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«Argumente und Fakten auf einen Blick»
Aktuell diskutierte Themen:
Grenzschutz | Finanzen | Grundstückgewinnsteuer | Pflanzenschutzmittel | Vermeintliche Privilegien
Grenzschutz  4
Finanzen	 6
Grundstückgewinnsteuer8
Pflanzenschutz10
Vermeintliche Privilegien  12
Abbildungen14
Inhalt
3
VORWORT
Die Landwirtschaft im Fokus der Medien und damit auch der brei-
ten Öffentlichkeit – dies gehört beim Schweizer Bauernverband
(SBV) längst zum Tagesgeschäft. Oft sind die Berichterstattungen
wohlwollend und positiv – aber leider nicht immer. Viele Themen
werden heiss diskutiert, manchmal auch kritisiert oder in Frage
gestellt. Fehlinterpretationen oder Behauptungen von Aussenste-
henden führen nicht selten zu einseitigen, unvollständigen oder gar
falschen Berichterstattungen. Ungerechtfertigte Vorwürfe an die
Adresse der Bäuerinnen und Bauern oder an landwirtschaftliche
Verbände können daraus resultieren.
Jüngst gelangen der Landwirtschaft einige wegweisende Erfolge.
So schafften wir gemeinsam, die geplanten Kürzungen auf dem
Buckel der Landwirtschaft im Parlament zu verhindern oder inner-
halb von drei Monaten unglaubliche 150 000 Unterschriften für die
Initiative für Ernährungssicherheit zu sammeln. Aber wo es Gewin-
ner gibt, lassen auch die Kritiker nicht lange auf sich warten. So
sahen wir uns auf einmal auch mit Beschuldigungen wie «Privile-
gierte Baulandbauern», «Gewässerverschmutzer» oder «Abschot-
ter» konfrontiert. Und nicht nur wir! Uns ist bewusst, dass auch Sie
in Ihrem persönlichen Umfeld genau mit derselben Kritik zu kämp-
fen haben. Deshalb möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre ein
Grundgerüst an Informationen und Argumenten mit auf den Weg
geben, auf die Sie in genau solchen Diskussionen zurückgreifen
können.
Wir bleiben dran – und hoffen, Sie auch!
Markus Ritter		 Jacques Bourgeois
Präsident		Direktor
Geschätzte Bauernfamilien
Grenzschutz
«Globalisierung» ist derzeit in aller Munde – weltweit werden Han-
delsbarrieren und Agrarzölle abgebaut. Aufgrund stockender Ver-
handlungen bei der World Trade Organization weichen momentan
viele Staaten auf bilaterale Freihandelsabkommen aus. Die Schweiz
unterzeichnete kürzlich Abkommen mit den Philippinen und China.
Aktuell verhandelt sie mit Malaysia, Indien und Russland. Daneben
blickt sie auch gespannt auf die transatlantischen Verhandlungen
zwischen der EU und der USA. Die einheimische Exportwirtschaft
wäre unmittelbar davon betroffen und fordert, dass sich die Schweiz
anschliesst.
Nirgends sind die gesetzlichen Anforderungen an Umweltschutz und Tierwohl
derart streng wie in der Schweiz. Der Grenzschutz vermag den daraus
resultierenden Kostenunterschied gegenüber Importen etwas auszugleichen.
Eine starke Schweizer Exportwirtschaft ist wichtig – die Landwirtschaft
darf aber nicht fahrlässig auf deren Kosten geopfert werden.
5
GRENZSCHUTZ
Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/grenzschutz
Gut zu wissen
Nicht alle Agrarprodukte und Lebensmittel sind aktuell gleicher-
massen geschützt. Gut geschützt sind z.B. Schweine-, Rind- und
Kalbfleisch, wo der Selbstversorgungsgrad hoch ist. Beim Gemüse
und Obst steigt der Zoll während der Erntezeit an, damit der Preis
nicht zerfällt, wenn gleichzeitig ganz Südeuropa günstige Tomaten
auf den Markt bringt. Vor und nach der Haupternte gibt es prak-
tisch keine Zölle. Ein gut funktionierendes System, das die Preise
stabilisiert!
