Nestler, Anke / Schaflitzl, Andreas: Aktuelle Entwicklungen im Bereich internationaler Verrechnungspreise, erschienen in: Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung, Juli 2003
Praktische Anwendungsfragen für die Bewertung bei Funktionsverlagerungen nach dem neuen BMF-Schreiben, erschienen in: Betriebs-Berater, Januar 2011 (Dr. Anke Nestler, Andreas Schaflitzl)
BDU Grundsätze ordnungsgemäßer Markenbewertung Nestler 2016Dr. Anke Nestler
Der Bundesverband der Unternehmensberater hat Ende 2015 Grundsätze ordnungsgemäßer Markenbewertung (GoM) veröffentlicht. Im Ergebnis stelle ich fest, dass die GoM den Anspruch von „allgemein akzeptierten Grundsätzen“ nach meiner Einschätzung nicht erfüllen. Sie geben zwar einige interessante Hinweise für die Bewertungspraxis, wie eine Marke und deren Funktion charakterisiert werden kann. Die GoM lassen aber wichtige Grundprinzipien einer sachgerechten Bewertung außer Acht und sind m. E. eher eine exemplarische Zusammenstellung verschiedener Aspekte einer Markenbewertung.
Angemessene Lizenzbewertung anhand der Profit-Split-Methode: Knoppe-FormelDr. Anke Nestler
Angemessene Lizenzbewertung anhand der Profit-Split-Methode: Was man von der Knoppe-Formel lernen kann, erschienen in der "Betriebs-Berater", August 2013, Autor: Dr. Anke Nestler
Fairness Opinion nach IDW ES8: Mehrwert durch Standardisierung, erschienen in: Betriebs-Berater, Juni 2010 (Michael Graser / Bettina Klüwer / Dr. Anke Nestler)
Verfahren zur Bewertung von Reporting Units im Rahmen des Goodwill-Impairment...Dr. Anke Nestler
Nestler, Anke / Thuy, Michael: Verfahren zur Bewertung von Reporting Units im Rahmen des Goodwill-Impairmenttests nach SFAS 142, erschienen in: Finanzbetrieb Beilage KoR, Juli/August 2002
Praktische Anwendungsfragen für die Bewertung bei Funktionsverlagerungen nach dem neuen BMF-Schreiben, erschienen in: Betriebs-Berater, Januar 2011 (Dr. Anke Nestler, Andreas Schaflitzl)
BDU Grundsätze ordnungsgemäßer Markenbewertung Nestler 2016Dr. Anke Nestler
Der Bundesverband der Unternehmensberater hat Ende 2015 Grundsätze ordnungsgemäßer Markenbewertung (GoM) veröffentlicht. Im Ergebnis stelle ich fest, dass die GoM den Anspruch von „allgemein akzeptierten Grundsätzen“ nach meiner Einschätzung nicht erfüllen. Sie geben zwar einige interessante Hinweise für die Bewertungspraxis, wie eine Marke und deren Funktion charakterisiert werden kann. Die GoM lassen aber wichtige Grundprinzipien einer sachgerechten Bewertung außer Acht und sind m. E. eher eine exemplarische Zusammenstellung verschiedener Aspekte einer Markenbewertung.
Angemessene Lizenzbewertung anhand der Profit-Split-Methode: Knoppe-FormelDr. Anke Nestler
Angemessene Lizenzbewertung anhand der Profit-Split-Methode: Was man von der Knoppe-Formel lernen kann, erschienen in der "Betriebs-Berater", August 2013, Autor: Dr. Anke Nestler
Fairness Opinion nach IDW ES8: Mehrwert durch Standardisierung, erschienen in: Betriebs-Berater, Juni 2010 (Michael Graser / Bettina Klüwer / Dr. Anke Nestler)
Verfahren zur Bewertung von Reporting Units im Rahmen des Goodwill-Impairment...Dr. Anke Nestler
Nestler, Anke / Thuy, Michael: Verfahren zur Bewertung von Reporting Units im Rahmen des Goodwill-Impairmenttests nach SFAS 142, erschienen in: Finanzbetrieb Beilage KoR, Juli/August 2002
Welche Faktoren fließen in eine Bewertung ein? Welche Bewertungsverfahren bieten welche Vor- und Nachteile? Und mit welchen Regelungen lassen sich Streitigkeiten vermeiden? Antworten hierzu und viele weitere Informationen.
Kostenorientierte Preispolitik bei Ersatzteilenno-stop.de
Auch das beste Ersatzteil-Pricing hängt für eine Fülle von Teilen von den Herstellkosten ab. Denn für die Masse der Ersatzteile liegen einfach keine Marktpreise vor. Wie auch, gehen sie doch nur alle Jubeljahre einmal über den Ladentisch. Da ist dann eine kostenorientierte Preispolitik ein durchaus gangbarer Weg.
So weit, so praktikabel. Doch was ist, wenn sich nun der zugrunde liegende Einkaufspreis ändert?
Antworten unter
https://no-stop.de/kostenorientierte-preispolitik-bei-ersatzteilen/?utm_source=slideshare
Preismanagement für Ersatzteile - welcher IT-Ansatz ?no-stop.de
Es dürfte bei den meisten Unternehmen der Investitionsgüter-Industrie kaum etwas profitableres geben als das Ersatzteilgeschäft. Trotzdem finden sich immer noch Pricing-Methoden, die seit Jahren nicht hinterfragt wurden.
Dabei ist eines klar:
mit einem solchen Preismanagement wird nicht ausgeschöpft, was der Ersatzteilmarkt hergibt
Schlimmer noch:
auch durch überzogen hohe Preise wird Absatz verschenkt, und damit Umsatz.
Dabei ist es heute einfacher denn je, auch ein sehr umfangreiches Ersatzteil-Pricing strukturiert einzusetzen. Denn mindestens Excel ist überall vorhanden. Außerdem finden Sie ein ganze Reihe von Software-Anbietern, die sich genau darauf spezialisiert haben.
Mehr unter
https://no-stop.de/preismanagement-fuer-ersatzteile/?utm_source=slideshare
Projekt Einführung einer neuen Ersatzteil-Preisliste no-stop.de
Die Implementierung einer neuen Preisliste für Ersatzteile bietet nicht nur erhebliches Potenzial für gesteigerte Margen. Falsch aufgesetzt droht massiver Ärger mit Kunden. Darum will die Einführung einer Ersatzteil-Preisliste als Projekt umfassend durchdacht und umgesetzt sein.
Nutzen Sie die Expertise eines erfahrenen Beraters
Das Pricing von Ersatzteilen zählt zu den wichtigsten Ertragshebeln im After Sales. Deshalb steht der Einsatz moderner Preisstrategien bei vielen Unternehmen oben auf der Tagesordnung.
Vorbei die Zeiten pauschaler Erhöhungen. Sollte man meinen. Doch die oft schlechte Stammdatenlage erschwert die Anwendung so mancher Preisstrategie. Hinzu kommt die Furcht vor Fehlern bei der Cash Cow Ersatzteil-Verkauf. Heraus kommen dann doch wieder X % gegenüber dem Vorjahr.
Dabei sind die Voraussetzungen meist besser als vermutet. Denn mit einem umsichtigen Projektmanagement im Pricing-Prozess lassen sich relevante Hebel finden. Und damit ausgezeichnete Umsatz-Steigerungen erzielen.
