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Abgekoppelt -
Wie kommt die Gäubahn
Weg vom Abstellgleis?
Konstanz, 22. Juni 2023
Abgekoppelt?
01 Teil 1: Wer ist zuständig?
01.1 Wer bezahlt die Schiene?
01.2 Wer bezahlt die Züge?
02 Teil 2: Planungsgeschichte und –grundlagen
02.1 kleiner Rückblick
02.2 Vertrag von Lugano 1996
02.3 Bundesverkehrswegeplan 2015
02.4 Deutschlandtakt
03 Teil 3: Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
03.1 2. Gleis Horb-Neckarhausen
03.2 Planung Pfaffensteig-Tunnel
03.3 Erreichbarkeit Hauptbahnhof von 2025 bis 20XX?
04 Teil 4: Ohne Vorplanung und Baurecht
Wer bezahlt für die Schiene?
 Artikel 87e Grundgesetz: Eigentümer der Bahn-Unternehmen, die Schienenwege bauen, unterhalten und
betreiben ist der Bund.
 Bundesverkehrswegeplan: Programm des Bundes zum Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur
„Bedarfsplanmaßnahmen“ werden aus dem Bundeshaushalt finanziert
 Zuschüsse an Kommunen aus dem GVFG-Bundesprogramm für regionale Schienenverkehrsprojekte
 Pauschalzuschüsse des BUNDES zur Instandhaltung und für den ERSATZ (LuFV – Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung)
 Eigenmittel der DB Netz AG (Tochter der Deutschen Bahn AG)
 Freiwillige Zuwendungen der Länder und Kommunen
Wer ist zuständig?
01
Wer bezahlt für die Züge?
 Der Fernverkehr wird auf eigene Rechnung von Eisenbahn-Unternehmen betrieben.
(Deutsche Bahn AG, Flixtrain).
 Der Schienenregionalverkehr ist seit 1994 Ländersache. Finanzierung überwiegend durch
Bundeszuschüsse („Regionalisierungsmittel“).
 Länder (Nahverkehrs-Gesellschaften) beauftragen Eisenbahnunternehmen
(„bestellen Zug-Kilometer“).
Wer ist zuständig?
01
2. PlanungsGeschichte und -
Grundlagen
Planungsgeschichte und Grundlagen
Meilensteine der Gäubahn
 24. Oktober 1927: Vertrag Deutsche Reichsbahn –
Land Württemberg: zweigleisiger Ausbau Horb-
Tuttlingen (Bau von 1928 – 1943)
 1946: Frankreich demontiert das 2. Gleis zwischen
Horb und Tuttlingen (ca. 70 km)
 1977: Elektrifizierung und Verlegung des
verbliebenen Gleises in die Mitte der Trasse
02
Planungsgeschichte und Grundlagen
Vertrag von Lugano 1996
 Deutschland verpflichtet sich bis 2020 zum Bau der „NEAT“
Zulauf-Strecken (Gotthard-Basis-Tunnel)
 Reisezeitverkürzung München – Zürich auf 3:15 h
(Leuchtturmprojekt für den Deutschlandtakt)
 4-spuriger Ausbau Rheintalbahn Karlsruhe-Basel
 Reisezeitverkürzung Stuttgart – Zürich auf 2:15 h
 Unverbindliches Folgeabkommen 2021:
D-CH-Lenkungskreis tritt sich jährlich
02
2042?
?????
2021
2022
Planungsgeschichte und Grundlagen
Bundesverkehrswegeplan
 Zentrales Planungsinstrument für Verkehrsinfrastruktur
 Bewertet und priorisiert Projekte des Straßenbaus, der Wasser- und
Schienenwege
 läuft zwischen 15 bis 25 Jahre, aktueller BVWP beschlossen 2016
 Grundlage für konkrete Ausbauplanungen
 Problem: mehrfach überzeichnet
 Ampel plant vorzeitige Überarbeitung
 Gäubahn seit 2016 in der obersten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“
eingestuft
02
Planungsgeschichte und Grundlagen
 ZIEL: Alle größere Städte werden alle 30 Min erreicht
 Gleiche Ankunfts- und Abfahrtszeiten an den Knotenbahnhöfen
 Verknüpfung der Knotenbahnhöfe alle 30 Min. mit dem
Regionalverkehr
 Fahrplanbasierte Planung des Infrastrukturausbaus
 Beeinflusst Ziele und Maßnahmen für den Gäubahn-Ausbau
 Erheblicher Ausbauaufwand (Südwesten: 29 Mrd. €)
 Langfrist-Projekt (bis 2070?!)