Wichtigste Argumente
n	 Die Schweizer Landwirtschaft produziert hauptsächlich
für den einheimischen Markt. Dennoch liegt der Selbstver-
sorgungsgrad bei weniger als 60 Prozent. Mit gegen
50 Prozent importierten Lebensmitteln steht die Schweiz
weltweit an der Spitze der Nettoimporteure. Angesichts
dieser Tatsache erweist sich der immer wieder erhobene
Vorwurf der Abschottung als geradezu paradox (Abb.1, S. 14).
n	 Ohne Grenzschutz müssen Schweizer Produkte mit billigen
Importen konkurrieren. Der Druck auf die inländischen
Produzentenpreise steigt. Handel und Verarbeiter weichen auf
Importprodukte aus – insbesondere dort, wo es der Konsu-
ment nicht merkt, z.B. bei Butter und Zucker in Backwaren.
n	 Die Einkommen der Bauernfamilien liegen heute bereits
30 Prozent tiefer als bei vergleichbaren Sektoren. Mit einem
Freihandelsabkommen würde sich die Situation weiter
verschärfen (Abb. 2, S. 15).
n	 Ökonomen versprechen den Konsumenten zwar, dass durch
den Freihandel die Produkte im Laden günstiger werden.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft äussert sich jedoch
dahingehend, dass die Produzentenpreise bei einer Markt-
öffnung sinken, während die Konsumentenpreise gleich-
bleiben oder sogar steigen.
Finanzen
Mit der Einführung der Agrarpolitik (AP) 2014 – 2017 erhielt die
Schweizer Landwirtschaft einen langfristigen öffentlichen Leistungs-
auftrag. Im Gegenzug versprach der Bundesrat einen gleichblei-
benden Zahlungsrahmen. Jetzt, nachdem alle Programme laufen
und die Bauern die neuen Vorgaben umsetzen, will er die bestellten
Leistungen nicht mehr vollumfänglich bezahlen. Mit dem Stabilisie-
rungsprogramm 2017 – 2019 plant er, die Mittel für die Landwirt-
schaft zu kürzen – ebenso beim Zahlungsrahmen 2018 – 2021. Be-
reits beim Budget 2016 setzte er den Rotstift an. Das Parlament
verzichtete letztendlich auf Kürzungen. Durch diesen Entscheid
geriet die Landwirtschaft einmal mehr ins Visier der Medien und
Kritiker.
Direktzahlungen sind Abgeltungen für Leistungen, welche die Landwirtschaft
für die Allgemeinheit erbringt, beispielsweise die Pflege der Kulturlandschaft
sowie die Förderung der Biodiversität und des Tierwohls. Diese Leistungen
sind im Artikel 104 der Bundesverfassung und im Landwirtschaftsgesetz
verankert.
7
FINANZEN
Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/finanzen
Gut zu wissen
Die zentrale Auswertung der bäuerlichen Buchhaltungsdaten der
Forschungsanstalt Agroscope zeigt, dass die landwirtschaftlichen
Einkommen im Vergleich mit den regionalen Vergleichslöhnen sehr
tief sind. Im Berggebiet erreicht die Landwirtschaft im Mittel der
letzten Jahre knapp die Hälfte, im Talgebiet etwa zwei Drittel der
Vergleichseinkommen.
Wichtigste Argumente
n	 Im Gegensatz zu anderen Budgetposten blieb jener der
Landwirtschaft stabil. Gemessen an den Gesamtausgaben
gingen die Ausgaben für die Landwirtschaft anteilsmässig
gar stark zurück (Abb.3, S. 15).
n	 Die Landwirtschaft erbringt mit der AP 2014 – 2017 noch mehr
Leistungen (z.B. mit den Landschaftsqualitätsprojekten),
erhält für diese jedoch nicht zusätzliche finanzielle Mittel.
Zudem verpflichteten sich die Landwirte in Vernetzungs- und
Landschaftsqualitätsprojekten mit Verträgen über acht Jahre.
Für diesen Zeitraum müssen auch die Gelder gesichert sein.
n 	 Die Landwirtschaft ist besonders betroffen von den Auswir-
kungen des starken Schweizer Frankens. Es ist deshalb
unverständlich, weshalb der Bund ausgerechnet bei jener
Berufsgruppe sparen will, die bereits sehr tiefe Einkommen
und lange Präsenzzeiten hat (Abb. 2, S. 15).
Grundstückgewinnsteuer
Die Medien und weitere Kreise pflegten im Frühling 2016 hartnäckig
den Begriff des «Steuerprivilegs» im Zusammenhang mit der Land-
wirtschaft. Sie weckten mit ihrer einseitigen Berichterstattung den
Eindruck, dass Landwirte, die Bauland verkaufen, keine Steuern auf
ihre Gewinne abliefern müssen.
Nach einem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2011 wurde eine bewährte
Praxis so geändert, dass ein Baulandverkauf nicht mehr wie bis
anhin der kantonalen Grundstückgewinnsteuer unterlag, sondern
als Einkommen versteuert werden muss. Bei selbstständig erwer-
benden Landwirten kommen noch Beiträge der Sozialversicherun-
gen hinzu. Die Bauern müssen seither rund 200 Mio. Franken mehr
Bundessteuern und 200 Mio. Franken zusätzliche AHV Beiträge
bezahlen. Störend dabei ist, dass sie bei der Aufgabe der Landwirt-
schaft das Geschäftsvermögen ins Privatvermögen überführen und
plötzlich mit einer unerwarteten Steuerforderung von mehreren
hunderttausend Franken rechnen müssen.
