsetzen zu können.

Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nämlich unter
anderem, dass die Angelegenheit noch dringlich ist. Wann das der Fall ist, wird
von den zuständigen Landgerichten unterschiedlich beurteilt. Sehr streng ist z. B.
das Landgericht München, das einen Fall schon dann nicht mehr als dringlich
ansieht, wenn der Verletzte - nachdem er von der Rechtsverletzung Kenntnis
erlangt hat - mehr als vier Wochen mit der Antragstellung wartet. Großzügiger ist
das Landgericht Hamburg, das eine Angelegenheit noch nach sechs Wochen und
in bestimmten Fällen sogar noch nach 3 Monaten für dringlich befindet.


2.2    Beweise sichern

Der erste Schritt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist die Sicherung von Bewei-
sen.

In der Praxis wird dieser Aspekt häufig unterschätzt. Bei der Vorbereitung ge-         F
richtlicher Schritte kann dann großer Zeitdruck entstehen. In welcher Form die         3.2
Beweissicherung erfolgt, hängt naturgemäß von der Art der festgestellten Rechts-       S. 3
verletzung ab. In unserem Eingangs geschilderten Beispiel sollten die Gesell-
schafter A und B

-   Testkäufe tätigen,
-   Fotos davon anfertigen und
-   die Quittungen sorgfältig aufbewahren.
-   Von den gerügten Internetseiten des C müssen Ausdrucke und / oder Screens-
    hots gemacht werden.


Tipp: Sollte Letzteres daran scheitern, dass der Internetauftritt - z. B. nach einer
Warnung - geändert wurde, kann versucht werden, den strittigen Inhalt mit dem
Internetarchiv www.archive.org wieder hervorzuholen. Manchmal findet sich die
gesuchte Stelle auch noch im Cache anderer Suchmaschinen.


Schließlich sollten zur Vorbereitung eines eventuellen Antrags auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung eidesstattliche Versicherungen eingeholt werden, mit
denen entscheidende Sachverhalte glaubhaft gemacht werden können.




                                                 35 Kultur & Recht November 2006
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            Muster für Eidesstattliche Versicherung


                         EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG

       In Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung versi-
       chere ich, Antoine Mustermann, hiermit an Eides statt:

       Ich habe am __________________ im Auftrage der XYZ-Konzertagentur
       GmbH in der Maria-Callas-Straße Nr. 500 den dritten Hinterhof aufgesucht und
       dort über dem Eingang des Ladenslokals des Herrn C ein Leuchtschild mit dem
       Schriftzug „XYZ-Konzertagentur GbR“ gesehen. Ein Foto des Leuchtschildes
       füge ich dieser Erklärung als Anlage 1 bei.

       Außerdem habe ich im Ladenlokal der „XYZ-Konzertagentur GbR“ ein
       T-Shirt mit der Aufschrift „XYZ-Konzertagentur GbR“ gekauft. Eine Kopie des
       Kassenbons füge ich dieser Erklärung zusammen mit einem Foto des
       T-Shirts als Anlage 2 bei.

       Berlin, ________________                                _________________

F
3.2
S. 4   3.     Sonderfall Domainstreitigkeit – DISPUTE-
              Eintrag
       Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Benutzung eines Domainna-
       mens Ihre Marken-, Titel- oder Unternehmenskennzeichenrechte verletzen. Dass
       ist beispielsweise der Fall, wenn jemand Ihre Marke als Domain für einen Inter-
       netauftritt benutzt und dort Waren und Dienstleistungen angeboten werden, für
       die auch Ihre Marke Schutz genießt.

       Tipp: Wenn Sie von einer solchen Verletzung Kenntnis erlangen, prüfen Sie
       zunächst mittels einer Domainabfrage (so genannte „WHOIS-Auskunft“) auf der
       Eingangseite der Denic e. G. - www.denic.de - , wer Inhaber der Domain (Ihr
       Gegner) ist. Bevor Sie den Inhaber der Domain auffordern, diese nicht mehr zu
       benutzen und / oder auf Sie zu übertragen, z .B. in einer Abmahnung, ist es sehr
       wichtig, dass Sie bei der Denic e. G. einen so genannten DISPUTE-Eintrag er-
       richten.

       Der DISPUTE-Eintrag, der für ein Jahr gilt, bewirkt, dass der Domaininhaber
       nicht über die Domain verfügen kann. So wird ausgeschlossen, dass der Inhaber
       die Domain auf eine Dritte Person überträgt, nachdem Sie ihn abgemahnt haben
       oder eine einstweilige Verfügung gegen ihn erlassen wurde.



