Grundlagen der Pressearbeit im Verband
Warum ist Presse- und Öffentlichkeitsarbeit so wichtig für meinen Verband? Wie verfasse ich gute Pressemitteilungen bringe sie zur Veröffentlichung? Wie arbeite ich als Haupt- oder Ehrenamtlicher effizient, ohne einen zu großen Zeitaufwand zu haben und welche Besonderheiten sind gerade im Saarland zu beachten? Im Medienseminar des Landesjugendrings Saar am 28.3.2015 erhielten die TeilnehmerInnen einen umfassenden Einblick in die Grundlagen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Verbänden. Ein besonderer Schwerpunkt lag an diesem Tag auf dem Schreiben eigener Pressemitteilungen, der Erstellung von Pressemappen und der optimalen Betreuung von Pressevertretern z. B. bei Veranstaltungen. Geleitet wurde das Seminar von LJR-Vorstandsmitglied Tobias Wolfanger, der als PR-Referent arbeitet und auch im Ehrenamt Öffentlichkeitsarbeit betreibt.
Die Präsentation fasst das Seminar zusammen.
Oeffentlichkeitsarbeit für gemeinnützige organisationenBijan Kafi
Einführung in das Thema Öffentlichkeitsarbeit und Pressearbeit für gemeinnützige Organisationen, Bürgerstiftungen, Vereine und sonstige Non-Profit-Einrichtungen.
Grundlagen der Pressearbeit im Verband
Warum ist Presse- und Öffentlichkeitsarbeit so wichtig für meinen Verband? Wie verfasse ich gute Pressemitteilungen bringe sie zur Veröffentlichung? Wie arbeite ich als Haupt- oder Ehrenamtlicher effizient, ohne einen zu großen Zeitaufwand zu haben und welche Besonderheiten sind gerade im Saarland zu beachten? Im Medienseminar des Landesjugendrings Saar am 28.3.2015 erhielten die TeilnehmerInnen einen umfassenden Einblick in die Grundlagen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Verbänden. Ein besonderer Schwerpunkt lag an diesem Tag auf dem Schreiben eigener Pressemitteilungen, der Erstellung von Pressemappen und der optimalen Betreuung von Pressevertretern z. B. bei Veranstaltungen. Geleitet wurde das Seminar von LJR-Vorstandsmitglied Tobias Wolfanger, der als PR-Referent arbeitet und auch im Ehrenamt Öffentlichkeitsarbeit betreibt.
Die Präsentation fasst das Seminar zusammen.
Oeffentlichkeitsarbeit für gemeinnützige organisationenBijan Kafi
Einführung in das Thema Öffentlichkeitsarbeit und Pressearbeit für gemeinnützige Organisationen, Bürgerstiftungen, Vereine und sonstige Non-Profit-Einrichtungen.
Jugendliche wachsen heute anders auf als noch vor 10 oder 20 Jahren: Schule, Ausbildung, Studium, Medien, Mobilität und Freizeitgestaltung haben sich deutlich verändert. Auch Jugendarbeit hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und an die neue Situation angepasst. Leider haben etliche politischen Entscheidungsträger-innen die Jugendarbeit bei gesellschaftlichen Veränderungen jedoch nicht ausreichend berücksichtigt oder haben sie vernachlässigt.
Mit dem Kartenset „Starke Jugend – starke Zukunft” wird anhand von statistischen Daten die Entwicklung der Jugendarbeit in den zurückliegenden zwanzig Jahren dargestellt und es werden daraus Perspektiven und Vorschläge für die Jugendarbeit der Zukunft abgeleitet.
Stellungnahme des ljr zur demografischen Entwicklung in Niedersachsen - zur Anhörung im Nds. Landtag. Der ljr präsentiert hier seine Forderungen für eine jugendgerechte Entwicklung der Gesellschaft. Eine zukunftsgerechte Politik funktioniert nur im Einklang mit dem Interesse der nachwachsenden Generation.
Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor - Fachmagazin 2014Bertelsmann Stiftung
"Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ ist ein richtungweisendes Modellvorhaben der Landesregierung und der Bertelsmann Stiftung, das die Weichen für gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen stellt. Seit Anfang 2012 haben sich insgesamt 18 Kommunen auf den Weg gemacht, kommunale Präventionsketten aufzubauen. Das heißt, vorhandene Kräfte und Angebote in den Städten und Gemeinden werden gebündelt und Angebote der Bereiche Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Soziales werden miteinander verknüpft, um Kinder und ihre Familien zu unterstützen – lückenlos von der Schwangerschaft bis zum Eintritt ins Berufsleben.
Das Fachmagazin 2014 stellt die zentralen Aktivitäten der Partner in den unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten vor. Einblicke in das Lernnetzwerk der Kommunen und die wissenschaftliche Begleitforschung des Modellvorhabens werden ergänzt durch Beispiele guter Praxis entlang der kommunalen Präventionskette aus den beteiligten Städten und Kreisen. In Interviews, Reportagen und Berichten wird veranschaulicht, was "Kein Kind zurücklassen!" vor Ort leistet und wie Kinder, Jugendliche und Familien konkret Unterstützung erfahren.