Die Ungleichheit besteht darin, dass Bauland im Privatbesitz (rund 50 Prozent)
weiterhin privilegiert über die kantonale Grundstückgewinnsteuer versteuert
werden kann, während die Landwirte Einkommenssteuer bezahlen müssen.
9
GRUNDSTÜCK-
GEWINNSTEUER
Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/grundstueckgewinnsteuer
Gut zu wissen
Gefragt ist eine differenzierte, sachliche Betrachtung und keine
Polemik.
Wichtigste Argumente
n	 Die Bauern wollen keine Privilegien erhalten, nur eine
Gleichbehandlung! Beim Verkauf von Bauland sollen auch in
Zukunft Steuern bezahlt werden – dies jedoch im gleichen
Rahmen wie Private oder Gewerbetreibende. Ein Landwirt
bezahlt aktuell beim Verkauf von Bauland rund 40 – 50 Prozent
Abgaben (die nachzuzahlenden AHV-Beiträge noch nicht mit
eingerechnet), während eine juristische Person 15 – 30 Pro-
zent und eine Privatperson mit maximaler Haltedauer
5 – 25 Prozent bezahlt.
n	 Es kann nicht sein, dass Bauern ohne Geldfluss beim
Wechsel von Liegenschaften von der Landwirtschaft ins
Privatvermögen hohe Abgaben zahlen müssen und dadurch
ihre «Altersvorsorge» gefährdet wird.
n	 Wenn das Land zu einem nichtlandwirtschaftlichen Gewerbe-
betrieb gehört, dann kann dieser wählen, ob er es im
Geschäftsvermögen oder im Privatvermögen halten will.
Damit geniesst der selbstständig Erwerbende ausserhalb
der Landwirtschaft einen zusätzlichen Handlungsspielraum,
den der Landwirt nicht hat.
Pflanzenschutz
«Keine Pestizide in unseren Gewässern!», so lautete die Kampagne,
mit der Pro Natura im Mai 2016 die einheimischen Bäuerinnen und
Bauern unschön als Gewässerverschmutzer an den Pranger stellte.
Der Zeitpunkt kam nicht von ungefähr. Der Bund startete kurz dar-
auf die Vernehmlassung zum «Aktionsplan Pflanzenschutz». Pflan-
zenschutz-Gegnern geht dieser zu wenig weit. Sie fordern anstelle
der vom Bund vorgeschlagenen «Risikoreduktion» eine «Mengen-
reduktion» von bis zu 80 Prozent der heute eingesetzten Mittel. Mit
emotional geführten Debatten üben Umweltverbände gezielt Druck
auf Bundesbehörden und Parlament aus.
Die Landwirtschaft unterstützt den Aktionsplan Pflanzenschutz des Bundes.
Voraussetzung dazu ist jedoch, dass die vorgeschlagenen Massnahmen
fachlich, sachlich und wissenschaftlich begründet sind. Ziel muss sein,
negative Umwelteinflüsse beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM)
zu reduzieren. Der Einsatz von PSM ist auch durch die Wünsche der Konsu-
menten an optisch einwandfreie Produkte bedingt.
11
PFLANZENSCHUTZ
Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/pflanzenschutz
Wichtigste Argumente
n	 Agroscope kam 2013 zum Schluss, dass in der Schweiz nicht
mehr PSM als im angrenzenden Ausland eingesetzt werden.
Unter Berücksichtigung, dass in der Schweiz im Verhältnis zur
Landfläche deutlich mehr Spezialkulturen angebaut und Öle,
Schwefel sowie Tonmineralien auch als PSM angerechnet
werden, liegt deren Einsatz vermutlich sogar über 40 Prozent
tiefer als in Deutschland.
Bereits heute setzt die Landwirtschaft zahlreiche Mass-
nahmen um, die dazu beitragen, dass der PSM-Einsatz sicher
und zielgerichtet erfolgt:
n	 Gezielte Überprüfung der PSM-Wirkstoffe durch den Bund:
In den vergangenen zehn Jahren erhielten125 Wirkstoffe keine
erneute Zulassung. Gleichzeitig sind nur 81 neue Substanzen
auf den Markt gekommen – ein Rückgang also von 35 Prozent
aller Substanzen. Diese Entwicklung ist jedoch nicht nur
positiv: Das Risiko für Resistenzbildungen steigt damit an.
n	 Umsetzung neue Abstandsauflagen für PSM: Für PSM, bei
deren Anwendung allfällige Drifteinträge ein Risiko für
Wasserorganismen darstellen, muss entlang von Oberflächen-
gewässern eine unbehandelte Pufferzone eingehalten werden.
n	 Umsetzung neues Gewässerschutzgesetz: Entlang von
Oberflächengewässern werden neu Gewässerräume ausge-
schieden. Hier besteht ein PSM-Verbot.
n	 Anwendungsverbote für PSM in der Grundwasserschutzzone:
Der Einsatz von PSM ist in der Schutzzone 1 verboten, in der
Schutzzone 2 stark eingeschränkt.