       35 Kultur & Recht November 2006

Brox: Durchsetzung von Kennzeichenrechten

  • 1.
    F Gewerblicher Rechtsschutz F3Kennzeichnungsrecht Durchsetzung von Kennzeichenrechten Was ist zu tun, wenn jemand Ihre Marke, Ihren Buchtitel oder andere für Sie geschützte Kennzeichen benutzt? Georges Brox Rechtsanwalt in der überörtlichen Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Hamburg, berät auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere Marken– und Wettbewerbsrecht – näheres unter www.fps-law.de Inhalt Seite 1. Einleitung 2 2. Erste Maßnahmen 2 2.1 Schnell handeln 3 2.2 Beweise sichern 3 3. Sonderfall Domainstreitigkeit – DISPUTE-Eintrag 4 4. Welche Ansprüche wollen Sie durchsetzen 5 4.1 Unterlassungsanspruch 5 4.2 Schadensersatz 6 F 4.3 Auskunft 6 3.2 4.4 Vernichtung 7 5. Durchsetzung der Ansprüche 7 S. 1 5.1 Abmahnung 7 5.2 Einstweilige Verfügung 11 5.3 Klage 13 6. Checkliste bei Verletzung von Kennzeichenrechten 14 Muster für Eidesstattliche Versicherung 4 Muster für Abmahnung 9 Muster für Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung 10 Muster für Abschlusserklärung 13 Checkliste bei Verletzungen von Kennzeichenrechten 14 Der vorliegende Beitrag schildert praxisnah und konkret, was zu tun ist, wenn ein Dritter ohne Ihre Zustimmung Ihre Marke verwendet. Lesen Sie, wie Sie Beweise sichern und welchen rechtliche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. 35 Kultur & Recht November 2006
  • 2.
    F Gewerblicher Rechtsschutz F3 Kennzeichnungsrecht 1. Einleitung Sich einen guten Namen zu machen, erfordert große persönliche Anstrengungen. Bis eine Marke für ein Produkt oder eine Dienstleistung einem größeren Publi- kum bekannt ist, muss viel Energie investiert werden. Oft stehen Jahrzehnte harter Arbeit hinter einer bekannten Kennzeichnung. Umso ärgerlicher ist es dann für Sie, wenn andere versuchen, sich mit Ihren Fe- dern zu schmücken und beispielsweise Ihre Marke oder ein damit verwechselbar ähnliches Kennzeichen benutzen. Häufig ist es in der Praxis auch so, dass jemand Ihren Namen oder Ihre Marke verwendet, ohne zu wissen, dass das betreffende Kennzeichen nicht mehr frei ist. Auch in diesem Fall können Sie die Rechtsver- letzung in vielen Fällen nicht hinnehmen. Denn das Kennzeichen, das nicht ver- teidigt wird, droht zu verwässern. Dieser Beitrag soll Ihnen einen ersten Überblick über die Möglichkeiten zur Verteidigung Ihrer Namens-, Kennzeichen-, und Titelrechte geben. Selbstver- ständlich gelten die folgenden Überlegungen aber auch bei Verletzungen anderer immaterieller Rechte, wie z. B. Urheberrechte. F 2. Erste Maßnahmen 3.2 S. 2 Beispiel: A, B und C haben in den achtziger Jahren in einem Hinterhof im damaligen Kreuzberg 36 eine kleine Konzertagentur mit dem Namen „XYZ-Konzertagentur“ gegründet. Dann kam die Wende. A und B sahen neue Möglichkeiten, überredeten den C, die kleine GbR in eine GmbH umzuwandeln und im großen Stil die junge Clubszene im Osten aufzumischen. Aus Detroit, London und Paris wurden DJ’s eingeflogen. Die GmbH boomte, das Unterneh- menskennzeichen wurde nun auch als Marke eingetragen. Viele T-Shirts mit dem Agenturschriftzug wurden verkauft. A und B waren jetzt stolze Manager. Nur C konnte sich mit dem „ganzen Kommerz“ nach ein paar Jahren nicht mehr identi- fizieren. Er verkaufte seinen Anteil an der GmbH und stieg aus. Allerdings muss- te auch er leben. Also ging er wieder in einen Hinterhof – diesmal in Friedrichs- hain - und eröffnete erneut eine kleine Konzertagentur. Der Name „XYZ, so dachte er, war doch „irgendwie auch sein Baby“. Also benutzte er ihn, und zwar nicht nur als Firma, sondern auch als Domainnamen für seinen Internetauftritt. Schließlich bedruckte er sogar T-Shirts damit. A und B waren wenig erfreut über das Verhalten des C. Was müssen sie beachten, wenn sie ihre Rechte verteidigen wollen? 35 Kultur & Recht November 2006
  • 3.