 Maßnahmen in BW: Digitaler Knoten Stuttgart
02
Planungsgeschichte und Grundlagen
 Drei „Doppelspurinseln“ (zweigleisige
Abschnitte) bei Horb, Rottweil und Tuttlingen
 Gleis für Güterverkehr (Singener Kurve)
 Tunnelausweitungen
 Investitionsvolumen: 550 Mio. € (2013)
Deutschlandtakt und Verzicht auf Neigetechnik
durch die Bahn machen teilweise erhebliche
Umplanungen erforderlich.
02
Ausbau-Konzept Bundesverkehrswegeplan 2030
3. Ausbauplanung und
Ausbaukonflikte
Ausbauplanung
 Die Gäubahn wird durch das Neckartal geführt.
Die Topographie erzwingt enge Kurvenradien, so
dass ein Geschwindigkeitslimit besteht.
 Die Bahn lehnt die Neigetechnik auf der
Gäubahn wegen Störungsanfälligkeit und
Unterhaltsaufwand ab.
03
Grundlegende Probleme
Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
 Bau eines 2. Gleises auf ca. 5 km Länge
 Neues elektronisches Stellwerk in Horb
 Antrag auf Planfeststellungsverfahren: 2014
Planfeststellungsbeschluss: 2018
 Spatenstich: Oktober 2021
 Baubeginn: 2023 (Fertigstellung 2024 / 2026)
 Vorplanung und Genehmigungsplanung wurden
durch Anlieger / das Land vorfinanziert.
 Investitionsvolumen: ca. 36 Mio €
03
03.1 Horb – Neckarhausen: im Bau
Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
 Gäubahn soll über Stuttgart – Flughafen in
Tiefbahnhof geführt werden
 Planfeststellungsabschnitt 1.3b und Verlauf der
Bahn auf den Fildern war jahrelang unklar
 Bahntechnische Konflikte (parallele Nutzung S-
Bahngleise durch S-Bahn und Gäubahn)
 Umplanung des Gäubahn-Ausbaus war
entsprechend der Vorgaben des Deutschland-
Takts erforderlich
 Probleme der neuen Planung: Wegfall des Halts
in Böblingen und Verlegung nach Singen-
Landesgartenschau
03
03.2 Pfaffensteig-Tunnel - Ausgangslage
Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
03
03.2 Pfaffensteig-Tunnel
Ca. 12 km zwischen Böblingen und Flughafen
Vorplanung beauftragt / Genehmigungsplanung finanziert
Stuttgart 21 – Projektpartner Bahn, Land Region haben sich auf Baufinanzierung geeinigt
Baurecht soll bis 2026 vorliegen – Baufertigstellung 2032
7 Jahre nach Fertigstellung von Stuttgart 21 – Baukosten zu aktuellen Preisen 2023: ca: 1,4 Mrd €
Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
 Unterbrechung Gäubahn ca. sechs Monate vor
Inbetriebnahme von Stuttgart 21 bahntechnisch
erforderlich
 Diskutierte Alternativen
 Regionalbahnhof Vaihingen
 Nordhalt
 Umleitung Renningen (Tübingen)
 Weiternutzung bestehender Bahnanlagen
(Kopfbahnhof - Erhalt Panoramabahn)
 Verlängerung S-Bahn -> Horb (Rottweil)
03
03.3 Anbindung Hauptbahnhof
Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
03
03.3 Anbindung Hauptbahnhof:
neuer Regionalbahnhof Vaihingen
 Bau eines neuen Bahnsteigs (abgeschlossen)
 Umsteigeverbindungen alle 3-4 min in Richtung
Stuttgart – Innenstadt
 Umsteigeverbindungen alle 15 min zum Flughafen
 Anschluss zu SSB-Stadtbahn und SSB-Bussen
 Nachteil: zum Hauptbahnhof ist ein Umstieg
erforderlich
 Aber: der „schnelle“ IC erreicht alle
Fernverkehrsanschlüsse Richtung Mannheim
 Reisezeit Vaihingen – Hbf +8 min, aber
Reisezeitverkürzung zu vielen innerstädtischen Zielen
 Außerdem: bahnsteiggleicher Umstieg zur S-Bahn in
Böblingen (Reisezeit – Hbf +10 min
Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
 Neubau Bahnsteig in der Nähe S-Bahn-Halt
Nordbahnhof
 Zusätzliche Umsteigeverbindungen zu S-Bahn
und Stadtbahn (Löwentorbrücke) erreichbar
 Probleme:
 Derzeit gibt es keinen Betreiber für
Panoramabahn
 Erheblicher Sanierungsbedarf der
Panoramabahn
 Für Fahrziele Hbf und Innenstadt bringt der
Nordhalt keine Vorteile.