Mehr unter
https://no-stop.de/preisstrategien-bei-ersatzteilen/?utm_source=slideshare
Preiselastizität bei Ersatzteilen, Zubehören und Serviceteilenno-stop.de
Die Marktmechanismen für Preise gelten auch bei Ersatz- und Serviceteilen. Es gilt, zu erkennen, bei welchen Teilen welche Preise möglich sind. Und wie groß ein Markt überhaupt werden kann. Die Verbindung zwischen diesen Größen bildet die Preiselastizizät.
Nutzen Sie die Erfahrungen eines spezialisierten Beraters für Ihre nächste Kalkulation von Preislisten.
Preiselastizität im Ersatzteil-Vertrieb gewinnbringend nutzenno-stop.de
Daß Ersatzteile immer zu teuer sind, ist eine Binsenweisheit (genauso übrigens, wie der Umstand daß nie die richtige Menge verfügbar ist, und, wenn ein Teil nicht an Lager ist, dann dauert die Wiederbeschaffung natürlich immer viel zu lange). Doch wie teuer dürfen Ersatzteile sein? Theoretisch wird diese Frage beantwortet durch die Preiselastizität. Und sicher kann man davon ausgehen, daß diese Überlegungen für Zubehöre und Service-Teile gelten
Preislisten für Ersatzteile gewinnorientiert erstellen / gestalten / verwalte...no-stop.de
Preislisten bilden das Rückgrat für die Preisbildung von Ersatzteil-Aufträgen. Wenn allerdings für jeden Kunden eigene Preislisten erstellt werden, schwindet schnell die Übersicht. Und damit steigt der Aufwand für die Preislisten-Pflege.
Den gesamten Beitrag und mehr zum Thema Ersatzteil-Pricing finden Sie hier:
https://no-stop.de/preislisten-fuer-ersatzteile-erstellen-und-gestalten/?utm_source=slideshare_preislisten
Unternehmensberatung für das Preismanagement einsetzenno-stop.de
Sie stolpern regelmäßig über Defizite beim Ersatzteil-Pricing. Mal wird die mögliche Marge weit unterschritten. Damit verschenken Sie Gewinn. Dann wieder beschweren sich Ihre Kunden über Mondpreise. Oder es hakt, weil überhaupt kein Ersatzteil-Preis da ist.
Jetzt ist es an der Zeit, dass Sie Ihr Preismanagement angehen.
Aber allein?
Bei einem so heiklen Thema kommen schnell Fragen auf. Die Antworten darauf gibt Ihnen diese spezialisierte Unternehmensberatung. Spezialisiert auf Ersatzteile, aber auch auf deren Pricing.
Mehr unter
https://no-stop.de/unternehmensberatung-preismanagement/?utm_source=slideshare
Dienstleisterauswahl: Das Fairprice-Konzept als Methode der RisikominimierungHans Pich
Die Auswahl eines geeigneten Dienstleisters ist ein durchaus aufwändiges Procedere. Wenn es sich nicht um einen einzelnen Auftrag sondern um eine langfristige Zusammenarbeit handelt erfolgt dies meist über Ausschreibungen, die oft von der Einkaufsabteilung organisiert werden. Oft werden hierbei dann die wirtschaftlichen Aspekte der Zusammenarbeit, also konkret der Preis, in den Mittelpunkt gestellt.
Allerdings birgt diese Fokussierung auch einige Risiken in sich. Gerade umfangreiche Ausschreibungen betreffen dann den kompletten Bedarf eines Unternehmens oder einer Organisation. Dabei ist nicht immer klar, welche Anforderungen sich im Einzelnen stellen und um welchen Umfang es geht. Oft werden verschiedene Anforderungen miteinander vermischt. Dies erhöht den Aufwand für die Anforderungsbeschreibung bzw. das Lastenheft. Gleichzeitig tendieren Einkaufsabteilungen dazu ein möglichst einfaches Preismodell einzufordern, da dies eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote suggeriert.
In der Folge ergeben sich nennenswerte Risiken der Zusammenarbeit sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer. Gerade wenn Anforderungen nicht eindeutig beschrieben sind oder sich im Preismodell nicht äquivalent umsetzen lassen, müssen Auftragnehmer Mischkalkulationen erstellen. Zeigt sich bei der späteren Zusammenarbeit, dass der tatsächliche Aufwand höher als erwartet ist, muss dieser Mehraufwand durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden. Genau hier liegt das wesentliche Risiko für Auftraggeber.
Mit dem Fairprice-Konzept können diese Risikofaktoren begrenzt werden. Statt der Vereinbarung eines festen Preises erfolgt hierbei die Vereinbarung von Zielmargen für den Auftragnehmer, die dann natürlich auch in zu vereinbarende Preise einfließen. Sowohl für Aufraggeber als auch für Auftragnehmer ergeben sich so neue Möglichkeiten Anforderungen, Erwartungen und Aufwand in Einklang zu bringen.
Das Fairprice-Konzept greift die Idee des Open-Book-Verfahrens auf und verbindet sie mit den spezifischen Anforderungen, die sich im Übersetzungsbereich stellen. Dabei werden dem Aspekt der Kostenoptimierung die Qualitätsanforderungen gleichrangig zur Seite gestellt.
CleanTech im internationalen Regulierungswettbewerbmetrobasel
Regulierungsindizes für erneuerbare Energien und Energieeffizienz für die Schweiz, die Bundesrepublik Deutschland, das Vereinigte Königreich und die USA (18.11.2010)
Zahlreiche Telekommunikationsunternehmen sehen sich selbst als Sales-Organisationen. Ein großer Fokus liegt auf der Gewinnung von Neukunden, die mit immer aggressiveren Preisstrategien gelockt werden. Doch was geschieht durch neue Akquiseprodukte mit den Bestandskunden? Häufig werden die Effekte neuer Tarifportfolios und Produkte auf die bestehende Kundenbasis vernachlässigt. Die Bestimmung von Wertveränderungen im Bestand ist aufgrund der Vielzahl bestehender Tarife und Produktkombinationen beliebig komplex. Nur mit Hilfe eines differenzierten Planungsmodells, das Nettowertveränderungen für einzelne Ereignisse und Veränderungen im Kundenlebenszyklus berücksichtigt, kann die notwendige Transparenz und Grundlage geschaffen werden um auch in wirtschaftlich immer härter werdenden Zeiten Erfolge nachzuhalten und Risiken entgegenzusteuern.
Das Ersatzteilgeschäft ist ohnehin profitabel. Durch ein geschicktes Pricing holen Sie jedoch noch mehr heraus.
Damit gehören Pricing-Projekte zu den Projekten mit dem höchsten Return-on-Invest überhaupt. Denn nur selten entstehen neue laufende Kosten. Und Ihr Projekt-Aufwand ist überschaubar, gemessen am zusätzlichen Umsatz.
Die Pricing Unternehmensberatung no-stop.de hilft Ihnen, weg zu kommen von Do-It-Yourself. Und hinzukommen zu einem professionellen Vorgehen. Und das beherrschen Sie in der Folge selbst
Die meisten Pricing Projekte scheitern, bevor sie anfangen: an den Stammdaten. Dabei besitzen Sie mehr brauchbare Ersatzteil-Daten, als Ihnen womöglich bewusst ist.
Der Charme des Einsatzes einer Pricing-Unternehmensberatung liegt darin, dass die Lücken im Preis-Projekt weitgehend geschlossen werden. Denn hier treffen
Erfahrung,
robustes Daten-Handling
und Projektmanagement
auf gemeinsam modellierbare Basisdaten.
Heraus kommen vernünftige, wenn auch nicht immer perfekte Pricing-Stammdaten. Denn Perfektion ist die Absage an schnell realisierbare Gewinne.