Mehr Informationen unter http://www.kein-kind-zuruecklassen.de/
Der Jugend-Demokratiefonds Berlin fördert im Rahmen der bezirklichen Aktionsfonds Jugendbeteiligung in den Berliner Bezirken.
Im Jahr 2013 koordinierten die Berliner Bezirke erstmalig die Vorbereitung und Durchführung von Jugendjurys. Die Jurys bestehen aus Kinder und Jugendlichen und bestimmen über die Verteilung von Fördermitteln für Projekte von und für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 21 Jahren.
Für den Bezirk Mitte übernahm der Moabiter Ratschlag e.V. die Koordination der Jugendjury. dies ist der Projektbericht aus Mitte.
Leitfaden zur Antragstellung auf Förderung von gemeinützigen Projekten mit Lo...Sarah Neumann
Wir hoffen, dass dieser Leitfaden ein wenig Klarheit über die Situation schafft und bei der Antragstellung etwas weiter hilft. Dieser Leitfaden wurde von Sara Neumann, Content Manager auf theLotter.com geschrieben und recherchiert.
Wie positionieren sich die Parteien zu den jugendpolitischen Forderungen des Landesjugendrings? Die Antworten haben wir für die korrespondenz 117 grafisch dargestellt.
Das Forschungsprojekt „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Kitas von...Almendra Garcia de Reuter
Kernziel des Forschungsprojektes war es, den Status Quo von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), deren Stellenwert und die Integration in den Kindergärten Baden-Württembergs zu ermitteln.
Die GLP-Fraktion begrüsst den geplanten Ausbau der Kinderbetreuungskapazitäten in der Stadt Zürich. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Realität der Familien in unserer Stadt tief greifend verändert: Die Vielfalt der Lebensformen hat zugenommen, ebenso die Qualifikationsanforderungen an unsere Kinder und Jugendlichen; über 50% der Schulanfängerinnen und Schulanfänger sprechen Deutsch als Zweitsprache. Zugenommen haben auch die Mobilität der Familien, die Berufstätigkeit von Müttern und das Familienengagement der Väter.
Für die GLP-Fraktion ist deshalb klar, dass im Bereich der Kinderbetreuung ein Umdenken statt finden und man sich neuen Ideen – jenseits der bekannten ideologischen Trampelpfade – öffnen muss: Von einem System im Stil der
1950-er Jahre mit einer strikten Trennung von Familie als Erziehungs- sowie Schule als Bildungsinstanz und Betreuung als Beaufsichtigung für die zeitlichen Lücken dazwischen müssen wir uns verabschieden. Schule und Betreuung gehören zusammen, müssen sich ergänzen; alle Beteiligten, inklusive der Eltern, müssen eng zusammen arbeiten. Am besten gelingt dies in den Tagesschulen. So profitieren erwiesenermassen auch die Kinder und Jugendlichen am meisten.
Damit diese Neuorientierung gelingen kann, stehen aus Sicht der Grünliberalen drei Handlungsfelder im Zentrum: Das Angebot an Betreuungsplätzen muss für alle gesellschaftlichen Gruppierungen auf unkomplizierte Art und Weise zugänglich sein, der Einsatz der Steuergelder muss effizient und weitsichtig erfolgen, die Betreuung von Kindern ausserhalb von Familie und Schule muss als integraler Bestandteil von Bildung und Erziehung verstanden und organisiert werden.
In innovativer Konzeption verbindet das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) die Forschung mit der Praxis. Ziel ist ein verbesserter wechselseitiger Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis und von Erfahrungen und Problemstellungen aus der Praxis in die Forschung.
Das nifbe setzt sich aus vier Forschungsstellen zu den Themen "Bewegung und Psychomotorik" (Prof. Dr. Renate Zimmer), "Begabungsförderung (Prof. Dr. Juluus Kuhl / Prof. Dr. Claudia Solzbacher) "Elementarpädagogik" (Prof. Dr. Hilmar Hoffman), "Entwicklung, Lernen und Kultur" (Prof. Dr. Heidi Keller), einer landesweiten Kooridnierungsstelle sowie fünf dezentralen, praxisorientierten Regionalnetzwerken zusammen.
ergovia Fachtag Kita 2016 - Handout - Vortrag zur Bildungsqualität von Fr. Dr...ergovia GmbH
Qualität in Kitas - Impulsvortrag „Bildungsqualität“ gehalten von Dr. Ilse Wehrmann am 29. September 2016 auf dem ergovia Fachtag Kita. Hier finden Sie mehr zu diesem Fachtag: blog.stepfolio.de
Jugendliche wachsen heute anders auf als noch vor 10 oder 20 Jahren: Schule, Ausbildung, Studium, Medien, Mobilität und Freizeitgestaltung haben sich deutlich verändert. Auch Jugendarbeit hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und an die neue Situation angepasst. Leider haben etliche politischen Entscheidungsträger-innen die Jugendarbeit bei gesellschaftlichen Veränderungen jedoch nicht ausreichend berücksichtigt oder haben sie vernachlässigt.