 Fertigstellung vor 2028 unwahrscheinlich
03
03.3 Anbindung Hauptbahnhof: Variante 1
Regionalbahnhof Vaihingen + Nordhalt
Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
 Grundstück gehört mittlerweile Stadt Stuttgart
 Rückbauarbeiten im Gleisvorfeld werden
erheblich schwieriger
 hoher Sanierungsbedarf Panorama-Bahn
 Erhebliche Umbaukosten für Stellwerk,
Oberleitungen, Bahnsteigüberdachungen
 Lange Wege zum neuen Tiefbahnhof
 Bahn rechnet mit Planungs-, Genehmigungs-
und Bauzeiten von 8 – 10 Jahren
03
03.3 Anbindung Hauptbahnhof: Variante 2:
Weiterbetrieb bestehender Anlagen
(Kopfbahnhof light)
Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
Umleitung Böblingen-Renningen:
 Fahrtzeiten länger als bei S-Bahn-Umstieg
 Erhebliche Konflikte mit Güterverkehr und S-
Bahn
 Anschlüsse zum Fernverkehr werden verfehlt
 Störungsanfälliger Betrieb in Feuerfach
Umleitung Tübingen
 Eingleisige Strecke vor 2030 nicht elektrifiziert
 Fahrzeiten erheblich länger als bei S-Bahn-
Umstieg (30 Minuten!)
03
03.3 Anbindung Hauptbahnhof: Variante 3 Umleitungen
Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
Verlängerung S-Bahn bis Horb (Rottweil)
 Für die Linie S1 prinzipiell möglich
 Bahnsteigerhöhungen (Gäufelden, LKr. Rottweil)
zwingend notwendig
 Geeignete Fahrzeuge sind – begrenzt -
vorhanden
 Höheres Risiko für Verspätungsübertragungen
von der Gäubahn ins S-Bahn-Netz
 Längere Fahrzeiten gegenüber IC
 S-Bahn wird nicht von Bahn, sondern durch Land
(Regionalisierungsmittel) finanziert.
03
03.3 Anbindung Hauptbahnhof: Variante 4
Ausbauplanungen und Ausbaukonflikte
0
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30
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50
60
70
80
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Fahrziele
Reiseziele der
Gäubahn-Fahrgäste
innerstädtische Ziele
in Stuttgart
Hauptbahnhof
und Zentrum
03
03.3 Anbindung Hauptbahnhof: weitere Aspekte
 Ergebnisse des Faktenchecks werden durch
externe Gutachten im Auftrag des
Interessenverbands Gäubahn überprüft
(Vorlage im Sommer 2023)
 Rechtsgutachten LNV / Umwelthilfe:
Bahn habe in jedem Fall Betriebspflicht bis Hbf.
Die im Planfeststellungsbeschluss genehmigte
Unterbrechung von 6 Monaten könne nicht auf
8-10 Jahre ausgedehnt werden.
 Diese Rechtsauffassung ist umstritten, eine
richterliche Klärung kann viele Jahre dauern.