Gut zu wissen
Die Schweizer Oberflächengewässer sind grundsätzlich in einem
guten – das Grundwasser gar in einem sehr guten – Zustand. Den-
noch besteht bei den Oberflächengewässern Handlungsbedarf. Im
Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutz sollen nun verschiedene
Massnahmen getroffen werden, die zu einer Verbesserung der
Wasserqualität bei den kleineren- und mittleren Oberflächenge-
wässern führen. Auch andere Akteure, welche die Wasserqualität
beeinträchtigen (Gartenbau, Kläranlagen usw.), sind gefordert ihre
Verantwortung wahrzunehmen.
Vermeintliche Privilegien
Seit Jahren beklagen der Schweizerische Gewerbeverband und
andere Kreise die Situation «ungleichlanger Spiesse» zwischen
Gewerbe und Landwirtschaft – so beispielweise bei agrotouristi-
schen Angeboten oder der Vermarktung von Produkten ab Hof.
Die Bauernbetriebe seien bevorzugt, da die Bodenpreise in der
Landwirtschaftszone tiefer sind. Auch können sie Personal zu nied-
rigeren Löhnen anstellen, monieren die Kritiker.
Eine Studie der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften
(HAFL) ergab, dass – entgegen den Behauptungen – in vielen Bereichen keine
gesetzlichen Unterschiede zwischen Gewerbe und Landwirtschaft existieren.
Vorteile der Landwirtschaft werden oft durch Nachteile wieder aufgehoben.
Günstigen Bodenpreisen stehen meist längere Distanzen gegenüber, dem
Verkauf von Produkten ein hoher Arbeitsaufwand für kleine Mengen, Umbauten
sind mit hohen Auflagen verbunden usw. Kritiker auf nationaler Ebene lassen
zudem ausser Acht, dass Gewerbe und Landwirtschaft lokal sehr gut zusam-
menarbeiten und die Bäuerinnen und Bauern mit ihren Aufträgen ans örtliche
Gewerbe die Wertschöpfung in der Region halten.
13Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/privilegien
Wichtigste Argumente
n	 Bäuerinnen und Bauern müssen in jeglicher Hinsicht
(Gesetz, Gesundheit, Grenzwerte, Transport usw.) die gleichen
Anforderungen erfüllen wie alle anderen Gewerbebetreibenden.
n	 Die Mehrwehrsteuer wird ab einem jährlichen steuer-
pflichtigen Umsatz von 100 000 Franken fällig, genau wie bei
gewerblichen Betrieben auch.
n	 Agrotouristische Angebote sind gute Low-Cost-Angebote in
Ergänzung zu Restaurants und Hotels. Es macht Sinn, wenn
kostengünstige Angebote in der Schweiz genutzt werden –
und nicht in Österreich oder Italien.
n	 Als Bezüger von Vorleistungen sowie als Lieferant für
Metzgereien, Bäckereien, Milchverarbeiter oder Handelsunter-
nehmen sind die Bauernfamilien wichtige Geschäftspartner
für das lokale Gewerbe.
Gut zu wissen
Die HAFL kam 2006 in einer Studie zum Schluss, dass insgesamt
nur geringe Unterschiede auf Stufe Gesetz, Vorschriften und Richt-
linien vorhanden sind, welche die Landwirtschaft gegenüber dem
Gewerbe begünstigen. In vielen Bereichen wurden überhaupt keine
Differenzen festgestellt. Wo es Unterschiede gibt, sind diese oft
nicht nur auf den Landwirtschaftsbetrieb, sondern auf den Umfang
der Aktivitäten oder auf die Erwerbsform zurückzuführen.