Fragt man Verantwortliche im Ersatzteilwesen zu deren gravierendsten Problemen, gehören schlechte Stammdaten sicher zu den Top 3. Das hat Auswirkungen auch auf das Ersatzteil-Pricing.
Daher gehören zu einem Pricing-Projekt auch regelmäßig umfangreiche Maßnahmen zur Stammdaten-Aufbereitung.
Häufig liegt die Scheu, Ersatzteile neu zu bepreisen, darin, dass die Stammdaten beachtliche Lücken aufweisen. Daher ist es sinnvoll, sich bei der Aufbereitung zunächst um
- die gängigen
- die umsatzstarken
Teile zu konzentrieren. Hierbei helfen die abc- und die xyz-Analyse. Aber auch das können nach je nach Unternehmen schon etliche tausend Teile sein.
Erst in einem zweiten Schritt geht es darum, dass Sie Exoten-Teile ganz oder teilweise mit Stammdaten ausstatten, die ein sinnvolles Pricing ermöglichen.
Die bei den gängigen Ersatzteilen angewandten Verfahren der Stammdaten-Aufbereitung leisten dabei auch für praktisch nie verkaufte Teile gute Dienste. Damit verfolgen Sie für Ihr gesamtes Sortiment konsequent eine Hochpreisstrategie.
Mehr unter
https://no-stop.de/ersatzteil-pricing-stammdaten-aufbereiten/?utm_source=slideshare
How Does Data Create Economic Value_ Foundations For Valuation Models.pdfDr. Anke Nestler
In order to clarify how data creates economic value, the measurement of data value and the process of valuation of data contribution to economic benefits is being discussed in this article leading to the identification of ways to operationalize data valuation methodologies. The four independent authors André Gorius, Véronique Blum, Andreas Liebl, and Anke Nestler are leading European IP and licensing specialists of the International Licensing Executives Society (LESI).
Um zu klären, wie Daten einen wirtschaftlichen Wert schaffen, werden in diesem Artikel die Messung von Datenwerten und der Prozess der Bewertung des Beitrags von Daten zum wirtschaftlichen Nutzen erörtert, um Wege zur Operationalisierung von Datenbewertungsmethoden zu finden. Die vier unabhängigen Autoren André Gorius, Véronique Blum, Andreas Liebl und Anke Nestler sind führende europäische IP- und Lizenzierungsspezialisten der International Licensing Executives Society (LESI).
Welche Faktoren fließen in eine Bewertung ein? Welche Bewertungsverfahren bieten welche Vor- und Nachteile? Und mit welchen Regelungen lassen sich Streitigkeiten vermeiden? Antworten hierzu und viele weitere Informationen.
Kostenorientierte Preispolitik bei Ersatzteilenno-stop.de
Auch das beste Ersatzteil-Pricing hängt für eine Fülle von Teilen von den Herstellkosten ab. Denn für die Masse der Ersatzteile liegen einfach keine Marktpreise vor. Wie auch, gehen sie doch nur alle Jubeljahre einmal über den Ladentisch. Da ist dann eine kostenorientierte Preispolitik ein durchaus gangbarer Weg.
So weit, so praktikabel. Doch was ist, wenn sich nun der zugrunde liegende Einkaufspreis ändert?
Antworten unter
https://no-stop.de/kostenorientierte-preispolitik-bei-ersatzteilen/?utm_source=slideshare
Preismanagement für Ersatzteile - welcher IT-Ansatz ?no-stop.de
Es dürfte bei den meisten Unternehmen der Investitionsgüter-Industrie kaum etwas profitableres geben als das Ersatzteilgeschäft. Trotzdem finden sich immer noch Pricing-Methoden, die seit Jahren nicht hinterfragt wurden.
Dabei ist eines klar:
mit einem solchen Preismanagement wird nicht ausgeschöpft, was der Ersatzteilmarkt hergibt
Schlimmer noch:
auch durch überzogen hohe Preise wird Absatz verschenkt, und damit Umsatz.
Dabei ist es heute einfacher denn je, auch ein sehr umfangreiches Ersatzteil-Pricing strukturiert einzusetzen. Denn mindestens Excel ist überall vorhanden. Außerdem finden Sie ein ganze Reihe von Software-Anbietern, die sich genau darauf spezialisiert haben.
Mehr unter
https://no-stop.de/preismanagement-fuer-ersatzteile/?utm_source=slideshare
Projekt Einführung einer neuen Ersatzteil-Preisliste no-stop.de
Die Implementierung einer neuen Preisliste für Ersatzteile bietet nicht nur erhebliches Potenzial für gesteigerte Margen. Falsch aufgesetzt droht massiver Ärger mit Kunden. Darum will die Einführung einer Ersatzteil-Preisliste als Projekt umfassend durchdacht und umgesetzt sein.
Nutzen Sie die Expertise eines erfahrenen Beraters
Das Pricing von Ersatzteilen zählt zu den wichtigsten Ertragshebeln im After Sales. Deshalb steht der Einsatz moderner Preisstrategien bei vielen Unternehmen oben auf der Tagesordnung.
Vorbei die Zeiten pauschaler Erhöhungen. Sollte man meinen. Doch die oft schlechte Stammdatenlage erschwert die Anwendung so mancher Preisstrategie. Hinzu kommt die Furcht vor Fehlern bei der Cash Cow Ersatzteil-Verkauf. Heraus kommen dann doch wieder X % gegenüber dem Vorjahr.
Dabei sind die Voraussetzungen meist besser als vermutet. Denn mit einem umsichtigen Projektmanagement im Pricing-Prozess lassen sich relevante Hebel finden. Und damit ausgezeichnete Umsatz-Steigerungen erzielen.
Mehr unter
https://no-stop.de/preisstrategien-bei-ersatzteilen/?utm_source=slideshare
Preiselastizität bei Ersatzteilen, Zubehören und Serviceteilenno-stop.de
Die Marktmechanismen für Preise gelten auch bei Ersatz- und Serviceteilen. Es gilt, zu erkennen, bei welchen Teilen welche Preise möglich sind. Und wie groß ein Markt überhaupt werden kann. Die Verbindung zwischen diesen Größen bildet die Preiselastizizät.
Nutzen Sie die Erfahrungen eines spezialisierten Beraters für Ihre nächste Kalkulation von Preislisten.
Preiselastizität im Ersatzteil-Vertrieb gewinnbringend nutzenno-stop.de
Daß Ersatzteile immer zu teuer sind, ist eine Binsenweisheit (genauso übrigens, wie der Umstand daß nie die richtige Menge verfügbar ist, und, wenn ein Teil nicht an Lager ist, dann dauert die Wiederbeschaffung natürlich immer viel zu lange). Doch wie teuer dürfen Ersatzteile sein? Theoretisch wird diese Frage beantwortet durch die Preiselastizität. Und sicher kann man davon ausgehen, daß diese Überlegungen für Zubehöre und Service-Teile gelten
Preislisten für Ersatzteile gewinnorientiert erstellen / gestalten / verwalte...no-stop.de
Preislisten bilden das Rückgrat für die Preisbildung von Ersatzteil-Aufträgen. Wenn allerdings für jeden Kunden eigene Preislisten erstellt werden, schwindet schnell die Übersicht. Und damit steigt der Aufwand für die Preislisten-Pflege.