4. Ohne VorPlanung und
Baurecht: Forderungen
Ohne Vorplanung und Baurecht
04
03.3 Bauabschnitte südlich von Horb Nr. Baumaßnahme Kosten
1 Pfaffensteigtunnel
12 km
919,2 Mio €
2 Abschnittsweise Geschwindigkeitserhöhung Stuttgart –
Singen
51,6 Mio €
3 Geschwindigkeitserhöhung Herrenberg – Eutingen 61,7 Mio €
4 Eingleisiger Neubau Neckarhausen – Sulz
(führt zu Doppelgleis) Streckenverkürzung um 2,7 km
244,0 Mio €
5 Zweigleisger Ausbaubau Sulz-Epfendorf
17 km
535,8 Mio €
6 Zweigleisiger Ausbau
Rietheim – Tuttlingen 8 km
106,2 Mio €
7 Neubau Singener Kurve und Anpassung Haltepunkt
Singen LGS, 1,5 km
57,5 Mio €
8 Profilerweiterung 5 Tunnel auf P/C 400 124, 9 Mio €
Gesamtkosten (Preise von 2015) 2100,9 Mio €
 Bauabschnitte südlich Horb in der Summe
aufwändiger als Pfaffensteig-Tunnel
 Keine Planungen / kein Baurecht
 Zeitplan für Umsetzung daher unklar
Investitionshiflen des Landes
Können Gäubahn-Ausbau
beschleunigen
Hans-Peter Storz
Forderungen
04
 Masterplan für weiteren Gäubahn-Ausbau:
 Ziel: Unterbrechungen vermeiden
 Baurecht für Abschnitte frühzeitig schaffen
 Finanzierungsvereinbarungen mit der Bahn
 Ziel: durch Landeshilfen Baurecht früher
schaffen (Modell Südbahn)
 Ggf. freiwillige Landeszuschüsse für Ausbau
(Modell Rheintalbahn)
 Gäubahn ist mehr als Tunnel und Hauptbahnhof
Vielen Dank
fürs zuhören
Hier steht der
Programmtitel

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  • 2. Abgekoppelt? 01 Teil 1: Wer ist zuständig? 01.1 Wer bezahlt die Schiene? 01.2 Wer bezahlt die Züge? 02 Teil 2: Planungsgeschichte und –grundlagen 02.1 kleiner Rückblick 02.2 Vertrag von Lugano 1996 02.3 Bundesverkehrswegeplan 2015 02.4 Deutschlandtakt 03 Teil 3: Ausbauplanung und Ausbaukonflikte 03.1 2. Gleis Horb-Neckarhausen 03.2 Planung Pfaffensteig-Tunnel 03.3 Erreichbarkeit Hauptbahnhof von 2025 bis 20XX? 04 Teil 4: Ohne Vorplanung und Baurecht
  • 3. Wer bezahlt für die Schiene?  Artikel 87e Grundgesetz: Eigentümer der Bahn-Unternehmen, die Schienenwege bauen, unterhalten und betreiben ist der Bund.  Bundesverkehrswegeplan: Programm des Bundes zum Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur „Bedarfsplanmaßnahmen“ werden aus dem Bundeshaushalt finanziert  Zuschüsse an Kommunen aus dem GVFG-Bundesprogramm für regionale Schienenverkehrsprojekte  Pauschalzuschüsse des BUNDES zur Instandhaltung und für den ERSATZ (LuFV – Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung)  Eigenmittel der DB Netz AG (Tochter der Deutschen Bahn AG)  Freiwillige Zuwendungen der Länder und Kommunen Wer ist zuständig? 01
  • 4. Wer bezahlt für die Züge?  Der Fernverkehr wird auf eigene Rechnung von Eisenbahn-Unternehmen betrieben. (Deutsche Bahn AG, Flixtrain).  Der Schienenregionalverkehr ist seit 1994 Ländersache. Finanzierung überwiegend durch Bundeszuschüsse („Regionalisierungsmittel“).  Länder (Nahverkehrs-Gesellschaften) beauftragen Eisenbahnunternehmen („bestellen Zug-Kilometer“). Wer ist zuständig? 01
  • 6. Planungsgeschichte und Grundlagen Meilensteine der Gäubahn  24. Oktober 1927: Vertrag Deutsche Reichsbahn – Land Württemberg: zweigleisiger Ausbau Horb- Tuttlingen (Bau von 1928 – 1943)  1946: Frankreich demontiert das 2. Gleis zwischen Horb und Tuttlingen (ca. 70 km)  1977: Elektrifizierung und Verlegung des verbliebenen Gleises in die Mitte der Trasse 02