VERMEINTLICHE
PRIVILEGIEN
14
WERT
Abbildung 1: Nettoimporte
Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
MENGE
Importwert (Milliarden Franken)
Exportwert (Milliarden Franken)
14
12
10
8
6
4
2
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
MilliardenFranken
Importmenge (Millionen Tonnen)
Exportmenge (Millionen Tonnen)
7
6
5
4
3
2
1
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
MillionenTonnen
15
Abbildung 2: Sektorales Einkommen
Quelle: Forschungsanstalt Agroscope ART Tänikon
Abbildung 3: Entwicklung Bundesausgaben
Quelle: Eidgenössiche Finanzverwaltung (EFV)
Tal: Vergleichslohn Tal: Arbeitsverdienst
Hügel: Vergleichslohn Hügel: Arbeitsverdienst
Berg: Vergleichslohn Berg: Arbeitsverdienst
80000
70000
60000
50000
40000
30000
20000
10000
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
FrankenproJahresarbeitskraft
Gesamtausgaben (linke Skala)
Landwirtschaft (rechte Skala)
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
MilliardenFrankeninsgesamt
MilliardenFrankenfürdieLandwirtschaft
ABBILDUNGEN
Schweizer Bauernverband
Laurstrasse 10
5201 Brugg
+41 (0)56 462 51 11
info@sbv-usp.ch
www.sbv-usp.ch
August2016

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  • 1. «Argumente und Fakten auf einen Blick» Aktuell diskutierte Themen: Grenzschutz | Finanzen | Grundstückgewinnsteuer | Pflanzenschutzmittel | Vermeintliche Privilegien
  • 2. Grenzschutz 4 Finanzen 6 Grundstückgewinnsteuer8 Pflanzenschutz10 Vermeintliche Privilegien 12 Abbildungen14 Inhalt
  • 3. 3 VORWORT Die Landwirtschaft im Fokus der Medien und damit auch der brei- ten Öffentlichkeit – dies gehört beim Schweizer Bauernverband (SBV) längst zum Tagesgeschäft. Oft sind die Berichterstattungen wohlwollend und positiv – aber leider nicht immer. Viele Themen werden heiss diskutiert, manchmal auch kritisiert oder in Frage gestellt. Fehlinterpretationen oder Behauptungen von Aussenste- henden führen nicht selten zu einseitigen, unvollständigen oder gar falschen Berichterstattungen. Ungerechtfertigte Vorwürfe an die Adresse der Bäuerinnen und Bauern oder an landwirtschaftliche Verbände können daraus resultieren. Jüngst gelangen der Landwirtschaft einige wegweisende Erfolge. So schafften wir gemeinsam, die geplanten Kürzungen auf dem Buckel der Landwirtschaft im Parlament zu verhindern oder inner- halb von drei Monaten unglaubliche 150 000 Unterschriften für die Initiative für Ernährungssicherheit zu sammeln. Aber wo es Gewin- ner gibt, lassen auch die Kritiker nicht lange auf sich warten. So sahen wir uns auf einmal auch mit Beschuldigungen wie «Privile- gierte Baulandbauern», «Gewässerverschmutzer» oder «Abschot- ter» konfrontiert. Und nicht nur wir! Uns ist bewusst, dass auch Sie in Ihrem persönlichen Umfeld genau mit derselben Kritik zu kämp- fen haben. Deshalb möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre ein Grundgerüst an Informationen und Argumenten mit auf den Weg geben, auf die Sie in genau solchen Diskussionen zurückgreifen können. Wir bleiben dran – und hoffen, Sie auch! Markus Ritter Jacques Bourgeois Präsident Direktor Geschätzte Bauernfamilien
  • 4. Grenzschutz «Globalisierung» ist derzeit in aller Munde – weltweit werden Han- delsbarrieren und Agrarzölle abgebaut. Aufgrund stockender Ver- handlungen bei der World Trade Organization weichen momentan viele Staaten auf bilaterale Freihandelsabkommen aus. Die Schweiz unterzeichnete kürzlich Abkommen mit den Philippinen und China. Aktuell verhandelt sie mit Malaysia, Indien und Russland. Daneben blickt sie auch gespannt auf die transatlantischen Verhandlungen zwischen der EU und der USA. Die einheimische Exportwirtschaft wäre unmittelbar davon betroffen und fordert, dass sich die Schweiz anschliesst. Nirgends sind die gesetzlichen Anforderungen an Umweltschutz und Tierwohl derart streng wie in der Schweiz. Der Grenzschutz vermag den daraus resultierenden Kostenunterschied gegenüber Importen etwas auszugleichen. Eine starke Schweizer Exportwirtschaft ist wichtig – die Landwirtschaft darf aber nicht fahrlässig auf deren Kosten geopfert werden.
  • 5. 5 GRENZSCHUTZ Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/grenzschutz Gut zu wissen Nicht alle Agrarprodukte und Lebensmittel sind aktuell gleicher- massen geschützt. Gut geschützt sind z.B. Schweine-, Rind- und Kalbfleisch, wo der Selbstversorgungsgrad hoch ist. Beim Gemüse und Obst steigt der Zoll während der Erntezeit an, damit der Preis nicht zerfällt, wenn gleichzeitig ganz Südeuropa günstige Tomaten auf den Markt bringt. Vor und nach der Haupternte gibt es prak- tisch keine Zölle. Ein gut funktionierendes System, das die Preise stabilisiert! Wichtigste Argumente n Die Schweizer Landwirtschaft produziert hauptsächlich für den einheimischen Markt. Dennoch liegt der Selbstver- sorgungsgrad bei weniger als 60 Prozent. Mit gegen 50 Prozent importierten Lebensmitteln steht die Schweiz weltweit an der Spitze der Nettoimporteure. Angesichts dieser Tatsache erweist sich der immer wieder erhobene Vorwurf der Abschottung als geradezu paradox (Abb.1, S. 14). n Ohne Grenzschutz müssen Schweizer Produkte mit billigen Importen konkurrieren. Der Druck auf die inländischen Produzentenpreise steigt. Handel und Verarbeiter weichen auf Importprodukte aus – insbesondere dort, wo es der Konsu- ment nicht merkt, z.B. bei Butter und Zucker in Backwaren. n Die Einkommen der Bauernfamilien liegen heute bereits 30 Prozent tiefer als bei vergleichbaren Sektoren. Mit einem Freihandelsabkommen würde sich die Situation weiter verschärfen (Abb. 2, S. 15). n Ökonomen versprechen den Konsumenten zwar, dass durch den Freihandel die Produkte im Laden günstiger werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft äussert sich jedoch dahingehend, dass die Produzentenpreise bei einer Markt- öffnung sinken, während die Konsumentenpreise gleich- bleiben oder sogar steigen.