Den gesamten Beitrag und mehr zum Thema Ersatzteil-Pricing finden Sie hier:
https://no-stop.de/preislisten-fuer-ersatzteile-erstellen-und-gestalten/?utm_source=slideshare_preislisten
Unternehmensberatung für das Preismanagement einsetzenno-stop.de
Sie stolpern regelmäßig über Defizite beim Ersatzteil-Pricing. Mal wird die mögliche Marge weit unterschritten. Damit verschenken Sie Gewinn. Dann wieder beschweren sich Ihre Kunden über Mondpreise. Oder es hakt, weil überhaupt kein Ersatzteil-Preis da ist.
Jetzt ist es an der Zeit, dass Sie Ihr Preismanagement angehen.
Aber allein?
Bei einem so heiklen Thema kommen schnell Fragen auf. Die Antworten darauf gibt Ihnen diese spezialisierte Unternehmensberatung. Spezialisiert auf Ersatzteile, aber auch auf deren Pricing.
Mehr unter
https://no-stop.de/unternehmensberatung-preismanagement/?utm_source=slideshare
Dienstleisterauswahl: Das Fairprice-Konzept als Methode der RisikominimierungHans Pich
Die Auswahl eines geeigneten Dienstleisters ist ein durchaus aufwändiges Procedere. Wenn es sich nicht um einen einzelnen Auftrag sondern um eine langfristige Zusammenarbeit handelt erfolgt dies meist über Ausschreibungen, die oft von der Einkaufsabteilung organisiert werden. Oft werden hierbei dann die wirtschaftlichen Aspekte der Zusammenarbeit, also konkret der Preis, in den Mittelpunkt gestellt.
Allerdings birgt diese Fokussierung auch einige Risiken in sich. Gerade umfangreiche Ausschreibungen betreffen dann den kompletten Bedarf eines Unternehmens oder einer Organisation. Dabei ist nicht immer klar, welche Anforderungen sich im Einzelnen stellen und um welchen Umfang es geht. Oft werden verschiedene Anforderungen miteinander vermischt. Dies erhöht den Aufwand für die Anforderungsbeschreibung bzw. das Lastenheft. Gleichzeitig tendieren Einkaufsabteilungen dazu ein möglichst einfaches Preismodell einzufordern, da dies eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote suggeriert.
In der Folge ergeben sich nennenswerte Risiken der Zusammenarbeit sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer. Gerade wenn Anforderungen nicht eindeutig beschrieben sind oder sich im Preismodell nicht äquivalent umsetzen lassen, müssen Auftragnehmer Mischkalkulationen erstellen. Zeigt sich bei der späteren Zusammenarbeit, dass der tatsächliche Aufwand höher als erwartet ist, muss dieser Mehraufwand durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden. Genau hier liegt das wesentliche Risiko für Auftraggeber.
Mit dem Fairprice-Konzept können diese Risikofaktoren begrenzt werden. Statt der Vereinbarung eines festen Preises erfolgt hierbei die Vereinbarung von Zielmargen für den Auftragnehmer, die dann natürlich auch in zu vereinbarende Preise einfließen. Sowohl für Aufraggeber als auch für Auftragnehmer ergeben sich so neue Möglichkeiten Anforderungen, Erwartungen und Aufwand in Einklang zu bringen.
Das Fairprice-Konzept greift die Idee des Open-Book-Verfahrens auf und verbindet sie mit den spezifischen Anforderungen, die sich im Übersetzungsbereich stellen. Dabei werden dem Aspekt der Kostenoptimierung die Qualitätsanforderungen gleichrangig zur Seite gestellt.
CleanTech im internationalen Regulierungswettbewerbmetrobasel
Regulierungsindizes für erneuerbare Energien und Energieeffizienz für die Schweiz, die Bundesrepublik Deutschland, das Vereinigte Königreich und die USA (18.11.2010)
Zahlreiche Telekommunikationsunternehmen sehen sich selbst als Sales-Organisationen. Ein großer Fokus liegt auf der Gewinnung von Neukunden, die mit immer aggressiveren Preisstrategien gelockt werden. Doch was geschieht durch neue Akquiseprodukte mit den Bestandskunden? Häufig werden die Effekte neuer Tarifportfolios und Produkte auf die bestehende Kundenbasis vernachlässigt. Die Bestimmung von Wertveränderungen im Bestand ist aufgrund der Vielzahl bestehender Tarife und Produktkombinationen beliebig komplex. Nur mit Hilfe eines differenzierten Planungsmodells, das Nettowertveränderungen für einzelne Ereignisse und Veränderungen im Kundenlebenszyklus berücksichtigt, kann die notwendige Transparenz und Grundlage geschaffen werden um auch in wirtschaftlich immer härter werdenden Zeiten Erfolge nachzuhalten und Risiken entgegenzusteuern.
Das Ersatzteilgeschäft ist ohnehin profitabel. Durch ein geschicktes Pricing holen Sie jedoch noch mehr heraus.
Damit gehören Pricing-Projekte zu den Projekten mit dem höchsten Return-on-Invest überhaupt. Denn nur selten entstehen neue laufende Kosten. Und Ihr Projekt-Aufwand ist überschaubar, gemessen am zusätzlichen Umsatz.
Die Pricing Unternehmensberatung no-stop.de hilft Ihnen, weg zu kommen von Do-It-Yourself. Und hinzukommen zu einem professionellen Vorgehen. Und das beherrschen Sie in der Folge selbst
Die meisten Pricing Projekte scheitern, bevor sie anfangen: an den Stammdaten. Dabei besitzen Sie mehr brauchbare Ersatzteil-Daten, als Ihnen womöglich bewusst ist.
Der Charme des Einsatzes einer Pricing-Unternehmensberatung liegt darin, dass die Lücken im Preis-Projekt weitgehend geschlossen werden. Denn hier treffen
Erfahrung,
robustes Daten-Handling
und Projektmanagement
auf gemeinsam modellierbare Basisdaten.
Heraus kommen vernünftige, wenn auch nicht immer perfekte Pricing-Stammdaten. Denn Perfektion ist die Absage an schnell realisierbare Gewinne.
Fragt man Verantwortliche im Ersatzteilwesen zu deren gravierendsten Problemen, gehören schlechte Stammdaten sicher zu den Top 3. Das hat Auswirkungen auch auf das Ersatzteil-Pricing.
Daher gehören zu einem Pricing-Projekt auch regelmäßig umfangreiche Maßnahmen zur Stammdaten-Aufbereitung.
Häufig liegt die Scheu, Ersatzteile neu zu bepreisen, darin, dass die Stammdaten beachtliche Lücken aufweisen. Daher ist es sinnvoll, sich bei der Aufbereitung zunächst um
- die gängigen
- die umsatzstarken
Teile zu konzentrieren. Hierbei helfen die abc- und die xyz-Analyse. Aber auch das können nach je nach Unternehmen schon etliche tausend Teile sein.
Erst in einem zweiten Schritt geht es darum, dass Sie Exoten-Teile ganz oder teilweise mit Stammdaten ausstatten, die ein sinnvolles Pricing ermöglichen.
Die bei den gängigen Ersatzteilen angewandten Verfahren der Stammdaten-Aufbereitung leisten dabei auch für praktisch nie verkaufte Teile gute Dienste. Damit verfolgen Sie für Ihr gesamtes Sortiment konsequent eine Hochpreisstrategie.