  • 7. Planungsgeschichte und Grundlagen Vertrag von Lugano 1996  Deutschland verpflichtet sich bis 2020 zum Bau der „NEAT“ Zulauf-Strecken (Gotthard-Basis-Tunnel)  Reisezeitverkürzung München – Zürich auf 3:15 h (Leuchtturmprojekt für den Deutschlandtakt)  4-spuriger Ausbau Rheintalbahn Karlsruhe-Basel  Reisezeitverkürzung Stuttgart – Zürich auf 2:15 h  Unverbindliches Folgeabkommen 2021: D-CH-Lenkungskreis tritt sich jährlich 02 2042? ????? 2021 2022
  • 8. Planungsgeschichte und Grundlagen Bundesverkehrswegeplan  Zentrales Planungsinstrument für Verkehrsinfrastruktur  Bewertet und priorisiert Projekte des Straßenbaus, der Wasser- und Schienenwege  läuft zwischen 15 bis 25 Jahre, aktueller BVWP beschlossen 2016  Grundlage für konkrete Ausbauplanungen  Problem: mehrfach überzeichnet  Ampel plant vorzeitige Überarbeitung  Gäubahn seit 2016 in der obersten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft 02
  • 9. Planungsgeschichte und Grundlagen  ZIEL: Alle größere Städte werden alle 30 Min erreicht  Gleiche Ankunfts- und Abfahrtszeiten an den Knotenbahnhöfen  Verknüpfung der Knotenbahnhöfe alle 30 Min. mit dem Regionalverkehr  Fahrplanbasierte Planung des Infrastrukturausbaus  Beeinflusst Ziele und Maßnahmen für den Gäubahn-Ausbau  Erheblicher Ausbauaufwand (Südwesten: 29 Mrd. €)  Langfrist-Projekt (bis 2070?!)  Maßnahmen in BW: Digitaler Knoten Stuttgart 02
  • 10. Planungsgeschichte und Grundlagen  Drei „Doppelspurinseln“ (zweigleisige Abschnitte) bei Horb, Rottweil und Tuttlingen  Gleis für Güterverkehr (Singener Kurve)  Tunnelausweitungen  Investitionsvolumen: 550 Mio. € (2013) Deutschlandtakt und Verzicht auf Neigetechnik durch die Bahn machen teilweise erhebliche Umplanungen erforderlich. 02 Ausbau-Konzept Bundesverkehrswegeplan 2030
  • 12. Ausbauplanung  Die Gäubahn wird durch das Neckartal geführt. Die Topographie erzwingt enge Kurvenradien, so dass ein Geschwindigkeitslimit besteht.  Die Bahn lehnt die Neigetechnik auf der Gäubahn wegen Störungsanfälligkeit und Unterhaltsaufwand ab. 03 Grundlegende Probleme
  • 13. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte  Bau eines 2. Gleises auf ca. 5 km Länge  Neues elektronisches Stellwerk in Horb  Antrag auf Planfeststellungsverfahren: 2014 Planfeststellungsbeschluss: 2018  Spatenstich: Oktober 2021  Baubeginn: 2023 (Fertigstellung 2024 / 2026)  Vorplanung und Genehmigungsplanung wurden durch Anlieger / das Land vorfinanziert.  Investitionsvolumen: ca. 36 Mio € 03 03.1 Horb – Neckarhausen: im Bau
  • 14. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte  Gäubahn soll über Stuttgart – Flughafen in Tiefbahnhof geführt werden  Planfeststellungsabschnitt 1.3b und Verlauf der Bahn auf den Fildern war jahrelang unklar  Bahntechnische Konflikte (parallele Nutzung S- Bahngleise durch S-Bahn und Gäubahn)  Umplanung des Gäubahn-Ausbaus war entsprechend der Vorgaben des Deutschland- Takts erforderlich  Probleme der neuen Planung: Wegfall des Halts in Böblingen und Verlegung nach Singen- Landesgartenschau 03 03.2 Pfaffensteig-Tunnel - Ausgangslage
  • 15. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte 03 03.2 Pfaffensteig-Tunnel Ca. 12 km zwischen Böblingen und Flughafen Vorplanung beauftragt / Genehmigungsplanung finanziert Stuttgart 21 – Projektpartner Bahn, Land Region haben sich auf Baufinanzierung geeinigt Baurecht soll bis 2026 vorliegen – Baufertigstellung 2032 7 Jahre nach Fertigstellung von Stuttgart 21 – Baukosten zu aktuellen Preisen 2023: ca: 1,4 Mrd €
  • 16. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte  Unterbrechung Gäubahn ca. sechs Monate vor Inbetriebnahme von Stuttgart 21 bahntechnisch erforderlich  Diskutierte Alternativen  Regionalbahnhof Vaihingen  Nordhalt  Umleitung Renningen (Tübingen)  Weiternutzung bestehender Bahnanlagen (Kopfbahnhof - Erhalt Panoramabahn)  Verlängerung S-Bahn -> Horb (Rottweil) 03 03.3 Anbindung Hauptbahnhof