  • 6. Finanzen Mit der Einführung der Agrarpolitik (AP) 2014 – 2017 erhielt die Schweizer Landwirtschaft einen langfristigen öffentlichen Leistungs- auftrag. Im Gegenzug versprach der Bundesrat einen gleichblei- benden Zahlungsrahmen. Jetzt, nachdem alle Programme laufen und die Bauern die neuen Vorgaben umsetzen, will er die bestellten Leistungen nicht mehr vollumfänglich bezahlen. Mit dem Stabilisie- rungsprogramm 2017 – 2019 plant er, die Mittel für die Landwirt- schaft zu kürzen – ebenso beim Zahlungsrahmen 2018 – 2021. Be- reits beim Budget 2016 setzte er den Rotstift an. Das Parlament verzichtete letztendlich auf Kürzungen. Durch diesen Entscheid geriet die Landwirtschaft einmal mehr ins Visier der Medien und Kritiker. Direktzahlungen sind Abgeltungen für Leistungen, welche die Landwirtschaft für die Allgemeinheit erbringt, beispielsweise die Pflege der Kulturlandschaft sowie die Förderung der Biodiversität und des Tierwohls. Diese Leistungen sind im Artikel 104 der Bundesverfassung und im Landwirtschaftsgesetz verankert.
  • 7. 7 FINANZEN Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/finanzen Gut zu wissen Die zentrale Auswertung der bäuerlichen Buchhaltungsdaten der Forschungsanstalt Agroscope zeigt, dass die landwirtschaftlichen Einkommen im Vergleich mit den regionalen Vergleichslöhnen sehr tief sind. Im Berggebiet erreicht die Landwirtschaft im Mittel der letzten Jahre knapp die Hälfte, im Talgebiet etwa zwei Drittel der Vergleichseinkommen. Wichtigste Argumente n Im Gegensatz zu anderen Budgetposten blieb jener der Landwirtschaft stabil. Gemessen an den Gesamtausgaben gingen die Ausgaben für die Landwirtschaft anteilsmässig gar stark zurück (Abb.3, S. 15). n Die Landwirtschaft erbringt mit der AP 2014 – 2017 noch mehr Leistungen (z.B. mit den Landschaftsqualitätsprojekten), erhält für diese jedoch nicht zusätzliche finanzielle Mittel. Zudem verpflichteten sich die Landwirte in Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekten mit Verträgen über acht Jahre. Für diesen Zeitraum müssen auch die Gelder gesichert sein. n Die Landwirtschaft ist besonders betroffen von den Auswir- kungen des starken Schweizer Frankens. Es ist deshalb unverständlich, weshalb der Bund ausgerechnet bei jener Berufsgruppe sparen will, die bereits sehr tiefe Einkommen und lange Präsenzzeiten hat (Abb. 2, S. 15).
  • 8. Grundstückgewinnsteuer Die Medien und weitere Kreise pflegten im Frühling 2016 hartnäckig den Begriff des «Steuerprivilegs» im Zusammenhang mit der Land- wirtschaft. Sie weckten mit ihrer einseitigen Berichterstattung den Eindruck, dass Landwirte, die Bauland verkaufen, keine Steuern auf ihre Gewinne abliefern müssen. Nach einem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2011 wurde eine bewährte Praxis so geändert, dass ein Baulandverkauf nicht mehr wie bis anhin der kantonalen Grundstückgewinnsteuer unterlag, sondern als Einkommen versteuert werden muss. Bei selbstständig erwer- benden Landwirten kommen noch Beiträge der Sozialversicherun- gen hinzu. Die Bauern müssen seither rund 200 Mio. Franken mehr Bundessteuern und 200 Mio. Franken zusätzliche AHV Beiträge bezahlen. Störend dabei ist, dass sie bei der Aufgabe der Landwirt- schaft das Geschäftsvermögen ins Privatvermögen überführen und plötzlich mit einer unerwarteten Steuerforderung von mehreren hunderttausend Franken rechnen müssen. Die Ungleichheit besteht darin, dass Bauland im Privatbesitz (rund 50 Prozent) weiterhin privilegiert über die kantonale Grundstückgewinnsteuer versteuert werden kann, während die Landwirte Einkommenssteuer bezahlen müssen.
