2. Abgekoppelt?
01 Teil 1: Wer ist zuständig?
01.1 Wer bezahlt die Schiene?
01.2 Wer bezahlt die Züge?
02 Teil 2: Planungsgeschichte und –grundlagen
02.1 kleiner Rückblick
02.2 Vertrag von Lugano 1996
02.3 Bundesverkehrswegeplan 2015
02.4 Deutschlandtakt
03 Teil 3: Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
03.1 2. Gleis Horb-Neckarhausen
03.2 Planung Pfaffensteig-Tunnel
03.3 Erreichbarkeit Hauptbahnhof von 2025 bis 20XX?
04 Teil 4: Ohne Vorplanung und Baurecht
3. Wer bezahlt für die Schiene?
Artikel 87e Grundgesetz: Eigentümer der Bahn-Unternehmen, die Schienenwege bauen, unterhalten und
betreiben ist der Bund.
Bundesverkehrswegeplan: Programm des Bundes zum Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur
„Bedarfsplanmaßnahmen“ werden aus dem Bundeshaushalt finanziert
Zuschüsse an Kommunen aus dem GVFG-Bundesprogramm für regionale Schienenverkehrsprojekte
Pauschalzuschüsse des BUNDES zur Instandhaltung und für den ERSATZ (LuFV – Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung)
Eigenmittel der DB Netz AG (Tochter der Deutschen Bahn AG)
Freiwillige Zuwendungen der Länder und Kommunen
Wer ist zuständig?
01
4. Wer bezahlt für die Züge?
Der Fernverkehr wird auf eigene Rechnung von Eisenbahn-Unternehmen betrieben.
(Deutsche Bahn AG, Flixtrain).
Der Schienenregionalverkehr ist seit 1994 Ländersache. Finanzierung überwiegend durch
Bundeszuschüsse („Regionalisierungsmittel“).
Länder (Nahverkehrs-Gesellschaften) beauftragen Eisenbahnunternehmen
(„bestellen Zug-Kilometer“).
Wer ist zuständig?
01
6. Planungsgeschichte und Grundlagen
Meilensteine der Gäubahn
24. Oktober 1927: Vertrag Deutsche Reichsbahn –
Land Württemberg: zweigleisiger Ausbau Horb-
Tuttlingen (Bau von 1928 – 1943)
1946: Frankreich demontiert das 2. Gleis zwischen
Horb und Tuttlingen (ca. 70 km)
1977: Elektrifizierung und Verlegung des
verbliebenen Gleises in die Mitte der Trasse
02
7. Planungsgeschichte und Grundlagen
Vertrag von Lugano 1996
Deutschland verpflichtet sich bis 2020 zum Bau der „NEAT“
Zulauf-Strecken (Gotthard-Basis-Tunnel)
Reisezeitverkürzung München – Zürich auf 3:15 h
(Leuchtturmprojekt für den Deutschlandtakt)
4-spuriger Ausbau Rheintalbahn Karlsruhe-Basel
Reisezeitverkürzung Stuttgart – Zürich auf 2:15 h
Unverbindliches Folgeabkommen 2021:
D-CH-Lenkungskreis tritt sich jährlich
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2042?
?????
2021
2022
8. Planungsgeschichte und Grundlagen
Bundesverkehrswegeplan
Zentrales Planungsinstrument für Verkehrsinfrastruktur
Bewertet und priorisiert Projekte des Straßenbaus, der Wasser- und
Schienenwege
läuft zwischen 15 bis 25 Jahre, aktueller BVWP beschlossen 2016
Grundlage für konkrete Ausbauplanungen
Problem: mehrfach überzeichnet
Ampel plant vorzeitige Überarbeitung
Gäubahn seit 2016 in der obersten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“
eingestuft
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9. Planungsgeschichte und Grundlagen
ZIEL: Alle größere Städte werden alle 30 Min erreicht
Gleiche Ankunfts- und Abfahrtszeiten an den Knotenbahnhöfen
Verknüpfung der Knotenbahnhöfe alle 30 Min. mit dem
Regionalverkehr
Fahrplanbasierte Planung des Infrastrukturausbaus
Beeinflusst Ziele und Maßnahmen für den Gäubahn-Ausbau
Erheblicher Ausbauaufwand (Südwesten: 29 Mrd. €)
Langfrist-Projekt (bis 2070?!)