  • 17. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte 03 03.3 Anbindung Hauptbahnhof: neuer Regionalbahnhof Vaihingen  Bau eines neuen Bahnsteigs (abgeschlossen)  Umsteigeverbindungen alle 3-4 min in Richtung Stuttgart – Innenstadt  Umsteigeverbindungen alle 15 min zum Flughafen  Anschluss zu SSB-Stadtbahn und SSB-Bussen  Nachteil: zum Hauptbahnhof ist ein Umstieg erforderlich  Aber: der „schnelle“ IC erreicht alle Fernverkehrsanschlüsse Richtung Mannheim  Reisezeit Vaihingen – Hbf +8 min, aber Reisezeitverkürzung zu vielen innerstädtischen Zielen  Außerdem: bahnsteiggleicher Umstieg zur S-Bahn in Böblingen (Reisezeit – Hbf +10 min
  • 18. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte  Neubau Bahnsteig in der Nähe S-Bahn-Halt Nordbahnhof  Zusätzliche Umsteigeverbindungen zu S-Bahn und Stadtbahn (Löwentorbrücke) erreichbar  Probleme:  Derzeit gibt es keinen Betreiber für Panoramabahn  Erheblicher Sanierungsbedarf der Panoramabahn  Für Fahrziele Hbf und Innenstadt bringt der Nordhalt keine Vorteile.  Fertigstellung vor 2028 unwahrscheinlich 03 03.3 Anbindung Hauptbahnhof: Variante 1 Regionalbahnhof Vaihingen + Nordhalt
  • 19. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte  Grundstück gehört mittlerweile Stadt Stuttgart  Rückbauarbeiten im Gleisvorfeld werden erheblich schwieriger  hoher Sanierungsbedarf Panorama-Bahn  Erhebliche Umbaukosten für Stellwerk, Oberleitungen, Bahnsteigüberdachungen  Lange Wege zum neuen Tiefbahnhof  Bahn rechnet mit Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten von 8 – 10 Jahren 03 03.3 Anbindung Hauptbahnhof: Variante 2: Weiterbetrieb bestehender Anlagen (Kopfbahnhof light)
  • 20. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte Umleitung Böblingen-Renningen:  Fahrtzeiten länger als bei S-Bahn-Umstieg  Erhebliche Konflikte mit Güterverkehr und S- Bahn  Anschlüsse zum Fernverkehr werden verfehlt  Störungsanfälliger Betrieb in Feuerfach Umleitung Tübingen  Eingleisige Strecke vor 2030 nicht elektrifiziert  Fahrzeiten erheblich länger als bei S-Bahn- Umstieg (30 Minuten!) 03 03.3 Anbindung Hauptbahnhof: Variante 3 Umleitungen
  • 21. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte Verlängerung S-Bahn bis Horb (Rottweil)  Für die Linie S1 prinzipiell möglich  Bahnsteigerhöhungen (Gäufelden, LKr. Rottweil) zwingend notwendig  Geeignete Fahrzeuge sind – begrenzt - vorhanden  Höheres Risiko für Verspätungsübertragungen von der Gäubahn ins S-Bahn-Netz  Längere Fahrzeiten gegenüber IC  S-Bahn wird nicht von Bahn, sondern durch Land (Regionalisierungsmittel) finanziert. 03 03.3 Anbindung Hauptbahnhof: Variante 4
  • 22. Ausbauplanungen und Ausbaukonflikte 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 Fahrziele Reiseziele der Gäubahn-Fahrgäste innerstädtische Ziele in Stuttgart Hauptbahnhof und Zentrum 03 03.3 Anbindung Hauptbahnhof: weitere Aspekte  Ergebnisse des Faktenchecks werden durch externe Gutachten im Auftrag des Interessenverbands Gäubahn überprüft (Vorlage im Sommer 2023)  Rechtsgutachten LNV / Umwelthilfe: Bahn habe in jedem Fall Betriebspflicht bis Hbf. Die im Planfeststellungsbeschluss genehmigte Unterbrechung von 6 Monaten könne nicht auf 8-10 Jahre ausgedehnt werden.  Diese Rechtsauffassung ist umstritten, eine richterliche Klärung kann viele Jahre dauern.