Mehr unter
https://no-stop.de/ersatzteil-pricing-stammdaten-aufbereiten/?utm_source=slideshare
Ähnlich wie Entwicklungen im Bereich internationaler Verrechnungspreise (20)
How Does Data Create Economic Value_ Foundations For Valuation Models.pdfDr. Anke Nestler
In order to clarify how data creates economic value, the measurement of data value and the process of valuation of data contribution to economic benefits is being discussed in this article leading to the identification of ways to operationalize data valuation methodologies. The four independent authors André Gorius, Véronique Blum, Andreas Liebl, and Anke Nestler are leading European IP and licensing specialists of the International Licensing Executives Society (LESI).
Um zu klären, wie Daten einen wirtschaftlichen Wert schaffen, werden in diesem Artikel die Messung von Datenwerten und der Prozess der Bewertung des Beitrags von Daten zum wirtschaftlichen Nutzen erörtert, um Wege zur Operationalisierung von Datenbewertungsmethoden zu finden. Die vier unabhängigen Autoren André Gorius, Véronique Blum, Andreas Liebl und Anke Nestler sind führende europäische IP- und Lizenzierungsspezialisten der International Licensing Executives Society (LESI).
Valuation of intangibles and trademarks - Bewertung von Immateriellem Vermöge...Dr. Anke Nestler
The profit-split method remains an essential tool for valuing intangible assets when it is refined with case-specific facts and data, including data that is available from purchase accounting.
Die Bewertung von Unternehmen mit dem Discounted Cash Flow VerfahrenDr. Anke Nestler
Die Bewertung von Unternehmen mit dem Discounted Cash Flow Verfahren, erschienen in: Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung, Juni 2003 - Autoren: Dr. Anke Nestler, Thomas Kupke
Nestler, Anke / Kraus, Peter: Die Bewertung von Unternehmen anhand der Multiplikatormethode, erschienen in: Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung, September 2003
Fair value steht im Mittelpunkt der internationalen RechnungslegungsvorschriftenDr. Anke Nestler
Nestler, Anke / Bayerke, Rainer: Fair Value steht im Mittelpunkt der internationalen Rechnungslegungsvorschriften, erschienen in: bfinance, September 2003
Zahlungen unter die Lupe nehmen - Bei der Bewertung von Leasingfirmen kommt es insbesondere auf den Cashflow an - Vergleich ist schwierig (Anke Nestler, Handelsblatt, 10. April 2006)
Entwicklungen im Bereich internationaler Verrechnungspreise
1. Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 7/2003
197
Internationales Rechnungswesen
Aktuelle Entwicklungen im Bereich
internationaler Verrechnungspreise
von Dr. Anke Nestler / Andreas Schaflitzl*
DasThema „InternationaleVerrechnungspreise“ ist nicht neu – im Ge-
genteil. Konzerninterne Verrechnungspreise sind Umfragen zufolge
für rund 85 Prozent der international operierenden Unternehmen die
wichtigste Frage im steuerlichen Bereich. Einer der wesentlichen Grün-
de dürfte darin liegen, dass über Verrechnungspreise die Aufteilung
von Gewinnen und Verlusten in Abhängigkeit der unterschiedlichen
länderspezifischen Steuerbelastungsquoten gesteuert werden kann.
Es liegt auf der Hand, dassVerrechnungspreise einen Schwerpunkt in
der steuerlichen Betriebsprüfung bilden. Im Hinblick auf die zuneh-
mende Internationalisierung erhöht sich vermutlich nicht nur die An-
zahl derVerrechnungspreisprüfungen, auch die Anpassungen dürften
weit höher als in früheren Jahren ausfallen.
1. Neueste Entwicklung
Im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes (StVergAbG),
das nach längerem Hin und Her am 11. April dieses Jahres in abge-
speckter Form verabschiedet worden ist, sind gravierende Änderun-
gen im Bereich der Verrechnungspreise international tätiger Unter-
nehmen eingeführt worden.Vorausgegangen war eine Grundsatzent-
scheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 2001, nach der auf
Basis der bisherigen Rechtslage keine besonderenAufzeichnungs- und
Nachweispflichten hinsichtlich der Angemessenheit vonVerrechnungs-
preisen zwischen international verbundenen Unternehmen bestehen.
Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und weit gehende Aufzeichnungs-
pflichten für Unternehmen, verbunden mit der Möglichkeit einer Schät-
zung zu Lasten des Steuerpflichtigen und empfindlichen Strafen bei
Verletzung der Aufzeichnungspflichten beschlossen. Im Gesetz sind
Inhalt und Umfang der Aufzeichnungspflichten nur sehr allgemein
geregelt. Nähere Einzelheiten wurden im Rahmen einer Rechtsver-
ordnung, zu deren Erlass das Bundesfinanzministerium ermächtigt
ist, bestimmt. Am 12. Juni 2003 ist der Entwurf einer entsprechenden
„Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungspflichten
i.S.d. § 90 Abs. 3 AO“ (RV-E) auf der Internetseite des BMF veröffent-
licht worden. Dem Vernehmen nach ist vorgesehen, dass die Rechts-
verordnung rückwirkend zum 30. Juni 2003 in Kraft tritt.
2. Methoden zur Ermittlung von Verrechnungspreisen
2.1 Grundlegende Prinzipien bei der Ermittlung von
Verrechnungspreisen
In der Betriebswirtschaftslehre und im Steuerrecht werden mit Ver-
rechnungspreisenWertansätze bezeichnet, zu denen Lieferungen und
Leistungen zwischen Teilbereichen von Unternehmen (z.B. zwischen
Stammhaus und Betriebsstätte) oder verschiedenen Unternehmen
eines Konzerns (z.B. zwischen Schwestergesellschaften) erfolgen.
* Dr. Anke Nestler ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für
Unternehmensbewertung und Geschäftsführerin der Oppenhoff & Rädler Cor-
porate Finance GmbH in Frankfurt;
StB Andreas Schaflitzl ist Partner der Sozietät Linklaters Oppenhoff & Rädler
und im Steuerbereich des Münchener Büros tätig.
Gravierende
Änderungen durch
das StVergAbG
Definition in der
BWL und dem
Steuerrecht
Schwerpunktthema
2. Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 7/2003
198
Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen müssen
grundsätzlich nach betriebswirtschaftlichen Prinzipien festgelegt wer-
den. Zentraler Maßstab der Finanzbehörden ist, ob die konzerninter-
nen Lieferungen und Leistungen zu angemessenen Bedingungen ab-
gewickelt wurden. Angemessen bedeutet bei den OECD-Mitgliedstaa-
ten (und auch in vielen anderen Staaten), dass der Fremdvergleichs-
grundsatz angewendet werden muss. International spricht man von
dem so genannten „arm’s length principle“ (Art. 9 Abs. 1 OECD Mus-
terabkommen, § 1 Abs. 1 AStG, deutsche Verwaltungsgrundsätze).
Ein echter Fremdvergleich ist jedoch nur durchführbar, wenn andere,
tatsächliche Rechtsgeschäfte zwischen fremden Dritten existieren, die
mit den konzerninternen Lieferungen und Leistungen vergleichbar
sind. Ein solcherVergleich ist in der Praxis in der Regel kaum oder nur
schwer möglich. Bei dem (hypothetischen) Fremdvergleich steht die
gedachte Figur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters
im Vordergrund.
Für die Ermittlung angemessener Verrechnungspreise kommen ver-
schiedene Methoden in Betracht. Im Folgenden werden wir drei inter-
national anerkannte Methoden kurz vorstellen: die Preisvergleichs-
methode, dieWiederverkaufspreismethode und die Kostenaufschlags-
methode.
2.2 Preisvergleichsmethode
Bei der Preisvergleichsmethode wird der Verrechnungspreis aus tat-
sächlich am Markt beobachtbaren Preisen abgeleitet (so genannter
tatsächlicher Fremdvergleich).
