Das Dokument behandelt den zweiten diözesanen Tag der Jugendhilfe im Bistum Trier, fokussiert auf das Bundeskinderschutzgesetz und dessen Auswirkungen auf die Jugendarbeit. Es werden wichtige Regelungen wie Befugnisse für Berufsgeheimnisträger, den Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen sowie verbindliches Qualitätsmanagement hervorgehoben. Zudem wird auf die Herausforderungen für ehrenamtliche Tätige und die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen eingegangen.