Mit dem Kartenset „Starke Jugend – starke Zukunft” wird anhand von statistischen Daten die Entwicklung der Jugendarbeit in den zurückliegenden zwanzig Jahren dargestellt und es werden daraus Perspektiven und Vorschläge für die Jugendarbeit der Zukunft abgeleitet.
Stellungnahme des ljr zur demografischen Entwicklung in Niedersachsen - zur Anhörung im Nds. Landtag. Der ljr präsentiert hier seine Forderungen für eine jugendgerechte Entwicklung der Gesellschaft. Eine zukunftsgerechte Politik funktioniert nur im Einklang mit dem Interesse der nachwachsenden Generation.
Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor - Fachmagazin 2014Bertelsmann Stiftung
"Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ ist ein richtungweisendes Modellvorhaben der Landesregierung und der Bertelsmann Stiftung, das die Weichen für gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen stellt. Seit Anfang 2012 haben sich insgesamt 18 Kommunen auf den Weg gemacht, kommunale Präventionsketten aufzubauen. Das heißt, vorhandene Kräfte und Angebote in den Städten und Gemeinden werden gebündelt und Angebote der Bereiche Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Soziales werden miteinander verknüpft, um Kinder und ihre Familien zu unterstützen – lückenlos von der Schwangerschaft bis zum Eintritt ins Berufsleben.
Das Fachmagazin 2014 stellt die zentralen Aktivitäten der Partner in den unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten vor. Einblicke in das Lernnetzwerk der Kommunen und die wissenschaftliche Begleitforschung des Modellvorhabens werden ergänzt durch Beispiele guter Praxis entlang der kommunalen Präventionskette aus den beteiligten Städten und Kreisen. In Interviews, Reportagen und Berichten wird veranschaulicht, was "Kein Kind zurücklassen!" vor Ort leistet und wie Kinder, Jugendliche und Familien konkret Unterstützung erfahren.
Mehr Informationen unter http://www.kein-kind-zuruecklassen.de/
Der Jugend-Demokratiefonds Berlin fördert im Rahmen der bezirklichen Aktionsfonds Jugendbeteiligung in den Berliner Bezirken.
Im Jahr 2013 koordinierten die Berliner Bezirke erstmalig die Vorbereitung und Durchführung von Jugendjurys. Die Jurys bestehen aus Kinder und Jugendlichen und bestimmen über die Verteilung von Fördermitteln für Projekte von und für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 21 Jahren.
Für den Bezirk Mitte übernahm der Moabiter Ratschlag e.V. die Koordination der Jugendjury. dies ist der Projektbericht aus Mitte.
Leitfaden zur Antragstellung auf Förderung von gemeinützigen Projekten mit Lo...Sarah Neumann
Wir hoffen, dass dieser Leitfaden ein wenig Klarheit über die Situation schafft und bei der Antragstellung etwas weiter hilft. Dieser Leitfaden wurde von Sara Neumann, Content Manager auf theLotter.com geschrieben und recherchiert.
Wie positionieren sich die Parteien zu den jugendpolitischen Forderungen des Landesjugendrings? Die Antworten haben wir für die korrespondenz 117 grafisch dargestellt.
Das Forschungsprojekt „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Kitas von...Almendra Garcia de Reuter
Kernziel des Forschungsprojektes war es, den Status Quo von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), deren Stellenwert und die Integration in den Kindergärten Baden-Württembergs zu ermitteln.
Die GLP-Fraktion begrüsst den geplanten Ausbau der Kinderbetreuungskapazitäten in der Stadt Zürich. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Realität der Familien in unserer Stadt tief greifend verändert: Die Vielfalt der Lebensformen hat zugenommen, ebenso die Qualifikationsanforderungen an unsere Kinder und Jugendlichen; über 50% der Schulanfängerinnen und Schulanfänger sprechen Deutsch als Zweitsprache. Zugenommen haben auch die Mobilität der Familien, die Berufstätigkeit von Müttern und das Familienengagement der Väter.
Für die GLP-Fraktion ist deshalb klar, dass im Bereich der Kinderbetreuung ein Umdenken statt finden und man sich neuen Ideen – jenseits der bekannten ideologischen Trampelpfade – öffnen muss: Von einem System im Stil der
1950-er Jahre mit einer strikten Trennung von Familie als Erziehungs- sowie Schule als Bildungsinstanz und Betreuung als Beaufsichtigung für die zeitlichen Lücken dazwischen müssen wir uns verabschieden. Schule und Betreuung gehören zusammen, müssen sich ergänzen; alle Beteiligten, inklusive der Eltern, müssen eng zusammen arbeiten. Am besten gelingt dies in den Tagesschulen. So profitieren erwiesenermassen auch die Kinder und Jugendlichen am meisten.