Ein direkter Fremdvergleich ist nur möglich, wenn Gegenstand und
Bedingungen der zum Vergleich herangezogenen Rechtsgeschäfte
gleich sind. Die geforderten Übereinstimmungen sind in der Praxis
praktisch kaum oder sehr selten gegeben.
Alternativ zum direkten Fremdvergleich kommt möglicherweise ein
indirekter Fremdvergleich in Frage. In diesem Fall sind die zum Ver-
gleich herangezogenen Geschäfte zumindest ähnlich, so dass die
Unterschiede identifiziert und angepasst werden müssen. Unterschie-
de mit Einfluss auf die Preise wie beispielsweise durch Menge, Quali-
tät,Wechselkursrisiko, Zahlungsziele sowie Lieferungs- und Leistungs-
bedingungen müssen quantifiziert und aus dem Vergleichspreis her-
ausgerechnet werden.
Beispielunternehmen:
Möbelhersteller für Schlafzimmermöbel, Küchenmöbel, Badezimmer
Unteres Preissegment, internationaler Vertrieb
Gesucht: Verrechnungspreis für internationaleTochtergesellschaften
Vergleichsunternehmen:
Möbelhersteller für Schlafzimmermöbel
Unteres bis mittleres Preissegment, deutschsprachige Region
Angemessene
Bedingungen sind
zentraler Maßstab
Fremdvergleich
anhand
tatsächlicher
Rechtsgeschäfte
Drei international
anerkannte
Methoden
Gegenstand und
Bedingungen müs-
sen übereinstimmen
Herangezogene
Geschäfte
sind ähnlich
Methode des indirekten Preisvergleichsl
Schwerpunktthema
3. Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 7/2003
199
Vorgehensweise:
Klassifizierung der Produkte nach vergleichbaren Produktgruppen
nur für Schlafzimmermöbel; für übrige Produkte neue Vergleichs-
unternehmen
Ermittlung Bruttoverkaufspreis je Produktgruppe
Abzug Rabatte/Boni/Skonti abhängig vom Vertriebsweg
Eliminierung von Mengenrabatten
Berechnung des Vergleichspreises pro Produktgruppe
Dokumentation der Berechnung
2.3 Wiederverkaufspreismethode
Ausgangspunkt derWiederverkaufspreismethode ist der Absatzpreis,
zu dem die Waren bzw. Dienstleistungen an unabhängige Dritte wei-
terveräußert werden.Von diesem Preis werden marktübliche Margen
abgezogen, um so zu dem zwischen nahestehenden Unternehmen
angemessenen Verrechnungspreis zu kommen.
Durch eine Festlegung der marktüblichen Marge als Prozentsatz kön-
nen Endabnehmerpreise flexibel an den Markt angepasst werden,
während sich der Verrechnungspreis prozentual angleicht. Gleichzei-
tig ist die Ermittlung einer angemessenen Wiederverkaufsspanne ei-
nes der zentralen Probleme in der Wiederverkaufspreismethode.
DieWiederverkaufspreismethode wird in der Regel auf Unternehmen
angewendet, die im Vertriebsbereich tätig sind.
Vergleichsunternehmen
Bruttoumsatz 100
Vertriebskosten -20
Verwaltungskosten -10
Sonstige Betriebskosten -10
Rohgewinn* 60
Gewinnmarge (5 Prozent) -5
Bezugspreis Vergleichsunternehmen 55
Wiederverkaufsspanne (in Prozent) 55
* Im Rohgewinn sind die Bezugskosten für die Produkte
nicht enthalten!
Vereinbarter Verrechnungspreis (in Prozent) 55
Beispielunternehmen: Vertriebstochtergesellschaft Schweiz
Umsatz 80
Bezugspreis an Muttergesellschaft (55 Prozent) -44
Ergebnis I 36
Kosten Tochtergesellschaft -30
Ergebnis II Tochtergesellschaft 6
Marge Tochtergesellschaft (in Prozent) 8
Zentrales Problem
stellt die Wieder-
verkaufsspanne dar
Schwerpunktthema
Wiederverkaufspreismethodel
Schwerpunktthema
4. Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 7/2003
200
2.4 Kostenaufschlagsmethode
Die Kostenaufschlagsmethode folgt, wie alle anderen Methoden, dem
Prinzip des Fremdvergleichs. Bei dieser Methode werden zunächst die
Kosten nach der Kalkulationsmethode ermittelt, wie sie auch bei ei-
ner Preispolitik gegenüber fremden Dritten angewendet werden wür-
de. Die so ermittelten Kosten sind dann um einen betriebs- oder bran-
chenüblichen Gewinnzuschlag zu erhöhen. Bei dieser Methode ent-
steht somit grundsätzlich keinVerlust beim leistenden Unternehmen.
In der Praxis wird die Kostenaufschlagsmethode z.B. bei Lieferungen
von Halbfertigerzeugnissen, langfristigen Liefervereinbarungen, Ge-
meinschaftseinrichtungen mehrerer verbundener Unternehmen und
bei konzerninterner Erbringung von Dienstleistungen angewendet.
3. Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen im
Bereich internationaler Verrechnungspreise
Die steuerlichen Neuregelungen im Bereich der internationalen Ver-
rechnungspreise betreffen drei Bereiche:
Erhöhte Mitwirkungspflicht beiVorgängen mitAuslandsbezug (§ 90
Abs. 3AO): Nach § 90Abs. 3 AO hat der Steuerpflichtige über Art und
Inhalt seiner Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen
(insbesondere Konzerngesellschaften) bzw. bei der Gewinnaufteilung
zwischen Stammhaus und Betriebsstätte Aufzeichnungen zu erstel-
len. DieseAufzeichnungspflicht umfasst auch die wirtschaftlichen und
rechtlichen Grundlagen für eine den Grundsatz des Fremdvergleichs
beachtendeVereinbarung von Preisen und anderen Geschäftsbedin-
gungen. Einzelheiten hinsichtlich von Art, Umfang und Inhalt wur-
den in einer Rechtsverordnung geregelt (s. untenTz. 4.).
Steuerpflichtige sind damit verpflichtet, schriftliche Unterlagen über
Vergleichsdaten und andere Grundlagen zur Verfügung zu stellen,
die zur Beurteilung der Angemessenheit der Verrechnungspreise
erforderlich sind. Darüber hinaus sind die Entscheidungen über die
Preisfestsetzung zu begründen. DieVorlage der Aufzeichnungen soll
von den Finanzbehörden in der Regel nur für die Durchführung ei-
ner steuerlichen Außenprüfung verlangt werden. Die Unterlagen
müssen dann innerhalb einer Frist von 60Tagen vorgelegt werden.
In begründeten Einzelfällen kann die Frist verlängert werden.
Ermittlung der Kosten anhand der Fixkosten-Deckungsrechnung
Variable Kosten pro Stück 10,0
+ Erzeugnis-Fixkosten 3,0
+ Erzeugnisgruppen-Fixkosten 2,0
+ Bereichs-Fixkosten 0,5
+ Unternehmungs-Fixkosten 1,0
+ Netto-Gewinn pro Stück 1,0
Stückpreis 17,5
* Fixkostenverteilung erfolgt in Prozent der variablen Kosten.