  • 9. 9 GRUNDSTÜCK- GEWINNSTEUER Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/grundstueckgewinnsteuer Gut zu wissen Gefragt ist eine differenzierte, sachliche Betrachtung und keine Polemik. Wichtigste Argumente n Die Bauern wollen keine Privilegien erhalten, nur eine Gleichbehandlung! Beim Verkauf von Bauland sollen auch in Zukunft Steuern bezahlt werden – dies jedoch im gleichen Rahmen wie Private oder Gewerbetreibende. Ein Landwirt bezahlt aktuell beim Verkauf von Bauland rund 40 – 50 Prozent Abgaben (die nachzuzahlenden AHV-Beiträge noch nicht mit eingerechnet), während eine juristische Person 15 – 30 Pro- zent und eine Privatperson mit maximaler Haltedauer 5 – 25 Prozent bezahlt. n Es kann nicht sein, dass Bauern ohne Geldfluss beim Wechsel von Liegenschaften von der Landwirtschaft ins Privatvermögen hohe Abgaben zahlen müssen und dadurch ihre «Altersvorsorge» gefährdet wird. n Wenn das Land zu einem nichtlandwirtschaftlichen Gewerbe- betrieb gehört, dann kann dieser wählen, ob er es im Geschäftsvermögen oder im Privatvermögen halten will. Damit geniesst der selbstständig Erwerbende ausserhalb der Landwirtschaft einen zusätzlichen Handlungsspielraum, den der Landwirt nicht hat.
  • 10. Pflanzenschutz «Keine Pestizide in unseren Gewässern!», so lautete die Kampagne, mit der Pro Natura im Mai 2016 die einheimischen Bäuerinnen und Bauern unschön als Gewässerverschmutzer an den Pranger stellte. Der Zeitpunkt kam nicht von ungefähr. Der Bund startete kurz dar- auf die Vernehmlassung zum «Aktionsplan Pflanzenschutz». Pflan- zenschutz-Gegnern geht dieser zu wenig weit. Sie fordern anstelle der vom Bund vorgeschlagenen «Risikoreduktion» eine «Mengen- reduktion» von bis zu 80 Prozent der heute eingesetzten Mittel. Mit emotional geführten Debatten üben Umweltverbände gezielt Druck auf Bundesbehörden und Parlament aus. Die Landwirtschaft unterstützt den Aktionsplan Pflanzenschutz des Bundes. Voraussetzung dazu ist jedoch, dass die vorgeschlagenen Massnahmen fachlich, sachlich und wissenschaftlich begründet sind. Ziel muss sein, negative Umwelteinflüsse beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu reduzieren. Der Einsatz von PSM ist auch durch die Wünsche der Konsu- menten an optisch einwandfreie Produkte bedingt.
  • 11. 11 PFLANZENSCHUTZ Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/pflanzenschutz Wichtigste Argumente n Agroscope kam 2013 zum Schluss, dass in der Schweiz nicht mehr PSM als im angrenzenden Ausland eingesetzt werden. Unter Berücksichtigung, dass in der Schweiz im Verhältnis zur Landfläche deutlich mehr Spezialkulturen angebaut und Öle, Schwefel sowie Tonmineralien auch als PSM angerechnet werden, liegt deren Einsatz vermutlich sogar über 40 Prozent tiefer als in Deutschland. Bereits heute setzt die Landwirtschaft zahlreiche Mass- nahmen um, die dazu beitragen, dass der PSM-Einsatz sicher und zielgerichtet erfolgt: n Gezielte Überprüfung der PSM-Wirkstoffe durch den Bund: In den vergangenen zehn Jahren erhielten125 Wirkstoffe keine erneute Zulassung. Gleichzeitig sind nur 81 neue Substanzen auf den Markt gekommen – ein Rückgang also von 35 Prozent aller Substanzen. Diese Entwicklung ist jedoch nicht nur positiv: Das Risiko für Resistenzbildungen steigt damit an. n Umsetzung neue Abstandsauflagen für PSM: Für PSM, bei deren Anwendung allfällige Drifteinträge ein Risiko für Wasserorganismen darstellen, muss entlang von Oberflächen- gewässern eine unbehandelte Pufferzone eingehalten werden. n Umsetzung neues Gewässerschutzgesetz: Entlang von Oberflächengewässern werden neu Gewässerräume ausge- schieden. Hier besteht ein PSM-Verbot. n Anwendungsverbote für PSM in der Grundwasserschutzzone: Der Einsatz von PSM ist in der Schutzzone 1 verboten, in der Schutzzone 2 stark eingeschränkt. Gut zu wissen Die Schweizer Oberflächengewässer sind grundsätzlich in einem guten – das Grundwasser gar in einem sehr guten – Zustand. Den- noch besteht bei den Oberflächengewässern Handlungsbedarf. Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutz sollen nun verschiedene Massnahmen getroffen werden, die zu einer Verbesserung der Wasserqualität bei den kleineren- und mittleren Oberflächenge- wässern führen. Auch andere Akteure, welche die Wasserqualität beeinträchtigen (Gartenbau, Kläranlagen usw.), sind gefordert ihre Verantwortung wahrzunehmen.