Damit diese Neuorientierung gelingen kann, stehen aus Sicht der Grünliberalen drei Handlungsfelder im Zentrum: Das Angebot an Betreuungsplätzen muss für alle gesellschaftlichen Gruppierungen auf unkomplizierte Art und Weise zugänglich sein, der Einsatz der Steuergelder muss effizient und weitsichtig erfolgen, die Betreuung von Kindern ausserhalb von Familie und Schule muss als integraler Bestandteil von Bildung und Erziehung verstanden und organisiert werden.
In innovativer Konzeption verbindet das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) die Forschung mit der Praxis. Ziel ist ein verbesserter wechselseitiger Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis und von Erfahrungen und Problemstellungen aus der Praxis in die Forschung.
Das nifbe setzt sich aus vier Forschungsstellen zu den Themen "Bewegung und Psychomotorik" (Prof. Dr. Renate Zimmer), "Begabungsförderung (Prof. Dr. Juluus Kuhl / Prof. Dr. Claudia Solzbacher) "Elementarpädagogik" (Prof. Dr. Hilmar Hoffman), "Entwicklung, Lernen und Kultur" (Prof. Dr. Heidi Keller), einer landesweiten Kooridnierungsstelle sowie fünf dezentralen, praxisorientierten Regionalnetzwerken zusammen.
ergovia Fachtag Kita 2016 - Handout - Vortrag zur Bildungsqualität von Fr. Dr...ergovia GmbH
Qualität in Kitas - Impulsvortrag „Bildungsqualität“ gehalten von Dr. Ilse Wehrmann am 29. September 2016 auf dem ergovia Fachtag Kita. Hier finden Sie mehr zu diesem Fachtag: blog.stepfolio.de
1. MaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Förderung von Maßnahmen
im Rahmen der ehrenamtlichen Jugendarbeit
durch das Land und die Kreise/den Regionalverband SB
Mitarbeiterschulung 18.04.2015
Referenten: Georg Vogel,
Landesjugendring Saar
Alwin Theobald,
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
1
2. MaßnahmenförderungdurchLandundKreise Übersicht
Gesetzliche Grundlagen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
und Kinder- und Jugendförderungsgesetz (2. AGKJHG)
Richtlinien und Regelungen
Das Förderverfahren
Freizeitmaßnahmen
Mitarbeiterschulungen
Bildungsmaßnahmen
Bei Maßnahmen zu beachten
Anerkennung von Kosten
Internationale und interkulturelle Jugendarbeit
2
3. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise Gesetzliche Grundlagen im KJHG und KJFG
Die Angebote sollen:
Das Bundesgesetz (KJHG) verpflichtet die Jugendämter Angebote der Jugendarbeit
zur Verfügung zu stellen.
die Entwicklung junger Menschen fördern
an ihren Interessen anknüpfen
von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden
sie zur Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung
befähigen
zu sozialem Engagement anregen
3
4. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise Gesetzliche Grundlagen im KJHG und KJFG
Zu den Schwerpunkten gehören:
Jugendarbeit wird insbesondere angeboten von Verbänden,
Gruppen und Initiativen der Jugend und den Jugendämtern.
außerschulische Jugendbildung
Sport, Spiel und Geselligkeit
arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
Kinder- und Jugenderholung
Jugendberatung
4
5. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise Gesetzliche Grundlagen im KJHG und KJFG
Im Kinder- und Jugendförderungsgesetz (2.AGKJHG)
wird insbesondere die Landesförderung geregelt von:
Fortbildungen ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen
Bildungsmaßnahmen
Landesgeschäftsstellen der Jugendverbände und des LJR
internationaler und interkultureller Kinder- und Jugendarbeit
Freizeiten
Jugendbildungsreferentinnen und -referenten
5
6. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise Gesetzliche Grundlagen im KJHG und KJFG
Wer wird gefördert ?
die fachlichen Voraussetzungen für die Maßnahme erfüllen
die die Mittel wirtschaftlich und zweckentsprechend eingesetzt haben
gemeinnützige Ziele verfolgen (nicht unbed. im Sinne des Steuerrechts)
angemessene Eigenleistung erbringen (auch Einbringen von Ehrenamt
ist eine Eigenleistung)
Ziele des Grundgesetzes verfolgen
Alle freien Träger (keine Jugendämter, keine Schulen) die:
6
7. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise Gesetzliche Grundlagen im KJHG und KJFG
Weitere Voraussetzungen:
Der Tätigkeitsbereich des Trägers muss im Saarland sein
Die Angebote müssen prinzipiell allen jungen Menschen offen stehen
Die Teilnahme muss freiwillig sein
Die Leistungen müssen nach Inhalt und Umfang eine Förderung
rechtfertigen
Der Träger muss zur Offenlegung seiner Finanzen und Leistungen
hinsichtlich der Teilnehmerzahl, Thematik und Zielsetzung bereit
sein.