  • 23. 4. Ohne VorPlanung und Baurecht: Forderungen
  • 24. Ohne Vorplanung und Baurecht 04 03.3 Bauabschnitte südlich von Horb Nr. Baumaßnahme Kosten 1 Pfaffensteigtunnel 12 km 919,2 Mio € 2 Abschnittsweise Geschwindigkeitserhöhung Stuttgart – Singen 51,6 Mio € 3 Geschwindigkeitserhöhung Herrenberg – Eutingen 61,7 Mio € 4 Eingleisiger Neubau Neckarhausen – Sulz (führt zu Doppelgleis) Streckenverkürzung um 2,7 km 244,0 Mio € 5 Zweigleisger Ausbaubau Sulz-Epfendorf 17 km 535,8 Mio € 6 Zweigleisiger Ausbau Rietheim – Tuttlingen 8 km 106,2 Mio € 7 Neubau Singener Kurve und Anpassung Haltepunkt Singen LGS, 1,5 km 57,5 Mio € 8 Profilerweiterung 5 Tunnel auf P/C 400 124, 9 Mio € Gesamtkosten (Preise von 2015) 2100,9 Mio €  Bauabschnitte südlich Horb in der Summe aufwändiger als Pfaffensteig-Tunnel  Keine Planungen / kein Baurecht  Zeitplan für Umsetzung daher unklar
  • 25. Investitionshiflen des Landes Können Gäubahn-Ausbau beschleunigen Hans-Peter Storz
  • 26. Forderungen 04  Masterplan für weiteren Gäubahn-Ausbau:  Ziel: Unterbrechungen vermeiden  Baurecht für Abschnitte frühzeitig schaffen  Finanzierungsvereinbarungen mit der Bahn  Ziel: durch Landeshilfen Baurecht früher schaffen (Modell Südbahn)  Ggf. freiwillige Landeszuschüsse für Ausbau (Modell Rheintalbahn)  Gäubahn ist mehr als Tunnel und Hauptbahnhof
  • 27. Vielen Dank fürs zuhören Hier steht der Programmtitel

Hinweis der Redaktion

  1. Der derzeit gültige Bundesverkehrswegeplan wurde 2015 beschlossen. Er soll bis ins Jahr 2030 gelten. Er macht aufgrund einer volkswirtschaftlichen Bewertung einen Vorschlag, welche Verkehrswege (Autobahnen- und Bundesfernstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege) in diesem Zeitraum gebaut werden sollen (=Bedarfsplanmaßnahmen). Für die Kosten kommt der Bund auf. In Projektdossiers können Einzelheiten der Planung eingesehen werden. Der Ausbau von Bahnlinien mit regionaler Bedeutung kommt nicht in den Bundesverkehrswegeplan. Diese Projekte können aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm) bezuschusst werden. Derzeit decken die Bundeszuschüsse ca. 90 % ab, das Land übernimmt einen hohen Anteil der nicht abgedeckten Kosten. LuFV: Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung regelt Pauschalzuschüsse des Bundes für die Instandhaltung der Schienenwege. z.Z. ca- 7,8 Milliarden Euro jährlich