Betriebs- oder
branchenüblicher
Gewinnaufschlag
Aufzeichnungs-
pflicht wirtschaftli-
cher und rechtli-
cher Grundlagen
Bereitstellung
schriftlicher
Vergleichsdaten
Schwerpunktthema
Kostenaufschlagsmethodel
5. Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 7/2003
201
Die neuen Dokumentationspflichten gelten grundsätzlich bereits für
Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.02 beginnen. Im Fall von Dau-
erschuldverhältnissen, die als außerordentliche Geschäftsvorfälle
anzusehen und schon vor dem 1.1.03 begründet worden sind, müs-
sen die Aufzeichnungen hierzu spätestens sechs Monate nach In-
krafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung erstellt werden.
Nach inoffizieller Auskunft des BMF ist eine rückwirkende Inkraft-
setzung zum 30.6.03 beabsichtigt.
Neue Schätzungsbefugnis für die FinVerw (§ 162Abs. 3AO): Die Ein-
führung der gesetzlichen Dokumentationspflichten wird zum einen
durch eine – zu Lasten des Steuerpflichtigen wirkende – Schätzungs-
befugnis der FinVerw flankiert. Die Schätzungsbefugnis greift, so-
fern der Steuerpflichtige gegen seine Mitwirkungspflichten (Vorla-
ge der o.g. Aufzeichnungen) verstößt.
Ein derartigerVerstoß liegt vor, wenn die Aufzeichnungen nicht vor-
gelegt werden, die vorgelegten Aufzeichnungen im Wesentlichen
unverwertbar sind oder wenn festgestellt wird, dass die Aufzeich-
nungen nicht zeitnah erstellt worden sind. Als Rechtsfolge wird
gesetzlich widerlegbar vermutet, dass die in Deutschland steuer-
pflichtigen Gewinne aus den relevanten Geschäftsvorfällen höher
sind als erklärt. Sofern diese Vermutung nicht widerlegt werden
kann, hat die Finanzbehörde die Einkünfte im Rahmen einer Schät-
zung zu bestimmen. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage können
dabei etwaige Preisspannen zu Ungunsten des Steuerpflichtigen
ausgeschöpft werden.
DieThematik „Preisspannen“ hat folgenden Hintergrund: In der Pra-
xis gibt es häufig nicht nur einen zutreffenden Verrechnungspreis.
Regelmäßig wird derVerrechnungspreis innerhalb einer Bandbrei-
te liegen. Die Neuregelung ermöglicht es dem FA, den höchstmög-
lichen Verrechnungspreis innerhalb dieser Bandbreite zu wählen.
Diese „Strafmaßnahme“ ist erstmals fürWirtschaftsjahre, die nach
dem 31.12.02 beginnen, frühestens jedoch sechs Monate nach In-
krafttreten der o.g. Rechtsverordnung, anzuwenden.
Weitere Sanktionen bei Nichtbeachtung der Dokumentationspflich-
ten (§ 162 Abs. 4 AO): Ergänzt werden die Sanktionsmaßnahmen
durch die Festsetzung eines Zuschlags, sofern die Aufzeichnungen
nicht vorgelegt werden oder die Aufzeichnungen im Wesentlichen
unverwertbar sind. Der Zuschlag beträgt fünf bis zehn Prozent des
Mehrbetrags der Einkünfte, mindestens jedoch 5.000 EUR. Er ist
also auch dann zu zahlen, wenn bei der Gesellschaft – auf Grund
einerVerlustsituation oderVerrechnung vonVerlustvorträgen – kein
positives Einkommen zu berücksichtigen ist. Bei verspäteter Vorla-
ge von Aufzeichnungen beträgt der Zuschlag mindestens 100 EUR
für jedenTag der Fristüberschreitung, höchstens 1 Mio. EUR.
Der Zuschlag ist regelmäßig nach Abschluss der Außenprüfung fest-
zusetzen. Es gelten dieselben Regelungen über die erstmalige An-
wendung wie im Falle der o.g. Schätzungsbefugnis.
Schwerpunktthema
Schätzungs-
befugnis bei
Verstoß gegen
Mitwirkungspflicht
Höchstmöglicher
Verrechnungspreis
innerhalb der
Brandbreite
Festsetzung eines
Zuschlags als
Ergänzung der
Sanktionen
6. Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 7/2003
202
4. Einzelheiten zu den Dokumentationspflichten
Nähere Einzelheiten zu den Dokumentationspflichten werden in einer
Rechtsverordnung geregelt. Nach dem RV-Entwurf vom 12.6.03, der
rückwirkend zum 30.6.03 in Kraft treten soll, sind insbesondere fol-
gende Regelungen vorgesehen.
§ 1 RV-E geht auf die Grundsätze der Aufzeichnungspflicht ein. Der
Steuerpflichtige hat Aufzeichnungen zu erstellen, aus denen ersicht-
lich ist, welchen Sachverhalt er im Rahmen seiner Geschäftsbeziehun-
gen mit nahestehenden Personen i.S. des § 1 AStG verwirklicht hat
und ob und inwieweit er diesen Geschäftsbeziehungen Bedingungen
einschließlich von Preisen zu Grunde gelegt hat, die den Grundsatz
des Fremdverhaltens beachten. Die Aufzeichnungspflicht bezieht sich
auch auf Geschäftsbeziehungen, die keinen Leistungsaustausch zum
Gegenstand haben, wie Vereinbarungen über Arbeitnehmerentsen-
dung (ein Arbeitnehmer einer Gesellschaft wird für eine bestimmte
Zeit zu einer Konzerngesellschaft entsendet) und Poolvereinbarungen
(z.B. Kostenumlageverträge im Rahmen eines gemeinsamen Entwick-
lungspools). Soweit aufzuzeichnen ist, ob und inwieweit bei den Ge-
schäftsbeziehungen fremdübliche Bedingungen vereinbart wurden,
sind die Markt- undWettbewerbsverhältnisse darzustellen, die für die
Tätigkeit des Steuerpflichtigen von Bedeutung sind. Es sind grund-
sätzlichVergleichsdaten heranzuziehen und zu dokumentieren. Hierzu
gehören Daten aus vergleichbaren Geschäften zwischen fremden Drit-
ten sowie aus vergleichbaren Geschäften, die der Steuerpflichtige oder
eine ihm nahestehende Person abgeschlossen hat, z.B. Preise, Kos-
tenaufteilungen, Gewinnaufschläge, Bruttospannen.
Die den Grundsatz des Fremdverhaltens beachtenden Preise und Ge-
schäftsbeziehungen sind nach einer geeigneten (Verrechnungspreis-)
Methode zu bestimmen (zu den verschiedenen Methoden s. oben
Tz. 2.). Es ist nicht erforderlich, Aufzeichnungen für mehr als eine Me-
thode zu erstellen.
§ 2 RV-E behandelt Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungspflich-
ten. Diese hängen von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere
von der angewandten Verrechnungspreismethode, ab. Es sind die
Gründe aufzuzeichnen, warum die gewählte Methode als geeignet
beurteilt wird. Sofern konzerninterne Verrechnungspreisrichtlinien
bestehen, können diese als Bestandteil der Aufzeichnungen verwen-
det werden. Die Aufzeichnungen sind grundsätzlich geschäftsvorfall-
bezogen zu erstellen, wobei eine Zusammenfassung gleichartiger oder
gleichwertiger Geschäftsvorfälle zu Gruppen nach vorher festgeleg-
ten Regeln zulässig ist.