(So müssen beispielsweise Antrags und Nachweisunterlagen 5
Jahre wg. möglicher Prüfung der zuschussgebenden Ämter
oder des Rechnungshofes vom Träger aufbewart werden !!!)
7
8. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise Gesetzliche Grundlagen im KJHG und KJFG
Ausgeschlossen sind Maßnahmen:
die konfessionellen, gewerkschaftlichen, sportlichen, parteipolitischen,
kommerziellen oder ähnlichen Charakter haben
die der unmittelbaren beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen
die gem. § 9 KJHG die unterschiedlichen Lebenslagen von Jungen und
Mädchen nicht berücksichtigen, nicht zum Abbau von
geschlechtsbedingten Benachteiligungen beitragen und der
Gleichberechtigung der Geschlechter abträglich sind
die nach Inhalt und Umfang eine Förderung nicht rechtfertigen
8
9. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise Richtlinien und Regelungen: Förderverfahren
Für Freizeiten, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen gilt:
Beantragung und Nachweisführung auf einem identischen Formular
spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahmen an das
Landesjugendamt und die Kreise/den Regionalverband SB
Verfügt der Antragsteller über eine Landesgeschäftsstelle, ist der
Antrag/Nachweis über diese einzureichen.
Die Fristen verlängern sich dadurch nicht !!!!
Kommt es unverschuldet zu Verzögerungen
(Krankenhausaufenthalt, noch ausstehende Rechnungen einer
Bildungsstätte trotz mehrfacher Mahnung, Zentralstelle über
längere Zeit nicht besetzt usw.), ist eine Verlängerung der
Abgabefrist nach vorheriger Absprache mit dem Landesjugendamt
bzw. auch den Jugendämtern möglich.
9
10. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Anträge werden vom Landesjugendamt bzw. den Jugendämtern geprüft
Die Ergebnisse gehen in Form eines Bescheides (Verwaltungsakt) an
den Antragsteller
Gegen die Bescheide beider Behörden kann der Träger Widerspruch
einlegen. Die jeweilige Behörde kann dem Widerspruch abhelfen.
Hilft sie nicht ab kann im Falle des Landesjugendamtes beim
Verwaltungsgericht geklagt werden. Bei den Kreisen geht in diesem Fall
die Angelegenheit zum Kreisrechtsausschuss und anschließend ggf.
zum Verwaltungsgericht
Richtlinien und Regelungen: Förderverfahren
10
11. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Freizeiten dienen der Entspannung und Erholung. Hier können Kinder
und Jugendliche die Erfahrung des Zusammenlebens in größeren
Gruppen machen, soziale Verhaltensweisen trainieren und sinnvolle
Möglichkeiten der Freizeitgestaltung kennenlernen.
(Richtlinie unter F Ziffer 1.)
D.f.
Es wird ausdrücklich nicht auf ein eindeutig definiertes
Bildungsziel abgehoben, auf das systematisch, methodisch
altersgemäß und pädagogisch begründet hingearbeitet werden
muss. !!!!
(Siehe dazu auch Folien Bildungsmaßnahmen)
Richtlinien und Regelungen: Freizeitmaßnahmen
11
12. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Max. Förderhöhe:
1,68 € Tag/Teilnehmer
Kreise/Regionalverb.:
SLS: 2,20 | SB: 3,00| MZG: 2,10 | WND: 4,00/2,00 | NK: 2,50 | HOM: 2,50
Gruppengröße:
Mind. 6 Kinder im Alter zwischen 6 und 21 Jahren
Betreuung:
Mind. 2 Erwachsene
ab 14 Teiln. BetreuerInnen: Kinder – Verhältnis 1 : 7
(betr. die Zuschussfähigkeit);
Ausnahmen sind möglich z.B. bei behinderten Kindern)
Bei geschlechtsgemischten Maßnahmen auch Geschlechtermischung
bei der Betreuung.
Dauer :
Mind. 2 und höchstens 21 Tage
Richtlinien und Regelungen: Freizeitmaßnahmen
Nachweisunterlagen:
Ausgefülltes Formular, Teilnahmeliste, sachlicher Bericht
entsprechend Formular
12
13. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Maßnahmen ohne Übernachtung werden wie Maßnahmen mit
Übernachtung behandelt (Stadtranderholungen).
Maßnahmen mit Bildungsanteilen werden als Freizeit gefördert,
wenn die Freizeitanteile überwiegen. Eine Bezuschussung aus
verschiedenen Haushaltstiteln ist in der Regel nicht zulässig.
Freizeiten werden vom Land nach Maßgabe des Haushaltes
gefördert
D.h., wenn im vorgesehenen Haushaltstitel kein Geld mehr
vorhanden ist, kann die Bezuschussung im laufenden
Haushaltsjahr verweigert werden.