  • 12. Vermeintliche Privilegien Seit Jahren beklagen der Schweizerische Gewerbeverband und andere Kreise die Situation «ungleichlanger Spiesse» zwischen Gewerbe und Landwirtschaft – so beispielweise bei agrotouristi- schen Angeboten oder der Vermarktung von Produkten ab Hof. Die Bauernbetriebe seien bevorzugt, da die Bodenpreise in der Landwirtschaftszone tiefer sind. Auch können sie Personal zu nied- rigeren Löhnen anstellen, monieren die Kritiker. Eine Studie der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) ergab, dass – entgegen den Behauptungen – in vielen Bereichen keine gesetzlichen Unterschiede zwischen Gewerbe und Landwirtschaft existieren. Vorteile der Landwirtschaft werden oft durch Nachteile wieder aufgehoben. Günstigen Bodenpreisen stehen meist längere Distanzen gegenüber, dem Verkauf von Produkten ein hoher Arbeitsaufwand für kleine Mengen, Umbauten sind mit hohen Auflagen verbunden usw. Kritiker auf nationaler Ebene lassen zudem ausser Acht, dass Gewerbe und Landwirtschaft lokal sehr gut zusam- menarbeiten und die Bäuerinnen und Bauern mit ihren Aufträgen ans örtliche Gewerbe die Wertschöpfung in der Region halten.
  • 13. 13Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/privilegien Wichtigste Argumente n Bäuerinnen und Bauern müssen in jeglicher Hinsicht (Gesetz, Gesundheit, Grenzwerte, Transport usw.) die gleichen Anforderungen erfüllen wie alle anderen Gewerbebetreibenden. n Die Mehrwehrsteuer wird ab einem jährlichen steuer- pflichtigen Umsatz von 100 000 Franken fällig, genau wie bei gewerblichen Betrieben auch. n Agrotouristische Angebote sind gute Low-Cost-Angebote in Ergänzung zu Restaurants und Hotels. Es macht Sinn, wenn kostengünstige Angebote in der Schweiz genutzt werden – und nicht in Österreich oder Italien. n Als Bezüger von Vorleistungen sowie als Lieferant für Metzgereien, Bäckereien, Milchverarbeiter oder Handelsunter- nehmen sind die Bauernfamilien wichtige Geschäftspartner für das lokale Gewerbe. Gut zu wissen Die HAFL kam 2006 in einer Studie zum Schluss, dass insgesamt nur geringe Unterschiede auf Stufe Gesetz, Vorschriften und Richt- linien vorhanden sind, welche die Landwirtschaft gegenüber dem Gewerbe begünstigen. In vielen Bereichen wurden überhaupt keine Differenzen festgestellt. Wo es Unterschiede gibt, sind diese oft nicht nur auf den Landwirtschaftsbetrieb, sondern auf den Umfang der Aktivitäten oder auf die Erwerbsform zurückzuführen. VERMEINTLICHE PRIVILEGIEN
  • 14. 14 WERT Abbildung 1: Nettoimporte Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) MENGE Importwert (Milliarden Franken) Exportwert (Milliarden Franken) 14 12 10 8 6 4 2 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 MilliardenFranken Importmenge (Millionen Tonnen) Exportmenge (Millionen Tonnen) 7 6 5 4 3 2 1 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 MillionenTonnen
  • 15. 15 Abbildung 2: Sektorales Einkommen Quelle: Forschungsanstalt Agroscope ART Tänikon Abbildung 3: Entwicklung Bundesausgaben Quelle: Eidgenössiche Finanzverwaltung (EFV) Tal: Vergleichslohn Tal: Arbeitsverdienst Hügel: Vergleichslohn Hügel: Arbeitsverdienst Berg: Vergleichslohn Berg: Arbeitsverdienst 80000 70000 60000 50000 40000 30000 20000 10000 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 FrankenproJahresarbeitskraft Gesamtausgaben (linke Skala) Landwirtschaft (rechte Skala) 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 MilliardenFrankeninsgesamt MilliardenFrankenfürdieLandwirtschaft ABBILDUNGEN
  • 16. Schweizer Bauernverband Laurstrasse 10 5201 Brugg +41 (0)56 462 51 11 info@sbv-usp.ch www.sbv-usp.ch August2016