Maßnahmen in BW: Digitaler Knoten Stuttgart
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10. Planungsgeschichte und Grundlagen
Drei „Doppelspurinseln“ (zweigleisige
Abschnitte) bei Horb, Rottweil und Tuttlingen
Gleis für Güterverkehr (Singener Kurve)
Tunnelausweitungen
Investitionsvolumen: 550 Mio. € (2013)
Deutschlandtakt und Verzicht auf Neigetechnik
durch die Bahn machen teilweise erhebliche
Umplanungen erforderlich.
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Ausbau-Konzept Bundesverkehrswegeplan 2030
12. Ausbauplanung
Die Gäubahn wird durch das Neckartal geführt.
Die Topographie erzwingt enge Kurvenradien, so
dass ein Geschwindigkeitslimit besteht.
Die Bahn lehnt die Neigetechnik auf der
Gäubahn wegen Störungsanfälligkeit und
Unterhaltsaufwand ab.
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Grundlegende Probleme
13. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
Bau eines 2. Gleises auf ca. 5 km Länge
Neues elektronisches Stellwerk in Horb
Antrag auf Planfeststellungsverfahren: 2014
Planfeststellungsbeschluss: 2018
Spatenstich: Oktober 2021
Baubeginn: 2023 (Fertigstellung 2024 / 2026)
Vorplanung und Genehmigungsplanung wurden
durch Anlieger / das Land vorfinanziert.
Investitionsvolumen: ca. 36 Mio €
03
03.1 Horb – Neckarhausen: im Bau
14. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
Gäubahn soll über Stuttgart – Flughafen in
Tiefbahnhof geführt werden
Planfeststellungsabschnitt 1.3b und Verlauf der
Bahn auf den Fildern war jahrelang unklar
Bahntechnische Konflikte (parallele Nutzung S-
Bahngleise durch S-Bahn und Gäubahn)
Umplanung des Gäubahn-Ausbaus war
entsprechend der Vorgaben des Deutschland-
Takts erforderlich
Probleme der neuen Planung: Wegfall des Halts
in Böblingen und Verlegung nach Singen-
Landesgartenschau
03
03.2 Pfaffensteig-Tunnel - Ausgangslage
15. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
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03.2 Pfaffensteig-Tunnel
Ca. 12 km zwischen Böblingen und Flughafen
Vorplanung beauftragt / Genehmigungsplanung finanziert
Stuttgart 21 – Projektpartner Bahn, Land Region haben sich auf Baufinanzierung geeinigt
Baurecht soll bis 2026 vorliegen – Baufertigstellung 2032
7 Jahre nach Fertigstellung von Stuttgart 21 – Baukosten zu aktuellen Preisen 2023: ca: 1,4 Mrd €
16. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
Unterbrechung Gäubahn ca. sechs Monate vor
Inbetriebnahme von Stuttgart 21 bahntechnisch
erforderlich
Diskutierte Alternativen
Regionalbahnhof Vaihingen
Nordhalt
Umleitung Renningen (Tübingen)
Weiternutzung bestehender Bahnanlagen
(Kopfbahnhof - Erhalt Panoramabahn)
Verlängerung S-Bahn -> Horb (Rottweil)
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03.3 Anbindung Hauptbahnhof
17. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
03
03.3 Anbindung Hauptbahnhof:
neuer Regionalbahnhof Vaihingen
Bau eines neuen Bahnsteigs (abgeschlossen)
Umsteigeverbindungen alle 3-4 min in Richtung
Stuttgart – Innenstadt
Umsteigeverbindungen alle 15 min zum Flughafen
Anschluss zu SSB-Stadtbahn und SSB-Bussen
Nachteil: zum Hauptbahnhof ist ein Umstieg
erforderlich
Aber: der „schnelle“ IC erreicht alle
Fernverkehrsanschlüsse Richtung Mannheim
Reisezeit Vaihingen – Hbf +8 min, aber
Reisezeitverkürzung zu vielen innerstädtischen Zielen
Außerdem: bahnsteiggleicher Umstieg zur S-Bahn in
Böblingen (Reisezeit – Hbf +10 min
18. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
Neubau Bahnsteig in der Nähe S-Bahn-Halt
Nordbahnhof
Zusätzliche Umsteigeverbindungen zu S-Bahn
und Stadtbahn (Löwentorbrücke) erreichbar
Probleme:
Derzeit gibt es keinen Betreiber für
Panoramabahn
Erheblicher Sanierungsbedarf der
Panoramabahn
Für Fahrziele Hbf und Innenstadt bringt der
Nordhalt keine Vorteile.