Richtlinien und Regelungen: Freizeitmaßnahmen
Weitere Regelungen:
13
14. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
a) Kinder- und Jugendpsychologie und Pädagogik
b) Geschlechtsspezifischer Sozialisation
c) Jugendrecht
e) Organisation
Richtlinien und Regelungen: Mitarbeiterschulungen
„ Diese Maßnahmen sollen ehrenamtliche Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit Methoden
der theoretischen und praktischen Bildung vermitteln.
Dabei befassen sie sich insbesondere mit:
f) Politischer, sozialer und kultureller Bildung
g) arbeitsweltbezogenen, gesundheitlich- ökologischen und
technisch-naturwissenschaftlichen Fragen“
Richtlinien zum KJFG, Buchstabe A
14
15. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Das Thema/die zu bearbeitende Fragestellung muss begründet und vor
der Veranstaltung eindeutig definiert sein.
Die Vermittlung der Bildungsinhalte ist methodisch den Inhalten und
den TeilnehmerInnen angemessen zu planen
Die Referenten und Referentinnen müssen bezüglich der zu
vermittelnden Inhalte und der pädagogischen Anforderungen geeignet
sein
Die Veranstaltung ist möglichst mit den Teilnehmenden zu reflektieren.
In einem Fazit sind die Ergebnisse darzustellen
Richtlinien und Regelungen: Mitarbeiterschulungen
Mitarbeiterschulungen sollten folgende Mindeststandards erfüllen:
15
16. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
„Anforderungen an die Aufsichtspflicht während Freizeiten“
„Die Herstellung von Musikinstrumenten mit Materialien des Alltags und
das Musizieren mit Ihnen im „Kinderorchester“
„Erlebnispädagogisches Klettern - Methode des sozialen Lernens“
Richtlinien und Regelungen: Mitarbeiterschulungen
Die Schulung Ehrenamtlicher in der Jugendarbeit soll auf die Arbeit mit
jungen Menschen vorbereiten und sie qualifizieren.
Themen wie
werden als Mitarbeiterschulung anerkannt, wenn nachvollziehbar
dokumentiert ist, dass sie kompetent vermittelt wurden.
16
17. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
„ Die Reparatur von Feuerwehrschläuchen“ oder
„Neue Techniken des Baggerns beim Volleyballspiel“ oder
„Sportmedizinische Aspekte bei der Planung und Durchführung des
Fußballtrainings mit 10 – 12Jährigen“
Richtlinien und Regelungen: Mitarbeiterschulungen
Weiter können im Rahmen des KJFG keine Mitarbeiterschulungen
gefördert werden, die sich mit Themen außerhalb des Spektrums der
Jugendarbeit im Sinne des KJFG befassen.
17
18. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Die konfessionellen, gewerkschaftlichen, sportlichen, parteipolitischen,
kommerziellen oder ähnlichen Charakter haben
Die der unmittelbaren beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen
Richtlinien und Regelungen: Mitarbeiterschulungen
Zur Erinnerung
Nicht förderbar sind Maßnahmen:
Die gem. § 9 KJHG die unterschiedlichen Lebenslagen von Jungen und
Mädchen nicht berücksichtigen, nicht zum Abbau von
geschlechtsbedingten Benachteiligungen beitragen und der
Gleichberechtigung der Geschlechter abträglich sind
Zudem:
Maßnahmen mit über 40 TeilnehmerInnen
(in Einzelfällen ist bei innere Differenzierung nach Absprache mit dem
Landesjugendamt eine Förderung möglich; gilt auch für
Mitarbeiterschulungen)
18
19. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
a) Max. Förderhöhe pro TeilnehmerIn/Tag, wenn das
Schulungsprogramm 4,5 Std./Tag und mehr beträgt
= 19,75 Euro
b) Max. Förderhöhe pro TeilnehmerIn/Tag, wenn das
Schulungsprogramm zwischen 2 und 4,5 Std./Tag beträgt
= 9,88 Euro
aa) Bei gefördertem Bildungsreferenten:
Max. Förderhöhe pro TeilnehmerIn/Tag, wenn das
Schulungsprogramm 4,5 Std./Tag und mehr beträgt
= 14,08 Euro
Richtlinien und Regelungen: Mitarbeiterschulungen
bb) Bei gefördertem Bildungsreferenten:
Max. Förderhöhe pro TeilnehmerIn/Tag, wenn das
Schulungsprogramm zwischen 2 und 4,5 Std./Tag beträgt
= 7,04 Euro
19
SLS: 5,50 | SB: 3,90 | MZG: 3,60 | WND: prozentual | NK: 6,50 | HOM: 4,50
20. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Max .Förderdauer:
8 Kalendertage
Es werden auch Veranstaltungsreihen gefördert, wenn die einzelnen
Einheiten thematisch aufeinander bezogen sind.