    F Gewerblicher Rechtsschutz F3Kennzeichnungsrecht 2.1 Schnell handeln Wenn Sie eine Verletzung Ihrer Kennzeichenrechte feststellen, müssen die erfor- derlichen Schritte möglichst schnell eingeleitet werden. Warten Sie zu lange, riskieren Sie, Ihre Unterlassungsansprüche nicht mehr im Wege einer einstweili- gen Verfügung durchsetzen zu können. Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nämlich unter anderem, dass die Angelegenheit noch dringlich ist. Wann das der Fall ist, wird von den zuständigen Landgerichten unterschiedlich beurteilt. Sehr streng ist z. B. das Landgericht München, das einen Fall schon dann nicht mehr als dringlich ansieht, wenn der Verletzte - nachdem er von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat - mehr als vier Wochen mit der Antragstellung wartet. Großzügiger ist das Landgericht Hamburg, das eine Angelegenheit noch nach sechs Wochen und in bestimmten Fällen sogar noch nach 3 Monaten für dringlich befindet. 2.2 Beweise sichern Der erste Schritt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist die Sicherung von Bewei- sen. In der Praxis wird dieser Aspekt häufig unterschätzt. Bei der Vorbereitung ge- F richtlicher Schritte kann dann großer Zeitdruck entstehen. In welcher Form die 3.2 Beweissicherung erfolgt, hängt naturgemäß von der Art der festgestellten Rechts- S. 3 verletzung ab. In unserem Eingangs geschilderten Beispiel sollten die Gesell- schafter A und B - Testkäufe tätigen, - Fotos davon anfertigen und - die Quittungen sorgfältig aufbewahren. - Von den gerügten Internetseiten des C müssen Ausdrucke und / oder Screens- hots gemacht werden. Tipp: Sollte Letzteres daran scheitern, dass der Internetauftritt - z. B. nach einer Warnung - geändert wurde, kann versucht werden, den strittigen Inhalt mit dem Internetarchiv www.archive.org wieder hervorzuholen. Manchmal findet sich die gesuchte Stelle auch noch im Cache anderer Suchmaschinen. Schließlich sollten zur Vorbereitung eines eventuellen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eidesstattliche Versicherungen eingeholt werden, mit denen entscheidende Sachverhalte glaubhaft gemacht werden können. 35 Kultur & Recht November 2006
  • 4.
    F Gewerblicher Rechtsschutz F3 Kennzeichnungsrecht Muster für Eidesstattliche Versicherung EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG In Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung versi- chere ich, Antoine Mustermann, hiermit an Eides statt: Ich habe am __________________ im Auftrage der XYZ-Konzertagentur GmbH in der Maria-Callas-Straße Nr. 500 den dritten Hinterhof aufgesucht und dort über dem Eingang des Ladenslokals des Herrn C ein Leuchtschild mit dem Schriftzug „XYZ-Konzertagentur GbR“ gesehen. Ein Foto des Leuchtschildes füge ich dieser Erklärung als Anlage 1 bei. Außerdem habe ich im Ladenlokal der „XYZ-Konzertagentur GbR“ ein T-Shirt mit der Aufschrift „XYZ-Konzertagentur GbR“ gekauft. Eine Kopie des Kassenbons füge ich dieser Erklärung zusammen mit einem Foto des T-Shirts als Anlage 2 bei. Berlin, ________________ _________________ F 3.2 S. 4 3. Sonderfall Domainstreitigkeit – DISPUTE- Eintrag Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Benutzung eines Domainna- mens Ihre Marken-, Titel- oder Unternehmenskennzeichenrechte verletzen. Dass ist beispielsweise der Fall, wenn jemand Ihre Marke als Domain für einen Inter- netauftritt benutzt und dort Waren und Dienstleistungen angeboten werden, für die auch Ihre Marke Schutz genießt. Tipp: Wenn Sie von einer solchen Verletzung Kenntnis erlangen, prüfen Sie zunächst mittels einer Domainabfrage (so genannte „WHOIS-Auskunft“) auf der Eingangseite der Denic e. G. - www.denic.de - , wer Inhaber der Domain (Ihr Gegner) ist. Bevor Sie den Inhaber der Domain auffordern, diese nicht mehr zu benutzen und / oder auf Sie zu übertragen, z .B. in einer Abmahnung, ist es sehr wichtig, dass Sie bei der Denic e. G. einen so genannten DISPUTE-Eintrag er- richten. Der DISPUTE-Eintrag, der für ein Jahr gilt, bewirkt, dass der Domaininhaber nicht über die Domain verfügen kann. So wird ausgeschlossen, dass der Inhaber die Domain auf eine Dritte Person überträgt, nachdem Sie ihn abgemahnt haben oder eine einstweilige Verfügung gegen ihn erlassen wurde. 35 Kultur & Recht November 2006