Fertigstellung vor 2028 unwahrscheinlich
03
03.3 Anbindung Hauptbahnhof: Variante 1
Regionalbahnhof Vaihingen + Nordhalt
19. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
Grundstück gehört mittlerweile Stadt Stuttgart
Rückbauarbeiten im Gleisvorfeld werden
erheblich schwieriger
hoher Sanierungsbedarf Panorama-Bahn
Erhebliche Umbaukosten für Stellwerk,
Oberleitungen, Bahnsteigüberdachungen
Lange Wege zum neuen Tiefbahnhof
Bahn rechnet mit Planungs-, Genehmigungs-
und Bauzeiten von 8 – 10 Jahren
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03.3 Anbindung Hauptbahnhof: Variante 2:
Weiterbetrieb bestehender Anlagen
(Kopfbahnhof light)
20. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
Umleitung Böblingen-Renningen:
Fahrtzeiten länger als bei S-Bahn-Umstieg
Erhebliche Konflikte mit Güterverkehr und S-
Bahn
Anschlüsse zum Fernverkehr werden verfehlt
Störungsanfälliger Betrieb in Feuerfach
Umleitung Tübingen
Eingleisige Strecke vor 2030 nicht elektrifiziert
Fahrzeiten erheblich länger als bei S-Bahn-
Umstieg (30 Minuten!)
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03.3 Anbindung Hauptbahnhof: Variante 3 Umleitungen
21. Ausbauplanung und Ausbaukonflikte
Verlängerung S-Bahn bis Horb (Rottweil)
Für die Linie S1 prinzipiell möglich
Bahnsteigerhöhungen (Gäufelden, LKr. Rottweil)
zwingend notwendig
Geeignete Fahrzeuge sind – begrenzt -
vorhanden
Höheres Risiko für Verspätungsübertragungen
von der Gäubahn ins S-Bahn-Netz
Längere Fahrzeiten gegenüber IC
S-Bahn wird nicht von Bahn, sondern durch Land
(Regionalisierungsmittel) finanziert.
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03.3 Anbindung Hauptbahnhof: Variante 4
22. Ausbauplanungen und Ausbaukonflikte
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Fahrziele
Reiseziele der
Gäubahn-Fahrgäste
innerstädtische Ziele
in Stuttgart
Hauptbahnhof
und Zentrum
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03.3 Anbindung Hauptbahnhof: weitere Aspekte
Ergebnisse des Faktenchecks werden durch
externe Gutachten im Auftrag des
Interessenverbands Gäubahn überprüft
(Vorlage im Sommer 2023)
Rechtsgutachten LNV / Umwelthilfe:
Bahn habe in jedem Fall Betriebspflicht bis Hbf.
Die im Planfeststellungsbeschluss genehmigte
Unterbrechung von 6 Monaten könne nicht auf
8-10 Jahre ausgedehnt werden.
Diese Rechtsauffassung ist umstritten, eine
richterliche Klärung kann viele Jahre dauern.
26. Forderungen
04
Masterplan für weiteren Gäubahn-Ausbau:
Ziel: Unterbrechungen vermeiden
Baurecht für Abschnitte frühzeitig schaffen
Finanzierungsvereinbarungen mit der Bahn
Ziel: durch Landeshilfen Baurecht früher
schaffen (Modell Südbahn)
Ggf. freiwillige Landeszuschüsse für Ausbau
(Modell Rheintalbahn)
Gäubahn ist mehr als Tunnel und Hauptbahnhof
Der derzeit gültige Bundesverkehrswegeplan wurde 2015 beschlossen. Er soll bis ins Jahr 2030 gelten. Er macht aufgrund einer volkswirtschaftlichen Bewertung einen Vorschlag, welche Verkehrswege (Autobahnen- und Bundesfernstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege) in diesem Zeitraum gebaut werden sollen (=Bedarfsplanmaßnahmen). Für die Kosten kommt der Bund auf. In Projektdossiers können Einzelheiten der Planung eingesehen werden.
Der Ausbau von Bahnlinien mit regionaler Bedeutung kommt nicht in den Bundesverkehrswegeplan. Diese Projekte können aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm) bezuschusst werden. Derzeit decken die Bundeszuschüsse ca. 90 % ab, das Land übernimmt einen hohen Anteil der nicht abgedeckten Kosten.
LuFV: Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung regelt Pauschalzuschüsse des Bundes für die Instandhaltung der Schienenwege. z.Z. ca- 7,8 Milliarden Euro jährlich