Alter der TeilnehmerInnen:
Mindestens 15 Jahre
Nachweis:
Ausgefülltes Antrags/Nachweisformular,
Sachlicher Bericht entsprechend Formular (mit Themen, Methode,
Verlauf, Ergebnissen, Zeitangaben, ReferentInnen incl. deren
Qualifikation);
Teilnahmeliste, Rechnungsbelege (in Kopie ausreichend)
Richtlinien und Regelungen: Mitarbeiterschulungen
20
21. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise Richtlinien und Regelungen: Bildungsmaßnahmen
„ Bildungsmaßnahmen sollen methodisch vorbereitete, altersgemäße
Veranstaltungen sein, die das Ziel verfolgen, Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen insbesondere allgemeine, politische, soziale,
kulturelle,
Arbeitsweltbezogene gesundheitliche, ökologische und technisch-
Naturwissenschaftliche Inhalte zu vermitteln.
Richtlinie zum KJFG B. Bildungsmaßnahmen 1.
Bei Planung und Durchführung sind der Entwicklungsstand der
Teilnehmer/innen , die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und
Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die
Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern“
21
22. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Das Thema/die zu bearbeitende Fragestellung muss begründet und vor
der Veranstaltung eindeutig definiert sein.
Die Vermittlung der Bildungsinhalte ist methodisch den Inhalten und
den TeilnehmerInnen angemessen zu planen
Die Referenten und Referentinnen müssen bezüglich der zu
vermittelnden Inhalte und der pädagogischen Anforderungen geeignet
sein
Die Veranstaltung ist möglichst mit den Teilnehmenden zu reflektieren.
In einem Fazit sind die Ergebnisse darzustellen
Richtlinien und Regelungen: Bildungsmaßnahmen
Bildungsmaßnahmen sollten folgende Mindeststandards erfüllen:
Richtlinien zum KJFG, Buchstabe A
22
23. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
a) Max. Förderhöhe pro TeilnehmerIn/Tag, wenn das
Schulungsprogramm 4,5 Std./Tag und mehr beträgt
= 16,95 Euro
b) Max. Förderhöhe pro TeilnehmerIn/Tag, wenn das
Schulungsprogramm zwischen 2 und 4,5 Std./Tag beträgt
= 8,48 Euro
aa) Bei gefördertem Bildungsreferenten:
Max. Förderhöhe pro TeilnehmerIn/Tag, wenn das
Schulungsprogramm 4,5 Std./Tag und mehr beträgt
= 11,28 Euro
Richtlinien und Regelungen: Bildungsmaßnahmen
bb) Bei gefördertem Bildungsreferenten:
Max. Förderhöhe pro TeilnehmerIn/Tag, wenn das
Schulungsprogramm zwischen 2 und 4,5 Std./Tag beträgt
= 5,64 Euro
23
SLS: 4,00| SB: 3,10| MZG: 4,10 | WND: prozentual | NK: 4,00 | HOM: 3,50
24. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Max .Förderdauer:
8 Kalendertage
Es werden auch Veranstaltungsreihen gefördert, wenn die einzelnen
Einheiten thematisch aufeinander bezogen sind.
Alter der TeilnehmerInnen:
Mindestens 6-26 Jahre
Richtlinien und Regelungen: Bildungsmaßnahmen
Nachweis:
Ausgefülltes Antrags/Nachweisformular,
Sachlicher Bericht entsprechend Formular (mit Themen, Methode,
Verlauf, Ergebnissen, Zeitangaben, ReferentInnen incl. deren
Qualifikation);
Teilnahmeliste, Rechnungsbelege (in Kopie ausreichend)
24
25. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Die konfessionellen, gewerkschaftlichen, sportlichen, parteipolitischen,
kommerziellen oder ähnlichen Charakter haben
Die der unmittelbaren beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen
Richtlinien und Regelungen: Bildungsmaßnahmen
Zur Erinnerung
Nicht förderbar sind Maßnahmen:
Die gem. § 9 KJHG die unterschiedlichen Lebenslagen von Jungen und
Mädchen nicht berücksichtigen, nicht zum Abbau von
geschlechtsbedingten Benachteiligungen beitragen und der
Gleichberechtigung der Geschlechter abträglich sind
Zudem:
Maßnahmen mit über 40 TeilnehmerInnen
(in Einzelfällen ist bei innere Differenzierung nach Absprache mit dem
Landesjugendamt eine Förderung möglich; gilt auch für
Mitarbeiterschulungen)
25
26. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Die Zahl der BetreuerInnen bei Maßnahmen mit Kindern und
Jugendlichen
Sollte auch bei Bildungsmaßnahmen das Verhältnis von 1 : 7 nicht
unterschreiten !!!
Bei geschlechtsgemischten Gruppen sollten bei den Erwachsenen
auch beide Geschlechter vertreten sein !!!
Richtlinien und Regelungen: Bildungsmaßnahmen
Auch bei kleinen Gruppen sollten mindestens 2 BetreuerInnen
anwesend sein !!!
