Bauherren haben Angst vor Bauvorhaben, was wenn Zweifel kommen, gibt es ein Zurück ohne extra Kosten und Nerven? Bauverträge mit Widerrufsrecht als Verbraucherschutz für Bauherren. Wie hilft ein ordentlicher Bauvertrag dem Verbraucher, worauf muss geachtet werden?
Widerrufsrecht Bauherren: Der Angst entgegen wirken
1. Typ: Unternehmensinformation
Kategorie: Bildung | Karriere | Schulungen
Widerrufsrecht Bauherren: Der Angst entgegen wirken
Verbraucherschutz rund um den Bauvertrag - Einmal ein Haus zu bauen, gehört im Leben für viele dazu! Beim Bauen lauern Gefahren, welchen
Schutz bietet der Bauvertrag? Ein Zwischenruf von Erik Mozanowski, Immobilienexperte aus Stuttgart.
Verbraucherschutz rund um den Bauvertrag - Eric Mozanowski
Bauverträge sind für Verbraucher extrem wichtige Entscheidungen. Grund genug das einmal zum Thema zu machen.
Gebaut wird regelmäßig nur einmal im Leben und die ökonomische Bedeutung des Bauvertrages für das
Familieneinkommen ist extrem. Auf der anderen Seite ist das Ziel klar: ein schönes Haus für die Familie.
Widerrufsrecht Bauvertrag
"Daher macht es Sinn, einmal nach dem Widerrufsrecht eines Bauvertrages zu fragen. Bei den Bauvertrag müssen
regelmäßig Abstimmungen zwischen den Partnern vorgenommen werden. Es geht um das Grundstück, auf dem gebaut
werden soll. Die Sache ist wichtig und spannend und kann vielfach auch zu Streitigkeiten und Reibereien zwischen
Bauwilligen führen", erläutert Eric Mozanowski, der seit Jahrzehnten in der Immobilienbranche Erfahrungen gesammelt
hat. Da ist es gut, dass der Gesetzgeber seit dem 1.1.2018 in den §§ 650 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein
Widerrufsrecht eingeführt hat.
Bauverträge werden häufig außerhalb des Hauses zum Beispiel in einem Fertighaus oder Musterhaus unterschrieben.
Manchmal überkommen den Bauherren Zweifel, ob die Entscheidung richtig war und ob es überhaupt möglich ist, dass
die Familie das Bauen eines Hauses stemmt. In den bisherigen Bauverträgen waren häufig Schadensersatzklausel
enthalten zum Beispiel 5 % des Vertragspreises, falls jemand den Vertrag kündigen wollte. Der Gesetzgeber hat hier die
Situation seit dem 1. Januar 2018 geändert. Es geht darum, dass ein Verbraucher, der einen Bauvertrag über die
Errichtung eines Hauses abschließt, ein zweiwöchiges Widerrufsrecht hat. Über dieses Widerrufsrecht muss
2. ordnungsgemäß belehrt werden, ansonsten beginnt die Frist nicht zu laufen. In diesem Falle kann der Widerruf noch ein
Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss erklärt werden. Das ist wichtig für alle Bauherren zu wissen und erleichtert die
Entscheidung über Bauprojekte nachzudenken, ist sich Eric Mozanowski sicher.
Verbraucherschutz durch den richtigen Bau Profi an der Seite
Prüfe wer sich ewig bindet - ein altes Sprichwort, dass sowohl im Bau- wie Immobilienbereich seine
Daseinsberechtigung hat, erläutert Eric Mozanowski. Für Bauherren gilt, dass geprüft werden sollte an wen und wie die
Bindung gestaltet wird. Die Errichtung eines Hauses ist trotz des schönen Ziels ein Traumhaus zu erlangen kein
Spaziergang, sondern ein stressiger Aufstieg zu einem Berggipfel, mit Höhen und Tiefen, schmalen Graden und
unvorhergesehene Wettereinbrüchen. Von oben sieht alles schön aus und leicht, der Anstieg ist allerdings mit
Hindernissen verbunden. Da ist es gut, wenn der Bauherr einen Architekten, einen Gutachter oder einen anderen
Experten an der Hand hat und das ausführende Unternehmen seriös ist und viel Erfahrung in der Errichtung von
Häusern für Privatpersonen hat. Mit diesen Vorabüberlegungen und Vorbereitungen kann eigentlich nichts mehr schief
gehen. Das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige rechtliche Regeln schützen die Bauherren
bereits während der Bauphase. Hier ist es wichtig, dass der Verbraucher einen ausführlichen Vertrag hat. Ein Tipp vom
erfahrenen Immobilienexperten: "Es ist besser mehr als zu wenig zu regeln. Außerdem gilt, dass beizeiten ein
erfahrener Jurist gefragt wird, der den Vertrag einmal nach Haken und Ösen durchgeht", erläutert Eric Mozanowski
abschließend.
Eric Mozanowski führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vortragsreihe zum Themengebiet
Denkmalschutz in Deutschland fort. Wichtige Wissensmodule werden auf Wunsch auch im Internet veröffentlicht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in
der Geschichte von Denkmalimmobilien und der Wandel in die heutige Zeit mit den gegebenen Veränderungen und Ansprüchen, die Modernisierung
und Sanierung von Denkmalimmobilien mit sich bringen. Weitere Informationen unter: www.immobilien-news-24.org
Kontakt
Mozanowski
Eric Mozanowski
Theodor-Heuss-Strasse 32
70174 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711 220 631 73
E-Mail: mozanowski@yahoo.de
Web: http://www.immobilie-news-24.org
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