Ergibt sich bei Dauersachverhalten (z.B. Lizenzgewährung, Mietver-
hältnis) eine Änderung der relevanten Umstände, sind auch nach dem
Geschäftsabschluss Informationen zu sammeln und aufzuzeichnen,
die der Finanzbehörde eine Prüfung ermöglichen, ob die Anpassung
der Geschäftsbedingungen fremdüblich ist. Dies gilt insbesondere,
wenn Verluste erkennbar werden, die ein fremder Dritter nicht hinge-
nommen hätte oder Preisanpassungen zu Lasten des Steuerpflichti-
gen hingenommen werden.
Rechtsverordnung
zur Dokumentation
Grundsätze der
Aufzeichnungs-
pflicht
Art, Inhalt und
Umfang der
Aufzeichnungspflicht
Schwerpunktthema
7. Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 7/2003
203
§ 3 RV-E geht auf die zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei
außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen ein.Als zeitnah gilt noch, wenn
die Aufzeichnungen innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des
Wirtschaftsjahres gefertigt werden, in dem sich der Geschäftsvorfall
ereignete. Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle sind insbesondere
Vermögensübertragungen im Zuge von Umstrukturierungsmaßnah-
men, wesentliche Funktions- und Risikoänderungen sowie der Ab-
schluss und die Änderung langfristigerVerträge (Dauerschuldverhält-
nisse), die sich erheblich auf die Höhe der Einkünfte aus Geschäftsbe-
ziehungen mit Nahestehenden auswirken.
Ein zeitliches Limit für die Dokumentation sonstiger (nicht außerge-
wöhnlicher) Geschäftsvorfälle wird nicht gefordert, so dass diese
grundsätzlich erst bei Anforderung durch die Finanzbehörden inner-
halb der 60-Tage-Frist i.S. von § 90 Abs. 3 AO erstellt werden kann.
Praktisch dürfte eine derart späte Erstellung jedoch häufig mangels
erforderlicher Vergleichsdaten schwierig sein.
§ 4 RV-E und § 5 RV-E regeln Einzelheiten zu den erforderlichen Auf-
zeichnungen. Danach werden allgemeine Aufzeichnungen zu den re-
levanten Beteiligungsverhältnissen einschließlich Geschäftsbetrieb
und Organisationsaufbau, den Geschäftsbeziehungen zu nahestehen-
den (verbundenen) Personen, eine Funktions- und Risikoanalyse so-
wie eineVerrechnungspreisanalyse gefordert. DieVerrechnungspreis-
analyse muss eine Darstellung der angewandten Verrechnungspreis-
methode, eine Begründung der Geeignetheit der gewählten Methode
sowie Berechnungsunterlagen enthalten.
Soweit der Steuerpflichtige bestimmte Sachverhalte verwirklicht hat
oder er sich zur Begründung der Fremdüblichkeit auf bestimmte
Umstände beruft, sind zusätzlichAufzeichnungen über diese Umstände
zu erstellen. Dazu können beispielsweise Informationen über Ge-
schäftsstrategien, bei Kostenumlagen Unterlagen über andereTeilneh-
mer, Informationen über Verrechnungspreiszusagen oder -vereinba-
rungen ausländischer Steuerverwaltungen und Aufzeichnungen über
die Ursachen von Verlusten sowie Vorkehrungen zur Beseitigung der
Verlustsituation (sofern der Steuerpflichtige in mehr als drei aufeinan-
der folgenden Wirtschaftsjahren aus Geschäftsbeziehungen mit Na-
hestehenden ein negatives Ergebnis in der Steuerbilanz ausweist)
gehören.
§ 6 RV-E geht auf dieVerwertbarkeit von Aufzeichnungen ein. Die Auf-
zeichnungen sind verwertbar, wenn sie einem sachverständigen Drit-
ten innerhalb angemessener Frist die Feststellung der verwirklichten
Sachverhalte und die Prüfung ermöglichen, ob der Grundsatz des
Fremdverhaltens beachtet worden ist. Aufzeichnungen, die eine sol-
che Prüfung nicht erlauben, gelten als im Wesentlichen unverwertbar
und lösen die o.g. Sanktionen (Schätzbefugnis der Finanzbehörden,
Festsetzung eines Zuschlags; s. obenTz. 3.) aus.
Insbesondere sind Aufzeichnungen im Wesentlichen unverwertbar,
wenn sie unklar, unvollständig, widersprüchlich sind oder der Steuer-
pflichtige eine offensichtlich ungeeignete Verrechnungspreismetho-
de gewählt hat und seine Aufzeichnungen für die Anwendung einer
geeigneten Methode nicht verwertbar sind.
Zeitnahe
Erstellung von
Aufzeichnungen
Darstellung und
Begründung der
angewandten
Methode
Notwendigkeit der
Verwertbarkeit der
Aufzeichnungen
Schwerpunktthema
8. Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 7/2003
204
§ 7 RV-E enthält die Grundsätze für die Erstellung, Aufbewahrung und
Anforderung von Aufzeichnungen. Diese können in schriftlicher oder
in elektronischer Form erstellt werden und sind grundsätzlich zehn
Jahre aufzubewahren, jedoch mindestens solange die Festsetzungs-
frist für die relevanten Steuern noch nicht abgelaufen ist.
Die Aufzeichnungen sollen regelmäßig nur für Zwecke einer Außen-
prüfung angefordert werden. Die Anforderung der Finanzbehörden
soll Art und Umfang der angeforderten Aufzeichnungen angeben. Die
Aufzeichnungen sind grundsätzlich in deutscher Sprache vorzulegen.
Auf Antrag können Ausnahmen zugelassen werden.Verträge und ähn-
liche Dokumente können jedoch in der ursprünglichen Sprache vor-
gelegt werden.
§ 8 RV-E sieht Erleichterungen für kleinere Unternehmen vor. Als „klei-
nere Unternehmen“ gelten dabei Unternehmen, bei denen jeweils im
laufenden Wirtschaftsjahr die Summe der Entgelte für die Lieferung
von Gütern oder Waren aus Geschäftsbeziehungen mit Nahestehen-
den 5 Mio. EUR nicht übersteigt und die Summe der Vergütungen für
andere Leistungen nicht mehr als 500.000 EUR beträgt. Die Aufzeich-
nungspflichten gelten für kleine Unternehmen durch die Erteilung von
Auskünften und dieVorlage vorhandener Unterlagen als erfüllt, wenn
die 60-Tage-Frist (einschließlichVerlängerungsmöglichkeit) eingehal-
ten werden.
5. Fazit
Mit der Einführung gesetzlicher Regelungen für die Dokumentation
konzerninterner, ausländischer Geschäftsbeziehungen folgt Deutsch-
land dem internationalen Standard. Seit der 1995 erfolgtenVeröffent-
lichung der OECD Empfehlungen „zu Verrechnungspreisen und mul-
tinationalen Unternehmen“ haben die meisten OECD Mitglieder ge-
setzliche Dokumentationspflichten eingeführt.
Gleichwohl sind mit den gesetzlichen Neuregelungen noch eine Rei-
he von Fragen verbunden. Der Konflikt mit der Betriebsprüfung scheint
in vielen Fällen vorprogrammiert. Insbesondere dürfte eine Erstellung
von Aufzeichnungen betreffend sonstiger (nicht außergewöhnlicher)
Geschäftsvorfälle erst im Nachhinein im Rahmen einer steuerlichen
Außenprüfung Probleme aufwerfen. Fest steht, dass auf die Unter-
nehmen sehr bald ein erhöhter Aufwand bei der Festlegung und Do-
kumentation ihres Verrechnungspreissystems zukommt.
Regelmäßige
Überprüfung der
Aufzeichnungen
Erleichterungen
für kleinere
Unternehmen
Schwerpunktthema