26
27. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Es wird der Maßnahmetyp gefördert, der überwiegt !
Liegen die Bildungsanteile täglich unter 4,5 Std., handelt es sich
fördertechnisch um eine Freizeit.
Richtlinien und Regelungen: Maßnahmen allgemein
Für alle Maßnahmen gilt:
Dabei gilt z.B. an der Schnittstelle von Freizeiten und
Bildungsmaßnahmen folgende Faustregel:
Sind es 4,5 Std. und mehr Bildungsprogramm, wird die Maßnahme als
Bildung bezuschusst.
27
28. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Es sind die einschlägigen Gesetze und weiteren Regelungen zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen!!!
(insbesondere Jugendschutzgesetz, Aufsichtspflicht, Rechte der Eltern)
Wird grob fahrlässig oder bewusst dagegen verstoßen, kann die
Förderung verweigert werden!!!
Richtlinien und Regelungen: Maßnahmen allgemein
Für alle Maßnahmen mit Kindern- und Jugendlichen gilt weiter:
28
Die Regelungen des § 72a des SGB 8 sind zu berücksichtigen!!!
(Trägervereinbarung!)
29. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Fahrt (grundsätzlich preiswerteste Variante, ansonsten ggf. Begründung)
Bei Mitarbeiterschulung und Bildung nur bis 150 km (ein Weg)
Verpflegung im Rahmen der üblichen Kosten
(kein Sternerestaurant, aber z.B. auch keine Alkoholika)
Übernachtung
Arbeitsmaterialien
(Verbrauchsmaterialien, keine langlebigen Anschaffungen)
Richtlinien und Regelungen: Anerkennung von Kosten
Für alle 3 Maßnahmetypen gilt:
Alle Kosten , die unmittelbar mit der Durchführung der Maßnahme in
Verbindung stehen.
Raummiete
Honorare (bis max. 40,- €; in Ausnahmen in Absprache darüber hinaus)
Bei Unsicherheit immer die Zentralstelle
oder das zuständige Amt konsultieren
Weitere Kosten für Durchführung, Vor- und Nachbereitung
29
30. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise Richtlinien und Regelungen: Internat. Maßnahmen
„Internationale und interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit im
außerschulischen Bereich soll die persönliche Begegnung junger
Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturen, ihr gemeinsames
Lernen und Arbeiten, den Erfahrungsaustausch in der Kinder- und
Jugendarbeit sowie die Zusammenarbeit der Träger der Jugendhilfe
über die nationalen Grenzen hinweg ermöglichen“
Richtlinie zum KJFG E. 1.
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31. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Zahl der Inlands- und Auslandsbegegnungen sollte ausgewogen sein
Die Ausgewogenheit gilt ebenfalls für die Gruppengrößen
Rechtzeitige gemeinsame Erarbeitung des Programms
Alter der Teilnehmenden mind. 8 Jahre höchstens 26 Jahre
Richtlinien und Regelungen: Internat. Maßnahmen
Bei bi- und multilateralen Jugendbegegnungen ist Voraussetzung:
Dauer: mind. 5 und höchstens 21 Tage
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32. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Im Ausland: bis zu 75% der Fahrtkosten aber max. 350,- €
(abhängig von Antragslage)
Im grenznahen (Frankreich, Luxemburg) bis zu 75% der Fahrtkosten
und zusätzlich bis zu 10,- € pro TeilnehmerIn/Tag
Bei Maßnahmen im Inland bis zu 10 €
pro TeilnehmerIn/Tag beider Gruppen
Richtlinien und Regelungen: Internat. Maßnahmen
Förderhöhen bei Kinder- und Jugendbegegnungen:
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33. MaßnahmenförderungdurchLandundKreiseMaßnahmenförderungdurchLandundKreise
Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Deutsch-Französischen und
Deutsch-Polnischen Jugendwerkes sind (wenn vorhanden) über die
Bundeszentralstelle zu beantragen oder (wenn nicht vorhanden) über
das Landesjugendamt. In Ausnahmefällen können diese Maßnahmen
zusätzlich aus Landesmitteln gefördert werden.
Träger mit Bundeszentralstellen, sollten über diese rechtzeitig
Mittel des Bundesjugendplans beantragen!!!
Lassen Sie sich frühzeitig bei den Planungen von Ihrer Zentralstelle
oder/und dem Landesjugendamt beraten.
Richtlinien und Regelungen: Internat. Maßnahmen
DFJW und DPJW:
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36. MaßnahmenförderungdurchLandundKreise Weitere Fördermöglichkeiten: Kreise
Förderbereiche:
Materialkosten für Bildung und Freizeit
Kinder- und Jugendtage/Wettbewerbe
Betriebskosten
Einrichtungen von Jugendräumen
Neubau, Umbau, Renovierung
Personalkosten anerkannter Träger der Jugendarbeit
Modellmaßnahmen, besondere Projekte
Übernahme des Eigenanteils von jungen Menschen
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